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DE20007909U1 - Thermobehälter - Google Patents

Thermobehälter

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DE20007909U1
DE20007909U1 DE20007909U DE20007909U DE20007909U1 DE 20007909 U1 DE20007909 U1 DE 20007909U1 DE 20007909 U DE20007909 U DE 20007909U DE 20007909 U DE20007909 U DE 20007909U DE 20007909 U1 DE20007909 U1 DE 20007909U1
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thermal container
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cooling
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Description

& Heim Irmgardstrasse
D-81479 München
Deutsche Patentanwälte Te| 089-79 90
European Patent Attorneys pa 089-7915256
Euro Trademark Attorneys
J 595
Thermobehälter
Die Erfindung betrifft einen Thermobehälter, insbesondere eine Kühltasche für Kühltransporte von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Ein gattungsgemäßer Thermobehälter weist eine Hülle auf, welche einen Transportraum umgibt, wobei zum Zugriff auf den Transportraum in der Hülle eine verschließbare Öffnung vorgesehen ist. Solche Thermobehälter sind bekannt und werden beispielsweise als Kühltaschen im Freizeitbereich oder als Einkaufstaschen für tiefgefrorene Lebensmittel eingesetzt.
Mit derartigen Taschen kann ein Erwärmen von eingelegten gekühlten Waren oder Nahrungsmitteln verzögert werden. Unter Verwendung von passiven Kühlelementen kann außerdem der Transportraum vorgekühlt und so, nach Einlegen der Nahrungsmittel in den vorgekühlten Transportraum, auch eine Abkühlung erzielt werden.
Die passiven Kühlelemente bestehen dabei aus Materialien mit großer Wärmekapazität und/oder großer Übergangs- oder latenter Wärme für einen Fest-Flüssig-Phasenübergang. Nach einer gewissen Zeit gleicht sich die Temperatur der passiven Kühlelemente der Umgebungstemperatur an, so dass ihr
Kühlpotential erschöpft ist und sie erst wieder, etwa im Gefrierfach eines Kühlschranks, abgekühlt werden müssen. Für den Fall, dass solch eine Abkühlmöglichkeit nicht zur Verfügung steht, erweist sich die Verwendung derartiger passiver Kühlelemente als nachteilig, da sie nach Erwärmung auf Raumtemperatur nur noch nutzlosen Ballast darstellen.
Aus der DE 197 28 539 Al sind aktive Kühleinrichtungen bekannt, bei denen ein Volumen beispielsweise durch Peltier-Elemente, d.h. durch elektrischen Strom, abgekühlt wird. Diese Kühlelemente sind allerdings nicht zusammen mit den bekannten Thermobehältern einsetzbar, da bei diesen keine Möglichkeit besteht, die dem Transportvolumen entzogene Wärme nach außen abzuführen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Thermobehälter zu schaffen, welcher die Verwendung von passiven und aktiven Kühleinrichtungen ermöglicht. Der Thermobehälter soll außerdem einfach und kostengünstig herstellbar sein.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt durch den Thermobehälter mit den Merkmalen nach Anspruch 1. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Thermobehälter ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass in den Transportraum eine aktive Kühleinrichtung mit einer Wärmetauscheinrichtung aufnehmbar ist, dass in der Hülle mindestens ein Durchbruch vorhanden ist und dass der Durchbruch für die Aufnahme und den Durchgriff nach außen der Wärmetauscheinrichtung ausgebildet ist.
Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, dass ein Thermobehälter mit einem Durchbruch oder einer
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Aussparung zur Aufnahme einer Wärmetauscheinrichtung einer aktiven Kühleinrichtung versehen wird. Dadurch kann die dem zu kühlenden Transportraum durch ein eingesetztes Kühlelement entnommene Wärme nach außen abgeführt werden. Es können damit die Vorteile einer aktiven Kühlung nutzbar gemacht werden. Beispielsweise kann durch die Verwendung einer aktiven Kühleinrichtung eine Kühlung zu jedem gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Weiterhin zeichnen sich die erfindungsgemäßen Thermobehälter durch besonders einfache und kostengünstige Herstellbarkeit aus. So kann der Durchbruch z.B. durch einfaches Stanzen oder Schneiden in einen herkömmlichen Behälter eingearbeitet werden.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist in den Transportraum mindestens eine aktive Kühleinrichtung mit einem aktiven Kühlelement und einer Wärmetauscheinrichtung aufgenommen. Dabei wird erfindungsgemäß die Wärmetauscheinrichtung der Kühleinrichtung, die beispielsweise in Form von Kühlrippen ausgebildet sein kann, in dem Durchbruch angeordnet und ragt nach außen durch. Auf diese Weise wird eine Wärmeableitung von innen nach außen ermöglicht. Das Kühlelement der Kühleinrichtung kann ein thermoelektrisches Kühlaggregat oder -element, insbesondere ein Peltier-Element, sein.
Vorteilhaft ist dabei, wenn die Kühleinrichtung eine Tasche zur Aufnahme von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen aufweist. Die Tasche, die zweckmäßig mit einer verschließbaren Öffnung versehen ist, kann auch als Innenhülle oder Innentasche, die Hülle entsprechend auch als Außenhülle oder Außentasche bezeichnet werden.
Zur Erzielung einer besonders guten Kühlung können die Tasche oder die Hülle wärmeisolierend ausgebildet sein. Man gewinnt durch diese Maßnahmen eine sehr gute Wärmeisolie-
rung, wobei insbesondere auch eine Luftschicht zwischen Hülle und Tasche hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten kann.
Besonders bevorzugt sind Ausgestaltungen der Erfindung, bei denen lediglich eine der Komponenten Tasche und Hülle wärmeisolierend ausgebildet ist. Das heißt, dass entweder eine sehr gut wärmeisolierende Innentasche in eine einfach aufgebaute Außentasche eingesetzt ist oder dass umgekehrt eine einfach aufgebaute, beispielsweise folienartige Innentasche in eine sehr gut wärmeisolierende Außentasche aufgenommen ist.
Um die Anpassung eines zu kühlenden Volumens und damit eine Energieersparnis zu erzielen, kann die Tasche oder Innentasche außerdem aus einem flexiblen, insbesondere aus einem faltbaren Material gefertigt sein.
Weiterhin kann für den Einsatz des Thermobehälters auch vorgesehen sein, dass die Tasche oder Innentasche aus einem antibakteriell wirkenden Material gefertigt ist.
Um ein Austreten von Kondenswasser in die Hülle oder Außenhülle zu verhindern, ist die Tasche oder Innentasche bevorzugt aus wasserundurchlässigem Material, insbesondere aus einem Polyethylen- oder Polyvinylchlorid-Material, gefertigt.
Im oben beschriebenen Fall, dass eine wärmeisolierende Innentasche in eine nicht wärmeisolierende Außentasche aufgenommen ist, erhält man den Vorteil, dass auch sehr einfach aufgebaute, beispielsweise folienartige Außentaschen verwendet und somit Herstellungskosten gespart werden können. Insbesondere muss die Außentasche nicht wasser-, luft- oder wärmedicht ausgebildet sein, d.h., dass beispielsweise auch einfach genähte Außentaschen verwendet werden können.
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Weiterhin kann auch die Außentasche oder Hülle zur Anpassung des Transportraums und damit des kühl zu haltenden Volumens aus einem flexiblen, insbesondere aus einem faltbaren Material gefertigt sein.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Thermobehälters ist eine Abdeckeinrichtung zum wahlweisen Verschließen des Durchbruchs vorhanden. Der Thermobehälter kann dann auch ohne eingesetzte Kühleinrichtung verwendet werden, was eine spürbare Gewichtsersparnis mit sich bringt. Bei wärmeisolierender Ausbildung der Hülle ist dann auch ein Einsatz des Thermobehälters als Kühltasche möglich, die bei geringeren Kühlanforderungen, etwa hinsichtlich Kühldauer oder Kühltemperatur, vollkommen ausreichend sein kann.
Die Verwendung des Thermobehälters beschränkt sich aber nicht auf den Einsatz als Kühltasche. Es können beispielsweise auch heiße Nahrungsmittel in dem Thermobehälter warmgehalten werden. Für den Fall, dass im wesentlichen eine Verwendung als Kühltasche zusammen mit einer eingesetzten Kühleinrichtung vorgesehen ist, kann die Hülle auch nicht wärmeisolierend ausgebildet sein. In diesem Fall kann die Hülle oder Außentasche dann auch separat als einfaches Transportbehältnis verwendet werden. Insgesamt kann die Funktionalität des Thermohälters durch die Abdeckeinrichtung deutlich gesteigert werden.
Eine weitere Verbesserung der Kühlung kann erzielt werden, wenn der Wärmefluss von der Außenwelt in den Transportraum reduziert wird. Eine Maßnahme, um dies zu erreichen, besteht darin, dass der Durchbruch zur formschlüssigen Aufnahme der Wärmetauscheinrichtung der Kühleinrichtung ausge-
bildet ist. In diesem Zusammenhang ist es weiterhin zweckdienlich, dass an einer Umrandung des Durchbruchs eine Abdichteinrichtung zur Wärmeisolierung vorhanden ist, wobei die Abdichteinrichtung als ein Wulst oder eine Mehrzahl von Wülsten aus einem elastischen Material ausgebildet sein kann.
Um einen sicheren Transport der in der Tasche gelagerten Nahrungsmittel und/oder Gegenstände zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn eine Befestigungseinrichtung zur Fixierung der Kühleinrichtung innerhalb des Transportraums vorhanden ist. Diese Befestigungseinrichtung kann ein Klettverschluss oder eine einrastende Verbindung sein.
Die Abdeckeinrichtung kann als eine mit der Hülle verbundene Klappe ausgebildet sein. Dadurch bleibt die Abdeckeinrichtung immer mit dem Thermobehälter verbunden und braucht nur weggeklappt zu werden, wenn eine Kühleinrichtung in den Transportraum eingesetzt wird. Soll der Thermobehälter ohne Kühleinrichtung benutzt werden, ist es von Vorteil, zur Fixierung der Klappe eine Verbindungseinrichtung vorzusehen. Diese kann wiederum als Klett- oder Reißverschluss oder als einrastende Verbindung ausgebildet sein.
Es kann auch von Vorteil sein, dass mehrere, insbesondere zwei Durchbrüche in der Außenhülle vorhanden sind. Es können dann beispielsweise zwei Kühleinrichtungen mit je einer Tasche in den Thermobehälter eingesetzt werden. In den beiden Taschen können dann unterschiedliche Kühltemperaturen erzeugt werden, beispielsweise Normalkühlung bei etwa 8 Grad C und Tiefkühlung bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt.
Zum Schutz der durch den Durchbruch nach außen durchragenden Wärmetauscheinrichtung der Kühleinrichtung sowie zum Schutz eines Benutzers kann außerdem zumindest ein Verkleidungselement vorhanden sein, welches die Wärmetauscheinrichtung wenigstens teilweise abdeckt.
Zur lösbaren Verbindung des Verkleidungselements mit der Hülle oder der Wärmetauscheinrichtung kann auch hier ein Klettverschluss oder eine einrastende Verbindung vorgesehen sein.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels weiter erläutert.
In dieser Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Thermobehälters;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer aktiven Kühleinrichtung mit einer Wärmetauscheinrichtung; und
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Thermobehälters nach Figur 1, in welchen die Kühleinrichtung aus Figur 2 eingesetzt ist.
In Figur 1 ist schematisch ein als Kühltasche 1 ausgebildeter Thermohälter gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Kühltasche 1 weist eine Hülle 3 mit vier Seitenwänden 5, 6 einer Ober- und einer Unterseite auf. Zum Tragen der Kühltasche 1 sind zwei Halteschlaufen 9 an zwei
sich gegenüberliegenden Seitenwänden 5 befestigt. Ein Zugriff auf einen innenliegenden Transportraum wird durch zwei an der Oberseite der Kühltasche 1 vorgesehene aufklappbare Deckel 11 ermöglicht. In einem in Figur 1 dargestellten zugeklappten Zustand sind die Deckel 11 mit einem Riegel 12 verschlossen. In einer weiteren Seitenwand 6 ist ein Durchbruch 7 eingearbeitet, der so geformt ist, dass eine Wärmetauscheinrichtung 13 einer aktiven Kühleinrichtung 15 (siehe Figur 2) formschlüssig aufgenommen werden kann. Zur weiteren Verbesserung der Wärmeisolierung befindet sich an einer Umrandung des Durchbruchs 7 eine Abdichteinrichtung 23 in Form eines Gummiwulstes. Weiterhin ist zur Abdeckung des Durchbruches 7 eine Abdeckeinrichtung in Form einer mit der Außenhülle 3 beweglich verbundenen Klappe vorgesehen (in Figur 1 gestrichelt gezeichnet). Eine Fixierung der Klappe an der Hülle 3 ist über eine in der Zeichnung nicht dargestellte einrastende Verbindung möglich.
Figur 2 zeigt eine in die Kühltasche 1 aus Figur 1 einsetzbare aktive Kühleinrichtung 15. Die Kühleinrichtung 15 weist ein in der Zeichnung nicht dargestelltes aktives Kühlelement in Form eines Peltier-Elements sowie Kühlrippen als Wärmetauscheinrichtung 13 auf. Die Kühleinrichtung ist darüber hinaus mit einer flexiblen, wärmeisolierenden Tasche 19 versehen, welche ein zu kühlende Volumen vollständig umschließt. Um einen Zugriff auf das im Inneren der Tasche 19 liegende zu kühlendes Volumen zu ermöglichen, sind zwei aufklappbare Deckelflügel 20 vorhanden, welche in Figur 2 in einem geschlossenen Zustand dargestellt sind.
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Figur 3 zeigt die Kühltasche 1 nach Figur 1 mit einer in den Transportraum der Hülle 3 aufgenommenen Kühleinrichtung 15 nach Figur 2. Dabei ragen die als Wärmetauscheinrichtung 13 wirkenden Kühlrippen durch den Durchbruch 7 der Kühltasche 1 von innen nach außen und ermöglichen so eine definierte Wärmeleitung von innen nach außen. Die als Gummiwulst ausgebildete Abdichteinrichtung 23 sorgt dabei für eine sehr gute Wärmeisolierung zwischen Außenwelt und Transportraum. Zur Wärmeisolierung zwischen dem von der aktiven Kühleinrichtung 15 zu kühlenden Volumen und der Außenwelt tragen außerdem die wärmeisolierend ausgebildete Hülle 3, die wärmeisolierende Tasche 19 und darüber hinaus auch eine zwischen Hülle 3 und Tasche 19 liegende Luftschicht bei.
In Figur 3 ist außerdem ein Verkleidungselement 22 in einem abgenommenen Zustand dargestellt, welches zur teilweisen Abdeckung der Wärmetauscheinrichtung 13 über dieser angeordnet werden kann. Durch die Verwendung des Verkleidungselements 22 kann zum einen die Wärmetauscheinrichtung 13 vor Beschädigungen und zum anderen ein Benutzer vor Verletzungen geschützt werden. Ein Wärmeaustausch zwischen der Außenwelt und den Kühlrippen der Wärmetauscheinrichtung wird bei aufgesetztem Verkleidungselement 22 durch eine in dem Verkleidungselement 22 vorgesehene Öffnung 24 ermöglicht. Über eine in der Zeichnung nicht dargestellte Klettverbindung kann das Verkleidungselement 22 an der Hülle befestigt werden.

Claims (21)

1. Thermobehälter, insbesondere Kühltasche (1), für Kühltransporte von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen, mit einer Hülle (3), welche einen Transportraum umgibt, wobei zum Zugriff auf den Transportraum in der Hülle (3) eine verschließbare Öffnung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
- dass in den Transportraum eine aktive Kühleinrichtung (15) mit einer Wärmetauscheinreichung (13) aufnehmbar ist,
- dass in der Hülle (3) mindestens ein Durchbruch (7) vorhanden ist und
- dass der Durchbruch (7) für die Aufnahme und den Durchgriff nach außen der Wärmetauscheinrichtung (13) ausgebildet ist.
2. Thermobehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine aktive Kühleinrichtung (15) mit einem aktiven Kühlelement und einer Wärmetauscheinrichtung (13) in dem Transportraum aufgenommen ist.
3. Thermobehälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühleinrichtung (15) eine Tasche (19) zur Aufnahme von Nahrungsmitteln, Stoffen und/oder Gegenständen aufweist.
4. Thermobehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (19) wärmeisolierend ausgebildet ist.
5. Thermobehälter nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (19) aus wasserundurchlässigem Material, insbesondere aus einem Polyethylen- oder Polyvinylchlorid-Material gefertigt ist.
6. Thermobehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (19) aus einem flexiblen, insbesondere aus einem faltbaren Material gefertigt ist.
7. Thermobehälter nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (19) aus einem antibakteriell wirkenden Material gefertigt ist.
8. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdeckeinrichtung (17) zum wahlweisen Verschließen des Durchbruchs (7) vorhanden ist.
9. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (3) wärmeisolierend ausgebildet ist.
10. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (3) aus einem flexiblen, insbesondere aus einem faltbaren Material gefertigt ist.
11. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (7) zur formschlüssigen Aufnahme der Wärmetauscheinrichtung (13) der Kühleinrichtung (15) ausgebildet ist.
12. Thermobehälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Umrandung des Durchbruchs (7) eine Abdichteinrichtung (23) zur Wärmeisolierung vorhanden ist.
13. Thermobehälter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichteinrichtung (23) als ein Wulst oder eine Mehrzahl von Wülsten aus einem elastischen Material ausgebildet ist.
14. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigungseinrichtung zur Fixierung der Kühleinrichtung (15) innerhalb des Transportraums vorhanden ist.
15. Thermobehälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung als Klettverschluss oder als einrastende Verbindung ausgebildet ist.
16. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckeinrichtung (17) als eine mit der Hülle (3) verbundene Klappe ausgebildet ist.
17. Thermobehälter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verbindungseinrichtung zur Fixierung der Klappe an der Hülle (3) vorhanden ist.
18. Thermobehälter nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung als Klett- oder Reißverschluss oder als einrastende Verbindung ausgebildet ist.
19. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, insbesondere zwei Durchbrüche (7) in der Hülle (3) vorhanden sind.
20. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülle (3) als Trage- oder Umhängetasche, als Rucksack, als Sattel- oder Lenkertasche für Fahrräder oder als Motorradbox ausgebildet ist.
21. Thermobehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur wenigstens teilweisen Abdeckung der Wärmetauscheinrichtung (13) zumindest ein Verkleidungselement (14) vorhanden ist.
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