DE20006562U1 - Klappbares Segment eines Polsters mit Ablageflächen und Halteeinrichtung - Google Patents
Klappbares Segment eines Polsters mit Ablageflächen und HalteeinrichtungInfo
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Description
Johnson Controls GmbH
Industriestraße 20-30, D-51399 Burscheid
Klappbares Segment eines Polsters mit Ablageflächen
und Halteeinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein klappbares Segment eines Polsters, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit Ablageflächen und Halteeinrichtungen für Getränkebehälter oder dergleichen, mit einem Schwenkteil.
Klappbare Segmente von Polstern und Sitzen sind bekannt. So wurde beispielsweise mit dem Ziel, den Komfort für Benutzer zu verbessern, in der deutschen Gebrauchsmusteranmeldung DE 299 12 877.6 ein klappbares Sitzteil, insbesondere der Rückenlehne eines Kraftfahrzeugsitzes, vorgeschlagen, das Ablageflächen und Halteeinrichtungen für Getränkebehälter oder dergleichen aufweist. In das Sitzteil ist dabei ein Tisch mit einem Basisteil und mit einer Tischplatte integriert. Der Tisch des vorgeschlagenen Sitzteils kann vorteilhafterweise je nach Bedarf ein- und ausgeklappt werden. Die Tischplatte weist ein Zentralteil und mindestens ein am Zentralteil schwenkbar befestigtes Seitenteil zur Vergrößerung der Tischfläche auf und ist gegenüber dem Basisteil derart verdrehbar angeordnet, daß durch ihre Verdrehung eine Arretierung des Seitenteiles in einer horizontalen Ebene mit dem Zentralteil erfolgt. Dabei liegen das Zentralteil und das Seitenteil jeweils bereichsweise auf dem Basisteil auf. Die aufgefaltete Tischplatte des vorgeschlagenen Sitzteiles ist relativ stark raumgreifend, was bewußt angestrebt wird.
Im Sinne eines hohen Komforts in einem Fahrzeug besteht demgegenüber aber auch das Bedürfnis nach zusätzlichen Ablagemöglichkeiten mit geringerem Platzbedarf, beispielsweise bei sogenannten Notsitzen der hinteren Sitzreihen eines Fahrzeugs.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit geringem konstruktiven Aufwand ein Segment eines Polsters der eingangs genannten Art zu schaffen, das diesem Bedürfnis Rechnung trägt.
Erfindungsgemäß wird dies durch ein klappbares Polsterteil, insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit Ablageflächen und Halteeinrichtungen für Getränkebehälter oder dergleichen, erreicht, das ein Schwenkteil aufweist, das aus einer im wesentlichen horizontalen Stellung, in der seine Oberseite mit einer Oberfläche des Polsters im wesentlichen bündig abschließt, durch Verschwenken um etwa 180° in eine Gebrauchsstellung klappbar ist, in der seine, zur Aufbewahrung von Gegenständen strukturierte Unterseite nach oben weist, und das des weiteren ein mit dem Schwenkteil verbundenes Getriebe aufweist, das neben dem Verschwenken eine Verschiebebewegung des Schwenkteils einschließlich einer Verschiebung seiner Schwenkachse bewirkt.
Erfindungsgemäß ist somit eine vorteilhafte bedarfsweise nutzbare Aufbewahrungsund Ablagemöglichkeit für Gegenstände verschiedenster Art, wie Getränkebehälter oder dergleichen, geschaffen, die nur wenig Platz beansprucht.
Aufgrund dessen ist das erfindungsgemäße Segment vorzugsweise in sogenannten Notsitzen der hinteren Sitzreihen eines Fahrzeugs unterzubringen, es läßt sich aber genausogut auch als klappbare Armlehne in der Mittelkonsole eines Fahrzeugs benutzen.
In bevorzugter günstiger, insbesondere für einen Benutzer ergonomisch vorteilhafter Raumlage des erfindungsgemäßen Segments kann die verschiebliche Schwenkachse des Schwenkteils dabei mit geringem Abstand zu einer Kante des Polsters, insbesondere etwa im Bereich der Vorderkante eines/ des Sitzteils oder einer/der Armlehne quer zur Längsachse eines Kraftfahrzeugs, angeordnet sein.
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Um beim Verschwenken einen leichtgängigen, bedienungsfreundlichen und wenig raumgreifenden Bewegungsablauf zu erreichen, ist das Getriebe derart ausgelegt, das es eine zwangsläufige Wendebewegung des Schwenkteiles bewirkt, die sich aus gleichzeitig definiert ablaufenden translatorischen und rotatorischen Bewegungskomponenten zusammensetzt. Insbesondere kann das Getriebe zu diesem Zweck aus zwei beidseitig des Schwenkteils angeordneten Gelenkvierecken gebildet sein, die jeweils als Schwingen beiderseits des Schwenkteils angeordnete Hebelpaare, über die das Schwenkteil mit einer Trägerstruktur des Polsters verbunden ist, als Koppel zumindest einen Teil des Schwenkteils und als Basis einen Teil der Trägerstruktur des Polsters, insbesondere dessen Boden, aufweisen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels wird im folgenden die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 bis 4 in einer seitlichen Schnittansicht verschiedene Schwenkpositionen eines erfindungsgemäßen klappbaren Segments.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden daher in der Regel auch jeweils nur einmal beschrieben.
Bei dem in den Figuren beispielhaft dargestellten Ausführung eines erfindungsgemäßen klappbaren Segmentes eines Polsters 1 handelt es sich bevorzugtermaßen um ein Teil eines Fahrzeugsitzes, wie eines Sitzteiles eines Notsitzes einer hinteren Sitzreihe eines Kraftfahrzeugs oder um ein Teil einer Armlehne, insbesondere der Mittelarmlehne einer Rücksitzbank eines Kraftfahrzeugs.
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Das Segment weist ein Schwenkteil 2 auf, das aus einer im wesentlichen horizontalen Stellung (nicht dargestellt), in der seine Oberseite 3 mit einer Oberfläche 4 des Polsters 1 im wesentlichen bündig abschließt, durch Verschwenken um 180° in eine Gebrauchsstellung klappbar ist. Fig. 4 zeigt diese Gebrauchsstellung, in der die Unterseite 5 des Schwenkteils 2, die zur Aufbewahrung von Gegenständen strukturiert ist, nach oben weist. Fig. 1 bis 3 zeigen verschiedene Bewegungsphasen des Verschwenkens des Schwenkteils 2 in diese Gebrauchsstellung.
Mit dem Schwenkteil 2 ist ein Getriebe 6 verbunden, das neben dem Verschwenken eine Verschiebebewegung des Schwenkteils 2 einschließlich einer Verschiebung seiner (nicht näher gekennzeichneten, in den Figuren senkrecht zur Zeichnungsebene verlaufenden) Schwenkachse bewirkt.
Die verschiebliche Schwenkachse des Schwenkteils 2 ist mit geringem Abstand zu einer Kante 7 des Polsters 1, insbesondere etwa im Bereich der Vorderkante (entsprechend der mit dem Pfeil F gekennzeichneten Fahrtrichtung des Fahrzeugs) des Sitzteils bzw. der Armlehne quer zur Längsachse des Kraftfahrzeugs angeordnet.
Die Unterseite 5 des Schwenkteils 2 weist als Halteeinrichtung mindestens eine Vertiefung oder Aufnahmeöffnung 8 für Behälter, wie Getränkedosen, Gläser, Teller oder dergleichen, auf. In der Aufnahmeöffnung 8 können die Behälter während der Fahrt sicher und gegen ein Umfallen geschützt stehen.
Außerdem weist die Unterseite 5 des Schwenkteils 2 einen überstehenden Rand 9 auf. Der Rand 9 umgrenzt eine Ablagefläche 10 und sichert dort ablegbare lose Gegenstände gegen ein Wegrutschen.
In einer Trägerstruktur 11 des Polsters 1 ist - bezogen auf die Stellung, in der die Oberseite 3 des Schwenkteils 2 mit der Oberfläche 4 des Polsters 1 im wesentlichen bündig abschließt - unmittelbar unter dem Schwenkteil 2 ein Hohlraum 12 ausgebildet, der einen durch das Schwenkteil 2 verschließbaren Aufnahmeraum für Gegenstände
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bildet.
Die in Fig. 1 bis 4 dargestellten Bewegungsphasen des Verschwenkens des Schwenkteils 2 veranschaulichen insbesondere den Aufbau und die Wirkungsweise einer speziellen, im Hinblick auf seine einfache Konstruktion und hohe Effizienz besonders vorteilhaften Ausführungsform des Getriebes 6.
Das Getriebe 6 ist darin aus zwei beidseitig des Schwenkteils 2 angeordneten Gelenkvierecken ACDB gebildet, die jeweils als Schwingen AB, CD beiderseits des Schwenkteils 2 angeordnete Hebelpaare 13, 14 aufweisen, über die das Schwenkteil 2 mit der Trägerstruktur 11 des Polsters 1 verbunden ist. Als Koppel BD des Gelenkvierecks ACDB fungiert ein Teil des Schwenkteils 2 und als Basis AC ein Teil der Trägerstruktur 11 des Polsters 1, insbesondere dessen Boden 15. Jeweils beidseitig sind dabei insbesondere am Boden 15 der Trägerstruktur 11 des Polsters 1 zwei Hebelansätze 16, 17 befestigt, mit denen die Hebelpaare 13, 14 gelenkig, insbesondere über vier Drehzapfen 18, verbunden sind, wobei die Achsen der Drehzapfen 18 (entsprechend der in der Zeichnung gewählten Querschnittsdarstellung) die Eckpunkte A1 C, D, B des Gelenkviereckes ACDB bilden. (Die allgemeinen Bestandteile des Gelenkvierecks ACDB: Schwingen AB, CD, Basis AC und Koppel BD sind in der Zeichnung hinsichtlich ihrer effektiven Länge als fette Vollinien zusätzlich zur realen Bauteilstruktur eingetragen.)
Wie die figürliche Darstellung, insbesondere die Fig. 4, zeigt, kann das Polsterteil 2 mittels des Viergelenkhebelwerkes ACDB vorteilhafterweise so geführt werden, daß ein Abschnitt 19 des Polsterteils 2 am Ende des Klappvorganges in den durch das Verschwenken im Polster 1 freiwerdenden Raum zurückgeführt und gleichzeitig abgesenkt wird, um insbesondere mit der Oberfläche 4 des Polsters 1 eine gemeinsame Flucht zu bilden und um sich dabei auf der Trägerstruktur 11 des Polsters, insbesondere auf deren Boden 15, abzustützen.
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Im Sinne eines hinsichtlich seiner Kinematik optimalen Ablaufs der translatorischen und rotatorischen Bewegungskomponenten des Schwenkteils 2 beim überführen in die Gebrauchsstellung (bzw. zurück) ist jedes Gelenkviereck ACDB als totalschwingfähige Doppelinnenschwinge ausgebildet, wobei die Basis AC die größte Viereckseite bildet und die Summe aus kleinster und größter Viereckseite größer ist als die Summe der beiden übrigen Viereckseiten.
Außerdem ist jedes Gelenkviereck ACDB derart ausgebildet, daß zwei benachbarte Seiten (Koppel BD und eine Schwinge AB oder CD) bei der Überführung in die Gebrauchsposition und zurück in die Stellung, in der die Oberseite 3 des Schwenkteils 2 mit der Oberfläche 4 des Polsters 1 im wesentlichen bündig abschließt, mindestens eine Strecklage, vorzugsweise zwei Strecklagen, durchlaufen, in denen das Gelenkviereck ACDB jeweils ein Dreieck bildet, in dem die Summe CD+BD bzw. AB+BD der Längen der in Strecklage befindlichen Seiten CD, BD; AB, BD kleiner ist als die Summe AB+AC bzw. CD+AC der beiden übrigen Seiten AB, AC bzw. CD, AC. Die beiden Strecklagen sind (mit einer geringfügigen Abweichung - "Knick") in den Fig. 4 und 2 veranschaulicht. Dadurch, daß sich das Gelenkviereck ACDB in der Gebrauchslage (Fig. 4) jedoch nicht genau in dieser Strecklage befindet, wird eine höhere Lagestabilität des Schwenkteils 2 erreicht.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen. Beispielsweise sind für das Getriebe 3 auch andere Ausführungen möglich, die eine Superposition von translatorischen und rotatorischen Bewegungskomponenten des Schwenkteils 2 bewirken. Die Strukturierung der Unterseite des Schwenkteils hinsichtlich der Ablageflächen 10 und Halteeinrichtungen (Aufnahmeöffnung 8) kann weitestgehend frei gestaltet werden.
Ferner ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein.
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Dies bedeutet, daß grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung zu verstehen.
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1 Polster
2 Schwenkteil
3 Oberseite von 2
4 Oberfläche von 1
5 Unterseite von 2
6 Getriebe
7 Kante von 1
8 Aufnahmeöffnung
9 Rand an 5 um 10
10 Ablagefläche auf
11 Trägerstruktur von
12 Hohlraum in 11 (unter 2)
13 Hebel von 6
14 Hebel von 6
15 Boden von 11
16 Hebelansatz an 15 für
17 Hebelansatz an 15 für
18 Drehzapfen
19 Abschnitt von 2
A Eckpunkt von ACDB (Achse von 18)
B Eckpunkt von ACDB (Achse von 18)
C Eckpunkt von ACDB (Achse von 18)
D Eckpunkt von ACDB (Achse von 18)
AB Schwinge von ACDB (Hebel 13)
AC Basis von ACDB
BD Koppel von ACDB
CD Schwinge von ACDB (Hebel 14)
ACDB Gelenkviereck von
F Richtungspfeil für Fahrtrichtung
Claims (13)
1. Klappbares Segment eines Polsters (1), insbesondere eines Fahrzeugsitzes, mit Ablageflächen (10) und Halteeinrichtungen (8) für Getränkebehälter oder dergleichen, mit einem Schwenkteil (2), das aus einer im wesentlichen horizontalen Stellung, in der seine Oberseite (3) mit einer Oberfläche (4) des Polsters (1) im wesentlichen bündig abschließt, durch Verschwenken um etwa 180° in eine Gebrauchsstellung klappbar ist, in der seine, zur Aufbewahrung von Gegenständen strukturierte Unterseite (5) nach oben weist, und mit einem mit dem Schwenkteil (2) verbundenen Getriebe (6), das neben dem Verschwenken eine Verschiebebewegung des Schwenkteils (2) einschließlich einer Verschiebung seiner Schwenkachse bewirkt.
2. Segment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchsstellung die Unterseite (5) des Schwenkteils (2) mit der Oberfläche (4) des Polsters (1) im wesentlichen bündig abschließt.
3. Segment nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (5) des Schwenkteils (2) mindestens eine Vertiefung oder Aufnahmeöffnung (8) als Halteeinrichtung für Behälter, wie Getränkedosen, Gläser oder Teller, aufweist.
4. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (5) des Schwenkteils (2) einen überstehenden Rand (9) zur Begrenzung mindestens einer Ablagefläche (10) aufweist.
5. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Trägerstruktur (11) des Polsters (1) - bezogen auf die Stellung, in der die Oberseite (3) des Schwenkteils (2) mit der Oberfläche (4) des Polsters (1) im wesentlichen bündig abschließt - unmittelbar unter dem Schwenkteil (2) ein Hohlraum (12) ausgebildet ist, der einen Aufnahmeraum für Gegenstände bildet.
6. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Teil eines Sitzteils, insbesondere eines Sitzteiles eines Notsitzes einer hinteren Sitzreihe eines Kraftfahrzeugs.
7. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Teil einer Armlehne, insbesondere als Mittelarmlehne einer Rücksitzbank eines Kraftfahrzeugs.
8. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die verschiebliche Schwenkachse des Schwenkteils (2) mit geringem Abstand zu einer Kante (7) des Polsters (1), insbesondere etwa im Bereich der Vorderkante eines/des Sitzteils oder einer/der Armlehne quer zur Längsachse eines Kraftfahrzeugs, angeordnet ist.
9. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt (19) des Schwenkteils (2) in der Gebrauchsstellung in einen durch das Verschwenken im Polster (1) freigewordenen Raum zurückführbar ist und sich auf einer/der Trägerstruktur (11) des Polsters (1), insbesondere auf deren Boden (15), abstützt.
10. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Getriebe (6) aus zwei beidseitig des Schwenkteils (2) angeordneten Gelenkvierecken (ACDB) gebildet ist, die jeweils als Schwingen (AB, CD) beiderseits des Schwenkteils angeordnete Hebelpaare (13, 14), über die das Schwenkteil (2) mit einer/der Trägerstruktur (11) des Polsters (1) verbunden ist, als Koppel (BD) zumindest einen Teil des Schwenkteils (2) und als Basis (AC) einen Teil der Trägerstruktur (11) des Polsters (1), insbesondere deren Boden (15), aufweisen.
11. Segment nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils beidseitig an der Trägerstruktur (11) des Polsters (1) zwei Hebelansätze (16, 17) befestigt sind, mit denen die Hebelpaare (13, 14) gelenkig, insbesondere über Drehzapfen (18), verbunden sind.
12. Segment nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gelenkviereck (ACDB) als totalschwingfähige Doppelinnenschwinge ausgebildet ist, wobei die Basis (AC) die größte Viereckseite bildet und die Summe aus kleinster und größter Viereckseite größer ist als die Summe der beiden übrigen Viereckseiten.
13. Segment nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Gelenkviereck (ACDB) derart ausgebildet ist, daß zwei benachbarte Seiten (Koppel BD und eine Schwinge AB oder CD) bei der Überführung in die Gebrauchsposition und zurück mindestens eine Strecklage, vorzugsweise zwei Strecklagen, durchlaufen, in denen das Gelenkviereck (ACDB) jeweils ein Dreieck bildet, in dem die Summe (CD + BD; AB + BD) der Längen der in Strecklage befindlichen Seiten (CD, BD; AB, BD) kleiner ist als die Summe (AB + AC; CD + AC) der beiden übrigen Seiten (AB, AC; CD, AC).
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