DE20000561U1 - Unterflurgerätebecher - Google Patents
UnterflurgerätebecherInfo
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Description
Konten: Commerzbank AG, Hagen 3 515 095 (BLZ 450 400 42)
Sparkasse Hagen 100 012 043 (BLZ 450 500 01)
Postbank: Dortmund 5989 - 460 (BLZ 440 100 46)
| VNR: | 11 | 58 | 51 | CJK/G. |
| Lfd. Nr. | 13357 | /99 | ||
| vom | 13, | .00 | ||
| .01 |
Unterflurgerätebecher
Die Erfindung betrifft einen Unterflurgerätebecher für elektrotechnische Installationen, wobei der oben
offene Becher etwa quaderförmig ist und an mindestens einer Stirnwand mindestens einen Durchbruch zum
Einführen von Kabeln, insbesondere Lichtwellenleitern mit ein oder mehreren Leiteradern, aufweist.
offene Becher etwa quaderförmig ist und an mindestens einer Stirnwand mindestens einen Durchbruch zum
Einführen von Kabeln, insbesondere Lichtwellenleitern mit ein oder mehreren Leiteradern, aufweist.
unterflurgerätebecher gattungsgemäßer Art sind ebenso bekannt wie Lichtwellenleiter. Solche
unterflurgerätebecher werden beispielsweise in
Unterflurinstallationen eingesetzt. Die zunehmend bei elektrischen Installationen eingesetzten
Lichtwellenleiter sind äußerst knickempfindlich. Dies bedeutet, daß zur Vorinstallation solche
Lichtwellenleiter in Installationsdosen mit
erheblichen Überlängen installiert werden müssen,
damit der nachträgliche Anschluß an Steckbuchsen oder
unterflurgerätebecher werden beispielsweise in
Unterflurinstallationen eingesetzt. Die zunehmend bei elektrischen Installationen eingesetzten
Lichtwellenleiter sind äußerst knickempfindlich. Dies bedeutet, daß zur Vorinstallation solche
Lichtwellenleiter in Installationsdosen mit
erheblichen Überlängen installiert werden müssen,
damit der nachträgliche Anschluß an Steckbuchsen oder
Stecker ermöglicht ist. Beispielsweise ist eine Überlänge von ca. 50 cm üblich, um solche Lichtwellenleiter an entsprechende Anschlußteile anschließen zu können oder mit Hilfe maschineller Einrichtungen mit diesen verbinden zu können. Aufgrund der relativen Steife der Lichtwellenleiter bzw. der Adern, die von einem Isolationsmantel umgeben sind oder die von dem Isolationsmantel befreit sind, ist es äußerst schwierig, solche Überlängen in Unterflurgerätebechern knickfrei unterzubringen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Unterflurgerätebecher zur Verfügung zu stellen, der eine knickfreie Unterbringung von Überlängen von Lichtwellenleitern ermöglicht und die relativ einfache Verbindung mit Anschlußteilen wie Steckern oder Buchsen fördert.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß in den Becher eine Trennwand eingesetzt ist, die zur Halterung von Steckbuchsen oder Steckern dient, an der Trennwand ein sich etwa parallel zum Boden und mit Abstand vom Boden des Bechers erstreckendes Halteteil fixiert oder ausgebildet ist, mittels dessen der in den zwischen Trennwand und einer Stirnwand eingeführte und ringartig etwa parallel zum Boden aufgewickelte
Lichtwellenleiter bzw. dessen Leiteradern zwängungsfrei niedergehalten ist, dessen Leiterader oder Leiteradern mit dem oder den Steckbuchsen oder Steckern verbindbar bzw. verbunden sind.
Durch die Ausbildung der Trennwand ist ein Mittel zur Verfügung gestellt, in dem Steckbuchsen oder dergleichen befestigt werden können, die mit den Leiteradern von Lichtwellenleitern verbunden werden können. Durch das Halteteil als integrales Bestandteil der Trennwand oder als separates mit der Trennwand verbundenes Teil wird eine Möglichkeit geschaffen, mittels derer der Lichtwellenleiter oder dessen Leiteradern niedergehalten werden können und zwar ohne Knickung und ohne Zwängung, sofern der Lichtwellenleiter bzw. dessen Leiteradern in dem Freiraum zwischen Stirnwand und Trennwand eingeführt und die Überlänge dort untergebracht wird. Aufgrund dieser Anordnung ist es auch für den Installierenden in einfacher Weise möglich, den vorinstallierten, also in dem Freiraum zwischen Trennwand und Stirnwand aufgewickelt untergebrachten Lichtwellenleiter mit einem entsprechenden Anschlußteil zu verbinden, welches an der Trennwand gehaltert oder in diese eingesetzt ist, wobei zum Zwecke der Installation die Trennwand ggf. samt Halteteil aus dem Becher entnommen werden kann, die Installation vorgenommen werden kann
-A-
und anschließend der Lichtwellenleiter wieder samt seiner Überlänge während oder vor dem Einschieben der Trennwand samt Halteelement in dem Freiraum untergebracht werden kann.
Um den Installationsraum abdecken zu können, ist zudem vorgesehen, daß eine flache Abdeckung vorgesehen ist, die den Raum zwischen Stirnwand und Trennwand mündungsseitig des Bechers abdeckt, in dem der gewickelte, vom Halteteil gehaltene Lichtwellenleiter bzw. dessen Leiteradern aufgenommen sind.
Um Fehlinstallationen zu vermeiden, ist zudem vorgesehen, daß die Trennwand in Führungsnuten der Seitenwände des Bechers einschiebbar ist.
Die entsprechenden Führungsnuten können in Anpassung an die Trennwand an bestimmten Stellen der Unterflurgerätebecher vorgesehen sein, so daß die Installation der Trennwand nur an bestimmten, für die Installation geeigneten Stellen erfolgen kann.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß die Abdeckung an Sextenwandbereichen des Bechers mittels Schrauben fixiert ist.
Um den Zugang zu den Steckbereichen der Stecker oder Steckbuchsen zu erleichtern, kann zudem vorgesehen sein, daß die Trennwand einen unteren in Seitenwandbereichen (Nuten) geführten Stegbereich und einen oberen zum Halteteil leicht abgewinkelten Bereich zur Aufnahme von Steckern oder Steckbuchsen aufweist.
Um eine sichere Arretierung der Trennwand in dem Unterflurgerätebecher zu gewährleisten, kann zudem vorgesehen sein, daß der obere Bereich der Trennwand in einen abgewinkelten Steg ausläuft, der sich parallel zur Mündungsebene des Bechers erstreckt und mit seinen seitlichen Enden an seitlich vorspringenden Teilen der Seitenwandungen des Bechers anliegt.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß das Halteteil zwei zangenähnliche Arme aufweist, die zwischen sich einen großen Abstandsspalt bilden und deren freie Enden unter Bildung eines kleinen Abstandsspaltes zueinander hin gerichtet auslaufen.
Durch den Abstandsspalt ist es in einfacher Weise möglich, den Lichtwellenleiter oder dessen Leiteradern einzufädeln oder zum Zwecke der Installation abzuwickeln, ohne daß dazu das gesamte Halteteil
entnommen werden müßte. Zudem dient der große Abstandsspalt zwischen den Armen dazu, einen Freiraum für den Lichtwellenleiter bzw. dessen Leiteradern zu schaffen, so daß dieser oder diese an die entsprechenden Anschlußbereiche der Steckbuchsen oder Deckelteile herangeführt werden können.
Um eine sichere Halterung des Lichtwellenleiters oder der Lichtwellenleiteradern zu gewährleisten, ist zudem vorgesehen, daß die Arme von der Trennwand bis nahe ihrer Enden parallel zu den Seitenwandungen verlaufend gerichtet sind und jeweils mit ihrer Seitenkante nahezu spaltfrei an der jeweiligen Seitenwand des Bechers anliegen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 einen erfindungsgemäß ausgestatteten
Unterflurgerätebecher in Seitenansicht,
teilweise geschnitten;
Figur 2 desgleichen in Draufsicht gesehen; Figur 4 bis 5 eine Einzelheit in Seitenansicht,
Draufsicht und Stirnansicht.
In den Zeichnungsfiguren 1 und 2 ist ein Unterflurgerätebecher 1 für elektrische Installationen gezeigt. Der oben offene Becher 1 ist etwa quaderförmig ausgebildet und weist an mindestens einer seiner Stirnwände 2 mindestens einen Durchbruch 3 oder 4 zum Einführen von Kabeln, insbesondere Lichtwellenleitern 5 mit ein oder mehreren Leiteradern auf. Im Ausführungsbeispiel ist der Durchbruch 3 durch einen zur Mündung des Bechers 1 hin offenen Schlitz gebildet, während der Durchbruch 4 durch einen ausbrechbaren Wandungsteil gebildet ist, durch den ein entsprechendes Kabel zugeführt und mittels einer Klemmschelle zugentlastet werden kann. In den Becher 1 ist eine Trennwand 6 eingesetzt, die zur Halterung von Steckbuchsen oder Steckern dient, die in entsprechende Öffnungen der Trennwand 6 einsetzbar und an dieser beispielsweise mittels Schrauben befestigbar sind. Die Trennwand 6 ist im Ausführungsbeispiel lösbar an dem Becher 1 befestigt. An der Trennwand 6 ist ein sich etwa parallel zum Boden 7 des Bechers erstreckendes und mit Abstand vom Boden 7 in der Montageposition angeordnetes Halteteil 8 fixiert oder ausgebildet, mittels dessen der in dem zwischen der Trennwand 6 und der im Ausführungsbeispiel linken Stirnwand 2 eingeführte und ringartig etwa parallel zum Boden 7 aufgewickelte Lichtwellenleiter 5 bzw. dessen
Leiteradern zwängungsfrei niedergehalten sind. Auf diese Weise kann die zur Installation erforderliche Überlänge knickungsfrei und lagesicher in dem Freiraum untergebracht werden. Die Enden der Leiteradern können in geeigneter Weise mit den entsprechenden Steckbuchsen oder Steckern verbunden werden, die an der Trennwand 6 fixiert werden können.
Desweiteren ist eine flache Abdeckung 9 vorgesehen, die den Raum zwischen der Stirnwand 2 und der Trennwand 6 mündungsseitig des Bechers 1 abdeckt, in welchem Raum der gewickelte, vom Halteteil 8 gehaltene Lichtwellenleiter 5 untergebracht ist.
Wie insbesondere aus der Draufsicht ersichtlich, sind in den Seitenwänden 10 des Bechers 1 Führungsnuten vorgesehen, in welche die Trennwand 6 mit ihren Enden einschiebbar ist. Die Trennwand 6 weist hierzu einen unteren, in den entsprechenden Nuten der Seitenwandungen 10 geführten Stegbereich 11 auf, so daß eine Kippsicherung durch die relativ breiten Stegbereiche 11 gebildet ist. Desweiteren weist die Trennwand 6 einen oberen, zum Halteteil 8 hin leicht abgewinkelten, mit diesem einen Winkel von < 90° einschließenden Bereich auf, der zur Aufnahme von Steckern oder Steckbuchsen bestimmt ist. Auf diese Weise ist nach der Endinstallation das Einstecken von
Steckern oder Steckbuchsen in die Teile, die fest an der Trennwand 6 installiert sind, in einfacher Weise von schräg oben möglich. Der obere Bereich der Trennwand 6 läuft zudem in einem abgewinkelten Steg aus, der sich parallel zur Mündungsebene des Bechers erstreckt und mit seinen seitlichen Enden, die mit dem Bezugszeichen 12 versehen sind, an vorspringenden Teilen der Seitenwandung 10 des Bechers anliegt, allerdings hinter der Mündungsebene geringfügig zurückliegend, so daß auch der aufgebrachte Deckel 9 hinter der Mündungsebene des Bechers 1 zurückliegt.
Das Halteteil 8 weist zwei zangenähnliche Arme 13 auf, die zwischen sich einen großen Abstandsspalt (bei 14) bilden und deren freie Enden unter Bildung eines kleinen Abstandsspaltes 15 zueinander hingerichtet auslaufen. Die Arme 13 verlaufen dabei von der Trennwand 6 ausgehend bis nahe ihrer konvergierenden Enden parallel zu den Seitenwandungen 10, so daß sie mit ihren Seitenrandkanten nahezu spaltfrei an der jeweiligen Seitenwand 10 des Bechers 1 anliegen.
Die Erfindung stellt eine einfach zu handhabende Einrichtung zur Verfügung, die zur Installation insbesondere von Lichtwellenleitern geeignet ist, da eine knickungsfreie Anordnung und Verlegung von
solchen Lichtwellenleitern in einfacher Weise ermöglicht und sichergestellt ist.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (8)
1. Unterflurgerätebecher (1) für elektrotechnische Installationen, wobei der oben offene Becher (1) etwa quaderförmig ist und an mindestens einer Stirnwand (2) mindestens einen Durchbruch (3, 4) zum Einführen von Kabeln, insbesondere Lichtwellenleitern (5) mit ein oder mehreren Leiteradern, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in den Becher (1) eine Trennwand (6) eingesetzt ist, die zur Halterung von Steckbuchsen oder Steckern dient, an der Trennwand (6) ein sich etwa parallel zum Boden (7) und mit Abstand vom Boden (7) des Bechers (1) erstreckendes Halteteil (8) fixiert oder ausgebildet ist, mittels dessen der in den zwischen Trennwand (6) und einer Stirnwand (2) eingeführte und ringartig etwa parallel zum Boden (7) aufgewickelte Lichtwellenleiter (5) bzw. dessen Leiteradern zwängungsfrei niedergehalten ist, dessen Leiterader oder Leiteradern mit dem oder den Steckbuchsen oder Steckern verbindbar bzw. verbunden sind.
2. Unterflurgerätebecher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine flache Abdeckung (9) vorgesehen ist, die den Raum zwischen Stirnwand (2) und Trennwand (6) sowie die Randkante der Trennwand (6) mündungsseitig des Bechers abdeckt, in dem der gewickelte, vom Halteteil (8) gehaltene Lichtwellenleiter (5) bzw. dessen Leiteradern aufgenommen sind.
3. Unterflurgerätebecher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) in Führungsnuten der Seitenwände (10) des Bechers (1) einschiebbar ist.
4. Unterflurgerätebecher nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (9) an Seitenwandbereichen des Bechers (1) mittels Schrauben fixiert ist.
5. Unterflurgerätebecher nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwand (6) einen unteren in Seitenwandbereichen (Nuten) geführten Stegbereich (11) und einen oberen zum Halteteil (8) leicht abgewinkelten Bereich zur Aufnahme von Steckern oder Steckbuchsen aufweist.
6. Unterflurgerätebecher nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Bereich der Trennwand (6) in einen abgewinkelten Steg (12) ausläuft, der sich parallel zur Mündungsebene des Bechers (1) erstreckt und mit seinen seitlichen Enden an seitlich vorspringenden Teilen der Seitenwandungen (10) des Bechers (1) anliegt.
7. Unterflurgerätebecher nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (8) zwei zangenähnliche Arme (13) aufweist, die zwischen sich einen großen Abstandsspalt (14) bilden und deren freie Enden unter Bildung eines kleinen Abstandsspaltes (15) zueinander hin gerichtet auslaufen.
8. Unterflurgerätebecher nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (13) von der Trennwand (6) bis nahe ihrer Ende parallel zu den Seitenwandungen (10) verlaufend gerichtet sind und jeweils mit ihrer Seitenkante nahezu spaltfrei an der jeweiligen Seitenwand (10) des Bechers (1) anliegen.
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| DE20000561U DE20000561U1 (de) | 1999-03-10 | 2000-01-14 | Unterflurgerätebecher |
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| Country | Link |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29922165U1 (de) | 1999-12-17 | 2000-02-17 | Telegärtner Gerätebau GmbH, 01774 Höckendorf | Anschlußdosenanordnung für Lichtwellenleiterkabel |
Families Citing this family (3)
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1999
- 1999-03-10 DE DE29904357U patent/DE29904357U1/de not_active Expired - Lifetime
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2000
- 2000-01-14 DE DE20000561U patent/DE20000561U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29922165U1 (de) | 1999-12-17 | 2000-02-17 | Telegärtner Gerätebau GmbH, 01774 Höckendorf | Anschlußdosenanordnung für Lichtwellenleiterkabel |
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000427 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030325 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20060801 |