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DE20003625U1 - Unterlage für Bodenbeläge - Google Patents

Unterlage für Bodenbeläge

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DE20003625U1
DE20003625U1 DE20003625U DE20003625U DE20003625U1 DE 20003625 U1 DE20003625 U1 DE 20003625U1 DE 20003625 U DE20003625 U DE 20003625U DE 20003625 U DE20003625 U DE 20003625U DE 20003625 U1 DE20003625 U1 DE 20003625U1
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Germany
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underlay
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DE20003625U
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Ullrich & Naumann
Gewerblicher Rechtsschutz·Intellectual Property
5656/G/006
Heidelberg, 29. Februar 2000/kb:
Gebrauchsmusteranmeldung
des Herrn betreffend eine
Jürgen Schwab
Pfälzer Ring 40
68766 Hockenheim-Talhaus
„Unterlage für Bodenbeläge"
Repräsentanz Spanien Luisenstraße 14
E - 03720 Benissa, Alicante D-69115 Heidelberg
.'&agr;xtmiuaä, &mgr;®V5G : :
Telefon +49 62 21/60 43-0 Telefax +49 62 21/60 43-60 ' e-mail: un@hd-patent.de
Die Erfindung betrifft eine Unterlage für Bodenbeläge jedweder Art, insbesondere für schwimmend verlegbare Bodenbeläge, zur Trittschalldämmung und als Feuchtigkeitssperre, mit einer Schicht aus vorzugsweise Rippenpappe, wobei die Unterlage bahnenweise zu einer beliebigen Fläche zusammenfügbar ist und wobei einem Randbereich der Unterlage ein Unterlegmittel zugeordnet ist.
Unterlagen der in Rede stehenden Art sind seit Jahren aus der Praxis bekannt. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Unterlagen für Fußböden zum schwimmenden Verlegen der Bodenbeläge. So werden diese Unterlagen beispielsweise zum Verlegen von Parkett, Landhausdielen, Holzböden, Vollholzdielen, Laminat-Belägen etc. verwendet. Eine abschließende Aufzählung erübrigt sich hier unter Hinweis auf das grundsätzliche Anwendungsgebiet, nämlich als Unterlage für schwimmend verlegbare Bodenbeläge jedweder Art.
Aus der DE 195 17 607 A1 ist eine Unterlage für Bodenbeläge jedweder Art zur Trittschalldämmung und als Feuchtigkeitssperre bekannt. Die Unterlage weist eine Schicht aus vorzugsweise Rippenpappe auf, wobei die Unterlage bahnenweise zu einer beliebigen Fläche zusammenfügbar ist. Einem Randbereich der Unterlage ist ein als Verbindungsrand ausgebildetes Unterlegmittel zugeordnet.
Bei der bekannten Unterlage ist problematisch, dass sich das als Verbindungsrand ausgebildete Unterlegmittel lediglich im Rand- bzw. Fugenbereich einer Bahn befindet. Im ungünstigsten Fall kann dennoch Feuchtigkeit im Rand- bzw. Fugenbereich zwischen zwei Bahnen der Unterlage nach oben durchdringen, was zu Beschädigungen des zu unterlegenden Bodenbelags führen kann. Im Ergebnis ist durch eine Unterlage, die lediglich mit einem Verbindungsrand als Unterlegmittel im Randbereich ausgestattet ist, keine ausreichende Sicherheit gegen das Durchdringen von beispielsweise Baufeuchte aus noch nicht abgetrockneten Estrichen zu einem Bodenbelag gewährleistet. Dies ist insbesondere im Neubaubereich problematisch.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Unterlage für Bodenbeläge jedweder Art anzugeben, die eine ausreichende Feuchtigkeitssperre mit konstruktiv einfachen Mitteln bereitstellt.
Die zuvor genannte Aufgabe ist durch eine Unterlage für Bodenbeläge mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach ist eine Unterlage für Bodenbeläge der eingangs genannten Art derart ausgebildet, dass sich das Unterlegmittel im Wesentlichen über die gesamte Unterseite der Unterlage und mit einem Unterlegbereich über mindestens einen Rand der Unterlage hinaus erstreckt, um zum Unterlegen eines Randbereichs einer angrenzenden Bahn zu dienen.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, dass eine Ausgestaltung des Unterlegmittels lediglich als Verbindungsrand im Randbereich der Unterlage keine ausreichende Feuchtigkeitssperre bildet. In weiter erfindunsgemäßer Weise ist das Unterlegmittel derart ausgestaltet, dass es sich im Wesentlichen über die gesamte Unterseite der Unterlage erstreckt. Ein sich über mindestens einen Rand der Unterlage hinaus erstreckender Unterlegbereich des Unterlegmittels dient weiterhin zum Unterlegen eines Randbereichs einer angrenzenden Bahn. Damit ist bei einer bahnenweisen Verlegung der Unterlagen eine vollständige Unterlegung der Unterlage mit dem Unteriegmittel erreicht. Darüberhinaus ist im Randbereich einseitig eine Überlappung des Unterlegmittels erreicht, wodurch die Feuchtigkeitssicherheit noch weiter erhöht ist. Nicht zuletzt ist durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Unterlage auch die Herstellung der Unterlage hinsichtlich der Zuordnung des Unterlegmittels vereinfacht, da das Unterlegmittel großflächig dem Randbereich bzw. der Unterseite zuordenbar ist und nicht mehr gezielt nur dem Randbereich zuzuordnen ist. Dadurch ist ein geringeres Maß an Präzision bei der Herstellung und damit eine vereinfachte Herstellung ermöglicht.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Unterlage für Bodenbeläge eine Unterlage bereitgestellt, bei der eine ausreichende Feuchtigkeitssperre mit konstruktiv einfachen Mitteln realisiert ist.
In besonders praktischer Weise könnte der Unterlegbereich integraler Bestandteil des Unterlegmittels sein. Damit ist gewährleistet, dass bei der Herstellung der Unterlage das Unterlegmittel mitsamt dem Unterlegbereich in einem Arbeitsschritt zugeordnet werden kann.
Im Hinblick auf eine besonders sichere Zuordnung des Unterlegmittels zur Unterseite der Unterlage könnte das Unterlegmittel auf die Unterseite aufkaschiert sein. Das Unterlegmittel könnte mit der Unterseite zumindest bereichsweise oder abschnittsweise verklebt sein, wodurch eine besonders einfache Verbindung zwischen Unterlegmittel und Unterseite herstellbar ist.
Im Konkreten könnte das Unterlegmittel ein feuchtigkeitssperrendes Papier sein. Alternativ hierzu könnte das Unterlegmittel eine ebenfalls feuchtigkeitssperrende Folie sein. In jedem Fall ist es günstig, ein vergleichsweise dünnes Unterlegmittel zu verwenden, um Unebenheiten der Unterlage in Randbereichen zu vermeiden. Derartige Unebenheiten könnten durch zu dicke, im Randbereich einseitig doppelt übereinanderliegende Unterlegmittel auftreten.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Foliendicke von 200 pm besonders günstig ist, nämlich einerseits eine sichere Feuchtigkeitssperre bietet und andererseits nicht im obigen Sinn zu dick ist.
Als Folienmaterial könnte Kunststoff verwendet werden. Damit ist ein preiswertes Folienmaterial bereitgestellt. Es ist jedoch auch die Verwendung anderer Materialien denkbar, die wie beispielsweise eine Metallfolie ebenfalls eine Feuchtigkeitssperre bilden.
Die vorzugsweise aus Rippenpappe bestehende Schicht der Unterlage erfüllt eine Dämpfungsfunktion mit hoher Elastizität. Dabei ist die Rippenpappe in gewissem Maße kompressibel ausgebildet. Hierdurch können auch Unebenheiten des zu belegenden Untergrunds ausgeglichen werden. Zur Vermeidung einer Beeinflussung der definierten Dämpfungs- und Elastizitätseigenschaften der vorzugsweise aus Rippenpappe ausgebildeten Schicht ist es vorteilhaft, wenn das
Unterlegmittel inkompressibel ist. Die Aufgabe des Unterlegmittels besteht im Wesentlichen ausschließlich darin eine ausreichende Feuchtigkeitssperre bereitzustellen. Dämpfungsfunktionen sind hier eher unerwünscht.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte sich der Unterlegbereich streifenförmig entlang dem Rand erstrecken. Hierdurch ist ein sicheres und vollständiges Überlappen mit einer angrenzenden Bahn ermöglicht.
Hinsichtlich einer sicheren Verbindung zwischen angrenzenden Bahnen könnte der Unterlegbereich auf seiner Oberseite mit dem Randbereich der angrenzenden Bahn verklebbar sein. Dabei könnte der Unterlegbereich im Konkreten auf seiner Oberseite zumindest bereichsweise eine aktive oder aktivierbare Klebeschicht aufweisen. Hinsichtlich der Flächengröße der Klebeschicht ist auf die jeweiligen Stabilitätserfordernisse abzustellen. Die Aktivierung der Klebeschicht könnte durch Abziehen einer Schutzschicht oder Schutzfolie erfolgen. Eine aktive Klebeschicht könnte beim Verlegen der Unterlage aufgebracht werden.
Im Konkreten könnte die Klebeschicht ein Selbstklebeband sein. In besonders vorteilhafter Weise könnte das Selbstklebeband doppelseitig klebend sein. Ein Klebeband könnte ebenfalls erst während des Verlegens der Unterlage auf den Unterlegbereich aufgebracht werden, wobei es dann individuell positioniert werden könnte. Ein doppelseitiges Selbstklebeband könnte schon während der Herstellung der Unterlage auf den Unterlegbereich aufgebracht werden, wobei dann bei der Verarbeitung der Unterlage lediglich eine Schutzfolie von dem doppelseitig klebenden Klebeband auf der nach oben zeigenden Seite des Selbstklebebands abgezogen werden müßte, um das Selbstklebeband in Klebebereitschaft zu verbringen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten
Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht, schematisch, das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Unterlage für Bodenbeläge jedweder Art und
Fig. 2 in einer Vorderansicht, schematisch, das Ausführungsbeispiel aus
Fig. 1.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Unterlage 1 für Bodenbeläge jedweder Art. Die Unterlage 1 ist insbesondere für schwimmend verlegbare Bodenbeläge geeignet. Hierbei dient sie als Trittschalldämmung und als Feuchtigkeitssperre. Die Unterlage 1 weist eine Schicht 2 aus Rippenpappe auf. Die Unterlage 1 ist bahnenweise zu einer beliebigen Fläche zusammenfügbar. Einem Randbereich der Unterlage 1 ist ein Unterlegmittel 3 zugeordnet. Im Hinblick auf eine ausreichende Feuchtigkeitssperre mit konstruktiv einfachen Mitteln erstreckt sich das Unterlegmittel 3 im Wesentlichen über die gesamte Unterseite der Unterlage 1. Des Weiteren erstreckt sich die Unterlage 1 mit einem Unterlegbereich 4 über einen Rand der Unterlage 1 hinaus. Der Unterlegbereich 4 dient zum Unterlegen eines Randbereichs einer angrenzenden Bahn.
Der Unterlegbereich 4 ist integraler Bestandteil des Unterlegmittels 3, das mit der Unterseite abschnittsweise verklebt ist.
Das Unterlegmittel 3 ist eine Folie 5, die eine Dicke von 200 pm aufweist und aus Kunststoff ausgebildet ist.
Das als Folie 5 ausgebildete Unterlegmittel 3 ist inkompressibel und beeinflusst dadurch nicht die Federungs- und Dämpfungseigenschaften der Schicht 2 aus Rippenpappe. Der Unterlegbereich 4 erstreckt sich streifenförmig entlang dem
Rand der Unterlage 1. Der Unterlegbereich 4 ist auf seiner Oberseite 6 mit dem Randbereich der angrenzenden Bahn verklebbar. Hierzu könnte der Unterlegbereich 4 auf seiner Oberseite 6 zumindest bereichsweise eine aktive oder aktivierbare Klebeschicht aufweisen. Die Klebeschicht könnte durch ein Selbstklebeband gebildet sein, das gegebenenfalls als doppelseitig klebendes Selbstklebeband ausgebildet sein könnte.
Fig. 2 zeigt das Ausführungsbeispiel einer Unterlage 1 für Bodenbeläge jedweder Art in einer schematischen Vorderansicht. Auf der Unterseite der Schicht 2 aus Rippenpappe ist ein als Folie 5 ausgebildetes Unterlegmittel 3 aufgeklebt, welches einen Unterlegbereich 4 aufweist, de sich über einen Rand der Unterlage 1 hinaus erstreckt, um zum Unterlegen eines Randbereichs einer angrenzenden Bahn zu dienen. Der Unterlegbereich 4 ist auf seiner Oberseite 6 mit dem Randbereich der angrenzenden Bahn verklebbar.
Bei der Unterlage 1 ist wesentlich, dass sich das Unterlegmittel 3 im Wesentlichen über die gesamte Unterseite der Unterlage 1 erstreckt. Hierdurch ist eine wirksame Feuchtigkeitssperre gebildet, die eine Diffusion von Feuchtigkeit aus beispielsweise einem noch nicht trockenen Estrich verhindert.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindunsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügten Schutzansprüche sowie auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das voranstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Unterlage lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (14)

1. Unterlage (1) für Bodenbeläge jedweder Art, insbesondere für schwimmend verlegbare Bodenbeläge, zur Trittschalldämmung und als Feuchtigkeitssperre, mit einer Schicht (2) aus vorzugsweise Rippenpappe, wobei die Unterlage (1) bahnenweise zu einer beliebigen Fläche zusammenfügbar ist und wobei einem Randbereich der Unterlage (1) ein Unterlegmittel (3) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Unterlegmittel (3) im Wesentlichen über die gesamte Unterseite der Unterlage (1) und mit einem Unterlegbereich (4) über mindestens einen Rand der Unterlage (1) hinaus erstreckt, um zum Unterlegen eines Randbereichs einer angrenzenden Bahn zu dienen.
2. Unterlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegbereich (4) integraler Bestandteil des Unterlegmittels (3) ist.
3. Unterlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegmittel (3) auf die Unterseite aufkaschiert ist.
4. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegmittel (3) mit der Unterseite zumindest bereichsweise oder abschnittsweise verklebt ist.
5. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegmittel ein feuchtigkeitssperrendes Papier ist.
6. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegmittel (3) eine Folie (5) ist.
7. Unterlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (5) eine Dicke von 200 µm aufweist.
8. Unterlage nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (5) aus Kunststoff ausgebildet ist.
9. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlegmittel (3) inkompressibel ist.
10. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Unterlegbereich (4) streifenförmig entlang dem Rand erstreckt.
11. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegbereich (4) auf seiner Oberseite (6) mit dem Randbereich der angrenzenden Bahn verklebbar ist.
12. Unterlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegbereich (4) auf seiner Oberseite (6) zumindest bereichsweise eine aktive oder aktivierbare Klebeschicht aufweist.
13. Unterlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebeschicht ein Selbstklebeband ist.
14. Unterlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Selbstklebeband doppelseitig klebend ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10040276A1 (de) * 2000-08-14 2002-03-07 Juergen Schwab Unterlage für Bodenbeläge
FR2905394A1 (fr) * 2006-09-06 2008-03-07 Eric Francois Procede d'assemblage pour panneaux d'ornement marquetes par assemblage par joint non apparent.

Cited By (2)

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FR2905394A1 (fr) * 2006-09-06 2008-03-07 Eric Francois Procede d'assemblage pour panneaux d'ornement marquetes par assemblage par joint non apparent.

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