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DE20006571U1 - Co-extrudiertes oder laminiertes Dichtungsprofil mit erleichterter Verarbeitbarkeit - Google Patents

Co-extrudiertes oder laminiertes Dichtungsprofil mit erleichterter Verarbeitbarkeit

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DE20006571U1
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Germany
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

* Ul ULLI.—-JLi. ti.
PATENTANWALT DR.IPETERP. OEHRKfT, GEISENKIRCHEN-BUER
Beschreibung
5
Co-extrudiertes oder laminiertes Dichtungsprofil
mit erleichterter Verarbeitbarkeit
Die Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil mit erleichterter Verarbeitbarkeit aus gummielastischen Materialien für die Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen, wobei das erste Bauteil mindestens eine Aufnahmenut für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit einer beispielsweise ebenen Fläche in Arbeitsposition zur Anlage gelangen kann.
Im Filterbau werden bei der Bereitstellung von mechanisehen Trennverfahren zur Abscheidung von meist festen, gasförmigen oder flüssigen Teilchen aus Medien, wie Gasen, Flüssigkeiten oder dergleichen, mit Hilfe von Filtermitteln, an die Hohlkörper verbindenden Dichtungen insoweit sehr hohe Anforderungen gestellt, als bei mechanischen oder katalytischen Trennverfahren in der Regel die zu trennenden Medien bzw. zu filtrierenden Medien mit hoher Druckbeaufschlagung durch die Trennmittel geschickt werden. Hinzukommend haben die Dichtungen gegenüber den von den Förderapparaten zur Beförderung von den zu filtrierenden Medien erzeugten pulsartigen Erschütterungen hinreichende Festigkeit und lang andauernde Halterung in den die Dichtungsprofile aufnehmenden Aufnahmenuten der Hohlkörperenden zu zeigen.
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PATENTANWALT DR-iPETERrP/GEHRKE*, GEESENKIRCHEN-BUER
Unter Bauteil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, eine Zarge, wie Deckelrahmen, Türrahmen, Kofferraumgehäuse mit einer Öffnung oder Durchbruch z.B. von Kraftfahrzeugen, ein Blatt einer Tür, Fensters, Kofferraumdeckels, welche beispielsweise im Geschlossenzustand miteinander verbindbar sind unter Beibehaltung eines Spaltes. Das Blatt und / oder die Zarge und / oder der die Öffnung begrenzende Randbereich weisen mindestens eine oder mehrere Aufnahmenuten auf, in welche die herkömmlichen Dichtungsprofile einzugreifen vermögen.
Im Sinne der Erfindung wird unter Dichtungsprofil oder Profil ein solches mit einem über seine ganze Länge unverändert bleibenden Querschnitt.
Im Stand der Technik erweisen sich jedoch die Dichtungen als wenig dauerhaft in bezug auf erwünschte Dichtigkeit und Lagegenauigkeit sowie schwer verarbeitbar, zumindest aber werden die Verarbeitungsmöglichkeiten der Dichtungsprofile als Strang zu ringförmigen Dichtungsprofilen eingeschränkt und hierdurch die Herstellungskosten erhöht..
Aufgabe der Erfindung soll es sein, ein Dichtungsprofil bereitzustellen, welches eine hinreichende Dichtigkeit durch dauerelastisches Verhalten und ein hohes Ausmaß an Rückverformung aufweist und hinzukommend die Herstellung der Dichtungsprofile, beispielsweise als Dichtungsringe, erleichtert wird, zumal die in dem Filterbau erwünschten Dichtungen zumindest regelmäßig von ringförmiger Gestalt sein können.
Ebenso soll das als Strang bereitgestellte Dichtungsprofil au einfache und kostengünstige Weise zu Ringen , Ovalen oder dergleichen, weiterverarbeitet werden können, ohne dass
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PATENTANWALT DrJpETER IP. 1QEHRKE; GElisfiNKIRCHEN-BUER
hohe Anforderungen an Maschinen und Ausgangsmaterialien zu stellen sind.
Die Aufgabe wird gelöst durch den Hauptanspruch. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Die Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil aus gummielastischen Materialien unterschiedlicher Härten für die Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen, wobei das erste Bauteil mindestens eine Aufnahmenut für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit einer ebenen Fläche in Arbeitsposition zur Anlage geeignet ist, das Dichtungsprofil einen Hauptabschnitt und einen an der der Kopfseite abgewandten Unterseite des Hauptabschnitts angeformten Profilfuß zur Halterung desselben in der Aufnahmenut des ersten Bauteils, der Hauptabschnitt im Querschnitt von rechteckiger Gestalt mit einer Hauptquerschnittsachse ist, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Profilfuß eine Leiste mit einem innerhalb des Dichtungsprofils durchgehend sich erstreckenden Kern und eine Querschnittsachse hat, vorzugsweise die Leiste an der Unterseite des Hauptabschnitts versetzt angeformt ist und gegebenenfalls an ihren beiden gegenüberliegenden Seiten Dichtlippen angeformt sind, sowie
das gummielastische Material des Kerns, z.B. aus Weichgummi, eine höheren Härte als das elastische Material, z.B. aus Moosgummi, des Hauptabschnitts aufweist.
Unter Dichtungsprofil wird im Sinne der Erfindung auch verstanden ein Profil, welches wie herkömmlicherweise, über die ganze Länge des Profils unverändert von bleibendem Querschnitt ist.
PATENTANWALT DR.:PETER:p.'GEÖRKE; GEnSENKIRCHEN-BUER
Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil umfasst einen Hauptanschnitt und einen an der Unterseite des Hauptabschnittes angeformten Profilfuß. Der Hauptabschnitt besteht aus gummielastischen Materialien. Der Hauptabschnitt kann gleichfalls einen Hohlraum aufweisen, welcher sich innerhalb des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils durchgehend oder unterbrochen erstreckt. So kann er kreisförmig, oval, länglich in Richtung der Hauptquerschnittsachse ausgerichtet sein.
Innerhalb des Hauptabschnittes kann ebenso alternativ oder zusätzlich zu dem Hohlraum ein Hauptkern aus einem gummielastischen Material angeordnet sein kann, welches eine geringere Härte aufweist als der Kern, welcher in dem Profilfuß sich befindet. Der Kern des Hauptabschnittes kann sich innerhalb des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils durchgehend oder unterbrochen erstrecken. Der Kern im Querschnitt kann von unterschiedlicher Gestalt ausgebildet sein, wobei er auch kreisförmig, oval, länglich in Richtung der Hauptquerschnittsachse ausgerichtet ist.
Der Profilfuß ist von einer solchen Gestalt, dass er als Halterung zur lösbaren oder schwer lösbaren Verkeilung in einer Aufnahmenut eines ersten Bauteils geeignet ist. Die HaI-terung des Profilfußes in der Aufnahmenut wird durch die an den beiden gegenüberliegenden Seiten angeordnete Dichtlippen erhöht. Die Dichtlippen können im Querschnitt halbkreis- oder viertelkreisförmig oder von sonstiger Gestalt sein. Ebenso können die Dichtlippen - falls erforderlich - entgegen der Einsteckrichtung des Profilfußes in die Aufnahmenut in Richtung der Unterseite des Hauptabschnittes geneigt sein. Durch die Anordnung der Dichtlippen kann der Profilfuß nahezu kraftfrei in die Aufnahmenut eingeführt werden, so dass sich
PATENTANWALT i>R.:PETER;P. "GEBRKE, GECSENKIRCHEN-BÜER
die Dichtlippen entgegen der Einsteckrichtung des Profilfußes umbiegen und das Herausziehen des Profilfußes erschwert wird, da die Dichtlippen aufgrund ihrer Neigung, in der Ursprungsform bzw. Verkeilungsform zu verbleiben, der Auszugskraft eine hinreichende Gegenkraft gegenwirken.
Der Profilfuß weist einen Kern auf, der eine größere Härte als die gummielastische Materialien von Hauptkern, von Hauptabschnitt ohne Hauptkern, oder Leiste aufweist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann der
Kern eine Härte A oder D von 50 bis 80 Shore aufweisen. In einer weiteren Ausgestaltung beträgt die Härte A oder D des Kern 60 bis 70 Shore, vorzugsweise 70 Shore. Das gummielastisehe Material des Kerns kann Weichgummi sein.
Der Hauptabschnitt und der Profilfuß, mit Ausnahme des Kerns, können sich durch eine Härte A oder D von 5 bis 30 Shore, vorzugsweise 15 bis 20, noch mehr bevorzugt 15 Shore, auszeichnen. Das gummielastische Material des Hauptabschnitts und das des Profilfußes mit Ausnahme des Kerns können Moosgummi übereinstimmender Härte sein.
Durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil, welches zumindest zwei gummielastische Materialien unterschiedlicher Härte aufweist, wobei der Kern und gegebenenfalls der Hauptkern des Hauptabschnitts eine größere Shore-Härte als das sonstige gummielastische Material des erfindungsgemäße Dichtungsprofils haben, aus welchem das erfindungsgemäße Dichtungsprofil hergestellt ist, wird die Verarbeitung oder Weiterverarbeitung der als Strang hergestellten erfindungsgemäße Dichtungsprofil zu beispielsweise ringförmigen erfindungsgemäße Dichtungsprofilen wesentlich erleichtert. Hierdurch kann
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PATENTANWALT ÄR.5»EtER5P. <G£UR&E*, fcE&S^NKIRCHEN-BUER
vorzugsweise durch die Anordnung des Kerns in dem Profilfuß, welcher auch in einer weiteren Ausführungsform in den Hauptabschnitt sich erstrecken kann, ein höherer Druck auf die Vulkanisationsfläche ausgeübt werden, die ansonsten nicht bei einem herkömmlichen Dichtungsprofilsträngen aus Moosgummi Anwendung findet.
Das bedeutet, das in Länge oder Stränge hergestellte erfindungsgemäße Dichtungsprofil kann in besonders vorteilhafter und kostengünstiger Weise weiterverarbeitet werden, dass die beiden Enden des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils nach Anlegen der Strangenden Fläche an Fläche auf herkömmliche Weise mittels eines Werkzeugs durch Erhitzung miteinander im Vulkanisationsverfahren verbunden werden können. Unter VuI-kanisation werden durch Erhitzung z.B. zwischen den Makromolekülen des Materials, aus welchen das erfindungsgemäße Dichtungsprofil unterschiedlicher Härte besteht, Vernetzungsbrücken gebildet, so dass sich die Moleküle nicht mehr frei gegeneinander bewegen können.
Zudem verhindert der Kern beim Abschneiden das Überlängen des Profils. Hierdurch wird auch ein weitere Vorteil des genau bemaßten Abschneidens des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils erreicht.
Unter Weichgummi werden Kunststoffe auch verstanden, die unter Verwendung von 1 bis 4 % Schwefel vulkanisierte ggf. Füllstoffe enthaltende Kautschuke herkömmlicher Art sind.
Unter Moosgummi können Schaumstoffe mit geschlossenen Mikrozellen auf der Grundlage von Natur- und / oder Synthesekautschuk verstanden werden im Sinne der Erfindung. Moosgummi sind solche Werkstoffe mit über ihre ganze Masse verteilten
PATENTANWALT DR-IPKTER£>. GEORkE", fcßlSSENKIRCHEN-BUER
offenen und / oder geschlossenen Zellen und einer Rohdichte, die niedriger als die der Gerüstsubstanz ist. Als Gerüstsubstanzen können organische Polymere, z. B. Schaumkunststoffe, aber auch anorganische Materialien zum Teil Verwendung finden. Schaumstoffe können beispielsweise Weichschaumstoffe, elastische Schaumstoffe und weichelastische Schaumstoffe in Abhängigkeit ihres Verformungswiderstandes bei Druckbelastung sein.
Elastische Schaumstoffe können beispielsweise solche sein, die bei Druckverformung nach DIN 53580 bis zu 50 % ihrer Dicke keine bleibende Verformung von mehr als 2 % ihres Ausgangsvolumens aufweisen. Als Gerüstsubstanzen der Schaumstoffe können sein Polyurethan-Schaumstoffe, Polystyrol-Schaumstoffe, Polyvinylchlorid-Schaumstoffe u.s.w. Ebenso können elastomere Schaumstoffe, thermoelastische Schaumstoffe oder thermoplastische Schaumstoffe des geschlossenzelligen, gemischtzelligen, grobzelligen und / oder feinzelligen Typs verwendet werden. Ebenso eignen sich hierfür Kugelschaumstoffe, Wabenschaumstoffe, doppelschichtige, wie echte, Schaumstoffe und einschichtige, wie unechte, Schaumstoffe. Leichte Schaumstoffe weisen weniger als 100 kg/m3 auf.
Das Moosgummi kann aus einem Schaumstoff mit geschlossenen Microzellen auf der Grundlage von Natur- und / oder Synthesekautschuk bestehen mit über seine ganze Masse verteilten offenen und/oder geschlossenen Zellen und einer Rohdichte, die vorzugsweise niedriger ist als die der Gerüstsubstanzen. Als Gerüstsubstanzen können organische Polymere, beispielsweise Schaumkunststoffe, Moosgummi, verwendet werden. Der Weichschaumstoff kann ein solcher sein, der bei Druckbelastung einen relativ geringen Verformungswiderstand aufweist und als Polymer-Grundlage Urethane auf-
PATENTANWALT DI^PETERtP/GEfiRkl!, fcfifcSENKIRCHEN-BUER
weisen kann. Ebenso können verwendet EPDM, NBR, IR oder dergleichen. Die Härte-Prüfung zwecks Feststellung von Shore-Härten erfolgt herkömmlicher Verfahren wie das der Bestimmung der Klemmkraft. Hierbei können für die Härteprüfung Platten, die man als Flächenelemente definiert, derart zusammengepreßt werden,dass um die Anpreßkaft bzw. Klemmkraft zu bestimmen: Ein bestimmtes erforderliches Maß an Kraft, mit welcher die Platten bis zu einem Ausmaß an Verformung beaufschlagt werden, kann bestimmt werden. Die Platten enthalten las Prüfmaterial den Hauptanschnitt oder Profilfuß.
Die Härteprüfung nach Shore A und D DIN 53505 kann auch in einer für den Fachmann bekannten Weise durchgeführt werden. Die Shore-Härte ist definiert als der Widerstand, den die Probe dem Eindringen eines Prüfkörpers bestimmter Form entgegensetzt. Dessen Druckkraft wird durch das Zusammendrücken einer geeichten Feder im Prüfgerät aufgebracht. Die so festgestellte Härte wird an einer Messuhr des Prüfgerätes abgelesen und in Shore-Einheiten zwischen 0 und 100 angegeben. Der Prüfkörper für Shore A ist ein solcher in Form eines Kegelstumpfs und für Shore D hat die Form eines Kegels mit abgerundeter Spitze. Durch Andrücken der Auflagefläche der Shore-Prüfgeräte gegen die Probe bis zum satten Aufliegen mit Hilfe einer Einspannvorrichtung wird die Eindringtiefe gemessen. Die durch das Zusammendrücken der Feder im Messgerät angezeigten Härteeinheiten werden in der Regel nach 3 Sekunden Anpresszeit abgelesen.
Auch kann in einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils der Hauptabschnitt und der Profilfuß und / oder Kern und / oder der Hauptkern mit Ethylen / Propylen-Dien-Terpolymer-Kunststoffen (EPDM) herstellbar sein, und
PATENTANWALT b& PEf-ERP.'
vorzugsweise frei von Asbest-, Cadmium- und Silikon-Resten sein. Das EPDM-Kautschuk kann herkömmlicherweise durch Terpolymerisation von Ethylen u. größeren Anteilen Propylen sowie einigen Prozent eines dritten Monomeren mit Dien-Struktur hergestellter Kautschuk, in dem das Dien-Monomer die für eine anschließende Schwefel-Vulkanisation benötigten Doppelbindungen bereitstellt werden kann. Als Dien-Monomere finden vorzugsweise cis,cis-l,5-Cyclooctadien (COD), exo-Dicyclopentadien (DCP), endo-Dicyclopentadien (EDCP) u. 1,4-Hexadien (HX) oder dergleichen Anwendung wie auch 5-Ethyliden-2-norbornen (ENB) Verwendung. EPDM-Kautschuk kann ca. 15 Doppelbindungen pro 1000 C-Atome enthalten u. ist daher viel widerstandsfähiger gegen z.B. Ozon als Butadien- od. Isopren-Kautschuke. Das erfindungemäße Dichtungsprofil kann herkömmlicherweise Extrusion bzw. Co-Extrusion aus thermoplastischen Kunststoffen hergestellt werden.
Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil zeichnet sich folglich nicht nur durch ein der Auszugskraft entgegenwirkendes Rückhaltevermögen in einer Aufnahmenut des ersten Bauteils aus. Das Rückhaltevermögen des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils ist derart hoch, dass die gerade im Filterbau auftretenden dauerhaften Erschütterungen nicht zu einem Ablösen, geschweige denn zu einem Herausziehen des Profilfußes des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils aus den Aufnahmenuten von zu verbindenden Rohrteilen zu beobachten ist. Gerade das hinreichende ortsfeste Verbleiben des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils ermöglicht auch eine hohe Betriebssicherheit der Filterverfahren bei Fahren von Gerätschaften im Filterbau.
Da das erfindungsgemäße Dichtungsprofil ebenfalls hinreichend widerstandsfähig ist gegenüber hoher Drücke, mit welchen im Filtrationsverfahren gearbeitet wird, wird das Her-
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PATENTANWALT»»: PETE« P.# (*EÖitKE,'«GELSENKIRCHEN-BUER
auslösen der Dichtungsprofile aus Aufnähmenuten erschwert.
Hoher Druck und Erschütterungen in Filteranlagen verstärken sich in ihren Wirkungen auf herkömmliche Dichtungsprofilen, hingegen das erfindungsgemäße Dichtungsprofil weitgehend durch Druck und Pulsationen nicht in Dichtheit und Rückformbarkeit beeinflusst wird.
Hinzukommend wird die Dichtigkeit des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils auch unterstützt, wenn beispielsweise statt eines in dem Hauptabschnitt sich erstreckenden Hohlraums ein Hauptkern mit einem gummielastischem Material ausgefüllt ist, welches eine größere Härte D aufweist als das sonstige im Hauptabschnitt angeordnete gummielastische Material oder eine geringere Härte als das des Kerns aufweist.
Beispielsweise kann ebenfalls der Hauptkern eine Härte D aufweisen, die mit der des Kerns übereinstimmt. Ebenso ist es möglich, dass der Hauptkern eine geringere Härte D als der Kern aufweist, jedoch in einer besonderen Ausführungsform kann sich das den Hauptkern umgebende Material mit einer geringeren Härte D im Vergleich zu dem Hauptkern auszeichnen.
Ausführungsbeispiel
Die Zeichnungen zeigen aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer, stark vergrößerter Weise ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe eine Ausführungsform und ohne Beschränkung der Erfindung auf diese in
Fig. 1 den Querschnitt durch ein
erfindungsgemäße Dichtungsprofil
PATENTANWALT»»; PE%Elt &Rgr;?6E3»l(KE,:fiE^§f:NKIRCHEN-BUER
und
Fig. 2 den Querschnitt durch ein
erfindungsgemäße Dichtungsprofil ohne
Bezugszeichen
Das erfindungsgemäße Dichtungsprofil weist einen Hauptabschnitt 1 auf. Der Hauptabschnitt 1 ist im Querschnitt im wesentlichen von rechteckiger Gestalt. Die Kanten des Hauptabschnittes 1 sind abgerundet, zumindest die an der Kopfseite 3 gelegenen. Die Kopfseite weist parallel verlaufende Erhebungen 18b auf. Der Hauptabschnitt 1 zeigt eine Hauptquerschnittsachse 7. Ein Hohlraum 5, welcher sich durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil durchgehend erstreckt, ist von kreisförmiger Gestalt, dessen Kreismittelpunkt die Hauptquerschnittsachse 7 schneidet. In einer weiteren Ausführungsform (nicht gezeigt) ist statt des Hohlraums ein Hauptkern angeordnet. Der Hauptabschnitt 1 hat eine Höhe Hl, die dem siebenfachen Abstand 17 des Abstandes zwischen der Hauptquerschnittsachse 7 und der Querschnittsachse 9entspricht. Die Höhe H des Hauptabschnitts 1 entspricht dem 1,2-fachen der Höhe H2 des Profilfußes 2.
An der Unterseite 4 des Hauptabschnitts 1 ist ein Profilfuß 2 angeformt. Der Profilfuß 2 ist dergestalt von der Hauptquerschnittsachse 7 versetzt angeordnet, dass die Hauptquerschnittsachse 7 mit der Querschnittsachse 9 des Profilfußes 2 nicht übereinstimmt oder zusammenfällt, sondern die Querschnittsachse 9 von der Hauptquerschnittsachse 7 um einen Abstand 17 beabstandet ist. Die Hauptquerschnittsachse 7 ist parallel zu der Querschnittsachse 7 ausgerichtet. Der Profilfuß 2 weist einen Kern 6 auf. Der Kern 6 erstreckt sich der Länge nach durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil.
PATENTANWALTS«. RgTEjI/. fcÖHÖKE'.Qi^ENKIRCHEN-BUER
Der Kern hat Weichgummi als ein elastisches Material mit einer Härte A von 70 Shore .
Das den Kern 6 umgebende elastische Material des Profilfußes, hier das Moosgummi, aus welchem die Leiste 8 und die an der Leiste 8 angeformten Dichtlippen bestehen, hat eine geringere Härte als der Kern 6. Die Härte A beträgt in diesem Falle 15 Shore. Der Kern 6 ist von länglicher Gestalt zur Querschnittsachse 9.
Durch das erfindungsgemäße Dichtungsprofil, welches zumindest 2 unterschiedlich harte gummielastische Materialien hat, kann dieses in Strangform vorliegende Dichtungsprofil zu z.B. Ringen vulkanisiert werden in Gegenwart von einem Vulkanisationsdruck, der bei Werkstoffen aus Moosgummi nicht anwendbar ist und die vielseitige Verarbeitbarkeit des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils erhöht.

Claims (20)

1. Dichtungsprofil aus gummielastischen Materialien unterschiedlicher Härten für die Abdichtung eines Spaltes zwischen zwei Bauteilen, wobei das erste Bauteil mindestens eine Aufnahmenut für das Dichtungsprofil aufweist, gegen welches das zweite Bauteil mit einer ebenen Fläche in Arbeitsposition zur Anlage geeignet ist,
das Dichtungsprofil einen Hauptabschnitt (1) und einen an der der Kopfseite (3) abgewandten Unterseite (4) des Hauptabschnitts (1) angeformten Profilfuß (2) zur Halterung in der Aufnahmenut des ersten Bauteils, der Hauptabschnitt (1) im Querschnitt von rechteckiger Gestalt mit einer Hauptquerschnittsachse (7) ist, dadurch gekennzeichnet, dass
der Profilfuß (2) eine Leiste (8) mit einem innerhalb des Dichtungsprofils durchgehend sich erstreckenden Kern (6) und einer Querschnittsachse (9) hat, vorzugsweise an ihren gegenüberliegenden Seiten (10) Dichtlippen (12) angeformt sind, sowie
das gummielastische Material des Kerns (6) eine höhere Shore- Härte A als das elastische Material des Hauptabschnitts (1) aufweist.
2. Dichtungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (6) eine Härte A von 50 bis 80 Shore hat.
3. Dichtungsprofil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (6) eine Härte A von 60 bis 70 Shore hat.
4. Dichtungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (6) eine Härte A von 70 Shore hat.
5. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptabschnitt (1) einen innerhalb des Dichtungsprofils durchgehend sich erstreckenden Hauptkern (5) oder Hohlraum (5) hat.
6. Dichtungsprofil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das gummielastische Material des Hauptkerns (6) und /oder des Hauptabschnitts (1) und/oder der Leiste (8) eine Härte A von 5 bis 30 Shore hat.
7. Dichtungsprofil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das gummielastische Material des Hauptkerns (6) und /oder des Hauptabschnitts (1) und/oder der Leiste (8) eine Härte A von 15 bis 20 Shore hat.
8. Dichtungsprofil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das gummielastische Material des Hauptkerns (6) und /oder des Hauptabschnitts (1) und/oder der Leiste (8) eine Härte A von 15 Shore hat.
9. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippen (12) symmetrisch zur Querschnittsachse (9) angeordnet sind.
10. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (6) im Querschnitt kreisförmig U-förmig, elliptisch oder oval ausgebildet ist.
11. Dichtungsprofil nach einem der. Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptkern (5) im Querschnitt oval, I-förmig oder T-förmig ausgebildet ist.
12. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (6) mit einem Teil seines oberen dem Hauptabschnitt (1) zugewandten Bereichs (14) in dem unteren Bereich (16) des Hauptabschnitts 1 angeordnet ist.
13. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe H1 des Hauptabschnitts (1) dem 5- bis 7-fachem des Abstandes (17) der Hauptquerschnittsachse (7) von der Querschnittsachse (9) entspricht.
14. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptquerschnittsachse (7) zu der Querschnittsachse (9) parallel ausgerichtet ist.
15. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfseite (3) des Hauptabschnitts (1) in Richtung Unterseite (4) des Profilfuß (2) hin gekrümmt unter Bildung von zwei im Querschnitt eine Ausnehmung (18a) seitlich begrenzenden Erhebungen (18b) ausgebildet ist.
16. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippen (12) im Querschnitt die Form eines Viertelkreises, Halbkreises, eines gleichschenkligen Dreiecks des spitzen oder stumpfen Typs aufweisen.
17. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe H1 des Hauptabschnitt größer als die Höhe H2 des Profilfußes (2) ist.
18. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite (6a) des Kerns (6) an die Unterseite (8a) der Leiste (8) bündig und/ oder fluchtend ausgerichtet ist.
19. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (8) an der Unterseite (4) des Hauptabschnitts (1) versetzt angeformt ist.
20. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptabschnitt (1) und/ oder der Profilfuß (2) mit Ethylen/Propylen-Dien- Terpolymer-Kunststoffen (EPDM) herstellbar sind und vorzugsweise frei von Asbest-, Cadmium- und Silikon-Resten sind.
DE20006571U 2000-03-31 2000-03-31 Co-extrudiertes oder laminiertes Dichtungsprofil mit erleichterter Verarbeitbarkeit Expired - Lifetime DE20006571U1 (de)

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