DE20002477U1 - Deckel für einen Transportbehälter - Google Patents
Deckel für einen TransportbehälterInfo
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ 00/043
Dr. Dipl.-Phys. R. BASFELD 11.02.2000/Hz/Kr
Dipl.-Phys. E. HARAZIM Patentanwälte M. HOFFMANN Rechtsanwalt Mühlenberg 74 59759 Arnsberg
Firma
AstroPlast
Fritz Funke GmbH & Co. KG
Am Gelben Berg
5984 6 Sundern
"Deckel für einen Transportbehälter"
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Deckel für einen Transportbehälter, insbesondere einen Spulenbehälter, mit einer flachen Deckelplatte, die auf einer Seite einen vorstehenden, in eine Entnahmeöffnung einsetzbaren Ansatz hat und die Sicherungsmittel aufweist, zur verliersicheren Anbringung des Deckels am Transportbehälter.
Tragbare Transportbehälter für Spulen, beispielsweise Draht-, Kabel- oder Bandspulen haben einen im wesentlichen zylindrischen, aufrecht stehenden Behälterkörper zur Aufnahme des Spulenwickels. Zur Entnahme des aufgewickelten Materials haben diese in der Oberseite eine zentrale, kreisrunde Entnahmeöffnung, die zum Transport und zur Lagerung mit einem darin einschnappbaren Deckel verschlossen wird. Als Tragegriff ist beispielsweise ein mit dem Behälter verbundener Kordelgriff vorgesehen.
Im Stand der Technik bestehen diese Deckel aus einem Kunststoffteil in Form einer im wesentlichen kreisrunden Deckelplatte, der etwas größer ist als der Öffnungsquerschnitt, an dem ein kurzer, rohrförmiger Ansatz angeformt ist, der von Hand in die Entnahmeöffnung eingesetzt wird und darin zur Fixierung durch leichten Druck einschnappt. Zur Entnahme wird dieser Deckel einfach nach oben herausgezogen. Um zu verhindern, daß der abgenommene Deckel bei diesen mehrfach genutzten Spulenbehältern nicht verloren geht, sind Sicherungsmittel vorgesehen, um den Deckel auch in geöffnetem Zustand unverlierbar am Behälter zu befestigen. Im Stand der Technik ist die Deckelplatte hierzu am Rand mit einer Befestigungsöffnung versehen, durch welche die Schlaufe einer Befestigungsschnur hindurchgezogen ist, welche in der Regel aus Polyamid besteht. Diese wird in einer Schlinge durch Hindurchziehen des Deckels oder Verknotung an dem Behälter, meist an dem Kordelgriff des Behälters befestigt.
Die im Stand der Technik bekannte Ausführungsform gewährleistet zwar eine sichere Funktion. Nachteilig ist
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jedoch, daß die Befestigungsschnur in einem Arbeitsgang zunächst am Deckel befestigt werden muß, und ein weiterer Arbeitsgang zur Anbringung am Behälter erforderlich ist. Diese Arbeitsschritte bedingen insbesondere bei größeren Stückzahlen einen nicht unerheblichen Produktionsaufwand. Weiterhin ist nachteilig, daß der Deckel in der Regel aus Polyethylen (PE) besteht, wogegen als Sicherungsmittel meist eine Polyamidschnur verwendet wird. Dies ist nachteilig im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit, da zur Wiederverwertung die unterschiedlichen Kunststoffmaterialien zunächst voneinander getrennt werden müssen, was wiederum zusätzlichen Arbeitsaufwand auslöst.
Angesichts dessen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabenstellung zugrunde, einen Deckel mit den eingangs genannten Merkmalen zur Verfügung zu stellen, der einen geringeren Herstellungs- und Montageaufwand hat und sich einfacher wiederverwerten läßt, das heißt mit geringerem Aufwand dem sortenreinen Recycling zugeführt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung schlägt die Erfindung vor, daß die Sicherungsmittel mindestens einen bandförmig langgestreckten, einstückig an der Deckelplatte angeformten Steg umfassen.
Zum Stand der Technik unterscheidet sich der erfindungsgemäße Deckel dadurch, daß das Sicherungsband nun nicht mehr als separates Teil ausgeführt ist, sondern im Material des Deckels, beispielsweise PE, als integraler Bestandteil ausgebildet ist. Hierzu ist der Deckel einteilig mit einem oder mehreren angespritzten Stegen versehen.
Bezüglich der Herstellung besteht ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung darin, daß der Deckel einschließlich Sicherungsmittel in einem Arbeitsgang gespritzt werden kann. Im Vergleich zum Stand der Technik wird dadurch der Produktionsaufwand erheblich reduziert. Für die Recyclingfähigkeit ist es weiterhin vorteilhaft, daß der
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Deckelkörper sowie der angespritzte Sicherungssteg aus demselben Kunststoffmaterial bestehen, beispielsweise PE. Eine sortenreine Wiederverwertung ist dadurch mit deutlich geringerem Aufwand durchführbar als im Stand der Technik. 5
Bevorzugt sind am freien Ende des Stegs Befestigungsmittel angeformt. Diese Befestigungsmittel dienen zur Anbringung des Sicherungsmittels am Transportbehälter, beispielsweise am Tragegriff, und sind ebenfalls in einem Stück integriert.
Die Befestigungsmittel haben vorzugsweise Verbindungsmittel zur Bildung einer Halteschlaufe. Zur Befestigung kann diese beispielsweise um den Tragegriff des Transportbehälters geschlungen und befestigt werden. Im Vergleich mit dem Stand der Technik ist diese Art der Befestigung schneller und einfacher durchführbar, da der Deckel nicht durch die Schlinge gezogen werden braucht. Dadurch kann im übrigen die Länge des Sicherungsstegs unabhängig von der Deckelgröße vorgegeben werden. Ein weiterer, wesentlicher Vorteil ist, daß der Sicherungssteg auch dann schnell und sicher am Behälter befestigt werden kann, wenn der Deckel bereits fest auf der Entnahmeöffnung sitzt. Im Stand der Technik wäre es hierzu erforderlich gewesen, das Befestigungsband zu verknoten, was einen deutlichen Arbeitsaufwand mit sich bringen würde und zudem keine sichere Befestigung garantieren würde.
Im einzelnen können die Verbindungsmittel mit Abstand zueinander an einem Verbindungssteg angebrachte, druckknopfartig miteinander verbindbare Verbindungselemente haben. Diese druckknopfartige Ausbildung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß ein Verbindungselement einen vorstehenden Nocken hat, der in eine korrespondierende Öffnung des anderen Verbindungselements einschnappbar ist.
Der besondere Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die Verbindungsschlaufe einfach durch manuelles Zusammendrücken der beiden Verbindungselemente innerhalb kürzester Zeit bewerkstelligt werden kann. Dazu wird der
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Verbindungssteg einfach beispielsweise um den Haltegriff des Transportbehälters gelegt und der Nocken des einen Verbindungselements in die korrespondierende Öffnung des anderen Verbindungselements eingerastet. Diese Art der Befestigung ist mit minimalem manuellem Aufwand innerhalb kürzester Zeit durchführbar, wobei die Druckknöpfe eine sichere und dauerhafte Verbindung darstellen.
Der Verbindungssteg ist bevorzugt T-förmig am freien Ende des Stegs angeformt. Dadurch wird die Handhabung vereinfacht. Zur Befestigung, beispielsweise am Griff des Transportbehälters, wird der Steg lediglich parallel dazu gehalten und die Verbindungsmittel zusammengefügt. Diese Tätigkeit kann gegebenenfalls schnell mit einer Hand durchgeführt werden.
Von Vorteil ist es, daß der Verbindungssteg einen geringeren Materialquerschnitt hat als der an den Deckel angeformte erfindungsgemäße Sicherungssteg. Dadurch läßt er sich einfacher zur Halteschlaufe zusammenbiegen. Dabei ist es vorteilhaft, daß der Verbindungssteg als flaches Band ausgebildet ist, welches sich bevorzugt um seine Flachseite zur Bildung der Halteschlaufe zusammenbiegen läßt, so daß die Verbindungselemente beim Zusammenbiegen praktisch von selbst in Eingriff miteinander kommen.
In der erfindungsgemäßen Weise können an den Deckel auch mindestens zwei Stege angespritzt sein, welche miteinander verbindbare Verbindungsmittel haben. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die ebenfalls einteilig angespritzten Stege zu 0 einer Halteschlaufe miteinander zu verbinden. Bezüglich der Ausbildung der Verbindungsmittel sind unterschiedliche Ausführungsformen denkbar, beispielsweise Schnapp-, Klemm-, Rast- oder Klippverbindungen, wie beispielsweise die vorgenannten Druckknöpfe. Diese sind ebenfalls einstückig mit dem Deckel beziehungsweise den Stegen ausgebildet.
Der an den Deckel angeformte Steg hat bevorzugt einen etwa kreisrunden Querschnitt. Dadurch läßt er sich zur Befestigung
gut in alle Richtungen biegen, ohne daß eine ungleichmäßige Materialbeanspruchung auftritt.
Beim Anschluß an den Rand der Deckelplatte, das heißt, dort, wo der Steg angeformt ist, kann er bezüglich der Deckelfläche abgeflacht sein. Dadurch wird eine größere Flexibilität der Verbindung senkrecht zur Deckelplatte erreicht, was im Einzelfall zur Verbindung mit dem Haltegriff des Transportbehälters vorteilhaft sein kann.
Fertigungstechnisch ist es günstig, daß der Steg zunächst radial am Rand der Deckelplatte abstehend angeformt ist und in seinem weiteren Verlauf parallel zum Rand der Deckelplatte verlaufend gebogen ist. Dadurch, daß der Steg in Umfangsrichtung außen am Rand der Deckelplatte entlang geführt ist, läßt sich eine größere Steglänge vorgeben, ohne daß das Spritzgußwerkzeug übermäßig vergrößert wird. Dies wirkt sich positiv auf die anfallenden Werkzeugkosten aus.
0 Im montierten Zustand kommt es durch den parallelen Verlauf zum Rand der Deckelplatte zu einer entspannten Ruhelage mit parallelem Verlauf auch zum Behälterrand.
Auf der dem Steg gegenüberliegenden Umfangsseite der Deckelplatte kann eine Haltelasche angeformt sein, an welcher der Deckel zur Entfernung aus der Entnahmeöffnung manuell gefaßt und herausgezogen werden kann.
Gegebenenfalls kann die Deckelplatte mit einem zentralen Führungsrohr beziehungsweise Stift versehen sein, der auf der Unterseite angeformt ist und im eingesetzten Zustand ins Innere des Behälters vorsteht. Dort verhindert dieser, daß das lose Wickelende sich in der Spule verknotet.
Vorzugsweise wird der gesamte Deckel aus Polyethylen (PE) gefertigt. Die Verwendung anderer Kunststoffmaterialien ist jedoch ebenfalls denkbar.
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Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Deckels wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine Ansicht von oben auf einen erfindungsgemäßen Deckel;
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Deckel gemäß Fig. 1;
Fig. 3 Detailansichten der Befestigungsmittel des Deckels
gemäß Fig. 1 beziehungsweise Fig. 2.
Die Darstellungen in Fig. 1 und Fig. 2 zeigen jeweils einen erfindungsgemäßen Deckel, der darin als Ganzes mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist. Dieser besteht aus einer im wesentlichen kreisrunden Deckelplatte 2, an denen auf seiner Unterseite ein rohrförmiger Ansatz 3 einstückig angeformt ist, welcher in eine nicht dargestellte Entnahmeöffnung einrastend einsetzbar ist.
Am Rand der Deckelplatte 2 ist ein erfindungsgemäßer Steg 4 einstückig angeformt. Wie aus Fig. 1 entnehmbar ist, steht dieser zunächst radial ab, um in seinem Verlauf parallel zum äußeren Rand der Deckelplatte 2 bogenförmig herumgeführt zu werden. Dadurch kann das Spritzgußwerkzeug relativ kompakt gehalten werden. Außerdem befindet sich der Steg 4 auch im montierten Zustand in seiner entspannten Ruhelage mit parallelem Verlauf zum Behälterrand.
Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß der ansonsten einen kreisrunden Querschnitt aufweisende, schnurförmige Steg in seinem Bereich 4a, wo er an den Rand der Deckelplatte 2 angeformt ist, abgeflacht ist, um dort eine bessere Flexibilität quer zur Deckelebene zu bekommen.
Am freien Ende des Stegs 4 sind Befestigungsmittel 5 angeformt. Diese umfassen einen Verbindungssteg 6, der quer am Ende des Stegs 4, also T-förmig angeformt ist und an
dessen Enden druckknopfartig miteinander korrespondierende Verbindungselemente 7 und 8 ebenfalls einstückig mit angeformt sind. Eine Stirnansicht dieses Befestigungsmittels ist in Fig. 1 oberhalb der Draufsicht angegeben. Darin ist mit den Pfeilen angedeutet, wie die Verbindungselemente 7 und 8 unter Verbiegung des Verbindungsstegs 6 zusammengeführt werden können. Daraus ist ebenfalls deutlich entnehmbar, daß der Verbindungssteg 6 deutlich flacher ist als der Steg 4, also einen geringeren Materialquerschnitt hat und sich deswegen leichter zu einer Schlaufe zusammenbiegen läßt.
Das Befestigungselement 7 ist vergrößert noch einmal in Fig. 3 dargestellt. Dieses hat einen zentralen, vorstehenden Nocken 9, der einen umlaufenden Rastvorsprung hat. Damit läßt er sich unter kurzzeitiger Verformung in die korrespondierende Öffnung 10 des Verbindungselements 8 einschnappen, so daß eine sichere Verbindung gebildet wird. Diese läßt sich mit einem einzigen Handgriff ohne Zuhilfenahme von Werkzeug herstellen, so daß der Arbeitsaufwand dafür relativ gering ist.
Die Handhabung des erfindungsgemäßen Deckels ist weiter oben bereits ausführlich erläutert worden. Vorteilhaft daran ist der im Vergleich zum Stand der Technik geringere Herstellungs- und Montageaufwand. Außerdem besteht der Deckel 1 aus einem einheitlichen Kunststoffmaterial, beispielsweise PE, und läßt sich damit besonders gut dem Recycling zuführen.
Claims (14)
1. Deckel für einen Transportbehälter, insbesondere einen Spulenbehälter mit einer flachen Deckelplatte, die auf einer Seite einen vorstehenden, in eine Entnahmeöffnung einsetzbaren Ansatz hat und die Sicherungsmittel aufweist, zur verliersicheren Anbringung des Deckels an einen Transportbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel mindestens einen bandförmig langgestreckten, einstückig an der Deckelplatte (2) angeformten Steg (4) umfassen.
2. Deckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Stegs (4) Befestigungsmittel (5) angeformt sind.
3. Deckel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (5) Verbindungsmittel (7, 8) zur Bildung einer Halteschlaufe haben.
4. Deckel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (5) mit Abstand zueinander an einem Verbindungssteg (6) angebrachte, druckknopfartig miteinander verbindbare Verbindungselemente (7, 8) haben.
5. Deckel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungselement (7) einen vorstehenden Nocken (9) hat, der in eine Öffnung (10) des anderen Verbindungselements (8) einrastbar ist.
6. Deckel nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg (6) T-förmig quer am freien Ende des Stegs (4) angeformt ist.
7. Deckel nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungssteg (6) einen geringeren Materialquerschnitt hat als der Steg (4).
8. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (4) einen etwa kreisrunden Querschnitt hat.
9. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (4) beim Anschluß an den Rand der Deckelplatte (2) bezüglich der Deckelfläche abgeflacht ist.
10. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (4) am Rand der Deckelplatte (2) radial abstehend angeformt ist.
11. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (4) parallel zum Rand der Deckelplatte (2) gebogen ist.
12. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Steg (4) gegenüberliegenden Umfangsseite der Deckelplatte (2) eine Haltelasche angeformt ist.
13. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an die Deckelplatte (2) mindestens zwei Stege (4) angespritzt sind, welche miteinander verbindbare Verbindungsmittel haben.
14. Deckel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (1) aus Polyethylen (PE) besteht.
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