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DE20005137U1 - Steigleitungsanordnung mit einer an unterschiedlichste Bodensetzungen anpaßbaren Schachtabdeckung - Google Patents

Steigleitungsanordnung mit einer an unterschiedlichste Bodensetzungen anpaßbaren Schachtabdeckung

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DE20005137U1
DE20005137U1 DE20005137U DE20005137U DE20005137U1 DE 20005137 U1 DE20005137 U1 DE 20005137U1 DE 20005137 U DE20005137 U DE 20005137U DE 20005137 U DE20005137 U DE 20005137U DE 20005137 U1 DE20005137 U1 DE 20005137U1
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riser
riser pipe
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manhole cover
pipe
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DE20005137U
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Maincor Anger GmbH
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UPONOR DEUTSCHLAND GmbH
Uponor Deutschland GmbH
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Publication date
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Description

PATENTANWALT DR. PETER P.
Beschreibung Steigleitungsanordnung mit einer an
unterschiedlichste Bodensetzungen
anpaßbaren Schachtabdeckung
Die Erfindung betrifft eine Steigleitungsanordnung mit einem ersten Steigrohr, in welchem ein zweites Steigrohr flüssigkeitsdicht und luftdicht beweglich geführt ist und das zweite Steigrohr mit einer Schachtabdeckung beweglich verbunden ist.
Im Stand der Technik sind Steigleitungsanordnungen bekannt, welche zwar schnell und leicht einbaubar und auch flüssigkeitsdicht sind, jedoch bei größeren Winkellagen eine hinreichende Abdichtung gegen das Eindringen von dem die Steigleitungsanordnungen umgebenden Grundwasser bzw. Austreten von in der Steigleitungsanordnungen sich befindlichen Flüssigkeiten nicht hinreichend verhindern kann.
So weist eine herkömmliche Steigleitungsanordnung ein erstes unteres Steigrohr und ein zweites oberes Steigrohr auf, wobei das zweite in dem ersten geführt ist. Das zweite Steigrohr ist mit einem definierten Setzmaß in dem ersten Steigrohr eingesteckt. Zwischen dem inneren Umfang des ersten Steigrohrs und dem Außenumfang des eingesteckten zweiten Steigrohrs befindet sich ein Dichtelement. Diese Anordnung ermöglicht eine Abwinkelung des zweiten von dem ersten Steigrohr von maximal 4 ° auf. Die einstellbaren Winkellagen die-
PATENTANWALT DR. PETER P.
ser herkömmlichen Steigleitungsanordnung sind daher lediglich begrenzt und nicht an Bodensetzungen größeren Ausmaßes anpaßbar.
Zudem zeigt sich, dass je größer der zwischen dem inneren Umfang des ersten Steigrohrs und dem Außenumfang des eingesteckten zweiten Steigrohrs umlaufende Spalt wird, um eher und größer die Gefahr ist, dass Undichtigkeiten zwischen dem ersten und dem zweiten Steigrohr auftreten. So zeigen Anordnungen mit einer Abwinkelung des zweiten von dem ersten Steigrohr von 4 ° oder weniger bereits Undichtigkeiten auf. Weiterhin kann der Spaltabstand nicht größer gewählt werden, um möglichst größere Abwinkelungen des zweiten von dem ersten Steigrohr zu ermöglichen, da zwischen dem Dichtelement trotz seiner Flexibilität und dem zweiten Steigrohr flüssigkeitsführenden Risse und Spalten sich zeigen können und durch diese noch zusehends verstärkt durch Flüssigkeitskapillarkräfte Flüssigkeiten hindurchtreten.
Es zeigt sich hinzutretend, dass das die Steigrohre umgebende Erdreich häufig in Straßen- und Wegebau unterschiedlichen Setzungen in Abhängigkeit von den auf das Erdreich wirkenden Lasten ausgesetzt ist. Bodensetzungen treten nicht nur längs der Mitte-Längsachse der Steigleitungsanordnung auf sondern auch guer oder versetzt zu der Mitte-Längsachse der Steigleitungsanordnung auf, so dass eine auf die Oberfläche des umgebenden Erdreichs ausgerichtete Lotrechte häufig größere Winkel als 4 ° mit der Mitte-Längsachse der herkömmlichen Steigleitungsanordnung einzuschließen vermag.
Bei Auftreten eines größeren Winkels können die herkömmlichen Steigleitungsanordnungen jedoch nicht den größeren Abwinkelungen der Oberfläche der im Erdreich eingebetteten
-1-&Ggr;-
PATENTANWALT DR. PETER P..GEHRKE,ßEJ#SENBällC4lEN-BUER
Schachtabdeckungen oder Steigleitungsabdeckung folgen oder sich an solche anpassen, so dass Spannungen nicht nur im Bereich des Dichtelements zwischen dem ersten und dem zweiten Steigrohr auftreten, sondern das derartige Rohrsystem wird unter dem Einfluß von Bewegungen großen Spannungen unterworfen, die hinzukommend zu Verformungen und beschleunigt zu Materialermüdungen führen können. Diese Verformungen führen daher zu Undichtigkeiten, Verformungen im Bereich zwischen Schachtabdeckung und Steigleitung und gleichfalls zum Abheben der Schachtabdeckung von dem der Schachtabdeckung umgebenden Oberfläche des Erdreichs oder Straßenbelags, so dass hinzukommend die Erhöhung einer Unfallgefahr für Kraftfahrzeuge und Fußgänger zu beobachten ist.
Die Aufgabe der Erfindung soll es sein, die o.g. Nachteile des Stands der Technik zu beseitigen. Es soll eine Steigleitungsanordnung bereitgestellt werden, die nicht nur längs der Mitte-Längsachse der Steigleitungsanordnung verschiebbar ist, sondern hinzukommend größere Winkellagen zwischen Schachtabdeckung und dem mit der Schachtabdeckung in Verbindung stehenden Steigrohr ermöglicht. Weiterhin soll die Steigleitungsanordnung eine dauerhafte Dichtung gegenüber außen und innen ermöglichen, guasi sich unterschiedlichsten Setzungen sowohl des die Steigleitungsanordnung umgebenden Erdreichs als auch dessen Oberfläche anpassen.
Die Aufgabe wird gelöst durch die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung, gemäß Hauptanspruch. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung.
Die Erfindung betrifft eine Steigleitungsanordnung mit einer an unterschiedlichste Bodensetzungen anpaßbaren Schach-
PATENTANWALT DR. PETER P..GEHRKB,
Schachtabdeckung mit einem ersten Steigrohr, in welchem ein zweites Steigrohr flüssigkeitsdicht und / oder luftdicht beweglich geführt ist, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass das zweite Steigrohr mit der Schachtabdeckung kugelgelenkartig zum Schwenken der Schachtabdeckung nach allen Seiten verbunden ist.
Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung kann im Straßen- und Wegebau Anwendung finden.
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Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung umfaßt ein erstes Steigrohr und ein zweites Steigrohr.
Unter Steigrohr wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, jegliche Art von in der Regel aufrecht oder lotrecht angeordneten Schächten, begehbare oder unbegehbare bzw. besteigbare oder unbesteigbare Schächte, Mannlöcher, Abwasserschächte, Einstiegsschächte für unterirdische Abwasserkanäle oder Rohrschächte für unterirdische Wasserversorgungsleitungen oder dergleichen.
Unter Schachtabdeckung wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, ein beliebiger, vorzugsweise aus Kunststoff oder Gußeisen und / oder anderen Materialien hergestellter, Deekel, mit welchem ein begehbarer Schacht, nicht besteigbarer Schacht, wie oben angegeben, oder ein beliebiger Hohlraum nach oben hin verschließbar ist.
Unter bewegliche Führung des zweiten Steigrohrs in dem einem ersten Steigrohr wird im Sinne der Erfindung auch verstanden, dass das zweite Steigrohr koaxial zu dem ersten Steigrohr in diesem verschiebbar ist.
PATENTANWALT DR. PETER P-GEHRKE^ßELSENJURÖIEN-BUER
Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung kann aus einem ersten und einem zweiten Steigrohr bestehen. Das, vorzugsweise obere, zweite Steigrohr ist in das, vorzugsweise untere, erste Steigrohr mit einem Teil eingeführt. Beispielsweise kann das andere Ende des zweiten Steigrohres mit einem definierten Setzmaß X in das obere Ende des ersten Steigrohres eingesteckt sein, so dass zwischen dem inneren Umfang des oberen Endes des ersten Steigrohres und dem Außenumfang des anderen Endes des zweiten Steigrohres ein umlaufender Spalt definierter Weite X angeordnet ist. Dieser Spalt kann mit einem flexiblen Dichtelement überbrückt sein.
In einer weiteren Ausführungsform wird das flexible Dichtelement in einer Nut, welche in der Innenseite des oberen Endes des ersten Steigrohrs, in der Außenseite des anderen Endes oder in der Innenseite des oberen Endes des ersten Steigrohrs angeordnet ist, überbrückt. Das Dichtelement ist beispielsweise eine Dichtungsmanschette oder ein Dichtungsring der herkömmlichen Art aus einem weitgehend chemikalienfesten, kompressiblen Dichtwerkstoff. Die Dichtungsmanschette dichtet den Spalt flüssigkeitsdicht und / oder luftdicht gegen das Eindringen von außen nach innen und das Auslaufen von Flüssigkeiten bzw. Luft oder sonstigen Gasen von innen nach außen hinreichend ab.
Durch die bewegliche Anordnung des zweiten Steigrohrs in dem ersten Steigrohr wird eine Bewegung der Steigrohre parallel zu der Mitte-Längsachse des ersten Steigrohrs oder koaxiale Verschiebbarkeit und in Abhängigkeit von dem Ausmaß der Oberflächenbewegung des Erdreichs parallel zu der Mitte-Längsachse der Steigrohre ermöglicht. Ebenso kann die bewegliche Anordnung eine solche um die Mitte-Längsachse des ersten, bzw. zweiten Steigrohrs ermöglichen. Die erfindungsgema-
PATENTANWALT DR. PETER P.'
ße Steigleitungsanordnung paßt sich an unterschiedliche Höhe der Erdreichoberfläche auch nach deren Einbau an.
Durch die besondere Ausgestaltung des einen Endes des zweiten Steigrohrs und der formschlüssigen Ausgestaltung des ersten Endes des unteren rohrförmigen Teils der Schachtabdeckung an das eine Ende des zweiten Steigrohrs wird ein hohes Ausmaß an Anpaßbarkeit der Schachtabdeckung an Oberflächenbewegungen des Erdreichs erzielt, da das eine Ende des zweiten Steigrohrs kugelgelenkartig mit dem unteren Teil der Schachtabdeckung verbunden ist.
So kann das eine Ende des zweiten Steigrohrs als hohlkugelartige Pfanne zur Aufnahme des ersten Endes des unteren Teils der Schachtabdeckung hohlkugelartig ausgebildet sein. Die hohlkugelartige Pfanne nimmt das erste Ende des unteren Teils der Schachtabdeckung auf, welche gleichfalls zumindest in bezug auf die Außenseite des ersten Endes gleichfalls kugelartig ausgebildet ist. Das erste Ende ist vorzugsweise auch in bezug auf seinen Innenraum hohlkugelartig oder hohlzylindrisch ausgebildet.
Das eine Ende des zweiten Steigrohrs ist derart mit dem
ersten Ende des unteren Teils der Schachtabdeckung gekoppelt, dass die Schachtabdeckung nach allen Seiten in einem Bereich des Schwenkwinkels &bgr; von 0 bis 10°, vorzugsweise 2 bis 8°, noch mehr bevorzugt 7 °, stufenlos schwenkbar sein ist. Das dem zweiten Steigrohr zugewandte erste Ende der Schachtabdeckung oder das dem zweiten Steigrohr erste Ende eines dritten Steigrohrs ist hohlkugelartig ausgebildet und zeichnet sich durch seine bewegliche Anordnung in dem hohlkugelförmigen Ende des zweiten Steigrohrs nach allen Richtungen vorteilhafterweise aus.
PATENTANWALT DR. PETER Pi 3SiItRKf^ .GEL1SENIaRCHEN-BUER
Die Mitte-Längsachse A des Hohlraums des unteren Teils der Schachtabdeckung schließt mit der Mitte-Längsachse A des zweiten Steigrohrs einen Schwenkwinkel &bgr; von 0 bis 10°, vorzugsweise 2 bis 8°, noch mehr bevorzugt 6, 7, 8 °, ein.
Der untere hohlkörperförmige Teil kann ein solcher einer Schachtabdeckung, ein solcher eines dritten und / oder vierten Steigrohrs der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung sein.
Durch die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung paßt sich die Schachtabdeckung den Versetzungen der Oberfläche des sie umgebenden Bodens, Straßenbelags, des Gehwegs oder Erdreichs quasi unbegrenzt an. Durch diese hohe Anpaßbarkeit der Schachtabdeckung der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung auch bedingt durch die Beweglichkeit nach drei Freiheitsgraden treten weit geringere Spannungen, Zug- und Druckkräfte in der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung im Vergleich zum Stand der Technik auf, so dass die Dichtigkeit zwischen dem Innern des zweiten Steigrohr und dem der Schachtabdeckung der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung und außen beibehalten wird.
Hinzukommend kann beispielsweise an der Außenfläche des einen Endes des unteren Teils der Schachtabdeckung ein in Umlaufrichtung angeordneter Dichtring angeordnet sein kann. Der Dichtring kann beispielsweise in einer Nut des ersten Endes der Schachtabdeckung geführt sein. Ebenso ist es möglich, dass das im Längsschnitt ballig ausgebildete erste Ende der Schachtabdeckung zentrisch mehrere parallel zueinander ausgerichtete Dichtringe oder Dichtkörper der herkömmlichen Art aufnimmt. Ebenso ist es möglich, dass das eine Ende des zwei-
PATENTANWALT DR. PETER
ten Steigrohrs, welches im Längsschnitt ballig ausgebildet ist, ein oder mehrere parallel zueinander ausgerichtete Dichtringe oder Dichtkörper der herkömmlichen Art zentrisch aufnimmt.
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Weiterhin ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung aus unterschiedlichsten Kunststoffmaterialien, Gußeisen oder dergleichen, bestehen kann. Vorzugsweise sind die Schachtabdeckung einstückig, das erste Steigrohr einstückig und ebenso das zweite Steigrohr einstückig ausgebildet.
Ebenso ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung lediglich aus dem zweiten Steigrohr und der Schachtabdeckung in der o.g. Ausgestaltung bereitgestellt wird.
Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung zeichnet sich durch eine hohe Anpaßbarkeit des sie umgebenden Erdreichs an. So können Setzungen des Erdreichs, die lotrecht auf die Steigleitungsanordnung zu wirken vermögen, eine Verkürzung der Länge der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung ohne Auftreten von Undichtigkeiten ausgeglichen werden.
Hinzukommend können auch Kräfte, welche quer oder unter einem geringeren Winkel von 90 ° vektoriell auf die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung, zum Beispiel in deren oberen Bereich, zu wirken vermögen, durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des zweiten Steigrohrs im oberen Bereich und der der Schachtabdeckung im unteren Bereich weitgehend im wesentlichen ausgeglichen werden. Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung ist darüber hinaus schnell und ebenfalls leicht einbaubar, flüssigkeitsdicht gegenüber dem Eindringen
PATENTANWALT DR. PETER P* IGEHRK^ GEL*SENKiR£HEN-BlJER
von die Steigleitungsanordnung umgebenden Wasser als auch flüssigkeitsdicht gegenüber dem Austreten von Wasser aus derselben.
Hinzukommend ist es möglich, dass die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung, insbesondere das erste und das zweite Steigrohr, an den Außenseiten der Umfangsrichtung sich erstreckende Rippen aufweist, die zu einer Erhöhung der Stabilität der Steigrohre und damit der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung beitragen. Die in Umfangsrichtung sich erstreckenden Rippen können schraubenförmig oder der Umfangsrichtung guer zur Mitte-Längsachse ausgebildet sein. Die Rippen sind vorzugsweise gleich beabstandet voneinander.
Die Steigrohre und die Schachtabdeckung der erfindungsgemäßen Steigleitungsanordnung, können aus Polyvinylchlorid-Material, aus anderen verformbaren oder nicht verformbaren Material des kunststoffartigen Typs, wie Polypropylen oder dergleichen, hergestellt sein.
Ausführungsbeispiel
Die Zeichnungen zeigen aufgrund der zeichnerischen Vereinfachung in schematischer, stark vergrößerter Weise ohne Anspruch auf eine maßstabsgetreue Wiedergabe, Ausführungsformen und Weiterentwicklung der Erfindung ohne Beschränkung auf diese in
Fig. 1 den Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung und
Fig. 2 den vergrößerten Längsschnitt des Kopplungsbereichs der Schachtabdeckung mit dem zweiten Steigrohr.
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PATENTANWALT DR. PETER P^GEHRKE, GEESEIVKIRCHEN-BUER
Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung hat ein unteres Steigrohr 1, in dessen oberes Ende 12 ein zweites Steigrohr 2 mit dessen anderen Ende 8 eingesteckt ist mit einem definierten Setzmaß X. Zwischen dem inneren Umfang des oberen Endes 12 des ersten Steigrohrs 1 und dem Außenumfang des anderen Endes 8 des zweiten Steigrohrs 2 ist ein umlaufender Spalt 30, welcher von einem Dichtelement 14, hier von einer Dichtungsmanschette, herkömmlicher Art überbrückt ist.
Das Dichtelement 14 ist ein Dichtkörper aus einem weitgehend chemiekalienfesten, kompressiblen Dichtwerkstoff und Mitteln zum Andrücken und Formhalten des Dichtkörpers. Das Dichtelement 14 als eine Dichtmanschette dichtet den Spalt 30 flüssigkeitsdicht gegen das Eindringen von außen und das Auslaufen von Flüssigkeiten und / oder Luft nach außen hinreichend ab.
Das zweite Steigrohr 2 ist mit seinem einen Ende 4 nach außen gewölbt ausgebildet, wobei das eine Ende 4 als ein Teil einer Hohlkugel ausgebildet ist. Die Innenseite der Auswölbung des einen Endes 4 des zweiten Steigrohrs 2 teilweise kugelartig ausgebildet ist. Der Bereich, welcher hohlkugelartig ausgebildet ist, wird Pfanne 5 genannt. Die Pfanne 5 nimmt das erste Ende 6 des unteren hohlkörperförmigen Teils eines Schachtaufsatzes 3 auf. Das erste Ende 6 ist gleichfalls unter Anpassung an die Innenseite der Pfanne 5 hohlkugelartig, zumindest aber in bezug auf seine Außenseite kugelförmig ausgebildet. Durch diese Anpassung des ersten Endes 6 an das eine Ende 4 als formschlüssige und stufenlos bewegliche, vorzugsweise luftdichte und / oder flüssigkeitsdichte, Verbindung wird eine gelenkige, insbesondere kugelgelenkartige, Schwenkbarkeit des Schachtaufsatzes 3 um die Mitte-Längsachse
•10'
PATENTANWALT DR. PETER P^GE^RKte,* tTECSElViitiRCHEN-BUER
A des zweiten Steigrohrs 2 ermöglicht. In der Gelenkfläche 10 der Pfanne 5 ist mindestens ein umlaufend angeordneter Dichtungsring angeordnet (nicht gezeigt). Die Gelenkfläche 9 des ersten Endes 6 der Schachtabdeckung 3 ist an das erste, hier hohlzylindrische, Ende angeformt. Die Gelenkfläche des ersten Endes der Schachabdeckung liegt Fläche an Fläche an der äußeren Gelenkfläche 10 der Pfanne 5 des zweiten Steigrohrs 2 beweglich an. Die Schachtabdeckung 3 weist einen in dem Öffnungsbereich aufliegenden Deckel 40 auf.
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Die Mitte-Längsachse A des Schachtaufsatzes 3 schließt mit der Mitte-Längsachse A des zweiten Steigrohrs 2 einen Schwenkwinkel &bgr; von 0 bis 10 ° ein. Das Ausmaß der Abwinkelung des Schachtaufsatzes 3 ist abhängig von dem Ausmaß der Höhe der Pfanne 5, mit welcher sie sich in Längsrichtung der Mitte-Längsachse A des zweiten Steigrohrs 2 erstreckt.
Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung zeichnet sich durch eine hohe Anpaßbarkeit der an das zweite Steigrohr gekoppelte Schachtabdeckung an unterschiedlichste Bodensetzungen aus. Die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung paßt sich sowohl an Bodensetzungen, längs zu der Mitte-Längsachse A, als auch an Kräften an und gibt nach, die nicht parallel sondern im spitzen Winkel auf die im Erdreich im wesentlichen aufrecht angeordnete Steigleitungsanordnung zu wirken vermögen. Zudem erweist sich die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung von hinreichender Dichtigkeit, so dass die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung sich jeglichen unterschiedlichen Kräften und Bewegungen ohne Auftreten von Spannungen, Zugkräften und Druckkräften im Innern anpaßt. Ebenso kann die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung beispielsweise durch die Anordnungen von Rippen in Umlaufrichtung die Festigkeit und die Beanspruchbarkeit erhöhen (nicht gezeigt).
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PATENTANWALT DR. PETER P.: GEORGE; i
Hinzukommend erweist sich die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung nicht nur von leichter und rascher Bauweise sondern auch von einer einfachen Anpassung an verschiedenen 5 Tiefen bzw. des Erdreichs. Daher ist die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung hinreichend tolerant gegenüber Biegemomenten, so dass die erfindungsgemäße Steigleitungsanordnung auch in Gebieten mit hohem Ausmaß an Bodensenkungen unterschiedlichen Ursprungs eingesetzt werden kann. 10

Claims (8)

1. Steigleitungsanordnung mit einer an unterschiedlichste Bodensetzungen anpaßbaren Schachtabdeckung mit einem ersten Steigrohr (1), in welchem ein zweites Steigrohr (2) flüssigkeitsdicht beweglich geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Steigrohr (2) mit der Schachtabdeckung (3) kugelgelenkartig zum Schwenken der Schachabdeckung (3) nach allen Seiten verbunden ist.
2. Steigleitungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende (4) des zweiten Steigrohrs (2) als hohlkugelartige Pfanne (5) zur Aufnahme eines ersten Endes (6) der Schachtabdeckung (3) hohlkugelartig ausgebildet ist.
3. Steigleitungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das dem zweiten Steigrohr (2) zugewandte erste Ende (6) der Schachtabdeckung (3) hohlkugelartig in das eine hohlkugelförmige Ende (4) des zweiten Steigrohrs (2) formschlüssig eingreift.
4. Steigleitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende (8) des zweiten Steigrohres (2) mit einem definierten Setzmaß X in das obere Ende (12) des ersten Steigrohres (1) eingesteckt sein und zwischen dem inneren Umfang des oberen Endes (12) des ersten Steigrohres (1) und dem Außenumfang des anderen Endes (8) des zweiten Steigrohres (2) ein umlaufender Spalt (30) definierter Weite angeordnet ist.
5. Steigleitungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (30) mit einem flexiblen Dichtelement (14) überbrückt ist.
6. Steigleitungsanordnung nach Anspruche 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement (14) eine Dichtungsmanschette ist, in welcher das andere Ende (8) des zweiten Steigrohrs (2) beweglich geführt ist.
7. Steigleitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gelenkfläche (10) der Pfanne (5) mindestens ein umlaufend angeordneter Dichtungsring angeordnet ist.
8. Steigleitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkfläche (9) des ersten Endes (6) der Schachtabdeckung (3) an der Gelenkfläche (10) der Pfanne (5) des zweiten Steigrohrs (2) mit einem Bereich des Schwenkwinkels β von 0 bis 10° beweglich anliegend ausgebildet ist.
DE20005137U 2000-03-20 2000-03-20 Steigleitungsanordnung mit einer an unterschiedlichste Bodensetzungen anpaßbaren Schachtabdeckung Expired - Lifetime DE20005137U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN105350579A (zh) * 2015-09-26 2016-02-24 国网青海省电力公司 一种电力观察井井盖

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