DE20002865U1 - Lineareinheit - Google Patents
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Lineareinheit
Lineareinheit
Beschreibung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Lineareinheit mit einem Läufer, der längs einer Stange relativ zu einer im Wesentlichen starren Profilschiene hin- und herbewegbar angeordnet ist, wobei in Laufrichtung des Läufers sowohl vor als auch hinter diesem jeweils wenigstens eine Stützeinheit vorgesehen ist, welche die Stange relativ zu der Profilschiene abstützt, und wobei wenigstens eine vor dem Läufer angeordnete Stützeinheit mit wenigstens einer hinter dem Läufer angeordneten Stützeinheit durch wenigstens eine Leiste verbunden ist.
Die vorstehend ansprochenen Stützeinheiten werden bei derartigen Lineareinheiten üblicherweise dann eingesetzt, wenn die Länge der Stange ein unter anderem von ihrem Durchmesser, ihrem Aufbau und den ihr auferlegten Betriebsbedingungen abhängiges Höchstmaß überschreitet, um ein Durchhängen bzw. Ausknicken der Stange zu verhindern. Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Lineareinheit unterliegt die Stange selbstverständlich der Schwerkraft. Bei Linearantrieben, bei denen die Drehung einer als Gewindespindel ausgebildeten Stange in eine Linearbewegung eines eine Gewindemutter umfassenden Läufers umgewandelt wird, kommen überdies von der Drehung der Gewindespindel herrührende, auf diese einwirkende Zentrifugalkräfte hinzu. Durch den Einsatz der genannten Stützeinheiten gelingt es, die nicht unterstützten Weglängen der Stange so klein zu halten, dass das Durchhängen bzw. Ausknicken der Stange zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stützstellen ein tolerierbares Maß nicht überschreitet.
Selbstverständlich dürfen die Stützeinheiten die Bewegung des Läufers nicht behindern. Es muss daher möglich sein, dass der Läufer bei Bewegung in einer bestimmten Richtung die in Laufrichtung vor ihm angeordneten Stütz-
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einheiten nach und nach "aufsammelt". Darüber hinaus muss es aber auch möglich sein, dass die Stützeinheiten nach Umkehr der Bewegungsrichtung des Läufers wieder zu den für sie vorgesehenen Stützpositionen zurückgeführt werden. Hierzu ist es beispielsweise von dem in der DE 196 36 272 A1 gewürdigten Stand der Technik her bekannt, eine in Bewegungsrichtung des Läufers (Laufrichtung) vor diesem angeordnete Stützeinheit mit einer hinter dem Läufer angeordneten Stützeinheit durch eine im Wesentlichen starre Leiste zu verbinden, und diese so in einem festen Abstand voneinander zu halten. Innerhalb des Längsabstands zwischen den beiden Stützeinheiten ist der Läufer frei beweglich. Sobald der Läufer an der in Laufrichtung vor ihm angeordneten Stützeinheit anstößt, nimmt er die beiden Stützeinheiten bei seiner weiteren Bewegung längs der Profilschiene in Laufrichtung mit. Und zwar schiebt er die in Laufrichtung vor ihm angeordnete Stützeinheit in unmittelbarer Anlage vor sich her, während die in Laufrichtung hinter dem Läufer angeordnete Stützeinheit mittels der Verbindungsleiste mitgeschleppt wird. Erreicht der Läufer das Ende der Profilschiene, so werden die beiden Stützeinheiten durch den Anschlag der in Laufrichtung vorderen Stützeinheit an einem geeigneten, profilschienenfesten Gegenanschlag abrupt abgebremst, wobei die in Laufrichtung hintere Stützeinheit trägheitsbedingt nachschiebt. Die dabei auf die Verbindungsleiste aufgebrachten Schubkräfte können, insbesondere bei Vertikalanordnung der Lineareinheit, beachtlich sein, besonders wenn man bedenkt, dass Verfahrgeschwindigkeiten des Läufers in der Größenordnung von 1 m/s oder mehr nicht unüblich sind und bei schweren durch die Lineareinheit zu bewegenden Lasten auch die Stützeinheiten entsprechend massiv ausgebildet sein können. Um bei einer derartigen Schubbelastung nicht auszuknicken, müssen die Verbindungsleisten sehr schubsteif sein und daher einen entsprechend großen Querschnitt aufweisen, der in einer beengten Einsatzumgebung der Lineareinheit zu Platzproblemen führen kann. Außerdem ist das vergleichsweise hohe Gewicht der Verbindungsleiste nachteilig, da hierdurch einerseits die Lineareinheit insgesamt schwerer wird und andererseits die Verbindungsleisten zu bewegende Massen darstellen.
Obgleich die Nachteile des Standes der Technik vorstehend ausschließlich am Beispiel des schubkraftbedingten Ausknickens der Verbindungsleisten erläutert worden ist, sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass es auch noch andere äußere Einflüsse gibt, die zu einer unerwünschten Auslenkung der Verbindungsleisten aus deren geradliniger Erstreckung führen kann. So kann es beispielsweise aufgrund der Drehung der Gewindespindel oder/und der Bewegung des Läufers zu einer Schwingungsanregung bzw. zu einem "Aufschwingen" der Verbindungsleisten kommen, die ein Ausbauchen der Verbindungsleisten nach sich zieht. Bei einer im Wesentlichen horizontalen Anordnung der Stange und somit auch der Verbindungsleisten kann es ferner zu einem schwerkraftbedingten Durchhängen der Verbindungsleisten kommen.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine Lineareinheit der eingangs genannten Art anzugeben, bei welcher auch bei beengtem Bauraum eine Auslenkung der Verbindungsleisten aus deren geradliniger Erstreckung zuverlässig verhindert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine gattungsgemäße Lineareinheit gelöst, bei welcher die wenigstens eine Leiste in einer Ausnehmung der Innenseite der Profilschiene aufgenommen ist. Aufgrund dieser Ausbildung kann sich die Verbindungsleiste immer dann, wenn auf sie aufgrund äußerer Einflüsse zum Ausknicken oder/und Ausbauchen oder/und Durchhängen (im folgenden insgesamt zusammenfassend als "Ausknicken" bezeichnet) tendiert, an den Begrenzungswandungen der sie aufnehmenden Ausnehmung abstützen. Der Ausknickneigung der Verbindungsleiste wird also durch deren Führung in der Ausnehmung entgegengewirkt bzw. wird diese Neigung gänzlich verhindert. Daher können erfindungsgemäß Verbindungsleisten geringerer Querschnittsfläche eingesetzt werden, welche ferner ein entsprechend geringeres Gewicht aufweisen. Da die Verbindungsleisten überdies nicht mehr im Führungshohlraum der Profilschiene angeordnet sind, sondern in einer von diesem Führungsraum her zugänglichen
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Ausnehmung bzw. Nut der Profilschiene, kann auch die Profilschiene im Querschnitt kleiner ausgebildet sein, so dass die Lineareinheit insgesamt weniger Bauraum einnimmt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Ausnehmung als hinterschnittene Profilausnehmung ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass sich die Verbindungsleiste auch zum Führungshohlraum der Profilschiene hin an die Ausnehmung bzw. Nut begrenzenden Flächen abstützen kann, so dass ihr Ausknicken in allen zur Laufrichtung im Wesentlichen orthogonal verlaufenden Richtungen zuverlässig verhindert ist. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die Ausknickneigung der Verbindungsleiste zum Führungshohlraum der Profilschiene hin durch eine entsprechende Art der Anbringung der Verbindungsleiste an den vor bzw. hinter dem Läufer angeordneten Stützeinheiten zu verringern bzw. vollständig zu unterdrücken. Abgesehen von einem geringen Radialspiel, das von der Präzision der Fertigung der Ausnehmung und der Verbindungsleiste abhängt, ist die Leiste in der Ausnehmung nur in axialer Richtung bzw. in Laufrichtung verschiebbar.
Um das Spiel der Leiste in der Ausnehmung in einfacher Weise einstellen zu können, wird vorgeschlagen in der Ausnehmung wenigstens ein Auskleidungselement anzuordnen. Um den Verschiebewiderstand der Leiste in der Ausnehmung sowie den Verschleiß der Leiste reduzieren zu können, kann dabei ferner das wenigstens eine Auskleidungselement eine reibungsarme Oberfläche aufweisen, vorzugsweise aus einem reibungsarmen Material, beispielsweise Teflon, gebildet sein.
Um die auf die Verbindungsleiste einwirkenden Schubkräfte gering halten zu können, kann an wenigstens einer Stirnseite der Stützeinheit eine Dämpfungsvorrichtung vorgesehen sein, welche den Aufprall der in Laufrichtung vor dem Läufer angeordneten Stützeinheit an dem Gegenanschlag der Profilschiene sanfter, d.h. weniger abrupt ablaufen läßt.
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Die Verbindung der Leiste mit den Stützeinheiten kann in konstruktiv einfacher Weise dadurch erfolgen, dass an einem der Teile, Leiste oder Stützeinheit, ein Zapfen vorgesehen ist, der in eine am jeweils anderen Teil, Stützeinheit oder Leiste, vorgesehene Ausnehmung eingreift. Diese Art der Verbindung ermöglicht überdies eine gewisse radiale Abstandseinstellung zwischen der Stützeinheit und der Leiste. Überdies kann in der Ausnehmung eine Büchse angeordnet sein, die die Ausnehmung zum Eingriff des Zapfen aufweist. Diese Büchse kann verschiedene Funktionen erfüllen. So kann sie beispielsweise zum Toleranzausgleich zwischen dem an einem der Teile, Leiste oder Stützeinheit, vorgesehenen Zapfen und der an dem jeweils anderen Teil, Stützeinheit oder Leiste, vorgesehenen Ausnehmung dienen. Ferner kann sie die vorstehend angesprochene radiale Abstandseinstellung zwischen Stützeinheit und Leiste erleichtern. Schließlich kann sie aber auch dazu beitragen, die auf die Verbindungsleiste einwirkenden Schubkräfte zu verringern. Hierzu kann die Büchse vorteilhafterweise elastisch ausgebildet, vorzugsweise aus Gummi, gummiartigem Material oder einem weichem Kunststoff gefertigt sein.
Die Stützeinheiten können in Laufrichtung längsverschiebbar, jedoch bezüglich Rotation um zur Laufrichtung im Wesentlichen parallel verlaufende Achsen drehfest angeordnet sein. Beispielsweise kann eine Stützeinheit einen Laufwagen umfassen, der an der Profilschiene mittels eines Wälzkörper-Linearlagers längs wenigstens einer Führungsbahn geführt ist. Diese Ausführung ermöglicht eine besonders reibungsarme Bewegung der Stützeinheiten. Der Laufwagen kann dabei ein von der Stützeinheit gesondert ausgebildetes und mit dieser verbindbares Teil sein. Alternativ zu dieser Führungswagen-Ausführung kann die Stützeinheit aber auch unmittelbar mit der Profilschiene längs wenigstens einer Führungsbahn in Gleitkontakt stehen, was eine besonders kostengünstige Bereitstellung der Stützeinheit ermöglicht.
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Die wenigstens eine Führungsbahn kann an einer mit der Profilschiene verbundenen Führungsschiene vorgesehen sein. Dies ermöglicht eine besonders präzise Führung der Stützeinheiten relativ zu der Profilschiene, in deren Ausnehmungen die Verbindungsleisten angeordnet sind. Bei Einsatz von präzise gefertigten Profilschienen ist es jedoch auch möglich, dass die wenigstens eine Führungsbahn unmittelbar an der Profilschiene ausgebildet ist. Schließlich ist es sogar möglich, dass die wenigstens eine Führungsbahn in der die Leiste führenden Ausnehmung ausgebildet ist.
Um die Stützeinheit so leicht wie möglich gestalten zu können, wird vorgeschlagen, dass die Stützeinheit zumindest teilweise aus Kunststoff, vorzugsweise einem harten Kunststoff gefertigt ist.
Zur Verschleißreduzierung und Geräuschdämpfung kann in einem Axialdurchgang der Stützeinheit ferner eine die Stange umgreifende Hülse vorgesehen sein. Darüber hinaus kann die Stützeinheit an wenigstens einem ihrer Längsenden eine Schmierplatte aufweisen, welche vorzugsweise der Schmierung der Stange dient.
Neben der vorstehend bereits angesprochenen Möglichkeit, die Lineareinheit als Wälzkörpergewindetrieb auszubilden, sei noch darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lineareinheit auch bei anderen Arten von Lineareinheiten mit Vorteil eingesetzt werden kann. An dieser Stelle seien lediglich Kugelbüchsenführungen, Magnetkolbeneinheiten und Linearmotormodule genannt. Bei Magnetkolbeneinheiten istdie Stange als Hohlrohr ausgebildet, in welchem ein magnetischer Kolben durch Druckfluidbeaufschlagung verschiebbar ist und ist der Läufer mit dem Kolben über Magnetkräfte gekoppelt. Bei Linearmotormodulen ist die Stange als Vorschubstange eines den Läufer antreibenden Linearmotors ausgebildet. Die Abstützung ist in diesem Fall besonders vorteilhaft, da neben der Schwerkraft auch magnetische Anziehungskräfte zwischen Stange und Profilschiene auf die Stange einwirken.
Die Erfindung wird im Folgendem an Ausführungsbeispielen anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer als Wälzkörpergewindetrieb
ausgebildeten erfindungsgemäßen Lineareinheit;
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Stirnansicht des Wälzkörper-
gewindetriebs aus Fig. 1;
Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht des Details III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Explosionsansicht einer erfindungsgemäßen Stützeinheit;
und
Fig. 5 u. 6 Ansichten ähnlich Fig. 2 weiterer Ausführungsformen.
In Fig. 1 ist eine als Wälzkörpergewindetrieb ausgebildete Lineareinheit allgemein mit 10 bezeichnet. Sie umfasst eine Gewindespindel 12 und einen Läufer 14, der mit der Gewindespindel über eine Gewindemutter 16 verbunden ist. Der Läufer 14 ist über nicht näher dargestellte Mittel auf einer Führungsschiene 18 in Richtung des Doppelpfeils L verschiebbar geführt, die im Querschnitt ein im Wesentlichen U-förmiges Profil aufweist (siehe Fig. 2). Die Gewindespindel ist im Innenraum 18a der Führungsschiene 18 aufgenommen und mit ihren in den Fig. 1 und 2 nicht dargestellten Längsenden an der Führungsschiene 18 bzw. mit dieser verbundenen Teilen drehbar gelagert. Die Art und Weise, in der bei einem derartigen Wälzkörpergewindetriebe eine Drehung der Gewindespindel 12 in eine Linearbewegung des Läufers umgewandelt wird, ist allgemein bekannt und soll daher hier nicht näher erläutert werden.
In Fig. 1 erkennt man ferner eine Mehrzahl von Stützeinheiten 20, die zur Abstützung der Gewindespindel 12 an der Profilschiene 18 dienen, um
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deren statisches Durchhängen bzw. dynamisches Ausknicken (beispielsweise infolge schneller Drehung) zu verhindern. Die Stützeinheiten 20 sind paarweise über im Wesentlichen starre Verbindungsleisten 22 miteinander verbunden. Und zwar ist jeweils eine vor dem Läufer 14 angeordnete Stützeinheit 20 über eine Verbindungsleiste 22 mit einer in Laufrichtung L hinter dem Läufer 14 angeordneten Stützeinheit 20 verbunden.
Wie man in Fig. 2 oder noch besser in der vergrößerten Darstellung gemäß Fig. 3 erkennt, sind die Leisten 22 in einer hinterschnittenen Nut 18b der Profilschiene 18 geführt. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind in die hinterschnittenen Bereiche der Ausnehmung 18b Gleitleisten 24 eingelegt, die die Aufgabe haben, den Verschiebewiderstand für die Verbindungsleisten 22 in den Ausnehmungen 18b zu mindern. Die Gleitleisten 24 können hierzu beispielsweise aus einem reibungsarmen Material gefertigt sein, beispielsweise Teflon. Sie weisen einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, so dass sie die Verbindungsleiste 22 sowohl nach radial innen (Pfeil Q1) als auch nach radial außen (Pfeil Q2) und in Zusammenwirkung sowohl nach oben (Pfeil V1) als auch nach unten (Pfeil V2) abstützen können. An einen Vertikalschenkel der U-Form schließt sich ein zum Innenraum 18a der Profilschiene 18 weisender horizontaler Ansatz an, der ebenfalls zur Vertikalführung der Verbindungsleiste 22 beiträgt.
Im Folgenden soll insbesondere mit Bezug auf Fig. 4 der Aufbau einer Stützeinheit 20 näher erläutert werden:
Die Stützeinheit 20 umfasst einen Grundkörper 30, der über Schraubbolzen 32 mit einem Führungswagen 34 verbunden ist. Der Führungswagen 34 weist einen an sich bekannten Aufbau auf und umfasst, wie in Fig. 2 dargestellt ist, vier Kugelumlaufkanäle 34a, in denen jeweils eine endlose Reihe von Kugeln 34b aufgenommen ist. Die vier Kugelumläufe 34a stützen den Führungswagen 34 an einer entsprechenden Anzahl von Führungsbahnen 26a einer Führungsschiene 26 ab, die über einen Verankerungs-
zapfen 26b am Horizontalschenkel der U-Form der Profilschiene 18 befestigt ist und unter anderem auch der Führung des Läufers 14 bzw. der Gewindemutter 16 dient. Auf diese Weise kann die Stützeinheit 20 relativ zur Profilschiene 18 präzise und aufgrund des rollenden Eingriffs der Kugeln 34b mit den Führungsbahnen 26a reibungsarm in Längsrichtung der Profilschiene bewegt werden.
Zur Verbindung der Stützeinheit 20 mit der Verbindungsleiste 22 sind in die Verbindungsleiste 22 Verbindungszapfen 22a eingeschraubt (siehe auch Fig.
3), die unter Zwischenanordnung von Büchsenelementen 36 in seitliche Ausnehmungen 30a des Grundkörpers 30 der Stützeinheit eingeschoben bzw. eingedrückt sind. Auf diese Weise kann der Abstand der Verbindungsleisten 22 von der Stützeinheit 20 in Querrichtung Q,/Q2 ohne Schwierigkeit justiert werden. Die Büchsenelemente 36 sind bevorzugt aus einem elastisehen Material, beispielsweise Gummi, einem gummiartigen Material oder einem weichen Kunststoff, gefertigt. Dies erlaubt es, Stoßbelastungen zwischen den Stützeinheiten 20 und den Verbindungsleisten 22 zu dämpfen, die insbesondere beim Beschleunigen und beim abrupten Abbremsen der Stützeinheiten 20 auftreten.
Zur Dämpfung des Aufpralls des Läufers 14 an den Stützeinheiten 20 oder/und der Stützeinheiten 20 aneinander oder/und der Stützeinheiten 20 an den Endbegrenzungsteilen der Profilschiene 18 können weitere, im dargestellten Ausführungsbeispiel stabförmig ausgebildete, Dämpfungselemente 38, vorgesehen sein, die an einer Stirnseite 30b des Grundkörpers 30, d.h. an einer zur Laufrichtung L im Wesentlichen orthogonal verlaufenden Seite dieses Grundkörpers in Vertiefungen 30c eingesetzt sind und aus diesen Vertiefungen geringfügig hervorstehen, wie man dies beispielsweise in Fig. 1 erkennt. Auch diese Dämpfungselemente 38 sind vorzugsweise aus Gummi, einem gummiartigen Material oder einem weichen Kunststoff hergestellt.
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Zur Minderung der Reibung zwischen der Stützeinheit 20 und der Gewindespindel 12 bei Bewegung der Stützeinheit 20 in Laufrichtung L ist in einen axialen Durchgang 3Od des Grundkörpers 30 eine aus einem reibungsarmen Material gefertigte Hülse 40 eingesetzt. Ferner kann an einer der vorstehend angesprochenen Stirnseite 30b entgegengesetzten Stirnseite 3Oe des Grundkörpers 30 eine Schmierplatte 42 vorgesehen sein, die einen an sich bekannten Aufbau aufweist.
Nachzutragen ist noch, dass die Stützeinheiten 20, wie beispielsweise in Fig. 1 zu erkennen ist, jeweils lediglich mittels einer einzigen Verbindungsleiste 22 mit einer anderen Stützeinheit 20 verbunden sind. Gleichwohl weist der Grundkörper 30 der Stützeinheiten 20 an seinen beiden Seitenflächen Vertiefungen 30a zur Aufnahme von Verbindungsanordnungen 36/22a zu einer Verbindungsleiste 22 auf. Sollte die Gewindespindel 12 der Lineareinheit 10 eine so kurze Länge aufweisen, dass zu ihrer Abstützung lediglich ein einziges Paar von Stützeinheiten 20 ausreicht, so könnte dieses Paar von Stützeinheiten mittels zweier Verbindungsleisten 22 miteinander verbunden werden.
Grundsätzlich ist es ferner denkbar, dass an der Grundeinheit 30 der Stützeinheit 20 noch mehr Verbindungsstellen 30a vorgesehen sind, als dies bei der dargestellten Ausführungsform der Fall ist. So könnten beispielsweise oberhalb der in den Fig. 1 - 4 dargestellten Verbindungsstellen 30a, etwa in dem in Fig. 2 mit 44 gekennzeichneten Bereich. Diesem Bereich 44 gegenüberliegend könnten an der Profilschiene 18 weitere Ausnehmungen 18b vorgesehen sein, so dass die Lineareinheit 10 dann sogar mit vier Paaren von Stützeinheiten 20 ausgestattet werden könnte.
In Fig. 5 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lineareinheit dargestellt, welche sich von der vorstehend anhand der Fig.
1 - 4 beschriebenen Ausführungsform lediglich durch die Ausbildung der Stützeinheit unterscheidet. Daher sind im Folgenden analoge Teile mit
gleichen Bezugszeichen versehen wie in Fig. 1 - 4, wobei allerdings die die Stützeinheit betreffenden Bezugszeichen um die Zahl 100 erhöht sind. Des Weiteren wird die Ausführungsform gemäß Fig. 5 im Folgenden nur insoweit beschrieben werden, als sie sich von der Ausführungsform gemäß Fig. 1 - 4 unterscheidet, auf der Beschreibung hiermit ansonsten verwiesen sei.
Die Stützeinheiten 120 gemäß Fig. 5 unterscheiden sich von den Stützeinheiten 20 beispielsweise gemäß Fig. 2 lediglich dadurch, dass ihr Grundkörper 130 auch zur Führung der Stützeinheit 120 an der Führungsschiene 26 dient. Der Grundkörper 130 weist hierzu an seinem in Fig. 5 unteren Ende eine Profilausnehmung 13Of auf, deren Querschnitt dem Querschnitt der Führungsschiene 26 entsprechend ausgebildet ist. Auf diese Weise ist die Stützeinheit 120 auf der Führungsschiene 26 präzise gleitverschieblich geführt. Der Wegfall des Führungswagens hat bei der Herstellung der Stützeinheit 120 Kostenvorteile.
In Fig. 6 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Lineareinheit dargestellt, welche sich von den vorstehend anhand der Fig. 1-5 beschriebenen Ausführungsformen lediglich durch die Ausbildung der Stützeinheit unterscheidet. Daher sind im Folgenden analoge Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in Fig. 1-4, wobei allerdings die die Stützeinheit betreffenden Bezugszeichen um die Zahl 200 erhöht sind. Des Weiteren wird die Ausführungsform gemäß Fig. 6 im Folgenden nur insoweit beschrieben werden, als sie sich von der Ausführungsform gemäß Fig. 1 - 4 unterscheidet, auf der Beschreibung hiermit ansonsten verwiesen sei.
Anhand der Ausführungsform von Fig. 6 soll aufgezeigt werden, dass die Stützeinheit 220 nicht notwendigerweise an einer von der Profilschiene 18 gesondert ausgebildeten Führungsschiene 26 geführt zu werden braucht, sondern dass es auch möglich ist, die als Gleitbahnen ausgebildeten Führungsbahnen 218d unmittelbar an der Profilschiene 18 vorzusehen. In dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel steht der Grundkörper 230
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an vier Oberflächenabschnitten 230g mit den Führungsbahnen 218d in Eingriff.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass bei entsprechend präziser Ausbildung der Führungsnuten 18b für die Verbindungsleisten 22, entsprechend geringem Spiel zwischen diesem Führungsnuten 18b und den Profilleisten 22 und bei entsprechend präziser und fester Anordnung der Verbindungsleisten 22 an der Stützeinheit 20 diese Stützeinheiten 20 auch ausschließlich über die Verbindungsleisten 22 an der Profilschiene 18 geführt sein können.
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Claims (20)
1. Lineareinheit (10) mit einem Läufer (14), der längs einer Stange (12) relativ zu einer im Wesentlichen starren Profilschiene (18) hin- und herbewegbar angeordnet ist,
wobei in Laufrichtung (L) des Läufers (14) sowohl vor als auch hinter diesem jeweils wenigstens eine Stützeinheit (20) vorgesehen ist, welche die Stange (12) relativ zu der Profilschiene (18) abstützt, und
wobei wenigstens eine vor dem Läufer (14) angeordnete Stützeinheit (20) mit wenigstens einer hinter dem Läufer (14) angeordneten Stützeinheit (20) durch wenigstens eine Leiste (22) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Leiste (22) in einer Ausnehmung (18b) der Innenseite (18a) der Profilschiene (18) aufgenommen ist.
wobei in Laufrichtung (L) des Läufers (14) sowohl vor als auch hinter diesem jeweils wenigstens eine Stützeinheit (20) vorgesehen ist, welche die Stange (12) relativ zu der Profilschiene (18) abstützt, und
wobei wenigstens eine vor dem Läufer (14) angeordnete Stützeinheit (20) mit wenigstens einer hinter dem Läufer (14) angeordneten Stützeinheit (20) durch wenigstens eine Leiste (22) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Leiste (22) in einer Ausnehmung (18b) der Innenseite (18a) der Profilschiene (18) aufgenommen ist.
2. Lineareinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (18b) als hinterschnittene Profilausnehmung ausgebildet ist.
3. Lineareinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung (18b) wenigstens ein Auskleidungselement (24) angeordnet ist.
4. Lineareinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Auskleidungselement (24) eine reibungsarme Oberfläche aufweist, vorzugsweise aus einem reibungsarmen Material, beispielsweise Teflon, gebildet ist.
5. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Stirnseite (30b) der Stützeinheit (20) eine Dämpfungsvorrichtung (38) vorgesehen ist.
6. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung der Leiste (22) mit einer Stützeinheit (20) ein an einem der Teile, Leiste (22) oder Stützeinheit, vorgesehener Zapfen (22a) in eine am jeweils anderen Teil, Stützeinheit (20) oder Leiste, vorgesehene Ausnehmung (30a) eingreift.
7. Lineareinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (22a) in eine in der Ausnehmung (30a) anordenbare Büchse (36) eingreift.
8. Lineareinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (36) aus Gummi, gummiartigem Material, oder einem weichem Kunststoff gefertigt ist.
9. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheiten (20) in Laufrichtung (L) längsverschiebbar, jedoch bezüglich Rotation um zur Laufrichtung (L) im Wesentlichen parallel verlaufende Achsen drehfest angeordnet sind,
10. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheit (20) einen Laufwagen (34) umfasst, der an der Profilschiene (18) mittels eines Wälzkörper- Linearlagers längs wenigstens einer Führungsbahn (26a) geführt ist.
11. Lineareinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Laufwagen (34) ein von der Stützeinheit (20) gesondert ausgebildetes und mit dieser verbindbares Teil ist.
12. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheit (120; 220) mit der Profilschiene (18) längs wenigstens einer Führungsbahn (126a; 218d) in Gleitkontakt steht.
13. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führungsbahn (26a; 126a) an einer mit der Profilschiene (18) verbundenen Führungsschiene (26) vorgesehen ist.
14. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führungsbahn (218d) an der Profilschiene (18) ausgebildet ist.
15. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führungsbahn in der die Leiste führenden Ausnehmung (18b) ausgebildet ist.
16. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheit (20) zumindest teilweise aus Kunststoff gefertigt ist.
17. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Stange (12) und der Stützeinheit (20) ferner eine Hülse (40) vorgesehen ist, welche in einem Axialdurchgang (30d) der Stützeinheit (20) die Stange (12) umgreifend aufgenommen ist.
18. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheit (20) an wenigstens einem ihrer Längsenden eine Schmierplatte (42) aufweist.
19. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinheiten (20) paarweise miteinander verbunden sind.
20. Lineareinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Wälzkörpergewindetrieb ist, wobei die Stange als Gewindespindel (12) ausgebildet ist und wobei der Läufer (14) eine Gewindemutter (16) umfasst.
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