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DE2044769A1 - Verfahren zur Gewinnung keim freien Trinkwassers aus Oberflachen wasser und Vorrichtung zur Durchfuhrung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zur Gewinnung keim freien Trinkwassers aus Oberflachen wasser und Vorrichtung zur Durchfuhrung des Verfahrens

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DE2044769A1
DE2044769A1 DE19702044769 DE2044769A DE2044769A1 DE 2044769 A1 DE2044769 A1 DE 2044769A1 DE 19702044769 DE19702044769 DE 19702044769 DE 2044769 A DE2044769 A DE 2044769A DE 2044769 A1 DE2044769 A1 DE 2044769A1
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water
membrane
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filtration
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung keimfreien Trinkwassers aus Oberflächenwasser, wobei in einem ersten Verfahrensschritt im Trübwasser durch hohen Chlorzusafcz eine schnelle Bakterien- und Keimabtötung erfolgt, in einem zweiten Verfahrensschritt die kolloidalen Trübstoffe des Trübwassers beseitigt werden, in einem dritten Verfahrensschritt die Klarfiltration des irübwassers erfolgt, und in der vierten und letzten Verfahrensstufe eine Entchlorung mittels Aktivkohle durchgeführt wird.
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Die Erfindung betrifft weiter eine Vorrichtung in der Form eines Kleinfilters zur Durchführung des erfindungsgemäß vorzuschlagenden Verfahrens.
Oberflächenwasser aus Seen, Flüssen oder Wassertümpeln ist stets mehr oder weniger trübe und durchweg bakterienverseucht. Die Aufbereitung solcher Gewässer verlangt mannigfaltige, fachmännisch kontrollierte Prozeduren, die bisher in großen Filteranlagen durchgeführt werden. Die Behandlung jeweils kleinster Wassermengen dieser Art und ihre Umwandlung zu Trinkwasser ist ein sehr schwieriges Problem, das in befriedigender Weise bisher nicht gelöst werden konnte.
Gleichwohl wäre die Existenz eines einfachen und sicher arbeitenden Verfahrens für die Reinigung kleiner Trübwassermengen und ein dementsprechendes kleines Wasserfilter
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für viele Gebrauchsfälle und besonders in Notlagen erwünscht«
Die Aufbereitung von Oberflächenwasser in großen Wasserwerken wird bisher z.B. in den folgenden Verfahrens-Operationen durchgeführt:
In der ersten Arbeitsstufe wird das trübe Rohwasser zwecks Desinfektion mit aktivem Chlor ( meist gasförmiges Chlor ) vermischt. In der Praxis arbeitet man dabei mit einem höheren Chlorzusatz ( sogen. I
Hochchlorung ),als notwendig wäre, um mit Sicherheit eine rasche und vollständige Abtötung aller Bakterien und Keime zu erreichen.
Die zweite Arbeitsstufe betrifft die Beseitigung der kolloidalen Anteile des Trübwassers durch Fällung z.B. mit Aluminiumsulfat als Fällungsmittel· Die großvolumigen Ausfällungsprodukte werden meist
- als dritte Arbeitsstufe - in Absetzbecken ausge- M
schieden.
Das so vorbehandelte Rohwasser wird dann in einer vierten Arbeitsstufe über Kiesfilter filtriert und das klare Filtrat schließlich in der fünften und letzten Arbeitsstufe über hohe, mit Aktivkohlegrus gefüllte Filtersäulen geleitet, um das im Klarwasser noch vorhandene " überschüssige " Chlor zu beseitigen. Denn für Trinkwasserzwecke muß das
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gewonnene Filtrat chlorfrei sein.
Es ist offensichtlich, daß man die Reinigung kleinster Wassermengen nicht nach diesem umständlichen und auf wendigen Verfahren auch nur in annähernd ähnlicher Weise durchführen kann, weil ein für diesen Zweck zu schaffendes Gerät ganz- einfach arbeiten und durch Laien zu handhaben sein muß.
Ein für die Entwicklung eines Kleinfilters besonders erschwerender Umstand ist die Tatsache, daß das für die Entchlorung erforderliche Aktivkohlegrus-Filterbett nach zeitweilig unbenutztem und noch nassem Zustande sich als sogenannter Keimbrüter erweist; d.h.,ein bereits steriles Vorfiltrat wird beim Durchgang durch dieses Kohlefilterbett erneut mit Bakterien verseucht. Demzufolge muß ein solches Filterbett vor jeder neu zu beginnenden Filtration z.B. durch Einleiten von Heißdampf umständlich sterilisiert werden. Da Kleinfilter immer nur zeitweilig benutzt werden, ist die Verwendung eines Filterbettes mit Aktivkohlegrus für die Entchlorung einer kleinen Wass^rmengc ausgeschlossen. Denn eine Sterilisierungsoporation ist von Laien weder durchführbar noch diesen zuzumuten.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens, bei welchem die oben für das Großverfahren als notwendig beschriebenen fünf Arbeitsoperationen so abgewandelt sind,
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daß eine Reinigung kleinster Mengen von Oberflächenwasser in einem einfachen Gerät; möglich ist,und dennoch ein für Trinkwasserzwecke geeignetes Filtrat geliefert wird.
In der weiteren Ausgestaltung der Erfindung soll ein Gerät aufgezeigt werden, das die Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung in einfacher Weise ermöglicht, und das insbesondere auch die Handhabung durch den Laien ohne große Anleitung und Aufmerksamkeit zuläßt.
Zur Lösung der gestreuten Aufgabe schlägt die Erfindung zunächst ein Verfahren vor, das dadurch gekennzeichnet ist, daß bei der Herstellung kleiner Trinkwassermengen die Entchlorung des mit einem Chlorsalz z.B. Calziumhypochlorit überchlorten Trübwassers in der letzten Verfahrensstufe mittels einer dünnen Kohlemembrane erfolgt, welche aus mit Aktivkohlepulver durchsetztem Zellstoff hergestellt ist} die Herstellung solcher Kohlenmembranen ist durch Pressen möglich.
Ausgangspunkt für diese Lösung war die Erkenntnis, daß die Entchlorung eines gechlorten Rohwassers anstelle eines volumigen Aktivkohlegrus-Filterbettes bereits mit einer dünnen Zellstoff-Membrane, welche ca. 5o% Aktivkohlepulver enthält, ausreichend wirksam durchgeführt werden kann.
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Schüttet man bei dem Verfahren nach der Erfindung das in der ersten Verfahrensstufe überchlorte Trübwasser auf eine etwa 1 mm dicke Aktivkohlepulver„Membrane, so wird schon in einfachem Durchgange und bei ausreichender Durchlauf -
geschwindigkeit von z.B. 1o - 15 1/ dm /h der Gehalt an freiem Chlor von üblicherweise 2 mg/1 spontan auf einen Rest von unter o,2 mg/1 durch Umwandelung reduziert; dieser geringfügige Rest ist im Trinkwasser geschmacklich nicht mehr wahrnehmbar.
Dieser überraschend starke Entchlorungseffekt ermöglicht es sogar, mit einem noch höheren Ohlorüberschuß als üblich, z.B. also mit 3-4 mg/1, zu arbeiten, wodurch eine fast schlagartige Vernichtung aller Keime erfolgt.
Der schnelle und so weitgehende Entchlorungseffekt für hochchloriertes Trübwasser bei Verwendung einer Kohlemembrane war nicht vorauszusehen, hatte man doch bei Großanlagen in der Praxis für eine längere Berührungszeit des zu entchlorenden Wassers mit Aktivkohlegrus gesorgt und auch für notwendig gehalten.
Im Gegensatz hierzu erfolgt nun - wie festgestellt wurde bei Anwendung der vorgeschlagenen, dünnen Kohlepulver-ZeIlstoff-Membrane ein annähernd vollkommener Abbau des freien Chlores faktisch momentan. Allein dieser Effekt
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erlaubt überhaupt erst die Verwendung einer dünnen Membrane aus Kohlepulver und Zellstoff für die Entchlorungszwecke in der vorgeschlagenen Weise.
Allerdings ist die Wirkungsdauer der Kohlemembrane auf eine kleinere Filtratmenge begrenzt, denn die Wirkdauer der Entchlorung ist abhängig von der in der Membrane eingebauten Aktivkohlepulver-Menge.
Richtet man nun die Wirkdauer der Membrane ( von z.B. ä
1 dm Oberfläche ) auf eine für ein vorzuschlagendes Kleinfilter angemessene Filterperiode von z.B. ca. 1o Liter ein, so ist es also nötig, für jede neue Filterperiode eine frische Membrane einzusetzen. Damit wird aber gleichzeitig in einfacher Weise der schwerwiegenden Gefahr einer Keimverseuchung des Entchlorungsfilters vorgebeugt, denn mit einer frisch eingelegten, trockenen Kohlemembrane in einem trockenen Filtriergerät erhält man - wie Versuche zeigen - bei jedem Neubeginn einer Filtration immer ein keimfreies Filtrat.
In der weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, in einem zweiten Verfahrensschritt die aus Zellstoff und Aktivkohlepulver bestehende Membrane gleichzeitig als Trägermembrane für eine zusätzliche, zunehmend mit dem Durchlaufen des Trübwassers sich aufbauende Filterschicht zu benutzen. Um den Aufbau
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einer solclien zusätzlichen Filterschicht herbeizuführen, soll dem Trübwasser gleichzeitig mit dem Zusatz des Chlorsalzes noch ein entsprechender Filterhilfsstoff zugesetzt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um kolloidbindende Bestandteile des Filtörhilfsstoffes wie z.B. Asbestfaser, Talkum etc., die dem Rohwasser zugesetzt und mit dem Uohwasser innig vermischt werden. Hierdurch wird erreicht, daß die schwer filtrierbaren kolloidalen Trübstoff-Anteile mit den genannten Stoffen agglomerieren und damit filterfähig gemacht werden. Außerdem soll der Filterhilfsstroff noch einen Bestandteil enthalten, der die zusätzliche Filterschicht porös und locker hält, wobei es sich insbesondere um Kieselgur handelt.
Bringt man das so präparierte Trübwasser in ein Filtriergefäß, auf dessen Boden sich die genannte Kohlemembrane befindet, so wird zwar zu Beginn des Filtriervorganges die Kohlemembrane selbst als filtrierende Schicht wirken, jedoch unmittelbar nach Beginn der Filtration setzt sich schon der beigemischte Filterhilfsstoff aus dem Trübwasser auf der Membrane ab und bildet eine neue, zunächst dünne, aber zunehmend dicker werdende Filterschicht aus. Diese lose abgelagerte Filtrierschicht ist ein Gemisch aus grob- und feinkörnigem Filterhilfsstoff, vermengt mit allen aus dem Trübwasser stammenden Schwebestoffen und den inzwischen gebundenen kolloidalen Trübeteilen. Ein solcher Gemisch-Stoff-Aufbau der neuen Filterschicht setzt sich bis zum Ende der Filterperiode fort. Diese Schicht nun übernimmt
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völlig die Aufgabe der Klarfiltration der Trübe, so daß der Kohlemembrane nur noch ein klares Filtrat zur Entohlorung zugeführt wird.
Es wird also selbsttätig und zunehmend ein Zweikomponentenfilter mit klarer Aufgabentrennung geschaffen: Ausfiltern der gebundenen kolloidalen Trübstoffe und aller Schwebestoffe einerseits und Entchlorung andererseits. Hierdurch wird verhindert, daß Trübstoffteile an und in die Kohlemembrane gelangen, welche sonst die feinen Poren der Membrane verstopfen und die Aktivität des Kohlepulvers rasch vermindern wurden. Die Filterwirkung würde nämlich damit unzulässig früh zum Erliegen kommen; dagegen bleibt die neu sich bildende Filterschicht für die Klarfiltration locker und damit porös, wodurch nicht nur eine schnelle Filtration möglich, sondern auch eine lange FiIterdurchlaufzeit gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß wird also zusammenfassend in der folgenden Weise vorgegangen: In ähnlicher, vom Großbetrieb her bekannter Mebhode erfolgt in einem ersten Verfahrengschritt eine schnelle Keim- und Bakterienabtötung durch Chlorzusatz in einer kleinen Trübwassermenge; in einem zweiten Verfahrensschritt werden die kolloidalen Trübstoffanteile des Wassers durch Agglomeration anstelle einer Fällung beseitigt; in der dritten Verfahrensstufe erfoLgt die Klarfiltration und schließlich in der vierten Stufe die Entchlorung mittels
Aktivkohle. 209812/0647
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Dabei werden die Yerfahrensstufen 2 bis 4 in einem einzigen Filterdurchgang kombiniert durchgeführt.
In der gewerblichen Filterpraxis ist es zwar bei sogenannten Anschwemmfiltern an sich bekannt, einer zu filtrierenden Trübe ebenfalls Filterhilfsstoffe wie Kieselgur, faserstoff etc. zuzusetzen und diese Stoffe sich dann ebenso auf eine gleichfalls aus Kieselgur etc. vorher angeschwemmte Schicht absetzen zu lassen. Das Vorgehen hat aber ausschließlich den Zweck» die JiIterdurchlaufzeit der Anschwemmschicht zu verlängern, nicht aber den Aufbau einer selbständig wirksamen Filterschicht zu erreichen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kommt es aber darauf an, die Funktion einer Klarfiltration von der Trägerschicht, nämlich der Entchlorungsmembrane, überhaupt abzuwenden und diese Aufgabe ausschließlich der sich aus dem Filterhilfsstoff neu bildenden Filterschicht zu übertragen. Mit dieser Filtertechnik wird nämlich die Klarfiltration der Trübe noch vor dem Eintreten in die Kohiemembrane erreicht und,was dabei das Wesentliche ist, in einem einzigen Filtrations-Durcügange.
Die beim Großverfahren übliche, sehr umständliche und zeitraubende Ausfällung der Kolloide wird hier ersetzt durch das Binden dieser Trübsfcoffanteile an Filfcerhiifssfcoffe und deren. Ausfilfcerung auf der TQ arfiltratlonsschicht.
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Erst die erfindungsgemäße Maßnahme, nämlich die drei Verfahrensstufen Kolloidabschöpfung, Klarfiltration und Entchlorung in zwar getrennt ablaufenden Operationen, jedoch in einem einzigen PiltrationsVorgang zu bewältigen und danach ebenso ein keimfreies und klares Trinkwasser zu gewinnen, macht dieses Verfahren und seine Einrichtung in einem von Laienhand leicht zu bedienenden, drucklos arbeitenden Kleinfilter überhaupt erst zu einem praktisch brauchbaren Gerät.
In der weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird ein Kleinfilter als Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens vorgeschlagen. Dieses ist im nachfolgenden anhand der Zeichnung erläutert.
In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein zur Filtration aufgebautes Filter
gemäß der Erfindung im Mittellängsschnitt und ™
in schematischer Darstellung
und
Fig. 2 die Einrichtung nach Fig.1 in ihrem zum Transport zusammengestellten Zustand.
Die Einrichtung besteht aus dem als Filtriergefäß dienenden 1FiI teroberteil 1 und dem etwas weniger großen, als Auffangbuhälter dienenden Filterunterteil 2 aus durchsichtigem
Werkstoff. Vorzugsweise werden Teil 1 und 2 aus Kunststoff 2?/7o 209812/0647
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hergestellt. Beide Filterteile haben kreisrunden Querschnitt. Das Filtriergefäß 1 ist oben offen und unten mit einem Boden 3 verschlossen. Entsprechend ist der Aufnahmebehälter 2 oben offen und unten mit einem Boden 4· verschlossen. Im Gebrauchs zustand ( Fig.1 ) sind die beiden Teile koaxial übereinander angeordnet, und das Filtriergefäß 1 sitzt unter Einhaltung eines Luftspaltes lose, aber radial fixiert, auf dem Aufnahmebehälter; dies wird erreicht durch einen ringförmigen Überhang 5 am Filteroberteil. In der Mitte ist der Boden 3 des Filterteiles 1 mit einer Auslauföffnung 8 versehen. Der Boden 3 sowie die Rippen 6 sind so angeordnet, daß das Filtrat zur Auslauföffnung 8 strömen kann. Auf dem Bund 7 und den Rippen 6 ist die Kohlemembrane 9 lose aufgelegt. Diese Filtermembrane besteht, wie eingangs beschrieben, aus einem Zellstoffgewebe, insbesondere einer Zellstoffpappe, die mit etwa 5o % Aktivkohlepulver durchsetzt ist.
Das obere Filtriergefäß 1 dient der Aufnahme des Trübwassers, während der Auffangbehälter 2 für die Aufnahme des filtrierten Wassers bestimmt ist.
Die Außenabmessungen des Auffangbehälters 2 sind kleiner als die Innenabmessungen des Filtriergefäßes 1, so daß für den Transport des Filters der Auffangbehälter 2 in das Filtriergefäß 1 gestellt werden kann ( Fig.2 ). Zum Transport ist außerdem in dem Auffangbehälter 2 ein Einsatz 1o vorgesehen, in welchem eine Vorratsflasche 11 für die
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Aufnahme des chlorierten Filterhilfsstoffes und ein Meßlöffel 12 eingesteckt sind. Am oberen Ende ist das Filtriergefäß 1 mit einem Deckel 13 verschließbar. Dieser Deckel ist als flache Dose mit einem Unterteil 13 a und einem Deckel 13 b ausgebildet. In dieser Deckeldose sind die vorrätigen Kohiemembranen 14 untergebracht.
Zur Durchführung einer Filter-Operation wird zunächst außerhalb des Kleinfilters z.B. in einem Eimer von ca. 1o Ltr. das Trübwasser mit z.B. 3 Meßlöffel 12 des chlorhaltigen Filterhilfsmittels aus der Flasche 11 versetzt und gut verrührt. Schon nach wenigen Minuten kann das je*2* bereits bakterienfreie Trübwasser mit den durch die Filterhilfsmittel gebundenen kolloidalen und den übrigen Schwebestoffen in das Filtriergefäß 1 eingefüllt werden, nachdem vorher eine Kohlemembrane 9 aus der Torratsdose 13 in das Filtriergefäß eingelegt wurde. Eine besondere Abdichtung der Membrane 9 am Bund 7 des Filtergefäßes ist nicht erforder- ^ lieh, da der Druck der darüberstehenden Wassersäule für die nötige Abdichtung sorgt. Das bakterienfreie, aber noch trübe Wasser tritt durch die Membrane 9 hindurch, wobei diese zunächst die Klarfiltration und Entchlorung übernimmt. Schon unmittelbar nach Beginn des Filtervorganges setzen sich jedoch der Filterhilfsstoff, also Kieselgur, Asbestfaser, Talk etc., und die Schwebestoffe als eine zusätzlich sich bildende Filterschicht 15 auf der Oberseite der Kohlemembrane 9 ab. Von diesem Zeitpunkt an erfolgt eine eindeutige Aufgabentrennung in der Weise, daß die neu sich
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zunehmend ausbildende Filterschicht 15 alle Schwebestoffe und gebundenen Kolloidanteile aufnimmt, während die darunterliegende Membrane 9 das durchtretende klare Filtrat entchlort.
Das gewonnene Filtrat im Auffangbehälter erweist sich als unmittelbar - d.h. ohne Vorlauf - klares keimfreies und geschmack- und geruchfreies Trinkwasser, das ohne weiteres genossen werden kann.
Mittels eines Schöpfbechers wird fortwährend bis zur Erschöpfung der präparierten Trübwassermenge Wasser in das Filteroberteil 1 gegossen, während der Auffangbecher öfter in ein anderes Gefäß entleert werden muß.
Nach Beendigung der Filtration wird die Filtermembrane mitsamt der darauf abgelagerten Stoffe aus dem Filtergefäß entfernt. Nach Reinigung und Trocknung des Filtergefäßes kann mit einer neuen Filtration begonnen werden.
Die ganze Behandlung kleiner Mengen Oberflächenwasser besteht also erfindungsgemäß lediglich darin, das herbeigeschaffte Trübwasser mit einigen Meßlöffeln Filtrierpulver zu versetzen, zu 73rmisehen und anschließend in einem Arbeitsgange zu filtrieren.
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Claims (8)

München 6.Oktober 1970 w/wt Patentanspruch 3 Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß zu Beginn der Filtration die Membrane in trockenem Zustand in ein trockenes Gefäß zur Durchführung des Verfahrens eingelegt wird. 209812/0647 Anmelder : Vertreter: 204 Ewald Zdansky Patentanwalt Helmut Walter ffl-94-90 Vaduz 8 München - 6ot Pradafant 642 Aublnger Str. 81 München, den 8.Sept. 197o wt/schm Patentansprüche
1. Verfahren zur Gewinnung keimfreien Trinkwassers aus Oberflächenwasser, wobei in einem ersten Verfahrensschritt im Trübwasser durch hohen Ghlorzusatz eine schnelle Bakterien- und Eeimabtötung erfolgt, in einem zweiten Yerfahrensschritt die kolloidalen Trübstoffe des Trübwassers beseitigt werden, in einem dritten Verfahrens schritt die IQ.arfiltra.tion des Trübwassers erfolgt, und in der vierten und letzten Verfahrens stufe eine Entchlorung mittels Aktivkohle durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Gewinnung kleiner Trinkwassermengen die Entchlorung des mit einem Chlorsalz überchlorten Trübwassers im letzten Verfahrensschritt über eine dünne Kohlemembrane erfolgt, welche aus mit Aktivkohlepulver durchsetzten Zellstoff besteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch (gekennzeichnet, daß die Kohlemembrane aus etwa !po% Aktivkohlepulver und etwa 5o % Zellstoff besteht.
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3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kohlemembrane als Trägermembrane fungiert für eine zusätzliche, der Klarfiltration dienenden Filterschicht, welche nach Beginn der Filtration "beim Durchlaufen des mit Filterhilfsstoff versetzten Trübwassers sich auf der Kohlemembrane aus dem Filterhilfsstoff unter Einschluß der Schwebestoffe neu bildet, wobei der Filterhilfsstoff im Trübwasser der Bindung der kolloidalen Trübstoffe dient. ™
4-. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3> dadurch gekennzeichnet, daß der Filterhilfsstoff außer Bestandteilen zur Kolloidbindung weitere Bestandteile enthält, die die zusätzliche Filterschicht locker und porös halten, insbesondere Kieselgur.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Trübwasser vor seiner Filtration A Filtrierpulver zugesetzt wird, das aus Chlorsalz und Filterhilfsstoff zusammengesetzt ist.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5» dadurch gekennzeichnet, daß der Filterhilfsstoff als kolloidbindende Bestandteile vorzugsweise Asbestfaser und Talkum enthält.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindung der kolloidalen Trübstoffe
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an das Filterhilfsmittel, die Klarfiltration des Trübwassers vor der Entchlorung und die Entehlorung über die Kohlemembrane in einem einzigen Filtrationsdurchgang erfolgt.
3, Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß zwei etwa gleichvolumige Filterteile (-Ij2) übereinander angeordnet sind, von denen der obere lilterteil (1) als filtergefaß der Aufnahme des Trübwassers, der unbere filterteil (2) als Auffanggefäß der Aufnahme das Filtrates dients und daß die beiden Filterteile durch eine zentrale Auslauföffnung (8) miteinander verbunden sind, und daß über der Auslaufstelle im Filtriergefäß die Kohlemembrane (9) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtergefäß (1) einen von der Auslauiöffnung (8) durchbrochenen Boden (3) aufweist» der durch radiale Rippen (6) auf der- oberen Seite und einen ringförmigen Bund (?) -am Rand verstärkt ist, wobei die Rippen und der Bund dar losen aber dichten Aufnahme der Kohle membrane dienen,
lo» Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 bis 9-, dadurch gekennzeichnet, daS das FiIbergefaß (1) etwas größere 27/70
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Innenabmessungen aufweist als das Auffanggefäß (2) Außenabmessungen, so daß die Filterteile (1,2) bei Nichtgebrauch ineinandergesteckt werden können.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 bis 1o, dadurch gekennzeichnet, daß das Filtergefäß (1) mit einem Deckel (13) verschließbar ist, der seinerseits als Behälter zur Aufnahme vorrätiger Kohlemembranen (14) dient.
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