DE20006445U1 - Lastenhaltevorrichtung - Google Patents
LastenhaltevorrichtungInfo
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Description
91 637/Ja/Nu
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
27. März 2 000
Gebrauchsmusteranmeldung Roman Bronzel Gorch-Fock-Straße 35 D-44803 Bochum
Lastenhaitevorrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Lastenhaltevorrichtung für beispielsweise Fahrräder, Autofelgen etc., mit zumindest einem Verankerungsständer, und mit einem oder mehreren an dem Verankerungsständer befestigten Lasthaltearmen.
Eine derartige Lastenhaltevorrichtung ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 197 03 157 bekannt geworden. Entsprechende Vorrichtungen findet man darüber hinaus in der Praxis. Diese dienen üblicherweise dazu, Fahrräder, Autofelgen oder andere zumeist nur temporär benötigte Lasten aufgeräumt beispielsweise an einer Wand aufzuhängen. In diesem Zusammenhang schlägt der Stand der Technik vor, den Verankerungsständer mit der Wand zu verdübeln.
Abgesehen davon, dass derartiges zumeist aufwendig und nicht immer problemlos möglich ist (beispielsweise bei Gipskartonwänden, Kunststoffwänden usw.) genügen derartige Vorrichtungen ästhetischen Ansprüchen meistens nicht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Fahrräder heutzutage zunehmend in Wohnräumen gelagert werden, wo eine solche Wandbefestigung als äußerst störend empfunden wird. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Lastenhaltevorrichtung so weiterzubilden, dass eine einfache und funktionssichere sowie ästhetisch ansprechende Gestaltung erreicht wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Lastenhaltevorrichtung vor, dass der Verankerungsständer einen Basisständer und einen demgegenüber verstellbaren Verankerungsstab sowie einen mit dem Basisständer teleskopierenden Abstandsstab aufweist, wobei der Verankerungsständer mittels des Abstandsstabes und des VerankerungsStabes längenvariabel zwischen zwei oder mehr Befestigungspunkten einklemmbar ist. Bei diesen Befestigungspunkten handelt es sich in der Regel um die Wand sowie Decke eines Wohnraumes, einer Garage, eines Kellerraumes usw.. Selbstverständlich kann der Verankerungsständer beispielsweise auch zwischen dem Boden und einem Querträger, einem Balken usw. befestigt werden. Es kommt also nur darauf an, dass die jeweiligen Befestigungspunkte (oder zugehörige Befestigungsflächen) ein festes Einspannen des Verankerungsständers im Ganzen ermöglichen, also - wenn überhaupt - beim Einspannen nur geringfügig nachgeben.
Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass sich der Verankerungsständer größtenteils vertikal erstreckt, während demgegenüber die Lasthaltearme im wesentlichen horizontal angeordnet sind, so dass hieran problemlos ein Fahrrad oder auch Autofelgen aufgehängt werden können. Um hier eine möglichst große Variabilität zu erzielen, sind die Lasthaltearme regelmäßig verschiebbar am Verankerungsständer angebracht, so dass unterschiedlichen Fahrradgrößen, Autofelgendurchmessern usw. Rechnung getragen werden kann.
Nach bevorzugter Ausführungsform sieht die Erfindung vor, dass der Verankerungsstab und der Abstandsstab an jeweils gegenüberliegenden Enden des Basisständers angeordnet sind. Folglich können die Lasthaltearme am Basisständer und Abstandsstab festgelegt werden. Selbstverständlich ist grundsätzlich auch eine Verbindung mit dem Verankerungsstab denkbar. Um hier jedoch nicht auf all zu viel Variationen der Lasthaltearme zurückgreifen zu müssen, schlägt die Erfindung vor, dass die Lasthaltearme zumeist am Basis-Ständer allein befestigt werden.
Um dennoch an dieser Stelle einen größtmöglichen Verstellbereich in der Höhe realisieren zu können, schlägt eine andere Variante der Erfindung vor, dass der Verankerungsstab und der Abstandsstab an einem gemeinsamen Ende des Basisständers angeordnet sind. Hierdurch lässt sich der Basisständer zumeist länger ausgestalten, als dies bei einer Anordnung von Verankerungsstab und Abstandsstab an gegenüberliegenden Enden des betreffenden Ständers der Fall ist. Hiermit geht in der Regel auch ein größerer Verstellbereich der Lasthaltearme am Basisständer einher, was meistens gewünscht ist.
Jedenfalls finden sich besonders bevorzugt Verankerungsstab und Abstandsstab an einem gemeinsamen Ende des Basisständers. Dabei greift der Verankerungsstab im Detail längenvariabel in den Abstandsstab ein, welcher seinerseits in dem Basisständer teleskopiert. Damit dies mit möglichst geringem Gewicht und einfach realisiert werden kann, 0 handelt es sich in der Regel wenigstens bei dem Abstands-
stäbe und dem Basisständer um (Metall-)Rohre, welche größtenteils aus Stahl gefertigt sind.
Demgegenüber ist der Verankerungsstab zumeist massiv und als Gewindespindel ausgeführt. Diese Gewindespindel kann mit ihrem außenseitigen Gewinde in eine Gewindehülse eingreifen. Zu diesem Zweck verfügt die Gewindehülse über ein Innengewinde, welches an das vorerwähnte außenseitige Gewinde bzw. Außengewinde der Gewindespindel hinsichtlich Steigung etc. angepasst ist. Die Gewindehülse ihrerseits findet sich im allgemeinen endseitig des Verankerungsständers oder endseitig des Abstandsstabes. Dabei wird man hauptsächlich das deckenseitige Ende des Verankerungsständers oder des Abstandsstabes bevorzugen. Dies aufgrund der Erkenntnis, dass der Verankerungsstab und der Abstandsstab in der Regel am deckenseitigen Ende des Basisständers angeordnet sind. Folglich steht der sich bodenseitig nach unten hin erstreckende Teil des Basisständers in seiner gesamten Länge als Verstellbereich für die hieran befestig-0 ten Lasthaltearme zur Verfügung.
Das eigentliche Festklemmen des VerankerungsStänders zwischen den beiden Befestigungspunkten bzw. zwischen Boden und Decke wird hauptsächlich so bewerkstelligt, dass der Verankerungsstab bzw. die Gewindespindel mit einem Werkzeugansatz, z. B. einem Sechskant, ausgerüstet ist. An diesen Werkzeugansatz bzw. Sechskant lässt sich im einfachsten Fall ein passender Schraubenschlüssel ansetzen, mit dessen Hilfe die Gewindespindel aus der zugehörigen 0 Gewindehülse heraus oder in diese hineingedreht werden kann. Hierdurch stellt sich zwangsläufig ein variierender
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Abstand zwischen dem Verankerungsstab und dem Basisständer bzw. dem Abstandsstab ein, wodurch die beschriebene Klemmung bewirkt wird.
Der Abstandsstab und der Basisständer sind vorzugsweise jeweils als Mehrkantrohre, insbesondere Vierkantrohre, ausgeführt. Selbstverständlich sind beispielsweise auch Sechskantrohre denkbar. Jedenfalls ermöglicht die kantige Ausgestaltung ein gegenseitiges verdrehsicheres Teleskopieren. Mit anderen Worten lässt sich der Abstandsstab verdrehsicher aus dem Basisständer herausziehen. Selbstverständlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung, dass der Abstandsstab den Basisständer verdrehsicher übergreift und so für die gewünschte Teleskopwirkung sorgt.
Die beiden Langenverstellmoglichkeiten, einerseits unter Rückgriff auf den Abstandsstab, andererseits mit Hilfe des Verankerungsstabes, ermöglichen eine Grob- und Feineinstellung der Länge des Verankerungsständers. Dabei wird im 0 Rahmen der Grobeinstellung der Länge des Verankerungsständers im Ganzen zwischen den betreffenden Befestigungspunkten so vorgegangen, dass der Abstandsstab nach dem Teleskopieren an dem Verankerungsständer festgeklemmt wird. Hierfür können beispielsweise ein oder mehrere Madenschrauben am Abstandsstab sorgen, die die gewünschte Klemmung zwischen Abstandsstab und Basisständer bewirken. Die Feineinstellung erfolgt demgegenüber mit Hilfe des Verankerungsstabes bzw. der Gewindespindel, die mehr oder minder aus der Gewindehülse (im Abstandsstab) heraus-0 geschraubt wird.
Der Lasthaltearm ist regelmäßig mit einer an die Außenkontur des Basisständers und/oder des Abstandsstabes angepassten Befestigungshülse ausgerüstet. Sollte die Außenkontur des Basisständers unterschiedlich im Vergleich zu der des Abstandsstabes ausgeführt sein, was größtenteils der Fall ist, so kann an dieser Stelle auch mit entsprechenden Passstücken gearbeitet werden. In den meisten Fällen wird der Lasthaltearm jedoch lediglich am Basisständer längenvariabel eingestellt, so dass die Befestigungshülse (nur) an dessen Außenkontur angepasst zu werden braucht. So oder so ist zumindest ein an die Befestigungshülse angeschlossener Ausleger vorgesehen. Selbstverständlich können auch zwei oder mehr Ausleger vorgesehen werden. Diese lassen sich anformen, anschweißen, anschrauben oder sonst wie mit der Befestigungshülse verbinden.
Lastseitig ist der Ausleger regelmäßig mit einer Schutzumhüllung, beispielsweise einer Kunststoffummantelung, ausgerüstet, damit Beschädigungen eines hierauf aufliegen-0 den Fahrradrahmens, einer Felge etc. nicht zu befürchten sind. Ein sicherer Halt dieser Gegenstände auf dem Ausleger ist schließlich dadurch gewährleistet, dass der Ausleger mit dem Verankerungsständer einen gegen die Gravitationsrichtung geneigten spitzen Winkel einschließt. Hierdurch wird verhindert, dass die gehalterten Gegenstände von dem jeweiligen Ausleger unbeabsichtigt abrutschen können. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, wobei der entsprechende spitze Winkel Werte zwischen 60° und knapp unter 90° annehmen kann. Als besonders vorteilhaft haben sich Neigungen von ca. 85° erwiesen.
Im Ergebnis wird eine Lastenhaltevorrichtung zur Verfügung gestellt, die sich zunächst einmal besonders einfach ein- oder anbauen lässt. Tatsächlich ist es hierbei lediglich erforderlich, für eine Klemmung zwischen den jeweiligen Befestigungspunkten, zumeist Boden und Decke, zu sorgen. Dies kann auch von einem Ungeübten vorgenommen werden, und zwar unter Rückgriff auf einfachste Montagemaßnahmen. Dabei hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, dass auf ein aufwendiges und nicht unproblematisches Andübeln bewusst verzichtet werden kann. Wandverkleidungen werden also ausdrücklich nicht in Mitleidenschaft gezogen, so dass sich die beschriebene Lastenhaltevorrichtung nicht nur in üblichen Räumlichkeiten wie Garagen, Kellern usw. für eine Anbringung eignet, sondern genauso gut in Wohnräumen.
Hier sorgt zudem eine ansprechende äußere Gestaltung in Form einer Pulverbeschichtung oder entsprechenden Lackierung für ein formschönes Äußeres. Selbstverständlich sind auch Edelstahlversionen oder verchromte oder vernickelte 0 Oberflächen denkbar. Die beschriebene Lastenhaltevorrichtung kann problemlos wieder entfernt werden, ohne dass hässliche Löcher in einer Wand oder Decke verbleiben. Dennoch ist die Funktionssicherheit gegeben, die durch die beschriebene Klemmung des Verankerungsständers erreicht 5 wird.
Durch die jeweils verdrehsichere Auslegung der einzelnen Bestandteile zueinander lässt sich die Gefahr, dass ein gehalterter Gegenstand unbeabsichtigt verdreht wird oder herabfällt, auf ein Minimum reduzieren. Dies wird auch ohne sonst übliche Bänder oder andere Befestigungsmittel, wie
sie der Stand der Technik als unerlässlich ansieht (vgl. DE 197 03 157 Al) erreicht. Immer ist gewährleistet, dass die aufzuräumenden Gegenstände beschädigungsfrei gehaltert werden, da Berührungsflächen grundsätzlich mit einer Schutzumhüllung, beispielsweise Kunststoffummantelung, umgeben sind. So lassen sich auch teure Fahrräder beschädigungsfrei beispielsweise in Wohnräumen unterbringen, wobei die beschriebene Lastenhaltevorrichtung mit dem aufgehängten Gegenstand sogar als optischer Blickfang wirken kann. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen
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Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Lastenhaltevorrichtung in Frontansicht,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 in Seitenansicht und
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Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach den Figuren 1 und 2.
In den Figuren ist eine Lastenhaltevorrichtung dargestellt, 5 die im Rahmen des Ausführungsbeispieles nach den Figuren 1 und 2 die kombinierte Unterbringung eines Fahrrades und mehrerer Autofelgen ermöglicht, wie dies strichpunktiert angedeutet ist. Das Beispiel in der Figur 3 dient hingegen überwiegend zur Halterung von zwei Fahrrädern übereinander. 30
. ii. ii .
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Die dargestellte Lastenhaltevorrichtung ist in ihrem grundsätzlichen Aufbau mit zumindest einem Verankerungsständer 1 ausgerüstet. Nach dem Ausführungsbeispiel in den Figuren 1 und 2 sind zwei, respektive drei Verankerungsstander 1, 1' realisiert, wobei der im Bereich einer Decke D vorgesehene Verankerungsständer 1' gleichsam einen Fortsatz der beiden sich im Bereich eines Bodens B befindlichen Verankerungsständer 1 bildet. Selbstverständlich könnten beide im Bereich des Bodens B vorgesehenen Verankerungsständer 1 auch bis zur Decke D durchgeführt werden. Neben den Verankerungsständern 1,1' finden sich mehrere an den Verankerungsständern 1,1' befestigte Lasthalterarme 2. Diese Lasthalterarme 2 bestehen aus einer Befestigungshülse 3 und einem oder mehreren hieran angeschlossenen Auslegern
4. Die Befestigungshülse 3 ist am jeweiligen Verankerungsständer 1,1' längenvariabel festlegbar. Hierzu dienen jeweils eine oder mehrere Madenschrauben M in der Befestigungshülse 3 .
Der jeweilige Ausleger 4 ist im Rahmen des Ausführungsbeispieles an die Befestigungshülse 3 angeschweißt, kann natürlich auch angeschraubt oder sonst wie mit diesem verbunden sein. Zur Halterung von Fahrrädern sind die Ausleger 4 mit einer Löffelaufnahme 6 ausgerüstet, auf 5 welche ein Rahmenrohr eines Fahrrades aufgelegt wird. Zur Aufnahme von Autofelgen finden sich an den Auslegern 4 Anschlagstege 7. Die Ausleger 4 sind zumindest im Auflagebereich eines Fahrrades oder einer Felge, das heißt lastseitig, mit einer Schutzumhüllung versehen, bei welcher es 0 sich im Rahmen des Ausführungsbeispieles um eine aufge-
schobene Kunststoffummantelung 8 handelt, die teilweise angedeutet ist.
Damit ein Fahrrad oder eine Autofelge nicht unbeabsichtigt von dem Ausleger 4 herunterrutschen kann, schließt der Ausleger 4 mit dem jeweiligen Verankerungsstander 1,1' einen spitzen Winkel &agr; ein. Dieser spitze Winkel &agr; ist gegen die Gravitationsrichtung G geneigt (vgl. Fig. 2). Er beträgt im Rahmen des Ausführungsbeispiels ca. 85 °, kann aber auch Werte von 60 ° bis kann 90 ° einnehmen. Grundsätzlich sind natürlich auch Winkel &agr; von 40 ° bis 60 ° denkbar.
Der VerankerungsStänder 1,1' bzw. zumindest einer der VerankerungsStänder 1, 1' (nämlich der Verankerungsständer 1' in den Fig. 1, 2 bzw. der Ve ranke rungs st ander 1 nach Fig. 3) setzt sich im Wesentlichen aus einem Basisständer 9 und einem demgegenüber verstellbaren Verankerungsstab 10 sowie einem mit dem Basisständer 9 teleskopierbaren Abstandsstab 11 zusammen. Im Rahmen des Ausführungsbeispieles nach Fig. 3 sind der Ve ranke rungs st ab 10 und der Abstandsstab 11 an jeweils gegenüberliegenden Enden des Basisständers 9 angeordnet. Tatsächlich findet sich der Verankerungsstab 10 am deckenseitigen Ende des Basisständers 9, während der Abstandsstab 11 am bodenseitigen Ende des Basisständers 9 angeordnet ist.
Bei der Ausgestaltung nach den Fig. 1 und 2 sind dagegen Verankerungsstab 10 und Abstandsstab 11 an einem gemein-0 samen Ende des Basisständers 9, nämlich dem deckenseitigen Ende des Basisständers 9, angeordnet.
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In jedem Fall ist der Verankerungsstab 10 gegenüber dem Basisständer 9 und/oder dem Abstandsstab 11 verstellbar. Basisständer 9 und Abstandsstab 11 sind jeweils als Vierkantrohre ausgeführt, wobei der Abstandsstab 11 teleskopierend in den jeweiligen Basisständer 9 mehr oder minder eintaucht und an diesem mittels Madenschrauben 5 festgelegt wird.
Der Verankerungsstab 10 ist dagegen massiv und als Gewindespindel 10 mit einem nur angedeuteten außenseitigen Gewinde ausgeführt. Diese Gewindespindel 10 bzw. der Verankerungsstab 10 greift mit dem Außengewinde in eine Gewindehülse 12 ein, die mit einem entsprechenden Innengewinde ausgerüstet ist. Diese Gewindehülse 12 findet sich (decken-)endseitig im Basisständer 9 (vgl. Fig. 3) bzw. (decken-)endseitig im Abstandsstab 11 (vgl. Fig. 1).
Damit die Gewindespindel 10 bzw. der Verankerungsstab 10 zur Verklemmung des Verankerungsständers 1,1' zwischen Boden B und Decke D mehr oder minder aus der Gewindehülse 12 herausgeschraubt werden kann, ist die Gewindespindel 10 befestigungspunktseitig, vorliegend deckendendseitig, mit einem Werkzeugansatz 13 ausgerüstet. Bei diesem Werkzeugansatz 13 handelt es sich im Rahmen des Ausführungsbeispieles um einen Sechskant, welcher in Verbindung mit einem Mauschlüssel ein Herausdrehen der Gewindespindel 10 aus der Gewindehülse 12 oder ein Hineindrehen in dieselbe ermöglicht.
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Weil der Abstandsstab 11 und der Basisständer 9 jeweils als Vierkantrohre ausgeführt sind, ist ein gegenseitiges verdrehsicheres Teleskopieren zueinander möglich. Folgerichtig sind auch die jeweiligen Befestigungshülsen 3 der Lastarme 2 viereckig ausgeführt und lassen sich jeweils verdrehsicher auf dem Basisständer 9 verschieben und festlegen (mittels der Madenschrauben M).
Boden- und deckenendseitig des Verankerungsständers 1,1' angebrachte Füße 14 und/oder Andrückkappen 15 sorgen dafür, dass der Flächendruck auf den Boden B respektive die Decke D beim Festklemmen möglichst gering gehalten wird, so dass Beschädigungen an diesen Stellen zuverlässig ausgeschlossen werden können. Dadurch, dass zumindest der Basisständer 9 und der Abstandsstab 11 pulverbeschichtet sind, ist nicht nur ein formschönes Aussehen, sondern auch ein dauerhafter und wiederholter Betrieb möglich. Auch die Gewindespindel 10 ist größtenteils rostfrei ausgeführt und hierzu beispielsweise verchromt.
Der Aufbau der beschriebenen Lastenhaltevorrichtung ist einfach und schnell möglich. Zunächst wird der lichte Abstand zwischen Boden B und Decke D grob überbrückt, indem der Abstandsstab 11 mehr oder minder aus dem Basisständer (verdrehsicher) herausgezogen und mittels der Madenschraube 5 an diesem festgelegt wird. Dabei können sogar schon Gegenstände an den Auslegern 4 aufgehängt werden, weil zum einen der teleskopierende Bereich auf das deckenendseitige Ende des Verankerungsständers 1, I1 beschränkt ist und zum anderen die Befestigungshülsen 3 vom Montagevorgang unbeeinflusst bleiben. Abschließend wird der Verankerungs-
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ständer 1, 1' dadurch zwischen Boden und Decke verklemmt, dass der Verankerungsstab 10 bzw. die Gewindespindel 10 mehr oder minder aus der Gewindehülse 12 herausgedreht wird.
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Claims (10)
1. Lastenhaltevorrichtung für beispielsweise Fahrräder, Autofelgen etc., mit zumindest einem Verankerungsständer (1, 1'), und mit einem oder mehreren an dem Verankerungsständer (1, 1') befestigten Lasthaltearmen (2) dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsständer (1, 1') einen Basisständer (9) und einen demgegenüber verstellbaren Verankerungsstab (10) sowie einen mit dem Basisständer (9) teleskopierenden Abstandsstab (11) aufweist, wobei der Verankerungsständer (1, 1') mittels des Abstandsstabes (10) und des Verankerungsstabes (11) längenvariabel zwischen zwei oder mehr Befestigungspunkten (D, B) einklemmbar ist.
2. Lastenhaltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsstab (10) und der Abstandsstab (11) an jeweils gegenüberliegenden Enden des Basisständers (9) angeordnet sind.
3. Lastenhaltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsstab (10) und der Abstandsstab (11) an einem gemeinsamen Ende des Basisständers (9) angeordnet sind, wobei der Verankerungsstab (10) längenvariabel in den Abstandsstab (11) eingreift, welcher seinerseits in dem Basisständer (9) teleskopiert.
4. Lastenhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Verankerungsstab (10) als Gewindespindel (10) ausgeführt ist, die mit ihrem außenseitigen Gewinde in eine Gewindehülse (12) mit Innengewinde endseitig des Basisständers (9) oder endseitig des Abstandsstabes (10) eingreift.
5. Lastenhaltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (10) befestigungspunktseitig mit einem Werkzeugansatz (13), zum Beispiel einem Sechskant (13), ausgerüstet ist.
6. Lastenhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandsstab (11) und der Basisständer (9) als jeweils Mehrkantrohre, insbesondere Vierkantrohre, zum gegenseitigen verdrehsicheren Teleskopieren ausgeführt sind.
7. Lastenhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandsstab (11) zur Grobeinstellung der Länge des Verankerungsständers (1, 1') im Ganzen zwischen den beiden Befestigungspunkten (B, D) an dem Basisständer (9), beispielsweise mittels einer oder mehreren Madenschrauben (5), festgeklemmt wird.
8. Lastenhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lasthaltearm (2) eine an die Außenkontur des Basisständers (9) und/oder des Abstandsstabes (11) angepasste Befestigungshülse (3) und wenigstens einen hieran angeschlossenen, zum Beispiel angeformten, angeschweißten oder angeschraubten, Ausleger (4) aufweist.
9. Lastenhaltevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) lastseitig eine Schutzumhüllung (8), beispielsweise Kunststoffummantelung (8), aufweist.
10. Lastenhaltevorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (4) mit dem Verankerungsständer (1, 1') einen gegen die Gravitationsrichtung (G) geneigten spitzen Winkel (α) einschließt.
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE20006445U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10125400B4 (de) * | 2001-03-20 | 2004-03-04 | May Huang | Hängevorrichtung |
| DE102015006183A1 (de) * | 2015-05-15 | 2016-11-17 | Torsten Gross | Ständer zum Aufspannen von mast- oder stabförmigen Teilen insbesondere von Christbäumen mit Bewässerungsvorrichtung |
-
2000
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Cited By (3)
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|---|---|---|---|---|
| DE10125400B4 (de) * | 2001-03-20 | 2004-03-04 | May Huang | Hängevorrichtung |
| DE102015006183A1 (de) * | 2015-05-15 | 2016-11-17 | Torsten Gross | Ständer zum Aufspannen von mast- oder stabförmigen Teilen insbesondere von Christbäumen mit Bewässerungsvorrichtung |
| DE102015006183B4 (de) | 2015-05-15 | 2024-04-18 | Torsten Gross | Christbaumständer |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010111 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20031031 |