DE20007958U1 - Möbelkörper - Google Patents
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Description
Möbelkörper
Die Erfindung bezieht sich auf einen Möbelkörper in Gestalt eines Schrankmöbels, einer Regalwand, eines Kastenmöbels, einer Wandtäfelung od.dgl. und befaßt sich mit dem Problem der Unterbringung von Lautsprechern eines Phono- und/oder Audiosystems in mit Möbelkörpern dieser Art ausgestatteten Räumlichkeiten.
Die Unterbringung von aus Gründen der Tonqualität voluminösen Lautsprecherboxen, z.B. Standlautsprechersysteme, in möblierten Räumlichkeiten bereitet erhebliche Schwierigkeiten bei der Möbelplanung und Raumgestaltung, und die Lautsprecher bedingen in der Regel erhebliche optische Beeinträchtigungen des Gesamterscheinungsbildes eines mit Möbeln ausgestatteten Raumes.
Die Erfindung löst dieses Problem durch einen Möbelkörper mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 30 verwiesen.
Bei der Erfindung sind die Lautsprecher in Form von Flächenlautsprechern in den Möbelkörper als Teil von diesen integriert, so daß sie weder optisch in Erscheinung treten noch einen zusätzlichen Raumbedarf haben. Die Flächenlautsprecher können eine Tür, eine Klappe oder eine Auszugsfront eines Schrankmöbels ebenso wie ein unbewegliches Teil eines Möbelkörpers in Gestalt einer Schrankseitenwand, eines Verbindungswandteils zwischen Schrankkörpern oder eines Täfelungselementes bilden oder in ein solches eingelassen sein. Dem Betrachter bieten sich die mit Flächenlautsprechern ausgestatteten Möbelkörper in gleicher Form dar wie Möbelkörper ohne Lautsprecherausstattung, so daß von der Lautsprecherausstattung eines Raumes keinerlei optische oder räumliche Beeinträchtigung ausgeht. Durch weitgehend beliebige Wahl jenes Teils eines Möbelkörpers, der einen Flächenlautsprecher bilden oder einschließen soll, kann in Verbindung mit der vorgesehenen Aufstellung der Möbelkörper eine Raumbeschallung von außergewöhnlicher Qualität, auch eine Rundumbeschallung, problemlos verwirklicht werden.
Weitere Einzelheiten und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der verschiedene Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung näher veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen mit Möbelkörpern nach der Erfindung
beispielhaft ausgestatteten Raum, und
Fig. 2 bis 4 Beispiele von Möbelkörperausführungen nach der Erfindung, und
Fig. 5 eine schematische, abgebrochene Schnittdarstellung durch einen Randbereich eines Flächenlautsprechers in Gestalt eines Frontteils eines Möbelkörpers.
Fig. 1 veranschaulicht bei Betrachtung von der Deckenseite her einen Raum 1, in dem vor einer Wand 2 Möbelkörper 3,4,5 aufgestellt sind. An der gegenüberliegenden Wand 3 haben ebenfalls Möbelkörper 6,7,8 Aufstellung gefunden. Zwischen den Möbelkörpern 3 bis 8 ist schematisch eine Sitzgelegenheit bei 9 angedeutet. Bei den Möbelkörpern 3,5 und 6,8 handelt es sich um erfindungsgemäße Ausführungen, bei denen ein Teilflächenbereich des Möbelkörpers einen Flächenlautsprecher mit einem ebenen Plattenteil bildet, das durch rückseitig angebrachte Schwingspulen in Flächenschwingungen versetzbar ist und auf seiner Vorderseite eine dem Möbelkörper angepaßte Dekorschicht trägt. Die Flächenlautsprecher sind daher von außen als solche nicht erkennbar.
Wie die Fig. 2 erkennen läßt, handelt es sich bei den im wesentlichen baugleichen Möbelkörpern 3,5 um Schrankkörper mit je drei horizontalen Gefachen, die durch um horizontale Klappachsen klappbare Klappen 10,11,12 frontseitig verschlossen sind. Diese bilden bzw. umfassen die Flächenlautsprecher in nachstehend noch näher zu erläuternder Ausführung.
Fig. 3 veranschaulicht Möbelkörper 13,14 beidseits des wie in Fig. 1 und 2 mit einem Phono- und einem Audiosystem bestückten Möbelkörpers 4. Der Möbelkörper 13 bildet ein Schrankmöbel mit Gefachen, von denen die eine Hälfte durch eine um eine vertikale Achse schwenkbare Tür 15 vorderseitig abgeschlossen ist. Bei dem Möbelkörper 14 sind im Schrankmöbel Gefache vorgesehen, die sämtlich durch um vertikale Achsen schwenkbare Türen 16,17,18
verschlossen sind. Die Tür 15 und beispielsweise eine der Türen 16,17 oder 18 bilden oder enthalten ebenfalls erfindungsgemäße Flächenlautsprecher.
Fig. 4 veranschaulicht Möbelkörper 19, 20, 21 und 22. Der als Schrankmöbel ausgebildete Möbelkörper 19 weist zwei unterschiedliche, sich über die gesamte Höhe des Schrankmöbels erstreckenden Türen 23, 24 auf. Auch der Möbelkörper 21 hat eine solche schrankhohe Tür 25. Zwischen den Möbelkörpern 19, 21 erstreckt sich der Möbelkörper 20 in Gestalt einer flachen wandnahen, die Rückseite einer Nische bildenden Möbelplatte, die in drei horizontal geteilte Bereiche 26,27,28 unterteilt ist. Der weitere Möbelkörper 22 bildet ein Sideboard, das äußere Gefachbereiche (beidseits eines mittleren Gefachbereiches) aufweist, die durch Schiebetüren 29,30 verschließ- und freigebbar sind.
Der Möbelkörper 14 ist den Möbelkörpern 6,8 ähnlich, die jedoch lediglich einen jeweils mittleren Gefachebereich abdeckende Türen 31,32 aufweisen. Der Möbelkörper 22 entspricht im wesentlichen dem Möbelkörper 7 in Fig. 1. Die Klapptüren 23,24,25 und die Schiebetüren 29,30 können als Flächenlautsprecher ausgebildet sein oder solche enthalten. Dies gilt auch für einen oder mehrere der Bereiche 26,27,30 der Verbindungswand 20. Aber auch feststehende Teile von Möbelkörpern wie beispielsweise die Seitenwände 31,32 der Möbelkörper 19,21 können als Flächenlautsprecher ausgebildet sein oder solche umfassen.
Das Plattenteil 35 (Fig. 5) der Flächenlautsprecher besteht vorzugsweise aus einem geschlossenporigen Kunststoff-Hartschaum, vorteilhaft PU-Schaum, und hat eine Dicke von etwa 4 bis 9 mm, vorzugsweise 5,5 mm. Dabei ist ein Flächengewicht von etwa 60 bis 100 kg/m2, zweckmäßig etwa 85 kg/m2 bevorzugt.
Anstelle eines derartigen Plattenteils 35 kann auch ein solches aus ungeschäumtem Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polycarbonat wie Polyacryl, bestehen, das die Möglichkeit bietet, bereichsweise durchsichtig oder durchscheinend ausgeführt zu werden und eine Beleuchtung durch schmalseitig zugeordnete LED-Leuchten zu erhalten. Grundsätzlich kann das Plattenteil 35 auch aus Metall, z.B. gelasertem Aluminium bestehen.
Die Dekorschicht 36 ist bevorzugt von einer Holzfurnierschicht gebildet, die das Entstehen besonders guter Klangwirkungen begünstigt, insbesondere in Kombination mit einem Plattenteil aus PU-Schaum. Statt dessen kann die Dekorschicht 36 aber auch von einer Lackschicht gebildet sein, die entweder unmittelbar auf dem Plattenteil 35 oder auf einer Grundierfolie aufgebracht ist, die auf die Vorderseite des Plattenteils vollständig aufkaschiert wurde. Eine solche Grundierfolie besteht vorteilhaft aus Melaminharz-getränktem Papier. Die Dekorschicht 36 kann auch von einer bedruckten Kunststoffdekorfolie gebildet sein, die beispielsweise auf den Plattenteil 35 vollflächig aufgeklebt ist. In Fällen, in denen das Plattenteil 35 aus einem Metall oder einem Polycarbonat gebildet ist, kann die Dekorschicht 36 auch von einer Satinierung der Vorderfläche des Plattenteils 35 gebildet sein. Diese verschiedenen Ausführungen ermöglichen es, den Plattenteil in den Möbelkörper zu integrieren, ohne daß das Plattenteil als Flächenlautsprecher oder irgendein sonstiges Sonderbauteil erkennbar ist. Der mit Flächenlautsprechern ausgerüstete Möbelkörper hat alle für herkömmliche Möbelkörper denkbare Gestaltungsmöglichkeiten und unterscheidet sich von solchen Möbelkörpern im äußeren Erscheinungsbild nicht.
Das den Flächenlautsprecher bildende Plattenteil 35 ist vorteilhaft mitsamt Dekorschicht 36 in einem Trägerrahmen 37 abgestützt, der das Plattenteil 35 all-
seitig umgibt und beispielsweise den Außenrandbereich beweglicher Möbelfronten einnimmt. Ein solcher Trägerrahmen 37 ermöglicht die Anbringung von Scharnier- und Griffelementen ohne Rückwirkung auf den durch rückseitig aufgeklebte Schwingspulen 38 in Flächenschwingungen zu versetzenden Plattenteil 35. Bevorzugt findet ein solcher Trägerrahmen 37 zur Abstützung des Plattenteils 38 auch bei Flächenlautsprecherkonstruktionen Anwendung, die ein feststehendes Teil eines Möbelkörpers bilden. Der Trägerrahmen 37 kann dabei zugleich ein Zierelement bei der Gestaltung bilden.
Der Trägerrahmen 37 besteht aus Profilstreben 39,40 aus Holz, Metall oder Massivkunststoff, je nach dem, wie sich der Trägerrahmen 37 in das Erscheinungsbild des Möbelkörpers einzufügen hat. Der Trägerrahmen 37 ist bevorzugt so bemessen, daß zumindest einige der Schmalseiten 41 des Plattenteils 35 im Abstand zur gegenüberliegenden Fläche 42 des Trägerrahmens 37 gelegen sind. Dies ist aus Schwingungsgründen erwünscht, eröffnet zugleich aber auch die Möglichkeit einer Beleuchtung der Plattenteile 35 von der Schmalseite aus durch LED-Leuchten (nicht dargestellt), was dann besondere Erscheinungsformen eröffnet, wenn wie beispielsweise bei Polyacryl das Plattenmaterial lichtdurchlässig ist.
Zur Entkoppelung des Plattenteils 35 von dem Trägerrahmen 37 stützt sich das Plattenteil 35 rückseitig und vorderseitig mit seiner Dekorschicht 36 über elastische Zwischenstreifen 43 am Trägerrahmen 37 ab. Als Zwischenstreifen 43 können dabei Rundschnüre oder Flachstreifen aus Gummi, Latex od.dgl. Verwendung finden.
Auf der Rückseite des Plattenteils 35 ist zu dessen Schutz, zugleich aber auch zur Begrenzung der rückseitigen Schallabgabe, eine starre, plattenförmige Ab-
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deckung 44 vorgesehen, die sich im Abstand zur Rückseite des Plattenteils 35 erstreckt, die an diesem rückseitig angeklebten Schwingungsspulen 38 überdeckt und sich randseitig am Trägerrahmen 37 abstützt. Die Abdeckung 44 weist Schalldurchführungsöffnungen 45 auf, die etwa 20 bis 40%, vorzugsweise etwa 30%, der Fläche der Abdeckung 44 einnehmen können und bevorzugt als untereinander parallele Schlitze ausgebildet sind. Zwischen der Abdeckung 44 und der Rückseite des Plattenteils 35 ist zweckmäßig ein Textilgewebe 46 vorgesehen, um das Plattenteil 35 mit seinen Schwingungsspulen 38 der Sicht durch die Schlitze 45 zu entziehen. Unter Einschluß des Trägerrahmens 37 und der Abdeckung 44 weist beispielsweise eine Tür, Klappe oder Frontplatte eines Möbelkörpers, die als Flächenlautsprecher ausgebildet ist, eine Dicke von etwa 20 bis 25 mm, bevorzugt etwa 22 mm, auf. Eine solche Dicke bewegt sich im Rahmen üblicher Abmessungen entsprechender herkömmlicher Möbelteile.
In Fällen, in denen mit Möbelkörpern vorbeschriebender Art eine Beschallung eines Raumes nicht in optimaler Form sichergestellt werden kann, besteht auch die Möglichkeit, daß der Flächenlautsprecher einen auf Standfüßen abgestützten, in der Art eines Raumteilers frei aufstellbaren Möbelkörper bildet, wobei das Plattenteil 35 samt Dekorschicht 36 ebenfalls in einem Trägerrahmen 37 abgestützt ist und dieser eine rückseitige Abdeckung 40 vorbeschriebender Art haben kann.
Claims (30)
1. Schrankmöbel, Regalwand, Wandtafelung oder dgl. Möbelkörper, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teilflächenbereich des Möbelkörpers einen Flächenlautsprecher mit einem ebenen Plattenteil (35) bildet, das durch auf seiner einem Betrachter abgewandten Rückseite angebrachte, von einem Phono- und/oder Audiosystem ansteuerbare Schwingspulen (38) in Flächenschwingungen versetzbar ist und das auf seiner dem Betrachter zugewandte Vorderseite eine dem Möbelkörper angepaßte Dekorschicht (36) trägt.
2. Möbelkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) aus einem geschlossenporigen Kunststoff-Hartschaum besteht.
3. Möbelkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) aus PU-Schaum gebildet ist.
4. Möbelkörper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) eine Dicke von etwa 4-9 mm, vorzugsweise 5,5 mm, aufweist.
5. Möbelkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) ein Flächengewicht von etwa 70 bis 100 kg/m2, vorzugsweise etwa 85 kg/m2, aufweist.
6. Möbelkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) aus ungeschäumtem Kunststoff, vorzugsweise einem Polycarbonat wie Polyacryl besteht.
7. Möbelkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) aus Metall, vorzugsweise Aluminium, besteht.
8. Möbelkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) aus klarem oder farbigem Glas besteht.
9. Möbelkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil aus Glas eine Dicke von etwa 4 bis 8 mm, vorzugsweise etwa 5 mm, aufweist.
10. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dekorschicht (36) von einer Holzfurnierschicht gebildet ist.
11. Möbelkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Holzfurnierschicht eine Dicke von etwa 0,6-1,2 mm, vorzugsweise 0,7 mm, hat.
12. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dekorschicht (36) von einer Lackschicht gebildet ist.
13. Möbelkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackschicht unmittelbar auf dem Plattenteil (35) aufgebracht ist.
14. Möbelkörper nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lackschicht auf einer auf die Vorderseite des Plattenteils (35) vollflächig aufkaschierten Grundierfolie aufgebracht ist.
15. Möbelkörper nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Grundierfolie ein Melaminharz-getränktes Papier vorgesehen ist.
16. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dekorschicht (36) von einer bedruckten Kunststoffdekorfolie gebildet ist.
17. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 6 oder 9, daß die Dekorschicht (36) von einer Satinierung der Vorderfläche des Plattenteils (35) gebildet ist.
18. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Plattenteil (35) mitsamt Dekorschicht (36) in einem Trägerrahmen (37) abgestützt ist.
19. Möbelkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerrahmen (37) aus Profilstreben (39, 40) aus Holz, Metall oder Massivkunststoff besteht.
20. Möbelkörper nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige der Schmalseiten (41) des Plattenteils (35) im Abstand zur gegenüberliegenden Fläche (42) des Trägerrahmens (37) gelegen sind.
21. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Plattenteil (35) rückseitig und vorderseitig mittels seiner Dekorschicht (36) über elastische Zwischenstreifen (43) am Trägerrahmen (37) abstützt.
22. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß ausgewählten Schmalseiten (41) des Plattenkörpers (35) LED- Leuchten zugeordnet sind.
23. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Plattenteils (35) ein starre, plattenförmige Abdeckung (44) vorgesehen ist, die sich im Abstand zur Plattenteilrückseite erstreckt, die Schwingungsspulen (38) überdeckt und randseitig am Trägerrahmen (37) abgestützt ist.
24. Möbelkörper nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (44) Schalldurchgangsöffnungen (45) aufweist.
25. Möbelkörper nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalldurchgangsöffnungen (45) etwa 20-40%, vorzugsweise etwa 30%, der Fläche der Abdeckung (44) einnehmen.
26. Möbelkörper nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalldurchgangsöffnungen (45) von untereinander parallelen Schlitzen gebildet sind.
27. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Plattenteilrückseite und Abdeckung (44) ein Textilgewebe (46) vorgesehen ist.
28. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächenlautsprecher ein bewegliches Möbelfrontteil in Gestalt einer Dreh-, Schiebe- oder Schwenktür, einer Klappe oder einer Auszugsfront eines Schrankmöbels bildet.
29. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächenlautsprecher ein unbewegliches Wandteil eines Möbelkörpers wie eine Schrankseitenwand, ein Verbindungswandteil zwischen Schrankmöbeln oder ein Täfelungselement bildet oder in ein solches eingelassen ist.
30. Möbelkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächenlautsprecher ein auf Standfüßen oder einem Standrahmen abgestütztes in der Art eines Raumteils frei aufstellbares Möbelteil bildet.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20007958U DE20007958U1 (de) | 2000-05-03 | 2000-05-03 | Möbelkörper |
Publications (1)
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| DE20007958U1 true DE20007958U1 (de) | 2000-08-03 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Country Status (2)
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| IT (1) | ITMI20010902A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004077878A1 (en) * | 2003-02-26 | 2004-09-10 | Vasilis Tsakiris | Modular system of loudspeakers for reproduction of multichannel sound, which compose a furniture, according to the listening room |
| DE202008008896U1 (de) * | 2008-10-27 | 2010-03-18 | Pinta Acoustic Gmbh | Schaumstoffteil sowie hängend befestigter Schallabsorber |
| EP2477417A1 (de) | 2011-01-14 | 2012-07-18 | Mosel Türen Vertriebsges.mbH | Türblatt mit integriertem Audiosystem |
-
2000
- 2000-05-03 DE DE20007958U patent/DE20007958U1/de not_active Expired - Lifetime
-
2001
- 2001-05-02 IT IT2001MI000902A patent/ITMI20010902A1/it unknown
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004077878A1 (en) * | 2003-02-26 | 2004-09-10 | Vasilis Tsakiris | Modular system of loudspeakers for reproduction of multichannel sound, which compose a furniture, according to the listening room |
| DE202008008896U1 (de) * | 2008-10-27 | 2010-03-18 | Pinta Acoustic Gmbh | Schaumstoffteil sowie hängend befestigter Schallabsorber |
| US8287146B2 (en) | 2008-10-27 | 2012-10-16 | Pinta Acoustic Gmbh | Foam part and sound absorber which is mounted in a suspended manner |
| EP2477417A1 (de) | 2011-01-14 | 2012-07-18 | Mosel Türen Vertriebsges.mbH | Türblatt mit integriertem Audiosystem |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| ITMI20010902A0 (it) | 2001-05-02 |
| ITMI20010902A1 (it) | 2002-11-04 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| R169 | Utility model cancelled in part |
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Effective date: 20030519 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20081202 |