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DE1924300U - Brandsohle fuer schuhwerk. - Google Patents

Brandsohle fuer schuhwerk.

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Publication number
DE1924300U
DE1924300U DE1963SC033877 DESC033877U DE1924300U DE 1924300 U DE1924300 U DE 1924300U DE 1963SC033877 DE1963SC033877 DE 1963SC033877 DE SC033877 U DESC033877 U DE SC033877U DE 1924300 U DE1924300 U DE 1924300U
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DE
Germany
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insole
footwear
shoe
parts
heinz
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Expired
Application number
DE1963SC033877
Other languages
English (en)
Inventor
Johannes Schaller
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE1963SC033877 priority Critical patent/DE1924300U/de
Publication of DE1924300U publication Critical patent/DE1924300U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B7/00Footwear with health or hygienic arrangements
    • A43B7/32Footwear with health or hygienic arrangements with shock-absorbing means

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

RÄ.429 6ΐ 0*16.8.65 7
Dipl.-lng. Heinz Lesser
Patentanwalt
8 München 61. Cosimastrofce 81 · Telefon: (0811) 483820 · Telex r 05-24351
16. 8. 1965 l/Jo L 6405 A
Johannes Schaller, Lindenfels/Odenwald, Kirschenweg 21 Brandsohle für Schuhwerk
Die Neuerung bezieht sich auf eine Brandsohle für Schuhwerk, dessen Schuhboden an verschiedenen Stellen verschiedene Elastizität aufweist, wobei der vordere Teil, der sich bei der Abrollbewegung des Schuhbodens während des Gehens nicht bzw. nicht nennenswert vom Erdboden abhebt, aus einem verhältnismäßig wenig elastischen, natürlichen oder synthetisch hergestellten, flächigen Werkstoff - zum Beispiel Leder besteht, während der sich beim Gehen von der Unterlage abhebende Teil mindestens im Gelenkbereich einschließlich des Kleinzehenbereichs aus einem wesentlich elastischeren, natürlichen oder künstlichen, flächigen Werkstoff, wie Gummi od. dgl., hergestellt oder durch in im Gelenkbereich vorgesehene Ausschnitte eingebrachten, elastischen Werkstoff im Sinne einer Verwringbarfceit des Fersenteils des Schuhbodens gegenüber dem vorderen Teil desselben ausgebildet ist. Schuhboden dieser Art sind bekannt und haben sich bewährt.
Trotzdem Schuhboden der vorbekannten Art ein Verwringen des Fersenteils gegenüber dem Vorderteil zulassen, wirkt die aus Teilen verschiedener Elastizität zusammengesetzte Sohle im
roii = ^ese Unter!«« (Goschroibungynsl Schoteoaspr.) ist die zuMrt eingereichte ,sie weicht von sünö clsr ursprünglich e'mgaroichtari Unterlagen ab. Die rechtliche Bedeutung der Abweichung et mcf DkS «torünotid» eingereichten Unterlagen binden sich in d.n Amtsakten. Sie können lederzätt ohne Nachweis eines reehtlfchen Interesses gebührenfrei eingesehen werden. Auf Antrag werden hiervon auch Fotofcop«*i ode* Fitanegative xu den üblichen Preisen geliefert, Deutsches Patentamt, GebraudismUsfersfsifo
Dipl.-lng. Heinz Lesser, Patentanwalt
Schreiben vom 16. 8. 1965 betr. Blott 2
Gelenkbereich immer noch versteifend, so daß sich ein Optimum an Verwringbarkeit bisher nicht erzielen ließ. Dies liegt in erster Linie daran, daß man glaubte, auf die Vorteile einer harten Brandsohlenkante für sicheres und schnelles Zwicken, für kantensicheres Aufrauhen und für absolut dichtes Schließen der Vulkanisier- und Spritzformen nicht verzichten zu können. Man hat daher in sehr erheblichem Umfange Schuhe mit mindestens einer im Gelenkbereich Ausschnitte aufweisenden Sohle versehen, wobei%die Ausschnitte von den Sohlenkanten ausgehen und mit Einsätzen ausgefüllt sind, welche aus weicherem Material bestehen als dem der Sohle. Jeder Sohlenkante wurden mehrere etwa quer zur Sohlenlängsrichtung verlaufende Ausschnitte zugeordnet, deren einen Ausschnitt begrenzende Kanten im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und deren Breite mindestens der Dicke der Sohle entspricht, und wobei auf der dem Fuß zugekehrten Sohlen-Oberseite ein der Fußsohle entsprechend plastisch gestaltetes Fußbett angeordnet ist, welches mit dem Material der die Ausschnitte ausfüllenden Einsätze aus einem Stück bestehen kann. Die Gestaltung des Fußbettes wurde so gewählt, daß die Auftriitsfläche des Fußes im Schuh der Fußstellung im Stand bei einer wählbaren Absatzhöhe entspricht.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, Schuhwerk so herzustellen, daß man auf die Vorteile einer harten Brandsohlenkante
Dipping. Heinz Lesser, Patentanwalt
Schreiben vom -J^ 8 1965 ^ett. Blatt 3
nicht zu verzichten braucht und trotzdem einen Schuhboden erhält, dessen Verwringbarkeit im Gelenkbereich ein Optimum darstellt. Zur Lösung dieser Aufgabe wird neuerungsgemäß vorgeschlagen, dafür zu sorgen, daß die in das Schuhwerk einzubauende Brandsohle aus mindestens zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen
der ei^ zusammengesetzt ist, von denen aus/Kaschier-Stof f, der andere (die anderen) aus verhältnismäßig wenig elastischem Werkstoff, wie Pappe, Kunststoff od.dgl., besteht (bestehen). Dadurch ist es möglich, Schuhwerk mit den bekannten Zwickmaschinen nach bekannten Zwickverfahren, insbesondere dem AGO-Verfahren, herzustellen, was das Verwenden von im Bereich der Umrißkontur steifer Brandsohlen bedingt, und es läßt sich trotzdem ein Schuhwerk fertigen, dessen Fersenteil gegenüber dem Vorderteil verwringbar ist, weil nach dem Verbinden des Schuhschaftes mit der Brandsohle, dem Ausballen und dem Aufbringen der Laufsohle anschließend der eigentliche Brandsohlenteil oder nur der Teil desselben, der sich beim Gehen von der Unterlage abhebt, mindestens jedoch der dem Gelenkbereich entsprechende Teil bzw. Teile des Gelenkbereiches der Brandsohle entfernt werden kann bzw. entfernt wird. Es wird also auf die Kaschierstoff-Seite der ein- oder mehrteiligen Brandsohle gezwickt, und dann wird der eigentliche Brandsohlenteil, oder es werden ein oder mehrere Teile derselben nach dem Aufbringen der Laufsohle entfernt. Der Kaschierstoff bleibt auf jeden Fall im Schuhwerk.
DipL-lng. Heinz Lesser, Patentanwalt
Schreiben vom 16. 8. 1965 betr. Blatt 4
Besteht die Brandsohle selbst aus mehreren Teilen, dann ist es zweckmäßig, auf der Zwickseite nur dort Kaschierstoff vorzusehen, wo ein oder mehrere Brandsohlenteile nach dem Herstellen des Schuhwerks gelöst werden. In den nach dem Lösen des eigentlichen Brandsohlenteils entstandenen, flachen Hohlraum bzw. die entstandenen Hohlräume sollte dann ein diesen bzw. diese ganz oder teilweise ausfüllender, verhältnismäßig elastischer Teil bzw. Teile, z.B. eine der Fußform entsprechende Plastik aus elastischem Werkstoff, eingebettet werden. Wenn vorstehend angegeben wurde, daß in den entstehenden Hohlraum bzw. in entstehende Hohlräume verhältnismäßig elastisches Material eingebracht werden soll, dann wirkt dieses Material bei Schuhwerk ohne Absatz als eine Art Ausballung, die lediglich das Bilden von dem Fuß zugewandten Kanten verhindert. Bei Schuhwerk mit Absatz empfiehlt es sich« nach dem Aufbringen der Laufsohle und Entfernen mindestens des mittleren bzw. des hinteren Teiles einer mehrteiligen Brandsohle eine Fußplastik-Einlage einzubringen, die als solche bekannt ist. Da die Laufsohle im Gelenkbereich des Schuhbodens im Sinne einer Abnutzung kaum beansprucht wird, kann die Laufsohle in diesem Bereich verhältnismäßig dünn sein, so daß sie dem Verwringen des Fersenteils gegenüber dem Vorderteil des Schuhbodens fast keinen Widerstand entgegensetzt, wenngleich es natürlich auch möglich ist, dafür zu sorgen, daß - wie bekannt - im Gelenkbereich des Schuhbodens
Dipl.-lng. Heinz Lesser, Patentanwalt
Schreiben vom 16. 8. 1965 betr. Blatt 5
überhaupt keine Laufsohle vorhanden ist. In diesem Fall wird dann das Schaftleder um den Gelenkbereich ganz herumgezogen, so daß man, wenn man einen solchen Schuhboden von unten her betrachtet, im Gelenkbereich nur Schaftleder sieht.
Wenngleich es natürlich am einfachsten ist, nach dem Zwicken und Aufbringen der Laufsohle nur den mittleren von drei Brandsohlenteilen aus steifem Werkstoff oder nur den hinteren von zwei Brandsohlenteilen aus verhältnismäßig hartem Material zu entfernen, kann auch der ganze Brandsohlenteil nach dem Vulkanisieren, Anspritzen od.dgl. der Laufsohle aus dem Schuh herausgerissen und eine an sich bekannte Fußplastik aus verhältnismäßig elastischem Material in den Schuh eingebracht werden, obwohl es zweckmäßig ist, den vorderen Brandsohlenteil im Schuh zu belassen, da ja dieser vordere Teil des Schuhes verhältnismäßig hart gestaltet sein kann. Entsprechendes gilt im übrigen auch für den reinen Fersenteil des Schuhes.
Legt man also Wert darauf, daß der vordere Teil der Brandsohle im Schuhwerk verbleibt, dann sollte die in das Schuhwerk einzubauende Brandsohle aus mindestens drei lösbar miteinander verbundenen Teilen (zwei Brandsohlenteilen und ein Kaschierstoff-Teil) bestehen. Selbstverständlich kann, wie oben ausgeführt, auch die ganze Brandsohle aus dem Schuhwerk nach dem
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Schreiben vom ^6· 8· 1965 betr. Blatt
Zwicken und dem Aufbringen der Laufsohle herausgenommen werden, ohne daß sich dadurch an der Neuerung etwas ändert.
Die vorstehend erwähnten erfindungswesentlichen Merkmale werden nachstehend an Hand zweier Ausführungsbeispiele schematisch erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ι eine Aufsicht auf eine teilweise mit Kaschierstoff unterlegte Brandsohle, der im Gelenkbereich zwei
* lösbare Teile zugeordnet sind, die mit dem Haupt-Brandsohlenteil eine Übliche Brandsohle bilden,
Fig. 2 eine Aufsicht auf eine aus drei lösbar miteinander
verbundenen Brandsohlenteilen bestehende Brandsohle, wobei der Kaschierstoff nicht besonders markiert ist,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2.
Die Umrißkontur der in Fig. 1 dargestellten Brandsohle 1 entspricht der Umrißkontur normaler, d.h. etwa der senkrechten Projektion entsprechender Abmessung. Wie bei Schuhboden mit gegeneinander drehbeweglichem Vorder- und Fersenteil bekannt (DBP 943 996), ist die Brandsohle 1 im Bereich der Gelenkstelle 2 mit Ausschnitten versehen, und diese Ausschnitte sind durch Einsätze 3 und 4 überbrückt, welche jedoch nicht, wie
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dies bekannt ist, aus weicherem Material bestehen als dem der Brandsohle« sondern aus verhältnismäßig hartem Material, beispielsweise dem gleichen Material, aus dem die Brandsohle 1 besteht. Die Einsätze 3 und 4, beispielsweise aus Leder, Pappe od.dgl. bestehend, sind an der Brandsohle 1 durch einen unterlegten Kaschierstreifen 5 festgelegt. Dadurch ist man in der Lage, Schaft und Brandsohle in bisher üblicher Weise zu zwicken, da ja die Umfangskontur der Brandsohle der Umfangskontur handelsüblicher Brandsohlen entspricht*
Ist nach dem Zwicken von Schaft und Brandsohle die Laufsohle beispielsweise durch Vulkanisieren oder Anspritzen aufgebracht, dann lb'st man im Falle des Ausführungsbeispieles der Fig. 1 die Einsätze 3 und 4, entfernt sie also aus dem Schuh, so daß flache Hohlräume gebildet werden, die nicht unbedingt ausgefüllt zu werden brauchen. Füllt man diese Hohlräume jedoch aus« dann wählt man verhältnismäßig weiches Material. Wird nun beispielsweise, insbesondere bei Absatz-Schuhwerk, nach dem Entfernen des eigentlichen Brandsohlenteils oder eines oder mehrerer Teile desselben eine aus verhältnismäßig weichem Material bestehende Fußplastik in den Schuh eingebracht, und ist die Dicke der Laufsohle im Gelenkbereich sinngemäß dünn gewählt bzw. ist im Gelenkbereich überhaupt keine Laufsohle, sondern nur Schaftleder vorhanden, dann kann sich der Fersenteil 6 der Brandsohle bzw. der Fersenteil des Schuhes gegenüber dem Vorderteil 7 der
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Schreiben vom 16. 8. 1965 betr. Blatt 8
Brandsohle bzw. dem Vorderteil des Schuhes den Fußbewegungen entsprechend verwringen, ohne durch den Brandsohlen-Gelenkbereich praktisch behindert zu werden.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 2 zeigt, daß die eigentliche Brandsohle 1* aus drei Teilen besteht, nämlich dem Vorderteil 8, einem mittleren Teil 9 und dem Fersenteil 10. Die Trennfläche zwischen dem Teil 8 und dem Teil 9 liegt hier, wie dies auch Fig. 3 zeigt, schräg und verläuft so von der Brandsohlen-Innenkante 12 zur Brandsohlen-Außenkante 13, daß der dadurch gebildete Vorderteil 8 der Teil ist, der beim Gehen am längsten auf der begangenen Unterlage verbleibt. Alle in Richtung auf den Fersenteil 10 hin liegenden Teile der Brandsohle bzw. Laufsohle vergrößern also ihren Abstand von der begangenen Unterlage bzw. heben sich, soweit es sich um Laufflächenteile handelt, von dieser Unterlage ab. Die Trennfläche 14 zwischen dem mittleren Teil 9 und dem Ferseriteil 10 verläuft senkrecht zu den Breitseitenflächen der Brandsohle 1*. Wie jede Trennfläche verläuft, ist an sich gleichgültig, die Trennflächen können also alle senkrecht oder alle schräg zu den Sohlenflächen verlaufen.
Die lösbar miteinander verbundenen Teile 8,9 und 10 werden durch einen Kaschierstreifen 15 bzw. 16 miteinander verbunden. Zweckmäßig ist es, die Brandsohlenteile 8 und 9, die im Schuhwerk verbleiben, aus Leder, den Sohlenteil 9 dagegen aus
DipL-Ing. Heinz Lesser, Patentanwalt
Schreiben vom 16.. 8. 1965 betr. Blatt
Pappe od.dgl. herzustellen, also aus einem verhältnismäßig, hartem Werkstoff, jedoch aus einem verhältnismäßig billigem Material, denn der mittlere Teil 9 wird ja gemäß der Neuerung, nachdem Schaft- und Brandsohlenteile gezwickt und die Laufsohle aufgebracht sind, aus dem Schuh entfernt. Praktisch ist dann der Schuh so weich, wie dies der Dicke der Laufsohle, dem Laufsohlenmaterial, der Dicke des Schaftleders, dem Schaftmaterial und der Schuhgestaltung entspricht. Ist also beispielsweise im Gelenkbereich des Schuhes keine Laufsohle, sondern nur das Schaftmaterial vorhanden, dann knickt der Schuh, im Fersenbereich gehalten, ab» d.h. der Vorderteil des Schuhes senkt sich durch sein Eigengewicht. Wird nun in den Schuh eine aus verhältnismäßig weichem Material bestehende Fußplastik eingebracht und festgelegt, beispielsweise eingeklebt, dann ändert sich die Weichheit des Schuhes im Gelenkbereich kaum, so daß ein ;in dieser Weise gestalteter Schuh den Bewegungen des Fußes folgen kann, ohne ihn irgendwie zu behindern.
Selbstverständlich wird man die Fußplastik so gestalten, daß der durch Herausnahme des mittleren Teils 9 gebildete Raum ganz oder teilweise ausgefüllt ist. Paßt also die Unterseitenfläche der Fußplastik in den gebildeten Hohlraum, dann wird durch dieses Einfassen der Fußplastik in den Hohlraum ein Verschieben der Fußplastik im Schuh völlig verhindert, auch
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Sdueiben vom 16« 8, 1965 betr. Blatt 10
wenn die Fußplastik nicht an allen Stellen einwandfrei mit dem Schuh verbunden« beispielsweise verklebt, ist.
Wird die Laufsohle durch Vulkanisieren mit dem Schuhwerk verbunden, dann empfiehlt es sich, den Klebstoff, mit dem der Kaschierstoff auf den eigentlichen Brandsohlenteil bzw. die Brandsohlenteile aufgeklebt wird, so auszuwählen, daß er nach dem Vulkanisieren mürbe ist, was das Entfernen des oder der Brandsohlenteile erleichtert.
Wie sich aus obigen Ausführungen ergibt, beschränkt sich die Neuerung nicht auf die dargestellten Ausfuhrungsbeispiele, d.h. die eigentliche Brandsohle kann auch in anderer Weise mehrteilig gestaltet sein, ja man kann sogar den eingelegten, aus steifem Werkstoff bestehenden Brandsohlenteil insgesamt aus dem Schuh entfernen, wenn letzterer mit der Laufsohle versehen ist.

Claims (4)

Dipl.-lng. Heinz Lesser, Patentanwaltf/ Schreiben vom 16. 8.· 1965 betr. Blatt 11 Schutzansprüche
1. Brandsohle für Schuhwerk, dessen Schuhboden an verschiedenen Stellen verschiedene Elastizität aufweist, wobei der vordere Teilt der sich bei der Abrollbewegung des Schuhbodens während des Gehens nicht bzw. nicht nennenswert vom Erdboden abhebt, aus einem verhältnismäßig wenig elastischen, natürlichen oder synthetisch hergestellten, flächigen Werkstoff, zum Beispiel Leder, besteht, während der sich beim Gehen von der* Unterlage abhebende Teil mindestens im Gelenkbereich einschließlich des Kleinzehenbereichs aus einem wesentlich elastischeren, natürlichen oder künstlichen, flächigen Werkstoff, wie Gummi od.dgl., hergestellt oder durch in im Gelenkbereich vorgesehene Ausschnitte eingebrachten, elastischen Werkstoff im Sinne einer Verwringbarkeit des Fersenteils des Schuhbodens gegenüber dem vorderen Teil desselben ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die in das Schuhwerk einzubauende Brandsohle aus mindestens zwei lösbar miteinander verbundenen Teilen zusammengesetzt ist, von denen der eine aus Kaschierstoff, der andere (die anderen) aus verhältnismäßig wenig elastischem Werkstoff, wie Leder, Pappe, Kunststoff od.dgl., besteht (bestehen).
Dipl.-lng. Heinz Lesser, Patentanwalt
'-W
Schreiben vom 1<j. 8. 1965 betr. Blatt
2. Brandsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf der Zwickseite ganz mit Kaschierstoff versehen ist,
3. Brandsohle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Brandsohlenteile, die im Schuhwerk verbleiben, aus Leder, Kunststoff od.dgl., und der bzw. die Teile, die aus dem Schuhwerk entfernt werden, aus Pappe od.dgl. bestehen.
4. Brandsohle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-3
für Schuhwerk mit Absatz, dadurch gekennzeichnet, daß die der Zwickseite abgewandten Flächen der in einen Schuh eingebauten Brandsohle nach Herausnehmen mindestens eines Teiles der Brandsohle durch eine Fußbettung aus elastischem Material bedeckt bzw. Überbrückt sind.
Patentanwalt
Dipl.-ing. Heinz Lesser
München 61 Cosimastraße 81
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