DE1922068U - Strassenleitpfosten aus zwei elementen, einem aeusseren und einem in die erde gegrabenen. - Google Patents
Strassenleitpfosten aus zwei elementen, einem aeusseren und einem in die erde gegrabenen.Info
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Description
R A. 3 2 O 787*22.6.65'"
Giovanni Parodi und Giuliano Parodi, Morbello-Vallosi
(Alessandria)
Strassenleitpfosten aus zwei Elementen, einem äusseren und einem in die Erde gegrabenen.
Eine allgemeine Aufga.be der Erfindung ist, einen
Strassenleitpfosten aus zwei Elementen zu schaffen, einem
äusseren hohlen, das den eigentlichen Strassenleitpfosten bildet und mit einem breiten Unterteil versehen ist, das
zur Verbindung mit einem Flansch des zweiten Elementes dient, das sich wie ein Nagel mit einer Spitze verlängert
und dazu bestimmt ist, mit Gewalt in die Erde eingeschlagen zu werden. Das äussere Element ist vorzugsweise parallelepiped-förmig
mit vieleckigem Querschnitt und endet oben mit einem Kopf, der vorne mit einem farbigen Rückstrahlerstern
für die Strassenleitpfosten versehen ist, die sich
auf der rechten Strassenselte befinden, während auf der
entgegengesetzten Seite dieses Kopfteiles ein weisser Hückstrahlerstern angeordnet ist, der von der linken
Strassenseite aus gesehen werden kann, während entlang
den Flächen des Parallepipeds vorne und seitlich nach dem Inneren der Strasse zu die Strassenangaben angebracht
sind.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung mehrerer
in den beigefügten schernatisehen Zeichnungen dargestellter
Ausführungsbeispiele.
Fig. 1 und 2 zeigen von vorne und im Querschnitt entlang der Linie X - X das obere Element des Strassenleitpfostens,
Pig. 3 ist eine analoge Ansicht nach Fig. 1 eines Kilometerstein-Strassenleitpfostens,
d.h. der auf der Vorderseite die Angabe der Kilometer trägt,
Fig. 4 und 5 zeigen von vorne und in Draufsicht das untere
in die Erde einzugrabende Element,
Fig. 6, 7 und 8, 9 stellen in teilweiser Vorderansicht
und in Draufsicht den oberen Endteil des äusseren Elementes in zwei verschiedenen Formen dar.
2 -
Der Strassenleitpfosten nach der Erfindung besteht im wesentlichen aus einem oberen Element 1 und
einem unteren Element 2. Das obere Element 1 hat eine parallelepipedische Form mit einem vieleckigen, beispielsweise
sechseckigen Querschnitt und ist unten mit einem kreisförmigen Unterteil ρ von grösserer Breite als das
Element 1 versehen, wobei auf diesem Teil Schlitze 4 vorgesehen
sind. Das Element 1 endet oben in einem pyramidenförmigen Kopf 5 mit einem fünfzaekigen farbigen Rückstrahlerstern β für die Strassenleitpfosten auf der rechten
Seite der Strasse, während die entgegengesetzte (nicht dargestellte) Oberfläche des Kopfes mit einem weissen
Stern versehen ist, der von der linken Seite der Strasse sichtbar ist, während entlang den Seitenflächen des Parallepipeds,
d.h. vorne und seitlich nach dem Innern der Strasse zu die Strassenangaben aufgezeichnet sind, d.h. genauer gesagt
auf der Vorderfläche oben die Strassenangabe und auf
einer Seitenfläche, der nach der Innenseite der Strasse zu gerichteten, die Angabe der Provinz, beispielsweise AL.
Alle tausend Meter wird an der Strasse ein Strassenleitpfosten nach der Erfindung angeordnet, der höher
ist als die anderen und auf dessen Vorderfläche die Kilometerangabe gegeben ist.
An dem breiten kreisförmigen Unterteil 3 des Elementes 1 ist mit Hilfe der Schraubenbolzen 5* die
durch die Schlitze 4 verlaufen ein ebenfalls kreisförmiger Flansch β angeordnet, der sich auf den Boden
aufstützt und von dessen Mitte sich eine lange pyramidenförmige Spitze wie ein Nagel nach unten erstreckt,
um in die Erde durch Schlagen auf den erhöhten Teil eingerammt zu werden, mit dem der Flansch 6 versehen ist.
Diese Erhöhung 1J findet in der Höhlung des Elementes 1
Platz, so dass ein einheitliches Ganzes mit einem festen Unterteil gebildet wird.
Die Schlitze 4 am Unterteil des Elementes 1 haben den Zweck, zu gestatten, dass das Element in richtiger
Stellung angebracht wird, während die untere Fläche des Flansches 6, d.h. die nach der Erde zu gerichtete mit
Erdnägeln 8 versehen ist, die dazu bestimmt sind, das untere Element 2 Lind demgemäss die beiden Elemente in
richtiger Lage zu halten.
Die Kilometerangabe und die Strassenbezeichnung sind auf austauschbaren Platten 9, Io angebracht, die am
oberen Teil des Elementes 1 durch eine Gewindestange befestigt 'werden, die durch die Wandungen des Elementes
1 verläuft, um auf der entgegengesetzten Fläche durch bekannte Mittel, beispielsweise Muttern od. dgl. befestigt
zu werden.
Das Element 1 kann vorteilhafterweise aus zwei Teilen bestehen: dem unteren 12 von einer Farbe, die
von der des oberen Elementes IJ abweicht.
Gernäss einigen Abwandlungen, die in Fig. 6-9
dargestellt sind, kann das obere Ende oder der Kopf des Elements 1 dachförmig (Fig. 6 und 7) oder abgerundet
(Fig. 8 und 9) ausgebildet sein, oder noch jede andere beliebige Form annehmen, die als vorteilhaft angesehen
wird.
Die Seiten, die denjenigen gegenüberliegen, an denen die Strassenangabe angebracht ist, d.h. der hintere Teil
des Strassenleitpfostens, können zu Werbezwecken verwendet
werden.
Die Höhe der Strassenleitpfosten nach der Erfindung ist im Gegensatz zu den bekannten im Verhältnis zur
Art der Strasse verschieden. Beispielsweise wird für Strassen in der Ebene vorzugsweise ein Strassenleitpfosten
mittlerer Höhe verwendet, für Strassen mit Gefälle ein höherer Strassenleitpfosten und für Strassen mit Steigung
ein niederer Strassenleitpfosten und diese Merkmal der veränderlichen Höhe des Strassenleitpfostens hat den Zweck,
das sofortige Erkennen der Strassenführung zu erleichtern.
Es ist offensichtlich, dass der Strassenleitpfosten nach der Erfindung, obwohl er aus zwei Metallelementen vor-
— 5 _
gesehen ist, auch aus anderem Material bestehen kann,
beispielsweise Stahlbeton, Kunststoff, Leichtmetallegierung, Gummi oder einem anderen geeigneten Material, ohne dadurch
den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Claims (1)
- S c h u t ζ -ansprüche .1. Strassenleitpfosten, dadurch gekennzeichnet, dass er aus zwei Elementen besteht, einem äusseren und einem anderen in die Erde eingegrabenen.2. Strassenleitpfosten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Element mit einem breiten Unterteil versehen ist, der zur Verbindung mit einem Flansch des zweiten Elementes dient, das spitzenartig wie ein Nagel verlängert und dazu bestimmt ist, mit Gewalt in die Erde eingerammt zu werden, wobei das äussere Element vorzugsweise die Form eines Parallepipeds mit vieleckigem Querschnitt hat das oben in einem Kopf endet, der einen farbigen Ruckstränierstern für diejenigen Strassenleitpfosten trägt, die auf der rechten Seite der Strasse angeordnet sind, während auf der entgegengesetzten Seite des genannten Kopfes ein weisser Stern von der linken Seite der Strasse aus sichtbar ist, während entlang den Flächen des Parallepipeds, d.h. der Vorderseite und den seitlichen Flächen die dem Inneren der Strasse zugekehrt sind die Strassenangaben angebracht sind.3. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterteil des äusseren Elementes eine grössere Breite als das Element selbst hat und darauf Schlitze angeordnet sind, die dazu be-7 -stimmt sind, auf einem Flansch des zweiten, auf dem Boden aufgestützten Elementes befestigte Bolzen aufzunehmen, wobei der vorstehend erwähnte Flansch eine mittlere Erhöhung zum Einschlagen des zweiten spitzen Elementes aufweist, wobei diese Erhöhung in die Höhlung des ersten äusseren Elementes aufgenommen wird, um ein einziges Ganzes mit festem Unterteil zu bilden.4. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass die am Unterteil des äusseren Elementes angeordneten Schlitze, gebogen sind, um das Befestigen des genannten Elementes in richtiger Stellung zu ermöglichen.5. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 4 , dadurch gekennzeichnet, dass die untere Fläche des Flansches des eingegrabenen Elementes, d.h. die nach der Erde zu gerichtete mit Erdnägeln versehen ist, die dazu bestimmt sind, das untere Element in richtiger Stellung zu halten und demgemäss auch den gesamten aus den beiden zusammengesetzten Elementen bestehenden Strassenleitpfosten.6. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1-5* dadurch gekennzeichnet, dass die Kilometerangabe und die Strassenangabe auf Platten erfolgen, die austauschbar auf einer Vorderfläche des oberen Teiles des äusseren Elementes aufgesetzt sind.7. Strassenleitpfosten nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die kleine Platte, auf der die Angaben gemacht sind air, oberen Teil des äusseren Elementes mit Hilfe einer Gewindestange befestigt ist, die durch die Wandungen des Elementes verläuft, urn auf der entgegengesetzten Fläche mit Hilfe bekannter Mittel befestigt zu werden.d. Strassenleitpfiosten nach den vorangegangenen Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende oder der Kopf des äusseren Elementes dachförmig ausgebildet ist.9· Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1-7* dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende oder der Kopf des äusseren Elementes pyramidenförmig ausgebildet ist.10. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 7* dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende oder der Kopf des äusseren Elementes halbkugelig ausgebildet ist.11. Strassenleitpfosten nach den vorangegangenen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächen des äusseren Elementes, die denjenigen gegenüberliegen, auf denen die Strassenbezeichnung angegeben ist, d.h. der hintere Teil des Strassenleipfostens zu Werbezwecken verwendet wird.12. Strassenleitpfosten nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Elemente aus Metall bestehen._ Q —12. Strassenleitpfosten nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Elemente aus Metall bestehen.13· Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Element aus
Stahlbeton besteht.14. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, dass das äussere Element aus
Kunststoff besteht.15. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, dass der untere und der obere
Teil des äusseren Elementes aus verschiedenem Material bestehen.16. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - I5, dadurch gekennzeichnet, dass der Strassenleitpfosten
der die Kilometerzahl angibt und alle tausend Meter
angeordnet 1st höher als die anderen ist.17. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - l6, dadurch gekennzeichnet, dass für Strassen in der Ebene ein Strassenleitpfosten mittlerer Höhe benutzt wird.- Io -18. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - IJ, dadurch gekennzeichnet, dass für Strassen mit Gefälle ein höherer Strassenleitpfosten verwendet wird als die nach dem vorangegangenen Anspruch.19. Strassenleitpfosten nach den Ansprüchen 1 - 18, dadurch gekennzeichnet, dass für Strassen mit Steigung ein niedrigerer Strassenleitpfosten als der nach Anspruch 17 verwendet wird.- 11
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| IT2735364 | 1964-12-11 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEP25488U Expired DE1922068U (de) | 1964-12-11 | 1965-06-22 | Strassenleitpfosten aus zwei elementen, einem aeusseren und einem in die erde gegrabenen. |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH415380A (de) |
| DE (1) | DE1922068U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0011197A1 (de) * | 1978-11-11 | 1980-05-28 | Hermann Silbernagel | Vorrichtung zum Aufstellen von Schildern |
-
1965
- 1965-02-26 CH CH275865A patent/CH415380A/it unknown
- 1965-06-22 DE DEP25488U patent/DE1922068U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0011197A1 (de) * | 1978-11-11 | 1980-05-28 | Hermann Silbernagel | Vorrichtung zum Aufstellen von Schildern |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| CH415380A (it) | 1966-03-15 |
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