DE20005923U1 - Handwerkzeugmaschine mit einer Blockereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle - Google Patents
Handwerkzeugmaschine mit einer Blockereinrichtung zum Blockieren der AntriebswelleInfo
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Description
06. März 2000 G 19103-dlet
Handwerkzeugmaschine mit einer Blockiereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle
Die Erfindung betrifft eine motorgetriebene Handwerkzeugmaschine mit einer beim Betrieb rotierenden Antriebswelle, an der mittels einer Schraubverbindung ein Bearbeitungswerkzeug oder ein Werkzeughalter befestigbar ist, und mit einer Blockiereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle bei ausgeschaltetem Motor gegen ein Verdrehen beim Lösen der Schraubverbindung in Rotationsrichtung, wobei die Blockiereinrichtung mindestens ein Blockierelement enthält, das in radialer Richtung zwischen einer inneren Stützfläche, die drehfest mit der Antriebswelle verbunden ist, und einer äußeren Anlagefläche, die drehfest mit dem Maschinengehäuse verbunden ist, angeordnet ist, wobei jedem Blockierelement ein ihm in Umfangsrichtung entgegen der Rotationsrichtung benachbartes Mitnahmeglied zugeordnet ist, das drehfest mit einer mit dem Maschinenmotor in Antriebsverbindung stehenden Antriebsradanordnung verbunden ist, die eine von der Antriebswelle durchgriffene Lagerausnehmung enthält und mit begrenztem Drehspiel drehfest mit der Antriebswelle verbunden ist, und wobei jedes Blockierelement beim Betrieb unter Anlage am Mitnahmeglied in radialer Richtung lose zwischen der Stützfläche und der Anlagefläche angeordnet ist und bei ausgeschaltetem Motor durch
Verdrehen der Antriebswelle in Rotationsrichtung innerhalb des Drehspiels zwischen der Stützfläche und der Anlagefläche verklemmt wird.
Bei einer aus der WO 99/10132 hervorgehenden Blockiereinrichtung werden die jeweils einem Blockierelement zugeordneten Stützflächen von der Umfangswand eines topfartigen Teils gebildet, das drehfest auf der Antriebswelle sitzt. Die Antriebsradanordnung ist diesem Teil unmittelbar benachbart und weist in Längsrichtung der Antriebswelle vorstehende Klauen auf, die jeweils in eine Durchbrechung des Bodens des topfartigen Teils eingreifen, wobei die Umfangslänge der Durchbrechungen größer als die der Klauen ist, so dass die Antriebsradanordnung mit begrenztem Drehspiel drehfest mit dem topfartigen Teil und über dieses mit der Antriebswelle verbunden ist. Die Antriebswelle wird somit über das topfartige Teil angetrieben.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Handwerkzeugmaschine der eingangs genannten Art mit stabiler Einleitung auch großer Antriebskräfte in die Antriebswelle zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Lagerausnehmung der Antriebsradanordnung und der die Lagerausnehmung durchgreifende Lagerabschnitt der Antriebswelle jeweils einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt aufweisen und die beiden Querschnitte verschieden voneinander sind, so dass sich die drehfeste Verbindung mit begrenztem
Drehspiel ergibt...
Auf diese Weise wird die Antriebswelle unmittelbar von der Antriebsradanordnung angetrieben. Eine solche unmittelbare Krafteinleitung in die Antriebswelle kann stabiler ausgeführt werden als eine Kraftübertragung über ein Zwischenteil, das in dem genannten Falle von dem topfartigen Teil gebildet wird.
Bei der erfindungsgemäßen Handwerkzeugmaschine bleibt trotz der unmittelbaren Krafteinleitung in die Antriebswelle das begrenzte Drehspiel zwischen der Antriebsradanordnung und der Antriebswelle erhalten. Dies wird durch die ungleichen, entsprechend ausgebildeten Querschnitte von Antriebsradanordnung und Antriebswelle erreicht.
Außerdem liegt eine verhältnismäßig teilearme Anordnung vor.
Somit erhält man eine in verschiedener Hinsicht vorteilhafte Blockiereinrichtung, mit deren Hilfe die Antriebswelle selbsttätig blockiert wird, wenn man das jeweilige Bearbeitungswerkzeug oder den Werkzeughalter, beispielsweise ein Bohrfutter, von der Antriebswelle entfernen möchte. Hierzu muß ein auf die Antriebswelle geschraubtes Muttergewinde gelöst werden, was durch Verdrehen des das Muttergewinde aufweisenden Teils in der Richtung erfolgt, in der die Antriebswelle bei eingeschalteter Maschine rotiert. Da bei diesem Abschrauben die Antriebswelle durch Verklemmen des mindestens einen Blockierelements zwischen der drehfest mit der Antriebswelle verbundenen Stützfläche und der gehäusefesten Anlagefläche fast steht,, ist .kein, Zusa^zwerkz^eug. ^r forderlich.
Die erfindungsgemäße Blockiereinrichtung ist ferner für solche Handwerkzeugmaschinen geeignet, bei denen mittels eines Umschaltgetriebes die Rotationsgeschwindigkeit der Antriebswelle verändert werden kann. In einem solchen Falle weist die Antriebsradanordnung mehrere in Längsrichtung der Antriebswelle hintereinander angeordnete Antriebsräder mit unterschiedlichen Durchmessern auf, wobei die Antriebsradanordnung in Längsrichtung verschiebbar auf der Antriebswelle angeordnet ist. Da die mit begrenztem Drehspiel behaftete drehfeste Verbindung unmittelbar zwischen der Antriebsradanordnung und der Antriebswelle stattfindet, lässt sich die Antriebsradanordnung ohne Weiteres verschiebbar anordnen, ohne die Wirkungsweise der Blockiereinrichtung zu verändern.
Die aus der WO 99/10132 bekannte Blockiereinrichtung lässt dagegen kein Verschieben des aus diesem Grunde nur einzigen Antriebsrades zu, da bei einem Verschieben die Klauen außer Eingriff mit dem topfartigen Teil kommen würden, so dass das Antriebsrad nicht mehr drehfest mit der Antriebswelle verbun- - den wäre.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine erfindungsgemäße Arretiereinrichtung einer Handwerkzeugmaschine im Längsschnitt gemäß der Schnittlinie I-I in Figur 2,
Figur 2 die Anordnung nach Figur 1 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie II-II in Figur 1, wobei die Antriebsradanordnung und die Antriebswelle sich in ihrer beim Betrieb der Handwerkzeugmaschine eingenommenen Relativstellung befinden,
Figur 3 die Anordnung nach Figur 2, wobei sich die Antriebsradanordnung und die Antriebswelle jedoch in ihrer beim Lösen eines auf die Antriebswelle geschraubten Muttergewindes ergebenden Relativstellung befinden, in der die Antriebswelle über die Blockierelemente gegen das Maschinengehäuse blockiert ist,
Figur 4 die Anordnung nach Figur 1 im zur Figur 2 parallelen Querschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV in Figur 1 und
Figur 5 die Anordnung nach Figur 4 in der Relativstellung zwischen der Antriebsradanordnung und der Antriebswelle gemäß Figur 3.
Aus Figur 1 geht die Antriebswelle 1 einer Handwerk&zgr;eugmaschine, beispielsweise eine Bohrmaschine, hervor, die einen mit einem Gewinde 2 versehenen Endabschnitt 3 aufweist. Auf diesen Endabschnitt 3 kann ein nicht dargestellter Werkzeughalter, &zgr; .B. .ßin.JBohjcfuttejr, .Qdgr eine ein auf den Endab-
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schnitt 3 gestecktes Bearbeitungswerkzeug, z.B. ein Kreissägeblatt, haltende Gewindemutter aufgeschraubt werden. Die Antriebswelle 1 rotiert beim Betrieb, wenn der Maschinenmotor eingeschaltet ist, in Richtung gemäß Pfeil IV.
Die den Werkzeughalter bzw. das Werkzeug an der Antriebswelle 1 haltende Schraubverbindung ist so ausgebildet, d.h. das Gewinde 2 weist einen solchen Richtungssinn auf, dass das Aufschrauben entgegen der Rotationsrichtung 4 erfolgt. Will man den Werkzeughalter bzw. das Werkzeug wegnehmen, muss der Werkzeughalter bzw. die das Werkzeug haltende Gewindemutter dementsprechend in Rotationsrichtung 4 verdreht werden, so dass er bzw. sie sich von der Antriebswelle 1 abschraubt. Dies erfolgt bei ausgeschaltetem Maschinenmotor.
Beim Lösen der Schraubverbindung muss die Antriebswelle 1 blockiert werden, da sie sich sonst mitdrehen würde. Hierzu ist eine Blockiereinrichtung 5 vorhanden, die die Antriebswelle 1 gegen das nicht dargestellte Maschinengehäuse verspannt, wenn auf die Antriebswelle 1 eine Kraft in Rotations- - richtung 4 einwirkt.
Die Blockiereinrichtung 5 enthält drei über den Umfang verteilt angeordnete Blockierelemente 6 (prinzipiell würde ein einziges Blockierelemente genügen), die jeweils von einem, beim Ausführungsbeispiel walzenförmigen, Wälzkörper gebildet werden. Jedes Blockierelement 6 ist in radialer Richtung zwischen einer radial innen benachbarten Stützfläche 7 und einer radial außen benachbarten Anlagefläche 8 angeordnet, von denen die Stützfläche 7..dr,ehfest..mit. der Antriebswelle 1 und
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die Anlagefläche 8 drehfest mit dem Maschinengehäuse verbunden ist.
Die jeweils einem Blockierelement 6 zugeordneten Stützflächen 7 werden von der Außenumfangsfläche 9 eines drehfest und in Längsrichtung 10 der Antriebswelle 1 feststehend auf der Antriebswelle 1 sitzenden Stützringkörpers 11 gebildet. Das Festlegen des Stützringkörpers 11 auf der Antriebswelle 1 erfolgt beispielsweise mit Hilfe von jeweils in eine radiale Durchgangsbohrung 12 des Stützringkörpers 11 und in eine hierzu fluchtende Aufnahmebohrung 13 der Antriebswelle 1 eingesetzten Fixierstiften 14.
Die Anlageflächen 8 werden von der Innenumfangsflache 15 eines den Stützringkörper 11 mit radialem Abstand umschließenden Außenrings 16 der Blockiereinrichtung 5 gebildet, der drehfest mit dem Maschinengehäuse verbunden ist.
In Längsrichtung 10 ist der Zwischenraum zwischen dem Stützringkörper 11 und dem Außenring 16 und somit die Blockierelemente 6 beidseitig abgedeckt. Zum das Gewinde 2 tragenden Endabschnitt hin handelt es sich um eine Ringscheibe 17, die in Längsrichtung 10 zwischen dem Stützringkörper 11 und einem Absatz 18 der Antriebswelle 1 angeordnet ist. Der Absatz 18 trennt einen dem Endabschnitt 3 zugewandten Wellenabschnitt 19 mit kreisförmigem Querschnitt von einem noch zu beschreibenden Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1, der einen von der Kreisform abweichenden Querschnitt aufweist. Auf diesem Lagerabschnitt 20 sitzt die Ringscheibe 17. Der Stützringkörper ll ist ebenfalls, auf, d,em Lage^rab.schnitt 20 angeordnet.
An der dem Antriebswellen-Endabschnitt 3 entgegengesetzten Seite ist der Zwischenraum zwischen dem Stützringkörper 11 und dem Außenring 16 durch die Bodenpartie 21 eines noch zu beschreibenden Käfigteils 22 abgedeckt, das mit seiner Bodenpartie 21 neben dem die Stützflächen 7 bildenden Stützringkörper 11 auf die Antriebswelle 1 gesteckt und in Wellen-Längsrichtung 10 festgelegt ist, beispielsweise mittels eines nicht dargestellten gehäusefesten Anschlags.
Jedem Blockierelement 6 ist ein Mitnahmeglied 23 zugeordnet, das dem betreffenden Blockierelement 6 in Umfangsrichtung und dabei entgegen der Rotationsrichtung 4, in der sich die Antriebswelle 1 beim Betrieb der Maschine dreht, benachbart ist. Die Mitnahmeglieder 23 sind drehfest mit einer Antriebsradanordnung 24, beim Ausführungsbeispiel eine Zahnradanordnung, verbunden, die mit dem Maschinenmotor in Antriebsverbindung steht und eine zentrale Lagerausnehmung 25 aufweist, die vom Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 durchgriffen wird und mit begrenztem Drehspiel drehfest auf dem Lagerabschnitt 20 sitzt. Die Antriebsradanordnung 24 ist Bestandteil des Maschinengetriebes und kann von einem oder mehreren Antriebsrädern gebildet werden, die in Wellen-Längsrichtung 10 hintereinander angeordnet sind und unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Beim Ausführungsbeispiel besteht die Antriebsradanordnung 24 aus zwei solchen Antriebsrädern 26, 27 in Gestalt von Zahnrädern.
Im Falle von mehreren Antriebsrädern ist die Antriebsradanordnung 24 in .Lauge richtung. 10..verschiebbar, aui .dejn Antriebs -
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wellen-Lagerabschnitt 20 angeordnet. Durch Verstellen der Antriebsradanordnung 24 auf dem Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 wird das eine oder andere Antriebsrad 26 bzw. 27 vom Motor her angetrieben, so dass man wegen des unterschiedlichen Raddurchmessers unterschiedliche Rotationsgeschwindigkeiten der Antriebswelle 1 erhält.
Jedem Blockierelement 6 ist ferner ein Anschlagglied 28 zugeordnet, das ihm in Rotationsrichtung 4 vorgelagert ist. Dabei sind die Anschlagglieder 28, wie die Mitnahmeglieder 23, drehfest mit der Antriebsradanordnung 24 verbunden. Somit befindet sich jedes Blockierelement in Umfangsrichtung zwischen einem Mitnahmeglied 23 und einem Anschlagglied 28, wobei der Abstand zwischen dem Mitnahmeglied 23 und dem Anschlagglied 28 größer als der Durchmesser des jeweiligen Blockierelements 6 ist, so dass sich das Blockierelement 6 in Umfangsrichtung verlagern kann.
Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, werden die Mitnahmeglieder 23 und die Anschlagglieder 28 von in Umfangsrichtung verteilt und dabei jeweils zwischen zwei Blockierelementen 6 angeordneten Ringsegmentelementen 29 gebildet, die Bestandteile des Käfigteils 22 sind und von dessen Bodenpartie 21 abstehen und zwischen den Stützringkörper 11 und den Außenring 16 greifen. Jedes Ringsegmentelement 29 bildet in Umfangsrichtung mit seinem einen Ende eines der Mitnahmeglieder 23 und mit seinem anderen Ende eines der Anschlagglieder 28.
Das Käfigteil 22 und somit die Ringsegmenteletnente 29 sind, wie bereits erwähnt, drehfest mit der Antriebsradanordnung verbunden. Dabei ist die Antriebsradanordnung 24 dem Käfigteil 22 benachbart auf der Antriebswelle 1 angeordnet. Ferner stehen beim Ausführungsbeispiel, bei dem die Antriebsradanordnung 24 verstellbar ist, vom Käfigteil 22 zwei Verbindungsstäbe 31, 32 ab (prinzipiell würde ein solcher Stab genügen) , die parallel zur Antriebswelle 1 verlaufen und die Antriebsradanordnung 24 durchgreifen, so dass diese auf den Verbindungsstäben 31, 32 verschiebbar ist.
Der Stützringkörper 11 weist keinen kreisrunden Außenumfang auf sondern ist an den Stützflächen 7 abgeflacht, wobei die Stützflächen 7 eine nach radial innen gerichtete Vertiefung aufweisen. Beim Betrieb, wenn die Antriebsradanordnung 24 vom Motor her angetrieben wird, nimmt die Antriebsradanordnung und mit dieser über die Verbindungsstäbe 31, 32 das die Ringsegmentelemente 29 bildende Käfigteil 22 die aus den Figuren 2 und 4 hervorgehende Drehlage relativ zur Antriebswelle 1 ein (die Antriebsradanordnung 24 ist, wie erwähnt, mit begrenztem Drehspiel drehfest mit der Antriebswelle 1 verbunden) , in der sich die Blockierelemente 6 jeweils im Bereich der betreffenden Vertiefung 30 befinden und somit in radialer Richtung lose zwischen der betreffenden Stützfläche 7 und der äußeren Anlagefläche 8 angeordnet sind. Dabei liegen die Blockierelemente 6 in Umfangsrichtung an den von den betreffenden Enden der Ringsegmentelemente 2 9 gebildeten Mitnahmegliedern 23 an und werden von diesen in Rotationsrichtung 4 mitgenommen. Auf diese Weise behindern die Blockierelemente 6 den Betrieb der Maschine, nicht.»
Verdreht man jedoch bei ausgeschalteter Maschine die Antriebswelle 1 in Rotationsrichtung 4 im Ausmaß des genannten Drehspiels relativ zur Antriebsradanordnung 24, gelangen die sich auf den Stützflächen 7 abstützenden Blockierelemente 6 zur Anlage an die Anlageflächen 8 und verklemmen sich zwischen den Stützflächen 7 und den Anlageflächen 8 (Figuren 3 und 5). Dabei liegen die Blockierelemente 6 nicht mehr an den Mitnahmegliedern 23 sondern an den Anschlaggliedern 28 an und werden aus der Vertiefung 30 in eine Engstelle zwischen der hier entsprechend verlaufenden Stützfläche 7 und der gegenüberliegenden Anlagefläche 8 des Außenrings 16 gedrückt, so dass das Verklemmen stattfindet. Die Anschlagglieder 28 verhindern, dass die Blockierelemente 6 aus ihrer Klemmposition ausweichen können. Beim Betrieb der Maschine befinden sich die Mitnahmeglieder 23 an diesen Engstellen.
Hat man den Werkzeughalter oder das Werkzeug gewechselt und schaltet man dann die Maschine wieder ein, verdreht sich zuerst das Käfigteil 22, so dass sich wieder die aus den Figu-. ren 2 und 4 hervorgehende Situation ergibt.
Die Antriebsradanordnung 24 ist, wie schon mehrfach erwähnt, mit begrenztem Drehspiel drehfest mit der Antriebswelle 1 verbunden. Hierzu weisen die Lagerausnehmung 25 der Antriebsradanordnung 24 und der die Lagerausnehmung 25 durchgreifende Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 jeweils einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt auf, wobei die beiden Querschnitte verschieden voneinander sind, so dass sich der Lagerabschnitt;..2O..j.n äer..La.gerajusnehraung. 25. im Ausmaß des ge-
wünschten Drehspiels verdrehen lässt und in beiden Drehrichtungen am Ende des Drehspiels in die drehfeste Verbindung ergebenden Kontakt mit der Antriebsradanordnung 24 gelangt.
Der Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 weist mehrere entlang einer Kreislinie über den Umfang verteilt angeordnete Lagerflächen 33 auf, die sich streifenartig in Längsrichtung 10 erstrecken. Jeder Lagerfläche 33 ist eine von der Wandung der Lagerausnehmung 25 der Antriebsradanordnung 24 gebildete Führungsfläche 34 zugeordnet, die im Querschnitt einen kreisbogenförmigen Verlauf nimmt und eine größere Umfangserstreckung als die Lagerfläche 33 aufweist, so dass der Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 bei seiner begrenzten Drehbewegung relativ zur Antriebsradanordnung 24 mit seinen Lagerflächen 33 an den Führungsflächen 34 geführt wird.
Die Mantelfläche des Antriebswellen-Lagerabschnitts 20 wird ferner von zwischen den Lagerflächen 33 angeordneten Mitnahmeflächen 35 gebildet, die jeweils zwischen zwei Lagerflächen 33 verlaufen. Jeder dieser Mitnahmeflächen 35 ist eine von der Wandung der Lagerausnehmung 25 gebildete Anschlagfläche 36 zugeordnet. Die Anschlagflächen 36 sind jeweils zwischen zwei Führungsflächen 34 angeordnet. Dabei liegen die Anschlagflächen 36 jeweils einer Mitnahmefläche 35 des Lagerabschnitts 20 der Antriebswelle 1 gegenüber.
Die Anschlagflächen 36 weisen im Querschnitt eine andere Gestalt als die Mitnahmeflächen 35 auf und bilden beiderseits ihrer der jeweiligen Mitnahmefläche 35 zugewandten Mitte 37 jeweils einene Anschlacfflächenbereichi#38#ebzw. 39.. Befindet
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sich die Antriebswelle 1 in der Mittelstellung des Drehspiels, d.h. in er Mittelstellung zwischen den Figuren 4 und 5, verlaufen beide Anschlagflächenbereiche 38, 39 von der gegenüberliegenden Mitnahmefläche 35 weg. Beim Ausführungsbeispiel ergeben die beiden Anschlagflächenbereiche 38, 39 eine satteldachartige Anordnung. In der aus Figur 4 hervorgehenden Endstellung des Drehspiels zwischen der Antriebsradanordnung 24 und der Antriebswelle 1 liegt der Anschlagflächenbereich 38 am zugewandten Bereich der jeweiligen Mitnahmefläche 35 des Antriebswellen-Lagerabschnitts 20 an und in der aus Figur 5 hervorgehenden anderen Endstellung des Drehspiels liegt der anderen Anschlagflächenbereich 39 am zugewandten Bereich der gegenüberliegenden Mitnahmefläche 35 an.
Beim Ausführungsbeispiel weist der Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle 1 drei Lagerflächen 33 und drei Mitnahmeflächen 35 auf. Dementsprechend bildet die Wandung der Lagerausnehmung 25 der Antriebsradanordnung 24 drei Führungsflächen 34 und drei Anschlagflächen 36. Prinzipiell könnte es sich jedoch auch um eine andere Anzahl handeln.
Zweckmäßigerweise haben die Mitnahmeflächen 35 und die Anschlagflächenbereiche 38, 39 eine ebene Gestalt. Dies ergibt für die Anschlagflächen 36 eine stumpfwinkelige Querschnittsform.
Wie aus den Figuren 2 und 3 hervorgeht, weist das Käfigteil 22 eine im Querschnitt an den Lagerabschnitt 20 der Antriebswelle angepasste Zentralausnehmung 40 auf, so dass es drehfest auf dem Lagerabschnitt 20 sitzt.
Claims (9)
1. Motorgetriebene Handwerkzeugmaschine mit einer beim Betrieb rotierenden Antriebswelle, an der mittels einer Schraubverbindung ein Bearbeitungswerkzeug oder ein Werkzeughalter befestigbar ist, und mit einer Blockiereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle bei ausgeschaltetem Motor gegen ein Verdrehen beim Lösen der Schraubverbindung in Rotationsrichtung, wobei die Blockiereinrichtung mindestens ein Blockierelement enthält, das in radialer Richtung zwischen einer inneren Stützfläche, die drehfest mit der Antriebswelle verbunden ist, und einer äußeren Anlagefläche, die drehfest mit dem Maschinengehäuse verbunden ist, angeordnet ist, wobei jedem Blockierelement ein ihm in Umfangsrichtung entgegen der Rotationsrichtung benachbartes Mitnahmeglied zugeordnet ist, das drehfest mit einer mit dem Maschinenmotor in Antriebsverbindung stehenden Antriebsradanordnung verbunden ist, die eine von der Antriebswelle durchgriffene Lagerausnehmung enthält und mit begrenztem Drehspiel drehfest mit der Antriebswelle verbunden ist, und wobei jedes Blockierelement beim Betrieb unter Anlage am Mitnahmeglied in radialer Richtung lose zwischen der Stützfläche und der Anlagefläche angeordnet ist und bei ausgeschaltetem Motor durch Verdrehen der Antriebswelle in Rotationsrichtung innerhalb des Drehspiels zwischen der Stützfläche und der Anlagefläche verklemmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerausnehmung (25) der Antriebsradanordnung (24) und der die Lagerausnehmung (25) durchgreifende Lagerabschnitt (20) der Antriebswelle (1) jeweils einen von einer Kreisform abweichenden Querschnitt aufweisen und die beiden Querschnitte verschieden voneinander sind, so dass sich die drehfeste Verbindung mit begrenztem Drehspiel ergibt.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (20) der Antriebswelle (1) mehrere entlang einer Kreislinie über den Umfang verteilt angeordnete Lagerflächen (33) streifenartiger Gestalt und zwischen den Lagerflächen (33) angeordnete Mitnahmeflächen (35) aufweist und die Wandung der Lagerausnehmung (25) von jeweils einer Lagerfläche (33) zugeordneten Führungsflächen (34) mit im Querschnitt kreisbogenförmigem Verlauf und größerer Umfangserstreckung als die Lagerflächen (33) und von zwischen den Führungsflächen (34) angeordneten Anschlagflächen (36) gebildet wird, wobei die Anschlagflächen (36) jeweils einer Mitnahmefläche (35) gegenüberliegen und beiderseits ihrer der jeweiligen Mitnahmefläche (35) zugewandten Querschnittsmitte (37) jeweils einen Anschlagflächenbereich (38, 39) bilden, wobei sich die beiden Anschlagflächenbereiche (38, 39), befindet sich die Antriebswelle (1) in der Mittelstellung des Drehspiels, von der jeweils zugewandten Mitnahmefläche (35) weg erstrecken, so dass beim relativen Verdrehen von Antriebswelle (1) und Antriebsradanordnung (24) in die eine oder andere Richtung der eine oder der andere Anschlagflächenbereich (38, 39) am jeweils zugewandten Bereich der jeweiligen Mitnahmefläche (35) zur Anlage gelangt.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerabschnitt (20) der Antriebswelle (1) drei Lagerflächen (33) und drei Mitnahmeflächen (35) bildet.
4. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnahmeflächen (35) und die Anschlagflächenbereiche (38, 39) eine ebene Gestalt aufweisen.
5. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Stützfläche (7) von einem drehfest auf den Lagerabschnitt (20) der Antriebswelle (1) aufgesteckten und in Längsrichtung (20) der Antriebswelle (1) festgelegten Stützringkörper (11) gebildet wird.
6. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Blockierelement (6) in Rotationsrichtung (4) ein drehfest mit der Antriebsradanordnung (24) verbundenes Anschlagglied (28) vorgelagert ist, dessen Abstand zu dem dem gleichen Blockierelement (6) zugeordneten Mitnahmeglied (23) größer als der Durchmesser des Blockierelements (6) ist, wobei das Blockierelement (6) bei seinem Verklemmen am Anschlagglied (28) anschlägt und von diesem an einem Ausweichen in Umfangsrichtung gehindert wird.
7. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Mitnahmeglied (23) und gegebenenfalls das mindestens eine Anschlagglied (28) von einem neben der mindestens einen Stützfläche (7) auf die Antriebswelle (1) gesteckten, in Längsrichtung (10) der Antriebswelle (1) feststehenden Käfigteil (22) gebildet wird.
8. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsradanordnung (24) dem Käfigteil (22) benachbart auf dem Lagerabschnitt (20) der Antriebswelle (1) angeordnet ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsradanordnung (24) mehrere in Längsrichtung (10) der Antriebswelle (1) hintereinander angeordnete Antriebsräder (26, 27) mit unterschiedlichen Durchmessern aufweist und in Längsrichtung (10) verschiebbar auf der Antriebswelle (1) angeordnet ist, wobei zur drehfesten Verbindung des Käfigteils (22) mit der Antriebsradanordnung (24) vom Käfigteil (22) mindestens ein Verbindungsstab (31, 32) absteht, der die Antriebsradanordnung (24) verschiebbar durchgreift.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20005923U DE20005923U1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Handwerkzeugmaschine mit einer Blockereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20005923U DE20005923U1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Handwerkzeugmaschine mit einer Blockereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20005923U1 true DE20005923U1 (de) | 2000-06-29 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20005923U Expired - Lifetime DE20005923U1 (de) | 2000-03-30 | 2000-03-30 | Handwerkzeugmaschine mit einer Blockereinrichtung zum Blockieren der Antriebswelle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20005923U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10316889A1 (de) * | 2003-04-12 | 2004-11-04 | Metabowerke Gmbh | Elektrohandwerkzeug |
| DE102004052124B3 (de) * | 2004-10-27 | 2006-04-27 | Metabowerke Gmbh | Motorisch antreibbares Werkzeuggerät mit einer Spindelarretiereinrichtung |
-
2000
- 2000-03-30 DE DE20005923U patent/DE20005923U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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