DE20005090U1 - Dichtelement für eine elektrische Steckverbindung - Google Patents
Dichtelement für eine elektrische SteckverbindungInfo
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Description
09.03.00 Gf/Hl
ROBERT BOSCH GMBH, 70442 Stuttgart
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Stand der Technik
Die Erfindung geht von einem Dichtelement für eine elektrische Steckverbindung mit einem, ein Steckergehäuse aufweisenden Stecker, der lösbar mit einem Gegenstecker koppelbar ist, aus, wobei das Dichtelement an dem Steckergehäuse anbringbar ist und einen Grundkörper und nach außen liegend umlaufende radial ausgerichtete Dichtlippen umfasst .
Dichtelemente der vorstehenden Art sind bei Steckverbindungen, insbesondere bei Kompaktsteekern, die mehrere Kontaktelemente in einem Stecker aufweisen, bekannt. Diese Dichtelemente sind dafür vorgesehen, dass Korrosionsvorgänge, die ansonsten durch Eindringen von Feuchtigkeit und Dämpfen entstehen und die elektrische Leitfähigkeit der Steckverbindung beeinträchtigen können, zumindest vermindert oder vollständig vermieden werden.
Die Anordnung der Dichtelemente an dem Steckergehäuse ist derart vorgesehen, dass das Dichtelement mit seinem Grundkörper vollständig in einer Ausnehmung Platz nimmt, so dass die radial nach außen weisenden Dichtlippen über die Außenwandung des Steckergehäuses hinaus stehen.
Bei der Zusammenführung des Steckers mit dem Gegenstecker werden diese Dichtlippen von dem Rand des Gegensteckers erfasst und bei fortschreitender Zusammenführung in axialer Richtung umgelenkt. Die Zusammenführung mit dem Gegenstecker endet durch die Anlage einer Schulter des Gegensteckers an einem dem Gegenstecker zugewandten Stirnseite des
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Dichtelements. Dadurch wird insbesondere bei der kraftschlüssigen Anlage des Steckers in dem Gegenstecker eine gedämpfte Fixierung zwischen dem Stecker und dem Gegenstecker sowohl in axialer als auch in radialer Richtung erreicht. Dadurch ist es auch möglich, dass bei größeren radialen Bewegungen sich der Stecker über einen schulterförmigen Anschlag im Inneren des Gegensteckers abstützen. Durch die Verformung des Dichtelements ergibt sich somit eine kompakte Steckverbindung, die dicht ist und eine hohe Schüttelfestigkeit aufweist.
Es sind Dichtelemente der vorstehenden Art mit unterschiedlichen Konturen bekannt.
Eine Ausführungsform eines solchen Dichtelements kennzeichnet sich dadurch, dass die Dichtlippe senkrecht zum Grundkörper ausgerichtete Flanken aufweist, wobei das von dem Grundkörper wegweisende Ende mittels einer Rundung abgeschlossen ist. Die Flankenhöhe ist im Vergleich zur Dicke des Grundkörpers sehr groß. Dadurch wird erreicht, dass zwar eine gute Dichtheit der Steckverbindung erzielt wird, indem die Dichtlippen eine gute Überdeckung erzielen. Jedoch als Nachteil ist zu verzeichnen, dass gerade auf Grund der Ausbildung der Dichtlippen eine hohe Montagekraft notwendig ist, um den Stecker mit dem Gegenstecker zu koppeln.
Eine weitere Ausführungsform eines Dichtelements kennzeichnet sich dadurch, dass die Flanken der Dichtlippen sägezahnartig in einem Winkel zueinander angeordnet sind, der kleiner als 30° ist. Auch hier ist das freie Ende, wie bei dem vorherigen beschriebenen Ausführungsbeispiel, mit einer Rundung abgeschlossen. Gerade durch die sehr langen Dichtlippen wird eine gute Dichtheit erzielt. Als Nachteil ist jedoch zu verzeichnen, dass insbesondere in den Eckbereichen der Steckverbindung starke Verwerfungen der Dichtlippen aufzuweisen sind, wodurch nicht unbedingt gewährleistet sein kann, dass gerade in diesen Bereichen eine gute Dichtheit erzielt wird.
Eine dritte Ausführungsform der bisher bekannten Dichtelemente kennzeichnet sich dadurch, dass die Flanken der Dichtlippen sägezahnartig in einem Winkel von ca. 60° zueinander angeordnet sind, wobei auch hier das vom Grundkörper wegweisende Ende mit einem kleinen Radius versehen ist. Bei dieser Ausführungsform werden zwar sehr gute Dicht-
heitsergebnisse, insbesondere bei Überdruckprüfungen erzielt, jedoch ist auch hier zur Herstellung der Steckverbindung eine sehr hohe Montagekraft notwendig.
Daher besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Dichtelement zu schaffen, das zwar die Vorteile der bisher bekannten Geometrien vereint, jedoch die auch jeweils hier bekannten Nachteile des Stands der Technik vermeidet.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Steckverbindung mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass die zuvor erwähnten Unzulänglichkeiten, insbesondere die erhöhten Montagekräfte, vermieden werden und dadurch eine funktionssichere Steckverbindung, insbesondere auch in den Eckbereichen einer Steckverbindung gewährleistet ist.
Zeichnungen
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigt:
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Fig. 1 den Stecker der Steckverbindung in Schnittdarstellung;
Fig. 2 den Stecker gem. Fig. 1 in einer anderen Schnittdarstellung;
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Fig. 3 die Steckverbindung im Schnitt;
Fig. 4 Längsschnitt durch das erfindungsgemäße Dichtelement. Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
Bei dem Ausführungsbeispiel ist in der Fig. 1 als Teil einer Steckverbindung ein Stecker 1 dargestellt. Dieser umfasst als Hauptbestandteile ein Steckergehäuse 2 aus Kunststoff, das hier in der Form einer
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Griffschale ausgebildet ist, mehrere Kontaktträger 3, die mit einem hier in der Figur nicht näher dargestellten Gegenstecker 11 verrastbar sind. Zudem weist der Stecker 1 an seinem Außenumfang ein erfindungsgemäßes Dichtelement 4 auf. Sowohl in Fig. 1 als auch in Fig. 2 ist die Lage des Dichtelements 4 an dem Stecker zu entnehmen. An dem Stekkergehäuse 2 ist eine Ausnehmung 5 vorgesehen, in die das Dichtelement 4, das aus einem Grundkörper 6 und an dem Grundkörper 6 angeordnete und von diesem radial wegweisenden Dichtlippen 7 besteht, einsetzbar. Auf der entgegengesetzt zu einer Steckrichtung 8 weisenden Seite des Dichtelements 4 ist ein Anschlag 9 vorgesehen, der zum einen das Dichtelement 4 lagegerecht in der Ausnehmung 5 hält und zum anderen im eingesteckten Zustand des Steckers 1 in dem Gegenstecker 11, insbesondere bei Schüttelbewegungen des Steckers 1, einen Anschlag bildet.
Im eingesteckten Zustand, wie in Fig. 3 dargestellt, legen sich die Dichtlippen 7 an der Innenwandung 10 des Gegensteckers 11 an. Zudem bildet eine Gegenschulter 12, die innerhalb des Gegensteckers 11 angeordnet ist, einen Anschlag in .axialer Richtung, wobei im vollständig zusammengesteckten Zustand des Steckers 1 mit dem Gegenstecker 11 die Seite des Dichtelements 4 mit der Gegenschulter 12 in Kontakt tritt, die in Richtung der Steckrichtung 8 angeordnet ist. Dadurch wird verhindert, dass durch eine Öffnung 13, die für die Aufnahme des Steckers 1 in dem Gegenstecker 11 vorgesehen ist, Feuchtigkeit und Dämpfe in den Bereich der Kontaktelemente gelangen.
In Fig. 4 ist der Querschnitt eines Ausführungsbeispiels des erfinderischen Dichtelements 4 dargestellt. Dieses Dichtelement 4 besteht aus dem Grundkörper 6, sowie an dem Grundkörper 6 angeordneten und von diesem radial abstehenden Dichtlippen 7. Die Dichtlippen 7 weisen jeweils Flanken 14 auf, die in die übrige Außenkontur 15 und dann wiederum zur nächsten Flanke 14 des parallel zur ersten Dichtlippe 7 verlaufenden weiteren Dichtlippenelements verlaufen.
Die Flanken 14 der Dichtlippe 7 sowie die Außenkontur 15 bilden einen gemeinsamen Radius 16. Die Außenkontur zwischen den beiden Dichtlippen 7 ist derart gestaltet, dass die Außenkontur 15 zusammen mit den Flanken 14 einen Halbkreis bildet. Die Enden der jeweiligen Halbkreise bilden die Dichtlippenspitzen 17, die bei diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls mit einem Radius 18 versehen sind. Die Höhe der Flanken 14,
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die dem Wert des Radius 16 für die Außenkontur 15 entsprechen, weisen einen geringeren Wert auf, als die Höhe 19 des Grundkörpers 6. Um ein optimales Verhältnis zwischen Dichtheit und geringer Montagekraft zu erzielen, besteht das Verhältnis der Höhe der Dichtlippen 7 zur Höhe 19 des Grundkörpers 6 2/3 und weniger. Das Verhältnis der Radien 18 der Dichtlippenspitze 17 zu den Radien 16 der Außenkontur 15 ist 1/4 und geringer.
Auf der den Dichtlippenspitzen 17 gegenüberliegenden Seite des Grundkörpers 6 sind zur Positionierung des Dichtelements 4 in der Ausnehmung 5 im Steckergehäuse 2 des Steckers 1 Formversatzausgleichslippe&eegr; vorgesehen. Diese Formversatzausgleichslippen sind bevorzugt einstükkig mit dem Grundkörper 6 ausgebildet.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfinderischen Dichtelements besteht darin, dass der Grundkörper 6 eine wesentlich größere Härte aufweist, wohingegen die Dichtlippen 7 weicher ausgestaltet sind, damit hier eine entsprechende Dichtheit bei geringer Montagekraft erreicht werden kann. Vorzugsweise sind dabei trotz der Wahl (unterschiedlicher) Materialien Dichtlippen 7, Grundkörper 6 und Positioniernippel 20 einstückig ausgebildet.
Ebenso kann das gesamte Dichtelement durch die o.a. Geometrie auch aus einem Material ausgebildet sein, da die Dichtlippe 7 durch ihre Geometrie in sich bereits eine höhere Steifigkeit aufweist.
Claims (7)
1. Dichtelement für eine elektrische Steckverbindung, mit einem, ein Steckergehäuse (2) aufweisenden Stecker (1), der lösbar mit einem Gegenstecker (11) koppelbar ist, und das Dichtelement (4) in dem Steckergehäuse (2) anbringbar ist und einen Grundkörper (6) und außen liegend umlaufende radial ausgerichtete Dichtlippen (7) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippen (7) bogenförmige Flanken (14) und jeweils eine runde Dichtlippenspitze (17) aufweisen und die Höhe der Dichtlippen (7) weniger als 2/3 der Höhe (19) des Grundkörpers (6) beträgt.
2. Dichtelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundkörper (6) mehrere, parallel zueinander ausgerichtete und radial umlaufende Dichtlippen (7) vorgesehen sind.
3. Dichtelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der einzelnen Dichtlippen (7) voneinander über einen Kreisbogen bestimmbar ist, der dem Radius (16) der Flanken (14) entspricht.
4. Dichtelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Radius (16) mindestens der Höhe der Dichtlippen (7) entspricht.
5. Dichtelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der den Dichtlippen (7) abgewandten Seite des Grundkörpers (6) Formversatzausgleichslippen (20) angeordnet sind.
6. Dichtelement nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Grundkörper (6) und Dichtlippen (7) aus gleichen oder unterschiedlichen Materialien bestehen.
3. Dichtelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (6) im Vergleich zu den Dichtlippen (7) eine größere Steifigkeit durch die Geometrie aufweist.
Priority Applications (1)
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| DE (1) | DE20005090U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2814597A1 (fr) * | 2000-09-28 | 2002-03-29 | Bosch Gmbh Robert | Element d'etancheite pour un dispositif de connexion electrique |
| FR2814596A1 (fr) * | 2000-09-28 | 2002-03-29 | Bosch Gmbh Robert | Element d'etancheite pour un dispositif de connexion electrique |
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2000
- 2000-03-18 DE DE20005090U patent/DE20005090U1/de not_active Expired - Lifetime
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| FR2814597A1 (fr) * | 2000-09-28 | 2002-03-29 | Bosch Gmbh Robert | Element d'etancheite pour un dispositif de connexion electrique |
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Legal Events
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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