DE1919013U - Behaelter mit flaschen- oder dosenform zur aufnahme von produkten jeglicher art. z. b. der chemischen, insbesondere der pharmazeugtischen und kosmetischen industrie. - Google Patents
Behaelter mit flaschen- oder dosenform zur aufnahme von produkten jeglicher art. z. b. der chemischen, insbesondere der pharmazeugtischen und kosmetischen industrie.Info
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Landscapes
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Description
Gebrauchsmusteranmeldung
Firma Trybol AG, Neuhausen am Rheinfall (Schweiz)
"Behälter mit Flaschen- oder Dosenform zur Aufnahme von Produkten jeglicher
Art, z.B. der chemischen, insbesondere der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie"
Vorliegende leuerung bezieht sich auf einen Behälter mit Flaschen-
oder Dosenform zur Aufnahme von rodukten jeglicher Art, z.B. der chemischen, insbesondere der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie.
In den weitaus meisten Fällen ist es erforderlich, dem Käufer bzw.
Benutzer eines chemischen bzw. pharmazeutischen oder kosmetischen Produktes
eine Drucksache in Form einer Gebrauchsanweisung und/oder Aufklärung
über das Produkt zu übermitteln, um eine fehlerhafte Anwendung zu verhüten.
Bis heute ist es üblich, diese lose in die z.B. schachteIförmige
verpackung des das Produkt enthaltenden Behälters einzulegen. Daraus
resultiert, daß die Druckschrift sehr häufig nach einmaligem Lesen mit der Schachtel fortgeworfen wird oder auch unbeabsichtigt verloren geht.
Zu einem späteren Zeitpunkt hat man sodann die Anweisungen über den Anwendungsbereich
und die Art der Anwendung vergessen und zieht daher einem fehlerhaften Gebrauch vor, den oft noch beträchtlichen und teuren
Best des Porduktes zu vernichten, obwohl er noch voll gebrauchsfähig ist.
Nicht sehr gewissenhafte Personen verlassen sieh bei verlorengegangenen
Anweisungen häufig auf ihr Gedächtnis oder wenden das Produkt nach eigenem Gutdünken -an, dessen Folgen insbesondere bei Verwechslungen oft verheerend
sind.
-2-
3849A -2-
Außerdem ist durch die mitzuliefernde Gebrauchsanweisung, Aufklärungsschrift,
durch die Beigabe von Gutscheinen, Biidervignetben
usw. die Verwendung einer schachteiförmigen äußeren Verpackung auch
dann unentbehrlich, wenn sie zum Schutz des Behälters nicht erforderlich wäre.
Diesen übelstand zu beseitigen ist die Aufgabe vorliegender
Erfindung. Sie ist gekennzeichnet durch eine 4er Wadjnung des das
Produkt enthaltenden Behälters außen angeformte, flache, wenigstens teilweise überdeckte Vertiefung zum Einschieben einer Du]rcksache und/
oder Beigabe wie Gebrauchsanweisung, Aufklärungsschrift über das Produkt,
Gutscheine, Bildervignetten usw. Es wird vorgeschlagen, die Vertiefung
in der Seitenwandung des Behälters vorzusehen. Sie kann z.B. die Form einer schwalbenschwanzförmigen, großflächigen Huteaufweisen.
Andererseits ist es ebenfalls möglich, eine nutenförmige Vertiefung durch einen auf die Behälterwandung aufgeklebten Klebstreifen oder ein
Etikett zu überdecken, wodurch ein Raum zum Einschieben der Drucksache gebildet wird.
Es empfiehttL sich, die Drucksache und/oder Beigabe in der Hut oder
auf der Etikettrückseite punktförmig, leicht lösbar anzukleben.
Der Behälter kann beliebig z.B. als Flasche (Flaschen) oder
Dose ausgebildet sein und aus thermoplastischem Material, Porzellan, Glas, Blech usw. bestehen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung
dargestellt. Es zeigens
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Fläschens mit in einer Vertiefung gelagerten Druckschrift und
Fig. 2 eine Unteransieht des Fläschehens.
-2-
In der Seitenwand 2 des Fläschchens 1 befindet sich eine zum
Boden 4 hin offene nutenförmige Vertiefung J, in der die Druckschrift
5 in zusammengefaltetem Zustand lagert. Die Nute 4 ist teilweise durch
ein auf die Flaschenwandung 2 aufgeklebtes Etikett abgedeckt, so daß der obere Nutenbereich einen nur nach unten zum Einschieben der Druckschrift
offenen Raum bildet. Selbstverständlich ist es möglich, die Hute
bis zur Stirnfläche 7 durchlaufen zu lassen bzw. die Öffnung zum Einschieben
der Druckschrift oben vorzusehen, indem der untere Hutenbereich mittels des Etiketts 6 überklebt ist.
Anstelle des Etiketts kann ebenfalls ein beliebiger Klebstreifen
verwendet werden.
Der Behälter kann aus thermoplastischem Material, aus Glas, Porzellan
oder auch aus Blech bestehen.
Es ist leicht einzusehen, daß durch die Erfindung, insbesondere bei Behältern aus widerstandsfähigem Material,wie Plastik, auf die
übliche schachteiförmige Einzelverpackung verzsichtet werden kann.
-4-
Claims (11)
1. Behälter mit Flaschen- oder DOsenform zur Aufnahme von Produkten
jeglicher Art, z.B. der chemischen, insbesondere der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
eine der Wandung außen angeformte, flache, wenigstens teilweise überdeckte
Vertiefung zum Einschieben einer Drucksache und/oder Beigabe wie Gebrauchsanweisung, Aufklärungsschrift über das Produkt, Gutscheine, BiI-dervignetten
usw.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Vertiefung in der Seitenwandung befindet.
[^ Behälter nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vertiefung in Form einer sehwalbenschwanzförmigen, großflächigen
Nute angeformt ist.
4. Behälter nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vertiefung wenigstens teilweise von einem auf die Behälterwandung aufgeklebten Klebstreifen oder Etikett überklebt ist.
5. Behälter nach den Ansprüchen 1 und 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die in der Vertiefung lagernde Drucksache und/oder Beigabe auf der
Rückseite des Etiketts oder in der Vertiefung selbst punktförmig und
leicht lösbar angeklebt ist.
3Θ49Α -5-
6. Behälter nach den Ansprüchen 1 bis 4> dadurch gekennzeichnet,
daß die nutenförmigenVertiefung Tom Behälterboden bis zur Behälteroberkante verläuft.
7. Behälter nach den Ansprüchen 1 bis 4» dadurch gekennzeichnet,
daß die nutenförmige Vertiefung gegenüber der Behälterhöhe kürzer ist
und im unteren und/oder oberen Endbereieh offen ist.
8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
thermoplastischem Material besteht.
Q-. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
Glas besteht.
10.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
Porzellan besteht.
11.Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus
Blech besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DET18611U DE1919013U (de) | 1965-01-15 | 1965-01-15 | Behaelter mit flaschen- oder dosenform zur aufnahme von produkten jeglicher art. z. b. der chemischen, insbesondere der pharmazeugtischen und kosmetischen industrie. |
Applications Claiming Priority (1)
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| DET18611U DE1919013U (de) | 1965-01-15 | 1965-01-15 | Behaelter mit flaschen- oder dosenform zur aufnahme von produkten jeglicher art. z. b. der chemischen, insbesondere der pharmazeugtischen und kosmetischen industrie. |
Publications (1)
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| DE1919013U true DE1919013U (de) | 1965-07-01 |
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ID=33384484
Family Applications (1)
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| DET18611U Expired DE1919013U (de) | 1965-01-15 | 1965-01-15 | Behaelter mit flaschen- oder dosenform zur aufnahme von produkten jeglicher art. z. b. der chemischen, insbesondere der pharmazeugtischen und kosmetischen industrie. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1919013U (de) |
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1965
- 1965-01-15 DE DET18611U patent/DE1919013U/de not_active Expired
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