DE2042930A1 - Vorrichtung zur Erleichterung des Auswechselns von in einem Filtergehäuse aufgenommenen, gefährlich verseuchten Filterkorpern - Google Patents
Vorrichtung zur Erleichterung des Auswechselns von in einem Filtergehäuse aufgenommenen, gefährlich verseuchten FilterkorpernInfo
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Description
- Vorrichtung zur Erleichterung des Auswechseins von in einem Filtergehäuse aufgenommenen, gefährlich verseuchten Filterkörpern (Priorität der schwedischen Anmeldung No. 12 531/69 vom 11. September 1969) Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erleichterung des Auswechselns von in einem Filtergehäuse aufgenommenen, gejährlich verseuchten Filterkörpern, die durch eine mit einem Deckel verschließbare Gehäuseöffnung entnehmbar und in einem an dieser mit seiner Öffnung befestigbaren Beutel, beispielsweise aus Kunststoff, aufnehmbar sind, welcher auch einen Ersatz-Filterkörper enthält, der in entsprechender Weise in das Fi.ltergehause einsetzbar ist.
- Derartige Filter werden insbesondere im Zusammenhang mit Brutkästen für Bakterien oder andere gefährliche Mikroorganismen oder im Zusawmenhang mit Laboratoriumska#nern, in denen irgendwelche Gefahrenträger auftreten, gebraucht. Da die Luft derartiger Kammern und Kästen normalerweise auch Staub enthält, der sich ebenfalls am Filterkörper des in eine Ahsaage eingebauten Filters ablagert, setzt sich der Filterkörper allmählich zu Wirksamkeit. Wirksamkeit. Von Zeit zu Zeit wird also, je nach Arbeitsbedingungen, ein Austausch des Filterkörpers notwondig. Es ist jedoch streng darauf zu achten, dass bei dieser Gelegenheit nicht am Filterkörper sitzende gesundheitsschädliche Stoffe oder Bakterien ins Freie gelangen. Es ist deshalb bereits bekannt, bei Filtern mit einem zylindrischen Filtergehäuse, dessen einer Boden als dicht sitzender Deckel ausgebildet und abnehmbar ist, einen grossen Beutel mit seiner Öffnung über das geöffnete Ende des zylindrischen Gehäuses zu ziehen und den Beutel in dieser Lage möglichst dicht mit dem Filtergehäuse zu verbinden. Dazu wurde bisher beispielsweise ein Band oder Streifen um den auf das Filtergehäuse aufgezogenen Beutel gespannt. Dieser ist in bekannter Weise gross genug, um zwei Filterkörper aufzunehmen und das Hantieren mit diesen über die Beutelwand im aufgespannten Zustand zu erlauben. Das Auswechseln der Filterkörper wurde dann so vorgenommen, dass nach der Befestigung des Beutels mit einem Ersatz-Filterkörper am Filtergehäuse die den Austausch vornehmende Person mit ihren Händen von ausserhalb des Beutels in das Filtergehäuse zwischen dessen Wand und den Filterkörper hineingriff und den letzteren nach aussen aus dem Filtergehäuse heraus in den Beutel zog. Danach wurde dann der neue Filterkörper in entsprechender Weise, nur umgekehrt, in das Filtergehäuse eingesetzt. Schließlich wurde der Beutel möglichst nahe der Gehäuseöffnung sorgfältig verschlossen, erst danach vom Filtergehäuse gelöst und zur Yernichtung, beispielsweise durch Verbrennen, fortgetragen. Die Gehäuseöffnung wurde sofort nach dem Abnehmen des Beutels wieder mittels des Deckels verschlossen.
- Die bekannten derartigen Filter sind in mancher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf das Auswechseln der Filterkörper, unbefriedigend. Es ist davon auszugehen, dass für einen bestimmten Verwendungszweck und die gewünschte Einsatzzeit eines Fiiterkörpers dieser eine ganz bestimmte Grösse haben muss, welche-wiederum bestimmend ist für die Grösse des Filtergehäuses. Bei einem vorgegebenen Filterquerschnitt ergibt sich aber, wenn dieser im Falle zylindrischer Gehäuse kreisförmig sein soll, ein verhältnismässig grosser Durchmesser, der sich u.U. als grösser herausstellt, als die in Aussicht genommene Breite jedes einzelnen mehrerer seitlich aneinander gereihter und jeweils mit einem Einzelfilter versehener Laboratoriumskammern oder Brutkästen.
- In der Tatsache, dass es bisher notwendig war, mit den Fingern in den Spalt zwischen Filtergehäuse und Filterkörper hineinzugreifen, lag eine gewisse Gefahr, dass dabei ein dünner Kunststoffbeutel verletzt werden könnte. Einerseits diese umständliche Handhabung, andererseits das bloße Bewusstsein einer möglichen Beschädigung des Beutels und die deshalb angewandte Sorgfalt machten das Auswechseln der Filterkörper zu einem langwierigen Akt.
- Schließlich, und das dürfte der in den meisten Fällen gravierendste Nachteil der bekannten Filter sein, ist die oben geschilderte Befestigung des Beutels am Filtergehäuse mangelhaft, weil ihre Dichtigkeit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfällt und die Möglichkeit besteht, dass der Beutel beim Hantieren mit den Filterkörpern unbeabsichtigt vom Filtergehäuse abgezogen wird.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, die vorstehend geschilderten Mangel zu beseitigen und insbesondere eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher eine sichere Verbindung des Beutels mit dem Filtergehäuse gewährleistet ist.
- Nach dem Vorschlag der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Beutel mittels eines an der Gehäuseöffnung ansetzbaren, zu dieser passenden Hohlrahmens dicht am Filtergehäuse befestigbar ist.
- Der von vornherein zur Gehäuseöffnung passende Hohlrahmen bietet die Gewähr, dass unabhängig von der Geschicklichkeit der Bedienungsperson unmittelbar an der Gehäuseöffnung eine unbedingt dichte #und zuverlässig haltbare Verbindung zwischen Schlauch- und Gehäuseöffnung geschaffen wird.
- Eine besonders einfache und zweckmässige Ausführung der erfindungsgemässen Vorrichtung wird dadurch gewonnen, dass der Hohlrahmen mit den gehäuseseitigen Befestigungsgliedern für den Deckel an der Gehäuseöffnung befestigbar ist. In die gleiche Richtung zielt die weitere zur Vereinfachung vorgeschlagene Maßnahme, daß nämlich für den Beutel am Hohlrahmen nicht zusätzliche Befestigungsmittel angebracht sind, sondern der Beutel in einfachster Weise rund um die Gehäuseöffnung zwischen dem Filtergehäuse und dem Hohlrahmen einklemmbar ist.
- der dergeforderten Sauberkeit und Sterilität wird als Material für das Filtergehäuse rostfreier Stahl vorgezogen.
- Eine gegebenenfalls schmale Querschnittsfläche des Filters erhält man, wenn die Gehäuseöffnung rechteckig ist und der Filterkörper sowie das Filtergehäuse die Form eines Quaders besitzen.
- Die Entnahme des gebrauchten und der Einsatz des neuen Filterkörpers kann in weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weiterhin dadurch erleichtert werden, daß der Filterkörper im Filtergehäuse auf einer wenigstens teilweise durch die Gehäuseöffnung hervorziehbaren Auflageplatte ruht.
- Damit entfällt die Notwendigkeit, mit den Fingern, über denen die Beutelwand liegt; in das Filtergehäuse hinein zu greifen, um den Filterkörper zu fassen. Diese bevorzugte Ausführungsvariante läßt sich noch dahingehend weiterentwickeln, dass für die Auflageplatte ein von aussen betätigbarer Verstellmechanismus vorgesehen wird, mittels dessen über die Auflageplatte der Filterkörper gegen eine Dichtungsmanschette um die Einlaßöffnung des Piltergehäuses andrückbar ist.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es neigen: #ig. 1 einen vereinfachten senkrechten SoluLitt durch einen Bakterienbrutkasten, aus dem Laft ueber ein Filter abgesaugt wird, Fig. 2 das Filtergehäuse des Filters nach Fig. 1 in vergrösserter Ansicht und zum Teil geschnitten, Fig. 3 und 4 perspektivische Ansichten des Filtergehäuses während zweier verschiedener Phasen des Auswechselns eines im Fi;Ltergehäuse aufgenommenen Filterkörpers.
- Der Bakterienbrutkasten nach Fig. 1 besteht aus einem Arbeitsraum 10 mit Fenster 11 und Vorderwand 12, an der eine Tür oder eine Offnung mit einer nicht gezeigten Manschette oder einem nicht gezeigten Beutel angebracht #sind, mit deren Hilfe die Bedienungsperson ungefährdet in den Arbeitsraum 10 hineingreifen und dort hantieren kann. Ein Aufsatz 13 kann gewisse Geräte und Installationen für den Brutkasten aufnehmen, z.B. auch Lampen 14. An der Rückseite des Brutkastens ist ein Luftabsaugkanal 16 über eine obere Absaugöffnung 17 angeschlossen. Der Luftabsaugkanal 16 springt unterhalb des Brutkastens mit einem Absatz 18 vor, und dieser erweiterte Bereich des Kanals ist mit einer oberen Einlassöffnung 19 (Fig. 2) eines Filtergehäuses 20 verbunden, Am Boden des Gehäuses 20 befindet sich eine Auslaßöffnung 21, von der ein angeschlossener Kanal 22 zu einem nicht gezeigten Gebläse führt.
- Das Filtergehäuse 20 ist mit einer inneren Dichtungsmanschette 23 rund um die Einlaßöffnung 19 versehen. Dagegen wird ein Filterkörper 24 von unten her fest und dicht angedrückt, wozu der Filterkörper 24 auf einer Auflggeplatte 25 ruht, welche mittels Stellschrauben 26 in der lilihe einstellbar ist. Die Vorder-kanten der Boiteawlindo, der D@cke und des Bodens des Piltergehäuses 20 bilden eine vordere Gehäuseöffnung 27, die mit einer Tür oder einöm Deckel 28, der eine inneruflichtungsmanschette 29 besitzt, verschlossen werden kann. Am Deckel 28 sind ein Griff 30 und auf beiden Seiten Haken 31 angebracht, die mit aussen an den seitlichen Gehäusewänden befestigten Spannen 32 derart zusammenwirken, dass der Deckel 28 mit der Dichtungsmanschette 29 gegen die Kante der Gehäuseöffnung 27 fest und dicht angezogen wird.
- Die Auflageplatte 25 für den Filterkörper 24 besitzt einen vorderen Handgriff 33 und ißt verschieblich im Filtergehäuse geführt, so dass sie zusammen mit dem Filterkörper, wenn dieser gegenüber der Dichtungsmanschette 23 etwas abgesenkt worden ist, nach vorn aus der Gehäuaeöffnung 27 herausgezogen werden kann. Der Verschiebeweg wird begrenzt durch einen an der Auflageplatte 25 angebrachten Anschlagnocken 34, der in der am weitesten herausgezogenen Stellung der Auflageplatte gegen einen inneren festen Anschlag 35 am Filtergehäuse zur Anlage kommt. Vorzugsweise wird die Auflageplatte 25 nur bis ungefähr in die strichpunktiert gezeichnete Stellung 36 (Fig. 2) herausgezogen.
- Um die zeichnerische Darstellung zu vereinfachen, sind bei den Figuren 3 und 4 die Anschlußkanäle am Filtergehäuse weggelassen worden. Wie dargestellt, wird zum Austausch#des Filterkörpers ein beispielsweise aus Kunststoff bestehender Beutel 37 benutzt, der ausreichend gross ist, um zwei Filterkörper gleichzeitig auf zunehmen und mit diesen zu hantieren.
- Zum Auswechseln des Filterkörpers muss die Öffnung des Beutels 37 möglichst dicht mit der Gehäuseöffnung 27 verbunden werden, von der vorher der Deckel 28 abgenommen worden ist. Um die bisher übliche unzuverlässige Befestigung des Beutels mit Bändern od dgl. zu vermeiden, die insbesondere bei einer quaderförmigen Gestalt des Filtergehäuses die Beutelhaut nicht gleichmässig fest und dicht gegen die geraden Aussenwandflächen des Filtergehäuses drücken können, wird bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ein Hohlrahmen 38 benutzt, der hinsichtlich seiner Anlage an der Gehäuseöffnung 27 denselben Querschnitt besitzt wir der Deckel 28, ebenfalls mit einer inneren Dichtung versehen sein kann und in gleicher Weise seitliche Haken 31 trägt, so dass auch der Hohlrahmen 38 mit Hilfe der Spanner 32 fest und dicht vor die Gehäuseöffnung 27 gespannt werden kann. Gegenüber dem Deckel 28 besteht der einzige wesentliche Unterschied des Hohlrahmens 38 also in seiner Mittelöffnung 39, welche möglichst gross bemessen ist, damit, wie in Fig. 4 gezeigt, die Auflageplatte 25 und ein möglichst groseer Filterkörper 24 durch den Hohlrahmen 38 hindurchgezogen bzw. -geschoben werden können.
- Beim Auswechseln des Filterkörpers wird wie folgt vorgegangen : In dem Kunststoffbeutel 37 befindet sich ein frischer, sauberer Filterkörper 40. Die Beutelhaut im Bereich der Beutelöffnung wird durch den Hohlrahmen 38 gezogen. Dann wird der Deckel 28 vom Filtergehäuse 2t abgenommen und an seiner Stelle der Hohlrahmen 28 aufgesetzt und befestilgt, wobei die Beutelhaut rund um die Gehäuseöffnung 27 zwischen dem Filtergehäuse und dem Hohlrahmen 38 eingeklemmt wird. Dann senkt man mittels der Stellschrauben 26 die Auflageplatte 25 soweit ab, dass der Filterkörper 24 nicht mehr länger an der Dichtungsmanschette 23 anliegt. Mittels des Handgriffs 33 l~aßt sich jetzt die Auflageplatte 25 weit genug aus dem Filtergehäuse vorziehen, so daß der Filterkörper 24, wie in Fig. 4 dargestellt, mit den Händen von ausserhalb des Beutels ergriffen, von der Auflageplatte 25 abgehoben und in den Beutel 37 gelegt werden kann. Nun wird, ebenfalls durch den Beutel hindurch, der saubere Filterkörper 40 im Beutel aufgenommen, auf die Auflageplatte 25 gesetzt und diese wieder in das Filtergehäuse eingeschoben. Mittels der Stellschraube 26 wird auch~der saubere Filterkörper 40 wieder gegen die Dichtungsmanschette 23 angedrückt. Abschließend wird der Xunststoffbeutel um den gebrauchten Filterkörper 24 geschlossen, abgenommen und zusammen mit dem Filterkörper vernichtet, vorzugsweise verbrannt. Nach dem Abnehmen des Hohlrahmens 38 wird die Gehäuseöffnung 27 wieder. mit dem Deckel 28 dicht verschlossen.
- Patent ansprüche
Claims (8)
- Pat entansprüche 1Vorrichtung zur Erleichterung des Auswechselns von in einem Filtergehäuse aufgenommenen, gefährlich verseuchten Filterkörpern, die durch eine mit einem Deckel verschießbare Gehäuseöffnung entnehmbar und in einem an dieser mit seiner Öffnung befestigbaren Beutel, beispielsweise aus Kunststoff, aufnehmbar sind, welcher auch einen Ersatz-Filterkörper enthält, der in entsprechender Weise in das Filtergehäuse einsetzbar ist, dadurch g e k e n n z e i chn e t, dass der Beutel (37) mittels eines an der Gehäuseöffnung (27) ansetzbaren, zu dieser passenden Hohlrahmens (38) dicht am Filtergehäuse (20) befestigbar ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n nz e i c h n e t, dass der Hohlrahmen (38) mit gehäuseseitigen Befestigungsgliedern (32) für den Deckel (28) an der Gehäuseöffnung (27) befestigbar ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, d a d u r c h g ek e n n z e i c h n e t, dass der Beutel (37) rund um die Gehäuseöffnung (27) zwischen dem Filtergehäuse (20) und dem ifohirahmen (38) einklemmbar ist.
- 4. Vorrirhtung nach einem der. Ansprüche 1 bis 3, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der Filterkörper (24) im Filtergehäuse (20) auf einer wenigstens teilweise durch die Gehäuseöffnung (27) hervorziehbaren Auflageplatte (25) ruht.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t, daß der Filterkörper (24) mittels eines von außen betätigbaren Verstellmechanismus (26) der Auflageplatte (25) gegen eine Dichtungsmanschette (23) um die Einlaßöffnung (19) des Filtergehäuses (20) andrückbar ist.
- 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden An sprüche, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß sowohl am Deckel (28) als auch am Hohlrahmen (38) t)ichtungsmittel (29) vorgesehen sind, welche in gleicher Weise mit der Gehäuseöffnung. (27) zusammenwirken.
- 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, d a d u r c h g e k e n n z e 1 c h n e t, daß die Gehäuseöffnung (27) rechteckig ist und der Filterkörper (24) sowie das Filtergehäuse (20) die Form eines Quaders besitzen.
- 8. VorFichtung nach Anspruch 7 d a d u r c h g e k e n n -z e 1 c h n e t, daß sich die Gehäuseöffnung (27) im wesentlichen über den gesamten Querschnitt des Filtergehäuses (20) erstreckt.L e e r s e i t e
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