DE20003261U1 - Datenspeicher - Google Patents
DatenspeicherInfo
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- G06K19/041—Constructional details
- G06K19/042—Constructional details the record carrier having a form factor of a credit card and including a small sized disc, e.g. a CD or DVD
- G06K19/044—Constructional details the record carrier having a form factor of a credit card and including a small sized disc, e.g. a CD or DVD comprising galvanic contacts for contacting an integrated circuit chip thereon
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- G06K7/0004—Hybrid readers
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- G11B7/00—Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
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- G—PHYSICS
- G11—INFORMATION STORAGE
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- G11B7/24—Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material
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- Signal Processing For Digital Recording And Reproducing (AREA)
Description
1 . Oliver Bermes
Adolf-Rombach-Straße 7
79232 March-Buchheim
79232 March-Buchheim
2. Peter Bermes
Adolf-Rombach-Straße 7
79232 March-Buchheim
79232 March-Buchheim
Die Erfindung betrifft einen Datenspeicher mit einer maschinenlesbaren Speicherkarte, die auf zumindest einer ihrer beiden Karten-Flachseiten wenigstens einen Speicherchip und/oder einen Magnetstreifen aufweist.
Datenspeicher der eingangs erwähnten Art werden beispielsweise als Scheckkarten eingesetzt. Diese Scheckkarten werden nicht nur als Identifikationsausweis für einen bestimmten Kontoinhaber - sondern auch als Schlüssel für einen Geldautomaten und für den bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet. Die üblichen Scheckkarten weisen dazu neben den auf der Karte ersichtlichen und den Kontoinhaber identifizierenden Daten weitere maschinenlesbare Speicher auf, die als Magnetstreifen oder als Speicherchip ausgebildet sind.
Die auf den Magnetstreifen oder dem Speicherchip einer Scheckkarte abzuspeichernde Datenmenge ist jedoch begrenzt.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, die auf derartigen Scheckkarten abspeicherbare Datenmenge wesentlich zu erhöhen.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht insbesondere
*· F:\feXTE\ANMELDUN\NE000500
darin, daß die Speicherkarte als Compact-Disc ausgestaltet ist, die auf einer ihrer Flachseiten eine um eine zentrale Mitnehmeröffnung konzentrisch oder spiralförmig angeordnete Speicherebene trägt.
Der erfindungsgemäße Datenspeicher weist eine Speicherkarte auf, die als Compact-Disc ausgestaltet ist und vorzugsweise auf ihre dem Speicherchip und/oder dem Magnetstreifen abgewandten Flachseite eine Speicherebene trägt, die konzentrisch oder spiralförmig um eine zentrale Mitnehmeröffnung angeordnet ist. Diese Speicherebene 10. kann als Tonträger, Bildträger und/oder als Datenträger dienen.
Um den Datenspeicher wie üblich auch als Scheckkarte am Geldautomaten oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr einsetzen zu: können, ist es zweckmäßig, wenn der Datenspeicher und insbesondere seine Speicherkarte als Scheckkarte ausgebildet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt. Nachstehend ist die Erfindung mit ihren wesentlichen Einzelheiten anhand der Zeichnungen noch näher erläutert. 20
Es zeigt:
Fig. 1 einen Datenspeicher und seine Einzelteile in einer bevorzugten Ausführungsform, der eine Speicherkarte sowie einen damit lösbar verbindbaren Speicherkarten-Träger
hat, der eine Umrahmung für die Speicherkarte bildet,
Fig. 2 einen Datenspeicher und seine Einzelteile, der ebenfalls
eine Speicherkarte sowie einen Speicherkarten-Träger
0 aufweist,wobeiderSpeicherkarten-Trägervierkreuzförmig
voneinander abstehende Haltearme hat, welche mit ihren Armenden die Speicherkarte umgreifen und
Fig. 3 einen Datenspeicher, bei dem Speicherkarten-Träger den 5 Umriß der Speicherkarte zu einem Scheckkarten-Format
ergänzt.
In den Figuren 1 bis 3 sind verschiedene Datenspeicher 1 dargestellt, die eine maschinenlesbare Speicherkarte 2 sowie einen damit lösbar verbindbaren Speicherkarten-Träger 3 haben. Die aus der Speicherkarte 2 sowie dem Speicherkarten-Träger 3 bestehende Einheit ist in den Figuren la, 2a und 3a in einer Draufsicht und in den Figuren Ib, 2b und 3b in einem Querschnitt gezeigt.
10, Die in den Figuren Ic, 2c und 3c in einer Draufsicht und in den fc Figuren Id, 2d und 3d in einem Querschnitt dargestellten Speicherkarten 2 weisen auf ihrer einen Flachseite einen randseitig angeordneten Magnetstreifen 4 sowie einen Speicherchip 5 auf. Die Speicherkarten 2 sind gleichzeitig auch als Compact-Disc ausgestaltet und tragen auf ihrer dem Speicherchip 5 und dem Magnetstreifen 4 abgewandten Flachseite eine ringförmige Speicherebene 6, die konzentrisch oder spiralförmig um eine zentrale Mitnehmeröffnung 7 angeordnet ist. Diese Mitnehmeröffnung 7 ist für die Drehantriebsspindel oder dergleichen Mitnehmer eines CD-Spielers oder eines CD-ROM-Laufwerks 0 vorgesehen.
Da die hier dargestellten Datenspeicher 1 somit über drei &phgr; unterschiedliche Speicher verfügen, ist auf diesen Datenspeichern
1 eine sehr große Datenmenge abspeicherbar.
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Die in den Figuren Ie, 2e und 3e in einer Draufsicht und in den Figuren If, 2f und 3f in einem Querschnitt dargestellten Speicherkarten-Träger 3 umgrenzen eine zu zumindest einer Flachseite hin offene Speicherkarten-Aufnahme 8 in welche die zugeordnete Speicherkarte 1', mit ihrer die Speicherebene 6 aufweisenden Flachseite zuerst, einlegbar ist. Bei entsprechender Ausgestaltung der Speicherkarten-Aufnahme 8 und ihrer Randinnenseiten läßt sich die Speicherkarte
2 in die Speicherkarten-Aufnahme einclipsen.
5 Um die hier dargestellten Datenspeicher 1 beispielsweise in der
8-Zoll-Ausnehmung der CD-Schublade eines CD-ROM-Laufwerks einsetzen und dort derart plazieren zu können, daß der Mitnehmer dieses Laufwerks die Mitnehmeröffnung 7 der Speicherkarte 2 durchsetzt, weisen die Datenspeicher 1 eine Zentrierführung auf.
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Diese Zentrierführung ist bei den in den Figuren 1 und 2 dargestellten Datenspeichern 1 am Speicherkarten-Träger 3 vorgesehen.
Dazu ist bei dem in Figur 1 dargestellten Datenspeicher 1 der 10- Speicherkarten-Träger 3 als beidseits flachseitig offene Umrahmung für die Speicherkarte 1 ausgebildet. In diese in ihrem Umriß komplementär zur Speicherkarte 2 geformte Speicherkarten-Aufnahme 8 ist die Speicherkarte 2 bis zu zwei Zentrierstegen 9 einlegbar. Diese Zentrierstege 9 überbrücken die der Speicherkarten-Aufnahme 8 abgewandte Flachseite des Speicherkarten-Trägers 3. Die Zentrierstege 9 sind außerhalb des Bereichs der Speicherebene 6 bei eingelegter Speicherkarte 1 angeordnet, so daß die auf der Speicherebene 6 abgespeicherten Daten ohne weiteres aus dem in Figur 1 dargestellten Datenspeicher 1 ausgelesen werden können.
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Der in Figur 2 dargestellte Datenspeicher 1 hat an seinem Speicherkarten-Träger 3 vier kreuzförmig voneinander abstehende Haltearme 10, die an ihren Armenden die-Speicherkarten-Aufnahme 8 umgrenzen. Dabei sind die an den gegenüberliegenden Schmalseiten 5 des Speicherkarten-Trägers 3 angeordneten Armenden 10' als Zentrierführung ausgebildet. Der Speicherkarten-Träger 3 weist eine zentrale Durchgriffsöffnung 12 auf, die der Mitnehmer des CD-Laufwerks durchsetzt.
0 Die äußeren Stirnseiten der Armenden 10 ' können dazu beispielsweise kreisbogenförmig gerundet sein. Bei dem in Figur 2 dargestellten Datenspeicher 1 sind die Haltearme 10' stattdessen mit ihren Armenden über die Kartenebene der Speicherkarte 1 derart abgewinkelt, daß ihre über die Kartenebene vorstehenden Seitenränder 11 als 5 Zentrierführung dienen.
Bei dem in Figur 3 dargestellten Datenspeicher 1 sind die Schmalseiten der Speicherkarte 1 kreisbogenförmig ausgestaltet und als Zentrierführung ausgebildet. Diese Schmalseiten der Speicherkarte 1 liegen somit im Umriß einer üblichen 8-Zoll-Compact-Disc. Um die Speicherkarte 1 in Figur 3 aber nicht nur als Compact-Disc verwenden, sondern auch als Scheckkarte beispielsweise in herkömmlichen Geldautomaten einsetzen zu können, weist hier der Speicherkarten-Träger 3 in Draufsicht im wesentlichen den Umriß einer Scheckkarte auf.
fe Zur Entnahme der Speicherkarte 1 aus der zu einer Flachseite hin offenen Speicherkarten-Aufnahme 8 weist der in Figur 3 dargestellte Speicherkarten-Träger 3, der hier auch als Schutzhülle für die in der Speicherkarten-Aufnahme 8 befindliche Speicherebene 6 dient, eine Durchgriffsöffnung 12 auf, die hier koaxial zur Mitnehmeröffnung 7 der in der Speicherkarten-Aufnahme 8 befindlichen Speicherkarte 1 angeordnet ist.
Durch die besondere Ausgestaltung der Speicherkarte 2 und des ihr 0 jeweils zugeordneten Speicherkarten-Trägers 3 erfüllen die hier dargestellten Datenspeicher 1 die Doppelfunktion sowohl einer Scheckoder dergleichen Ausweiskarte als auch einer Compact-Dise, auf der Ton-, Bild- oder sonstige Daten abgespeichert sind. Aufgrund der . großen Datenmenge, die auf den dargestellten Datenspeichern 1 5 abgespeichert werden kann, können dem Anwender auf dem vorhandenen Speicherplatz die Akzeptanzstellen, Produktkataloge, Kundendaten, Telefonverzeichnisse, Kontaktadressen oder sonstige Auskunftsfunktionen bereitgestellt werden. Dabei läßt sich die auf den Speicherkarten 2 der Datenspeicher 1 befindliche Speicherebene 6 0 auf allen üblichen CD-, DVD- und CD-ROM-Laufwerken abspielen..
- Ansprüche -
Claims (13)
1. Datenspeicher (1) mit einer maschinenlesbaren Speicherkarte (2), die auf zumindest einer ihrer beiden Karten-Flachseiten wenigstens einen Speicherchip (5) und/oder einen Magnetstreifen (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherkarte (2) als Compact-Disc ausgestaltet ist, die auf einer ihrer Flachseiten eine um eine zentrale Mitnehmeröffnung (7) konzentrisch oder spiralförmig angeordnete Speicherebene (6) trägt.
2. Datenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenspeicher (1) eine Zentrierführung für die als Compact- Disc ausgestaltete Speicherkarte (1) hat.
3. Datenspeicher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenspeicher (1) einen Speicherkarten-Träger (3) hat, der mit der Speicherkarte (2) lösbar verbindbar ist.
4. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) eine zu zumindest einer Flachseite hin offene Speicherkarten-Aufnahme (8) umgrenzt, in welche die Speicherkarte (2) einlegbar ist.
5. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Speicherkarten-Träger (3) die Zentrierführung vorgesehen ist.
6. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherkarte (2) scheckkartenartig ausgestaltet oder als Scheckkarte ausgebildet ist.
7. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) als beidseits flachseitige offene Umrahmung für die Speicherkarte (1) ausgebildet ist und daß die Speicherkarte (1) in die Speicherkarten-Aufnahme (8) bis zu wenigstens einem Zentriersteg (9) einlegbar ist, welcher auf der der Speicherkarten-Aufnahme (8) abgewandten Flachseite des Speicherkarten-Trägers (3) die Rahmenöffnung überbrückt.
8. Datenspeicher nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) zwei Zentrierstege (9) hat, die kreisbogenförmig um die Mitnehmeröffnung (7) auf gegenüberliegenden Seiten dieser Mitnehmeröffnung (7) angeordnet sind.
9. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) vier kreuzförmig voneinander abstehende Haltearme (10) hat, die an ihren Armenden die Speicherkarten-Aufnahme (8) umgrenzen und daß die an den gegenüberliegenden Schmalseiten angeordneten Armenden (10') als Zentrierführung ausgebildet sind.
10. Datenspeicher nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltearme (10) mit ihren Armenden über die Kartenebene der Speicherkarte (1) abgewinkelt sind und daß die über die Kartenebene vorstehenden Armenden (10') an den Schmalseiten als Zentrierführung dienen.
11. Datenspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schmalseiten der Speicherkarte (1) kreisbogenförmig ausgestaltet und als Zentrierführung ausgebildet sind.
12. Datenspeicher nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) in Draufsicht im wesentlichen den Umriß einer Scheckkarte hat.
13. Datenspeicher nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherkarten-Träger (3) zumindest eine Durchgriffsöffnung (12) hat und daß die Durchgriffsöffnung (12) vorzugsweise koaxial zur Mitnehmeröffnung (7) der in der Speicherkarten-Aufnahme (8) befindlichen Speicherkarte (1) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003261U DE20003261U1 (de) | 2000-02-23 | 2000-02-23 | Datenspeicher |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20003261U DE20003261U1 (de) | 2000-02-23 | 2000-02-23 | Datenspeicher |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20003261U1 true DE20003261U1 (de) | 2000-10-19 |
Family
ID=7937764
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20003261U Expired - Lifetime DE20003261U1 (de) | 2000-02-23 | 2000-02-23 | Datenspeicher |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20003261U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1328900A4 (de) * | 2000-10-23 | 2003-08-13 | Encore Holdings Ltd | Ein optisch lesbarer träger und adapter hierfür |
-
2000
- 2000-02-23 DE DE20003261U patent/DE20003261U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1328900A4 (de) * | 2000-10-23 | 2003-08-13 | Encore Holdings Ltd | Ein optisch lesbarer träger und adapter hierfür |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20001123 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20030829 |