DE20002982U1 - Hygieneartikel - Google Patents
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Description
RICHTER, WERDERMAN&Ngr;*& GERBAULET
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS PATENTANWÄLTE
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER DIPL.-ING. HANNES GERBAULET DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN
BERLIN
HAMBURG
- 1986
NEUER WALL IO
2&Ogr;354 HAMBURG
2&Ogr;354 HAMBURG
KURFÜRSTENDAMM 10719 BERLIN
&bgr; (040) 34 00 45/34 OO 56 ffi (&Ogr;3&Ogr;) 8 82 74
TELEFAX (040) 35 24 I5
TELEFAX (030) 8 82 32 IN ZUSAMMENARBEIT MIT MAINITZ & MAINITZ RECHTSANWÄLTE · NOTARE
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HAMBURG
M 99571 III 6227
17.02.2000
Anmelder:
Frank Matzkow
Coppistraße 1-3
DE-16227 Eberswalde
Titel:
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Hygieneartikel, der flüssigkeitsaufnehmendes Material enthält und auf mindestens einer Seite im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist.
Hygieneartikel mit flüssigkeitsaufnehmendem Material und einer im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Seite sind insbesondere als Damenslipeinlagen und Damenbinden bekannt.
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Speziell für die Bedürfnisse von Herren ausgestaltete Hygieneartikel dieser Art sind bisher nicht erhältlich. Verfügbar sind lediglich Inkontinenzeinlagen oder Inkontinenzhosen, die den Erfordernissen zum täglichen Gebrauch für den Mann beim Wasserlassen nicht gerecht werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Hygieneartikel bereitzustellen, bei dem die Gefahr eines Kontaktes der Hände mit in dem Hygieneartikel befindlichen Körperflüssigkeiten beim Entsorgen nach einer Benutzung vermieden wird. Weiterhin soll ein Hygieneartikel bereitgestellt werden, der den geschlechtsspezifischen Erfordernissen eines Mannes zur Entsorgung von Flüssigkeitsresten nach dem Wasserlassen gerecht wird.
Diese Aufgabe wird durch einen Hygieneartikel mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst.
Der erfindungsgemäße Hygieneartikel enthält flüssigkeitsaufnehmendes Material, das auf mindestens einer Seite im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist und hat mindestens einen speziell geformten Abschnitt oder eine Grifffläche.
Unter flüssigkeitsaufnehmendem Material im Sinn der Erfindung wird jedes flüssige, gelartige oder galertige Substanzen etc. aufnehmendes oder bindendes Material verstanden.
Im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Material gemäß der Erfindung bedeutet jedes Material, das für flüssige, gelartige oder galertige Substanzen etc. zum größten Teil nicht durchgängig ist.
Unter Grifffläche ist ein besonders ausgestalteter Bereich des Hygieneartikels zu verstehen.
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Der erfindungsgemäße Hygieneartikel bietet den Vorteil, daß durch seine Verwendung eine Wäscheschonung und Erhöhung der Hygiene erreicht werden kann. Insbesondere bei Männern ist die diesbezügliche Hygiene problematisch, da der Urin oft nicht vollständig abgegeben wird und Urinreste dann von dem Hygieneartikel aufgenommen werden können, die sonst in die Unterhose gelangen würden.
Durch die Grifffläche kann außerdem beim Entsorgen ein Kontakt der Hände mit in dem Hygieneartikel befindlichen Körperflüssigkeiten verhindert werden. Dies erhöht den Handhabungskomfort und ist insbesondere vorteilhaft, wenn keine Möglichkeit zur Reinigung der Hände besteht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Das flüssigkeitsaufnehmende Material kann aus jedem eine Flüssigkeit und dergleichen bindenden oder aufnehmenden Material bestehen, das bei Hygiene- und Toilettenartikeln, wie etwa Reinigungstüchern, Reinigungspads oder Toilettenpapier, gebräuchlich ist. Vorzugsweise besteht dieses Material aus Naturstoff, Derivaten davon oder/und Kunststoff. Besonders bevorzugte Materialien sind Baumwolle, Cellulose, Cellulose-Derivate oder/und Zellstoff, oder Zellstoff-Derivate.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das flüssigkeitsaufnehmende Material so beschaffen, daß es die aufgenommene Flüssigkeit nicht mehr abgibt und insbesondere auch Druck keine Flüssigkeitsfreisetzung bewirkt.
Das flüssigkeitsaufnehmende Material kann in dem erfindungsgemäßen Hygieneartikel in jeder geeigneten Weise ausgestaltet sein. Vorzugsweise ist es als Polster, Kissen oder ein- oder mehrlagig ausgebildet. Bei einer mehrlagigen Ausbildung kann jede Lage ein anderes Material enthalten,
das jeweils unterschiedliche Saugkraft hat, wobei sich die oberste Lage durch sehr hohe Saugkraft auszeichnet, um ein schnelles Aufnehmen der Körperflüssigkeit sicherzustellen. Besonders bevorzugt ist das flüssigkeitsaufnehmende Material ein extrem saugfähiger Kern aus den oben genannten Materialen, der von einer flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung umschlossen ist. Diese Umhüllung ist vorzugsweise perforiert.
Um ein Austreten der in dem flüssigkeitsaufnehmenden Material enthaltenen Flüssigkeit zu verhindern, weist der erfindungsgemäße Hygieneartikel eine im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Sperrschicht auf. Diese besteht aus den dem Fachmann bekannten Materialien. Vorzugsweise wird das Übertreten durch eine Imprägnierung des flüssigkeitsaufnehmenden Materials, durch eine oder mehrere Lagen aus flüssigkeitsundurchlässigen Fasern oder durch eine Folie verhindert.
Die Imprägnierung kann aus den hierfür gebräuchlichen Materialien bestehen, bspw. Imprägnierharzen, und mit den dem Fachmann bekannten Verfahren, bspw. Hydrophobierung, auf den Hygieneartikel aufgebracht werden. Besonders bevorzugt sind umweltverträgliche Imprägnierungen, die unproblematisch bei einer Entsorgung des Hygieneartikels mit dem Abwasser sind.
Die Folie kann aus jedem Material bestehen, das im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist. Vorzugsweise besteht sie aus Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder/und Celluloseacetat. Besonders bevorzugt ist eine Folie, die biologisch abbaubar und somit entsorgungstechnisch unproblematisch ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Folie über den Rand des flüssigkeitsaufnehmenden Materials umgeschlagen und faßt dieses ein.
Die Grifffläche kann in jeder geeigneten Weise ausgebildet sein, um einen Kontakt der Hände mit in dem Hygieneartikel enthaltener Flüssigkeit zuvermeiden. Die Grifffläche kann als optisch erkennbare besondere Struktur, insbesondere durch die Gestaltung ihrer Oberfläche, in die Form des Hygieneartikels eingearbeitet sein oder an den Hygieneartikel angesetzt sein. Die Struktur hat vorzugsweise eine starke Pressung, Rillen, Noppen, Vertiefungen oder/und Nähte. Sie kann sich auch farblich vom Rest des erfindungsgemäßen Hygieneartikels unterscheiden. Besonders bevorzugt hat die Struktur gute Griffigkeit.
Die Grifffläche nimmt vorzugsweise im wesentlichen keine Flüssigkeit auf. Besonders bevorzugt weist die Grifffläche das Material der im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Seite auf.
Um den Benutzungskomfort weiter zu erhöhen, ist das flüssigkeitsaufnehmende Material vorzugsweise von einer flüssigkeitsdurchlässigen und im wesentlichen keine Flüssigkeit aufnehmenden Lage bedeckt, wobei sich diese Lage gegenüber der im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Seite befindet. Hierdurch wird vorteilhafter Weise erreicht, daß die Bereiche des erfindungsgemäßen Hygieneartikels, die mit dem Körper in Kontakt stehen, relativ trocken bleiben.
Diese Wirkung kann mit jedem geeigneten Material erreicht werden, durch welches eine Flüssigkeit durchtreten kann, das selbst jedoch keine Flüssigkeit aufnimmt oder bindet. Vorzugsweise besteht dieses Material aus Kunstfasern oder/und imprägnierten Fasern. Es kann auch gitterförmig ausgebildet sein.
Besonders bevorzugt ist das Material, das mit dem Körper in Kontakt kommt, hautverträglich, hautfreundlich oder/und allergenfrei.
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Der erfindungsgemäße Hygieneartikel kann in jeder zweckmäßigen und für einen angenehmen Benutzungskomfort ausgebildeten Form ausgestaltet sein. Vorzugsweise hat er eine flache oder gewölbte Form.
Weiterhin kann der erfindungsgemäße Hygieneartikel jede Form aufweisen, die ein Abtupfen von Flüssigkeit ermöglicht. Besonders bevorzugt ist der Hygieneartikel rund, oval, dreieckig, viereckig, rechteckig, hanteiförmig, flaschenförmig oder trapezförmig ausgebildet.
Der erfindungsgemäße Hygieneartikel kann in einer Universalgröße gearbeitet sein oder entsprechend den verschiedenen Konfektionsgrößen zur Verfügung gestellt werden. Besonders bevorzugt hat er Abmessungen, in denen der größte meßbare Durchmesser 2 - 20 cm beträgt.
Vorteilhaft ist, daß ein derartiger Hygieneartikel wenig Platz benötigt, leicht in jeder Tasche mitgeführt werden kann und somit bei Bedarf immer verfügbar ist.
Um eine optimale Handhabung in der Unterwäsche zu gewährleisten, weist der erfindungsgemäße Hygieneartikel vorzugsweise am Rand in geeigneter Position ein oder mehrere Schlitzungen oder/und Aussparungen auf. Dadurch wird erreicht, daß er sich noch besser an die Körperform anpassen kann.
Zur Optimierung der Handhabung kann der erfindungsgemäße Hygieneartikel ferner formgebende Elemente, wie etwa Stützstreifen aus Papier, gepreßtem Zellstoff etc., enthalten.
Der erfindungsgemäße Hygieneartikel dient zum Gebrauch nach dem Wasserlassen. Es ist daher bevorzugt, in den erfindungsgemäßen Hygieneartikel Mittel einzuschließen, die zu einer weiteren Verbesserung der Hygiene führen. Vorzugsweise enthält der erfindungsgemäße Hygienearti-
kel Reinigungs-, Pflege-, Duft-, Arzneimittel oder/und desodorierende Mittel. Hierfür können alle üblichen und dem Fachmann bekannten Mittel' verwendet werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform hat der erfindungsgemäße Hygieneartikel eine Polsterung. Dadurch wird eine den entsprechenden Körperbereich schonende Handhabung erzielt.
Der erfindungsgemäße Hygieneartikel kann weiterhin einzeln oder als Gebinde verpackt sein.
In einer besonderen Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Hygieneartikel so ausgebildet, daß er eine gute Eignung zur Abpackung oder Verwendung in Spendernachfüllmagazinen zeigt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figuren 1a - 5 bevorzugte Ausgestaltungen von erfindungsgemäßen Hygieneartikeln 100 von der Vorderseite und Figur 1b eine bevorzugte Ausgestaltung von der Rückseite, die eine Grifffläche 10, einen Abschnitt 11 mit flüssigkeitsaufnehmendem bzw. bindendem Material, bspw. aus Zellstoff, mit darüber liegender Lage 17 aus flüssigkeitsdurchlässigem, keine Flüssigkeit absorbierendem Material, bspw. aus imprägnierten Baumwollfasern mit Gitterstruktur, einen nicht saugenden Rand 12, mittels dem die verschiedenen Materialien zusammengepreßt sind, Schlitzungen 13 und Aussparungen 14, eine Folie 15 aus Polypropylen auf der Rückseite und einen Verstärkungsstreifen 16 aufweisen.
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Bezugszeichen I iste
(100) erfindungsgemäßer Hygieneartikel
(10) Grifffläche
(11) flüssigkeitsaufnehmendes bzw. bindendes Material
(12) nicht saugender Rand
(13) Schlitzungen
(14) Aussparungen
(15) flüssigkeitsundurchlässige Seite
(16) Verstärkungsstreifen
(17) Lage aus flüssigkeitsdurchlässigem, keine Flüssigkeit absorbierendes Material
Claims (14)
1. Hygieneartikel, der flüssigkeitsaufnehmendes Material enthält und auf mindestens einer Seite im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens eine Grifffläche (10) aufweist.
2. Hygieneartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das flüssigkeitsaufnehmende Material (11) aus Naturstoff, Derivaten davon oder/und Kunststoff besteht.
3. Hygieneartikel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das flüssigkeitsaufnehmende Material (11) Baumwolle, Cellulose, ein Cellulose-Derivat oder/und Zellstoff, oder/und ein Zellstoff-Derivat ist.
4. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flüssigkeitsaufnehmende Material (11) als Polster oder ein- oder mehrlagig ausgebildet ist.
5. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Seite (15) als Imprägnierung des flüssigkeitsaufnehmenden Materials, als eine oder mehrere Lagen aus flüssigkeitsundurchlässigen Fasern oder als Folie ausgebildet ist.
6. Hygieneartikel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder/und Celluloseacetat besteht.
7. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Grifffläche (10) auf dem Hygieneartikel befindet oder an diesen angesetzt ist.
8. Hygieneartikel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifffläche (10) im wesentlichen keine Flüssigkeit aufnimmt.
9. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifffläche (10) eine gegenüber den anderen Bereichen des Hygieneartikels anderst ausgestaltete Struktur aufweist.
10. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das flüssigkeitsaufnehmende Material (11) von einer flüssigkeitsdurchlässigen und im wesentlichen keine Flüssigkeit aufnehmenden Lage (17) bedeckt ist, wobei sich diese Lage gegenüber der im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Seite (15) befindet.
11. Hygieneartikel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage (17) aus Kunstfasern oder/und imprägnierten Fasern besteht.
12. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er rund, oval, dreieckig, viereckig, rechteckig, hantelförmig, flaschenförmig oder trapezförmig ausgebildet ist.
13. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich an der im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Seite (15), der dem flüssigkeitsaufnehmenden Material abgewandten Seite, ein oder mehrere Verstärkungsstreifen oder/und -stellen befinden.
14. Hygieneartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er Reinigungs-, Pflege-, Duft-, Arzneimittel oder/und desodorierende Mittel enthält.
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Effective date: 20000525 |
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Effective date: 20030829 |