DE20004695U1 - Verpackung für Eier o.dgl. Gegenstände - Google Patents
Verpackung für Eier o.dgl. GegenständeInfo
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Description
BOEHMERT & BOEHMERT
ANWALTSSOZIETÄT
Boehmert & Bochmcrt ■ Helene-Lange-Straße 3 * D-14469 Potsdam
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
Zweibrückenstraße 12
80297 München
DR.-ING. KARL BOEHMERT,PA(ISW.|')73)
DIPL-ING. ALBERTBOEHMERT, Pa(I902-iw.J)
WILHELM ]. R STAHLBERG, RA, Bnx>
DR.-ING. WALTER HOORiMANN, &Ggr;&Lgr;·, Bremen
DIPL.-PKYS. DR- HEINZ GODDAR, PA·, Manchen
DR.-ING. ROLAND LIESEGANG. PA·. Mönchen
WOLF-DIETER KUNTZE. RA. Brau™. Alicmte
DIPL.-PHYS. ROBERTMUNZHUBER, pa(Iwj.|'«2)
DR. LUDWIG KOUKER, RA. Bremen
DR. (CHEM.) ANDREAS WINKLER, PA·, Braun
MICHAELA HUTH-DIERIG, RA. Mönchen
DIPL.-PHYS. DR. MARION TÖNHARDT, PA·. DawUorT
DR. ANDREAS EBERT-WEIDENFELLER, Ra. Bremen
DIPL.-ING. EVA LIESEGANG, PA·. Mönchen
DR. AXEL NORDEMANN, RA, Berlin DIPL.-PHYS. DR. DOROTHEE WEBER-BRULS. PA·. Frankfurt
DIPL.-PHYS. DR. STEFAN SCHOHE. PA·, Mönchen
DR-ING. MATTHIAS PHILIPP,PA·.BielelclJ
DR. JAN BERND NORDEMANN, LL.M., RA, Berlin
PA - Puleiuumv-Jlt/Pulent Attorney
RA - RechtKinA-ahVAClomey at Uiw
■ - European Putent Attc-mey
AJIe zugeluutcn nir Vertretung vor Jetn Eurupia*i:h*n MurLenamL Alicmle
lYtileuiunal Reprcentatiun U the Contmunily Tradenwifc Dtlke, Alitunte PROF. DR. WILHELM NORDEMANN, RA. Brunkntnirg DIPL.-PHYS. EDUARD BAUMANN, PA·. Hallenkirchen DR-(NG. GERALD KLÖPSCH, PA·, DosseUorl DIPL.-ING. HANS W. GROENING. PA·. München DIPL.-ING. SIEGFRIED SCHIRMER, PA·. Bielefeld DIPL.-PHYS. LORENZ HANEWINKEL. &Rgr;&Lgr;·. Paderborn DlPL-ING. DR. JAN TÖNNIES, PA, RA, Kiel DIPL.-PHYS. CHRISTIAN BIEHL, PA·, Kid MARTIN WIRTZ, RA. Dteseldorf
DR. DETMAR SCHÄFER, RA. Bremen DIPL.-PHYS. DR.-ING. UWE MANASSE, PA·. Ur™ DR. CHRISTIAN CZYCHOWSKI, RA, Berlin DR. CARL-RICHARD HAARMANN. RA, Mönchen DIPL.-BIOL. DR. ARMIN K. BOHMANN, PA. München DIPL.-PHYS. DR. THOMAS L. BITTNER, PA-. Berlin DR. VOLKER SCHMITZ, RA. Mönchen DR. FRIEDRICH NICOLAUS HEISE, RA, Potsdam DIPL.-PHYS. CHRISTIAN APPELT, Pa. Manche,.
DR. DETMAR SCHÄFER, RA. Bremen DIPL.-PHYS. DR.-ING. UWE MANASSE, PA·. Ur™ DR. CHRISTIAN CZYCHOWSKI, RA, Berlin DR. CARL-RICHARD HAARMANN. RA, Mönchen DIPL.-BIOL. DR. ARMIN K. BOHMANN, PA. München DIPL.-PHYS. DR. THOMAS L. BITTNER, PA-. Berlin DR. VOLKER SCHMITZ, RA. Mönchen DR. FRIEDRICH NICOLAUS HEISE, RA, Potsdam DIPL.-PHYS. CHRISTIAN APPELT, Pa. Manche,.
In Zusammenarbeit mit/In cooperuüon uith
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Neuanmeldung
(Gebrauchsmuster)
Unser Zeichen Our ref.
J55002 Potsdam,
14.03.00
Justus von der Werth
Weinbergstraße 4
14469 Potsdam
Verpackung für Eier oder dergleichen Gegenstände
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Eier oder dergleichen Gegenstände mit einem Behälterabschnitte aufweisenden Unterteil und einem Deckelabschnitte aufweisenden Oberteil, wobei das Oberteil an dem Unterteil schwenkbar befestigt ist, so daß die Deckelabschnitte auf den Behälterabschnitten in einer eingeschwenkten Stellung derart angeordnet werden können, daß die Behälterabschnitte zumindest teilweise verschlossen und mehrere Einzelbehälter gebildet sind.
-35.80-
Helene-Lange-Straße 3 · D-14469 Potsdam ■ Telephon+49-331-275430 · Telefax+49-331-2754321
MÜNCHEN - BREMEN - BERLIN - DOSSEL!j(3R.S -JIA1NKFURTi BlsffffiEItD - JOT9DAJ1 »BRANDf NpU^G - JClfl., PADESboClN -"iJöHENKIRCHEN - ALICANTE
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BOEHMERT & BOEHMEKT "
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Derartige Verpackungen werden benutzt, um Eier für die Lagerung und den Transport zu verpacken. Eierverpackungen sind beispielsweise aus der Druckschrift DE 225 37 36 bekannt. Die bekannten Eierverpackungen weisen eine Reihe von Nachteilen auf. Die bekannten Verpackungen enthalten stets eine festgelegte Anzahl von Eiern. Üblich sind 10-er oder 6-er Verpackungen. Selten gibt es auch 4-er Kartons. Deshalb ist der Kunde beim Kauf im Supermarkt auf die vorgegebene Anzahl festgelegt. Es ist für den Kunden beispielsweise nicht möglich, nur 5 oder 8 Eier zu kaufen. Voraussetzung hierfür wäre, daß zwischen Kartons und Eierpaletten hin- und hersortiert wird, wie es z. B. auf Wochenmärkten gemacht wird. Dieses ist jedoch nicht kundenfreundlich und gewährt keine Flexibilität.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Verpackungen besteht darin, daß die gesamte Verpakkung aussortiert werden muß, wenn ein Ei kaputt gegangen ist und/oder kaum lösbar an der Verpackung klebt.
Aus der Veröffentlichung WO 87/02336 ist eine Eierverpackung bekannt, bei der individuelle Verpackungen für die Eier vorgesehen sind. Diese Verpackung hat jedoch ebenfalls verschiedene Nachteile. Zunächst besteht der Nachteil der Zusammensetzung aus mehreren Einzelbestandteilen, die ineinandergefügt werden müssen, was den Produktionsaufwand erhöht. Die Verpackung ist aus Kunsstoff gebildet. Behältnisse aus Kunststoff lassen sich schwer kompostieren, dämmen in der Regel schlechter und können als Eierbecher für ein heißes Ei beschlagen und sich sogar thermoplastisch verformen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Verpackung für Eier oder dergleichen Gegenstände der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine anwenderfreundliche Handhabung der Verpackung ermöglicht.
Die Aufgabe wird bei einer Verpackung nach dem Oberbegriff des Anspruchs. 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen benachbarten der mehreren Einzelbehälter jeweils Sollbruchstellen ausgebildet sind.
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Der wesentliche Vorteil, welcher mit der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik erreicht wird besteht darin, daß der Kunde sich eine beliebige gewünschte Stückzahl von Eiern von einem Strang abtrennen kann. Schadhaft Eier können mit Karton einzeln herausgetrennt werden.
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Des weiteren können einzelne Kartoneinheiten nach dem Kochen des Eis weiter als Eierbecher dienen und haben hierbei wichtige Vorteile:
i) Der Einzelkarton mit Deckel hält das Ei auf dem Tisch warm. Besonders dann, wenn die Verpackung vorzugsweise aus der gut dämmenden, handelsüblich geformten Pappmache hergestellt ist.
i) Der Einzelkarton mit Deckel hält das Ei auf dem Tisch warm. Besonders dann, wenn die Verpackung vorzugsweise aus der gut dämmenden, handelsüblich geformten Pappmache hergestellt ist.
ii) Der aufgeklappte Deckelabschnitt nimmt die Eierschalen bequem auf. Das Ei braucht nicht angehoben zu werden, um die Schalenreste in dem Behälterabschnitt abzulegen.
Vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sind in abhängigen Unteransprüchen offenbart. 15
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf eine Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Figur 1 eine Teildarstellung einer Verpackung für Eier in Draufsicht; Figur 2 eine Darstellung der Verpackung nach Figur 1 in Seitenansicht; Figur 3 eine Darstellung der Verpackung nach Figur 1 in Vorderansicht;
Figur 4 eine perspektivische Darstellung der Verpackung, wobei ein Einzelbehälter abgetrennt ist;
Figur 5 eine vollständige Vorderansicht der Verpackung, wobei Deckelabschnitte in einer geöffneten Stellung sind;
Figur 6 eine vollständige Vorderansicht der Verpackung nach Figur 5, wobei die Dekkelabschnitte teilweise eingeschwenkt sind; und
Figur 5 eine vollständige Vorderansicht der Verpackung, wobei Deckelabschnitte in einer geöffneten Stellung sind;
Figur 6 eine vollständige Vorderansicht der Verpackung nach Figur 5, wobei die Dekkelabschnitte teilweise eingeschwenkt sind; und
Figur 7 eine Vorderansicht der Verpackung nach Figur 5, wobei die Deckelabschnitte in einer vollständig eingeschwenkten Stellung angeordnet sind.
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Ein Eierkarton bzw. eine Eierverpackung 1 besteht gemäß den Figuren 1 und 2 aus einem Unterteil 2 mit mehreren Behälterabschnitten 3 und einem Oberteil 4 mit mehreren Deckelabschnitten 5. Das Unterteil 2 und das Oberteil 4 sind vorzugsweise jeweils vierreihig ausgebildet. Das Unterteil 2 umfaßt zwei Reihen 6, 7 mit jeweils vier B ehälter abschnitt en 3. Das Obtereil 3 ist zweiteilig ausgebildet und weist einen ersten Abschnitt 8 und einen zweiten, vom ersten getrennten Abschnitt 9 auf. Beide Abschnitte 8, 9 umfassen bei der dargestellten Ausführungsform jeweils vier Deckelabschnitte 5. Der erste und der zweite Abschnitt 8, 9 sind jeweils bewegbar bzw. schwenkbar an gegenüberliegenden Seiten des Unterteils 2 befestigt. Die schräg angeschnittene Reihe in Figur 1 soll verdeutlichen, daß sich die Viererreihen fast beliebig zu einem Strang fortsetzen lassen.
Im geschlossenen Zustand der Eierverpackung 1 (vgl. Figur 7) bilden die Behälterabschnitte 3 und die Deckelabschnitte 5 paarweise Taschen 10 und umschließen jeweils die Unter- bzw. die Oberseite eines Eis (nicht dargestellt). Jede der Taschen 10 hat einen rechteckförmigen, vorzugsweise quadratischen Randbereich 11 (vgl. Figur 4) und bildet so ein Segment 12 bzw. eine Einzelverpackung, welches mit benachbarten Segmenten verbunden ist. Die Verbindungen zwischen den Segmenten 12 weist Schlitze 13 (vgl. Figur 1), Materialverjüngungen, Prägungen oder dergleichen Sollbruchstellen auf, um das Falten bzw. das Abtrennen einzelner Segmente 12 oder einer beliebigen Anzahl von Segmenten 12 zu erleichtern.
Die Verbindung zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 4 ist beweglich aber relativ schwer zu lösen. Jeweils ein Behälterabschnitt 3 des Unterteils 2 mit dazugehörigem angelenkten Deckelabschnitt 5 des Oberteils 4 bleibt so verbunden und bildet den Einzelbehälter bzw. das Segment 12 für ein einzelnes Ei. Die jeweilige Verbindung zwischen den Behälterabschnitten 3 des Unterteils 2 und die jeweilige Verbindung zwischen den Deckelabschnitten 5 des Oberteils 4 ist hingegen abbrech- oder abtrennbar, z. B. mit Hilfe V-förmiger Stege 14 (vgl. Figuren 2, 3, 5, 6 und 7).
Die gestrichelt gezeichneten Pfeile A, B in Figur 6 geben die Klapprichtung des Oberteils 4 an: Die außenliegenden Deckelabschnitte 5 werden auf mittig liegende B ehälter ab schnitte 3
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des Unterteils 4 geklappt, wobei das Oberteil 3 zweiteilig so ausgebildet ist, daß der erste Abschnitt 8 des Oberteils 3 von einer Seite und der zweite Abschnitt 9 des Oberteils 3 von einer anderen Seite auf das Unterteil 4 geklappt wird.
An den Deckelabschnitten 5 sind Laschen 15 gelenkig vorgesehen (vgl. Figuren 1 und 6). Die Laschen 15 haben eine keilförmige Erhebung 16 (vgl. Figur 4). Durch Einstecken der Laschen 15 in einen Spalt 17 zwischen den B ehält er ab schnitten 3 kann die Eierverpackung 1 geschlossen werden. Die keilförmige Erhebung 16 bewirkt ein reversibles Einrasten der Laschen 15 in dem jeweiligen Spalt bzw. Schlitz 17. Auch andere bekannte Verschlußarten sind denkbar, solange ein reversibles Schließen der Eierverpackung 1 ermöglicht ist.
Zur versteifenden Verbindung zwischen den einzelnen B ehälter ab schnitten 3 sollten die Seitenwände der Behälterabschnitte 3 des Unterteils 2 verbunden sein oder sich gegenseitig abstützen. Eine Möglichkeit hierfür stellen die in den Figuren 2, 3, 4, 5, 6 und 7 gezeigten Stege 18 dar. Die Stege 18 sind V-förmig ausgebildet und weisen an ihrer schmalen Außenseite 19 eine Rippe 20 auf. Die Innenseite 21 des V-förmigen Steges 18 ist an der schmälsten Stelle 22 breiter als die Rippe 20, wodurch ein Verkeilen der Verpackungen 1 beim Stapeln verhindert und das Entschachteln erleichtert wird.
Kartons mit nur einem Unter- und einem Oberteil 2, 4 und auch Zweierreihen erreichen das Ziel einer individualisierbaren Eierverpackung 1 mit Deckel aus einem Stück. Diese haben gegenüber der in den Figuren 1 bis 7 gezeigten Ausführungsform den Nachteil der Instabilität bei Lagerung und Transport.
Bei einer Herstellung der Verpackung 1 aus Pappmache kann die Einzelverpackung bzw. das Segment 12 nach dem Essen zusammengeklappt und mit den Schalen kompostiert werden. Das Abwaschen entfällt, was Spülmaschinennutzer besonders zu schätzen wissen werden, da hierbei Eireste leicht an den Einzelverpackungen kleben bleiben.
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Der Kompostiereffekt übertrifft die Kompostierbarkeit der handelsüblichen Mehreiverpakkungen, da die Einzelbehältnisse in jeden (Kompost-) Mülleimer passen, ohne diesen zu blokkieren. Auch die allgemein bekannte gute Wirkung von Eierschalen für Kompost bietet einen erhöhten Anreiz, die Verpackung zu kompostieren. Der Kompostier- und der Nichtspüleffekt tragen zur Entlastung der Umwelt bei.
Da die Eierbehälter bzw. Segmente 12 auch als Eierbecher am Tisch fungieren können, sind verschiedene Designs der Behältnisse sinnvoll: a) Das Material kann gefärbt werden; oder b) zugunsten eines ansprechenden Designs könnte auf herkömmliche Aspekte wie Entschachtelungselemente, abfedernde Elemente, Aussteifungen, etc. verzichtet werden, bzw. rein dekorative Elemente können hinzugefügt werden.
Werden die Eierbehälter bzw. Segmente 12 als Eierbecher genutzt, können sie auch als Werbeträger eine ganz andere Wirkung entfalten, als herkömmliche Eierverpackungen. So wirken sienicht nur im Einkaufs-, Lagerhaltungs- oder Küchenbereich, sondern in einem eher privaten oder freizeitgeprägten Umfeld. Denkbar sind z. B. Prägungen, Aufdrucke, Aufkleber oder sonstige Applikationen an der Deckelinnenseite. Diese Sichtfläche war bisher nicht vorgesehen und ist nun besonders im Sichtfeld des Eierkonsumenten. Applikationen an dieser Stelle können sogar eine besondere Kaufmotivation ausmachen, derart, daß z. B. das konsumierende Kind in jedem Frühstückseierbecher eine neue Überraschung findet.
Die in der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen von Bedeutung sein.
Claims (13)
1. Verpackung (1) für Eier oder dergleichen Gegenstände mit einem Behälterabschnitte (3) aufweisenden Unterteil (2) und einem Deckelabschnitte (5) aufweisenden Oberteil (4), wobei das Oberteil (4) an dem Unterteil (2) schwenkbar befestigt ist, so daß die Deckelabschnitte (5) auf den Behälterabschnitten (3) in einer eingeschwenkten Stellung derart angeordnet werden können, daß die Behälterabschnitte (3) zumindest teilweise verschlossen und mehrere Einzelbehälter (12) gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen benachbarten der mehreren Einzelbehälter (12) jeweils Sollbruchstellen ausgebildet sind.
2. Verpackung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (4) einen ersten Abschnitt (8) und einen zweiten, von dem ersten Abschnitt (8) getrennten Abschnitt (9) aufweist, wobei der erste Abschnitt (8) an einer Seite und der zweite Abschnitt (9) an einer der einen Seite gegegnüberliegenden Seite des Unterteils (2) schwenkbar angeordnet ist.
3. Verpackung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelabschnitte (5) in dem ersten und dem zweiten Abschnitt (8), (9) des Oberteils (4) jeweils einreihig angeordnet sind.
4. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (4) mit dem Unterteil (2) einteilig ausgebildet ist.
5. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Verschlußmittel vorgesehen sind, so daß mit Hilfe der Verschlußmittel in der eingeschwenkten Stellung zwischen einem der Deckelabschnitte (5) und einem der Behälterabschnitte (3) jeweils eine lösbare Verriegelung ausbildbar ist.
6. Verpackung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel jeweils eine an dem einen der Deckelabschnitte (5) angeordnete, schwenkbare Lasche (15) und einen an dem einen der Behälterabschnitte (3) ausgebildeten Schlitz (13) umfassen, in welchen die schwenkbare Lasche (15) in der eingeschwenkten Stellung der Behälterabschnitte (3) einführbar ist.
7. Verpackung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Lasche (15) eine keilförmige Erhöhung (16) aufweist.
8. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstellen jeweils eine Perforierung umfassen.
9. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstellen jeweils eine Materialverjüngung umfassen.
10. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterabschnitte (3) jeweils einen im wesentlichen rechteckförmigen Randbereich (15) aufweisen.
11. Verpackung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälterabschnitte (3) auf äußeren Seitenflächen, die in Längsrichtung des Unterteils (2) gegenüberliegend angeordnet sind, Versteifungsmittel aufweisen.
12. Verpackung (1) nach Anspruch (11), dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsmittel jeweils einen V-förmigen Steg (18) mit einer Rippe (20) umfassen, die auf einer Außenfläche eines schmaleren Endbereichs des V-förmigen Stegs (18) angeordnet ist.
13. Verpackung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand von Innenflächen gegenüberliegender Seitenwände des V-förmige Stegs (18) größer als eine Dicke der Rippe (20) ist.
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
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