DE1925134U - Signal-, insbesondere warnblinklampe. - Google Patents
Signal-, insbesondere warnblinklampe.Info
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-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21W—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
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- F21W2111/02—Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00 for roads, paths or the like
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- Traffic Control Systems (AREA)
Description
RA.355 516*-9-7-65
Elektrotechnische Fabrik „ #
«9. Juli 1965
Wietek & Co. GmbH Dachau
Signal-, insbesondere ?farnblinklampe
Die Neuerung betrifft eine Signal-, insbesondere Warnblinklampe vorzugsweise für die Verwendung als in Kraftfahrzeugen
mitzuführende Warneinrichtung für die Verwendung bei Unfällen oder Pannen.
Die steigende Verkehrsdichte und die daraus resultierende vermehrte Gefahr von Auffahrunfällen macht insbesondere
bei der Verwendung bei Dämmerung oder Dunkelheit den Einsatz im Kraftfahrzeug mitzuführender und betriebsbereiter
Signal- bzw. Warnblinklampen notwendig, die ein weithin sichtbares Signallicht auszustrahlen vermögen, um den
Kraftfahrzeugverkehr frühzeitig zu warnen.
Is sind eine Eeihe von Signal- bzw. Blinklampen bekannt,
die im Prinzip aus einem büchsenähnlichen Zylinder bestehen
oder auch kastenförmige Bauart rechteckiger oder andersartig polygonale Grundfläche, jedoch mit z.T. verhältnismäßig
großer Bauhöhe,aufweisen, die auf der Oberseite einen
etwa kugel- oder kalottenförmigen Leuchtkörper besitzen und die teilweise, meist durch besondere Haltebügel an der Seite
angebracht, einen Heflektor als Arbeitslampe besitzen, der die Lampe zusätzlich sperrig macht und empfindlich ge-
_ 2 —
gen mechanische Beanspruchung ist. Die große Bauhöhe dieser
bekannten Signallampen ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften für eine Mindesthöhe des Leuchtkörpers
über dem Erdboden. Weiterhin sind die bekannten Konstruktionen meist mit einem schwenkbaren oder auch feststehenden
Tragegriff versehen.
Diese bekannten Konstruktionen besitzen eine Reihe von Nachteilen. Die äußere Form dieser Lampen weist zunächst
einerseits eine Gesamthöhe auf, die ihre Abmessung in Brei~ te und Länge weit überschreitet. Damit sind diese Warnblinklampen
bei starken Windböen bzw. Luftwirbeln, wie sie auch durch dicht daran vorbeirollende Fahrzeuge auftreten, auch
wegen ihrer stets flächenhaften Bodenauflage nicht bei allen Bodenverhältnissen ausreichend standfest aufstellbar, so daß
sie vielfach umkippen und dann gar zur Seite rollen, wodurch sie ihren Zweck verfehlen und darüberhinaus der Gefahr
einer Beschädigung unterliegen. Andererseits gewährleisten andere niedriger gebaute bekannte Lampen eben nicht
die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe des Leuchtkörpers über dem Boden.
Schließlich ergibt sich aus dieser generellen Formgebung
die Tatsache, daß die eigentliche Abstrahl- bzw. Leuchtfläche der Signallampe insbesondere in ihrer horizontalen
Flächenausdehnung verhältnismäßig begrenzt ist und mithin auch nur eine begrenzte richtungsorientierte Abstrahlwirkung
besitzen kann. Vor allem aber ist diesen bekannten Konstruktionen
der wesentliche Nachteil gemeinsam, daß sie bei Gebrauch direkt mit dem Gehäuseboden auf der häufig
nassen, verschmutzten oder mit Schneematsch bedeckten
Pahrbahnoberfläche abgestellt werden müssen und darunter entsprechend leiden. Außerdem müssen sie um die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene lihtpunkthöhe zu erreichen, eine verhältnismäßig große Bauhöhe besitzen, was ihre Standfestigkeit
vor allem bei unebener Pahrbahnoberflache beeinträchtigt.
Eine wichtige "Formeigenschaft von in Kraftfahrzeugen mitzuführenden
Warnblinklampen sollte auch darin bestehen, daß sie bei Nichtbenutzung innerhalb des Koffer- oder
eines sonstigen Geräteraums eines Kraftwagens auch ohne besondere Halterung und insbesondere raumsparend mitgeführt
werden kann, und zwar ohne daß sie dazu neigt, auch im fahrenden Fahrzeug umzukippen und dann hin- und herzurollen.
Aufgabe der Neuerung ist es daher, eine Signallampe zu
schaffen, die bei Gewährleistung einer optimal raumsparenden Form mit einfachsten Mitteln sowohl eine stark richtungsorientierte,
vergrößerte Abstrahlfläche der Signallichthaube aufweist und die andererseits trotz niedriger Bauhöhe des
Gehäuses in der vorgeschriebenen Höhe über der Fahrbahndekke
standfest aufgestellt werden kann. Zweckmäßigerweise, jedoch nicht notwendigerweise, sollte die Lampe auch als
Arbeitslampe verwendbar sein.
Diese Aufgabenstellung wird neuerungsgemäß erreicht durch
eine Signallampe, bestehend aus einem Lampengehäuse mit etwa rechtwinkliger Grundflächen-Projektion und einer
Signallicht-Abstrahlfläche sowie einer am Gehäuse befestigten Tragvorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß
sich die Signallicht-Abstrahlfläche praktisch über die gesamte Länge mindestens der einen Gehäuseseite erstreckt
und die Tragvorrichtung zwei Bügel aufweist, deren Seitenschenkel in der Ebene der anderen Gehäuseseiten oder parallel
dazu schwenkbar am Ghäuse angelegt sind, und daß das Gehäuse eine so geringe Bauhöhe besitzt, daß die Signallicht-Abstrahlfläche/'mind.estens
eine vorbestimmte Aufstellhöhe über dem Erdboden einnimmt, wenn sich die Bügel in einer
hierfür vorgesehenen Einstellage befinden.
Die Vorteile dieser Neuerung liegen darin, daß sie im Vergleich zu den bekannten Konstruktionen eine stark vergrößerte
Aufstellfläche und damit insbesondere auf unebenem Untergrund eine größere Standfestigkeit besitzt. Darüberhinaus
wir^,d bei relativ geringer Gehäusebauhöhe die Höhe der Abstrahlfläehe
über dem Erdboden und zwar mindestens auf eine vorbestimmte, d.h. auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Aufstellhöhe, sowie ihre Größe, d.h. die Signalwirksamkeit der Lampe mit einfachsten Mitteln vergrößert. Eine bevorzugte
Ausführungsform, bei welcher das Lampengehäuse im
Grundriss ungleich lange Rechteckseiten besitzt und die
Tragbügel an den beiden schmäleren Seiten angelenkt sind, hat die besonderen Vorteile, daß die Standfestigkeit in
auf den Tragbügeln aufgestellter Lage besonders erhöht und darüber hinaus die Abstrahlfläehe auf den längeren
Gehäuseseiten vergrößert ist. Je länger nämlich das Lampengehäuse ist, um so größer ist auch die zwischen den
Aufsteilpunkten der Bügel eingeschlossene Aufstellgrundfläche
und zugleich die horizontale Abmessung der Signallieht-Abstrahlflache.
Darüberhinaus ist gewährleistet, daß bei der Lampe auch bei hastiger Bedienung bzw. Aufstellung,
wie sie insbesondere bei Unfällen verständlich ist, stets die notwendige Aufstellhöhe eingehalten wird. .
Durch die Anordnung der. Signallicht-Abstrahlfläche im oberen
Lampengehäuse-Bereich und der Trag- bzw· Aufstellbügel nahe der Gehäuseunterkante werden die neuerungsgemäßen Vorteile
noch in besonderem Maß verstärkt. Die Signallicht-Abstrahlfläche kann dabei sowohl auf einer Lampenseite,
d.h. ausgesprochen nach einer Seite richtungsorientiert,
als auch auf mehreren oder gar allen Seiten angebracht sein. Im letzte2!, fall würde sie bevorzugt in Richtung der längeren
Gehäuseseiten, d.h. beispielsweise nach vorn und hinten
richtungsorientiert sein.
Ein mit in erster Linie zu nennender Vorteil der neuerungsgemäßen
Signallampe liegt auch darin, daß sie eine optimal raumsparende Bauform gewährleistet, wozu auch der innerhalb
der JLampengehäusekonturen vorgesehene Einbau der Arbeitslampe "beiträgt. Durch den Einbau der Arbeitslampe in dem
Lampenboden wird die notwendige Schwenkfreiheit der Bügel erreicht.
Die in weiterer Ausgestaltung der Neuerung offenbarte vorteilhafte
Pormausbildung der Bügel, die einerseits an ihren mit dem lampengehäuse verbundenen Seitenschenkeln jeweils
paarig zusammengehörend und mindestens je einen gerade verlaufenden Abstellbereich aufweisen und andererseits auf dem
Bügel-Längsabschnitt einwärtsgebogen und gegebenenfalls mit Auflagepuffern versehen sind, ergibt weitere Vorteile hinsichtlich
Anpassung der Standfestigkeit an verschiedene Arten der Fahrbahnoberfläche und hinsichtlich der Sauberkeit
des Bügelgriffabschnitts bei der Benutzung als Tragbügel.
Schließlich ist die neuerungsgemäße Signallampe auch so_
ausgebildet, daß sie mit einem beispielsweise über der Fahrbahn hochstehenden tragbaren Verkehrsschild verbunden
werden und damit gemeinsam eine doppelt gesicherte Warneinrichtung
für den Kraftfahrzeugverkehr bilden kann.
Die Neuerung ist im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Signallampe mit
— 7 —
den Merkmalen der Neuerung, wobei sich die Tragbügel
in Tragstellung befinden,
Pig. 2 eine perspektivische Ansicht ähnlich Fig. 1,bei
welcher die Lampe jedoch mit Hilfe der Tragbiigel in einem deutlichen Abstand über der Fahrbahnoberfläche
hochgestellt ist,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Lampe in einer
auf die Seitenschenkel der Tragbügel aufgestellten Hochkantstellung und
Fig. 4 eine Ansicht der Lampe in Verbindung mit einem mittels
einer Aufstelleinrichtung erhöht über der Fahrbahn aufgestellten Verkehrszeichen in Form eines Warndreiecks.
Die in den Figuren dargestellte Ausführungsform einer
neuerungsgemäßen Signallampe 1 weist ein in Bodenrichtung längsgestrecktes, rechteckiges, kastenförmiges Lampengehäuse
3 auf, dessen Oberteil durch eine Signallicht-AbstrahlfläGhe
2 in einer einem Deckel mit hohen Seitenkanten ähnlichen Form gebildet ist. Diese deckelartige Signallicht-Abstrahlfläche
2 ist allseitig durchscheinend und vorzugsweise mit linsenrasterartiger Oberfläche versehen, so daß
sie nach allen Horizontalseiten und nach oben eine äußerst sig^lwirksame Rundum-Abstrahlflache besitzt, die insbesondere
in Richtung der längeren Gehäuseseiten 3fe der Signallampe 1
größer ist als in Richtung der kürzeren Gehäuseseiten 5a·
Vorzugsweise ist diese Haube rot oder orange gefärbt, so daß die Lampe farbiges Signallicht abstrahlt. An den Stirnbzw,
kürzeren Seiten 3a des Gehäuseunterteils 3 sind mittels
eines Schwenklagers 4 zwei sich in Längsrichtung über die Signallampe erstreckende Bügel 5 vorgesehen, die aus festem,
jedoch etwas elastischem Material, beispielsweise Stahl bestehen, so daß sie einerseits um die Längsachse der Signallampe
herum verschwenkt und andererseits mittels nutförmiger Rasten 4a im Schwenklager 4 in eine Tragstellung gemäß
"Pig. 1 festgestellt werden können, in welcher die Bügellängsabschnitte
9 zum bequemen Umgreifen mit einer Hand aneinanderliegen» Andererseits können die Bügel 5 auch durch
seitliches Verschwenken um die Seitenflächen der Signallampe herum in im Sehwenklager 4· vorgesehene Aufstellrasten 4b
umgelegt werden, wodurch sie gemäß Fig. 2 in einer zu beiden Seiten der Signallampe schräg nach unten verlaufenden
Stellung festgelegt werden und auf diese Weise die Lampe in einer in einem merklichen Abstand über der Fahrbahnoberfläche
hochgestellten Lage halten können.
Auf diese Weise wird die zwischen den äußeren Aufstellecken
der Bügel 5 festgelegte Aufsteil-Grundfläche gegenüber
der Grundfläche des Lampengehäuses 3 noch beträchtlich vergrößert. Es wird aus dieser Barstellung deutlich, daß
die in Bodenlängsrichtung langgestreckte und besonders
raumsparende rechteckige Grundform der neuerungsgemäßen
Signallampe die Toraussetzung dafür bildet, daß die zugleich vorgesehene Anordnung und Formgebung der Signallicht-- Abstrahlfläche 2 im Hinblick auf ihre großflächige
signalwirksame Abstrahlfläche ebenso günstig beeinflußt
wird wie die Standfestigkeit der Signallampe auch bei Aufstellung auf die Bügel 5, da mit entsprechender Vergrößerung
der Langsabsehnitte 9 dieser Bügel die Standfestigkeit der Lampe entsprechend ansteigt.
Zur weiteren Verbesserung der Stanzestigkeit sowie zur Anpassung
an verschiedenartige Fahrbahnoberflächen besitzen die Bügel 5 vorzugsweise an ihren ausgebogenen Bereichen 7
der äußeren Enden des Bügellängsabschnitts 9 nahe den Seitenschenkeln
6 eine Ummantelung 8 aus einem Gummi- oder Kunststoffröhrchen od. dgl. Andererseits kann Jeder Bügellängsabschnitt
9 auch mit einer Einbiegung 9a versehen sein, die normalerweise gemäß Fig. 1 beim Tragen in der Hand des
Benutzers liegt und sich in aufgestellter Lage gemäß Fig. 2, gegen Bodenverschmutzungen geschützt, etwas über der Fahrbahnoberfläche
befindet. Durch diese Ausbildung der Bügel 5 ist zugleich bei auf die Bügel aufgestellter Lampe eine punktförmige
Aufstellung gegeben, welche die Standfestigkeit beträchtlich erhöht, indem die Auflage weitgehendem Bodenunebenheiten
unabhängig gemacht ist.
Ba die Seitenschenkel 6 und die Längsabschnitte 9 der Bügel 5
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eine in sich kräftige Eigenelastizität besitzen, ist einerseits
ihr fester Halt Jeweils in den Einstellrasten 4a und 4b gewährleistet, obgleich sie ohne weitere Einrastmechanik
zwischen diesen Stellungen leicht verschwenkt werden können. Die hochgestellte Lage der Signallampe hat
nicht nur den Torteil der besseren Sichtbarkeit bzw. Signalwirksamkeit für den zu warnenden Verkehr, sondern vermeidet
auch, daß der Boden 11 der Signallampe auf den meist rauhen Fahrbahnoberflächen zerkratzt wird, und daß, beispielsweise
bei Schnee und Platzregen, die Lampe zumindest teilweise verdeckt wird·'
In Fig. 3 ist die neuerungsgemäße Signallampe in Längsrichtung
hochgestellt veranschaulicht, in der sie auf eigens für die Aufstellung in dieser Art vorgesehenen geradlinigen
Abschnitten 6a der Bügel 5 aufliegt, so daß auch in dieser Aufstellung das Lampengehäuse 3 und insbesondere die Signallicht-Abstrahlfläche
2 vor Verkratzungen und Verschmutzungen verschont wird, während die Lampe in dieser Aufstellung
eine in. das Lampengehäuse 3 eingebaute, durch eine Streuscheibe
12 im Boden hindurch leuchtende Arbeitslampe in horizontaler Aufstellrichtung freigibt. In dieser auf eine
Seite gestellten Lage kann die Signallampe beispielsweise als Arbeitslampe bei Reparaturen dienen, wobei sie in allen
horizontalen Richtungen standfest ausrichtbar ist. Innerhalb des durch den vorstehenden Unterraa 13 der Gehäuseseiten
etwas versenkten Gehäusebodens 11 ist auch ein
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Schalter 14 zur wahlweisen Einstellung von farbigem Dauer- und farbigem Blinklicht, beides abgestrahlt durch die Signallicht-Abstrahlfläche,
oder von weissen Licht, das über die im Gehäuseboden vorgesehene Streuscheibe 12 abgegeben
wird, vorgesehen. Selbstverständlich kann der Lichtschein der Lampe bei Verwendung als Arbeitslampe auch in andere
Richtungen gelenkt werden, wobei es von besonderem Vorteil ist, daß der Lichtschein beim Tragen der Lampe automatisch
nach unten gerichtet ist.
In I1Xg. M- schließlich ist die neuerungsgemäße Signallampe
in Verbindung mit einem aufstellbaren Verkehrsschild 20, beispielsweise einem ?/arndreieck, dargestellt, welches auf
Stützen 21 in über der Fahrbahn erhöhter Form aufgestellt ist. Die Befestigung der Signallampe 1 erfolgt in einfachster
Weise dadurch, daß auf der Hinterseite des Verkehrsschilds 20 in genau bemessenem Querabstand Z-förmige
Einsehübe 23 angebracht sind, in die jeweils die beiden Seitenschenkel 6 des einen oder anderen Bügels 5 der Signallampe
eingeschoben werden können, so daß die Lampe mit ihrer entsprechenden Längsseite in auf den Kopf gestellter
Lage derart an dör Rückseite des Verkehrsschilds befestigt
ist, daß ihre Signallicht-Abstrahlfläche 2 praktisch vollständig unterhalb der Unterkante 22 des Verkehrsschilds 20
herausragend als Warnlicht leuchtet.
Da die Bügel 5 am Unterteil J der Lampe schwenkbar befestigt
- 12 -
sind, nehmen sie in Ruhestellung einen verhältnismäßig
nur wenig über die Höhe der Signallampe hinausgehenden
Baum ein,während sie der Lampe und insbesondere der Signallicht-Abstrahlfläche
bei nach unten ausgestellter erhöhter Betriebsstellung eine entsprechende große Aufstellhöhe
über der Fahrbahnfläche verleihen, und zwar ohne daß
dafür
die Bauhöhe des Lampengehäuses erhöht zu werden braucht.
die Bauhöhe des Lampengehäuses erhöht zu werden braucht.
Die Verwendung der neuerungsgemäßen Signallampe kann auch außerhalb des beschriebenen speziellen Zwecks als Warnlampe
für Kraftfahrzeuge erfolgen, beispielsweise zur Markierung
oder Beleuchtung von Baustellen, beim Camping oder dergleichen.
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Claims (1)
- RA. 355 516-9./.65Schutz ans prüciieda. JtvM ^l91. Signallampe, bestehend aus einem Lampengehäuse mit etwa rechtwinkliger Grundflächen-Projektion und einer Signallicht-Abstrahlfläche sowie einer am Gehäuse befestigten Tragvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Signallicht-Abstrahlfläche praktisch über die gesamte Länge mindestens der einen Gehäuseseite erstreckt und die Tragvorrichtung zwei Bügel (5) aufweist, deren Seitenschenkel (6) in der Ebene der anderen Gehäuseseiten (3a) oder parallel dazu schwenkbar am Gehäuse (3) angelenkt sind, und daß das Gehäuse (3) eine so geringe Bauhöhe besitzt, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2>mindestens eine vorbestimmte Aufstellhöhe über dem Erdboden einnimmt, wenn sich die Bügel (5) in einer hierfür vorgesehenen Einstellage befinden·2ο Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in am Gehäuse (3) vorgesehenen Schwenklagern (4) um mehr als 45° verschwenkbär angelenkt sind, welche sowohl Rasten (4b) zum Festlegen der Bügel in einer vom Gehäuse (3) schräg abwärts stehenden Stellung zur Aufstellung der Signallampe (1) mit Bodenfreiheit und in der vorbestimmten Aufstellhöhe als auch Rasten (4a) zur Festlegung der Bügel in über der Lampe zusammengeklappter Tragstellung aufweisen.- 14 -3. Signallampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschenkel (6) der Bügel (5) in der Ebene der erstgenannten Gehäuseseite (3b) oder parallel dazu schwenkbar am Gehäuse (3) angelenkt sind.4. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2) im oberen Bereich des Gehäuses (3) und die Schwenklager (4) in dessen unterem Bereich bzw. nahe, der Gehäuseunterkante angebracht sind.5. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseseiten (3a und 3b) ungleich lang sind und die Signallicht-Abstrahlfläche (2) sich mindestens über die Länge der längeren Gehäuseseite (3t>) erstreckt und die Bügel (5) an den kürzeren Gehäuseseiten (3a) angebracht sind.6. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in der Mitte ihrer Längsabschnitte (9) je einen in Richtung auf das Gehäuse (3) hin eingezogenen Abschnitt (9a) aufweisen7. Signallampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in den Endbereichen £7) ihrer Längsabschnitte (9) mit einer Ummantelung (8·) versehen sind.— 15 —8. Signallampe nach einem der Ansprüche 1-7» dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) an ihren Seitenschenkeln (6) praktisch fceradliai&e Abschnitte (6a) aufweisen.9. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ^kennzeichnet, daß das Gehäuse (3) an seiner Unterseite einen über den Gehäuseboden (11) vorstehenden Hand (15) aufweist und daß in den Gehäuseboden eine Streuscheibe (12) ein&eaetat ist, über welch© wahlweise ebenfalls Licht abgestrahlt werden kann·10. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geradlinigen Abschnitte (6a) der Seitenschenkel (6) der Bügel (5) derart angeordnet sind und einen derartigen gegenseitigen Abstand voneinander besitzen, daß sie in auf der Bückseite nahe der Unterkante eines über der Fahrbahn aufstellbaren, tragbaren Verkehrsschilds in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnete Einschübe einschiebbar sind, und daß die Enden der Bügel (5) in solchem Abstand von der Kante des Gehäuseunterrands (13) angeordnet sind, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2) unter der Unterkante des Verkehrsschilds sichtbar hervorragt, wenn die Signallampe (1) kopfstehend mit einem ihrer Bügel (5) in diese Einschübe eingesetzt ist.SrSSSSSS?
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEE21914U DE1925134U (de) | 1965-07-09 | 1965-07-09 | Signal-, insbesondere warnblinklampe. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEE21914U DE1925134U (de) | 1965-07-09 | 1965-07-09 | Signal-, insbesondere warnblinklampe. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1925134U true DE1925134U (de) | 1965-10-07 |
Family
ID=33330949
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEE21914U Expired DE1925134U (de) | 1965-07-09 | 1965-07-09 | Signal-, insbesondere warnblinklampe. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1925134U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| USD266192S (en) | 1979-12-20 | 1982-09-14 | Designs For Vision, Inc. | Surgical headlight or similar article |
-
1965
- 1965-07-09 DE DEE21914U patent/DE1925134U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| USD266192S (en) | 1979-12-20 | 1982-09-14 | Designs For Vision, Inc. | Surgical headlight or similar article |
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