DE20005183U1 - Schwimmhilfe - Google Patents
SchwimmhilfeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schwimmhilfe mit wenigstens einem Auftriebskörper, an dem ein Gurt mit einem Gurtschließsystem angeordnet ist, wobei diese Schwimmhilfe vorzugsweise für Schwimmschüler einsetzbar ist.
Allgemein bekannt sind Oberarm-Schwimmhilfen, die über die beiden Oberarme von Schwimmschülern gestreift werden. Diese Oberarm-Schwimmhilfen bestehen aus aufblasbaren ringartigen Schlauchelementen.
Nach DE 295 06 606 bestehen die Auftriebskörper nicht aus aufblasbaren Schlauchkörpern sondern aus einem Material mit konstant hoher Auftriebskraft.
Derartige Schwimmhilfen sind nicht an unterschiedliche Körpermaße, den Körperschwerpunkt und den gewünschten Auftrieb anpassbar. Während des Schwimmenlernens mindert man vorteilhafterweise je nach Schwimmfähigkeit des Schwimmschülers den Auftrieb. Die Auftriebsanpassung bei den aufblasbaren Schwimmhilfen erfolgt durch teilweises Ablassen der Luft. Damit besitzt die Schwimmhilfe nicht mehr genügend Klemmwirkung auf dem jeweiligen Oberarm und eine Funktionsbeeinträchtigung durch Verrutschen ist möglich .
-2- 18.05.2000
Nach der DE 43 33 941 A1 ist eine Schwimmhilfe mit wenigstens einem Auftriebskörper bekannt, bei der ein flaches, steifes Trägerelement eine Mehrzahl von aufsetzbaren Auftriebselementen besitzt, wobei deren Verbindung durch Steckschraubbolzen und Klemmelemente erfolgt. Zur Befestigung der Schwimmhilfe im Tailienbereich eines Schwimmschülers bzw. Schwimmers ist die Schwimmhilfe mit einem abnehmbaren Gurt versehen. Diese Schwimmhilfe ist sehr kompliziert, aufwendig und in der Herstellung teuer und somit im privaten Einsatzbereich nicht sinnfällig.
Nach DE 298 09 037 U1 ist eine Stütze für einen im Wasser befindlichen Schwimmer bekannt, bei der die am Körper des Schwimmers vorgesehenen Auftriebselemente seitlich am Körper im Hüftbereich anliegend angeordnet sind. Damit die Auftriebselemente beim Schwimmer nicht in ihrer Position verrutschen, sind sie vorteilhafterweise in ein elastisches Gewebe eingearbeitet, das vom Schwimmer vorzugsweise in Form eines Einteilers getragen wird. Gegebenenfalls ist das Gewebe als Zweiteiler, beispielsweise als Ober- und Unterteil ausgebildet. Auch diese Schwimmhilfe ist sehr aufwendig und von den jeweiligen Körpermaßen des Schwimmers abhängig und damit nur für die jeweiligen Größemaße des Schwimmschülers einsetzbar.
Alle vorgenannten Schwimmhilfen sind nur als solche verwendbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine unaufwendige, kostengünstige, funktionssichere und auf die Körpermaße des jeweiligen Benutzers einstellbare Schwimmhilfe zu schaffen, die in Abhängigkeit der Schwimmfähigkeit eines Schwimmers bzw. Schwimmerschülers in Auftrieb und Körperanordnung variierbar ist, wobei zumindest ein Teil der Schwimmhilfe für eine weitere Funktion außerhalb der Schwimmhilfe benutzbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 8 beschrieben.
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-3- 18.05.2000
Vorteilhaft an der Erfindung ist, dass die Verbindung zwischen Auftriebskörper und Gurt lösbar und bei Benutzung verrutschfest ist. Auch eine Anschaffung der Schwimmhilfe für nur einen Schwimmschüler ist wegen der günstigen Kosten, Wirkung und Handhabung sinnfällig.
Besonders bei jüngeren Schwimmschülem ist weiterhin von Vorteil, dass der Auftriebskörper als ein Spielgerät oder als ein Tierkörper ausgebildet sein kann und somit zusätzlich als Spielzeug nutzbar ist. Ebenfalls kann der Auftriebskörper auch als eine im Modetrend liegende Gestalt und/oder Form, beispielsweise als eine aus den Medien bekannte Figur, ausgebildet sein.
Der Auftriebskörper kann sowohl aus ein- oder mehrkammhgen, aufblasbaren Behältern oder aus schwimmfähigen Materialien, wie Kunststoffschaum, ausgebildet sein. Dabei ist von Vorteil, dass der Auftrieb vorgewählt werden kann. Bei dem Auftriebskörper aus einem ein- oder mehrkammrigen, aufblasbaren Behälter erfolgt dies über die Menge der einzubringenden Luft. Bei Auftriebskörpern aus schwimmfähigen Materialien ist deren Anzahl bzw. Menge auszuwählen. Beispielsweise kann bei einem wasserdurchlässigen Auftriebsbehälter die hinsichtlich Auftrieb gewünschte Menge von kleineren schwimmfähigen Materialkörpern in beliebiger Form und Größe eingefüllt werden.
Der Gurt ist zwecks Anpassung an die Körpermaße bzw. für den Einsatz an verschiedenen Körperstellen der Schwimmschüler längenvariierbar.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Schwimmhilfe in Funktionsdarstellung Fig. 2: Schwimmhilfe in Seitenansicht, wobei der Auftriebskörper abstrahiert ausgebildet ist
Fig. 3: Schwimmhilfe in Vorderansicht, wobei der Auftriebskörper
Fig. 3: Schwimmhilfe in Vorderansicht, wobei der Auftriebskörper
abstrahiert ausgebildet ist
Fig. 4: Schnittdarstellung der Verbindungseinrichtung
Fig. 4: Schnittdarstellung der Verbindungseinrichtung
Die Schwimmhilfe besitzt einen Auftriebskörper 1, der aus ein- oder mehrkammrigen aufblasbaren Behältern besteht. Ebenfalls kann der
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-4- 18.05.2000
Auftriebskörper 1 aus schwimmfähigen Materialien, wie Kunststoffschaum, ausgebildet sein.
Der Auftriebskörper 1 weist eine beliebige Gestalt und/oder Form auf. Er kann auch als eine im Modetrend liegende Gestalt und/oder Form, beispielsweise als eine aus den Medien bekannte Figur, ausgebildet sein. Ebenfalls kann der Auftriebskörper 1 als ein Spielgerät oder ein Tierkörper ausgebildet sein.
An einer geeigneten längeren Fläche oder Kante des Auftriebskörpers 1 ist als Teil einer Verbindungseinrichtung 5 eine Schlaufe 6 unlösbar befestigt.
An der Innenseite dieser Schlaufe 6 ist eine Hälfte von einem Klettband 7 fest angeordnet, die in Figur 4 vertikal schraffiert ist. In der Schlaufe 6 ist der längenveränderliche und quasi endlose Gurt 2 (in Figur 4 schräg schraffiert) geführt, wobei an geeigneter Fläche des Gurtes 2 das Gegenstück vom Klettband 7 (in Figur 4 horizontal schraffiert) fest angeordnet ist. Diese geeignete Fläche befindet sich etwa mittig zur Gurtlänge. Weiterhin ist in an sich bekannter Weise der Gurt 2 mit einem Schnellverschluss 3 und einer Gurtverlängerung 4 versehen.
Vor Benutzung der Schwimmhilfe wird die Gurtlänge an die Körpermaße des Schwimmschülers eingestellt. Dabei können unterschiedliche Körperstellen, vorallem am gesamten Oberkörper, ausgewählt werden. Anschließend ist der Auftrieb vom Auftriebskörper 1 zu bestimmen. Bei dem Auftriebskörper 1 aus einem ein- oder mehrkammrigen, aufblasbaren Behälter erfolgt dies über die Menge der einzubringenden Luft. Bei Auftriebskörpern 1 aus schwimmfähigen Materialien ist deren Anzahl bzw. Menge auszuwählen. Beispielsweise kann der Auftriebskörper 1 als ein verschließbarer, vorzugsweise wasserdurchlässiger Behälter ausgebildet werden, in dem die hinsichtlich Auftrieb gewünschte Menge von kleineren schwimmfähigen Materialkörpern in beliebiger Form und Größe eingefüllt werden kann.
Danach ist die Schwimmhilfe benutzungsfähig.
Jetzt ist der Gurt um den Körper des Schwimmschülers zu legen und der Schnellverschluss 4 zu schließen. So mit der Schwimmhilfe ausgerüstet kann der Schwimmschüler in das Schwimmbecken gehen.
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-5- 18.05.2000
Durch die Gestaltung der Verbindungseinrichtung 5, nämlich durch das Klettband 7 ist zwischen Auftriebskörper 1 und Gurt 2 eine nicht verrutschende Verbindung gegeben.
Die Schlaufe 6 kann auch aus mehreren beabstandet zueinander angeordneten Einzelschlaufen gestaltet sein. Als Verbindungs- und Arretierungselement sind auch ein oder mehrere über die Verbindungslänge angeordnete Druckknöpfe einsetzbar.
Zwischen oder nach Beendigung des Schwimmunterrichts kann der Auftriebskörper bei entsprechender Gestaltung, beispielsweise als Ball, zusätzlich als Spielzeug genutzt werden.
Claims (8)
1. Schwimmhilfe mit wenigstens einem Auftriebskörper (1), an dem ein Gurt (2) mit einem Gurtschließsystem angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftriebskörper (1) als ein aufblasbarer oder als ein aus schwimmfähigen Materialien bestehender Körper ausgebildet ist, der Gurt (2) längenveränderlich und quasi endlos ist und die Verbindung zwischen Auftriebskörper (1) und Gurt (2) mittels einer lösbaren Verbindungseinrichtung (5) erfolgt.
2. Schwimmhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftriebskörper (1) als ein ein- oder mehrkammriger, aufblasbarer Behälter ausgebildet ist.
3. Schwimmhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auftriebskörper (1) als ein ein- oder mehrkammriger, verschließbarer und vorzugsweise wasserdurchlässiger Behälter ausgebildet ist, der in Abhängigkeit des Auftriebs mit unterschiedlichen Mengen von schwimmfähigen Materialien füllbar ist.
4. Schwimmhilfe nach Anpruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Auftriebskörper (1) als Verbindungseinrichtung (5) eine sich über eine Verbindungslänge erstreckende Schlaufe (6) angeordnet ist, in der der Gurt (2) geführt ist und ein in oder an der Schlaufe (6) angeordnetes Verbindungs- und Arrertierungselement mit dem am Gurt (2) angeordnetem Gegenstück des Verbindungs- und Arretierungselements in Wirkverbindung steht.
5. Schwimmhilfe nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungs- und Arretierungselement aus mehreren beabstandet zueinander angeordneten Verbindungselementen gestaltet ist.
6. Schwimmhilfe nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufe (6) aus mehreren Einzelschlaufen besteht.
7. Schwimmhilfe nach einem oder mehreren der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Verbindungs- und Arretierungselement ein sich über die Verbindungslänge erstreckendes oder segmentiertes Klettband (7) angeordnet ist.
8. Schwimmhilfe nach einem oder mehreren der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Verbindungs- und Arretierungselement ein oder mehrere über die Verbindungslänge angeordnete Druckknöpfe einsetzbar sind.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000810 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030514 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20061003 |