DE20003307U1 - Einrichtung zur Überwachung eines Haushaltsgerätes - Google Patents
Einrichtung zur Überwachung eines HaushaltsgerätesInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
— RUFF, BEIER UND PARTNER
STUTTGART
Dipl.-Chem. Dr. Michael Ruff Dipl.-Ing. Joachim Beier Dipl.-Phys. Jürgen Schöndorf Dipl.-Chem. Dr. Thomas Mütschele
Ruff, Beier und Partner · Postfach 104036 ■ D-70035 Stuttgart European Patent and Trade Mark Attorneys
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A 34 586 22. Februar 2000 JB/Mu/lg/sc
Beschreibung
Einrichtung zur Überwachung eines Haushaltsgerätes
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Überwachung mindestens eines Haushaltsgerätes, insbesondere eines elektrisehen Kochgerätes, einer Waschmaschine, eines Wäschetrockners oder dergleichen.
In einem Haushalt sind üblicherweise viele verschiedene Haushaltsgeräte für unterschiedliche Aufgaben vorhanden, wobei sich verschiedene, einem Haushalt zugehörige Haushaltsgeräte in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung oder eines Gebäudes befinden können. So stehen beispielsweise elektrische Kochgeräte, wie Elektroherde mit oder ohne Backofen oder Mikrowellenöfen üblicherweise in der Küche, wo sich in der Regel auch der Kühlschrank befindet. Waschmaschinen, Wäschetrockner und ähnliche Geräte sind dagegen vorwiegend im Bad oder in einem außerhalb der Wohnung liegenden Raum, z.B. einem Waschraum, untergebracht. Auch bei Gefrierschränken sind unterschiedliche Aufstellungsorte üblich, beispielsweise in der Küche oder aber in einem Kellerraum.
0 Durch Manipulationen an diesen Haushaltsgeräten kann es zu nicht unerheblichen. S.qh^den.,kommen,. Sp .ist beispielsweise
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bekannt, daß in einem Haushalt während des Kochens häufig noch andere Aufgaben erledigt werden, bei denen sich der Benutzer des Kochgerätes nicht in der Küche befindet. Beispielsweise kann es sein, daß eine Mutter sich während des Kochvorganges nicht in Sichtweite des Herdes befindet, weil sie in einem anderen Raum Wäsche bügelt oder sonstige Tätigkeiten ausführt. Gerade solche Augenblicke nutzen Kinder immer wieder, um am Herd zu schalten. Hierdurch können gefährliche Situationen sowohl für das Kind, als auch für das Kochgerät und/oder benachbarte Einrichtungen entstehen. Bei Herden und/oder Backöfen sind daher häufig Kindersicherungen vorgesehen, die eine nicht bestimmungsgemäße Bedienung verhindern. Häufig wird aber die Kindersicherung aus Bequemlichkeit nicht aktiviert. Manche Kindersicherungen wirken auch nur für den kompletten Herd und müssen daher deaktiviert sein, wenn der Herd benutzt werden soll. Sie können dann das Einschalten einer zusätzlichen Platte an einem in Betrieb befindlichen Kochgerät nicht verhindern.
Insbesondere in Mietshäusern mit mehreren Parteien kann es 0 auch vorkommen, daß fremde Personen eine in einem frei zugänglichen Kellerraum oder dergleichen aufgestellte Waschmaschine oder einen Trockner benutzen oder aus einem außerhalb der Wohnung aufgestellten Gefrierschrank Gefriergut entfernen oder sonstige Manipulationen an den Haushaltsgeräten vornehmen. Auch hierdurch können Schäden entstehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Überwachung eines Haushaltsgerätes zu schaffen, die es ermöglicht, die beschriebenen Probleme zu vermeiden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Einrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben. Der Wortlaut sämtlicher
• *
J .* IJ** 1»··
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Ansprüche wird durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Überwachung eines Haushaltsgerätes hat eine dem Haushaltsgerät zugeordnete und normalerweise direkt an oder in dem Gerät angeordnete Sendeeinrichtung zur Abgabe mindestens eines Überwachungssignales als Antwort auf eine Betätigung oder Bedienung einer an dem Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung, insbesondere eines Schalters des Haushaltsgerätes. Weiterhin umfaßt die Überwachungseinrichtung mindestens eine dem Haushaltsgerät zugeordnete, gesonderte Anzeigeeinheit mit einer Empfangseinrichtung zum Empfang von durch die Sendeeinrichtung abgebbaren Überwachungssignalen und mit mindestens einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige eines die Bedienung des Haushaltsgerätes anzeigenden Warnsignals oder Alarmsignals als Antwort auf den Empfang eines Überwachungssignals.
Bei Vorhandensein einer derartigen Überwachungseinrichtung wird eine wirksame Bedienung des Haushaltsgerätes, d.h. eine Bedienung, die zur Aussendung eines Überwachungssignals führt, an der Anzeigeeinheit angezeigt. Bedienungen im Sinne dieser Anmeldung sind in der Regel manuelle Eingriffe oder Manipulationen an dem Haushaltsgerät durch unbefugte Personen, ggf. auch durch Tiere. Im weiteren Sinne können auch Einwirkungen äußerer Kräfte, z.B. Stöße, als Bedienungen angesehen werden. Anders als bei einer Kindersicherung wird eine Bedienung nicht verhindert, sondern lediglich gemeldet. Ein Eingriff am Haushaltsgerät durch die Überwachungseinrichtung erfolgt in der Regel nicht. Dadurch, daß die Anzeigeeinheit eine vom Haushaltsgerät gesonderte Einrichtung ist, kann diese an jedem beliebigen Ort angeordnet sein, der eine signalübertragende Verbindung zwischen Sendeeinrichtung am Haushaltsgerät und Empfangseinrichtung in der Anzeigeeinheit
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ermöglicht. Dadurch kann ein "Bedienungs-Fernalarm" geschaffen werden, der ggf. weit entfernt vom Aufstellort des überwachten Haushaltsgerätes anzeigt, wenn eine überwachungswirksame Betätigung oder Bedienung einer am Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung stattfindet.
Bei der Einrichtung, deren Betätigung die Abgabe eines Überwachungssignales auslöst, kann es sich beispielsweise um einen am Haushaltsgerät vorhandenen elektrischen Schalter handeln, der manuell, mechanisch, elektromechanisch oder auf andere Weise betätigbar sein kann. Beispielsweise kann die Überwachungseinrichtung auf die Betätigung eines Schaltknopfes am Elektroherd reagieren, der beispielsweise zur Einschaltung des Elektroherdes oder zur Einstellung der gewünschten Betriebsparameter vorgesehen ist. Bei dem Schalter kann es sich auch um den von der Kühlschranktür betätigten Lichtschalter eines Kühlschrankes handeln, so daß in diesem Fall eine Öffnung des Kühlschrankes zur Abgabe eines Überwachungssignales führen würde. Zur Ansteuerung der Sendeeinrichtung können anstatt ohnehin vorhandener Schalter oder Sensoren auch gesonderte Sensoren für die Überwachung bestimmter Manipulationen am Haushaltsgerät vorgesehen sein.
Vorzugsweise ist es also so, daß Signale von an dem Haushaltsgerät ohnehin vorhandenen Signalabgabeeinrichtungen, wie beispielsweise von einem elektrischen Schalter, einer Steuereinheit oder dergleichen, zur Ansteuerung der Sendeeinrichtung nutzbar sind. In diesem Fall ist auf der 'Sendeseite der Überwachungseinrichtung, also am Haushaltsgerät, bis auf den Einbau einer geeigneten Sendeeinrichtung und deren steuerwirksame Verbindung mit den entsprechenden Schaltern, Steuerungen oder dergleichen kein großer Bauteilaufwand erforderlich.
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Die Anzeigeeinheit, die eine der Sendeeinrichtung zugeordnete und zum Zusammenwirken mit dieser ausgebildete Empfangseinrichtung aufweist, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform ein tragbares Gerät, das beispielsweise so klein sein kann, daß es in eine Hosentasche oder eine Hemdtasche gesteckt werden kann. Die Anzeigeeinheit kann gesonderte Einrichtungen zur Befestigung an einem Kleidungsstück aufweisen, beispielsweise nach Art eines Clips zum Festklemmen am Gürtel, an einem Hemd oder dergleichen. Die Anzeigeeinheit kann zum Beispiel nach Art eines Bleistiftes oder Kugelschreibers ausgebildet und dimensioniert sein.
Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen, bei der die* Sendeeinrichtung zur Abgabe von drahtlos übertragbaren Überwachungssignalen ausgebildet ist und die zugeordnete Empfangseinrichtung diese Signale aufnehmen und verarbeiten kann. Dadurch ist eine freie Beweglichkeit der Anzeigeeinheit in Bezug auf den Aufstellungsort des Haushaltsgerätes gewährleistet, so daß sie von einem Benutzer mühelos umhergetragen werden kann. Die Anzeigeeinheit kann hierzu eine netzunabhängige elektrische Leistungsversorgung aufweisen, z.B. mit einem Akkumulator oder einer Batterie. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Sendeeinrichtung zur Abgabe von elektromagnetischen Funksignalen als Überwachungssignale ausgebildet ist. Diese liegen zweckmäßig in einem Leistungs-5 und Frequenzbereich elektromanetischer Strahlung, der besonders gut Wände durchdringt, so daß eine Überwachung auch durch Wände hindurch oder/oder über mehrere Stockwerke hinweg möglich ist. Die Sendeleistung der Sendeeinrichtung kann entsprechend stark ausgelegt sein, was durch Nutzung der elektrischen Leistungsversorgung des zugeordneten Haushaltsgerätes und entsprechend leistungsstark ausgelegter Bauteile ohne weiteres kostengünstig möglich ist.
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Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, das Überwachungssignal über ein die Sendeeinrichtung und die Empfangseinrichtung verbindendes Kabel oder eine andere Leitung zu verbinden. Insbesondere kann beispielsweise ein hausinternes Leitungsnetz, wie das Stromversorgungsnetz, zur Signalübertragung zwischen Sendeeinrichtung und Empfangseinrichtung genutzt werden. Dies bietet sich besonders deshalb an, weil die zu überwachenden Haushaltsgeräte in der Regel elektrisch betrieben sind und dadurch ohnehin über einen geeigneten Anschluß, insbesondere einen Steckkontakt, mit dem hausinternen Stromnetz in Verbindung stehen. Auch auf Seiten der Anzeigeeinheit ist in einem solchen Fall eine entsprechende Anschlußeinrichtung vorzusehen, insbesondere ein elektrischer Steckkontakt.
Eine der Anzeigeeinheit zugeordnete Anzeigeinrichtung ist zweckmäßig so ausgebildet, daß das erzeugte Warn- oder Alarmsignal vom Benutzer gut wahrnehmbar ist, auch wenn die Anzeigeeinheit sich nicht im Blickfeld des Benutzers befindet. Es kann sich dabei insbesondere um eine akustisch arbei-0 tende Anzeigeeinrichtung handeln, die als Antwort auf ein Überwachungssignal beispielsweise einen Piepston oder Pfeifton oder eine bestimmte Tonfolge abgibt. Alternativ oder zusätzlich kann eine mechanische Anzeigeeinrichtung vorgesehen sein, insbesondere nach Art eines Vibrationsalarmes, bei dem die Anzeigeeinrichtung zur Erzeugung einer Vibration der gesamten Anzeigeeinheit ausgebildet ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Anzeigeeinheit auch mindestens eine optische Anzeigeeinrichtung zugeordnet sein, die beispielsweise mindestens eine als Antwort auf ein Überwachungssignal 0 aufleuchtende Leuchtdiode und/oder mindestens ein LCD-Display oder dergleichen umfassen kann.
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Um auf einfache, bequeme und kostengünstige Weise eine Überwachung mehrerer ggf. unterschiedlicher Haushaltsgeräte zu ermöglichen, ist bei einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, daß die Anzeigeeinheit mehreren, vorzugsweise unterschiedlichen, Haushaltsgeräten zugeordnet ist, die jeweils eine geeignete Sendeeinrichtung aufweisen, deren Überwachungssignale so gebildet sind, daß sie von der Empfangseinrichtung der Anzeigeeinheit aufnehmbar sind und von einer entsprechenden Signalverarbeitungseinrichtung verarbeitbar sind. Insbesondere für diesen Fall kann vorgesehen sein, daß die Anzeigeeinheit zur Abgabe von mindestens zwei unterschiedlichen Warn- oder Alarmsignalen ausgebildet ist. Beispielsweise können zwei oder mehr unterschiedlichen Haushaltsgeräten zwei oder mehr unterschiedliche Signaltonfolgen einer akustischen Anzeigeeinrichtung zugeordnet sein. Es kann auch so sein, daß bei einer optischen Anzeigeeinrichtung jedem überwachten Haushaltsgerät ein eigenes intuitiv erkennbares Symbol zugeordnet ist, auf das bei Alarm hingewiesen wird. Dadurch wird ein Benutzer in die Lage versetzt, aus der Art des von der Anzeigeeinrichtung abgegebenen Warnoder Alarmsignals auf das Haushaltsgerät zu schließen, an dem möglicherweise Probleme auftreten.
Da die mit Hilfe erfindungsgemäßer Überwachungseinrichtungen mögliche Überwachung von Haushaltsgeräten vor allem auf größere Entfernungen nützlich ist und ggf. nicht gebraucht wird, wenn sich der Nutzer des Haushaltsgerätes in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes befindet und somit das Gerät direkt im Blick hat, ist bei einer Weiterbildung vorgesehen, daß die Sendeeinrichtung und/oder die Empfangseinrichtung derart aus-0 gebildet sind, daß eine Übertragung eines gerätebezogenen Überwachungssignals und/oder eine Anzeige eines gerätebezogenen Alarmsignales unterdrückt ist, wenn ein Mindestabstand zwischen der Signaleinrichtung des Gerätes und der Empfangs-
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einrichtung unterschritten ist und/oder wenn sich die Sendeeinrichtung und die Empfangseinrichtung im gleichen Raum befinden. In diesem Fall ist es in der Regel unnötig, daß bei Bedienung des Haushaltsgerätes das Alarmsignal aktiviert wird, weil entweder die befugte Person selbst die Bedienung durchführt oder aber durch direkten Eingriff Schäden infolge der Bedienung verhindern kann. Diese nützliche Funktion kann beispielsweise dadurch realisiert werden, daß die Empfangseinrichtung so ausgelegt wird, daß sie in der Lage ist, die Stärke des Überwachungssignales zu erfassen und in Abhängigkeit von der empfangenen Signalstärke die Abgabe eines Alarmsignales zu unterdrücken oder zu aktivieren.
Eine Nutzensteigerung erfindungsgemäßer Überwachungseinrichtungen kann dadurch erreicht werden, daß die Anzeigeeinheit zusätzlich zu der Empfangseinrichtung und einer Anzeigeeinrichtung des Bedienungs-Fernalarms mindestens eine weitere Funktionseinrichtung aufweist, beispielsweise ein Display, das so ansteuerbar ist, daß über das Display Zustandsinformationen über den Betriebszustand von überwachten Haushaltsge-0 raten anzeigbar sind. Die vorzugsweise drahtlose signalübertragende Verbindung zwischen Haushaltsgerät und Anzeigeeinheit kann dazu benutzt werden, diese Zustandsinformationen in Form geeigneter Zustandssignale zu übertragen. Beispielsweise kann eine Zeitanzeigeeinheit vorgesehen sein, die über Zeitsignale, die von der Sende- zur Empfangseinrichtung übertragbar sind, ansteuerbar ist. Dadurch kann zum Beispiel die Restzeit einer am Herd eingestellten Kochdauer an der Anzeigeeinheit angezeigt werden.
Die Erfindung betrifft auch ein Haushaltsgerät, insbesondere 0 ein elektrisches Kochgerät, eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner oder dergleichen, dem eine vorzugsweise direkt an oder in dem Gerät angeordnete Sendeeinrichtung zur Abgabe
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mindestens eines Überwachungssignales als Antwort auf eine Betätigung einer an dem Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung zugeordnet ist. Außerdem betrifft die Erfindung eine Anzeigeeinheit mit einer Empfangseinrichtung zum Empfang von durch derartige Sendeeinrichtungen abgebbaren Überwachungssignalen und mit mindestens einer Anzeigeeinrichtung zur Anzeige eines die Bedienung des Haushaltsgerätes anzeigenden Warnsignals oder Alarmsignals als Antwort auf den Empfang eines Überwachungssignals.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit der Zeichnung und den Unteransprüchen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Kombination miteinander bei einer Ausführungsform verwirklicht sein. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher erläutert.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt eine mehreren, unterschiedlichen Haushaltsgeräten zugeordnete tragbare Anzeigeeinheit 0 sowie in schematischer Darstellung die Sende- und Empfangseinrichtung zur Überwachung eines elektrischen Kochgerätes.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt in stark schematischer Darstellung ein Haushaltsgerät 1 in Form eines elektrischen Kochgerätes mit einem Glaskeramik-Kochfeld und einem Backofen. An der sichtbaren Vorderseite des Kochherdes sind fünf drehbare Bedienknöpfe 2 angebracht, mit deren Hilfe die verschiedenen Betriebszustände des Elektrogerätes einstellbar sind. Beispielsweise kann ein Bedienknopf zur Einstellung der Temperatur und ein anderer zur Einstellung der Heizart des 0 Backofens vorgesehen sein. Andere Drehknöpfe können zur Einstellung der Kochstufen der einzelnen Kochzonen des Glaskera-
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mikkochfeldes dienen. Eine Zeitschaltuhr 3 dient zur Einstellung vorgebbarer Kochzeiten und schaltet nach Ablauf der eingestellten Zeit die entsprechende Heizeinrichtung eines Kochfeldes oder des Backofens aus. Die Restheizdauer wird optisch angezeigt. Die der manuellen Bedienung des Kochgerätes durch einen Benutzer dienenden Schalteinrichtungen 2, 3 sind mit einer im Gehäuse des Kochgerätes angebrachten elektrischen Steuereinheit 4 mittels elektrischer Leitungen 5 verbunden. Die Steuereinheit steuert aufgrund der an den Bedienelementen eingestellten Parameter eine nicht gezeigte Leistungseinheit des Kochgerätes so an, daß das Kochgerät einen dem Bedienerwunsch bzw. einen den Stellungen der Bedienelemente 2, 3 entsprechenden Betriebszustand einnimmt.
In dem Gehäuse des Haushaltsgerätes 1 ist weiterhin eine zur Abgabe von Funksignalen ausgebildete Sendeeinrichtung 10 untergebracht, die über eine Leitung 11 mit der Steuereinheit 4 verbunden ist. Die Sendeleistung des Senders 10 sowie die Frequenz der abgegebenen Strahlung sind so ausgelegt, daß von der Sendeeinrichtung abgegebene Funksignale Wände durchdrin-0 gen können und ggf. auch über mehrere Stockwerke eines Gebäudes hinweg sicher zu empfangen sind. Ein entsprechend ausgelegter Teil in der Steuerung der Steuereinheit 4 ist so ausgelegt, daß bei jeder Betätigung eines der Bedienelemente 2, 3, d.h. beispielsweise bei einer Verdrehung eines Drehknopfes aus seiner eingestellten Stellung oder bei einer Verstellung der Zeitschaltuhr 3 durch einen Bediener, ein die Tatsache einer Bedienung anzeigendes Bediensignal über die Leitung 11 an die Sendeeinrichtung 10 abgegeben wird. Durch dieses wird die Sendeeinrichtung 10 veranlaßt, ein kurzes Überwachungs-0 signal abzustrahlen.
Dem Kochherd 1 ist eine tragbare Anzeigeeinheit 15 zugeordnet, die in der dargestellten Ausführunsgform eine an die
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Form einer Fernseh-Fernbedienung erinnernde Form hat. In dem handlichen, flachen Kunststoffgehäuse 16 der Anzeigeeiiiheit ist eine auf die Sendeeinrichtung 10 abgestimmte Empfangseinrichtung 17 zum Empfang von durch die Sendeeinrichtung abgegebenen Überwachungssignalen untergebracht. Die Empfangseinrichtung ist über eine Leitung mit einer Signalauswerteeinrichtung 18 verbunden, die empfangene Signale auswertet und als Antwort auf die Signale verschiedene Anzeigeeinrichtungen der Anzeigeeinheit ansteuert. Eine der Anzeigeeinrichtungen ist ein akustischer Signalgeber 19, der aufgrund einer Ansteuerung durch die Signalauswerteeinrichtung 18 ein Piepston oder Pfeifton oder eine Folge von Tönen abgibt. Eine ebenfalls an die Signalauswerteeinrichtung 18 angeschlossene optische Anzeigeeinrichtung 20 umfaßt ein an der Oberseite des Gehäuses 16 angebrachtes, rechteckförmiges Flüssigkeitskristall-Anzeigefeld 21, das durch Aufleuchten bzw. Verlöschen seiner Anzeigesegmente verschiedene, im folgenden noch näher zu erläuternde, Anzeigen ermöglicht.
Die Anzeigeeinheit 15 kann zur gleichzeitigen Überwachung verschiedener, ggf. in unterschiedlichen Räumen eines Haushaltes untergebrachter Haushaltsgeräte benutzt werden. Die Zeichnungsfigur zeigt hierzu beispielhaft eine schematisch dargestellte, in einem Kellerraum aufgestellte Waschmaschine 12 sowie einen in der Küche stehenden Kühlschrank 13. In der Waschmaschine 12 befindet sich ein Sender, der so angesteuert wird, daß er ein Überwachungssignal abgibt, sobald die Waschmaschine eingeschaltet wird. Im Kühlschrank befindet sich ein Sender, der ein Überwachungssignal aussendet, sobald die Kühlschranktür geöffnet wird. Die Ansteuerung dieses Senders kann beispielsweise mit Hilfe des Lichtschalters erfolgen, der die Innenbeleuchtung des Kühlschranks bei Türöffnung einschaltet. Die Sendeeinrichtungen aller durch die Anzeigeeinheit 15 zu überwachenden Haushaltsgeräte sind
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durch Wahl einer geeigneten Trägerfrequenz auf die Empfangseinrichtung 17 abgestimmt, können jedoch durch Aufmodulierung unterschiedlicher, gerätespezifischer Signalanteile so eingerichtet sein, daß aus dem empfangenen Überwachungssignal mittels der Signalauswerteeinrichtung 18 auf das jeweils sendende Haushaltsgerät geschlossen werden kann.
Das Display 21 hat in einer oberen Reihe fünf unterschiedliche Symbole 22, die permanent erkennbar sein können und, von links nach rechts, einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner, das Kochfeld eines Elektroherdes und einen Backofen symbolisieren. Unterhalb der Symbole sind Pfeilsymbole 23 angeordnet, die auf die jeweiligen Gerätesymbole 22 weisen. Darunter befindet sich eine Zeitanzeigezone 25, auf der die auch auf der am Gerät vorhandene Zeitschaltuhr 3 ablesbare Resteinschaltzeit ablesbar ist. Das entsprechende Zustandssignal, ein Zeitsignal, wird kontinuierlich oder periodisch von der Sendeeinrichtung 10 zur Empfangseinrichtung 17 übertragen.
Unter der Zeitanzeigezone befindet sich im Zentrum des Anzeigefeldes 21 ein dreieckiges Warnsymbol 26. Links daneben ist das Symbol für eine überwachbare Dunstabzugshaube erkennbar, rechts daneben eine Ladezustandsanzeige für den eingebauten Akkumulator und daneben ein Funksymbol zur Anzeige eines existierenden Funkkontaktes zwischen Haushaltsgerät und Anzeigeeinheit. In der darunterliegenden Zone 27 sind verschiedene Anzeigemöglichkeiten für Zustandsinformationen über die vier auf dem Glaskeramikkochfeld des Kochherdes 1 vorgesehenen Kochzonen vorgesehen. Sie sind im Beispielsfall so gestaltet, daß das Vorhandensein eines Topfes auf einem 0 Kochfeld (bei vorhandener Topferkennung am Kochherd), die eingestellte Leistungsstufe, die eingestellte Kochart (Automatik/konventionell) und/oder die Tatsache angezeigt wird, ob
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eine Kochzone ein- oder ausgeschaltet ist. Diese Informationen sind in Zustandssignalen enthalten, die von der Sendeeinrichtung 10 zur Empfangseinrichtung 17 übertragen werden.
Eine Besonderheit dieser Ausführungsform der Anzeigeeinheit liegt darin, daß sie auch dazu benutzt werden kann, von ihr überwachte, eingeschaltete Elektrogeräte von Ferne abzuschalten. Eine entsprechende Fernabschalteinrichtung umfaßt auf Seiten der Anzeigeeinheit eine über eine Abschalttaste 3 0 und eine geeignete Steuereinheit 31 ansteuerbare Funksendeeinrichtung 32, die bei Drücken der Abschalttaste 30 ein Abschaltsignal aussendet. Mit Hilfe eines Gerätewahl-Tastschalters 33 kann zwischen den einzelnen Geräten umgeschaltet werden. Dabei leuchtet jeweils das gerätespezifische Pfeilsymbol 23 für das aktuell abschaltbare Gerät auf. Auf Seiten der überwachten Geräte sind entsprechende Empfangseinrichtungen vorgesehen, die das Abschaltsignal empfangen und entsprechend aufbereitet an die zugehörige Gerätesteuerung weitergeben, die daraufhin das zum Abschalten angesteuerte Elektrogerät ausschaltet.
0 Die Funktion des Bedienungsfernalarms wird am Beispiel des Kochherdes 1 beschrieben. Dieser sei von einem befugten Benutzer so eingestellt, daß eine seiner Kochzonen eingeschaltet ist und einen auf der Glaskeramik abgestellte Topf 7 bzw. dessen Inhalt beheizt. Der Kochherd 1 ist in der Küche einer Wohnung aufgestellt. Der Benutzer bzw. die Benutzerin trägt die Anzeigeeinheit mit sich und ist in einem Nebenraum beschäftigt. Wenn nun beispielsweise ein unbeaufsichtigtes Kind zum Herd 1 geht und, unbeobachtet von der Aufsichtsperson, an einem Drehknopf für eine andere Kochzone dreht und deren Beheizung einschaltet, so wird die Steuereinheit 4 angesteuert, um die Beheizung einzuleiten. Da sich durch die erfolgte Bedienung der Steuerzustand des Kochherdes ändert,
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gibt die Steuereinheit 4 ein Bediensignal an die Sendeeinrichtung 10 ab, die als Antwort auf die erfolgte Bedienung ein Überwachungssignal abstrahlt. Dieses wird an der Anzeigeeinheit mittels der Empfangseinrichtung 17 empfangen und bewirkt, daß das Symbol für den Kochherd und/oder der auf diese weisende Pfeil im Wechsel mit dem auffälligen Warnsymbol 26 aufblinkt. Zusätzlich ertönt ein durch den Signalgeber 19 abgegebenes akustisches Signal, das den Träger der Anzeigeeinheit dazu veranlaßt, auf das Display 21 zu sehen, um zu ermitteln, an welchem der überwachten Haushaltsgeräte eine unbefugte Bedienung vorgenommen wurde. In der Regel wird es dann so sein, daß der (befugte) Benutzer zum überwachten Haushaltsgerät geht und dessen Schaltzustände überprüft und ggf. den vor der letzten Bedienung eingestellten Zustand wieder herstellt. Es wäre auch möglich, zur Sicherheit gleich nach dem Empfang eines Bedienungsfernalarmsignals mittels des Geratewahlschalters 27 das entsprechende Gerät anzuwählen und über die Fernausschaltung durch Drücken der Abschalttaste vollständig abzuschalten, um Schäden zu verhindern.
Claims (17)
1. Einrichtung zur Überwachung mindestens eines Haushaltsgerätes, insbesondere eines elektrischen Kochgerätes, einer Waschmaschine, eines Wäschetrockners oder dergleichen, mit einer dem Haushaltsgerät zugeordneten Sendeeinrichtung (10) zur Abgabe mindestens eines Überwachungssignales als Antwort auf eine Betätigung einer an dem Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung, insbesondere eines Schalters, einer Tür oder dergleichen, sowie mit einer dem Haushaltsgerät zugeordneten, gesonderten Anzeigeeinheit (15) mit einer Empfangseinrichtung (17) zum Empfang von durch die Sendeeinrichtung abgebbaren Überwachungssignalen und mit mindestens einer Anzeigeeinrichtung (19, 21) zur Anzeige eines die Bedienung des Haushaltsgerätes anzeigenden Warnsignals als Antwort auf den Empfang eines Überwachungssignales.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) ein tragbares Gerät ist, das vorzugsweise so klein und leicht ist, daß es in eine Tasche eines Bekleidungsstückes steckbar ist, wobei die Anzeigeeinheit vorzugsweise Einrichtungen zur Befestigung an einem Bekleidungsstück aufweist, beispielsweise nach Art eines Clips.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit nach Art eines Bleistiftes oder Kugelschreibers ausgebildet und dimensioniert ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung (10) zur Abgabe von drahtlos übertragbaren Überwachungssignalen ausgebildet ist, vorzugsweise zur Abgabe von Funksignalen.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung zur Abgabe von Überwachungssignalen ausgebildet ist, die durch Gebäudewände hindurch und/oder über mehrere Stockwerke eines Gebäudes empfangbar sind.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) mindestens eine Anzeigeeinrichtung (19) aufweist, die derart ausgebildet ist, daß ein erzeugtes Warnsignal vom Benutzer wahrnehmbar ist, auch wenn sich die Anzeigeeinheit nicht im Blickfeld des Benutzers befindet.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) mindestens eine akustische Anzeigeeinrichtung (19) aufweist.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) mindestens eine mechanische Anzeigeeinrichtung aufweist, die insbesondere zur Erzeugung einer Vibration der Anzeigeeinheit als Antwort auf ein Überwachungssignal ausgebildet ist.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) mindestens eine optische Anzeigeeinrichtung (20) aufweist, insbesondere mit mindestens einem Flüssigkeitskristall- Anzeigefeld (21).
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) mehreren Haushaltsgeräten (1, 12, 13) zugeordnet ist.
11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) zur Abgabe von mindestens zwei unterscheidbaren Alarmsignalen ausgebildet ist, wobei vorzugsweise die Alarmsignale so ausgestaltet sind, daß aus einem Alarmsignal auf das Haushaltsgerät rückschließbar ist, dessen Bedienung die Abgabe des Alarmsignals auslöst.
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinrichtung und/oder die Empfangseinrichtung derart ausgebildet sind, daß eine Übertragung eines gerätebezogenen Überwachungssignals und/oder eine Anzeige eines gerätebezogenen Alarmsignals unterdrückt ist, wenn ein Mindestabstand zwischen der Signaleinrichtung des Haushaltsgerätes und der Empfangseinrichtung unterschritten ist und/oder wenn sich die Sendeeinrichtung und die Empfangseinrichtung im gleichen Raum befinden.
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) zusätzlich zu der Empfangseinrichtung (17) und mindestens eine Anzeigeeinrichtung (20) des Bedienungs-Fernalarms mindestens eine weitere Funktionseinrichtung aufweist, insbesondere eine Anzeigeeinrichtung zur Anzeige von Zustandsinformationen über den Betriebszustand von überwachten Haushaltsgeräten.
14. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinheit (15) eine Sendeeinrichtung (32) zur Abgabe eines Fernabschaltsignals für mindestens ein der Anzeigeeinrichtung zugeordnetes Haushaltsgerät aufweist, wobei die Sendeeinrichtung vorzugsweise ein Funksender ist.
15. Haushaltsgerät, insbesondere elektrisches Kochgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner oder dergleichen, mit einer Sendeeinrichtung (10) zur Abgabe mindestens eines Überwachungssignals als Antwort auf eine Betätigung einer an dem Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung, insbesondere eines Schalters des Haushaltsgerätes.
16. Anzeigeeinheit (15) für ein Bedienungsfernalarmsystem mit einer Empfangseinrichtung (17) zum Empfang von Überwachungssignalen, die von einer Sendeeinrichtung (10) mindestens eines Haushaltsgerätes (1) als Antwort auf eine Betätigung einer an dem Haushaltsgerät angeordneten Einrichtung abgebbar sind, und mit mindestens einer Anzeigeeinrichtung (19, 20) zur Anzeige eines die Bedienung des Haushaltsgerätes anzeigenden Alarmsignales als Antwort auf den Empfang eines Überwachungssignales.
17. Anzeigeeinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens ein Merkmal des kennzeichenden Teils von mindestens einem der Ansprüche 2, 3 oder 6 bis 14 aufweist.
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