-
Kennwort: Zapfenstütze Scharnierband für Türen Zusatz zu Patent (Patentanmeldung
P 20 49 360.1) Die Erfindung bezieht sich auf ein für Türen bestimmtes Scharnierband,
dessen mittels eines Scharnirerzaptens drehbeweglich verbundene Scharnierglieder
am Rahmenpfosten einesteils und am TUrblatt andernteils befestigbar sind, wobei
gemäß Patent (Patentanmeldung P 20 49 360.1) be Scharnierglieder abdeckend auf am
Türblatt und am Rahmenpfosten nach Art von Nietmuttern verankerte Zapfen aursteckbar
und durch sich an den Zapfen abstützende Spannkeile sicherbar sind. Scharnierbandanordnungen
dieser Art haben sich bewährt, denn sie weisen kleine Abmessungen auf, lassen sich
schnell und mit einfachen Mitteln montieren und genügen den in der Regel zu erwartenden
Beanspruchungen dauerhaft. Unter extrem ungünstigen Bedingungen können sich aus
der verhältnismäßig kleinilächigen Anlage am tragenden Element der nach Art von
Nietmuttern befestigten Zapfen hohe Beanspruchungen ergeben, wenn die Scharnierbänder
an besonders dünnwandigen Tragelementen insbesondere aus Leichtmetall bzw. Kunststoffen
verankert sind und schwergewichtige Türen tragen.
-
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, Scharnierbandanordnungen
der eingangs umschriebenen Art zur dauerhaft hoch belastbaren Befestigung auch unter
ungünstigen Umständen der angedeuteten Art auszurüsten. Dies wird erfindungsgemäß
im wesentlichen dadurch erreicht, daß den Zapfen wenigstens eine gegen die Wandung
des tragenden Elementes anliegende Druckplatte zugeordnet wird. Die insbesondere
auf der dem Scharnierglied abgewandten Breitseite des Tragelementes anzuordnende
Druckplatte verteilt die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch zu dbertragenden Beanspnchungen
auf eine wählbar große Fläche des tragenden Elementes, so daß die spezifischen Beanspruchungen
sich verringern. Die Montage der Scharnierbänder wird praktisch nicht erschwert,
da es ausreicht, die Druckplatten allein mit Hilfe der Zapfenfußteile in der Gebrauchslage
festzuhalten.
-
Für eine zweckdienliche Ausführung empfiehlt es sich, mittels einer
Druckplatte zwei einem Scharnierglied zugeordnete Zapfen gemeinsam zu unterstützen.
Dies sereinfacht die Montage. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es zweckmäßig,
die Druckplatte in der Ausgangsform uneben wie gewölbt bzw. gekrümmt zu gestalten.
Drit erhält sie eine besonders gute Tragwirkung, da die dann bei der Montage erzielbare
Vorspannung auch die äußeren Randzonen ihrer gegen das tragende Element anliegenden
Fläche maßgeblich abstützend wirksam werden läßt. Insbesondere bei solchen Ausführungen
und im übrigen zur Begrenzung der erforderlichen Wanddicke der Druckplatte ist es
zweckmäßig, diese aus federhartem Werkstoff herzustellen.
-
Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 schematisch ein erfindungsgemäßes Scharnierband schaubildlich,
Fig. 2 das Scharnierband nach Fig. 1 als Draufsicht teilweise aufgebrochen, Fig.
3 einen Schnitt III-III nach Fig. 2.
-
Das dem Ausführungsbeispiel zugrundegelegte Scharnierband umfaßt zwei
Scharnierglieder 10 und 11. Jedes Scharnierglied weist einen Fußbereieh 12 auf.
Die Fußbereiche beider Scharnierglieder 10 und ii können übereinstimmend ausgebildet
sein. Vom Fußbereich 12 aus erstreckt sich beim Scharnierglied 10 ein kürzerer Arm
und beim Scharnierglied ii ein längerer Arm zu einem Kopf 13 bzw. 14. Der Kopf 13
weist eine vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Lagerbuchse mit einem Ringbund
15 auf, in die ein am Kopf 14 gehalterter Scharnierzapfen 16 greift. Das Scharnierglied
10 ist an einem Rahmenpfosten 17 befestigt, während das Scharnierglied 11 am Türblatt
18 sitzt.
-
Der Fußbereich 12 jedes Scharniergliedes 10 und 11 weist zwei in der
Gebrauchslage vertikal übereinanderliegende Bohrungen 19 auf, die sich von der Basisfläche
20 aus vertikal erstrecken. Zwischen den beiden Bohrungen 19 erstreckt sich in jedem
Fußbereich eine zur Basis parallele, in der Gebrauchslage horizontale Bohrung 2i
zur Aufnahme eines Spannkeiles 22, die die Bohrungen 19 anschneidet. Die
Bohrung
21 ist durch eine schwächere Bohrung 23 verlängert, die zum bedarfsweisen Lösen
des Spannkeiles 22 erforderlich sein mag.
-
An der Wandung 24 des tragenden Elementes wie Rahmenpfosten 17 sind
zwei Zapfen 26 nach Art von Nietmuttern, nämlich mit spanlos geformten Stützbunden
27 verankert. Die Zapfen 26 liegen gegen die Außenseite der tragenden Wand 24 mit
je einem Fußbund 28 an. Von diesem aus erstreckt sich ein schwächerer Längenabschnitt
29 zu einem Kopfbund 30 der eine Stützschulter 31 bildet. In die Zapfen können beispielsweise
stützende Schrauben 32 eingesetzt sein, die allein Füllkörper bilden. Zwischen den
Stützbund 27 jedes Zapfens 26 und die ihm zugewandte Fläche der tragenden Wand 24
ist eine vorzugsweise aus federhartem Stahl bestehende Druckplatte 33 geschaltet,
deren Umrißiorm zweckmäßigerweise mindestens gemäß der Anlagefläche des Seharniergliediußteiles
12 bemessen ist, vorzugsweise aber diese wenigstens bereichsweise noch überragt.
Die Druckplatte 33 kann in der Ausgangsform leicht gekrümmt bzw. gewölbt verlaufen,
so daß sie nach der Montage, bei der sie in einen ebenen Breitseitenverlauf gemäß
der tragenden Wand 24 überführt wird, die auftretenden Beanspruchungen etwa vollflächig
gleichmäßig überträgt.
-
Zur Montage werden zunächst die Zapfen 26 unter Einfügung der Druckplatten
33 an den tragenden Elementen 17, 18 befestigt. Dies ist in der für Nietmuttern
bekannten Art mit den dafür üblichen Werkzeugen möglich, indem die Zapfen
von
der Außenseite her in vorher angefertigte Bohrungen der tragenden Elemente und der
Druckplatten 33 eingeschoben und dann durch eingeschraubte Zuganker belastende Spannzittel
im dafür vorbereiteten, der Rückseite der Druckplatte 33 entsprechenden Längenbereich
zum Ausstauchen der Stützbunde 27 verformt werden. Auf die befestigten Zapfen 26
wird das zugeordnete Scharnierglied aufgeschoben. Es wird dabei sicher geführt,
da insbesondere zwischen den Bunden 30 und den die Bohrungen 19 ungrenzenden Wandflächen
nur ein geringes Spiel vorhanden ist. Zum Festlegen wird anschließend in die vorbereitete
Bohrung 21 ein Spannteil 22 eingetrieben, dessen keilförmig ansteigende Abflächung
sich gegen die einander benachbarten Zonen der Schulter 31 beider Zapfen 26 anlegt.
Beim Eintreiben des Spannkeiles 22 wird der Fußbereich 12 des Scharniergliedes mit
hoher Kraft gegen die Außenfläche der tragenden Wand 24 gepreßt, die anderseitig
dadurch die Druckplatte 33 unterstützt ist. Diese'Wandung kann sich auch nach langdauernder
Belastung nicht lösen, da die auf den Spannkeil 22 einwirkenden Reibungskräfte beachtlich
höher sind als die sich aus der axial gerichteten Komponente der Keilsteigung ergebende
Axialkraft. Von den zur Befestigung der Scharnierglieder dienenden Mitteln ist nach
der Montage kaum etwas sichtbar, da die Zapfen 26 insgesamt abgedeckt werden und
lediglich das Stirnende des Spannkeiles 22 bzw. die ihm zugeordnete Bohrung sichtbar
sind. Da der Spannkeil jedoch nur eines geringen Grunddurchreßsers bedarf, wird
damit das Aussehen keinesialls beeinträchtigt.
-
Die dargestellte Ausführung ist, wie schon erwähnt wurde, nur eine
beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist
nicht darauf
beschränkt. Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen
möglich. Fallweise kann auch über der dem Scharnierglied zugewandten Breitseite
der tragenden Wand 24 noch eine durch den Fußteil 12 des Scharniergliedes wenigstens
teilweise abdeckbare Druckplatte zur Unterstützung der Zapfen 26 vorgesehen werden.