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Auto-Halogen-Doppellichtglühlampen mit. ki ttl oser. Sokel ung.
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Die Erfindung betrifft eine Halogen-Doppellichtglühlampe mit kittloser
Sockelung.
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Mit Doppellichtglühlampen sollen hierbei Lampen verstanden werden,
die zwei Leuchtsysteme besitzen, wobei eines mit einer Abschirmung versehen, als
sogenanntes Ablendlicht Verwendung findet.
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Solcher Art Autolampen sind allgemein bekannt und hatten bislang eine
Gasfüllung ohne einen Halogenzusatz und wurden wie Glühlampen der Allgemeinbeleuchtung
mittels eines Kunstharzkittes mit dem Sockel verbunden. Rückblickend war eine Kittverbindung
zwischen as und Metall problematisch und es hat nicht an Versuchen gefehlt durch
eine sogenannte kittlose Sockelung eine, den Fertigungsablauf nicht hemmende Lösung
zu finden, ohne ein befriedigendes Ergebnis zu erreichens Der Grund hierfür scheint
darin gelegen zu haben, daß eine kittlose Sockelung ohne besondere Formung das Glasfußes
nicht möglich ist, die aber zusätzliche Glasspannungen hervorrufen, welche sich
auslösend, eine hohe nicht mehr tragbare Bruchquote als Folge haben0 Es gelang dann
durch Erprobungen einen Kunstharzkitt zu finden, der einmal mit dem Ausdehnungskoeffizienten
des Glases übereinstimmt, gut klebend ist und maschinell als Kittring in den Sockel
eingebracht , auf einem Sockel automat beim Einbrennen der Lampen sich abbindet.
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Bei Halogenautolampen ist dies nicht mehr möglich, da solche Kitte
bei der hohen bis zu 500 ° C betragende Kolbentemperatur
keine Sicherheit
für den festen Sitz der Lampen gewährleisten, der aber eine unbedingte Voraussetzung
ist, wenn Lampen in Verbindung mit einem Scheinwerfer Verwendung finden sollen.
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Dieser Ubelstand kann wohl beseitigt werden, wenn ein Kitt mit großer
Hitzebeständigkeit, wie z, B ein Porzellankitt, zur Anwendung kommt, Da aber der
Aufbau einer Qurzglas-Glühlampe gegenüber normalen Glühlampen ein anderer ist; denn
sie besitzt neben einem kleinen rohrförmigen Kolben einen Quetschfuß und demzufolge
nicht mehr einen ringförmigen sondern einen rechteckigen Querschnitt des Verschlußes,
der das maschinelle Einbringen eines Porzellankittes in eine für die Aufnahme des
Fußes vorgesehene Sockelpassung wesentlich erschwert und zur Abbindung eine weit
längere Zeit als ein Kunstharzkitt erfordert. Es bestand so die Aufgabe, diese Nachteile
zu beseitigen und zwar mit einer kittlosen Sockelung solcher Art, daß nicht nur
ein fester Sitz der Lampen sondern zusätzlich deren Lichtschwerpunkt mit der optischen
Achse der Beleuchtungseinrichtung zusammenfallend gewährleistet ist.
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Die Lösung der Aufgabe nach der Erfindung besteht in einer kittlosen
Sockelung mittels einer dem Quetschfuß aufnehmenden und einer zweckmäßig in Nähe
der Lampenkuppe angeordneten, den Aufbau in seiner Lage sichernden Halterung.
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Die Herstellung einer solchen kittlosen Sockelung wird durch Erläuterung
und bildliche Darstellung in einem Beispiel veranschaulichts Die Lampe selbst besitzt
drei, für eine Umschaltung notwendige, bis etwa 1 mm Durchmesser habende Molybdänstifte,
wie sie z. Be in herkömmlicher Art bei Halogenlampen für die DIA -Produktion Anwendung
finden. Aber im Gegensatz zu der bisherigen Verwendung als feste Kontaktkörper zu
einer Fassung, sitzen sie lose in der Halterung und sind lediglich mit Verbindungsdrähten
zu
den Kontaktfahnen mit der Versorgspannung verbunden, sie dienen demzufolge als zusätzliches
Mittel zur Festlegung des Aufbaues in der Nähe der Lampenkuppe0 Die Halterung des
Quetschfußes erfolgt in einem Keramikteil mit einem dem Quetschfuß angepassten Einschnitt,
drei im Keramikboden vorgesehene Bohrungen für den Durchtritt der Stromzuführungsstifte,
weitere drei Durchbrechungen für die Aufnahme der Anschlußfahnen, sowie vier Sacklöcher
für eine kittlose Befestigung einer Metallhülse zwecks Anbringung im Scheinwerfer.
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Für die Halterung des Aufbaues, seiner Sicherung gegenüber Fibration
und Stoß, sowie für die Lage des Lichtschwerpunktes in der Achse des optischen Systemes
ist in der Nähe der Lampenkuppe ein Isolierstück zur Aufnahme der Halterung und
deren Festlegung durch federnde an der Kolbeninnenwandung anliegende Stützdrähte
vorhanden. Das Isolierstück besteht zweckmäßig aus Aluminiumoxyd und besitzt parallel
in geringem Abstand von einander verlaufende, den Durchmessern der Halterungs- und
Stützdrähte angepaßte Bohrungen, wobei die obere zur Aufnahme der stromzuführenden
Halterdrähte, die untere zur Aufnahme der Stützdrähte dient.
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Die Festlegung der Halterdrähte erfolgt mittels federnd an der Kolbeninnenwandung
anliegende, den gesamten Aufbau in seiner Lage sichernde Stützdrähte dadurch, daß
sie beim Austritt aus dem Isolierkörper diese rechts und links kreuzweise umfassend
umschließen.
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Die aus einem Blechstreifen hergestellte Kontaktfahnen haben zur Begrenzung
der Kontaktlänge einen Anschlag und ab diesem eine geringere Breite mit der sie
in die Durchbrechungen des Keramikteiles eingeführt werden. Die Festlegung erfolgt
dann bei ihrem Austritt am oberen Keramikboden durch Abbiegen.
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Zur Festlegung des Lampenaufbaues sind die Bohrungen im Keramikteil
mit beiderseits umgebördelten Rohrhülsen versehen Die Stromzuführungsstifte werden
in die Rohrhülsen eingeschoben und an ihrem Ende mit diesen durch eine Hartlötung
verbunden.
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Da die Stellung der Anschlußfahnen zu den Wendeln festliegt und bei
Lampen gemäß der Erfindung ein Ende der Aufblendwendel entgegen den bekannten Ausführungsarten
an der mittleren Stromzuführung liegt, werden die Stromzuführungsstifte mit den
Kontaktfahnen mittels Leitungsdrähte so verbunden, daß die Wendeln in herkömmlicherweise
an den Kontaktfahnen liegen und somit mit den genormten Steckbuchsen verbunden werden
können.
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Durch die Zeichnung wird eine Auto-Halogen-Doppellichtlampe nach der
Erfindung und das Verfahren ihrer Herstellung in einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht,
Bild 1 zeigt den Aufbau in Ansicht, der aus den drei Stromzuführungsdrähten a, den
Dichtfolien, sowie ein, die zwei Halterungsdrähte b, als auch die Stützdrähte d
aufnehmendes Isolierstück c gebildet wird und als Gerüst für die beiden Leuchtkörper
e dient. Als Mittel zur Festlegung des Aufbaues dienen ein Klemmstück f und ein
Amboß g, der nach dem Verschweißen und nach Abnahme des Klemmstückes, als Einsatz
beim Quetschvorgang weiterhin Verwendung findet.
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Bild 2 zeigt die Lampe mit den Anschlußfahnen in ihrer Endausführung,
sie ist zusätzlich mit einer Abschirmung gemäß Patent Nr. ................ (Patentanmeldung
Nr. P 2049 362.3) und mit Flachkernwendeln gemäß Patent Nr.
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... , (Patentanmeldung Nr. P 2027 481.1) ausgerüstet.
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In der Folge sollen beide Halterungen einzeln noch veranschaulicht
werden0 Bild 3 zeigt den Keramikteil h für die Quetschfußhalterung in Ansicht von
unten, in Draufsicht und in Ansicht von oben, er besitzt drei Bohrungen i für den
Durchgang der drei Stromzuführungsdrähte, drei Durchbrüche k für die Aufnahme der
Kontaktfahnen m, als auch vier Sacklöcher 1 für die Festlegung einer Metallhülse,
zwecks Anbringung an einem Scheinwerfer, wie im Schnitt veranschaulicht wird. Die
Anschlüsse der Stifte a an die Kontaktfahnen m erfolgt mit kurzem in Rillen geführte
Verbindungsdrähte r.
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Bild 4 zeigt die aus einem Blechstreifen gebildete Kontaktfahne m
mit einem, eine geringere Breite aufweisende, Befestigungsteil in Ansicht. Dieser
Befestigungsteil wird in die vorgesehenen Durchbrechungen, bis er mit seinem Anschläg
am unteren Keramikboden aufsitzt, eingeführt und dann abgebogen.
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Bild 5 zeigt die Metallhülse o im Schnitt.
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Bild 6 zeigt im Schnitt den bestückten Keramikkörper in An- und Seitenansicht.
Die Bohrungen i sind mit ihren beiden Enden mit umgebördelten Rohrhülsen p versehen,
an welcher die Stromzuführungen a bei ihrem Austritt aus dem Keramiksockel mit den,
zu den Kontaktfahnen führenden Verbindungsdrähten hart veriötet werden. Die Befestigung
der Metallhülsen o erfolgt an den Sacklöcher 1 mittels Kerbung,
Bild
7 zeigt die Halterung des Aufbaues. Sie besteht aus einer im Schnitt gezeigten Ansicht
eines Isolierstückes c mit zwei senkrecht zur Lampenachse verlaufenden Bohrungen
c' c". Die Bohrung c' dient dabei als Aufnahme der zwei Haltedrähte b, die hierfür
an ihrem Ende rechtwinklig abgebogen sind und c" zur Aufnahme der Stützdrähte d.
Diese werden,wie auf der Draufsicht erkennbar, satt gebogen und mit der Biegestelle
in die Bohrung eingeführt, umfassen bei ihrem Austritt die Halterdrähte b rechts
und links kreuzweise um dann diese umfassend mit ihren Enden federnd an der Kolbeninnenwandung
sich anlegend den gesamten Aufbau abstützendseinetvorbestimmtewLage zu sichern.
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Der Vorteil einer kittlosen Sockelung ist darin zu sehen, daß eine
Kittverbindung in Wegfall kommt und daher eine Fertigung in großen Stückzahlen in
altgewohnter Weise unter Einhaltung der zusätzlichen Abmaße ermöglicht wird,