DE2051389A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Ab trennen eines Wandteils von einem Hohl korper beim Blasen in einer Form - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Ab trennen eines Wandteils von einem Hohl korper beim Blasen in einer FormInfo
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Description
197, rue des Chantiers
76 - Le Havre / !Frankreich
Verfahren und Vorrichtung zum Abtrennen eines Wandteils
von einem Hohlkörper "beim Blasen in einer Form
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abtrennen eines Wandteils von einem Hohlkörper
beim Blasen in einer Form.
Es ist bekannt, Hohlkörper, wie Flaschen, Röhren und dgl·, insbesondere aus plastischem Material, aus einem
stranggepreßten Schlauchet (ick derart herzustellen, daß
es nach Verschließen duroh Einblasen von Druckluft in das
Innere bis zur Anlage gegen die in der Gestalt des Hohleiner
Form körpers ausgebildete Innenwand/aufgeweitet wird·
Die Schwierigkeit des bekannten Verfahrens zur Herstellung von Hohlkörpern duroh Extrudieren eines Sohlauchstüokes
und dessen Aufblasen (Extrusionsblasen) liegt in der Notwendigkeit des Schneidens eines oder mehrerer Teile der
geschlossenen Hohlkörperwand. Handelt es sich bei dem fertigen Gegenstand um eine Flasche oder einen Flakon, so muß
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der obere Teil des Halses zur Bildung einer Füllöffnung geschnitten werden, während bei !Röhrchen und insbesondere
Tuben, zur Verpackung etwa einer pästösen Substanz, die später wieder in einer beliebigen Weise zu verschließende
Füllöffnung am Boden geschnitten wird. Darüber hinaus weisen die durch Extrusionsblasen hergestellten Hohlkörper
in vielen Fällen unbrauchbare, jedoch aufgrund des Herstellungsverfahrens unvermeidbar entstehende Teile auf,
die durch Schneiden an der entsprechenden Stelle entfernt werden müssen. In allen diesen Fällen ist es erforderlich,
die zu entfernenden Wandteile in einer absolut sauberen Weise zu schneiden. Die Exaktheit des Schnittes
ist jedoch zwingendes Erfordernis in dem Falle der Freimachung einer Füllöffnung, die mit einer vollständig kreisförmigen
und sehr sauberen, d.h. gratfreien Schnittlinie hergestellt werden muß.
Es sind bereits Verfahren und Vorrichtungen bekannt, die das Schneiden eines Wandteiles eines Hohlkörpers während
des bzw. unmittelbar nach dem Blasvorgang in der Form erlauben und die infolgedessen den bedeutenden Vorteil
besitzen, daß der Hohlkörper hierbei nicht in eine besondere Halsschneidemaschine überführt werden muß. So
ist es etwa bekannt, in der Form eine Schneidkante anzuordnen, die das gewünschte Öffnungsprofil aussticht mit
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dem Zweck, in der Wand des geblasenen Hohlkörpers eine "Sprengstelle" zu bilden, die eine leichte Abtrennung
des Ansatzes vom übrigen Hohlkörper durch Abreißen entweder nach dem Auswerfen von Hand oder in der Form selbst
maschinell durch relative Verschiebung der Trennkante gegenüber einem anderen Formteil erlaubt. Es ist weiterhin
bekannt, an der Form eine geeignete bewegliche Zange oder Schere anzubringen. Die bekannten Verfahren und Vorrichtungen
ermöglichen nicht das Anlegen sauberer Schnitte, was seine Ursache in dem geringen Verformungswiderstand
hat, den das thermoplastische Material einer Schneidkante, einer Schere oder auch einer Abreißvorrichtung entgegensetzt.
Der Schnitt ist daher im allgemeinen unregelmäßig, was insbesondere bei Ausgießlippenöffnungen von
Flaschen unerwünscht ist, die mit den bekannten Verfahren niemals plan erhalten werden können aufgrund des Umstandes,
daß sich der Flaschenhals unter der Wirkung der zum Schneiden notwendigen Kraft deformiert.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens und einer Vorrichtung, die das Schneiden eines
Wandteiles eines Hohlkörpers während des Blasens in der Form unter vollständig befriedigenden Bedingungen erlauben,
d.h. eine vollkommen saubere und gratfreie Schnittlinie sowie insbesondere an einer durch Extrusionsblasen
hergestellten Flasche bzw. einem Flakon eine vollständig
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gleichmäßige und ebene Lippe auch bei sehr geringen zu schneidenden Wandstärken ergeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Schneiden eines Wandteiles
eines Hohlkörpers beim Blasen in der Form ist dadurch gekennzeichnet, daß in die innere Höhlung der Form
eine entlang der Schnittlinie in das Innere der Höhlung einragende Sohneidkante eingebracht und die das Forminnere
in dem dem zu schneidenden Wandteil entsprechenden Bereich einer zeitweiligen Volumenvergrößerung unterworfen
wird derart, daß der Innere Blasdruck sowohl den Schnitt der Wand des Hohlkörpers im Zusammenwirken mit der Schneidkante
als auch die Lösung des abgetrennten Wandteils bewirkt.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Trennen eines Wandteiles eines Hohlkörpers
b beim Blasen in der Form. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Wand der inneren Formhöhlung
zumindest in einem feil der dem abzutrennenden Wandteil entsprechenden Zone von ein- oder mehrteiligen
aus der Höhlung herauebewegbaren Wandelementen gebildet
ist und daß Mittel vorgesehen sind, mit deren Hilfe das bewegliohe Wandelement bzw. die beweglichen Wandelemente
zwischen zwei vorbestimmten, das Gesamtvolumen der inneren Formhöhlung merklich verändernden Stellungen bewegt werden
können.
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Es hat sich gezeigt, daß mit dem Verfahren und der Vorrichtung nach der Erfindung vollkommen saubere, gleichmäßige
und gratfreie Schnitte sowie "beim Schneiden von Füllöffnungen an durch Extrusionsblasen hergestellten
Flaschen absolut gleichmäßige und ebene Lippen an der öffnung erhalten werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung in einigen Ausführungsformen beispielsweise
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch den oberen Teil einer mit einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung ausgerüsteten Form in Offenstellung, Fig. 2 einen Horizontalsohnitt nach Il - II durch Fig. 1,
Fig. 3 einen dem Schnitt nach Fig. 1 entsprechenden TeIl-■ohnitt
in Schließstellung der Form zu Beginn des ülasvorganges,
Flg. 4 einen Horizonteleohnitt nach IV-IV durch Fig. 3,
Fig. 5 einen dem Schnitt nach Fig. 3 entsprechenden vertikalen Teilechnitt kurz vor Ende des BIa8ens,
Fig. 6 einen ilorizontalsehnitt nach VI - VI duroh Fig. 5,
Fig. 7 einen Vertikalsohnitt durch eine mit einer zum
en Sohneiden eingezogener Lippenöffnung/geeigneten
Ausführungeform einer Vorrichtung gemäß Erfindung auegerüstete Form,
Fig. 8 eine der Fig. 7 entsprechende Darstellung der Form nach dem Schnitt der eingesogenen Lippenöffnung,
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Fig. 9 und 10 eine zum Schneiden einer Ausgießiippenöffnung
geeignete Abwandlung der Ausführungsform nach den Pig. 7 und 8 in zwei Wirkstellungen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine aus den Formhälften 1 und 2 gebildete
Form zur Herstellung von Hohlgegenständen aus thermoplastischem Material, beispielsweise Flaschen. Die Hersteilung
erfolgt aus einem von einem Extruder 4 ausgepreßten schlauchförmigen Rohling 3» dessen herabhängendes Ende in
bekannter Weise zwischen den beiden Formhälften 1 und 2 eingeschlossen
und in dessen Inneres anschließend nach Schliessen
der Form (Fig. 3) Druckluft so lange eingeblasen wird, bis sich der noch plastische Schlauch unter Verformung an
die Wandung der Gepräge 1a und 2a der Form anlegt. Der auf diese Weise erhaltene Hohlkörper 5 (Fig. 3) weist über seinem
Halsteil 5a einen Abschnitt 5b auf, der zur endgültigen Fertigstellung des Artikels entfernt werden muß. In der
) Fig. 3 ist der Hohlkörper 5 in der Form dargestellt, in der er sich am Ende des Blasvorganges darbietet.
Die zur Abtrennung des Abschnittes bzw. "Blasansatzes" 5b
vom Halsteil 5a des geblasenen Hohlkörpers vorgesehene
Schneidvorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Stützplatten 6 und 7 von im wesentlichen Quaderform, die gleitend
in den Querausnehmungen 8 bzw. 9 gelagert sind. Die Stützplatten sind vorteilhaft mit Kanälen 28 und 29 ver-
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sehen, die mit in der Form liegenden Ein- und Auslaßöffnungen für Kühlwasser in Verbindung stehen und eine Kühlung
mittels eines inneren Kühlwasserumlaufes ermöglichen. Die
Ausnehmungen von im wesentlichen prismatischer Form erstrecken sich senkrecht zur Verbindungsebene P der Formhälften
sowie ebenfalls senkrecht zur Strangpreßachse 3. Die Platten 6 und 7 besitzen je eine vordere Kante 6a bzw.
7a, die bei geschlossener Form und bei Ruhestellung der Schneidvorrichtung in der Yerbindungsebene P aneinanderstoßen
(Fig. 3). In die vorderen Kanten 6a und 7a der Scheiben 6 und 7 sind halbkreisförmige Ausschnitte 6b bzw. 7b
eingeschnitten, die sich zu einer kreisförmigen Durchtrittsöffnung für den ausgepreßten Schlauchrohling 3 ergänzen.
Die halbkreisförmigen Ausschnitte 6b bzw. 7b werden von einer halbkege Istumpf f Örmigen, nach oben aufgeweiteten Fläche
begrenzt, die einerseits an die obere Fläche 6c bzw. 7c und andererseits ,an die untere Fläche 6d bzw. 7d der Platten
6 und 7 unter Bildung halbkreisförmiger Kanten 6e bzw.
7e anschließt.
Bei geschlossener Form sowie in Ruhestellung der Trennvorrichtung stoßen die halbke ge 1 stumpf f örmigen Flächen 6b und
7b aneinander an unter Bildung einer vervollständigten Kegelstumpffläche,
die einen Teil des inneren Gepräges 1a und 2a der beiden Halbformen bildet und deren kleinerer Basisumfang
von den aneinanderstoßenden Kanten 6e bzw. 7e gebildet wird.
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Die Platten 6 und 7 sind mit den Kolben zweier einander gegenüberliegender
pneumatischer Zylinder 11 und 12 verbunden, die mit senkrecht zu der Verbindungsebene P liegender
Achse an den Formhälften 1 und 2 angeordnet sind und die Bewegungen der Platten 6 und 7 senkrecht zur Ebene P steuern.
Während des Blasvorganges werden die Platten 6 und 7 in beliebiger
Weise in der in den Pig. 3 und 4 dargestellten La- * ge in Anschlag gehalten. So können beispielsweise die Platten
6 und 7 mit Stiften 13 versehen sein, die in den Führungsschlitzen H der unteren Flächen der prismatischen
Ausnehmungen 8 und 9 gleiten und an deren Enden anschlagen.
Zwischen einer der Halbformaußenflächen, beispielsweise der oberen Fläche, und einer der Flächen der prismatischen Ausnehmungen
8 und 9j auf denen die Platten 6 und 7 gleiten, beispielsweise der oberen Fläche der Ausnehmung, erstrek-
^ ken sich Verbindungskanäle 15 und 16 zur Atmosphäre. Sie
sind in Ruhestellung der Vorrichtung, d.h. wahrend des Blasvorganges, von den Platten 6 und 7 - die Fig. 3 und 4 verschlossen.
In der Form können weiterhin Auslaßkanäle 24 und 25 bzw. 26 und 27 vorgesehen sein, die sich parallel zur Verbindungsebene
P (Fig. 2, 4 und 6) in den Verbindungsflächen der Formaälften 1 und 2 erstrecken. Die Auslaßkanäle münden
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einerseits außerhalb der Form in der Atmosphäre und andererseits in den von den Ausnehmungen 8 und 9 gebildeten
Räumen der Platten 6 und 7. Sie sind normalerweise, d.h. in Ruhestellung, an ihren inneren Enden von den Platten 6
und 7 verschlossen.
Die Wirkungsweise der Abtrennvorrichtung gemäß Erfindung gestaltet sich wie folgt:
Die in etwa die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Stellung einnehmende Form schließt sich um einen von dem Extruder 4
ausgepreßten schlauchförmigen Rohling. In diesem Zeitpunkt
befinden sich die Platten 6 und 7 in ihrer Ruhestellung, in der die halbkegelstumpfförmigen Flächen 6b und 7b im Gepräge
1a und 2a der beiden Formhälften 1 und 2 ineinander übergehen. Die Stützplatten 6 und 7 werden von den Pneuinatikzylindern
11 und 12 gegeneinander gehalten, die beispielsweise in der schematisch in Fig. 5 dargestellten Weise
gespeist werden können. In dieser Figur ist ein Blaskopf 17 dargestellt, der über einen Eanal 18 und ein Programmiergerät
19 mit einer Druckluftquelle 21 verbunden ist. Das Programmiergerät 19 steuert gleichzeitig die Speisung
der Pneumatikzylinder 11 und 12 über die in den Zylinderböden mündenden Leitungen 22 und 23. Im dargestellten Beispiel
werden die Zylinder kurz vor Beginn des Blasvorganges beaufschlagt. Sie verbleiben auch während des gesamten
Vorganges unter DrutK.
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In einer anderen Ausführungsform können die Leitungen 22
und 23 auch von der Blasleitung 18 ausgehen, so daß die Zylinder 11 und 12 erst vom Beginn des Blasvorganges an beaufschlagt
werden.
Im Zeitpunkt des Verschließen der Form gleicht das Forminnere identisch einer herkömmlichen Form. Ebenso vollzieht
sich der Blasvorgang in der üblichen bekannten Weise. Es
™ wird über die leitung 18 und den Blaskopf 17 Druckluft in
den in der Form gefangenen Schlauchrohling eingeblasen. Hierbei widerstehen die Halteplatten 6 und 7 dem im geblasenen
Hohlkörper entstehenden Innendruck aufgrund einer geeigneten Wahl der Größen der Zylinder 11 und 12, die die
Platten gegen die Wirkung des Blasdruckes in ihrer Lage halten. Für den eine Vereinfachung darstellenden Fall, daß
die Zylinder 11 und 12 mit demselben Druck beaufschlagt
werden, der auch zum Blasen der Hohlkörper dient, sind Zy-
h linder erforderlich, deren Kolbenquerschnitt mindesten*
eine der Projektionsfläche der halbkegelstumpfförmigen Flächen
6b bzw. 7b auf der Verbindungsebene P der Form entsprechende Größe besitzt.
Am Schluß des Blasvorganges werden die die Halteplatten in ihrer Lage haltenden Kräfte beseitigt. Dies geschieht durch
Druckentlastung der Leitungen 22 und 23» gleichgültig ob sie unabhängig von der Blasluftleitung 18 oder mit dieser
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verbunden ist. Hierdurch erfolgt Druckentlastung der Zylinder
11 und 12, wohingegen im Inneren des Hohlgegenstandes nach wie vor ein erheblicher Druck herrscht, zumindest
sofern das Volumen des Hohlgegenstandes genügend groß und
die Blasöffnung, die im allgemeinen die Druckentlastungsöffnung für den Hohlkörper bildet, genügend klein ist. Infolgedessen
werden die Halteplatten 6 und 7 zurückgestoßen, ebenso der unter der Wirkung des Hohlkörperinnendruckes
gegen die halbkegelstumpfförmigen Flächen 6b und 7b gedrückte
Teil 5c des Abschnittes 5b. Der Abschnitt 5b wird somit in der Horizontalebene abgeschnitten, die durch die
unteren Flächen 6d und 7d der Platten 6 und 7 definiert ist.
Die halbkreisförmigen Kanten 6e und 7e, die zwischen den halbkegelstumpfförmigen Flächen 6b bzw. 7b einerseits und
den unteren Flächen 6d und 7d der Halteplatten 6 und 7 andererseits gebildet sind, wirken als Schneidmesser, die
während des Blasens die Bildung einer Linie geschwächten Materials in dem aufgeblasenen Plastikmaterial bewirken.
Infolge des Zurickstoßens der Halteplatten 6 und 7 durch
das Teil 5c des Abschnittes 5b unter der Wirkung des Hohlkörperinnendruckes werden sowohl die Kanäle 15 und 16 als
auch die Entl if tungskanäle 24 bis 27 freigegeben, über die
eine Verbindung vom Inneren der Form zur Atmosphäre hergestellt wird. Infolgedessen tritt eine sehr plötzliche
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Druckentlastung des Hohlkörpers und ein schnelles Abreißen des Abschnittes ein.
Pur den Fall, daß die Druckentlastung in den Zylindern 11
und 12 für ein genügend schnelles Zurückziehen der Halteplatten 6 und 7 allein nicht ausreicht, können als Haltezylinder
11 und 12 doppelt beaufschlagte Zylinder oder Zyfc
linder mit Rückholfeder verwendet werden.
Nachdem der Abschnitt 5b vom Hals 5a des Hohlkörpers in der vorstehend beschriebenen Weise getrennt ist, iat er nach
öffnen der Form frei und kann in jeder beliebigen geeigneten Weise ausgetragen werden.
Die Form des Flaschenhalses ist nicht auf die in der Zeichnung beispielsweise dargestellte runde Form beschränkt. Die
erfindungsgemäße Einrichtung kann auch in Blasformen zur
^ Herstellung von Hohlkörpern mit jeder beliebigen anderen Halsform verwendet werden, etwa bei der Herstellung von
Hohlkörpern mit im Querschnitt dreieckiger, beliebig gekrümmter oder polygonaler Halsform unter der Voraussetzung,
daß die Schneidkanten, die die den Flächen 6b und 7b der Halteplatte entsprechenden Flächen begrenzen im plastischen
Material eine Materialschwächungszone schaffen.
Die Fig. 7 und 8 zeigen im Schnitt zwei Formhälften 32 und
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33, die die ausfuhr lieh beschriebene Blasform bilden. Jede
der beiden 3?ormhälften wird gebildet von zwei teleskopisch, ineinandergreifenden !Teilen 32a und 32b einerseits und 33a
und 33b andererseits.
Die unteren Teile 32a und 33a größeren Durchmessers sind
axial fixiert und enthalten das Gepräge des zu blasenden Gegenstandes, etwa des Flakons, der Flasche od.dgl.
Die oberen Seile 32b und 33b kleineren Durchmessers sind axial beweglich gegenüber den unteren fixierten Teilen 32a
bzw. 33a, d.h., sie können in einer Öffnung 34 im oberen Bereich
der unteren Teile 32a, 32b auf und ab gleiten. Ihr Durchmesser ist gleich dem Durchmesser der in dem geblasenen
Objekt anzubringenden Öffnung.
Die oberen Teile 32b und 33b dienen der Aufnahme bzw. dem
Auffangen des beim Blasen den Abschnitt 36 bildenden Materialüberschusses.
Die unteren Enden der öffnung 34 der Teile 32a, 33a weisen
eine Schneidkante 37 auf, die die Grenzlinie zwischen den unteren festen Teilen 32a und 33a in den oberen beweglichen
Teilen 32b und 33b bildet.
Weiterhin ist zentral im oberen beweglichen Teil eine Öffnung
zum Durchtritt eines Blasrohres 38 vorgesehen, dessen 109819/1747
-H-unteres Ende sich in das Innere der Form öffnet.
Die Abtrennung des Abschnittes unter Bildung einer Piaschenöffnung
geschieht in der folgenden Weise:
In an sich bekannter Weise wird die zunächst offene Form um den warmen Rohling aus plastischem Material geschlossen,
^ der unverzüglich bis zur Anlage an die Innenwand der Form durch Einblasen von Druckluft durch das Blasrohr 38 aufgeblasen
wird. Infolgedessen wird erfindungsgemäß aufgrund des Druckanstieges im Forminneren der Film 39 aus plastischem
Material gegen die Schneidkante 37 gedrückt, woraus sich eine Materialschwächung im Eontaktbereich ergibt.
Es wird nunmehr eine Verschiebung der oberen Teile 32b und 33b im Verhältnis zur übrigen Form in Pfeilrichtung nach
oben (Fig. 8) herbeigeführt unter Erhalten des vollen In- * nendruckes in der Form, wodurch ein genaues und sauberes
Trennen des plastischen^Materials durch die Schneidkante
37 an der vorher geschwächten Stelle bewirkt wird. Hierbei erfüllt die im Inneren des geblasenen Gegenstandes befindliche
Druckluft die Aufgabe eines "Niederhalters11 insofern, als sie den Teil 36 des Films aus plastischem Material gegen
die beweglichen Teile 32b und 33b der Form drückt derart, daß dieser Teil 36 den Kräften ausgesetzt ist, die
letzten Endes das Abtrennen der geschwächten Stellen herbeiführen.
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Die Form ist nunmehr offen und es kann der !Flakon bzw. der sonstige Hohlkörper ausgeworfen werden.
Die Fig. 9 und 10 zeigen die Anwendung des zuletzt "beschriebenen
Verfahrens auf die Herstellung eines Flakons 35a, dessen Öffnung von einer radial peripheren Lippe mit Gießrand
begrenzt ist. In diesem Fall setzt sich die Form aus jeweils zwei teleskopischen Teilen 32a und 33a bzw. 32b und
33b zusammen, von denen die unteren Teile 32a und 33a in
-ren der Ebene der Flaschenöffnung einen geringe/ Durchmesser
besitzen als die oberen Teile, weiterhin das Gepräge des zu blasenden Gegenstandes enthalten und in Axialrichtung
fixiert sind. Die in der fraglichen Höhe einen größeren Durchmesser besitzenden oberen Teile sind dagegen axial
beweglich, besitzen ein dem Abschnitt entsprechendes Gepräge und weisen an ihrem der Flaschenöffnung entsprechenden
Rand eine Schneidkante 37a auf, die xxx parallel zur Achse der Öffnung in das Innere der Form vorspringt.
Wie ein Vergleich der Fig. 7 und 9 zeigt, ist der innen an der Trennkante gelegene Teil der Form leicht gegenüber der
von der Kante begrenzten Ebene zurückgezogen gelegen derart, daß nach dem Schnitt eine Lippe aus plastischem Material
in Form eines zylindrischen Kragens gebildet wird, der dem Öffnungsquerschnitt oder einem ähnlichen Querschnitt
entspricht. Diese Lippe überlappt die Kontaktfläche
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zwischen den festen und beweglichen Teilen der Form während der für den Schnitt notwendigen Bewegung und übernimmt
infolgedessen die Aufgabe einer Dichtung bis zum öffnen der Form.
In den Fig. 7 und 8 ist diese Lippe mit der Bezugsziffer 36a bezeichnet, während im Beispiel der Fig. 9 und 10 die
Lippe mit der Bezugsziffer 39a gekennzeichnet ist.
Im übrigen ist die Erfindung nicht auf die im Vorstehenden beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, die lediglich
zur beispielsweisen Erläuterung der auch noch weitere Ausführungsformen erfassenden Erfindung gegeben worden sind.
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Claims (9)
- Patentansprüche :ί1.jVerfahren zum Schneiden und Trennen eines Teiles der Wand eines Hohlkörpers, insbesondere aus plastischem Material, beim Blasen in der Form, dadurch gekennzeichnet, daß in die innere Höhlung der Form eine der Schnittlinie folgende, in das Innere der Höhlung einragende Schneidkante eingebracht und das Forminnere in dem Bereich, der dem zu schneidenden Wandteil des Hohlkörpers entspricht, einer vorübergehenden Volumenvergrößerung unterworfen wird derart, daß der innere Blasdruck sowohl den Schnitt der Wand des Hohlkörpers im Zusammenwirken mit der Schneidkante als auch die Trennung des geschnittenen Wandteiles bewirkt.
- 2. Vorrichtung zum Schneiden eines Teiles der Wand eines Hohlkörpers, insbesondere aus plastischem Material, beim Blasen in einer Form, die mit einer der Schnittlinie folgenden, in das Innere der Form vorspringenden Kante versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand der inneren Formhöhlung (des Gepräges) zumindest in einem Teil des Bereiches, der dem abzuschneidenden Teil (5b) des Hohlkörpers (5) entspricht, von ein- oder mehrstückigen, aus der Formhöhlung herausbewegbaren Wandelementen (6, 7} 32, 33) gebildet ist und daß Mittel zum Verstellen des beweglichen Wandelementes bzw. der beweglichen Wandelemente (6, 7» 32, 33) zwischen zwei vorbestimmten, eine merkliche Veränderung des G-esamt-109819/1747Volumens des lorminnenraumes bewirkenden Stellungen vorgesehen sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellung des bzw. der beweglichen Wandelemente (6, 7; 32, 33) zwischen ihren zwei vorbestimmten Stellungen in beiden Bewegungsrichtungen, beispielsweise durch einfach beaufschlagte Zylinder mit Rückholfeder oder doppelbeaufschlagte Zylinder, positiv gesteuert ist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellung des bzw. der beweglichen Wandelemente (6, 7; 32, 33) beispielsweise durch einen einfach beaufschlagten Zylinder, positiv lediglich im Sinne der Volumenverringerung der inneren Formhöhlung gesteuert xx ist, während ihre Verstellung im umgekehrten Sinne unter der Wirkung des auf die Wandelemente wirkenden Innendruckes erfolgt.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4» dadurch gekennzeichnet/ daß die festen Teile (32a, 33a) und die beweglichen Teile (32b, 33b) der Form nach Art eines Stempels und einer Matrize axial ineinander gleitend angeordnet sind und daß eines der Teile in der Verlängerung der Gleitfläche für das andere Teil eine in das Innere der Formhöhlung vorspringende Schneidkante (37) besitzt.109819/1747
- 6. Vorrichtung nach Anspruch. 5 zum Schneiden einer Öffnung mit eingezogener lippe, dadurch gekennzeichnet, daß die Form aus zwei jeweils von zwei teleskopisch ineinander gleitenden Teilen (32a, 32b; 33a, 33t) gebildeten Formhalf ten besteht, von denen das das Gepräge für den Hohlkörper enthaltende, einen größeren Durchmesser aufweisende Teil (32a, 33a) axial fixiert ist und an seinem der zu schneidenden Öffnung entsprechenden Rand eine parallel zur Achse der Öffnung in die Form (32a, 33a) vorspringende Schneidkante (37) besitzt, während das andere, das Gepräge für den Abschnitt (36) enthaltende Teil (32b, 33b) mit kleinerem Durchmesser derart angeordnet ist, daß es parallel zur Öffnungsachse zwischen einer normalen Blassteilung und einer Ruckzugsstellung gleiten kann.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 5 zum Schneiden einer Öffnung mit Ausgießlippe, dadurch gekennzeichnet, daß die Form aus zwei jeweils von zwei teleskopisch angeordneten Teilen (32a, 32b; 33a, 33b) gebildeten Formhälften besteht, von denen jeweils das Teil mit dem in der Ebene der zu schneidenden Öffnung kleineren Durchmesser (32a, 33a) das Gepräge für den Hohlkörper besitzt und in Axialrichtung fixiert ist, während jeweils das andere, in der Ebene der zu schneidenden Öffnung größere Teil (32b, 33b) axial beweglich ist, das dem Abschnitt (36) entsprechende Gepräge besitzt und an seinem der genannten Öffnung entsprechenden Rand eine109819/1747parallel zur Achse der öffnung in das Innere der Form (32b, 33b) vorspringende Schneidkante besitzt. .
- 8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Teil bzw. die beweglichen Teile (6, 7) lediglich den Teil (6b, 7b) des Gepräges besitzen, der dem der Schnittlinie unmittelbar benachbarten Bereich (5c) des zu schneidenden Wandteiles (5b) entspricht.
- 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, mit deren Hilfe der Innenraum der Form über einen oder mehrere Kanäle (15, 16, 24, 25, 26, 27) bei der Verstellung der beweglichen Teile zur Atmosphäre geöffnet wird.Ee/Kfl/S/1098 19/1747Leerseite
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