DE2000543A1 - Verpackungsbehaeltnis - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verpackungsbehältnis, insbesondere für Obst, Gemüse od. dgl., mit einem im wesentlichen geradwinkligen Behälter, der in den Ecken mit aufwärts vorspringenden Stützen versehen ist, die beim Stapeln einen jeweils oberen Behälter im Abstand oberhalb des Randes eines jeweils unteren Behälters abstützen. Derartige Verpackungsbehältnisse, die auch als "Pfötchenbehälter" bezeichnet werden, werden unter anderem zum Versand von Tomaten, Trauben, Pflaumen und sonstigem Obst verwendet. Die nach oben vorspringenden Eckstützen sichern beim Stapeln Abstände zwischen der Unterseite eines oberen Behälters und dem Inhalt eines unteren Behälters einen genügenden Frischluftzutritt zum Inhalt, insbesondere was für bestimmte Obstsorten von großer
Bedeutung ist, um Stickungen bzw. Schimmelbildungen an beschädigten Früchten zu verhüten.
Es sind verschiedene Ausführungen solcher Behältnisse bekannt, die jedoch alle mit Mängeln behaftet sind. Das Behältnis soll nämlich eine Anzahl von Anforderungen (Festigkeit, Gewicht, Preis, Handhabbarkeit etc.) erfüllen, die teilweise zueinander in Widerspruch stehen. Dies gilt auch und insbesondere für Einweg-Verpackungen bildende Behältnisse. Ferner sollen Montagearbeiten bei Benutzern weitmöglichst vermieden sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein in besonders günstiger Weise den vielfältigen Anforderungen genügendes Verpackungsbehältnis zu schaffen und ist dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit den Stützen ein einstückiges Kunststoffteil bildet, bei dem paarweise zwischen den Eckstützen die oberen Ränder der vier Behälterwände bildende Tragglieder vorgesehen sind, an denen die unteren Bereiche der Behälterwände sowie der Behälterboden hängen, die eine geringere Stärke haben und mit ihren Unterseiten höher als die unteren Enden der Eckstützen liegen. Als Kunststoff können z.B. Polyolefine, Vinyl- oder Vinyliden-polymere oder -copolymere wie Polyvinylchlorid und vorzugsweise Polystyrol in schlagfester oder nicht schlagfester Ausführung Verwendung finden. Die Wandstärke in den hängenden Bereichen kann 0,5 bis 2 mm betragen. Mit einer derartigen Konstruktion wird ein Behältnis geschaffen, das nur einen verhältnismäßig
geringen Materialverbrauch bedingt und in an sich für Kunststoffprodukte bekannter Weise im Spritzguß billig angefertigt werden kann. Das Behältnis ist dabei außerordentlich fest und doch leicht.
Vorzugsweise kann ein Kreuzband vorgesehen sein, das mit Mitteln zur Befestigung auf den Gipfeln der Eckstützen versehen und das derart bemessen ist, daß es nach Anbringung eine straffe Verbindung bildet, auf der die Eckstützen eines zu stapelnden Behälters abstützbar sind. Auf diese Weise ist bei gleicher Gesamtfestigkeit bzw. Steifigkeit des Behältnisses der Materialverbrauch noch weiter reduzierbar. Das hierfür Anwendung findende Kreuzband sichert in einfacher Weise eine gute Stapelfähigkeit bzw. vermeidet, daß sich gestapelte Behältnisse ineinanderschieben.
Eine weitere Anforderung, der genügt werden soll, ist ein minimales Gesamtvolumen in leerem Zustand, weil ein Transport von Behältnissen, die nicht in irgendwelcher Weise aufgeklappt oder ineinandergeschoben werden können, sehr kostspielig ist.
Dies wird dadurch erreicht, daß zumindest die Eckstützen einen im wesentlichen umgekehrt U-förmigen Querschnitt aufweisen, dessen U-Schenkel nach unten hin in geringem Maße divergieren. In leerem Zustand können dadurch die Behältnisse leicht ineinandergeschoben werden. Dabei weisen vorzugsweise die Tragglieder ein sich in entsprechender Höhe an die Eckstützen anschließendes,
gleichfalls umgekehrt U-förmiges Profil auf, so daß bei geringstem Materialverbrauch eine maximale Steifigkeit bzw. Festigkeit erhalten ist.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Ansprüchen und der Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung näher veranschaulicht ist, es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht ein einzelnes Behältnis vor Anbringen eines Kreuzbandes;
Fig. 2 in perspektivischer Ansicht ein Behältnis mit auf den Eckstützen angebrachtem Kreuzband;
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1 durch zwei ineinander-geschobene Behältnisse in leerem Zustand;
Fig. 4 eine Ansicht zweier gestapelter Behältnisse, von denen der untere mit einem Kreuzband versehen ist, auf dem der obere sich abstützt;
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht eine Einzelheit in größerem Maßstab;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform des Behältnisses;
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII in Fig. 6.
Gemäß Fig. 1 umfaßt das Verpackungsbehältnis einen im wesentlichen rechtwinkligen Behälter, der in den vier Ecken nach oben
vorspringende Eckstützen 1 aufweist. Zwischen diesen Eckstützen sind Tragglieder 2 vorgesehen, die die obere Begrenzung der Seitenwände des Behälters bilden. Die Eckstützen 1 und die Tragglieder 2 weisen eine verhältnismäßig hohe Steifigkeit auf und geben dem Behältnis die Form und die Festigkeit. Im übrigen hängt der Behälter praktisch an den Tragglieder 2 mittels einer Anzahl von Rippen 3, zwischen denen sich in der Seitenwand des Behälters Öffnungen 4 befinden. Die Rippen 3 können z.B. ein dreieckiges Querschnittsprofil haben. Die Materialstärke der Rippen entspricht an den oberen Enden der Dicke der Tragglieder 2 und nimmt in Richtung nach unten allmählich ab. Die Rippen 3 erstrecken sich bis über den abgerundeten Übergang 5 der Seitenwände in den Behälterboden 6 hinaus. Selbstverständlich können die Rippen auch nur zwischen gegenüberliegenden Wänden eines einen U-förmigen Querschnitt aufweisenden Traggliedes 2 vorgesehen sein. Die Rippen 3 bilden dann nur Versteifungselemente.
Fig. 1 veranschaulicht ferner, daß der eigentliche Behälterboden 6 durch eine Wabenkonstruktion gebildet ist, wobei die Öffnungen im Boden selbstverständlich in genügendem Maße kleiner als das kleinste zu verpackende Produkt sind. Auch die Wandstärke des rostförmigen Bodens kann gering gehalten werden.
Der rostförmige Boden kann so hergestellt werden, daß er sich in unbelastetem Zustand in geringem Maße nach oben wölbt.
Fig. 2 zeigt ein Behältnis entsprechend Fig. 1, bei dem jedoch ein Kreuzband 7 zwischen den Gipfeln der Eckstützen angebracht ist. Dieses Kreuzband ist, von einer besonderen, nachstehend besprochenen Ausführungsweise abgesehen, jedenfalls so bemessen, daß es straff zwischen den sich kreuzweise gegenüberliegenden Eckpunkten verläuft. Wird ein derartiges Kreuzband angebracht, nachdem das Behältnis gefüllt ist, erhält man in einfacher Weise eine größere Steifigkeit des Behältnisses, so daß demzufolge die eigentliche Konstruktion sehr leicht bzw. die Teile sehr dünn ausgebildet sein können und das Behältnis trotzdem in der Praxis allen Anforderungen genügt.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, sind die Tragglieder 2, die auf der rechten Seite in dieser Figur im Querschnitt dargestellt sind, und auch die Eckstützen, die auf der linken Seite in der Figur im Diagonalschnitt dargestellt sind, derart ausgebildet, daß sie sich in Richtung nach oben verjüngen, wobei das Profil im Querschnitt im wesentlichen ein umgekehrtes U darstellt. Dadurch sind die Behältnisse in leerem Zustand leicht stapelbar.
Aus dem Vergleich der Figuren 3 und 1 wird deutlich, daß der innere Schenkel 8 des U-Profils der Eckstützen in waagerechter Richtung auf beiden Seiten in den inneren Schenkel 9 des U-Profils der angrenzenden Tragglieder 2 übergeht, während in entsprechender Weise der äußere Schenkel 10 der Eckstützen in den äußeren Schenkel 11 der benachbarten Tragglieder 2, und zwar mit einem in Draufsicht abgerundeten Übergang, übergeht.
Auf der oberen Seite gehen die Tragglieder 2 gleichfalls allmählich in die Eckstützen 1 über, wie in Figur 1 und 3 mit 12 angegeben ist.
Im unteren Bereich geht der innere Schenkel 8 der Eckstütze bei 13 in Höhe des unteren Behälterrandes 5 in den Boden 6 über. Das untere Ende 10' des Außenschenkels 10 setzt sich nach unten fort und stützt damit das Behältnis als Ganzes auf einer Unterlage ab.
Das U-förmige Profil beider Teile 1 und 2 bietet den Hauptvorteil einer großen Steifigkeit und Festigkeit bei minimaler Materialstärke. Durch das Divergieren der Schenkel 8 und 10 der Eckstützen können die Behältnisse in leerem Zustand leicht ineinandergeschoben werden, wie aus Figur 3 hervorgeht. Auf die Ineinanderschiebbarkeit hat das leichte Divergieren der Schenkel 9 und 11 der Tragglieder 2 keine unmittelbare Auswirkung, wie aus der rechten Seite der Fig. 3 ersichtlich ist. Diese Formgebung ergibt sich jedoch, wenn man die äußeren und inneren Schenkel der Tragglieder 2 und der Eckstützen 1 in waagerechter Richtung straff bzw. bündig ausführt.
Innerhalb der Eckstützen kann (Fig. 3) eine sich in diagonal erstreckende Versteifungswand 14 vorgesehen sein. An sich kann eine derartige Wand über die ganze Höhe der Eckstützen mit dem mit den Traggliedern 2 und dem inneren Schenkel 8 der Eckstützen verbundenen Behälter vereinigt sein. Damit geht jedoch
die Fähigkeit zum Ineinanderschieben verloren. Deshalb ist es besser, eine von dem Gipfel der Eckstütze ausgehende, sich lediglich über einen Teil der Höhe der Eckstützen erstreckende Wand zu wählen. Vorteilhaft wird die Wandhöhe wie in Fig. 3 dargestellt gewählt, d.h. daß die Wand 14 sich jeweils bei leerem ineinandergeschobenen Behältnissen mit ihrem unteren Rand auf dem Gipfel der Eckstütze eines sich darunter befindlichen Behältnisses so abstützt, daß die Rippen 3 der Seitenwände des Behälters gerade noch keine Berührung mit dem oberen Rand des darunter liegenden Tragglieds 2 haben. Mit den vier Diagonalwänden an den vier Gipfeln der Eckstützen wird eine große, selbst bei sehr großen Stapelhöhen ohne weiteres ausreichende Stabilität erreicht.
Das Kreuzband 7 ist an jedem der vier Enden mit einer Verbreiterung 15 versehen, in der (Fig. 5) eine Öffnung 16 vorgesehen ist, mit der jedes Ende auf die beteiligte Eckstütze 1 geschoben werden kann. Das obere Ende der Eckstützen kann zu diesem Zweck mit einem abgesetzten Vorsprung in Form eines Sattels 17 versehen sein, der eine der Öffnung 16 entsprechende Form aufweist und mit einem Schlitz 18 versehen ist, in die eine Versteifungsrippe 19 eingreifen kann, die aufrecht auf dem Kreuzband angebracht ist und sich quer über die Öffnung 16 erstreckt. Auf diese Weise kann ein Schnappverschluß gebildet werden. Das Kreuzband kann einteilig hergestellt werden. Jedoch können mit gleicher Wirkung auch zwei einfache Bänder Anwendung finden, die diagonal auf dem Behältnis angebracht werden.
Es ist auch möglich, an jedem der vier Gipfel der Eckstützen ein Band mit einer im wesentlichen der halben Diagonallänge des Behältnisses entsprechenden Länge fest anzubringen. Eins dieser Bänder kann dabei mit einer angegossenen Verschlußscheibe versehen sein, die mit Höhlungen ausgestattet ist, in die perlenförmige angegossene Riegelansätze an den anderen drei Bändern eingedrückt werden können, so daß rasch eine Verbindung hergestellt werden kann.
In dem in Fig. 4 dargestellten gefüllten Zustand werden die Behältnisse in der Weise gestapelt, daß man die Eckstützen mit ihren unteren Enden 10' auf die Verbreiterung 15 außerhalb der Öffnung 16 bzw. des Sattels 17 an jedem Ende des Kreuzbandes setzt. Der Gipfel jeder Eckstütze bildet so eine Begrenzung für das untere Ende der entsprechenden Eckstütze des nächstoberen Behältnisses, wodurch gegenseitige Verschiebungen der Behältnisse, nachdem dieselben richtig gestapelt wurden, ausgeschlossen sind. Der Schlitz 18 bei der Ausführung mit dem Sattel kann auch dazu verwendet werden, um darin in dem in Fig. 3 dargestellten leeren ineinandergeschobenen Zustand der Behältnisse die untere Seite der Diagonalwände 14 aufzunehmen. Auch ist es möglich, das untere Ende 10' auf einem verbreiterten oberen Ende der Eckstützen 1 neben dem Sattel 17 abzustützen, wenn z.B. das Kreuzband 7 einen Endteil (z.B. mit perlenförmigem Riegel) aufweist, der in eine geeignete Aussparung in dem Sattel 17 beidseits des Schlitzes 18 einschnappen kann.
Grundsätzlich kann das Kreuzband derart bemessen sein, daß es gerade straff, jedoch ohne nennenswerte Spannung, zwischen den Eckstützen verläuft. In vorteilhafter Weise sind jedoch die Abmessungen des Kreuzbands derart gewählt, daß beim Anbringen die Gipfel der sich diagonal gegenüberliegenden Eckstützen ein wenig zueinander hin gedrückt werden, damit die Öffnung 16 in dem Kreuzband aufgelegt werden kann. Es tritt dann eine gewisse Spannung in dem Kreuzband selbst auf, wodurch dasselbe besser das Gewicht der höher liegenden Behältnisse in dem Stapel tragen kann.
Fig. 6 zeigt ein nicht stapelbares erfindungsgemäßes Behältnis mit einer anderen Ausführung der Eckstütze 1 mit unterem Ende 10'. Mit dem unteren Ende 10' stützt sich das ganze Behältnis auf einer Unterlage oder auf einem anderen Behältnis ab. Der Oberteil der Rückwand 21 der Eckstütze 1 bildet hier einen Teil des Behältnisses, wodurch die Starrheit des Behältnisses verbessert wird und ein Kreuzband 7 nicht länger notwendig ist. Die Rückwand 21 bildet auch das untere Ende der Eckstützen. Die Eckstützen umfassen weiter zwei senkrechte Tragwände 27 und 28, welche mit den Traggliedern 2 aus einem Stück bestehen.
Die freien Enden der Tragwände 27 und 28 sind mit einer Tragplatte 24 und eine Abschlußplatte 22 versehen. Mittels eines aufrechtstehenden Randes kann ein Behältnis genau auf ein anderes Behältnis gestellt werden. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit der Stützen kann ein Fachwerk mit waagerechten 22
und/oder diagonalen und/oder senkrechten Verstärkungsflächen 26 zwischen den Wänden 27 und 28 der Eckstütze 1 angebracht sein. Der Verlust der Stapelbarkeit bei dem Behältnis nach Fig. 7 wird dadurch ausgeglichen, daß die Herstellung dieser Ausführung im Spritzgußverfahren einfacher ist als die Herstellung der Ausführung nach Fig. 1, und daß man steifere Eckstützen 1 mit einer verbesserten Tragfähigkeit bekommt. Das Behältnis umfaßt vorzugsweise nur Teile einer bestimmten Stärke, so daß ein großes Behältnis aus einer minimalen Menge thermoplastischen Kunststoffs hergestellt werden kann. Durch Entfernung des Teiles 29 kann man noch etwa Material einsparen, ohne die Tragfähigkeit der Stütze 1 nachteilig zu beeinflussen.
Claims (19)
1. Verpackungsbehältnis, insbesondere für Obst, Gemüse od. dgl., mit einem im wesentlichen geradwinkligen Behälter, der in den Ecken mit aufwärts vorspringenden Stützen versehen ist, die beim Stapeln einen jeweils oberen Behälter im Abstand oberhalb des Randes eines jeweils unteren Behälters abstützen, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter mit den Eckstützen (1) ein einstückiges Kunststoffteil bildet, bei dem paarweise zwischen den Eckstützen die oberen Ränder der vier Behälterwände bildende Tragglieder (2) vorgesehen sind, an denen die unteren Bereiche der Behälterwände sowie der Behälterboden (6) hängen, welch-letztere eine geringere Stärke haben und mit ihren Unterseiten höher als die unteren Enden der Eckstützen liegen.
2. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kreuzband (7) vorgesehen ist, das mit Mitteln (15, 16, 19) zur Befestigung auf den Gipfeln der Eckstützen (1) versehen und derart bemessen ist, daß dasselbe nach der Anbringung eine straffe Verbindung bildet, auf der die Eckstützen eines zu stapelnden Behältnisses abstützbar sind.
3. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Eckstützen (1) einen im wesentlichen umgekehrt U-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Schenkel des U-Profils nach unten in geringem Maße divergieren.
4. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragglieder (2) ein auf der Höhe ihres Überganges an die Eckstützen (1) anschließendes, gleichfalls umgekehrt U-förmiges Profil aufweisen.
5. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstützen (1) mit inneren, mit dem Behälter verbundenen Diagonalwänden (14) versehen sind.
6. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Diagonalwände (14) von dem Gipfel der Stütze ausgehend nach unten derart gewählt ist, daß sich beim Ineinanderschieben der Behältnisse die unteren Ränder der Diagonalwände oben auf den Eckstützen (1) des darunter befindlichen Behältnisses abstützen.
7. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwände im Bereich unter den Traggliedern (2) mit Öffenungen (4) versehen sind, während wenigstens der Übergang (5) zwischen den Wänden und dem Boden (6) eine geschlossene Fläche bildet.
8. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterwände im Bereich unter den Traggliedern (2) senkrecht mit den Traggliedern (2) verbundene Rippen (3) umfassen, welche sich als Versteifungen bis über den Übergang (5) in den Behälterboden (6) hinaus erstrecken.
9. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreuzband (7) an den vier Enden verbreitert und mit Öffnungen (16) versehen ist, die auf die oberen Enden (17) der Eckstützen passen, wobei die Eckstützen in Richtung nach unten auf einen größeren Querschnitt übergehen.
10. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreuzband (7) mit sich über die Öffnungen (16) erstreckenden, aufrechten Versteifungsstegen (19) versehen ist, die in Schlitze (18) in Satteln (17) auf den Gipfeln der Eckstützen (1) eingreifen.
11. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß jede Eckstütze (1) mit einem fest mit ihr verbundenen Kreuzbandteil einer im wesentlichen der halben Diagonallänge des Behältnisses entsprechenden Länge versehen ist, wobei einer dieser Kreuzbandteile mit Verbindungsgliedern zum Festlegen der Enden der anderen drei Kreuzbandteile versehen ist.
12. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreuzband (7) in geringem Maße kürzer als der normale Diagonalabstand zwischen den oberen Enden der Eckstützen (1) ist, und zwar derart, daß das Kreuzband nach seiner Anbringung gespannt ist.
13. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden (6) rostförmig ausgebildet ist.
14. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden (6) wabenförmig ausgebildet ist.
15. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterboden (6) in unbelastetem Zustand in geringem Maße einwärts gewölbt ist.
16. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückwand (21) der Eckstützen (1) Teil des Behälters bilden.
17. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstützen (1) die Rückwand (21) und zwei senkrechte Tragflächen (27, 28) umfaßt, welchletztere mit den Traggliedern (2) verbunden sind, wobei die Rückwand (21) Teil des Behälters bildet.
18. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstützen (1) ein Verstärkungsfachwerk aus waagerechten (22), senkrechten (26) und/oder diagonalen Verstärkungsflächen (23) umfassen, welche die senkrechten Tragflächen (27, 28) verbinden.
19. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der untere und der obere Teil der Stütze (1) durch Flächen (22, 24) abgeschlossen sind und die obere Fläche (24) mit einem aufrechtstehenden Rand (25) versehen ist.
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