DE20005238U1 - Gliedermaßstab und Beschlag dafür - Google Patents
Gliedermaßstab und Beschlag dafürInfo
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Description
Abitz & Partner * ■" S.Abitz
European Patent Attorneys M_ Gritschneder
European Trademark Attorneys Dipi.-Phys.
Patentanwälte A Frhr yon Wittgenstein
J. Morf
Dr. Dipl.-Chem. Abitz & Partner, Postfach 86 01 09, D-81628 München
Postanschrift / Postal Address Postfach 86 01 09 D-81628 München
21. März 2000 33 051-de/Federkopf
Klaus-Peter Schwalm
Am Richtpfad 5 D-58762 Altena
Gliedermaßstab und Beschlag dafür
Die Erfindung betrifft einen Gliedermaßstab mit einer Mehrzahl jeweils paarweise gelenkig miteinander verbundener Glieder und mit Rasteinrichtungen im Abstand zu der Gelenkachse, die die Glieder in ihren Parallellagen einrasten lassen, wobei die Rasteinrichtung erste Beschläge mit Erhöhungen und zweite Beschläge mit Vertiefungen sind und die Erhöhungen der ersten Verschlage sich in die Vertiefungen der zweiten Beschläge legen. Die Erfindung betrifft ferner einen Beschlag für einen solchen Gliedermaßstab.
Ein Gliedermaßstab der eingangs genannten Art ist aus EP 0 174 508 bekannt, wobei die Beschläge mit der Gelenkachse zentriert sind und die Erhebungen und Vertiefungen flächig ausgebildet sind.
Aus WO 92/16816 und DE 43 02 699 sind Gliedermaßstäbe aus Holz bekannt, bei denen die Rastvertiefungen in das Material der Glieder eingeformt sind. Es handelt sich hierbei um sogenannte Blockmaßstäbe, d.h. um Gliedermaßstäbe, bei denen im zusammen-
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gefalteten Zustand die Glieder ohne gegenseitigen Abstand unmittelbar und flächig aufeinander liegen. Es ergibt sich dadurch eine geschlossene Außenseite, die sich für Werbung gut bedrucken läßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gliedermaßstab, insbesondere Blockmaßstab, zu schaffen, der einerseits mit einfachen Mitteln herstellbar ist und andererseits Rasteinrichtungen aufweist, die nicht ausleiern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Beschläge, die die Rasteinrichtung bilden, einen Federkopf aufweisen.
Die Beschläge können scheibenförmig sein und in der Mitte einen Federkopf in Form einer Erhöhung bzw. Vertiefung aufweisen. Solche Beschläge sind sehr verschleißfest und sichern über lange Zeit eine einwandfreie Benutzbarkeit des Gliedermaßstabs .
Vorzugsweise sind die Beschläge scheibenförmig und haben sie einen ebenen ringförmigen Rand, eine kuppeiförmige Erhöhung bzw. schalenförmige Vertiefung innerhalb des Randes und in der Mitte eine napfförmige Vertiefung bzw. knaufförmige Erhöhung.
Der ebene, ringförmige Rand ist ein Auflegerand, mit dem der Beschlag auf dem Material des Gliedes aufliegt. Vorzugsweise ist dabei der Beschlag so in einer Einfräsung des Gliedes eingelassen, daß die Oberseite des Auflegerandes bündig mit der Oberfläche des Gliedes ist. Die napfförmige Erhöhung in der Mitte des einen Beschlages, die mit einer entsprechenden knaufförmigen Vertiefung in der Mitte des anderen Beschlages an dem anderen Glied einrastet, fungiert als Zentriernocken.
Die Abmessung der mittigen Erhöhung bzw. Vertiefung ist dabei so gewählt, daß diese plan zum ebenen, ringförmigen Rand liegt.
Die Beschläge können durch Krallen, die aus dem ebenen Auflegerrand herausgedrückt sind, in den Gliedern festgelegt werden. Die Beschläge können auch einen gezackten Rand aufweisen, mit dem sie in Einfräsungen der Glieder festgelegt werden. 5
Die Kosten der Beschläge verringern sich dadurch, daß die Beschläge abgesehen von den Krallen gleich ausgebildet sein können. Lediglich die Krallen zeigen bei den beiden Beschlägen in entgegengesetzte Richtung.
In der Montage ergibt sich eine Vereinfachung dadurch, daß die Beschläge rotationssymmetrisch sind. Es muß dadurch nicht auf eine Ausrichtung der Beschläge beim Aufsetzen auf die Glieder geachtet werden. Die Krallen können an einer beliebigen Stelle in das Material der Glieder gedrückt werden und nur der Mittelpunkt der Beschläge muß genau positioniert werden. Die Glieder werden durch Gelenkniete in üblicher Weise miteinander verbunden.
Für eine zuverlässige Verrastung der Glieder in ihren Parallellagen reicht es aus, an dem einen Glied einen ersten Beschlag mit Erhöhung (Oberteil) und an dem zweiten Glied zwei zweite Beschläge mit Vertiefungen (Unterteil) anzubringen. Der Beschlag mit der Erhöhung befindet sich dabei an dem von der Gelenkachse aus gesehenen kurzen Ende des Gliedes. Im zusammengefalteten Zustand liegen dadurch die von der Gelenkachse aus gesehenen langen Enden der Glieder federnd gegeneinander und kann durch die Tiefe der Einfräsung des Beschlages mit der Erhöhung die Federspannung sehr gut gesteuert werden.
Der Abstand des Mittelpunkts der Beschläge von der Gelenkachse soll einerseits möglichst groß sein, um ein sicheres Verrasten zu gewährleisten. Andererseits muß auch bei einer 90°-Stellung der beiden Glieder die Erhöhung des Beschlages noch an dem anderen Glied anliegen, damit der Drehwiderstand während des Auffaltvorganges möglichst gleichmäßig ist und die Erhöhung
nicht gegen den Rand des anderen Gliedes drückt und diesen beschädigt .
Gegenstand der Erfindung ist ferner der Beschlag für sich, wobei der Beschlag scheibenförmig ausgebildet ist und einen ebenen ringförmigen Rand, eine kuppeiförmige Erhöhung bzw. schalenförmige Vertiefung innerhalb des Randes und in der Mitte eine napfförmige Vertiefung bzw. Erhöhung aufweist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Beschlag in Draufsicht; Fig. 2 und 3 einen ersten bzw. zweiten Beschlag im Schnitt;
Fig. 4 das Ende des einen Gliedes mit einem ersten
Beschlag;
Fig. 5 das Ende des anderen Gliedes mit zwei zweiten
Beschlägen und
Fig. 6 im Schnitt die beiden miteinander verbundenen
Glieder in Parallellage.
Der Gliedermaßstab besteht aus einzelnen Gliedern 10, die paarweise mittels eines Gelenkniets 12 an ihren Enden gelenkig verbunden sind (Fig. 6). In ihren Parallellagen rasten die Glieder 10 ein, wozu die beiden miteinander verbundenen Glieder 10 im Abstand von dem Gelenkniet 12 in den einander zugewandten Flächen Beschläge aufweisen. Das eine Glied 10 weist einen ersten Beschlag 20 mit einem erhöhten Federkopf 22 auf, während das andere Glied 10 zweite Beschläge 30 mit vertieften Federköpfen 32 aufweist. Der erste und der zweite Beschlag 20, 30 werden nachfolgend als Oberteil 20 und Unterteil 30 bezeichnet.
Das Oberteil und das Unterteil 20, 30 sind jeweils kreisförmige Scheiben (Fig. 1), mit einem ebenen Auflegerand 23, 33, der den Federkopf 22, 32 umgibt. Der Federkopf 22, 33 innerhalb des Auflegerandes 23, 33 ist kuppeiförmig erhöht - Erhöhung 34 - bzw. muldenförmig vertieft - Vertiefung 34. Der Federkopf 22, 32 hat in der Mitte eine Einbuchtung, d.h. die kuppeiförmige Erhöhung 24 des Oberteils 20 weist in der Mitte eine napfförmige Vertiefung 25 auf und die Vertiefung 34 des Unterteils 30 weist in der Mitte eine entsprechende Erhöhung 35 auf. Insoweit sind das Oberteil 20 und das Unterteil 30 völlig identisch ausgebildet, wobei das Oberteil 20 jedoch mit der Erhöhung 22 über die Fläche des Gliedes 10 vorsteht, während die Vertiefung 32 des Unterteils 30 innerhalb des Gliedes 10 liegt.
Die Beschläge 20, 30 sind jeweils in das Material der Glieder 10 eingelassen. In dem einen Glied 10 befindet sich dazu eine Ausfräsung 40, deren Tiefe gleich der Materialstärke des Oberteils 20 ist. In der Mitte kann die Ausfräsung 40 vertieft sein, damit der Federkopf 22 nachgeben kann. In dem anderen Glied 10 befindet sich eine stufenförmige Ausfräsung 41, wobei der Randbereich der Ausfräsung 41, der sich mit dem Auflegerand 33 deckt, wiederum der Materialstärke des Unterteils 3 0 entspricht, während der Mittelbereich tiefer ausgefräst ist, um die Vertiefung 34 des Unterteils 3 0 aufzunehmen. Das Oberteil 20 ist mittels Krallen 26, die auf der der Erhöhung 24 entgegengesetzten Seite von dem Auflegerand 23 abstehen, in dem Material des Gliedes 10 festgelegt. Die Unterteile 30 sind durch ähnliche Krallen 36, die jedoch in die entgegengesetzte Richtung zeigen, also in Richtung der Vertiefung 32, festgelegt. Abgesehen von der Richtung der Krallen 26, 36 sind das Oberteil 20 und das Unterteil 30 identisch.
Der die beiden Glieder 10 verbindende Niet 12 sitzt in Bohrungen der Glieder 10, deren Abstand vom Ende der Glieder etwas größer als deren Breite ist. Die Nietköpfe sind versenkt und auf der Seite der Vernietung ist eine Unterlegscheibe 14 vor-
gesehen. Die Glieder 10 liegen um die Nietbohrung flach auf. Eine Unterlegscheibe ist nicht vorhanden. Wird der Gliedermaßstab zusammengefaltet, so rastet das Oberteil 2 0 am einen Glied 10 mit dem Unterteil 30 ein, das nahe dem Ende des anderen Gliedes 10 liegt. Die mittige Vertiefung 25 des Oberteils 2 0 wirkt dabei mit der mittigen Erhöhung 35 des Unterteils 3 0 wie ein Zentriernocken zusammen. Dadurch wird eine präzise Parallellage der Glieder 10 im zusammengefalteten Zustand des Gliedermaßstabs erreicht.
Zum Öffnen des Gliedermaßstabs muß zunächst ein gewisser Widerstand überwunden werden, um die mittige Erhöhung 35 des Unterteils 30 aus der mittigen Vertiefung 25 des Oberteils 20 herauszudrehen. Der Widerstand wird durch die Elastizität der Federköpfe 22, 32 und des Materials der Glieder bestimmt. Bei der Herstellung der Ausfräsungen in den Gliedern 10 soll im mittleren Bereich eine genügende Frästiefe vorhanden sein, um den Federweg des Federkopfes 32 des Unterteils 30 aufnehmen zu können. Gegebenenfalls kann auch die Ausfräsung für das Oberteil 20 in der Mitte vertieft werden, damit auch der Federkopf 22 des Oberteils 20 etwas nachgeben kann. Nach Überwindung dieses Anfangswiderstandes kann der Gliedermaßstab aufgefaltet werden. In der geöffneten Parallellage rastet dabei das Oberteil 20 am einen Glied 10 mit dem Unterteil 30 des anderen Gliedes 10 ein, das vom Ende weiter entfernt ist. Durch die wiederum als Zentriernocken wirkende mittige Erhöhung 35 des Unterteils 30 und der mittigen Veriefung 25 des Oberteils 20 wird diese Parallellage stabilisiert.
Ein konkretes Ausführungsbeispiel hat folgende Abmessungen und Details: Oberteil 20 und Unterteil 30 bestehen aus Stahl C60 einer Materialstärke von 0,25 mm. Der Auflegerand 23, 33 hat einen Außendurchmesser von 13,00 mm und einen Innendurchmesser von 7,00 mm. Die Höhe des Federkopfs 22, 32 beträgt 0,80 mm (Rasterhöhe). Die Gesamthöhe beträgt 0,25 mm + 0,80 mm = 1,05
mm (ohne Krallen). Die mittige Vertiefung 25 bzw. Erhöhung hat einen Durchmesser von 2,00 mm und der Rand ist mit einem Radius von 1 mm gerundet. Die Vertiefung 25 bzw. Erhöhung 35 liegt plan zum Auflegerand 23, 33. Das Oberteil 20 und das Unterteil 30 werden gehärtet und eingewachst.
Die Krallen 26, 36 haben einen Innendurchmesser von 1,20 mm, wobei sich die Höhe durch das Ausbrechen ergibt. Die Krallen liegen auf einem Kreis mit 10,00 mm Durchmesser.
Der Mittelpunkt der Beschläge hat einen Abstand von 9 bis 10 mm von der Gelenkachse, d.h. der Längsachse des Niets 12. Die Glieder 10 haben eine Breite von 16 mm. In der 90°-Stellung der beiden Glieder 10 liegt der abgerundete Rand der napfförmigen Vertiefung 25 des Oberteils damit gerade noch an dem anderen Glied 10 an.
Die Herstellung des Gliedermaßstabes wird dadurch erleichtert, daß die Ausfräsungen für das Oberteil 2 0 und das Unterteil 3 kreisförmig sind und das Oberteil 20 und das Unterteil 3 0 selbst rotationssymmetrisch sind, wodurch auf eine Ausrichtung dieser Teile nicht geachtet werden muß. Es genügt, wenn der Mittelpunkt positioniert ist. Eine Farbnacharbeitung des Gliedermaßstabes ist nicht erforderlich.
Die Beschläge können auch aus anderem Material als Stahl bestehen. Wenn sie aus Kunststoff bestehen, können sie in die Ausfräsungen eingeklebt werden.
Liste der Bezugszeichen
10 Glied
12 Niet
20 erster Beschlag/ Oberteil
22 Federkopf
23 Auflegerand
24 Erhöhung
25 Vertiefung
26 Krallen
30 zweiter Beschlag/ Unterteil
32 Federkopf
33 Auflegerand
34 Vertiefung 3 5 Erhöhung
3 6 Krallen
40/41 Ausfräsung
45 gezackter Rand
Claims (9)
1. Gliedermaßstab mit einer Mehrzahl jeweils paarweise gelenkig miteinander verbundener Glieder (10) und mit Rasteinrichtungen (22, 32) im Abstand zu der Gelenkachse (12), die die Glieder (10) in ihren Parallellagen einrasten lassen, wobei die Rasteinrichtungen (22, 32) erste Beschläge (20, 30) mit Erhöhungen (24) und zweite Beschläge (30) mit Vertiefungen (34) sind und die Erhöhungen (24) der ersten Beschläge (20) sich in die Vertiefungen (34) der zweiten Beschläge (30) einlegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhungen (24) und Vertiefungen (34) als Federkopf (22, 32) ausgebildet sind.
2. Gliedermaßstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschläge (20, 30) scheibenförmig sind und einen ebenen, ringförmigen Rand (23, 33), eine kuppelförmige Erhöhung (24) bzw. muldenförmige Vertiefung (34) innerhalb des Randes (23, 33) und in der Mitte eine napfförmige Vertiefung bzw. knaufförmige Erhöhung (25, 35) aufweisen.
3. Gliedermaßstab nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Maß der kuppelförmigen Erhöhung/Vertiefung (24, 34) etwa gleich dem der napfförmigen Vertiefung/knaufförmigen Erhöhung (25, 35) ist, so daß der Mittelpunkt des Beschlags (20, 30) auf der gleichen Höhe wie der Rand (22, 32) liegt.
4. Gliedermaßstab nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung (24) und Vertiefung (25) des ersten Beschlags (20) parallel zu der Vertiefung (34) und Erhöhung (35) des zweiten Beschlags (30) verlaufen.
5. Gliedermaßstab nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschläge (20, 30) in das Material der Glieder (10) eingelassen sind.
6. Gliedermaßstab nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschläge (20, 30) durch Krallen (26, 36) in den Gliedern (10) festgelegt sind.
7. Gliedermaßstab nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschläge (20, 30) durch einen gezackten Rand (45) in Ausfräsungen der Glieder (10) festgelegt sind.
8. Gliedermaßstab nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei zwei gelenkig mit einander verbundenen Gliedern (10) an dem einen Glied (10) ein erster Beschlag (20) und an dem anderen Glied (10) zwei zweite Beschläge (30) vorgesehen sind, die sich bezüglich der Gelenkachse (12) diametral gegenüberliegen.
9. Beschlag für einen Gliedermaßstab, wobei der Beschlag (20, 30) scheibenförmig ist und einen ebenen ringförmigen Rand (22, 32), eine kuppelförmige Erhöhung bzw. muldenförmige Vertiefung (34) innerhalb des Randes (22, 32) und in der Mitte eine napfförmige Vertiefung (25) bzw. knaufförmige Erhöhung (35) aufweist.
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