DE20002474U1 - Saugkopf für Bodenstaubsauger - Google Patents
Saugkopf für BodenstaubsaugerInfo
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Description
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
91 3 78/dw/Al D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box IO 02 54
10 . Februar 2 000
Gebrauchsmusteranmeldung
Wessel-Werk GmbH Im Bruch 2 51580 Reichshof-Wildbergerhütte
Die Erfindung betrifft einen Saugkopf für Bodenstaubsauger mit
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einem Gehäuseoberteil,
einem einteilig angeformten oder kippbeweglich angeschlossenen Saugkanal und
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einem Kanalanschlussstück, das in den Saugkanal eingesetzt und um eine ein- oder mehrteilige Gelenkachse schwenkbeweglich mit diesem verbunden ist,
wobei die Schwenkbewegung des Kanalanschlussstückes in beiden Bewegungsrichtungen durch Anschläge begrenzt ist. Das Kanalanschlussstück enthält einen Strömungskanal, der saugkanalseitig einen rechteckförmigen Strömungsquerschnitt aufweist und an seinem anderen Ende in einen rohrförmigen Fortsatz übergeht. Die Gelenkachse für die Schwenkbewegung des Kanalanschlussstückes kann einteilig in Form einer Welle oder mehrteilig in Form von Zapfen ausgebildet sein.
Die aus dem Kanalanschlussstück und dem Saugkanal beste-5 hende Anordnung bezeichnet man auch als Kippgelenk. Durch das Kippgelenk ist sichergestellt, dass der Saugkopf mit den für die Saugeigenschaften maßgeblichen Auflageflächen stets optimal auf dem Bodenbelag aufliegt, obwohl die Ausrichtung des an den Saugkopf angeschlossen Saugrohrs 0 durch Körpergröße und Körperhaltung des Bedieners und durch Schwenkbewegungen des Armes beim Saugen stark variiert. Der
Kippwinkel zwischen Kanalanschlussstück und Saugkanal ist konstruktionsbedingt begrenzt und liegt üblicherweise zwischen 30° und 90°, wobei Werte über 60° regelmäßig nur als Abstellposition für den Sauger dienen und dann oft mit einer zusätzlichen Einrastung für die Abstellposition verbunden sind. Durch den großen Hebelarm des angeschlossenen Saugrohrs werden große Momente wirksam, wenn das Kanalanschlussstück gegen eines der Anschlagelemente bewegt wird. Die zur Aufnahme der Momente erforderlichen Gelenkanschlage sollen das Design, also die äußere optische Gestaltung des Saugkopfes nicht beeinträchtigen, konstruktiv möglichst einfach sein und nur mit einem geringen fertigungstechnischen Aufwand verbunden sein. Ferner muss gewährleistet sein, dass die Teile des Kippgelenkes aus einem üblichen, für die Massenfertigung geeigneten Kunststoff gefertigt werden können.
Es ist bekannt, zur Begrenzung der Schwenkbewegung am rückwärtigen Ende des in den Saugkanal eintauchenden Kanalanschlussstückes außenseitige Vorsprünge anzuformen, die an die rückwärtige Stirnfläche des Saugkanals anschlagen. Eine solche Ausführung befriedigt jedoch nicht unter optischen Gesichtspunkten und hat den weiteren Nachteil, dass die Gelenkachse etwa mittig zwischen dem oberen und dem unteren 5 Anschlagelement angeordnet sein muss, damit zwischen den Anschlagelementen und der Drehachse jeweils ein ausreichender Hebelarm zur Aufnahme der Momente vorhanden, ist. Die mittige Anordnung der Gelenkachse hat jedoch den Nachteil, dass die Achse entweder im Luftstrom liegt oder die Quer-0 schnittsfläche des Strömungskanals im Bereich der Gelenkachse erheblich eingeschnürt werden muss. Eine außermittige
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Anordnung der Gelenkachse scheidet bei dieser beschriebenen Ausführung aus, da der Hebelarm des Anschlages zu einer Seite so ungünstig wird, dass das Anschlagelement unter den dann auftretenden Anschlagkräften verformt oder gar zerstört wird.
Wenn konstruktionsbedingt die Gelenkachse bezogen auf die Bauhöhe des Kippgelenkes außermittig angeordnet ist, ist eine Anschlagbegrenzung zweckmäßiger, die auf die in den Saugkanal eintauchende Vorderkante des Kanalanschluss-Stückes wirkt. Die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes ist gegen Anschlagflächen bewegbar, die als Vorsprünge ausgebildet und an die Kanalwand des Gegenstückes angeformt sind. Auch hier besteht das Problem, dass der Einbauraum durch konstruktive Vorgaben begrenzt ist und der zur Verfügung stehende Schwenkradius, der den Hebelarm zwischen Anschlagfläche und Drehachse bestimmt, verhältnismäßig klein ist. In der Praxis steht regelmäßig ein Schwenkradius von maximal 3 0 bis 3 5 mm zur Verfügung. Die 0 als Anschläge ausgebildeten Vorsprünge sind auf Scherung
beansprucht. Bei dünnwandiger Ausbildung der Kunststoffbauteile und Verwendung preiswerter, für Massenartikel geeignete Kunststoffe sind die übertragbaren Anschlagmomente nicht immer ausreichend.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Anschläge für die Begrenzung der Schwenkbewegung des Kanalanschlussteils so auszubilden, dass unter Beibehaltung eines einfachen Aufbaus des Kippgelenkes und ohne Einschränkung des 0 optischen Designs große Momente übertragen werden können.
Ausgehend von einem Saugkopf mit den eingangs beschriebenen Merkmalen wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die untere Vorderkante ein Fenster einer an den Saugkanal angeformten Gehäusewand durchfasst, wobei die 5 oberen und unteren Ränder des Fensters Anschläge für die Vorderkante' des Kanalanschlussstückes bilden. Durch die erfindungsgemäße Art der Anordnung vergrößert sich der wirksame Hebelarm für das Anschlagmoment um mindestens die Wandstärke der mit dem Fenster versehenen Gehäusewand.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes als Winkelleiste ausgebildet, welche den unteren Rand des Fensters in der Anschlagposition umgreift. Die Winkelleiste ist aufgrund ihres Profils formstabil. Sie umgreift den Rand des Fensters und verhindert auch dann, wenn verhältnismäßig weiche Kunststoffe verwendet werden, ein Abgleiten der Anschlagelemente. Versuche haben gezeigt, dass die übertragbaren Anschlagmomente durch die erfindungsgemäße Lehre um etwa 3 0 bis 50 % verbessert werden können.
Bei der Handhabung des Saufkopfes müssen von dem unteren Anschlag regelmäßig wesentlich größere Anschlagmomente aufgenommen werden als von dem oberen Anschlag. Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung weist zumindest der untere Rand des Fensters eine stegförmige Verstärkung auf. Zur Übertragung großer Anschlagmomente ist es ferner zweckmäßig, das .Fenster durch einen den oberen mit dem unteren Rand verbindenden Steg zu unterteilen. Die das Fenster durchfassende Vorderkante des Kanalanschlussstückes ist im Bereich des Steges unterbrochen. Bei einem Anschlag wird der Steg, der das Fenster teilt und die Stabilität
erhöht, auf Zug belastet. Bei der Zugbeanspruchung können große Kräfte aufgenommen werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Kanalanschlussstück einen als Radkasten ausgebildeten Gehäuseabschnitt auf, in den ein Laufrad eingesetzt ist. Das Laufrad ist auf einer Achse angeordnet, die zugleich auch die Gelenkachse . für das Kanalanschlussstück bildet. Das Kanalanschlussstück weist eine das Laufrad kreisbogenförmig umschließende Wand auf, die einen Strömungskanal begrenzt und an ihrem vorderen Ende als Leiste ausgebildet ist, die ein Fenster einer an den Saugkanal angeformten Gehäusewand durchfasst und die zuvor beschriebene Funktion erfüllt.
Bei allen zuvor beschriebenen Ausführungen der Erfindung kann der Saugkanal einteilig an das Gehäuseoberteil angeformt sein. Bei einer solchen Ausführung ist das Fenster, das als Anschlagelement mit der Vorderkante des Kanalanschlussstückes zusammenwirkt, in einem Wandabschnitt des Gehäuseoberteils angeordnet. Bei allen zuvor beschriebenen Ausführungen kann der Saugkanal jedoch auch kippbeweglich an das Gehäuseoberteil angeschlossen sein. Bei einer solchen Ausführung ist der Saugkanal ein separates Kunst stoffbauteil, welches mit dem zuvor beschriebenen Fenster versehen ist.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert. Es zeigen schematisch
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Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Saugkopf für Bodenstaubsauger,
Fig. 2 eine Unteransicht des in Fig. 1 dargestellten Gegenstandes.
Zum grundsätzlichen Aufbau des in den Figuren dargestellten Saugkopfes gehören ein Gehäuseoberteil 1 mit einem einteilig angeformten Saugkanal 2 sowie ein Kanalanschlussstück 3, das in den Saugkanal 2 eingesetzt ist und um eine Gelenkachse 4 schwenkbeweglich mit diesem verbunden ist. Das Kanalanschlussstück 3 enthält einen Strömungskanal 5, dessen saugkanalseitiges Anschlussende einen rechteckförmigen Strömungsquerschnitt aufweist. An seinem auslassseitigen Ende ist das Kanalanschlussstück als Rohrstutzen 6 ausgebildet, in den ein winkelförmiges, mit einem Saugrohr verbindbares Rohrstück drehbeweglich einsetzbar ist.
Die aus dem Saugkanal 2 und dem Kanalanschlussstück 3 bestehende Anordnung wird auch als Kippgelenk bezeichnet, dessen Schwenkbewegung in beiden Bewegungsrichtungen durch Anschläge begrenzt ist. Zur Begrenzung der Schwenkbewegung ist die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes 3 als Winkelleiste 7 ausgebildet, die ein Fenster 8 einer an den 5 Saugkanal 2 angeformten Gehäusewand 9 des Gehäuseoberteils durchfasst. Die oberen und unteren Ränder des Fensters 8 bilden Anschläge für die Winkelleiste. Bei einem Anschlag an dem unteren Rand 10 des Fensters 8 umgreift die Winkelleiste 7 den Rand 10 des Fensters, der im Ausführungs-0 beispiel und nach einer bevorzugten Ausführung der Erfindung eine stegförmige Verstärkung aufweist..
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Einer vergleichenden Betrachtung der Figuren 1 und 2 entnimmt man, dass das Fenster 8 durch einen den oberen mit dem unteren Rand verbindenden Längssteg 11 unterteilt ist. Die das Fenster 8 durchfassende Winkelleiste 7 ist im Bereich des Längssteges 11 unterbrochen. Bei einem Anschlag der Winkelleiste gegen den unteren Rand 10 des Fensters 8 wird der Längssteg 11 auf Zug beansprucht und ist in der Lage, große Kräfte aufzunehmen.
Das Kanalanschlussstück 3 weist einen als Radkasten 12 ausgebildeten Gehäuseabschnitt auf, in den ein Laufrad 13 eingesetzt ist. Das Laufrad 13 ist auf einer Achse angeordnet, die zugleich auch die Gelenkachse 4 für das Kanalanschlussstück 3 bildet. Das Kanalanschlussstück 3 weist eine das Laufrad 13 kreisbogenförmig umschließende Wand auf, die den Strömungskanal begrenzt und an ihrem vorderen Ende die angeformte Winkelleiste aufweist. Zur Abdichtung des Spaltraumes zwischen Kanalanschlussstück 3 und Saugkanal 2 sind Dichtungslippen 14 vorgesehen, die an der kreisbogenförmigen Fläche des Kanalanschlussstückes anliegen.
Claims (5)
1. Saugkopf für Bodenstaubsauger mit
einem Gehäuseoberteil (1),
einem einteilig angeformten oder kippbeweglich angeschlossenen Saugkanal (2) und
einem Kanalanschlussstück (3), das in den Saugkanal (2) eingesetzt und um eine ein- oder mehrteilige Gelenkachse (4) schwenkbeweglich mit diesem verbunden ist,
wobei die Schwenkbewegung des Kanalanschlussstückes (3) in beiden Bewegungsrichtungen durch Anschläge begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes (3) ein Fenster (8) einer an den Saugkanal (2) angeformten Gehäusewand (9) durchfasst, wobei die oberen und unteren Ränder des Fensters (8) Anschläge für die Vorderkante des Kanalanschlussstückes (3) bilden.
einem Gehäuseoberteil (1),
einem einteilig angeformten oder kippbeweglich angeschlossenen Saugkanal (2) und
einem Kanalanschlussstück (3), das in den Saugkanal (2) eingesetzt und um eine ein- oder mehrteilige Gelenkachse (4) schwenkbeweglich mit diesem verbunden ist,
wobei die Schwenkbewegung des Kanalanschlussstückes (3) in beiden Bewegungsrichtungen durch Anschläge begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes (3) ein Fenster (8) einer an den Saugkanal (2) angeformten Gehäusewand (9) durchfasst, wobei die oberen und unteren Ränder des Fensters (8) Anschläge für die Vorderkante des Kanalanschlussstückes (3) bilden.
2. Saugkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Vorderkante des Kanalanschlussstückes als Winkelleiste (7) ausgebildet ist, welche den unteren Rand (10) des Fensters (8) in der Anschlagposition umgreift.
3. Saugkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand (10) des Fensters (8) eine stegförmige Verstärkung aufweist.
4. Saugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (8) durch einen den oberen mit dem unteren Rand verbindenden Steg (11) unterteilt ist und dass die das Fenster (8) durchfassende Vorderkante des Kanalanschlussstückes (3) im Bereich des Steges (11) unterbrochen ist.
5. Saugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kanalanschlussstück (3) einen als Radkasten (12) ausgebildeten Gehäuseabschnitt aufweist, in den ein Laufrad (13) eingesetzt ist, dass das Laufrad (13) auf einer Achse angeordnet ist, die zugleich auch die Gelenkachse (4) für das Kanalanschlussstück (3) bildet, und dass das Kanalanschlussstück (3) eine das Laufrad (13) kreisbogenförmig umschließende Wand aufweist, die einen Strömungskanal (5) begrenzt und an ihrem vorderen Ende als Leiste ausgebildet ist, die ein Fenster (8) einer an dem Saugkanal (2) angeformten Gehäusewand (9) durchfasst.
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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