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DE1927749U - Schrank, insbesondere zur aufbewahrung von schallplatten. - Google Patents

Schrank, insbesondere zur aufbewahrung von schallplatten.

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Publication number
DE1927749U
DE1927749U DE1965H0052987 DEH0052987U DE1927749U DE 1927749 U DE1927749 U DE 1927749U DE 1965H0052987 DE1965H0052987 DE 1965H0052987 DE H0052987 U DEH0052987 U DE H0052987U DE 1927749 U DE1927749 U DE 1927749U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cabinet
compartments
feet
records
height
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1965H0052987
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ernst Hilker & Co
Original Assignee
Ernst Hilker & Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ernst Hilker & Co filed Critical Ernst Hilker & Co
Priority to DE1965H0052987 priority Critical patent/DE1927749U/de
Publication of DE1927749U publication Critical patent/DE1927749U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)

Description

Paienianwälte P.A. U 8 534*26.
Dipl.-lng. Stracke
48 Bielefeld, Herforder Sira^e 17
Ernst Hilker & Co., 493 Detmold, Arminstr. 13
Schrank, insbesondere zur Aufbewahrung von Schallplatten
Durch die Entwicklung der Stereophonie und der hervorragenden Wiedergabetechnik von Sehallplatten hat in letzter Zeit der Schallplatten-Absatz, insbesondere der Absatz von Langspiel-Konzertplatten und Opernplatten eine wesentliche Steigerung erfahren, so daß ein Großteil der Verbraucher im Besitz einer größeren Anzahl von Schallplatten ist, die einen beachtlichen Wert darstellen. Das Problem der Aufbewahrung dieser wertvollen Schallplatten ist jedoch noch nicht in zufriedenstellender Weise gelöst. Bekanntlich sollen wertvolle Platten liegend und nicht mehr als 10 Stück übereinander gelagert werden.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Plattenbehältnis in Form eines Kleinmöbels zu schaffen, das den obengenannten Forderungen gerecht wird.
Die Neuerung "bestellt zunächst in einem Schrank, der durch höhenverstellbar angeordnete Zwischenboden gebildete Fächer aufweist, deren Breite und liefe liegend und in Umhüllungen gelagerten Schallplatten angepaßt ist. Die höhenverstellbaren Tragmittel für die Zwischenboden sind dabei derart angeordnet, daß auf jeden lall eine derartige Fachunterteilung durch die Zwischenboden möglich ist, daß jeweils 10 gestapelte Schallplatten ein Fach ausfüllen. Somit ist eine jederzeit sachgemäße Lagerung der wertvollen Schallplatten möglich und zudem stellt der Schrank ein geschmacklich ansprechendes Kleinmöbel dar, das seinen festen Platz im Wohnraum hat.
Neuerungsgemäß sind den Fächern entsprechend angepaßte Steckhüllen zugeordnet, die untereinander die gleichen Abmessungen aufweisen und die an ihrer Einsteekseite mit einer vorspringenden Lasche versehen sind. Die Lasche dient dabei zur Aufnahme eines Symboles, das das Auffinden der einzelnen Platten erleichtert. Die untereinander gleich dimensionierten Steckhüllen gewährleisten eine ordnungsgemäße Unterbringung in den Schrankfächern, so äaß jede Platte sofort griffbereit zur Verfügung steht.
Neuerungsgemäß sind die Füße lösbar mit dem Schrankkörper verbunden, so daß jeweils für den Schallplattenschrank dem Stil der übrigen Möbel des Raumes angepaßte Füße zugeordnet werden können. So ist es auch möglich, einen Schrankkörper nicht mit Füßen zu versehen, sondern ihn als Ergänzungsstück auf einen bereits vorhandenen Schrankkörper aufzusetzen, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, bei Wachsen der Schallplattensammlung
den Lagerraum jederzeit entsprechend zu erweitern.
Heuerungsgemäß hat der Schrank einschließlich seiner Füße eine Gesamthöhe, die der üblichen Sitzflächenhöhe von Sitzmöbeln entspricht, so daß dieser Schallplattenschrank auch in vorteilhafter Weise als Sitzmöbel verwendet werden kann.
Weitere Merkmale und Besonderheiten ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung einiger besonders vorteilhafter Ausführungsbeispiele der Neuerung. Die beigefügten Zeichnungen zeigen in:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des neuen Schrankes in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 den Schrank nach Fig. 1 in geöffnetem Zustand;
Fig. 3 den Schrank nach Fig. 1, versehen mit einem Aufsatz in Form eines weiteren Sohrankkörpers;
Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Schrankes gemäß der Neuerung in perspektivischer Darstellung;
Fig. 5 den Schrank nach Fig. 4 in geöffnetem Zustand;
Fig. 6 den Schrank nach Fig. 4 versehen mit einem Sitzkissen;
Fig. 7 den Schrank nach Fig. 4 mit aufgesetzten Tonwiedergabegeräten;
Fig. 8 und 9 Teilansichten des Schrankes nach Fig. 1 bis 2 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 10 den Schrankfächern zugeordnete Steckhüllen für die Schallplatten in perspektivischer Darstellung;
Fig. 11 eine Bodenplatte in Unter- und Seitenansicht für eine Schraubverbindung mit den Füßen;
Fig. 12 Bodenplatte und Fuß in perspektivischer Darstellung;
Fig. 13 und 14 verschiedene Ausführungsformen von Füßen für den Schrank.
Die Neuerung besteht in einem Schrank, in dem durch höhenverstellbar angeordnete Zwischenboden Fächer gebildet sind, deren Breite und Tiefe derart bemessen ist, daß in ihnen wertvolle Schallplatten liegend und in einer Umhüllung zu mehreren aufeinander gestapelt gelagert werden können. Gemäß des Ausführungsbeispieles nach Fig. 1 und 2 ist ein Sehrank 1 in Form eines Kleinmöbels, versehen mit Füßen 2 t vorgesehen, dessen Innenraum durch eine Zwischenwand 3 geteilt ist. Durch die höhenverstellbar angeordneten Zwischenboden 4 werden neben- und übereinander die genannten Fächer für die Lagerung der Schallplatten gebildet. Der Schrank ist mit einer beiden Innenraumhälften gemeinsam Klapptür 5 versehen.
Gemäß der Ausführungsform nach Fig. 4 und 5 ist ein Schrank 1a vorgesehen, in dessen Innenraum neuerungsgemäß abständig voneinander zwei Zwischenwände 3a angeordnet sind, zwischen denen ein schmales, nicht unterteiltes Fach 6 gebildet ist.
Zwischen den Zwischenwänden 3& tind den Außenwänden des Sehrankes 1a sind wiederum durch die verstellbaren Zwischenböden A- zwei in Breite und Tiefe den zu lagernden Schallplatten angepaßte Fächer gebildet. Das kleinere lach 6 dient dabei zur Aufnahme weniger wertvoller, kleinerer Platten wie z.B. Tanzplatten usw., sowie zur Aufnahme von weiteren Zubehörteilen, beispielsweise einer Plattenkartei oder eines Plattenregisters. Sämtliche Fächer sind wieder durch eine gemeinsame Klapptür 5a verschließbar.
In den Schrankinnenwänden sowie in den Zwischenwänden 3j 3a sind jeweils Reihen von Aufnahmebohrungen 7 vorgesehen, in die Bodenträger gesteckt werden können, auf denen dann die Zwischenböden 4 gelagert werden· Neuerungsgemäß haben einige der Bohrungen 7 jeder Reihe untereinander und von der Unter- und Oberwand des Schrankes einen derartigen Abstand, daß bei in diesen Bohrungen eingesetzten Bodenträgern und daraufgelegten Zwischenböden jeweils Fächer mit einer lichten Höhe gebildet sind, die zehn in ihren Umhüllungen aufeinandergestapelten Schallplatten entspricht. Eine derartige Anordnung ist in der Fig. 8 dargestellt, wobei in jeder Raumhälfte des Schrankes übereinander drei Fächer für jeweils zehn Schallplatten gebildet sind. Darüber hinaus sind weitere Bohrungen 7 für die Bodenträger vorgesehen, so daß der Benutzer andere und weitere Unterteilungen treffen kann. So sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 durch Hinzunahme eines weiteren Zwischenbodens 4 in jeder Schrankhälfte nunmehr vier Fächer übereinander gebildet, in denen dann jeweils eine etwas geringere Anzahl von Schallplatten gelagert werden kann.
-6- 1
Den durch die Zwischenboden 4 gebildeten Fächern des Schrankes sind neuerungsgemäß Einsteekhüllen 8 für die Sehallplatten zugeordnet, die in ihren Außenabmessungen der Breite und Tiefe der Fächer angepaßt sind und die untereinander alle die gleichen Abmessungen aufweisen. Die Steckhüllen 8 sind an ihrer Einsteekseite jeweils mit einer vorspringenden Lasche 9 versehen, auf welchen Laschen jeweils Symbole zur Unterscheidung der in die Steckhüllen 8 eingesteckten Platten vorgesehen sind. Die Laschen 9 der Steckhüllen 8 einer für ein lach vorgesehenen Gruppe sind versetzt zueinander angeordnet. (S. !ig. 8 und 10). Diese Steckhüllen gewährleisten eine ordnungsgemäße, stets griffbereite Unterbringung der Schallplatten und sie ermöglichen durch ihre vorstehenden Laschen in Verbindung mit einem anzufertigenden Plattenregister oder einer Plattenkartei ein sofortiges Auffinden der gewünschten Platte.
Neuerungsgemäß sind die Füße lösbar mit dem Schrank verbunden. Dies hat den Vorteil, daß jeweils einem Schrank zu dem Stil der übrigen Möbel des Saumes passende Füße untergesetzt werden können. So können beispielsweise gerade, vierkantige Füße 2 vorgesehen sein, die entweder massiv aus Holz oder Metall bestehen oder aber gemäß der Ausführungsform nach Fig. 13 aus einem hohlen Vierkantrohr gebildet sind. An deren Stelle können auch runde konisch zulaufende Füße 2a oder eckige konisch zulaufende Füße 2b vorgesehen sein, wie in Fig. 14 dargestellt. Die Füße sind jeweils mit einem Gewindebolzen 10 versehen, mit dem sie lösbar unter dem Schrank verschraubt werden können. Im Ausführungsbeispiel nach
Fig. 13 ist der Gewindebolzen 10 über eine in das Vierkantrohr eingeschweißte Scheibe 11 im Fuß 2 befestigt. Unter dem Schrank sind Bodenplatten 12 befestigt, die ein vorgewölbtes Teilstück aufweisen, in dem ein Gewindeloch 14 zur Aufnahme der Bolzen 10 vorgesehen ist.
Die lösbare Verbindung der IPüße ermöglicht es ferner in vorteilhafter Weise, die Schrankkörper einer Baureihe in Art eines Anbaumöbels aufeinanderzusetzen und so in ansprechender Form bei wachsendem Plattenbestand den Lagerraum entsprechend zu erweitern. Diese Möglichkeit ist in Fig. 3 dargestellt. Hierbei ist vorzugsweise unter dem nicht mit Füßen versehenen, aufgesetzten Schrankkörper ein Reibbelag 15 vorgesehen, der eine sichere Lage des oberen Schrankkörpers gewährleistet, ohne den Schrankkörper des unteren, auf Füßen stehenden Schrankes zu beschädigen.
Neuerungsgemäß hat der Schrank einschließlich seiner Füße eine Gesamthöhe, die der übliehen SitzfläGhenhöhe von Sitzmöbeln entspricht. Dies hat den Vorteil, daß der Schrank auch ohne weiteres als bequemes Sitzmöbel, beispielsweise nach Auflegen eines Kissens 16 (s. Fig. 6), benutzt werden kann.
Diese Höhe des Schrankes ermöglicht auch eine bequeme Handhabung von ggfl. auf den Sehrank aufgesetzten Tonwiedergabegeräten wie Plattenspieler, Eadiogerät, Verstärker usw. (s. Fig. 7)·

Claims (8)

P.A.M8 53W6.8.65 Schutzansprüelie
1. Schrank, insbesondere zur Aufbewahrung von Schallplatten, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrank (1,1a) durch höhenverstellbar angeordnete Zwischenboden (4) gebildete Fächer aufweist, deren Breite und Tiefe liegend und in Umhüllungen gelagerten Schallplatten angepaßt ist.
2. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Schrankinnenwänden und Zwischenwänden (3,3a) Eeihen von Aufnahm ebohrung en (7) vorgesehen sind und einige Bohrungen (7) jeder Reihe untereinander und von der Unter- und Oberwand des Schrankes einen derartigen Abstand haben, daß bei in diese Bohrungen (7) eingesetzten Bodenträgern und darauf gelegten Zwischenboden (4·) jeweils !Fächer mit einer lichten Höhe entsprechend zehn in ihren Umhüllungen gestapelten Schallplatten gebildet sind.
3« Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Fächern in Breite und Tiefe den Fächern angepaßte Steekhüllen (8) zugeordnet sind, die untereinander die gleichen Abmessungen aufweisen und die an ihrer Einsteckseite mit einer vorspringenden Lasche (9) versehen sind.
4. Schrank nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Schrankinnenraum zwei Zwischenwände (3a) abständig voneinander angeordnet sind, zwischen denen ein schmales, nicht unterteiltes lach (6) gebildet ist.
5. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Füße (2,2a,2b) lösbar mit dem Schrank (1,1a) verbunden sind.
6. Sehrank nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß an der Schrankunterseite mit jeweils einem Gewindeloch (14) versehene Bodenplatten (12,13) befestigt sind, mit denen die Gewindezapfen ,(10) der Schrankfüße (2,2a,2b) lösbar verschraubt sind.
7. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrankunterseite mit einem Reibbelag (15) versehen ist.
8. Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrank einschließlich seiner Füße eine Gesamthöhe hat, die der üblichen Sitzflächenhöhe von Sitzmöbeln entspricht.
DE1965H0052987 1965-08-26 1965-08-26 Schrank, insbesondere zur aufbewahrung von schallplatten. Expired DE1927749U (de)

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DE1927749U true DE1927749U (de) 1965-11-25

Family

ID=33342104

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DE1965H0052987 Expired DE1927749U (de) 1965-08-26 1965-08-26 Schrank, insbesondere zur aufbewahrung von schallplatten.

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DE (1) DE1927749U (de)

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