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DE1925134U - Signal-, insbesondere warnblinklampe. - Google Patents

Signal-, insbesondere warnblinklampe.

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Publication number
DE1925134U
DE1925134U DEE21914U DEE0021914U DE1925134U DE 1925134 U DE1925134 U DE 1925134U DE E21914 U DEE21914 U DE E21914U DE E0021914 U DEE0021914 U DE E0021914U DE 1925134 U DE1925134 U DE 1925134U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
bracket
signal lamp
signal
lamp according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEE21914U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wietek & Co Elektrotechn
Original Assignee
Wietek & Co Elektrotechn
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wietek & Co Elektrotechn filed Critical Wietek & Co Elektrotechn
Priority to DEE21914U priority Critical patent/DE1925134U/de
Publication of DE1925134U publication Critical patent/DE1925134U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2111/00Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • F21W2111/02Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00 for roads, paths or the like

Landscapes

  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

RA.355 516*-9-7-65
Elektrotechnische Fabrik „ #
«9. Juli 1965
Wietek & Co. GmbH Dachau
Signal-, insbesondere ?farnblinklampe
Die Neuerung betrifft eine Signal-, insbesondere Warnblinklampe vorzugsweise für die Verwendung als in Kraftfahrzeugen mitzuführende Warneinrichtung für die Verwendung bei Unfällen oder Pannen.
Die steigende Verkehrsdichte und die daraus resultierende vermehrte Gefahr von Auffahrunfällen macht insbesondere bei der Verwendung bei Dämmerung oder Dunkelheit den Einsatz im Kraftfahrzeug mitzuführender und betriebsbereiter Signal- bzw. Warnblinklampen notwendig, die ein weithin sichtbares Signallicht auszustrahlen vermögen, um den Kraftfahrzeugverkehr frühzeitig zu warnen.
Is sind eine Eeihe von Signal- bzw. Blinklampen bekannt, die im Prinzip aus einem büchsenähnlichen Zylinder bestehen oder auch kastenförmige Bauart rechteckiger oder andersartig polygonale Grundfläche, jedoch mit z.T. verhältnismäßig großer Bauhöhe,aufweisen, die auf der Oberseite einen etwa kugel- oder kalottenförmigen Leuchtkörper besitzen und die teilweise, meist durch besondere Haltebügel an der Seite angebracht, einen Heflektor als Arbeitslampe besitzen, der die Lampe zusätzlich sperrig macht und empfindlich ge-
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gen mechanische Beanspruchung ist. Die große Bauhöhe dieser bekannten Signallampen ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften für eine Mindesthöhe des Leuchtkörpers über dem Erdboden. Weiterhin sind die bekannten Konstruktionen meist mit einem schwenkbaren oder auch feststehenden Tragegriff versehen.
Diese bekannten Konstruktionen besitzen eine Reihe von Nachteilen. Die äußere Form dieser Lampen weist zunächst einerseits eine Gesamthöhe auf, die ihre Abmessung in Brei~ te und Länge weit überschreitet. Damit sind diese Warnblinklampen bei starken Windböen bzw. Luftwirbeln, wie sie auch durch dicht daran vorbeirollende Fahrzeuge auftreten, auch wegen ihrer stets flächenhaften Bodenauflage nicht bei allen Bodenverhältnissen ausreichend standfest aufstellbar, so daß sie vielfach umkippen und dann gar zur Seite rollen, wodurch sie ihren Zweck verfehlen und darüberhinaus der Gefahr einer Beschädigung unterliegen. Andererseits gewährleisten andere niedriger gebaute bekannte Lampen eben nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe des Leuchtkörpers über dem Boden.
Schließlich ergibt sich aus dieser generellen Formgebung die Tatsache, daß die eigentliche Abstrahl- bzw. Leuchtfläche der Signallampe insbesondere in ihrer horizontalen Flächenausdehnung verhältnismäßig begrenzt ist und mithin auch nur eine begrenzte richtungsorientierte Abstrahlwirkung
besitzen kann. Vor allem aber ist diesen bekannten Konstruktionen der wesentliche Nachteil gemeinsam, daß sie bei Gebrauch direkt mit dem Gehäuseboden auf der häufig nassen, verschmutzten oder mit Schneematsch bedeckten Pahrbahnoberfläche abgestellt werden müssen und darunter entsprechend leiden. Außerdem müssen sie um die vom Gesetzgeber vorgeschriebene lihtpunkthöhe zu erreichen, eine verhältnismäßig große Bauhöhe besitzen, was ihre Standfestigkeit vor allem bei unebener Pahrbahnoberflache beeinträchtigt.
Eine wichtige "Formeigenschaft von in Kraftfahrzeugen mitzuführenden Warnblinklampen sollte auch darin bestehen, daß sie bei Nichtbenutzung innerhalb des Koffer- oder eines sonstigen Geräteraums eines Kraftwagens auch ohne besondere Halterung und insbesondere raumsparend mitgeführt werden kann, und zwar ohne daß sie dazu neigt, auch im fahrenden Fahrzeug umzukippen und dann hin- und herzurollen.
Aufgabe der Neuerung ist es daher, eine Signallampe zu schaffen, die bei Gewährleistung einer optimal raumsparenden Form mit einfachsten Mitteln sowohl eine stark richtungsorientierte, vergrößerte Abstrahlfläche der Signallichthaube aufweist und die andererseits trotz niedriger Bauhöhe des Gehäuses in der vorgeschriebenen Höhe über der Fahrbahndekke standfest aufgestellt werden kann. Zweckmäßigerweise, jedoch nicht notwendigerweise, sollte die Lampe auch als
Arbeitslampe verwendbar sein.
Diese Aufgabenstellung wird neuerungsgemäß erreicht durch eine Signallampe, bestehend aus einem Lampengehäuse mit etwa rechtwinkliger Grundflächen-Projektion und einer Signallicht-Abstrahlfläche sowie einer am Gehäuse befestigten Tragvorrichtung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Signallicht-Abstrahlfläche praktisch über die gesamte Länge mindestens der einen Gehäuseseite erstreckt und die Tragvorrichtung zwei Bügel aufweist, deren Seitenschenkel in der Ebene der anderen Gehäuseseiten oder parallel dazu schwenkbar am Ghäuse angelegt sind, und daß das Gehäuse eine so geringe Bauhöhe besitzt, daß die Signallicht-Abstrahlfläche/'mind.estens eine vorbestimmte Aufstellhöhe über dem Erdboden einnimmt, wenn sich die Bügel in einer hierfür vorgesehenen Einstellage befinden.
Die Vorteile dieser Neuerung liegen darin, daß sie im Vergleich zu den bekannten Konstruktionen eine stark vergrößerte Aufstellfläche und damit insbesondere auf unebenem Untergrund eine größere Standfestigkeit besitzt. Darüberhinaus wir^,d bei relativ geringer Gehäusebauhöhe die Höhe der Abstrahlfläehe über dem Erdboden und zwar mindestens auf eine vorbestimmte, d.h. auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Aufstellhöhe, sowie ihre Größe, d.h. die Signalwirksamkeit der Lampe mit einfachsten Mitteln vergrößert. Eine bevorzugte Ausführungsform, bei welcher das Lampengehäuse im
Grundriss ungleich lange Rechteckseiten besitzt und die Tragbügel an den beiden schmäleren Seiten angelenkt sind, hat die besonderen Vorteile, daß die Standfestigkeit in auf den Tragbügeln aufgestellter Lage besonders erhöht und darüber hinaus die Abstrahlfläehe auf den längeren Gehäuseseiten vergrößert ist. Je länger nämlich das Lampengehäuse ist, um so größer ist auch die zwischen den Aufsteilpunkten der Bügel eingeschlossene Aufstellgrundfläche und zugleich die horizontale Abmessung der Signallieht-Abstrahlflache. Darüberhinaus ist gewährleistet, daß bei der Lampe auch bei hastiger Bedienung bzw. Aufstellung, wie sie insbesondere bei Unfällen verständlich ist, stets die notwendige Aufstellhöhe eingehalten wird. . Durch die Anordnung der. Signallicht-Abstrahlfläche im oberen Lampengehäuse-Bereich und der Trag- bzw· Aufstellbügel nahe der Gehäuseunterkante werden die neuerungsgemäßen Vorteile noch in besonderem Maß verstärkt. Die Signallicht-Abstrahlfläche kann dabei sowohl auf einer Lampenseite, d.h. ausgesprochen nach einer Seite richtungsorientiert, als auch auf mehreren oder gar allen Seiten angebracht sein. Im letzte2!, fall würde sie bevorzugt in Richtung der längeren Gehäuseseiten, d.h. beispielsweise nach vorn und hinten richtungsorientiert sein.
Ein mit in erster Linie zu nennender Vorteil der neuerungsgemäßen Signallampe liegt auch darin, daß sie eine optimal raumsparende Bauform gewährleistet, wozu auch der innerhalb
der JLampengehäusekonturen vorgesehene Einbau der Arbeitslampe "beiträgt. Durch den Einbau der Arbeitslampe in dem Lampenboden wird die notwendige Schwenkfreiheit der Bügel erreicht.
Die in weiterer Ausgestaltung der Neuerung offenbarte vorteilhafte Pormausbildung der Bügel, die einerseits an ihren mit dem lampengehäuse verbundenen Seitenschenkeln jeweils paarig zusammengehörend und mindestens je einen gerade verlaufenden Abstellbereich aufweisen und andererseits auf dem Bügel-Längsabschnitt einwärtsgebogen und gegebenenfalls mit Auflagepuffern versehen sind, ergibt weitere Vorteile hinsichtlich Anpassung der Standfestigkeit an verschiedene Arten der Fahrbahnoberfläche und hinsichtlich der Sauberkeit des Bügelgriffabschnitts bei der Benutzung als Tragbügel.
Schließlich ist die neuerungsgemäße Signallampe auch so_ ausgebildet, daß sie mit einem beispielsweise über der Fahrbahn hochstehenden tragbaren Verkehrsschild verbunden werden und damit gemeinsam eine doppelt gesicherte Warneinrichtung für den Kraftfahrzeugverkehr bilden kann.
Die Neuerung ist im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Signallampe mit
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den Merkmalen der Neuerung, wobei sich die Tragbügel in Tragstellung befinden,
Pig. 2 eine perspektivische Ansicht ähnlich Fig. 1,bei welcher die Lampe jedoch mit Hilfe der Tragbiigel in einem deutlichen Abstand über der Fahrbahnoberfläche hochgestellt ist,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Lampe in einer auf die Seitenschenkel der Tragbügel aufgestellten Hochkantstellung und
Fig. 4 eine Ansicht der Lampe in Verbindung mit einem mittels einer Aufstelleinrichtung erhöht über der Fahrbahn aufgestellten Verkehrszeichen in Form eines Warndreiecks.
Die in den Figuren dargestellte Ausführungsform einer neuerungsgemäßen Signallampe 1 weist ein in Bodenrichtung längsgestrecktes, rechteckiges, kastenförmiges Lampengehäuse 3 auf, dessen Oberteil durch eine Signallicht-AbstrahlfläGhe 2 in einer einem Deckel mit hohen Seitenkanten ähnlichen Form gebildet ist. Diese deckelartige Signallicht-Abstrahlfläche 2 ist allseitig durchscheinend und vorzugsweise mit linsenrasterartiger Oberfläche versehen, so daß sie nach allen Horizontalseiten und nach oben eine äußerst sig^lwirksame Rundum-Abstrahlflache besitzt, die insbesondere
in Richtung der längeren Gehäuseseiten 3fe der Signallampe 1 größer ist als in Richtung der kürzeren Gehäuseseiten 5a· Vorzugsweise ist diese Haube rot oder orange gefärbt, so daß die Lampe farbiges Signallicht abstrahlt. An den Stirnbzw, kürzeren Seiten 3a des Gehäuseunterteils 3 sind mittels eines Schwenklagers 4 zwei sich in Längsrichtung über die Signallampe erstreckende Bügel 5 vorgesehen, die aus festem, jedoch etwas elastischem Material, beispielsweise Stahl bestehen, so daß sie einerseits um die Längsachse der Signallampe herum verschwenkt und andererseits mittels nutförmiger Rasten 4a im Schwenklager 4 in eine Tragstellung gemäß "Pig. 1 festgestellt werden können, in welcher die Bügellängsabschnitte 9 zum bequemen Umgreifen mit einer Hand aneinanderliegen» Andererseits können die Bügel 5 auch durch seitliches Verschwenken um die Seitenflächen der Signallampe herum in im Sehwenklager 4· vorgesehene Aufstellrasten 4b umgelegt werden, wodurch sie gemäß Fig. 2 in einer zu beiden Seiten der Signallampe schräg nach unten verlaufenden Stellung festgelegt werden und auf diese Weise die Lampe in einer in einem merklichen Abstand über der Fahrbahnoberfläche hochgestellten Lage halten können.
Auf diese Weise wird die zwischen den äußeren Aufstellecken der Bügel 5 festgelegte Aufsteil-Grundfläche gegenüber der Grundfläche des Lampengehäuses 3 noch beträchtlich vergrößert. Es wird aus dieser Barstellung deutlich, daß die in Bodenlängsrichtung langgestreckte und besonders
raumsparende rechteckige Grundform der neuerungsgemäßen Signallampe die Toraussetzung dafür bildet, daß die zugleich vorgesehene Anordnung und Formgebung der Signallicht-- Abstrahlfläche 2 im Hinblick auf ihre großflächige signalwirksame Abstrahlfläche ebenso günstig beeinflußt wird wie die Standfestigkeit der Signallampe auch bei Aufstellung auf die Bügel 5, da mit entsprechender Vergrößerung der Langsabsehnitte 9 dieser Bügel die Standfestigkeit der Lampe entsprechend ansteigt.
Zur weiteren Verbesserung der Stanzestigkeit sowie zur Anpassung an verschiedenartige Fahrbahnoberflächen besitzen die Bügel 5 vorzugsweise an ihren ausgebogenen Bereichen 7 der äußeren Enden des Bügellängsabschnitts 9 nahe den Seitenschenkeln 6 eine Ummantelung 8 aus einem Gummi- oder Kunststoffröhrchen od. dgl. Andererseits kann Jeder Bügellängsabschnitt 9 auch mit einer Einbiegung 9a versehen sein, die normalerweise gemäß Fig. 1 beim Tragen in der Hand des Benutzers liegt und sich in aufgestellter Lage gemäß Fig. 2, gegen Bodenverschmutzungen geschützt, etwas über der Fahrbahnoberfläche befindet. Durch diese Ausbildung der Bügel 5 ist zugleich bei auf die Bügel aufgestellter Lampe eine punktförmige Aufstellung gegeben, welche die Standfestigkeit beträchtlich erhöht, indem die Auflage weitgehendem Bodenunebenheiten unabhängig gemacht ist.
Ba die Seitenschenkel 6 und die Längsabschnitte 9 der Bügel 5
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eine in sich kräftige Eigenelastizität besitzen, ist einerseits ihr fester Halt Jeweils in den Einstellrasten 4a und 4b gewährleistet, obgleich sie ohne weitere Einrastmechanik zwischen diesen Stellungen leicht verschwenkt werden können. Die hochgestellte Lage der Signallampe hat nicht nur den Torteil der besseren Sichtbarkeit bzw. Signalwirksamkeit für den zu warnenden Verkehr, sondern vermeidet auch, daß der Boden 11 der Signallampe auf den meist rauhen Fahrbahnoberflächen zerkratzt wird, und daß, beispielsweise bei Schnee und Platzregen, die Lampe zumindest teilweise verdeckt wird·'
In Fig. 3 ist die neuerungsgemäße Signallampe in Längsrichtung hochgestellt veranschaulicht, in der sie auf eigens für die Aufstellung in dieser Art vorgesehenen geradlinigen Abschnitten 6a der Bügel 5 aufliegt, so daß auch in dieser Aufstellung das Lampengehäuse 3 und insbesondere die Signallicht-Abstrahlfläche 2 vor Verkratzungen und Verschmutzungen verschont wird, während die Lampe in dieser Aufstellung eine in. das Lampengehäuse 3 eingebaute, durch eine Streuscheibe 12 im Boden hindurch leuchtende Arbeitslampe in horizontaler Aufstellrichtung freigibt. In dieser auf eine Seite gestellten Lage kann die Signallampe beispielsweise als Arbeitslampe bei Reparaturen dienen, wobei sie in allen horizontalen Richtungen standfest ausrichtbar ist. Innerhalb des durch den vorstehenden Unterraa 13 der Gehäuseseiten etwas versenkten Gehäusebodens 11 ist auch ein
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Schalter 14 zur wahlweisen Einstellung von farbigem Dauer- und farbigem Blinklicht, beides abgestrahlt durch die Signallicht-Abstrahlfläche, oder von weissen Licht, das über die im Gehäuseboden vorgesehene Streuscheibe 12 abgegeben wird, vorgesehen. Selbstverständlich kann der Lichtschein der Lampe bei Verwendung als Arbeitslampe auch in andere Richtungen gelenkt werden, wobei es von besonderem Vorteil ist, daß der Lichtschein beim Tragen der Lampe automatisch nach unten gerichtet ist.
In I1Xg. M- schließlich ist die neuerungsgemäße Signallampe in Verbindung mit einem aufstellbaren Verkehrsschild 20, beispielsweise einem ?/arndreieck, dargestellt, welches auf Stützen 21 in über der Fahrbahn erhöhter Form aufgestellt ist. Die Befestigung der Signallampe 1 erfolgt in einfachster Weise dadurch, daß auf der Hinterseite des Verkehrsschilds 20 in genau bemessenem Querabstand Z-förmige Einsehübe 23 angebracht sind, in die jeweils die beiden Seitenschenkel 6 des einen oder anderen Bügels 5 der Signallampe eingeschoben werden können, so daß die Lampe mit ihrer entsprechenden Längsseite in auf den Kopf gestellter Lage derart an dör Rückseite des Verkehrsschilds befestigt ist, daß ihre Signallicht-Abstrahlfläche 2 praktisch vollständig unterhalb der Unterkante 22 des Verkehrsschilds 20 herausragend als Warnlicht leuchtet.
Da die Bügel 5 am Unterteil J der Lampe schwenkbar befestigt
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sind, nehmen sie in Ruhestellung einen verhältnismäßig nur wenig über die Höhe der Signallampe hinausgehenden Baum ein,während sie der Lampe und insbesondere der Signallicht-Abstrahlfläche bei nach unten ausgestellter erhöhter Betriebsstellung eine entsprechende große Aufstellhöhe über der Fahrbahnfläche verleihen, und zwar ohne daß
dafür
die Bauhöhe des Lampengehäuses erhöht zu werden braucht.
Die Verwendung der neuerungsgemäßen Signallampe kann auch außerhalb des beschriebenen speziellen Zwecks als Warnlampe für Kraftfahrzeuge erfolgen, beispielsweise zur Markierung oder Beleuchtung von Baustellen, beim Camping oder dergleichen.
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Claims (1)

  1. RA. 355 516-9./.65
    Schutz ans prüciie
    da. JtvM ^l9
    1. Signallampe, bestehend aus einem Lampengehäuse mit etwa rechtwinkliger Grundflächen-Projektion und einer Signallicht-Abstrahlfläche sowie einer am Gehäuse befestigten Tragvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Signallicht-Abstrahlfläche praktisch über die gesamte Länge mindestens der einen Gehäuseseite erstreckt und die Tragvorrichtung zwei Bügel (5) aufweist, deren Seitenschenkel (6) in der Ebene der anderen Gehäuseseiten (3a) oder parallel dazu schwenkbar am Gehäuse (3) angelenkt sind, und daß das Gehäuse (3) eine so geringe Bauhöhe besitzt, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2>mindestens eine vorbestimmte Aufstellhöhe über dem Erdboden einnimmt, wenn sich die Bügel (5) in einer hierfür vorgesehenen Einstellage befinden·
    2ο Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in am Gehäuse (3) vorgesehenen Schwenklagern (4) um mehr als 45° verschwenkbär angelenkt sind, welche sowohl Rasten (4b) zum Festlegen der Bügel in einer vom Gehäuse (3) schräg abwärts stehenden Stellung zur Aufstellung der Signallampe (1) mit Bodenfreiheit und in der vorbestimmten Aufstellhöhe als auch Rasten (4a) zur Festlegung der Bügel in über der Lampe zusammengeklappter Tragstellung aufweisen.
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    3. Signallampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenschenkel (6) der Bügel (5) in der Ebene der erstgenannten Gehäuseseite (3b) oder parallel dazu schwenkbar am Gehäuse (3) angelenkt sind.
    4. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2) im oberen Bereich des Gehäuses (3) und die Schwenklager (4) in dessen unterem Bereich bzw. nahe, der Gehäuseunterkante angebracht sind.
    5. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseseiten (3a und 3b) ungleich lang sind und die Signallicht-Abstrahlfläche (2) sich mindestens über die Länge der längeren Gehäuseseite (3t>) erstreckt und die Bügel (5) an den kürzeren Gehäuseseiten (3a) angebracht sind.
    6. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in der Mitte ihrer Längsabschnitte (9) je einen in Richtung auf das Gehäuse (3) hin eingezogenen Abschnitt (9a) aufweisen
    7. Signallampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) in den Endbereichen £7) ihrer Längsabschnitte (9) mit einer Ummantelung (8·) versehen sind.
    — 15 —
    8. Signallampe nach einem der Ansprüche 1-7» dadurch gekennzeichnet, daß die Bügel (5) an ihren Seitenschenkeln (6) praktisch fceradliai&e Abschnitte (6a) aufweisen.
    9. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch ^kennzeichnet, daß das Gehäuse (3) an seiner Unterseite einen über den Gehäuseboden (11) vorstehenden Hand (15) aufweist und daß in den Gehäuseboden eine Streuscheibe (12) ein&eaetat ist, über welch© wahlweise ebenfalls Licht abgestrahlt werden kann·
    10. Signallampe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geradlinigen Abschnitte (6a) der Seitenschenkel (6) der Bügel (5) derart angeordnet sind und einen derartigen gegenseitigen Abstand voneinander besitzen, daß sie in auf der Bückseite nahe der Unterkante eines über der Fahrbahn aufstellbaren, tragbaren Verkehrsschilds in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnete Einschübe einschiebbar sind, und daß die Enden der Bügel (5) in solchem Abstand von der Kante des Gehäuseunterrands (13) angeordnet sind, daß die Signallicht-Abstrahlfläche (2) unter der Unterkante des Verkehrsschilds sichtbar hervorragt, wenn die Signallampe (1) kopfstehend mit einem ihrer Bügel (5) in diese Einschübe eingesetzt ist.
    SrSSSSSS?
DEE21914U 1965-07-09 1965-07-09 Signal-, insbesondere warnblinklampe. Expired DE1925134U (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
USD266192S (en) 1979-12-20 1982-09-14 Designs For Vision, Inc. Surgical headlight or similar article

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