DE20005245U1 - Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln o.dgl.Info
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Description
KÖNIG · PALGEN ■ SCHUMACHER · KLUIN
DÜSSELDORF·ESSEN PATENTANWÄLTE
unser zeichen: 100 184 (37) JK/sch Düsseldorf, den 16. März 2000
WIRTH
MASCHINEN- UND BOHRGERÄTEFABRIK
GMBH
Kölner Straße 71 - 78
D-41812 Erkelenz
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln oder dergleichen der dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Soll eine Tunnelbohrung unter Abstützung der Ortsbrust vorgetrieben werden, so findet meist eines der folgenden Verfahren Anwendung:
a) Beim sogenannten Slurry-Verfahren wird der Bohrkopfraum zur Abstützung der Ortsbrust mit Hilfe von Stützflüssigkeit (meist Bentonit) gegen ein Kollabieren geschützt. Das Ausbringen des Bohrguts erfolgt mit Hilfe einer mit dem Bohrkopfraum kommunizierenden Fördereinrichtung, an deren Abgabeende zur Förderung eines Gemischs aus Bohrgut und Stützflüssigkeit aus dem Druckraum hinaus ein Absaugstutzen vorgesehen ist, in welchem relativ zum Druckraum ein Unterdruck herrscht. Eine der abgesaugten Menge an Stützflüssigkeit entsprechende Menge "frische" Stützflüssigkeit wird dem Bohrkopfraum an anderer Stelle zugeführt, so daß der an der Ortsbrust gewünschte Stützdruck aufrechterhalten wird. Üblicherweise ist der Fördereinrichtung ein innerhalb des Bohrkopfraumes angeordneter "Steinbrecher"
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DÜSSELDORF, LOHENGRINSTRASSE 1 1 · D-45133 ESSEN, FRÜHLINGSTRASSE 43A
vorgeschaltet, welcher die Aufgabe hat, größere Abraumstücke in eine absaugfähige Größe zu zerkleinern.
Das Slurry-Verfahren ist zwar geeignet, bei lockeren Böden ein KoIIabieren der Ortsbrust während des Bohrvorganges zuverlässig zu verhindern. Nachteilig ist jedoch, daß es relativ aufwendig in seiner Anwendung und somit auch kostenintensiv ist.
b) Beim sogenannten EPB-Betrieb (Earth Pressure Balance) wird dem Kollabieren der Ortsbrust dadurch entgegengewirkt, daß das gelöste Bohrgut durch vorbestimmte Förderraten unter einem bestimmten Erddruck gehalten wird.
Zwar ist dieses Verfahren weniger aufwendig in seiner Anwendung, da sich jedoch stets große Mengen bereits gelösten Bohrguts in dem Bohrkopfraum befinden und somit auch mit beweglichen Teilen des Bohrkopfes in Berührung stehen, ist der Verschleiß dieser Teile wesentlich erhöht. Auch wird bei diesem Verfahren die Ortsbrust nicht über ihre gesamte Fläche gleichmäßig abgestützt, sondern an solchen Stellen, an denen ein Abraumstück anliegt, wird ein hoher Stützdruck ausgeübt, an Stellen, wo sich Hohlräume gebildet haben, findet keine Abstützung statt. Aufrund der hierdurch in der Ortsbrust entstehenden Spannungen kann schlimmstenfalls ein Kollabieren derselben erst hervorgerufen werden.
Weiterhin kann es bei diesem Verfahren zu einer Erhöhung des von dem Bohrkopf zu überwindenden Drehmoments kommen, was zu einer Überlastung der Tunnelbohrmaschine bis hin zum vollständigen Blockieren des Bohrkopfes führen kann.
Auch war es bisher oft nötig, die sich bildenden Hohlräume mit einem sehr teuren, in einem aufwendigen Verfahren in den Bohrkopfraum
einzubringenden Stützschaum auszufüllen, um ein Kollabieren zu verhindern.
c) Aus der DE 197 38 476 A1 ist ein Verfahren bekannt, bei welchem das Slurry- und das EPB-Verfahren nicht alternativ, sondern in einer Art "Mischverfahren" angewendet werden. Bei diesem "Semi-EPB" genannten Verfahren steht also stets ein gewisser Erddruck als auch ein gewisser Stützflüssigkeitsdruck an. Hierdurch kann einerseits auf den Einsatz von Stützschaum verzichtet werden, da die Stützflüssigkeit in die Hohlräume eindringt und die abstützende Funktion übernimmt, andererseits als Stützflüssigkeit sogar einfaches Wasser zum Einsatz kommen kann, da ein Teil der Stützlast von dem Erddruck abgefangen wird und somit an die Stützflüssigkeit nur noch geringere Anforderungen zu stellen sind.
d) Ferner ist es bekannt, zum Abstützen der Ortsbrust Luft unter Überdruck in den Bohrkopfraum einzuleiten. Insbesondere bei porösen Boden ist hierdurch allerdings keine ausreichende Stützwirkung erzielbar.
Nachteilig ist bei sämtlichen dieser drei Verfahren u.a., daß zur Aufrechterhaltung des Stützdruckes eine aufwendige Steuerung zur Abstimmung der Abfördergeschwindigkeit des Bohrgutes bzw. der Stützflüssigkeit auf den Bohrfortschritt vorhanden sein muß, um eine im wesentlichen konstante mechanische Abstützung der Ortsbrust sicherzustellen. Hinzu kommt immer dann, wenn Stützflüssigkeit zum Einsatz kommt, das Problem, daß der Abraum mit der Stützflüssigkeit kontaminiert ist und so einer separaten Deponierung bedarf. Bei Ton führt Stützflüssigkeit zusätzlich dazu, daß abgebautes Material zum Verkleben des Bohrkopfes und der Fördereinrichtung führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln oder dergleichen zur Anwendung eines Verfahrens zu
schaffen, bei welchem die mit dem Slurry-, dem EPB- oder dem Semi-EPB-Verfahren verbundenen Nachteile zu verbessern sind.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergegebene Erfindung gelöst.
Dadurch, daß der Bohrkopf der gattungsgemäßen Vorrichtung an seiner der Ortsbrust zugewandten Seite mindestens eine zusammen mit dem Bohrkopf drehantreibbare Schildanordnung aufweist, die die Ortsbrust zumindest teilweise überdeckt und die mindestens eine Stützfläche umfaßt, mittels derer die Ortsbrust während des Vortreibens des Bohrkopfes zumindest teilweise mechanisch abstützbar ist, kann in vielen Fällen auf den Einsatz von Stützflüssigkeit vollständig verzichtet oder deren Einsatzmenge wesentlich reduziert werden, ohne daß nach dem EPB-Verfahren unter Erddruck mit den hiermit verbundenen Nachteilen gearbeitet werden muß.
Das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchführbare Verfahren, welches insbesondere zum Vortreiben von Strecken, Tunneln oder dergleichen unter bestimmten geologischen Verhältnissen (beispielsweise in tonhaltigen Böden) geeignet ist, zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß das Bohrgut - wenn überhaupt - nur geringfügig mit Additiven versetzt ist und einerseits einfacher aus dem Tunnel transportiert werden kann, andererseits weniger Probleme und Kosten bei der Deponierung des Abraumes aufwirft.
Ferner kann bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf eine aufwendige Steuerung oder Regelung der Geschwindigkeit der Abförderung des Bohrgutes auf den Bohrfortschritt verzichtet werden. Durch die trotzdem vorhandene mechanische Abstützung kann die Vortriebsgeschwindigkeit wesentlich gesteigert werden, wodurch einerseits sich der Freiraum der Schneidwerkzeuge erhöht, was den Verschleiß derselben verringert, andererseits dazu führt, daß die im Bereich des Bohrkopfraumes ungeschützte Wandung durch den sich an den Bohrkopfraum nach hinten üblicherweise anschließenden Schildmantel schneller abgestützt wird.
Zudem ist während des Stillstandes des Bohrkopfes die Ortsbrust bestmöglich gegen ein Kollabieren gesichert.
Der Bohrkopf der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist vorzugsweise ein sich etwa radial von seinem Zentrum, das von der Drehachse etwa senkrecht durchstoßen wird, bis zu seinem Außenumfang erstreckendes Segment auf, an dem auf der der Ortsbrust zugewandten Seite mindestens ein Werkzeug zum Lösen des an der Ortsbrust anstehenden Materials vorgesehen ist. Bei diesem Werkzeug kann es sich um eine Schneidrolle, einen Schaber oder ähnliches handeln.
Die Schildanordnung, die die Stützfläche zum mechanischen Abstützen zumindest eines Teiles der Ortsbrust bildet, umfaßt vorzugsweise einen flächenförmigen Schild, der zumindest einen Teil derjenigen Seite des Bohrkopfes, die der Ortsbrust zugewandt ist und nicht von dem mindestens einen Segment erfaßt wird, überdeckt.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der der Bohrkopf eine Mehrzahl von sich etwa sternförmig vom Zentrum des Bohrkopfes nach außen erstreckende Arme aufweist und zwischen benachbarten Armen jeweils zumindest ein Schild zum Abstützen eines Teiles der Ortsbrust vorgesehen ist.
Wenn die Stützflächen der Schildanordnung wahlweise in Richtung auf die Ortsbrust zu- und von dieser fortbewegbar sind, kann - soweit es die an der Ortsbrust herrschenden Bedingungen zulassen - die Stützfläche von der Ortsbrust abgehoben werden, wodurch in der Regel der Bohrfortschritt erhöht und der Verschleiß abermals verringert werden kann.
Im Hinblick auf einen möglichst hohen Bohrfortschritt und dem Bestreben, die Ortsbrust möglichst gleichmäßig abstützen zu können, ist es von Vorteil, daß die mindestens eine Stützfläche sich entsprechend der durch den Vortrieb des Bohrkopfes hervorgerufenen Abweichung der Ortsbrust von einer Flä-
ehe, die von der Drehachse senkrecht durchstoßen wird, selbsttätig neigend angeordnet ist.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Schildanordnung mindestens eine Einrichtung zum Einbringen eines fluiden Mediums in den Raum zwischen der Schildanordnung und der Ortsbrust umfaßt. Mit fluidem Medium ist beispielsweise Luft gemeint, die zur Verhinderung von Wassereintritt in den Bohrkopfraum eingebracht werden kann. Auf diese Weise wird verhindert, daß das Bohrgut mit eindringendem Wasser aufgemischt wird, was den Abfördervorgang erschweren würde. Es können jedoch auch Flüssigkeiten durch die Einrichtung zwischen die Stützfläche und die Ortsbrust eingebracht werden, wenn dies beispielsweise zur Erzielung einer Schmierwirkung zwischen dem Bohrkopf und der Ortsbrust gewünscht wird. Ferner kann durch das Einbringen eines Fluids das Abheben der Stützflächen von der Ortsbrust im Falle eines Haftens nach längerem Stillstand erleichtert werden.
Der Verlagerung in Richtung auf die Ortsbrust und von dieser fort dienen vorzugsweise eine Mehrzahl von hydraulisch betriebenen KoI-ben/Zylindereinheiten. Wenn diese - wie bevorzugt - über eine Leitung für das Hydraulikmedium miteinander verbunden sind, die einen wahlweise zu öffnenden oder zu verschließenden Anschluß zur Verbindung mit einem Druckreservoir für die Hydraulikflüssigkeit umfaßt, kann zwischen zwei von der Wirkung her unterschiedlichen Betriebszuständen gewählt werden:
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i) In dem Falle, in dem der Anschluß verschlossen ist, liegt die mindestens eine Stützfläche überall unter im wesentlichen demselben Druck an der Ortsbrust an, wobei der Druck - von konstruktionsbedingten Maximalwerten einmal abgesehen - sich beliebig erhöhen kann, da die Stützflächen quasi starr, wenn auch in ihrer Neigung variabel, an der • Ortsbrust anliegen.
ii) In dem Falle, in dem die Leitung mit einem Druckreservoir für die Hydraulikflüssigkeit verbunden ist, liegen die Stützflächen stets mit demselben Druck an der Ortsbrust an.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen durch die Tunnelachse gehenden Längsschnitt durch den
vorderen Teil einer am Tunnel arbeitenden erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 den Bohrkopf der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer orts-
brustseitigen Ansicht;
Fig. 3 den Schnitt Y-Y in Fig. 2 sowie
Fig. 4 den Schnitt X-X in Fig. 2, wobei der rechts dargestellte Schild
sich in einer in Richtung auf die Ortsbrust zubewegten Position, der auf der linken Seite dargestellte Schild sich in einer bezüglieh der Ortsbrust zurückgezogenen Position befindet.
Die in Fig. 1 als Ganzes mit 100 bezeichnete Vorrichtung dient in dem dargestellten Anwendungsbeispiel zum Auffahren eines Tunnels 1 in dem Boden 2. Von der Vorrichtung sind in der Zeichnung insbesondere die für die Erfindung wichtigen Komponenten wiedergegeben.
Wenn im folgenden von "vorn" die Rede ist, so ist der in Fig. 1 links dargestellte, der Ortsbrust 3 zugewandte Teil der Vorrichtung 100 gemeint; "hinten" bezeichnet daher die der Ortsbrust 3 abgewandte, in Fig. 1 rechts dargestellte Seite der Vorrichtung 100.
Der der Ortsbrust 3 benachbarte vordere Teil der Vorrichtung 100 weist eine Mittelachse M auf, die im wesentlichen mit der Mittelachse des Tunnels 1
übereinstimmt, wobei die letztere nicht gerade sein muß, sondern auch im Bogen verlaufen kann. Die Vorrichtung 100 weist einen Maschinenkörper 20 auf, in dem bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein das Tunnelprofil senkrecht zur Mittelachse M bestimmender, scheibenförmiger Bohrkopf 10 um die Achse M drehbar gelagert ist. Er trägt auf seiner der Ortsbrust 3 zugewandten Seite Werkzeuge 11 zum Lockern des an der Ortsbrust 3 anstehenden Materials, die hinsichtlich ihrer Art und Anordnung an die jeweiligen, insbesondere durch das zu lockernde Material vorbestimmten Bedingungen angepaßt sind. Wie insbesondere Fig. 2 entnehmbar ist, handelt es sich bei den Werkzeugen 11 des hier dargestellten Ausführungsbeispiels um Schabwerkzeuge.
Der Bohrkopf 10, dessen Aufbau weiter unten noch im einzelnen beschrieben werden soll, ist an dem Maschinengehäuse 20 um die Mittelachse M drehbar gelagert und wird in an sich bekannter Weise mittels eines Drehantriebsmotors 12, der vorzugsweise hydraulisch oder elektrisch betreibbar ist, angetrieben.
Das Maschinengehäuse '20 ist über eine als Ganzes mit 6 bezeichnete Schildanordnung am Innenumfang des Tunnels 1 abgestützt. In dieser Schildanordnung 6 ist durch eine Querwandung 27 ein Druckschott 21 gebildet, welches von einer als Bandförderer 52 ausgebildeten Fördereinrichtung 50 etwa im Bereich der Mittelachse M in einen zwischen der Querwandung 27 und der Ortsbrust gebildeten Bohrkopfraum 16 mündet. Ein Zugang zum Bohrkopfraum 16 ist über eine Personenschleuse 26 möglich.
Unmittelbar hinter dem vorderen Teil der Tunnelbohrmaschine ist eine Tübbing-Setzvorrichtung 4 vorgesehen, die durch längliche Rechtecke angedeutete Tübbinge 5 zur Abstützung der zuvor gebohrten Tunnelwandung setzt.
Der Erzeugung der Vortriebskraft dient eine Mehrzahl von hydraulisch betätigten Kolben/Zylindereinheiten 7, die über den Außenumfang des Maschi-
• *
nenkörpers 20 verteilt sind und sich an dem Tübbing-Ausbau abstützen. In Fig. 1 ist die Phase des Nachsetzens dargestellt, in der nach erfolgtem Vortriebsschritt die Kolben/Zylindereinheiten 7 eingefahren sind und so einen sich entlang des Außenumfanges des Tunnels 1 erstreckenden Ringraum freigeben, in den vor dem nächsten Bohrfortschritt Tübbinge 5 eingesetzt werden.
Im folgenden soll nun der Bohrkopf 10 im einzelnen beschrieben werden. Er umfaßt eine Nabe 13, von der aus sich radial nach außen über seinen Querschnitt verteilt Arme 14 erstrecken, an deren der Ortsbrust 3 zugewandten Seite die Werkzeuge 11 befestigt sind. An der der Bohrungswandung zugewandten Seite ist an zumindest einem der Arme 14 eine in der Zeichnung nicht erkennbare Schaufelanordnung vorgesehen, mittels welcher am Boden des Tunnels angesammeltes Bohrgut während des Bohrvorganges nach oben transportiert wird, um in einen mit dem Zufuhrende der Fördereinrichtung 50 kommunizierenden Trichter 51 zu fallen.
In den zwischen einander benachbarter Arme befindlichen kreissegmentförmigen Freiräumen 15 ist jeweils eine Schildanordnung 30 vorgesehen. Sie umfaßt einen den jeweiligen Freiraum 15 im wesentlichen überdeckenden, plattenförmigen Schild 31, der sich über hydraulisch betätigbare Kolben/Zylindereinheiten 32, die parallel zur Mittelachse M wirken, an Haltern 33 abstützen. Jeder Halter ist mit einem Arm 14 verbunden und erstreckt sich etwa senkrecht zu dessen Längsachse L in den Freiraum 15 hinein.
Mittels der Kolben/Zylindereinheiten 32 können die Schilde 31 in Richtung der Mittelachse M zwischen einer zurückgezogenen, in Fig. 4 links dargestellten und einer ausgefahrenen in Fig. 4 rechts dargestellten Position um den Hub H verlagert werden.
Wie insbesondere Fig. 3 und 4 entnehmbar ist, erfolgt die Zufuhr des Hydraulikmediums zur Betätigung der Kolben/Zylindereinheiten 32 zunächst zentral durch das Innere der Bohrkopfwelle 17 (s. Fig. 2), dann durch das In-
nenvolumen I eines jeden Armes 14 und schließlich über einzelne Hydraulikleitungen 34 zu den Kolben/Zylindereinheiten 32. Aufgrund der so geschaffenen zentralen Druckbeaufschlagung aller Kolben/Zylindereinheiten über eine gemeinsame Zuleitung wird sichergestellt, daß die Schilde 31 alle mit demselben Druck beaufschlagt sind und sich der Neigung der Ortsbrust selbsttätig anpassen. Dies geschieht auch bei einer Drehrichtungsumkehr des Bohrkopfes, so daß diese ohne weitere Maßnahme bei gleichzeitigem Erhalt der Abstützung möglich ist.
Durch diese Ausgestaltungen können die Schildanordnungen 30 in zwei grundsätzlich unterschiedlichen Weisen betrieben werden:
i) Die gemeinsame Zuleitung wird beispielsweise in der Bohrkopfwelle geschlossen. Die Schilde 31 sind dann in ihrer durch die KoI-ben/Zylindereinheiten 32 vorgegebenen Position nahezu arretiert.
ii) Die gemeinsame Hydraulikflüssigkeitsversorgung ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Druckreservoir verbunden. Die Schilde weichen unter Einfahren der Kolben/Zylindereinheiten 32 zurück, wenn der auf diese ausgeübte Gegendruck den in dem Druckreservoir herrschenden Betriebsdruck übersteigt.
An jedem der Schilde 31 sind ferner Auslaßdüsen 35 vorgesehen, über die fluide Medien, wie beispielsweise Luft oder Flüssigkeiten, zwischen die Stützflächen 36 der Schilde und der Ortsbrust 3 eingebracht werden können.
Wie bereits erwähnt, können diese fluiden Medien der zusätzlichen Ortsbrustabstützung, der Vermeidung von Wassereinbrüchen, der Reduzierung der Reibung des Bohrkopfes an der Ortsbrust sowie der Erleichterung des Zurückziehens der Schilde 31 dienen.
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DUSSELDORF■ESSEN PATENTANWÄLTE
UNSER ZEICHEN: 100 184 (37) JK/SCh Düsseldorf, den 1 6. &Mgr;§&Ggr;&Zgr; 2000
WIRTH
MASCHINEN- UND BOHRGERÄTEFABRIK GMBH Kölner Straße 71 - 78 D-41812 Erkelenz
| 1 | Tunnel |
| 2 | Boden |
| 3 | Ortsbrust |
| 4 | Tübbing-Setzvorrichtung |
| 5 5 | Tübbinge |
| 6 | Schildanordnung |
| 7 | Kolben/Zylindereinheiten |
| 8 | Ringraum |
| 10 | Bohrkopf |
| 10 11 | Werkzeuge |
| 12 | Drehantriebsmotor |
| 13 | Nabe |
| 14 | Arme |
| 15 | Freiräume |
| 15 16 | Bohrkopfraum |
| 17 | Bohrkopfwelle |
| 20 | Maschinenkörper |
| 21 | Druckschott |
| 26 | Personenschleuse |
| D-4(4)Si3ä DÜSSeUqOrI^ ••"'YllJL'i | |
| TEL. +4 | 9-21 1*:.-.SB.i45:.J..-· 'fAx\43»'&i'-T· |
| /»jvjVstr]a$s^ 2 | |
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D-4O549 DUSSELDORF, LOHENGRINSTRASSE 1 1 · D-45133 ESSEN, FRÜHLINGSTRASSE 43A
27 Querwandung
30 Schildanordnung
31 Schild
32 Kolben/Zylindereinheiten 33 Halter
34 Hydraulikleitungen
35 Auslaßdüsen
36 Stützflächen
50 Fördereinrichtung
51 Trichter
52 Bandförderer
100 Tunnelbohrmaschine
M Mittelachse
L Längsachse
H Hub
I Innenvolumen
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunnel oder dergleichen,
mit einem an der der Ortsbrust (3) der Strecke, des Tunnels oder dergleichen zugewandten Seite der Vorrichtung vorgesehenen, um eine etwa senkrecht zur Ortsbrust (3) verlaufende Achse (M) drehbar gelagerten, drehantreibbaren Bohrkopf (10) und
mit mindestens einem, an der der Ortsbrust (3) zugewandten Seite des Bohrkopfes (10) vorgesehenen Werkzeug (11) zum Lösen von an der Ortsbrust (3) anstehenden Bodens (2),
dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrkopf (10) an seiner der Ortsbrust (3) zugewandten Seite mindestens eine zusammen mit dem Bohrkopf (10) drehantreibbare Schildanordnung (30) aufweist, die die Ortsbrust (3) zumindest teilweise überdeckt und die mindestens eine Stützfläche (36) umfaßt, mittels derer die Ortsbrust (3) während des Vortreibens des Bohrkopfes (10) zumindest teilweise mechanisch abstützbar ist.
mit einem an der der Ortsbrust (3) der Strecke, des Tunnels oder dergleichen zugewandten Seite der Vorrichtung vorgesehenen, um eine etwa senkrecht zur Ortsbrust (3) verlaufende Achse (M) drehbar gelagerten, drehantreibbaren Bohrkopf (10) und
mit mindestens einem, an der der Ortsbrust (3) zugewandten Seite des Bohrkopfes (10) vorgesehenen Werkzeug (11) zum Lösen von an der Ortsbrust (3) anstehenden Bodens (2),
dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrkopf (10) an seiner der Ortsbrust (3) zugewandten Seite mindestens eine zusammen mit dem Bohrkopf (10) drehantreibbare Schildanordnung (30) aufweist, die die Ortsbrust (3) zumindest teilweise überdeckt und die mindestens eine Stützfläche (36) umfaßt, mittels derer die Ortsbrust (3) während des Vortreibens des Bohrkopfes (10) zumindest teilweise mechanisch abstützbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrkopf (10) mindestens ein sich etwa radial von seinem Zentrum, das von der Drehachse (M) etwa senkrecht durchstoßen wird, bis zu seinem Außenumfang erstreckendes Segment aufweist, an dem auf der der Ortsbrust (3) zugewandten Seite das mindestens eine Werkzeug (3) zum Lösen des Materials vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schildanordnung (30) mindestens einen flächenförmigen Schild (31) umfaßt, der zumindest einen Teil der der Ortsbrust (3) zugewandten Seite des Bohrkopfes (10), der nicht Teil des mindestens einen Segments ist, überdeckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bohrkopf (10) eine Mehrzahl von sich etwa sternförmig vom Zentrum des Bohrkopfes (10) nach außen erstreckende Arme (14) aufweist und daß zwischen benachbarten Armen (14) jeweils zumindest ein Schild (31) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Stützfläche (36) der Schildanordnung (30) wahlweise in Richtung auf die Ortsbrust (3) zu- und von dieser fortbewegbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Stützfläche (36) derart angeordnet ist, daß sie sich selbsttätig etwa entsprechend der durch den Vortrieb des Bohrkopfes (10) hervorgerufenen Abweichung der Ortsbrust (3) von der Senkrechten zur Achse (M) neigt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schildanordnung (30) eine Einrichtung zum Einbringen eines fluiden Mediums in den Raum zwischen derselben und der Ortsbrust umfaßt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Stützfläche (36) mittels einer Mehrzahl von hydraulisch betriebenen Kolben/Zylindereinheiten (32) betätigbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinder der Kolben/Zylindereinheiten (32) über eine Leitung für das Hydraulikmedium miteinander verbunden sind, die einen wahlweise zu öffnenden oder zu verschließenden Anschluß zur Verbindung mit einem Druckreservoir für die Hydraulikflüssigkeit umfaßt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20005245U DE20005245U1 (de) | 2000-03-21 | 2000-03-21 | Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20005245U DE20005245U1 (de) | 2000-03-21 | 2000-03-21 | Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20005245U1 true DE20005245U1 (de) | 2001-07-26 |
Family
ID=7939129
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20005245U Expired - Lifetime DE20005245U1 (de) | 2000-03-21 | 2000-03-21 | Vorrichtung zum Vortreiben von Strecken, Tunneln o.dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20005245U1 (de) |
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| DE1914837A1 (de) * | 1969-03-24 | 1970-12-17 | Bade & Co Gmbh | Verfahren und Schildmaschine zum Auffahren von Tunnelstrecken |
| DE2211500A1 (de) * | 1972-03-10 | 1973-09-13 | Gewerk Eisenhuette Westfalia | Schildvortriebsmaschine fuer tunnel oder stollen |
-
2000
- 2000-03-21 DE DE20005245U patent/DE20005245U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20010830 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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| R082 | Change of representative |
Representative=s name: MEISSNER BOLTE PATENTANWAELTE RECHTSANWAELTE P, DE |