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DE20005194U1 - Wechselrahmen sowie Funktionselemente zur Verwendung mit demselben - Google Patents

Wechselrahmen sowie Funktionselemente zur Verwendung mit demselben

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DE20005194U1
DE20005194U1 DE20005194U DE20005194U DE20005194U1 DE 20005194 U1 DE20005194 U1 DE 20005194U1 DE 20005194 U DE20005194 U DE 20005194U DE 20005194 U DE20005194 U DE 20005194U DE 20005194 U1 DE20005194 U1 DE 20005194U1
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DE20005194U
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Description

Stenger, Watzke & RiNp* · ·: :
D - 4 O 5 4 7 D Ü S S E L D O RF
PATENTANWÄLTE
DIPL.-ING. WOLFRAM WATZKE
DIPL.-ING. HEINZ J. RING
DIPL.-ING. ULRICH CHRISTOPHERSEN
DIPL.-ING. MICHAEL RAUSCH
DIPL.-ING. WOLFGANG BRINGMANN
n, . . , _ .. PATENTANWÄLTE
1. Christoph Geiberger European patent attorneys Arrenberger Straße 65
42117 Wuppertal
Uns. Zeichen 00-0102
2. Michael Schwarz Ourref Castroper Straße 34 ihr zeichen 44628 Herne Your ref
Datum 20. März 2000
Wechselrahmen sowie Funktionselemente zur Verwendung mit demselben
Die Erfindung betrifft einen Wechselrahmen zur Aufnahme von flächenhaften Gegenständen, wie Bilder, Poster, Plakate oder dergleichen, mit den Rahmen begrenzenden Rahmenleisten, wobei die Rahmenleisten je ein Basisprofil und mindestens ein verschwenkbar an dem Basisprofil angeordnetes Abdeckelement aufweisen und wobei die Abdeckelemente in einer geschlossenen Stellung den im Rahmen befindlichen Gegenstand teilweise überdecken und ihn gegen ein an dem Rahmen angeordnetes Gegenstück unter Ausbildung einer Federkraft verklemmen. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Funktionselement zur Verwendung mit dem Wechselrahmen.
Gattungsgemäße Wechselrahmen sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden bevorzugt für Werbe- und Marketingzwecke eingesetzt. Sie bieten gegenüber herkömmlichen Wechselrahmen den Vorteil, daß sie ein Auswechseln des in dem Rahmen befindlichen Gegenstandes mit einfachen Handgriffen ermöglichen. So werden die Abdeckelemente in denkbar einfacher Weise nach vorn aus der Rahmenebene herausgeklappt, so daß anschließend der im Rahmen befindliche Gegenstand frei liegt und ebenfalls nach vorn heraus entnommen werden kann. Ein neuer Gegenstand, beispielsweise ein neues Werbeplakat, ein neuer Prospekt oder dergleichen kann nun in den Wechselrahmen eingeführt und durch Umlegen der Abdeckelemente wiederum verklemmt werden.
Ein derartiger Rahmen wird zum Beispiel in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 09 261 beschrieben. Der hier gezeigte Wechselrahmen besteht aus drei
Telefon (0211) 572$31; ··· ' .'· · *: SHF-BiWfcj Düjseteqrf··· '(Biz J00205 00) 40113 276 ,
Telefax (0211) 588^2^ "■··· ·:·· *··' '"'Stadt-Sparkasse* Düsseldorf (BLZ'300 50110) 10090769 J
Funktionsteilen, nämlich Grundprofil, Anlenkung und Rahmenblende und zeichnet sich dadurch aus, daß die Rahmenblende als Federelement fungiert. Die hier genannten Funktionsteile können dabei gemäß dieser Druckschrift als getrennte Teile ausgeführt und zur Bildung der Rahmenleiste durch beispielsweise Verrasten miteinander verbunden werden. Auch kann die Ausführung der Funktionsteile bereits bei der Herstellung als Verbund erfolgen. Dies kann beispielsweise durch Coextrusion erfolgen, wobei in den Verbindungsbereichen der Funktionsteile zum Beispiel Filmscharniere vorgesehen sind. Ein rückseitig an dem Grundprofil angeordneter Steg dient dabei zur Befestigung des Rahmens an beispielsweise einem Nagel oder einer Schraube.
Einen weiteren Wechselrahmen kennt der Fachmann aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 84 16 300.3, wobei die Rahmenleiste des hier gezeigten Wechselrahmens ebenfalls aus drei Grundelementen gebildet ist. Sie besteht aus einem Grundprofil, einem an diesem Grundprofil verschwenkbar angeordneten Abdeckelement und einem zwischen Grundprofil und Abdeckelement angeordneten Federelement in Form einer Blattfeder. Das Grundprofil weist hierbei an seiner dem Abdeckelement zugewandten Seite eine C-Profilrille auf. Zum Aufbau eines Wechselrahmens aus vier Rahmenleistenabschnitten werden nun Eckverbinder, welche zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Schenkel aufweisen mit den angrenzenden Rahmenleisten verbunden. Dies geschieht, indem die korrespondierend zu der C-Profilrille ausgeformten Schenkel des Eckverbinders in diese Profilrille eingeführt und mittels Schrauben an dem Grundprofil festgelegt werden.
Den vorbekannten Wechselrahmen ist dabei gemein, daß sie nur eine eingeschränkte Anzahl von Möglichkeiten der Befestigung des Rahmens an vorgesehenen Stellen, beispielsweise einer Wand, bzw. hinsichtlich der Kombination zweier oder mehrerer Rahmen miteinander bieten.
So bietet beispielsweise der in dem deutschen Gebrauchsmuster DE 298 09 261 beschriebene Steg lediglich die Möglichkeit, einen Rahmen der eingangs genannten Art mit Hilfe des Steges an einer Schraube oder einem Nagel an einer Wand aufzuhängen. Um einen derartigen Wechselrahmen beispielsweise mit Hilfe eines Drahtes oder Seiles frei von einer Raumdecke hängen zu lassen, sind andere Hilfsmittel nötig.
Die in dem deutschen Gebrauchsmuster G 84 16 300.3 gezeigte C-Profilrille kann lediglich zum Einführen von Eckverbindungsstücken genutzt werden, bietet aber hinsichtlich der Befestigung des Rahmens an unterschiedlichen Befestigungsvorrichtungen keinerlei Nutzen.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Wechselrahmen der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß er auf einfache Weise mit einer Vielzahl von Funktionselementen kombiniert werden kann, welche beispielsweise der Befestigung des Wechselrahmens an einer vorgegebenen Stelle dienen. Weiterhin sollen derartige Funktionselemente zum Zusammenwirken mit einem neugeschaffenen Wechselrahmen angegeben werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird seitens des Wechselrahmens vorgeschlagen, daß das Basisprofil auf der von dem Abdeckelement abgewandten Seite mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme von Funktionselementen aufweist.
Zudem wird ein Funktionselement vorgeschlagen mit einem Befestigungsabschnitt, der zum Verbinden des Funktionselementes mit einem erfindungsgemäßen Wechselrahmen in die im Basisprofil ausgebildete Ausnehmung eingreift.
Eine erfindungsgemäß auf der von dem Abdeckelement abgewandten Seite des Basisprofils vorgesehenen Ausnehmung kann nun verschiedenartige Funktionselemente aufnehmen. Die entsprechenden Funktionselemente sind hierzu mit mindestens einem Befestigungsabschnitt versehen, welcher in die im Basisprofil ausgebildeten Ausnehmungen eingreift. Die Funktionselemente können nun für eine Vielzahl von verschiedenartigen Funktionen ausgebildet sein. So ist es denkbar, als Funktionselemente Elemente vorzusehen, welche mit einer Einrichtung versehen sind, mittels derer der mit dem Funktionselement verbundene Wechselrahmen an Wänden, Decken, Gestellen oder dergleichen befestigt werden kann. Auch ist es möglich, Funktionselemente auszubilden, mit denen zwei Rahmenleisten, also auch zwei aus umlaufenden Rahmenleisten aufgebaute Wechselrahmen, rückseitig miteinander verbunden werden können.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann der an dem Funktionselement angeordnete Befestigungsabschnitt formschlüßig in die Aussparung eingreifen. Dadurch wird auf einfache Weise eine sichere Verbindung zwischen dem Befestigungsabschnitt, und damit dem Funktionselement, mit der im Basisprofil vorgesehen Ausnehmung, also dem Wechselrahmen, erzielt.
In vorteilhafterweise können die Ausnehmungen einen Hinterschnitt aufweisen, in welche zumindest ein mit diesem Hinterschnitt korrespondierender, an dem Befestigungsabschnitt des Funktionselementes ausgebildeter Vorsprung eingreifen kann. Der Hinterschnitt kann jedoch auch dafür genutzt werden, das Basisprofil, damit die Rahmenleiste und somit auch den gesamten Wechselrahmen, an einem einfachen Befestigungsmittel wie z.B. einer Schraube, einem Nagel, einem Haken oder ähnlichem festzulegen. Hierzu wird die in dem Basisprofil vorgesehene Ausnehmung in denkbar einfacher Weise über ein solches, beispielsweise an einer Wand vorgesehenes, Befestigungungsmittel geführt, und der abgewickelte Abschnitt eines Hakens, der Kopf einer Schraube, der Kopf eines Nagels oder ein ähnlicher an einem Befestigungsmittel ausgebildeter Abschnitt kann in den in der Ausnehmung vorgesehenen Hinterschnitt eingreifen. Somit ist ein abrutschsicheres Befestigen des erfindungsgemäßen Wechselrahmens beispielsweise an einer Wand ermöglicht.
Als Ausnehmung in dem Basisprofil kann beispielsweise eine Nut vorgesehen sein, welche sich gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung in Längsrichtung des Basisprofils erstreckt und dabei einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung entsprechend über die gesamte Länge des Basisprofils ausgebildet sein kann. Eine derartige Ausnehmung ist in besonders einfacher Weise fertigbar. Sie kann beispielsweise bereits bei der Herstellung des Basisprofils mittels Extrusion durch die Wahl eines entsprechend geformten Düsenaufsatzes am Extruder gebildet werden.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Nut mit Hinterschnitten versehen, die diese zu einem T-förmigen Querschnitt erweitern. In diese Nut kann nun ein gemäß einem Merkmal der Erfindung entsprechend geformtes Funktionselement mit einem Befestigungsabschnitt mit T-förmigem Querschnitt, der korrespondierend zu der T-förmigen Nut ausgebildet ist, eingreifen. Dabei kann das
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Funktionselement in Form eines langgestreckten Profils ausgebildet sein, jedoch auch in Form von einem kleinen, vergleichsweise kurzen Element, welches an einer gewünschten Position in die erfindungsgemäße Nut eingesetzt werden kann. Hierzu kann das Funktionselement gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung an den Ecken der den T-förmigen Querschnitt bildenden Vorsprünge des Befestigungsabschnittes abgeschrägt sein. So kann ein Funktionselement, welches in seiner Länge der offenen Breite der Nut entspricht in diese eingesetzt werden, woraufhin durch Drehen des Funktionselementes um 90° die in dem Befestigungsbereich des Funktionselementes vorgesehenen Vorsprünge in die Hinterschnitte der Nut eingreifen. Die abgeschrägten Ecken dienen hierbei einer leichteren Handhabung und verhindern, daß bei einer Drehung des Funktionselementes um 90° die Kanten der Vorsprünge an den Hinterschnitten der Nut anschlagen und so ein weiteres Verdrehen verhindern.
Der Wechselrahmen kann nun derart ausgebildet sein, daß das Abdeckelement die zum Halten der im Rahmen anzuordnenden Gegenstände nötige Federkraft erzeugt. Diese Ausführungsform erlaubt es, auf eigene Federelemente, wie sie beispielsweise die im deutschen Gebrauchsmuster G 84 16 300.3 gezeigte Blattfeder darstellen, zu verzichten. Die Federkraft wird durch das Abdeckelement hervorgerufen. Hierzu kann das Abdeckelement aus einem flexiblen Material gefertigt sein, wobei dieses beim Verschwenken des Abdeckelementes aus der geschlossenen in eine geöffnete Stellung überstreckt wird und durch die damit verbundene Umformung die gewünschte Federkraft aufbaut.
Einen stabileren Aufbau erhält der erfindungsgemäße Wechselrahmen dann, wenn gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die Rahmenleiste ein an dem Basisprofil schwenkbar gelagertes Anlenkelement aufweist, das in der geschlossenen Stellung des Abdeckelementes von diesem überdeckt wird. Das Anlenkelement kann hierzu mit dem Abdeckelement selber verbunden sein, wobei diese Verbindung gelenkig ausgeführt ist, damit bei einem Verschwenken von Anlenk- und Abdeckelement die beiden genannten Teile eine Bewegung auch relativ zueinander ausführen können. Die genannten Teile, also Basisprofil, Anlenkelement und Abdeckelement können gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung als getrennte Teile ausgeführt sein, die zur Bildung der Rahmenleiste miteinander lösbar verbunden werden. Somit können verschiedene Basisprofile, Anlenkelemente sowie
Abdeckelemente hergestellt werden, welche dann auf verschiedene Weise miteinander zur Bildung einer Rahmenleiste kombiniert werden können. So können beispielsweise unterschiedlich gefärbte Abdeckelemente mit gleichen Basisprofilen und Anlenkelementen verbunden werden, so daß Rahmenleisten mit unterschiedlich eingefärbter Abdeckung entstehen. Auch ist es denkbar, daß zumindest teilweise transparente Abdeckelemente Verwendung finden, die es erlauben, unterhalb des Abdeckelementes befindliche Bereiche durch diese hindurch sichtbar erscheinen zu lassen. Somit können unterhalb des Abdeckelementes Einlagen angeordnet werden, die verschiedenartig eingefärbt, gemustert oder sonstwie bedruckt bzw. gestaltet sind, so daß bei einem Austausch dieser Einlagen sich ein verändertes Erscheinungsbild des mit einem zumindest teilweise transparenten Abdeckelement versehenen Wechselrahmens ergibt.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen sowie den beigefügten Zeichnungen. Dabei zeigt:
Figur 1a: eine geschnittene Teilansicht eines Ausführungsbeispiels eines Wechselrahmens nach der Erfindung in geschlossener Position,
Figur 1b: eine geschnittene Teilansicht des Wechselrahmens aus Figur 1a in geöffnetem Zustand,
Figur 2: eine geschnittene Teilansicht eines erfindungsgemäßen Wechselrahmens, welcher mittels einer Schraube an einer Wand befestigt ist,
Figur 3: eine geschnittene Teilansicht eines erfindungsgemäßen Wechselrahmens in Verbindung mit einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Funktionselementes,
Figur 4: eine geschnittene Teilansicht eines erfindungsgemäßen Wechselrahmens in Verbindung mit einem zweiten Ausführungsbeispiel eines Funktionselementes,
Figur 5: zwei Endabschnitte eines Basisprofils eines erfindungsgemäßen Wechselrahmens mit einem Funktionselement zum Aufbau einer Eckverbindung,
Figur 6: in perspektivischer Darstellung ein im Vergleich zu Fig. 5 anders gestaltetes Funktionselement zum Aufbau einer Eckverbindung,
Figur 7a: in perspektivischer Darstellung der Eckenbereich zweier Basisprofile mit einem Funktionselement zum Aufbau einer Eckverbindung,
Figur 7b: die Einzelteile aus Fig. 7a in zusammengesetztem Zustand,
Figur 7c: einen Schnitt durch das in den Fig. 7a und 7b dargestellte Funktionselement zum Aufbau einer Eckverbindung,
Figur 8: zwei rückseitig mittels eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Funktionselementes verbundene Wechselrahmen in geschnittener Teilansicht,
Figur 9: eine ähnliche Anordnung wie in Figur 8 gezeigt, jedoch unter Verwendung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Funktionselementes,
Figur 10: eine ähnliche Anordnung wie in Figur 9, jedoch unter Verwendung eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Funktionselementes,
Figur 11: ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Funktionselementes in zwei verschiedenen Ansichten,
Figur 12: ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Funktionselementes in zwei verschiedenen Ansichten,
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Figur 13a: in perspektivischer Darstellung die Rückseite eines Basisprofils mit daran angebrachtem Funktionselement in Gestalt eines Aufhängers,
Figur 13b: einen Schnitt durch die Gegenstände der Fig. 13a,
Figur 14a: in perspektivischer Darstellung zwei miteinander durch ein Funktionselement in Gestalt eines Aufhängers verbundene Rahmenleisten,
Figur 14b: einen Schnitt durch die Gegenstände der Fig. 14a,
Figur 15a: in perspektivischer Darstellung die Ecke eines Wechselrahmens sowie eine Stütze für den Wechselrahmen,
Figur 15b: in perspektivischer Darstellung der Wechselrahmen und die Stütze in miteinander verbundener Anordnung und
Figur 15c: einen Schnitt durch Wechselrahmen und Stütze.
In den Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Figur 1a zeigt eine geschnittene Teilansicht eines Ausführungsbeispiels eines Wechselrahmens nach der Erfindung. Der erfindungsgemäße Wechselrahmen ist allseitig durch eine Rahmenleiste 1 begrenzt. Der in Figur 1a gezeigte Teilausschnitt eines erfindungsgemäßen Wechselrahmens zeigt eine solche Rahmenleiste 1 sowie einen Teil der mit der Rahmenleiste 1 verbundenen Rahmenrückwand 7. Die Rahmenleiste 1 ist dabei im wesentlichen durch drei Elemente gebildet. Dies sind im einzelnen ein Basisprofil 2, ein mit dem Basisprofil 2 beweglich verbundenes Anlenkelement 3 sowie ein das Basisprofil 2 und das Anlenkelement 3 überdeckendes Abdeckelement 4.
Rahmeninnenseitig weist das Basisprofil 2 eine Auflagefläche 5 auf, welche rahmenaußenseitig durch einen im wesentlichen senkrecht zu der Auflagefläche 5 verlaufenden Anschlag 6 begrenzt ist. Die Auflagefläche 5 dient zur Aufnahme der
Rahmenrückwand 7. Diese liegt auf der Auflagefläche 5 auf und ist mit ihr mittels einer Klebefolie 8 verbunden. Die Klebefolie 8 weist dabei zwei einander gegenüberliegende, selbstklebende Oberflächen auf. Mit der einen dieser Oberflächen ist die Klebefolie 8 auf der Auflagefläche 5 festgelegt, wobei die gegenüberliegende, selbstklebende Oberfläche der Klebefolie 8 mit der Rahmenrückwand 7 verklebt ist. Weiterhin weist das Basisprofil 2 eine in Längsrichtung des Basisprofils verlaufende Nut 9 auf. Seitlich der Nut 9 sind einander gegenüberliegend zwei Hinterschnitte 10a, 10b ausgeformt. Schließlich sind an dem Basisprofil rahmenaußenseitig zwei Drehlager 11, 14 angeformt. Das Drehlager 11 ist dabei aus zwei Abschnitten aufgebaut, welche jeweils eine kreisabschnittförmige Oberfläche aufweisen. Die kreisabschnittförmigen Oberflächen der beiden Abschnitte weisen dabei unterschiedliche Radien auf, und sie sind über eine im wesentlichen radial zu den kreisabschnittförmigen Flächen verlaufende Anschlagfläche 12 verbunden. Von dem Drehlager 11 umschlossen ist ein Hohlraum 13 ausgebildet. Am Ende einer von in etwa radial von dem Drehlager 11 zur Rahmenaußenseite hin auswärts verlaufenden Anschlagfläche 27 ist ein weiteres Drehlager 14 ausgebildet. Im Anschluß an das Drehlager 14 ist eine weitere Anschlagfläche 15 vorgesehen. Auf das Drehlager 11 aufgesetzt und auf diesem drehbar gelagert ist das Anlenkelement 3.
Dieses weist zur Verbindung mit dem Drehlager 11 des Basisprofils 2 ein Gegenlager 16 auf. Das Gegenlager 16 ist an seinem einen Ende mit einem abgewinkelt verlaufenden Abschnitt 18 versehen, welcher an dem Abschnitt mit kleinerem Radius des am Basisprofil 2 angeformten Drehlagers 11 anliegt. Der abgewinkelte Abschnitt 18 bildet dabei auf seiner der Anschlagfläche 12 zugewandten Seite einen Gegenschlag 19 aus. Auf der dem abgewinkelten Abschnitt 18 gegenüberliegenden Seite des Gegenlagers 16 ist ein Gegenanschlag 28 zum Zusammenwirken mit der am Basisprofil angeformten Anschlagfläche 27 ausgebildet. Weiterhin weist das Anlenkelement 3 an seiner dem Gegenlager 16 gegenüberliegenden Seite ein Drehlager 20 auf. An diesem Drehlager greift ein an dem Abdeckelement 4 angeformtes Gegenlager 21 an.
Ein weiteres an dem Abdeckelement 4 angeformtes Gegenlager 22 steht dabei mit dem am Basisprofil ausgebildeten Drehlager 14 in Verbindung. Somit sind die drei genannten Grundelemente der Rahmenleiste, nämlich das Basisprofil 2, das An-
lenkelement 3 und das Abdeckelement 4 über die verschiedenen Drehlager sowie Gegenlager beweglich miteinander verbunden. Das Abdeckelement 4 weist weiterhin einen das Gegenlager 22 begrenzenden Gegenanschlag 23 zum Zusammenwirken mit der am Basisprofil 2 ausgebildeten Anschlagfläche 15 auf. Schließlich ist im Bereich des Gegenlagers 21 an dem Abdeckelement 4 eine Griffleiste 26 angeformt. Das Abdeckelement 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel durchgehend transparent ausgeführt und eine zwischen Abdeckelement 4 und Anlenkelement 3 bzw. Basisprofil 2 eingelegte Dekoreinlage 25 ist durch das transparente Abdeckelement 4 hindurch von außen sichtbar. Die Dekoreinlage 25 stützt sich dabei rahmenaußenseitig an einer durch das Abdeckelement 4 ausgebildeten Anlagefläche 24 ab. Auf der gegenüberliegenden Seite wird die Dekoreinlage 25 durch Verklemmen zwischen dem Anlenkelement 3 und dem Abdeckelement 4 gehalten.
Figur 1b zeigt den in Figur 1a gezeigten Ausschnitt des erfindungsgemäßen Wechselrahmens, wobei die Rahmenleiste 1 in geöffneter Stellung, d.h. mit aufgeschwenktem Anlenkelement 3 und Abdeckelement 4 gezeigt ist. Zu erkennen ist, daß in dieser Stellung der an dem Anlenkelement 3 angeformte Gegenanschlag 19 an der am Drehlager 11 angeformten Anschlagfläche 12 anliegt, daß der am Anlenkelement 3 ausgebildete Gegenanschlag 28 an der durch das Basisprofil gebildeten Anschlagfläche 27 anliegt und daß schließlich der am Abdeckelement gebildete Gegenanschlag 23 an der am Basisprofil vorgesehenen Anschlagfläche 15 anschlägt. Durch die drei genannten Anschläge ist ein weiteres Verschwenken von Anlenkelement 3 und Abdeckelement 4 in Öffnungsrichtung nicht mehr möglich. Ein Überschwenken der genannten Teile und damit ein Lösen der Verbindungen zwischen den einzelnen Teile ist somit ausgeschlossen.
In Figur 1a ist zu erkennen, daß das an dem Abdeckelement 4 gebildete Gegenlager 21 bei in Schließstellung befindlichem Anlenkelement 3 und Abdeckelement 4 gegen die Rahmenrückwand 7 stößt und auf dieser anliegt. Auf die Rahmenrückwand 7 aufgelegte, in dem Rahmen zu haltende Gegenstände wie beispielsweise Poster, Plakate oder dergleichen nebst darauf eventuell angeordneter transparenter Abdeckungen werden somit durch das Gegenlager 21 in ihrer Position gehalten. Dies wird unterstützt durch eine Federkraft, welche durch das Abdeckelement 4 erzeugt wird. Beim Bewegen von Anlenkelement 3 und Ab-
deckelement 4 aus der Figur 1a gezeigten geschlossenen Stellung in die Figur 1b gezeigte offene Stellung wird der Abstand zwischen den Drehlagern 20 sowie 14 zunächst vergrößert, bis er in der vollständig geöffneten Stellung, wie sie in Figur 1b gezeigt ist, wieder dem in Figur 1a gezeigten Abstand in etwa entspricht. Dadurch wird das zwischen den Drehlagern 20 und 14 gelagerte und gehaltene Abdeckelement 4 beim Öffnen zunächst überstreckt und schließlich wieder in seine Normalform gebracht. Das Abdeckelement 4 ist hierzu aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus einem transparenten Kunststoff gestaltet, so daß es bei einer oben genannten Überstreckung die hierbei auftretenden Kräfte durch eine Verformung aufnimmt. Die genannte Verformung erzeugt wiederum Gegenkräfte, welche als Federkraft zum Halten der beweglichen Funktionsteile in der vollständig geschlossenen Stellung, wie in Figur 1a gezeigt, sowie in der vollständig geöffneten Stellung, wie in Figur 1b gezeigt, dienen.
Bei dem hier gezeigten Rahmen sind Basisprofil 2, Anlenkelement 3 und Abdeckelement 4 jeweils als getrennte Teile ausgeführt und werden zum Aufbau einer Rahmenleiste 1 durch Aufschieben bzw. Aufklipsen miteinander verbunden. Dies hat den Vorteil, daß die einzelnen Elemente durch vergleichsweise kostengünstige Verfahren, beispielsweise Extrusion, hergestellt, entsprechend der gewünschten Länge der Rahmenleiste 1 abgelängt und anschließend durch einfaches Verbinden miteinander zu der gewünschten Rahmenleiste 1 zusammengefügt werden können. Die Ausbildung von einstückigen Gelenkverbindungen, wie dies beispielsweise bei Filmscharnierverbindungen notwendig ist und nur durch aufwendige Coextrusionsverfahren realisiert werden kann, entfällt. Zudem können zum Aufbau einer Rahmenleiste verschiedene Basisprofile 2, Anlenkelemente 3 und Abdeckelemente 4 beliebig miteinander kombiniert werden.
Die in den Figuren mit 9 bezeichnete Nut nebst den Hinterschnitten 10a und 10b dient hierbei erfindungsgemäß zur Aufnahme von Funktionselementen. Dabei ist als Funktionselement beispielsweise auch eine z.B. in einer Wand befestigte Schraube, ein solcher Nagel, ein solcher Haken oder ein ähnliches Befestigungsmittel zu verstehen. Es können aber auch extra und eigens für diese Nut angepaßte Funktionselemente Verwendung finden. Diese weisen dann einen Befestigungsabschnitt auf, welcher mit den in den Abmessungen der Nut 9 und den beiden an der Nut ausgebildeten Hinterschnitten 10a und 10b korrespondiert.
• ·
Durch Einbringen, beispielsweise Einschieben, eines solchen an einem Funktionselement ausgebildeten Befestigungsabschnitts in die Nut 9 können die Funktionselemente sicher mit dem Basisprofil 2 des erfindungsgemäßen Wechselrahmens verbunden und an diesem festgelegt werden.
Figur 2 zeigt nun in geschnittener Darstellung, wie ein erfindungsgemäßer Wechselrahmen mittels einer in einer Wand 31 eingelassenen, handelsüblichen Schraube 29 an der Wand befestigt werden kann. Hierzu wird die Schraube 29 in die in dem Basisprofil 2 der Rahmenleiste 1 ausgebildete Nut eingeführt. Der Schraubenkopf 30 ragt dabei in den Hinterschnitt 10b hinein, so daß sich das Basisprofil 2 im Randbereich der Nut zum einen auf dem Hals der Schraube 29 abstützt und zum anderem durch den in den Hinterschnitt 10b eingreifenden Schraubenkopf 30 ein Abrutschen des Wechselrahmens in der Figur nach links verhindert wird.
Eine alternative Möglichkeit ein Befestigungsmittel für den erfindungsgemäßen Wechselrahmen vorzusehen ist in Figur 3 gezeigt. Hier ist in geschnittener Teilansicht ein Wechselrahmen gezeigt, bei dem in die in dem Basisprofil 2 der Rahmenleiste 1 ausgebildete Nut 9 ein Befestigungsabschnitt eines Funktionselementes 32 eingreift. Das Funktionselement 32 ist ein Aufhänger, der an dem Befestigungsabschnitt zwei mit den Hinterschnitten 10a und 10b der Nut 9 korrespondierende und voneinander weg weisende Vorsprünge 33a und 33b aufweist. Ausgehend von dem Befestigungsanschnitt erstreckt sich in der Figur nach oben eine Verlängerung 34, welche in dem in der Figur oben dargestellten Bereich eine Öffnung 35 aufweist. Das hier in geschnittener Darstellung gezeigte Funktionselement kann zumindest im Verbindungsbereich mit den Vorsprüngen 33a und 33b in Form eines langgestreckten Profilelementes ausgebildet sein, kann jedoch auch in Form eines vergleichsweise schmalen Funktionselementes gebildet sein. Das auf diese Art formschlüssig und lösbar mit dem Basisprofil 2 des Wechselrahmens verbundene Funktionselement 32 kann nun mittels der in der Verlängerung 34 vorgesehenen Öffnung 35 dazu genutzt werden, den erfindungsgemäßen Wechselrahmen auf vielfältige Weise an vorbestimmten Positionen zu befestigen. Beispielsweise kann durch die Öffnung 35 ein Nagel, eine Schraube oder dergleichen geführt werden, um den Wechselrahmen mit einer Wand, ähnlich wie in Figur 2 gezeigt, zu verbinden. Auch ist es denkbar, einen mit
einem hier gezeigten Funktionselement versehenen Wechselrahmen mittels eines Fadens, eines Drahtes, einer Schnur oder dergleichen an einer Raumdecke zu befestigen. Der Faden, die Schnur, der Draht oder dergleichen würde hierzu mit bekannten Befestigungsmitteln in einem gewünschten Bereich an der Decke befestigt werden, würde sodann durch die Öffnung 35 in der Verlängerung 34 geführt und beispielsweise mittels Verknotens befestigt. Auch kann das hier gezeigte Funktionselement dazu genutzt werden, den erfindungsgemäßen Wechselrahmen in einer eigens dafür geschaffenen Vorrichtung zu Präsentationszwecken zu befestigen.
In Figur 4 ist nunmehr ein erfindungsgemäßer Wechselrahmen in Verbindung mit einem weiteren Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Funktionselementes 36 gezeigt. Dieses weist analog zu dem oben genannten Funktionselement 32 ebenfalls zwei mit den Hinterschnitten 10a und 10b der Nut 9 zusammenwirkende Vorsprünge 37a und 37b auf, hat jedoch auf seiner jenseits des Befestigungsabschnittes gelegenen Seite keine Verlängerung, sondern weist in diesem Bereich Einkerbungen 38a und 38b auf. Diese dienen zur Aufnahme beispielsweise einer Schnur 39, welche wiederum zum Befestigen des erfindungsgemäßen Wechselrahmens in ähnlicher Weise wie oben geschildert genutzt werden kann. Die Schnur kann beispielsweise über einen in einer Wand eingelassenen Haken, eine dort befindliche Schraube oder einen Nagel oder ähnliches gelegt und der erfindungsgemäße Wechselrahmen somit über das Funktionselement 36 mit der Wand verbunden werden. Auch ist es denkbar analog wie oben bereits ausgeführt den erfindungsgemäßen Wechselrahmen mit Hilfe des hier gezeigten Funktionselementes 36 und der Schnur 39 an einer Raumdecke zu befestigen, oder ihn mit einer eigens zur Aufnahme eines solchen Wechselrahmen vorgesehenen Vorrichtung zu verbinden.
Figur 5 zeigt ein weiteres Funktionselement 40. Dieses dient zum Aufbau einer Eckverbindung zwischen zwei zur Bildung des erfindungsgemäßen Wechselrahmens aneinander anliegenden Rahmenleiste. Hier gezeigt sind jeweils nur die Basisprofile 2 mit den darin ausgebildeten Nuten 9 nebst Hinterschnitten 10a und 10b. Das Funktionselement 40 zur Bildung einer Eckverbindung weist dabei zwei im wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnete Schenkel 41 und 42 auf, welche zum Zusammenwirken mit der Nut 9 nebst Hinterschnitten 10a und 10b
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einen im wesentlichen T-förmigen, durch die beiden Vorsprünge 43a und 43b geprägten Querschnitt aufweisen. Das Funktionselement wird in die in den Basisprofilen 2 ausgebildeten Nuten eingeschoben, wodurch die hier gezeigten, in diesem Fall auf Gehrung geschnittenen, Basisprofile im rechten Winkel miteinander verbunden werden. Für eine bessere Festlegung ist es dabei denkbar, die Schenkel 41 sowie 42 durch ein optional einzusetzendes Befestigungsmittel in ihrer Position in den jeweiligen Nuten 9 zu sichern. Hierzu kann beispielsweise eine Schraube eingesetzt werden, es ist aber auch denkbar, das Funktionselement 40 in den Nuten 9 zu verkleben.
Figur 6 zeigt ein Funktionselement 40, welches ebenso wie das Funktionselement 40 nach Figur 5 dazu verwendet wird, eine Eckverbindung im Gehrungsbereich zwischen zwei Rahmenleisten des Wechselrahmens herzustellen. Wiederum weist das Funktionselement 40 zur Bildung der Eckverbindung zwei zueinander rechtwinklig angeordnete Schenkel 41 und 42 auf, welche zum Zusammenwirken mit der hinterschnittenen Nut 9 einen im wesentlichen T-förmigen und die beiden Vorsprünge 43a und 43b aufweisenden Querschnitt haben. Zusätzlich sind die Schenkel 41 und 42 einstückig mit einer Platte 40a verbunden. Die Platte 40a führt zu einer Verstärkung, außerdem wird, da die Platte 40a flächig an der Unterseite der Basisprofile 2 anliegt, eine bessere Zentrierung der Flächen der Basisprofile zueinander erreicht.
Die Figuren 7a, 7b und 7c zeigen eine weitere Möglichkeit zur Gestaltung der Eckverbindung im Bereich der Gehrung zwischen zwei Basisprofilen 2. Wiederum besteht das Funktionselement 40 aus einer Platte 40a sowie zwei einstückig an der Platte angeformten Schenkeln 41 und 42, die rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Im Unterschied zu den voranstehend beschriebenen Ausführungsformen bestehen die beiden Schenkel 41, 42 nicht aus starrem Material, sondern diese sind mit federnden Zungen 41a, 41b versehen, die sich rechtwinklig zu der Platte 40a erstrecken. Die federnden Zungen 41a, 41b sind zueinander spiegelbildlich gestaltet und sind mit schräg nach außen weisenden Schrägen 42a, 42b versehen. Unterhalb der Schrägen 42a, 42b befinden sich Vorsprünge 43a, 43b, die in ihrer Funktion den Vorsprüngen 43a, 43b bei den Ausführungformen nach den Figuren 5 und 6 entsprechen, d. h. die Vorsprünge 43a, 43b greifen in die Hinterschnitte 10a und 10b der T-förmig gestalteten Nut 9
ein. Infolge der Elastizität der federnden Zungen 41a, 41b läßt sich das Funktionselement 40 durch einfaches Aufsetzen in den zu verbindenden Nuten 9 einsetzen.
Wie die Figuren 7a und 7b im Vergleich erkennen lassen, federn beim Ansetzen der Platte 40a des Funktionselementes an die beiden zu verbindenden Rahmenabschnitte die federnden Zungen 41a, 41b elastisch nach innen, da sie in diese Richtung aufgrund der Schrägen 42a, 42b ausweichen können. Anschließend schnappen die federnden Zungen mit den daran ausgebildeten Vorsprüngen 43a, 43b in der hinterschnittenen Nut 9 ein. Der Vorteil besteht in einer sehr schnellen Montage des Funktionselements an dem Wechselrahmen durch einfaches Einrasten.
In Figur 8 dargestellt ist eine Anordnung von zwei Wechselrahmen, die einander gegenüberliegend rückseitig miteinander mittels eines weiteren Funktionselementes 44 miteinander verbunden sind. Das Funktionselement 44 weist dabei zwei einander gegenüberliegende Befestigungsabschnitte auf, in denen jeweils Vorsprünge 45a, 45b, 45c und 45d zum Zusammenwirken mit den in den Nuten 9 ausgebildeten Hinterschnitten 10a, 10b vorgesehen sind. Die Befestigungsabschnitte sind dabei durch einen Verbindungssteg 46 miteinander verbunden, wobei die Länge des Verbindungssteges 46 derart bemessen ist, daß bei in die Nuten 9 zweier rückseitig aneinander liegenden Basisprofile 2 der erfindungsgemäßen Wechselrahmen eingeführtem Funktionselement 44 die beiden Wechselrahmen unter Vermeidung eines Abstandes rückseitig gegeneinander festgelegt sind. Das Funktionselement 44 kann hierbei nach Art eines langgestreckten Profilelementes ausgebildet sein, es kann jedoch auch in Form eines kurzen, annähernd würfelartig ausgeformten Elementes gebildet sind. Zum Aufbau der hier dargestellten Verbindung wird das erfindungsgemäße Funktionselement 44 bei rückseitig gegeneinander gelegten Rahmenleisten 1 in die entsprechenden Nuten 9 der Basisprofile 2 eingeschoben, woraufhin die Rahmenleisten 1 beispielsweise mittels der in den Figuren 5, 6 und 7a bis 7c gezeigten Eckverbinder, oder aber auch eines mit entsprechend aneinander gegenüberliegenden Befestigungsabschnitten versehenen Eckverbinders zu einem Rahmen ergänzt werden. Derartig rückseitig aneinander befestigte Wechselrahmen bieten den Vorteil, daß auf einfache Weise eine beidseitige
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Bestückung der so gewonnenen Rahmenkonstruktion mit beispielsweise Plakaten, Postern oder ähnlichen Gegenständen erfolgen kann. Durch die Tatsache, daß ein Auswechseln des in dem Rahmen befindlichen Gegenstandes durch jeweils nach vorne gerichtetes Verschwenken des Anlenkelementes 3 sowie des Abdeckelementes 4 erfolgen kann, ist auch bei derart aneinander festgelegten Rahmen ein Auswechseln der darin befindlichen Gegenstände unabhängig und in einfacher Weise möglich. Eine so gebildete Rahmenkonstruktion kann beispielsweise von einer Raumdecke freihängend angeordnet sein, so daß ein Betrachter beidseitig in der aus zwei erfindungsgemäßen Wechselrahmen gebildeten Rahmenkonstruktion befindliche Gegenstände betrachten kann. Auch das Aufstellen einer derartigen Rahmenkonstruktion in einem Ständer ist denkbar.
In Figur 9 ist eine Abwandlung des in Figur 7 gezeigten Funktionselementes in Gestalt eines Aufhängers gezeigt. Das hier gezeigte Funktionselement 47 weist analog zu dem letzt gezeigten Funktionselement 2 Befestigungsabschnitte auf, in welchen Vorsprüngen 48a, 48b, 48c, 48d vorgesehen sind, die mit in den Nuten 9 rückseitig aneinander gelegter Basisprofile 2 ausgebildeten Hinterschnitten 10a, 10b zusammenwirken. Die Länge des Verbindungssteges 49 ist bei dem hier gezeigten Funktionselement 47 länger bemessen als bei dem vorher gezeigten Beispiel, nämlich um die Stärke einer von dem Verbindungssteg 49, wie in der Figur gezeigt nach oben sich erstreckenden, Verlängerung 50. In dem in der Figur obenliegenden Bereich der Verlängerung 50 ist eine Öffnung 51 versehen, welche beispielsweise dazu genutzt werden kann, die erhaltene Rahmenkonstruktion bestehend aus zwei rückseitig aneinander gelegten und mittels des Funktionselementes miteinander verbundenen Wechselrahmen mittels einer von einer Raumdecke her-abreichenden Schnur, oder eines solchen Drahtes oder eines ähnlichen Befestigungsmittels diese Rahmenkonstruktion an der Raumdecke zu befestigen. Auch kann mit Hilfe der Öffnung 51 eine entsprechende Wechselrahmenkonstruktion in einem dafür vorgesehenen Ständer angeordnet werden.
In der Figur 10 ist eine weitere Möglichkeit gezeigt, zwei erfindungsgemäße Wechselrahmen an ihren in dem Rahmenleisten 1 enthaltenen Basisprofilen 2 rückseitig miteinander zu verbinden. Das hier gezeigte Funktionselement 52 ist dabei ähnlich wie das zur einseitigen Einbringung an einem Wechselrahmen ausgebildete, in
Figur 4 gezeigte Funktionselement 36 mit Einkerbungen 55a und 55b zum Anbringen einer Schnur 56 versehen. Anstelle der Schnur 56 können hier selbstverständlich auch ein Draht, ein Faden oder ein ähnliches fadenartiges Befestigungsmittel verwendet werden. In analoger Weise zu den vorher gezeigten Funktionselementen weist auch das hier gezeigte Funktionselement 52 zwei Befestigungsabschnitte auf, in denen jeweils zwei Vorsprünge 53a, 53b, 53c, 53d angeordnet sind. Die erwähnten Einkerbungen 45a und 45b sind dabei in einem Verbindungssteg 54 angeordnet.
In Figur 11 ist in perspektivischer Darstellung noch einmal ein erfindungsgemäßes Funktionselement 57 in zwei verschiedenen Positionen gezeigt. Das hier gezeigte Funktionselement 57 ist mit dem Funktionselement 36 aus Figur 4 zu vergleichen. Das in Figur 11 gezeigte Funktionselement ist dabei in den Abmessungen derart gehalten, daß die Höhe h in der in der Figur links gezeigten Darstellung gleich oder geringfügig kleiner ist als die offene Breite der Nut 9. Somit kann das hier dargestellte Funktionselement so in die Nut 9 eingeführt werden, daß die beiden hier gezeigten Vorsprünge 58a sowie 58b sich in Längsrichtung der Nut 9 erstrecken. Durch ein Verdrehen des Funktionselementes 57 um 90° können nun die Vorsprünge 58a und 58b zum Eingriff in die in der Nut 9 vorgesehenen Hinterschnitte 10a und 10b gebracht werden. Um ein solches Verdrehen zu ermöglichen und zu vereinfachen sind an den Vorsprüngen 58a und 58b jeweils die Kantenbereiche abgeschrägt. Dies ist beispielhaft an dem mit 58a bezeichneten Vorsprung durch die mit 59a sowie 59b bezeichneten Abschrägungen dargestellt. Zur Aufnahme einer Schnur oder eines ähnlichen fadenförmigen Befestigungsmittels ist das Funktionselement mit einer umlaufenden Kerbe 60 versehen, in deren Zentrum das Funktionselement auf einen zylindrischen Abschnitt reduziert ist.
In Figur 12 ist ein weiteres Funktionselement in perspektivischer Darstellung gezeigt. Das hier gezeigte Funktionselement 61 ist zu vergleichen mit dem in Figur 9 dargestellten Funktionselement 47 und dient ebenfalls der rückseitigen Verbindung von zwei erfindungsgemäßen Wechselrahmen und zudem der Bereitstellung eines durch eine Öffnung 66 im Endbereich einer von einem Verbindungssteg 64 ausgehenden Verlängerung 65 gebildeten Befestigungsmittels. Das hier gezeigte Funktionselement 61 weist ebenfalls zwei einander gegenüberlie-
gende und mit einem Verbindungssteg 64 verbundene Befestigungsabschnitte auf, welche jeweils Vorsprünge 62a, 62b, 62c, 62d aufweisen, die zum Eingriff in die in der Nut 9 ausgebildeten Hinterschnitte 10a, 10b ausgeführt sind. In der in der Figur 12 links gezeigten Darstellung des Funktionselementes ist erneut die Höhe h zu erkennen, welche analog zu dem in Figur 11 aufgezeigten Ausführungsbeispiel gleich oder geringfügig kleiner als die offene Breite der Nut 9 ist, so daß auch das hier gezeigte Funktionselement in einfacher Weise mit den Vorsprüngen 62a bis 62d parallel zur Nut in diese eingeführt werden kann und dann durch Drehen um 90° in der in dem Basisprofil 2 ausgebildeten Nut 9 festgelegt werden kann. Dies kann zum einen bei nur einer Nut oder aber gleichzeitig bei zwei Nuten von einander gegenüberliegend angeordneten Rahmen erfolgen. Auch hier sind die Vorsprünge 62a bis 62d jeweils an ihren Ecken abgeschrägt, was für den Vorsprung 62c beispielhaft durch die Abschrägungen 63a und 63b bezeichnet ist. Auch die hier gezeigten Abschrägungen dienen der Ermöglichung bzw. Vereinfachung einer Drehung des Funktionselementes 61, wenn dieses mit einem oder beiden seiner Befestigungsabschnitte in eine bzw. zwei korrespondierende Nuten 9 bereits eingeführt ist. Durch eine solche Drehung wird das Funktionselement 61 in den jeweiligen Nuten formschlüssig festgelegt.
Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Ausnehmung in dem Basisprofil 2, welche zur Aufnahme von Funktionselementen vorgesehen ist, in der in den Ausführungsbeispielen gezeigten Form einer Nut mit zwei Hinterschnitten vorzunehmen, sondern es sind andere Formen von Ausnehmungen denkbar.
Die Figuren 13a und 13b zeigen eine Alternative zu der Ausführungsform nach Figur 3. Wiederum wird in der Nut 9 ein Funktionselement 32 in Gestalt eines Aufhängers befestigt. Die Verbindung erfolgt diesmal jedoch durch Verrastung mittels federnder Zungen 41a, 41b, deren Aufbau und Funktion voranstehend bereits anhand der Figuren 7a bis 7c erläutert wurde. Das Funktionselement 32 muß daher nicht von einem Ende her in die Nut 9 eingeschoben werden, sondern läßt sich unter Druck auf die Nut aufsetzen, bis die am Ende der federnden Zungen 41a, 41b angeformten Vorsprünge hinter den Hinterschnitten 10a, 10b der Nut 9 elastisch einrasten.
Figur 13b läßt erkennen, daß die über den Wechselrahmen hinaus reichende Verlängerung 34 des Funktionselements 32 doppelt, d. h. S-förmig, abgekröpft ist. Das Maß der Abkröpfung 34a beträgt vorzugsweise ungefähr die Hälfte der Dicke der Rahmenleiste.
In den Figuren 14a und 14b ist eine alternative Gestaltung zu der Ausführungsform nach Fig. 9 dargestellt. Wiederum ist das Funktionselement 47 ein Aufhänger, an dem sich symmetrisch zugleich zwei Wechselrahmen festlegen lassen. Im Unterschied zu der Ausführungsform nach Fig. 9 endet der Verbindungssteg 49 in den bereits anhand der Fig. 7a bis 7c, 13a und 13b erläuterten federnden Zungen. Wiederum ist daher eine Montage des Funktionselements 47 durch einfaches Verrasten mit beiden Rahmenleisten möglich.
In den Figuren 15a bis 15c schließlich ist dargestellt, wie sich der Wechselrahmen unter Verwendung einer Stütze 67, die hier das Funktionselement ist, auf einer flachen Unterlage, z. B. einem Tisch oder dem Fußboden, aufstellen läßt. Bei der Stütze 67 handelt es sich um eine Platte mit einem ersten Rand 68, der an der Rahmenleiste 1 des Wechselrahmens anliegt, einem zweiten Rand 69, der eine Aufstandsfläche bildet, sowie aus einem dritten, freien Rand 70. Erster Rand 68 und zweiter Rand 69 schließen zwischen sich einen Winkel &agr; von weniger als 90° ein, wodurch die mit dem zweiten Rand 69 als Aufstandsfläche auf dem Fußboden oder einem Tisch aufliegende Stütze 67 einschließlich des daran befestigten Wechselrahmens einen stabilen Halt erhält. Entlang des ersten Randes 68 der Stütze 67 befindet sich der bereits mehrfach beschriebene, formschlüssig in die Nut 9 eingreifende Befestigungsabschnitt. Der Befestigungsabschnitt weist wiederum die ebenfalls beschriebenen federnden Zungen 41a, 41b einschließlich der Schrägen 42a, 42b und der hinter den Hinterschneidungen der Nut angreifenden Vorsprünge 43a, 43b auf. In gleicher Weise ist es aber auch möglich, den Befestigungsabschnitt starr zu gestalten, etwa entsprechend der Gestaltung der beiden Schenkel 41, 42 gemäß Figur 6. In letzterem Fall muß der Befestigungsabschnitt der Stütze 67 axial in die Nut 9 eingeschoben werden, wohingegen bei Verwendung der federnden Zungen 41a, 41b das bereits beschriebene Einrasten und Einschnappen möglich ist.
Die Figuren 15a und 15b lassen ferner eine Einsenkung 71 in dem ersten Rand 68 der Stütze 67 erkennen. Die Einsenkung 71 dient der Aufnahme des in den Figuren 6 und 7a bis 7c erläuterten, eckenverbindenden Funktionselements 40. In Verlängerung des ersten Randes 68 ist die Stütze mit einem nach außen weisenden Winkelstück 72 versehen, an dem sich der Wechselrahmen mit der Außenseite des Abdeckelements 4 abstützt, wie insbesondere Figur 15b erkennen läßt.
Aus dem Vorhergegangenen und insbesondere aus den Beschreibungen der Ausführungsbeispiele wird deutlich, daß mit der vorliegenden Erfindung ein Wechselrahmen sowie ein System von damit zusammenwirkenden Funktionselementen geschaffen worden ist, welcher ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Befestigung der Wechselrahmen an vorbestimmten Befestigungspunkten bzw. der Verbindung von mehreren Wechselrahmen miteinander bietet.
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Bezuqszeichenliste
1 Rahmenleiste 30 Schraubenkopf
2 Basisprofil 31 Wand
3 Anlenkelement 32 Funktionselement
4 Abdeckelement 33a, b Vorsprung
CJl Auflagefläche 34 Verlängerung
6 Anschlag 34a Abkröpfung
7 Rahmenrückwand 35 Öffnung
8 Klebefolie 36 Funktionselement
9 Nut 37a, b Vorsprung
10a Hinterschnitt 38a, b Einkerbung
10b Hinterschnitt 39 Schnur
11 Drehlager 40 Funktionselement
12 Anschlagfläche 40a Platte
13 Hohlraum 41 Schenkel
14 Drehlager 41a federnde Zunge
15 Anschlagfläche 41b federnde Zunge
16 Gegenlager 42 Schenkel
17 Lagerfläche 42a Schräge
18 Abschnitt 42b Schräge
19 Gegenanschlag 43a, b Vorsprung
20 Drehlager 44 Funktionselement
21 Gegenlager 45a bis d Vorsprung
22 Gegenlager 46 Verbindungssteg
23 Gegenanschlag 47 Funktionselement
26 Griffleiste 48a bis d Vorsprung
27 Anschlagfläche 49 Verbindungssteg
28 Gegenanschlag 50 Verlängerung
29 Schraube 51 Öffnung
52 bis d Funktionselement
53a Vorsprung
54 ,b Verbindungssteg
55a Einkerbung
56 Schnur
57 ,b Funktionselement
58a ,b Vorsprung
59a Abschrägung
60 Kerbe
61 bis d Funktionselement
62a ,b Vorsprung
63a Abschrägung
64 Verbindungssteg
65 Verlängerung
66 Öffnung
67 Stütze
68 erster Rand
69 zweiter Rand
70 dritter Rand
71 Einsenkung
72 Winkelstück
h Höhe
&agr; Winkel

Claims (19)

1. Wechselrahmen zur Aufnahme von flächenhaften Gegenständen, wie Bilder, Poster, Plakate oder dergleichen, mit den Rahmen begrenzenden Rahmenleisten (1), wobei die Rahmenfeisten (1) je ein Basisprofil (2) und mindestens ein verschwenkbar an dem Basisprofil (2) angeordnetes Abdeckelement (4) aufweisen und wobei die Abdeckelemente (4) in einer geschlossenen Stellung den im Rahmen befindlichen Gegenstand teilweise überdecken und ihn gegen ein an dem Rahmen angeordnetes Gegenstück (5, 7) unter Ausbildung einer Federkraft verklemmen, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (2) auf der von dem Abdeckelement (4) abgewandten Seite mindestens eine Ausnehmung (9) zur Aufnahme von Funktionselementen (29, 32, 36, 40, 44, 47, 52, 57, 61) aufweist.
2. Wechselrahmen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (9) als mit zwei Hinterschnitten (10a, 10b) versehene Nut ausgebildet ist.
3. Wechselrahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Nut (9) in Längsrichtung des Basisprofils (2) über dessen gesamte Länge erstreckt.
4. Wechselrahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (9) mit Hinterschnitten (10a, 10b) versehen ist, die diese zu einem T-förmigen Querschnitt erweitern.
5. Wechselrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennnzeichnet, daß das Abdeckelement (4) die Federkraft erzeugt.
6. Wechselrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenleiste(1) ein an dem Basisprofil (2) schwenkbar gelagertes Anlenkelement (3) aufweist, das in der geschlossenen Stellung des Abdeckelementes (4) von diesem überdeckt wird.
7. Wechselrahmen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (2), das Abdeckelement (4) und das Anlenkelement (3) als getrennte Teile ausgeführt und zur Bildung der Rahmenleiste (1) miteinander lösbar verbunden sind.
8. Funktionselement (32, 36, 40, 44, 47, 52, 57, 61, 67) mit einem Befestigungsabschnitt (33a, 33b; 37a, 37b; 45a, 45b, 45c, 45d; 48a, 48b, 48c, 48d; 53a, 53b, 53c, 53d; 58a, 58b; 62a, 62b, 62c, 62d, 68), der zum Verbinden des Funktionselementes mit einem Wechselrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in die im Basisprofil (2) ausgebildete Ausnehmung (9) eingreift.
9. Funktionselement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsabschnitt formschlüssig in die Ausnehmung (9) eingreift und einen mit einem in der Ausnehmung (9) vorhandenen Hinterschnitt (10a, 10b) korrespondierenden Vorsprung aufweist.
10. Funktionselement nach einem der Ansprüche 8 oder 9, gekennzeichnet durch einen Befestigungsabschnitt mit T-förmigem Querschnitt.
11. Funktionselement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken der den T-förmigen Querschnitt bildenden Vorsprünge in den Befestigungsabschnitten abgeschrägt sind.
12. Funktionselement nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei einander gegenüberliegende Befestigungsabschnitte (45a, 45b, 45c, 45d; 48a, 48b, 48c, 48d; 53a, 53b, 53c, 53d; 62a, 62b, 62c, 62d) aufweist, die über einen Steg (46, 49, 54, 64) miteinander verbunden sind.
13. Funktionselement nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es Mittel (35, 51, 66) zum Befestigen des Wechselrahmens an einer Aufhängung oder an einem Ständer aufweist.
14. Funktionselement nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (43a, 43b) des Befestigungsabschnitts an einer mit einer Schräge (42a, 42b) versehenen federnden Zunge (41a, 41b) ausgebildet ist.
15. Funktionselement nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch paarweise angeordnete und jeweils mit Schrägen (42a, 42b) versehene federnde Zungen (41a, 41b) mit jeweils voneinander weg weisenden Vorsprüngen (43a, 43b).
16. Funktionselement nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (32, 47, 61) ein Aufhänger ist.
17. Funktionselement nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine außerhalb des Rahmens liegende Verlängerung (34) des Funktionselements (32) eine S-förmige Abkröpfung (34a) aufweist.
18. Funktionselement nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Funktionselement (67) eine Stütze ist, die mit einem ersten Rand (68) versehen ist, an dem sich der Befestigungsabschnitt befindet, und mit einem zweiten Rand (69), der eine Aufstandsfläche bildet, wobei erster und zweiter Rand zueinander einen Winkel (α) von weniger als 90° bilden.
19. Funktionselement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (67) in Verlängerung des ersten Randes (68) mit einem nach außen weisenden Winkelstück (72) versehen ist, an dem sich der Wechselrahmen mit der Außenseite des Abdeckelements (4) abstützt.
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