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DE20001512U1 - Aufnahmerahmen für eine Fußmatte - Google Patents

Aufnahmerahmen für eine Fußmatte

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Publication number
DE20001512U1
DE20001512U1 DE20001512U DE20001512U DE20001512U1 DE 20001512 U1 DE20001512 U1 DE 20001512U1 DE 20001512 U DE20001512 U DE 20001512U DE 20001512 U DE20001512 U DE 20001512U DE 20001512 U1 DE20001512 U1 DE 20001512U1
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DE
Germany
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DE20001512U
Other languages
English (en)
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Adam Fussmatten & Co GmbH
Original Assignee
Adam Fussmatten & Co GmbH
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Publication date
Application filed by Adam Fussmatten & Co GmbH filed Critical Adam Fussmatten & Co GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/10Built-in gratings, e.g. foot-scrapers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Joining Of Corner Units Of Frames Or Wings (AREA)
  • Door And Window Frames Mounted To Openings (AREA)

Description

Gebrauchsmuster-Anmeldung
Aufnahmerahmen für eine Fußmatte
Adam Fußmatten GmbH + Co. Eschenweg 8 D-44534 Lünen (DE)
572 VGN: 265098 Mu./Pa./G 25.01.2000
Aufnahmerahmen für eine Fußmatte
Die Erfindung betrifft einen Aufnahmerahmen für eine Fußmatte.
Aufnähmerahmen für Fußmatten oder dergleichen sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt, wobei diesbezüglich entweder Standardmaße Verwendung finden oder Aufnahmerahmen nach Vorgabe gefertigt und zugeliefert werden. Dies erweist sich jedoch dahingehend als nachteilig, da erst bei einem Verlegen des Bodenbelages, wie Platten oder Fliesen, festgestellt wird, welche Abmaße der Aufnahmerahmen für eine Fußmatte oder dergleichen aufweisen muß. Die Maße werden hiernach zur Fertigung des Aufnahmerahmens weitergeleitet. Dies hat zur Folge, daß von Bedarfsentstehung bis zur Bedarfsdekkung häufig mehrere Tage vergehen.
Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Aufnähmerahmen für eine Fußmatte in vorteilhafter Weise weiterzubilden.
Diese Problematik ist zunächst und im wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, daß der Aufnahmerahmen aus Einzelteilen vor Ort zusammensteckbar ist. Zufolge dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist ein Aufnahmerahmen für eine Fußmatte gegeben, welcher in vorteilhafter Weise den Gegebenheiten vor Ort angepaßt zusammensetzbar ist. Dem Handwerker vor Ort -auf der Baustellewird zufolge dessen ein Material an die Hand gelegt, mit welchem er selbst in der Lage ist, einen den vorliegenden Maßen entsprechenden Aufnahmerahmen zu erstellen. So kann bspw. ein Set mit unterschiedlichen Sehen-
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kellängen vorliegen. Bevorzugt wird hierbei, daß der Aufnähmerahmen aus zwei Komponenten besteht, einem Eckstück und einem Längsstück. Weiter wird bevorzugt, daß die Längsstücke vor Ort auf die jeweils erforderliche Länge abtrennbar sind. So kann der Handwerker vor Ort bspw. einen gleichschenkligen, rechteckigen und optisch ansprechenden Aufnahmerahmen für eine Fußmatte zusammenstellen. Weiter kann durch eine geschickte Konstruktion das Maß auch im Baustellenbetrieb leicht bestimmt werden. So ist vorgesehen, daß die Addition zweier Schenkel von endseitigen Endstücken bspw. 100 mm ergibt. Soll ein Rahmen von bspw. 2.520 &khgr; 1.840 mm erstellt werden, so werden zugleich zwei Stücke je 2.42 0 mm und hiernach zwei Stücke je 1.74 0 mm abgelängt. Hierbei sorgt das Ablängen zweier gleicher Schenkel für die Parallelität des Aufnahmerahmens. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, daß ein Eckstück vorstehende Steckzungen ausbildet und daß an einem Längsstück eine entsprechende Steckaufnahme ausgebildet ist. Diesbezüglich wird weiter bevorzugt, daß die Steckzungen der Eckstücke paßgenau in die entsprechenden Steckaufnahmen der Längsstücke einführbar sind. Es bedarf somit keinerlei weiterer Befestigungsarten zwischen Längsstück und Eckstück, wie bspw. einer Verschweißung. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, daß sowohl die Eckstücke als auch die Längsstücke aus Aluminium bestehen. Hierbei erweist es sich als besonders vorteilhaft, daß ein Längsstück von einem Strangpreßprofil abgeteilt ist. So kann bspw. zur Herstellung von Aufnahmerahmen vor Ort eine Mehrzahl von Eckstücken und Strangpreßprofilen als Meterware zum Abteilen von Längsstücken vorliegen. Zudem wird vorgeschlagen, daß ein Längsstück einen Winkelgrundriß aufweist. Bevorzugt wird hierbei, daß der Grundriß sich aus zwei im wesent-
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liehen gleichen, einen rechten Winkel einschließenden Schenkeln besteht, wobei in Einbausituation ein Schenkel vertikal und der weitere Schenkel horizontal, ins Rahmeninnere weisend, verläuft. Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß das Längsstück außenseitig längsgeöffnete, hinterschnittene Nuten aufweist. Diese Nuten sind bereits bei Erstellung des Strangpreßprofiles berücksichtigt. Beidseitig endseitig bilden diese Nuten zugleich die, die Steckzungen der Eckstücke aufnehmenden Steckaufnahmen aus. Darüber hinaus erweisen sich diese vorgesehenen Nuten, welche bevorzugt sowohl im Bereich des VertikalschenkeIs als auch im Bereich des Horizontalschenkels des im Grundriß winklig ausgebildeten Längsstückes vorgesehen sind, dahingehend als vorteilhaft, daß vorgesehene Ankerelemente in eine dieser Nute formschlüssig eingreifen. Solche Ankerelemente dienen zur Fixierung der Rahmenkonstruktion im Untergrund, bspw. im Mörtelbett. Herstellungstechnisch vorteilhaft ist zudem, daß das Eckstück zwei auf Gehrung geschnittene und in der Gehrung miteinander verbundene Abschnitte eines Längsstückes sind. Zufolge dessen werden die Eckstücke aus dem gleichen Strangpreßprofil erstellt und auf Gehrung geschnitten vorgefertigt der Baustelle zugeliefert. Entsprechend weist auch ein so hergestelltes Eckstück außenseitig längsgeöffnete, hinterschnittene Nuten auf. Diese dienen zur Aufnahme der, dem Eckstück zuzuordnenden Steckzungen, welche weiter bevorzugt mit dem so gebildeten Eckstück im, in der Nut eingesetztem Zustand verschweißt sind. Um den Aufnahmerahmen weiter zu stabilisieren, wird vorgeschlagen, daß ein Eckstück sowohl in einem horizontalen wie auch einem vertikalen Profilabschnitt eine Steckzunge aufweist. Weiter ist vorgesehen, daß ein Ankerelement einen Steckabschnitt aufweist, zum Einstecken in eine Nut eines Längsstückes und einen Auslegerabschnitt, der
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sich nach außen erstreckend bezüglich des in die Nut eingesteckten Steckabschnittes ausgeformt ist. Zufolge dieser Ausgestaltung kann das Ankerelement mittels des Steckabschnittes seitlich in die längsgeöffnete, hinterschnittene Nut eines Längsstückes eingeschoben werden. Je nach Länge des LängsStückes können auch mehrere Ankerelemente je Rahmenschenkel vorgesehen sein. Die Ankerelemente bzw. deren Auslegerabschnitte erstrecken sich vom Rahmeninneren wegweisend nach außen, wobei diesbezüglich weiter vorgeschlagen wird, daß der Auslegerabschnitt mit dem Steckabschnitt einen spitzen Winkel einschließt derart, daß bei Zuordnung des Ankerelementes zu einem vertikalen Profilabschnitt des Längsstückes der Auslegerabschnitte im spitzen Winkel zum Steckabschnitt nach unten in das Mörtelbett ragt. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß der Auslegerabschnitt in seiner Längserstreckung abgeknickt ausgebildet ist. Als vorteilhaft erweist es sich, daß an dem Auslegerabschnitt ein Ankerteil angeformt ist, welches weiter bevorzugt an einem äußeren Ende des Auslegerabschnittes vorgesehen ist. Dieses Ankerteil entspricht in einer bevorzugten Ausgestaltung im Querschnitt dem Steckabschnitt, so daß sowohl der Steckabschnitt je nach Zuordnung des Ankerelementes zum Aufnähmerahmen auch als Ankerteil und das Ankerteil je nach Zuordnung auch als Steckabschnitt dienen kann. Schließlich ist vorgesehen, daß das Ankerteil mit dem Auslegerabschnitt im Querschnitt bezüglich der Längserstreckung einen spitzen Winkel einschließt. Bevorzugt wird hierbei weiter, daß der spitze Winkel zwischen dem Auslegerabschnitt und dem Ankerteil größer gewählt ist als der spitze Winkel zwischen dem Auslegerabschnitt und dem Steckabschnitt. So kann bspw. zwischen Ankerteil und Auslegerabschnitt ein Winkel von 60 bis 85°, bevorzugt 75° und zwischen Auslegerabschnitt und Steckabschnitt
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ein Winkel von 30 bis 60°, bevorzugt 45°, vorgesehen sein. Da, wie erwähnt, das Ankerteil und der Steckabschnitt im Querschnitt gleich ausgebildet sind, kann das so gebildete Ankerelement je nach Gegebenheit unterschiedlich dem Aufnähmerahmen zugeordnet positioniert werden, dies sowohl im Bereich des vertikalen als auch im Bereich des horizontalen Profilabschnittes eines jeden Längsstückes.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ausschnittsdarstellung eines fertigen Bodens mit einem erfindungsgemäßen, vor Ort zusammengesetzten Aufnahmerahmen für eine nicht dargestellte Fußmatte;
Fig. 2 eine perspektivische Einzeldarstellung eines Eckstückes des erfindungsgemäßen Aufnahmerahmens ;
Fig. 3 eine perspektivische Einzeldarstellung eines Längsstückes des erfindungsgemäßen Aufnahmerahmens ;
Fig. 4 den Schnitt gemäß der Linie IV-IV in Fig. 1; Fig. 5 den Schnitt gemäß der Linie V-V in Fig. 1.
Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu Fig. 1 ein Fußboden, welcher mit einem Bodenbelag, hier mit Fliesen 1, versehen ist, in welchem Boden ein ausgesparter Bereich 2 zum Einlegen einer nicht dargestellten Fußmatte vorgesehen ist, wobei weiter bevorzugt die
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Tiefe dieses ausgesparten Bereiches 2 etwa der Dicke der einzulegenden Fußmatte angepaßt ist.
Der ausgesparte Bereich 2 ist im Grundriß langgestreckt rechteckig ausgebildet. In diesem ist ein erfindungsgemäßer Aufnähmerahmen 3 zur Aufnahme der Fußmatte eingesetzt und verankert.
Der erfindungsgemäße Aufnähmerahmen 3 besteht aus zwei verschiedenen Komponenten, einem Eckstück 4 und einem Längsstück 5. Demnach bilden vier Eckstücke 4 und vier Längsstücke 5 einen kompletten Aufnähmerahmen 3.
Das in Fig. 3 dargestellte Längsstück 5 ist von einem, als Meterware vor Ort vorliegenden Strangpreßprofil abgeteilt, so daß in vorteilhafter Weise die Länge des Längsstückes 5 den Abmaßen des ausgesparten Bereiches 2 vor Ort angepaßt werden kann.
Das Längsstück 5 weist einen Winkelgrundriß auf, mit einem vertikalen Profilabschnitt 6 und einem horizontalen Profilabschnitt 7, welche Abschnitte 6 und 7 im rechten Winkel zueinander stehen.
Im Einbauzustand gemäß Fig. 1 ist der Horizontalabschnitt 7 dem Aufnahmerahmeninneren zugewandt.
Sowohl der Vertikalabschnitt 6 als auch der Horizontalabschnitt 7 weisen außenseitig längsgeöffnete, hinterschnittene durchlaufende Nute 8, 9 auf.
Wie aus Fig. 2 zu erkennen, ist ein Eckstück 4 aus dem gleichen Strangpreßprofil, aus welchem ein Längsstück 5 abgelängt wird, gebildet. Hierbei ist es jedoch so, daß zwei Abschnitte 10 eines Strangpreßprofil-Längsstük-
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kes auf Gehrung geschnitten und in der Gehrung miteinander verbunden sind, bevorzugt verschweißt sind.
Entsprechend dem Längsstück 5 weist auch das Eckstück einen Vertikalabschnitt 11 und einen Horizontalabschnitt 12 auf, welche Abschnitte gleichfalls mit längsgeöffneten, hinterschnittenen Nuten 13, 14 versehen sind.
In die Nute 13, 14 jedes Abschnittes 10 sind über die freien Stirnflächen 15 hinausragende Steckzungen 16 eingelassen und mit den Abschnitten 10 verbunden, bevorzugt verschweißt.
Das so zusammengesetzte und wie in Fig. 2 dargestellte Eckstück 4 wird vorgefertigt zugeliefert, so daß ein Set zur Erstellung eines erfindungsgemäßen Aufnahmerahmens 3 aus mehreren, vorgefertigten Eckstücken 4 mit Steckzungen 16 und gegebenenfalls mehreren Strangpreßprofilen als Meterware zum Ablängen von Längsstücken besteht.
Zufolge der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist dem Handwerker vor Ort ein Material an die Hand gegeben, mit welchem er selbst in der Lage ist, bspw. einen gleichschenkligen, rechtwinkligen und optisch ansprechenden Aufnahmerahmen für eine Fußmatte oder dergleichen herzustellen. Durch die geschickte Konstruktion kann das Maß selbst im Baustellenbetrieb leicht bestimmt werden. So ergeben bspw. die Eckstücke 4 bzw. deren Abschnitte 10 zusammen 100 mm, so daß zur Erstellung eines Aufnahmerahmens 3 mit einem Maß von bspw. 2.52 0 &khgr; 1.840 mm zwei gleiche Längsstücke 5 von jeweils 2.420 mm und zwei Längsstücke 5 von jeweils 1.740 mm von dem vorliegenden Strangpreßprofil abgeteilt wer-
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den. Hierbei sorgt das Ablängen zweier gleichlanger Längsstücke 5 für die Parallelität des Aufnahmerahmens 3.
Nach einem Ablängen der Längsstücke 5 werden Eckstücke 4 und Längsstücke 5 zur Bildung des Aufnahmerahmens 3 zusammengesteckt, wobei die eckstückseitigen Steckzungen 16 in, durch die Endbereiche der Nute 8, 9 der Längsstücke 5 gebildete Steckaufnahme 25 paßgenau eintreten. Durch diese Steckverbindung erreicht der Aufnahmerahmen 3 bereits eine solche Stabilität, daß keine weiteren Befestigungsmaßnahmen zwischen Längsstücken 5 und Eckstücken 4, wie bspw. eine Verschweißung, nötig ist.
Der so zusammengefügte Aufnahmerahmen 3 wird auf dem Fußboden derart angeordnet, daß die obere Stirnkante der Vertikalabschnitte 6 bzw. 11 in etwa mit der Oberfläche des fertigen Fußbodens -hier Oberfläche der Fliesen 1- fluchten.
Zur Fixierung des Aufnahmerahmens 3 im Untergrund bzw. Mörtelbett 17 sind Ankerelemente 18 vorgesehen, welche in eine oder beide Nute 8, 9 der Längsstücke 5 formschlüssig eingreifen.
Wie aus der Schnittdarstellung in Fig. 5 zu erkennen, weist das Ankerelement 18 einen Steckabschnitt 19 auf, zum Einstecken in eine Nut 8, 9 eines Längsstückes 5 und einen Auslegerabschnitt 20, welcher sich nach außen erstreckend bezüglich des in die Nut 8, 9 eingesteckten Steckabschnittes 19 ausgeformt ist. Auslegerabschnitt 20 und Steckabschnitt 19 schließen einen Winkel Alpha von 30 bis 60°, bevorzugt 45° ein.
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An dem Auslegerabschnitt 20 ist im Bereich des äußeren Endes 21 ein Ankerteil 22 ausgeformt, welches Ankerteil 22 im Querschnitt dem Steckabschnitt 19 entspricht. Die Anordnung ist hierbei so gewählt, daß das Ankerteil 22 mit dem Auslegerabschnitt 20 im Querschnitt bezüglich der Längserstreckung einen spitzen Winkel Beta von 60 bis 85°, bevorzugt 75° einschließt.
Desweiteren ist der Auslegerabschnitt 20 in seiner Längserstreckung, in Richtung der spitzen Winkel Alpha und Beta abgeknickt ausgebildet. Die Knickstelle ist in Fig. 5 mit dem Bezugszeichen 23 versehen. Die so gebildeten Auslegerabschnittschenkel schließen hierbei einen stumpfen Winkel Gamma von 150 bis 175°, bevorzugt 165° ein.
Zufolge dessen, daß das Ankerteil 22 und der Steckabschnitt 19 im Querschnitt gleich ausgebildet sind, kann das Ankerelement 18, den vor Ort vorliegenden Bedürfnissen angepaßt, dem Aufnahmerahmen 3 bzw. den Längsstükken 5 zugeordnet werden, womit sich unterschiedliche ErStreckungsrichtungen der Auslegerabschnitte 2 0 ergeben.
Das Ankerelement 18 ist sowohl dem Vertikalabschnitt 6 als auch dem Horizontalabschnitt 7 eines jeden Längs-Stückes 5 zuordbar (siehe strichpunktierte Darstellung in Fig. 5). Desweiteren sind jedem Längsstück 5 je nach Länge desselben mehrere Ankerelemente 18 zuordbar.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merk-
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male dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
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Claims (17)

1. Aufnahmerahmen (3) für eine Fußmatte, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmerahmen (3) aus Einzelteilen vor Ort zusammensteckbar ist.
2. Aufnahmerahmen nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmerahmen (3) aus zwei Komponenten besteht, einem Eckstück (4) und einem Längsstück (5).
3. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstücke (5) vor Ort auf die jeweils erforderliche Länge abtrennbar sind.
4. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Eckstück (4) vorstehende Steckzungen (16) ausbildet und daß an einem Längsstück (5) eine entsprechende Steckaufnahme (25) ausgebildet ist.
5. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Längsstück (5) von einem Strangpreßprofil abgeteilt ist.
6. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Längsstück einen Winkelgrundriß aufweist.
7. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Längsstück (5) außenseitig längsgeöffnete, hinterschnittene Nuten (8, 9) aufweist.
8. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß Ankerelemente (18) vorgesehen sind, die in eine Nut (8, 9) eines Längsstückes (5) formschlüssig eingreifen.
9. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Eckstück (4) zwei auf Gehrung geschnittene und in der Gehrung miteinander verbundene Abschnitte (10) eines Längsstückes sind.
10. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Eckstück (4) sowohl in einem horizontalen (12) wie auch in einem vertikalen Profilabschnitt (11) eine Steckzunge (16) aufweist.
11. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ankerelement (18) einen Steckabschnitt (19) aufweist, zum Einstecken in eine Nut (8, 9) eines Längsstückes (5) und einen Auslegerabschnitt (20), der sich nach außen erstreckend bezüglich des in die Nut (8, 9) eingesteckten Steckabschnittes (19) ausgeformt ist.
12. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerabschnitt (20) mit dem Steckabschnitt (19) einen spitzen Winkel (Alpha) einschließt.
13. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslegerabschnitt (20) in seiner Längserstreckung abgeknickt ausgebildet ist.
14. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Auslegerabschnitt (20) ein Ankerteil (22) angeformt ist.
15. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankerteil (22) an einem äußeren Ende (21) des Auslegerabschnittes (20) angeformt ist.
16. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankerteil (22) im Querschnitt dem Steckabschnitt (19) entspricht.
17. Aufnahmerahmen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Ankerteil (22) mit dem Auslegerabschnitt (20) im Querschnitt bezüglich der Längserstreckung einen spitzen Winkel (Beta) einschließt.
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