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DE20007972U1 - Berührungsempfindlicher Bildschirm - Google Patents

Berührungsempfindlicher Bildschirm

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DE20007972U1
DE20007972U1 DE20007972U DE20007972U DE20007972U1 DE 20007972 U1 DE20007972 U1 DE 20007972U1 DE 20007972 U DE20007972 U DE 20007972U DE 20007972 U DE20007972 U DE 20007972U DE 20007972 U1 DE20007972 U1 DE 20007972U1
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Germany
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transparent touch
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DE20007972U
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Aastra Technologies Ltd
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Ascom AG
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    • G06F3/0488Interaction techniques based on graphical user interfaces [GUI] using specific features provided by the input device, e.g. functions controlled by the rotation of a mouse with dual sensing arrangements, or of the nature of the input device, e.g. tap gestures based on pressure sensed by a digitiser using a touch-screen or digitiser, e.g. input of commands through traced gestures
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Description

Dipl.-Ing. KLAUS BERGEN* *
Patentanwalt European Patent Attorney · European Trademark Attorney
2. Mai 2000 43 341 B
Berührungsempfindlicher Bildschirm Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem Bildschirm, auf welchem eine transparente berührungsempfindliche Folie angeordnet ist.
Alt-Niederkassel 75 · D-4O547 Düsseldorf Tel &Ogr;21 1 -3O2O3O-O · Fax &Ogr;21 1 -302D3020
Stand der Technik
Konventionellerweise werden Computer und andere elektronisch gesteuerte Geräte über mechanisch ausgebildete Tastaturfelder bedient. Seit einiger Zeit werden immer häufiger die Bildschirme selbst als Eingabegeräte genutzt. Zu diesem Zweck ist auf dem Bildschirm eine transparente berührungsempfindliche Folie ("Touchscreen") angeordnet. Derartige Bildschirme sind besonders geeignet, eine benutzerfreundliche Bedienung zu realisieren. Dem Benutzer werden nur diejenigen Eingabemöglichkeiten angezeigt und zur Verfügung gestellt, die in einer bestimmten Bedienungsumgebung zulässig sind. Auch können die Eingabefelder mit dem jeweils zutreffenden Text unterlegt werden. Ein aus der Sicht des Herstellers wichtiger Vorteil liegt darin, dass ein als berührungsempfindlicher Bildschirm ausgebildetes Eingabegerät vollständig programmierbar ist. Es können z. B. mehrere ähnliche Geräte mit derselben Hardware ausgerüstet werden. Die Differenzierung kann allein auf der Basis der geladenen Software erfolgen.
Es gibt jedoch zwei Aspekte, in Bezug auf welche der berührungsempfindliche Bildschirm Nachteile gegenüber einem mechanischen Tastaturfeld hat. Zum einen kann der Benutzer keine "Betätigungsaktion" wahrnehmen (wie z. B. bei einer konventionellen mechanischen Taste) und zum anderen müssen die als Tasten funktionierenden Eingabefelder eine gewisse Grosse haben, damit der Benutzer nicht aus Versehen mehrere Tastenfelder gleichzeitig berührt. Der erstgenannte Nachteil kann behelfsmässig dadurch beseitigt werden, dass die Eingabe mit einem Aufleuchten des berührten Eingabefeldes und/oder einem "Klick"-Geräusch über einen separaten kleinen Lautsprecher bestätigt wird. Der
zweitgenannte Nachteil wird für sogenannte Palmtop-Geräte durch einen speziellen Eingabestift überwunden.
Ein weiterer Vorschlag zur Erleichterung der Eingabe bei Geräten, die auf engem Raum eine grosse Anzahl von Funktionen zur Verfügung stellen müssen, ergibt sich aus der Druckschrift WO 98/08241 (Ericsson). Es werden U-förmige Ausbuchtungen an der Aussen-/oder Innenseite mit mehreren Aktivierungsflächen versehen, die je nach dem wo man diese berührt, andere Funktionen auslösen. Weil der Benutzer eine bestimmte Funktion über die Lage der jeweiligen Bewegungsfläche im Raum identifizieren kann, ergibt sich eine erhöhte Bedienungssicherheit, was insbesondere im Sicherheits- und Behindertenbereich wichtig ist. Damit trotz der Anordnung von mehreren Aktivierungsflächen der Benutzerkomfort erhalten bleibt, weisen die Ausbuchtungen in etwa die dreifache Grosse einer Fingerkuppe auf. Bei kompakten Geräten erweist sich dies allerdings als Nachteil. Ferner ist die Herstellung der U-förmigen Eingabeelemente relativ aufwendig.
Die bekannten Systeme vermögen den Anforderungen, welche an eine unkomplizierte Herstellung und einen hohen Bedienungskomfort von Touchscreens mit taktiler Rückmeldung gestellt werden, nicht zu genügen.
Darstellung der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung mit Bildschirm, auf welchem eine transparente berührungsempfindliche Folie angeordnet ist, zu schaffen, welche einem Benutzer mehr Sicherheit bei der Bedienung gibt.
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Die Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 definiert. Gemäss der Erfindung ist auf einem Bildschirm eine transparente berührungsempfindliche Folie angeordnet. Die transparente berührungsempfindliche Folie weist lokal dreidimensionale Erhebungen auf. Diese Erhebungen sind derart gestaltet, dass sie sich bei Betätigung^ spürbar elastisch verformen. Vorzugsweise ist diese Verformung grosser als die Hälfte der Höhe der Erhebung. Es soll eine Art "Knackfroscheffekt" entstehen, welcher als taktile Eingabebestätigung dient. Vorzugsweise entsteht bei der Betätigung der Erhebung ein akustisch wahrnehmbares Signal, was den "Knackfroscheffekt" unterstützt. Dieses akustisch wahrnehmbare Signal kann durch ein Eigengeräusch der Folie oder durch einen Lautsprecher des Gerätes ausgelöst werden.
Die lokal dreidimensionalen Erhebungen erzeugen ein tastenähnliches Gefühl. Es können auf der transparenten berührungsempfindlichen Folie die Erhebungen (Tasten) in einem geringen gegenseitigen Abstand angeordnet werden. Beispielsweise ist der geringe Abstand kleiner als der Durchmesser der Tasten. Durch die erfindungsgemässe Anordnung der Tasten ist es möglich, z.B. alphanumerische Tastaturen auf engem Raum zur Verfügung zu stellen, da die einzelnen Tasten erfühlt werden können und zusätzlich für die Betätigung der Tasten ein gewisser Druck erforderlich ist. Durch das erfindungsgemässe Konzept können bei Bedarf der Eingabe- und Darstellungsbereich zusammengenommen werden, was die Abmessungen eines Gerätes wesentlich reduziert und die Bedienungs-5 freundlichkeit trotzdem gewährleistet. Die transparente berührungsempfindliche Folie bleibt trotz der Erhebungen transparent und schränkt die Vorteile des Touchscreens bezüglich seiner grafischen und software-ergonomischen Flexibilität in keiner Weise ein.
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Ein weiterer Vorteil ist die einfache Herstellung. Die transparente berührungsempfindliche Folie kann in einem Prägeverfahren mit den Erhebungen versehen und anschliessend auf den Bildschirm aufgebracht werden.
Vorzugsweise werden die Tasten nur in einem Teilbereich des Bildschirms angeordnet. Der übrige Bereich bleibt plan. Dadurch bleibt im hauptsächlichen Darstellungsbereich die Transparenz und der Bedienungskomfort optimal erhalten. Wenn keine Eingabe erforderlich ist, kann auch im Teilbereich mit den Tasten eine Darstellung erfolgen. Hierbei wird eine Darstellung gewählt, die nicht empfindlich ist, was die möglichen, minimalen Beeinträchtigungen durch den geprägten Touchscreen betrifft.
Jede Taste übernimmt, der durch die Steuerung eingeblendeten Symbole entsprechend, eine individuelle Funktion. Je nach Eingabemöglichkeiten werden entsprechende Symbole unter den Tasten eingeblendet. Vorzugsweise handelt es sich bei den Symbolen um Ziffern, Buchstaben und Icons. Weiter können auch mehrere Tasten mit verschiedenen Funktionen zu einer Taste kombiniert werden. Beispielsweise ist dies für vertikale oder horizontale Scroll-Tasten sinnvoll. Durch das Hin- und Herbewegen beispielsweise eines Fingers auf dieser Kombinationstaste wird ein Bildschirminhalt der Position des Fingers entsprechend verschoben.
Damit die Erfühlbarkeit und gleichzeitig die Transparenz des Touchscreens gewährleistet bleibt, sollten die Tasten eine geringe Höhe von 0.2 bis 1.0 mm aufweisen. Idealerweise ist die Höhe im Bereich von 0.4 bis 0.6 mm. Die Erfühlbarkeit ist von besonderer Bedeutung, wenn ein direkter Sichtkontakt nicht oder nur beeinträchtigt möglich ist. Oft wird die Sicht bei Eingabeautomaten durch Sonneneinstrahlung auf den Bildschirm eingeschränkt. Eine weitere denkbare Anwendung ist bei
einem Gerät gegeben, bei welchem der direkte Sichtkontakt nicht gewährleistet ist, weil das Gerät beispielsweise in einer Mantel- oder Handtasche verstaut ist. Bei einer Anwendung der erfindungsgemässen Vorrichtung bei einem Handy kann der Benutzer, wenn er sich beispielsweise an einem Ort aufhält an dem eine Signalisation seines Handys unerwünscht ist, unauffällig sein Handy abstellen und dadurch die Störungen so klein wie möglich halten. Dafür muss er jedoch die entsprechende Taste leicht und sicher erfühlen können, damit er nicht beispielsweise aus Versehen die akustische Signalisation lauter einstellt.
Damit die Orientierung auf der Tastenanordnung vereinfacht wird, können einzelne Tasten mit zusätzlichen Ausbuchtungen versehen sein. Diese Ausbuchtungen werden nach innen oder nach aussen angeordnet. Bei numerischen Tastaturanordnungen hat sich eine solche Kennzeichnung der Taste für die Ziffer Fünf ("5") als geeignet erwiesen. Diese zusätzlichen Ausbuchtungen können auch eine Form darstellen. Beispielsweise bieten sich Pfeile oder das Symbol für die Enter-Funktion an.
Um einen optimalen Bedienungskomfort trotz der dichten Anordnung der 0 Tasten zu gewährleisten, sollte der Durchmesser im Bereich der Grössenordnung einer Fingerkuppe liegen. Es hat sich gezeigt, dass der Durchmesser idealerweise bei 5 bis 20 mm liegt und dass bevorzugt der Bereich von 8 bis 12 mm angewendet wird. Diese Grosse ist jedoch von der Art des Gerätes abhängig. Bei einem Fahrkartenautomat ist das Platzproblem weniger akut, als bei einem kleinen tragbaren Eingabegerät.
Die Ausbildung der Erhebungen (Tasten) ist frei gestaltbar, sofern diese Gestaltung eine Bedienung der Tasten erlaubt. Aus ergonomischen Gründen wird eine beulenförmige Ausbildung der Erhebungen bevorzugt.
Je nach Bedarf können so viele Erhebungen wie nötig oder wie es der Platz erlaubt angeordnet werden. Die minimale Anzahl liegt vorzugsweise bei zehn Tasten, wenn beispielsweise vorwiegend eine numerische Tastatur vorhanden ist. Bei der Anwendung dieses Eingabegerätes sind keine Grenzen gesetzt, so dass die Anzahl je nach Bedarf angepasst wird. Handelt es sich um einen Fahrkartenautomaten, so können beispielsweise fünf Tasten genügen. Dient dieses Gerät als mobiles Eingabegerät für das Internet, wird eine alphanumerische Tastatur wünschenswert sein, welche beispielsweise im deutschsprachigen Raum sechsundzwanzig (26) Tasten erfordert. Durch das je nach Bedürfnis ausgerichtete Einblenden von Ziffern, Buchstaben und Icons kann die Anzahl der Tasten weiter eingeschränkt werden. Je kleiner die Anzahl der Tasten in dem Teilbereich ist, desto grosser bleibt die plan daliegende Darstellungsfläche.
Als transparente berührungsempfindliche Folie kann eine resistive wie auch eine kapazitive verwendet werden.
Ein Hauptvorteil dieses Eingabegerätes ist, dass es nicht an eine Anwendung gebunden ist. Je nach Bedarf kann dieses Gerät durch unterschiedliehe Steuerung den verschiedenen Umständen angepasst werden. Vorteilsweise dient dieses Gerät als kleines Internet-Eingabegerät für den privaten Einsatz zu Hause.
Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die zur Erläuterung des Ausführungsbeispiels verwendeten Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine schematische Darstellung der erfindungsgemässen Vorrichtung in Verwendung eines Internet-Eingabegeräts;
Fig. 2a eine schematische Detaildarstellung einer erfindungsgemässen Erhebung;
Fig. 2b eine schematische Detaildarstellung der Verformung einer erfindungsgemässen Erhebung durch Betätigung der Taste;
Fig. 3a eine schematische Detaildarstellung der Verformung durch Betätigung einer Scroll-Taste;
Fig. 3b eine schematische Detaildarstellung einer Variante einer Scroll-Taste;
Fig. 4 eine schematische Darstellung der erfindungsgemässen Vorrichtung als Eingabegerät für einen Fahrkartenautomaten.
Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Wege zur Ausführung der Erfindung
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemässen Vorrichtung in Verwendung eines Internet-Eingabegeräts 1. Dieses Internet-Eingabegerät 1 besteht aus einem Bildschirm 2, welcher auf seiner Oberfläche 4 mit einer transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 belegt ist. Beispielsweise wird als Bildschirm 2 ein 17"-Flachbildschirm verwendet. Die transparente berührungsempfindliche Folie 3 weist in einem Teilbereich Erhebungen (Tasten) 5 auf. In diesem Beispiel sind vierzig (40) Tasten 5 angeordnet. Zehn (10) Tasten 5 dienen der numerischen Eingabe, sechsundzwanzig (26) Tasten 5 der Eingabe von Buchstaben und vier (4) Tasten 5 haben Scroll-Funktionen. Die Anordnung der eingeblendeten Symbole wird vorzugsweise nach ergonomischen Gesichtspunkten vorgenommen. Ausserhalb dieses Teilbereichs ist die transparente berührungsempfindliche Folie 3 plan auf der Oberfläche 4 des BiIdschirms 2.
Damit das Internet-Eingabegerät mobil und jederzeit einsetzbar ist, verfügt es über Batterie- und Netzbetriebsmöglichkeiten. Als Verbindung dient beispielsweise eine Infrarot-, eine Funkschnittstelle 6.1 oder eine 0 drahtgebundene Schnittstelle (Anschlusskabel) 6.2. Da das Eingabegerät 1 mehrere Funktionen ausüben kann, muss ein Benutzer zuerst die gewünschte Funktion auswählen. Die unterschiedlichen zusätzlichen Funktionen können beispielsweise Terminkalender, Adressdatenbank, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Spiele usw. sein. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Benutzer mit seinem Eingabegerät 1 extern, z.B. von seinem Büro aus, seine E-mails abrufen möchte. Über das Anschlusskabel 6.2 verbindet der Benutzer beispielsweise das Internet-Eingabegerät 1 mit der Telefonleitung und verbindet den Netzstecker mit dem Stromnetz. Nach dem Aufstarten des Eingabegerätes 1 werden
beispielsweise in der horizontalen Tastenreihe 7.1 alle Funktionsmöglichkeiten eingeblendet, welche sein Eingabegerät 1 zur Verfügung stellt. Unter den übrigen Tasten 5 werden keine Symbole eingeblendet und diese Tasten 5 können nicht benutzt werden. Der Benutzer wählt über die entsprechende Taste 5 in der horizontalen Tastenreihe 7.1 das Menü für den Internetzugang und drückt diese in Richtung der Oberfläche des Bildschirms 2. Neben der Änderung des Bildschirminhalts wird dem Benutzer durch die Verformung der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 auf taktile Art die Betätigung der Taste 5 bestätigt. Diese Bestätigung wird durch ein dezentes "Klick"-Geräusch unterstützt. Dieses Geräusch kann von der Folie selbst oder von einem Lautsprecher in dem Gerät herrühren. Durch die Steuerungseinheit wird das Log-In-Menü gestartet und unter den Tasten 5 wird, gemäss den system massigen Voreinstellungen, eine Kombination von Buchstaben-, Zahlen- und Scroll-Tastatur eingeblendet. Der Benutzer gibt über die entsprechenden Tasten 5 seine benutzerspezifischen Daten ein und das Eingabegerät 1 loggt sich, wie bei einem PC, über die Telefonleitung bei dem Server des zuständigen Providers ein. Die Website des Providers wird im planen Bereich des Bildschirms 2 dargestellt. Die Einblendung der Steuerungs-Symbole bleibt erhalten. Über die Auswahl auf der Website wählt der Benutzer das entsprechende Menü, um seine E-mails abzurufen. Der weitere Vorgang ist providerspezifisch und nicht Gegenstand der Erfindung. Sämtliche Eingaben werden über die Tasten 5 des Eingabegerätes 1 gemacht. Die Einblendungen unter den Tasten 5 werden den Anforderungen an die Eingabe angepasst. Nach dem Abruf der E-mails loggt sich der Benutzer über das Eingabegerät 1 wieder aus.
In der Anwendung des Eingabegerätes 1 als Internet-Eingabegerät ist es für den Benutzer vorteilhaft, wenn er einfach hin und her scrollen kann.
Beispielhaft sind bei dem Eingabegerät 1 die Tasten 5 der vertikalen Tastenreihe 8.10 zu einer Scroll-Taste 10 zusammengefasst, da der Bildschirminhalt hauptsächlich nach unten und oben verschoben werden soll. Die Funktionsweise der Scroll-Taste 10 ist in den Figuren 3a und 3b dargestellt und weiter unten im Detail beschrieben. Zusätzlich kann auch eine horizontale Scroll-Taste vorgesehen werden. Durch die oben beschriebenen Varianten mit Kombinationstasten kann trotz beschränkter Darstellungsfläche ein hoher Bedienungskomfort gewährleistet werden.
In der Fig. 2a ist eine schematische Detaildarstellung einer in Fig. 1 andeutungsweise gezeichneten Erhebung dargestellt. Die auf der Oberfläche des Bildschirms 4 aufgeklebte transparente berührungsempfindliche Folie 3 ist lokal mit Erhebungen 5 versehen. Diese Erhebungen 5 übernehmen, wie bereits beschrieben wurde, eine tastenähnliche Funktion. In diesem Beispiel beträgt die Höhe H 5mm und der Durchmesser D 10mm. Die Tasten 5 sind etwa doppelt so breit, wie sie hoch sind. Durch die Flexibilität der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 entsteht bei der Betätigung der Taste 5 eine taktile Rückmeldung, da eine Verformung der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 eintritt. Durch die geringe Höhe H bleibt die Transparenz auch bei den Tasten 5 erhalten. Diese Transparenz ermöglicht es, je nach Bedarf unterschiedliche Steuerungssymbole einzublenden. Wie bereits erwähnt erfolgt, vorzugsweise eine Anordnung der Tasten 5 nach ergonomischen Gesichtspunkten. Besondere Beachtung ist der Funktionalität zu schenken, da je nach Bedarf nur eine gewisse Anzahl von Tasten mit Symbolen versehen werden.
Die dargestellte Verformung der Taste 5, durch Betätigung dieser mit einem Finger 9, wird in der Fig. 2a dargestellt. Die Grosse der Verfor-
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mung hängt von dem Druck ab, der beispielsweise ein Finger 9 erzeugt. Der Widerstand bei Betätigung einer Taste 5 nimmt immer mehr zu. Wird beispielsweise der Druckpunkt überschritten, kann ein dezentes "Klick"-Geräusch entstehen, welches mit dem "Knackfrosch"-Effekt umschrieben werden kann. An dieser Zeichnung lassen sich sehr gut die ungefähren beispielhaften Grössenverhältnisse erkennen. Von erfindungswesentlicher Bedeutung ist die Flexibilität der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3, auf Druck durch Verformung zu reagieren und so den Eindruck der taktilen Rückmeldung zu verstärken.
In der Fig. 3a ist eine Erhebung beispielsweise in Funktion als Scroll-Taste 10, wie sie unter der Figur 1 beschrieben wurde, dargestellt. Auch hier verformt sich die transparente berührungsempfindliche Folie 3 unter dem Druck eines Fingers 9. Durch das Hin- und Herbewegen des Fingers 9 auf der Scroll-Taste 10 wird ein Bildschirminhalt, welcher beispielsweise im planen Bereich der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 in einem gut lesbaren Grössenverhältnis nicht vollständig eingesehen werden kann, über die Steuerung auf und ab geschoben. Auch hier ist von erfindungswesentlicher Bedeutung, dass durch die Verformung der transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 der taktile Effekt verstärkt wird.
Fig. 3b zeigt eine Variante einer Scroll-Taste 10. Um die Orientierung auch bei eingeschränkter Sichtbarkeit auf der Taste 10 zu gewährleisten, welche beispielsweise eine Scroll-Taste ist, sind in der Erhebung Vertiefungen vorgesehen. Durch das Erfühlen durch einen Finger kann ein Benutzer sich auf einem Eingabegerät auch orientieren, wenn die Sicht auf das Gerät durch Sonneneinstrahlung beeinträchtigt ist oder das Gerät
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sich in einer Manteltasche befindet. Die dargestellte Kombination und die verwendeten Grössenverhältnisse sind beispielhaft.
Anhand eines weiteren Ausführungsbeispiels wird eine andere Verwendung des erfindungsgemässen Gerätes dargelegt. In der Fig. 4 ist eine schematische Darstellung eines Fahrkartenautomaten gezeigt. Dieses Eingabegerät 11 besteht auch aus einem Bildschirm 2, der wie im Beispiel des Internet-Eingabegerätes 1 der Figur 1 mit einer transparenten berührungsempfindlichen Folie 3 belegt ist. Im Gegensatz zum Internet-Eingabegerät 1 weist das Eingabegerät des Fahrkartenautomaten 11 nur fünf (5) Erhebungen (Tasten) 5 auf. Jeder Taste 5 ist ein entsprechender Darstellungsbereich 12 zugeordnet. Im restlichen freien Bereich 13 werden Informationen dargestellt. Um die Bedienungsfreundlichkeit zu fördern, befinden sich diese Darstellungsbereiche 12 und 13 in etwa immer am gleichen Ort. Es ist jedoch nicht erfindungswesentlich, ob sich diese Bereiche 12 und 13 je nach Bildschirminhalt verschieben oder nicht. Bei einem Ausbau der Serviceleistungen, die über den Automaten zur Verfügung stehen, können von der Steuerungseinheit auch andere Bereiche definiert werden.
Ein Benutzer möchte an einem Fahrkartenautomaten in Bern (Schweiz) eine Fahrkarte beispielsweise von Bern nach Zürich und zwar für die Hin- und Rückfahrt, 1. Klasse beziehen. Auf dem Bildschirm 2 im Darstellungsbereich 13 wird der Benutzer beispielsweise in vier Sprachen aufgefordert, eine Bedienungssprache zu wählen. In den Darstellungsbereichen 12.1 bis 12.4 erscheinen diese vier Sprachen und im Darstellungsbereich 12.5 wird das Wort "EXIT" eingeblendet. Über die zugehörige Taste 5.1, 5.2, 5.3 oder 5.4 wird die Bedienungssprache durch den Benutzer angewählt, welche im nebenstehenden Darstellungsbereich 12.1
bis 12.4 angezeigt wird. In unserem Beispiel möchte der Benutzer Deutsch als Bedienungssprache. Deutsch wird im Feld 12.1 dargestellt und deshalb drückt der Benutzer die entsprechende Taste 5.1. Im Infobereich 13 erscheint die Frage, von wo der Benutzer abreisen möchte. In den Feldern 12 werden entsprechende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Benutzer wählt die entsprechende Taste 5. Durch das Programm wird der Benutzer durch weitere Abfragen geführt und die entsprechenden Auswahlmöglichkeiten werden jeweils in den Feldern 10 dargestellt. Nachdem der Benutzer alle Eingaben gemacht hat und die Bezahlung erfolgt ist, erhält er die entsprechende Fahrkarte.
Eine weitere Anwendung findet sich als Informationssystem in der Tourismusbranche. Über den ganzen Darstellungsbereich des Bildschirms sind Tasten verteilt, so dass auf einer dargestellten Landkarte beispielsweise jeder Stadt eine Taste zugeordnet werden kann. Wird beispielsweise die Taste angewählt der die Stadt Bern zugeordnet ist, wird ein Stadtplan mit den touristischen Attraktionen und den Hotels eingeblendet. Durch Betätigung der Tasten werden die zugeordneten Informationen dem Benutzer zur Verfügung gestellt. Sämtliche Darstellungen sind 0 so aufbereitet, dass nicht zu benutzende Tasten gar nicht auffallen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Erfindung die Funktionalität von Touchscreens wesentlich erhöht wurde.

Claims (10)

1. Vorrichtung mit einem Bildschirm, auf welchem eine transparente berührungsempfindliche Folie angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente berührungsempfindliche Folie mit lokal dreidimensionalen Erhebungen ausgebildet ist, welche sich bei Betätigung spürbar elastisch verformen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lokal dreidimensionalen Erhebungen nur in einem Teilbereich des Bildschirms angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die lokal dreidimensionalen Erhebungen als individualisierte Tasten ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lokal dreidimensionalen Erhebungen eine Höhe von 0.2 bis 1.0 mm, vorzugsweise 0.4 bis 0.6 mm, aufweisen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die lokal dreidimensionalen Erhebungen einen Durchmesser von 5 bis 20 mm, vorzugsweise 8 bis 12 mm, aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die lokal dreidimensionalen Erhebungen beulenförmig ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zehn lokal dreidimensionale Erhebungen nebeneinander angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Steuerung unter den lokal dreidimensionalen Erhebungen Symbole, vorzugsweise Ziffern, Buchstaben und Icons, eingeblendet werden können.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die transparente berührungsempfindliche Folie eine resistive oder kapazitive transparente berührungsempfindliche Folie ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Eingabegerät, insbesondere für das Internet ist.
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