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Verfahren und Vorrichtungen zum Kodieren einer Anschrift Die Erfindung
betriffft Verfahren und Vorrichtungen zum Kodieren einer Anschrift, insbesondere
einer einen Bestimmungsort bezeichnenden Postleitzahl oder dgl., von zu versendenden
Gegenständen, insbesondere Druckstücken.
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Bei der Versendung von Gegenständen, insbesondere von B-riefen und
dgl., ist es bereits bekannt, zwecks schnellerer Abfertigung der Versandstücke auf
diesen neben der eigentlichen Anschrift einen dieser Anschrift bzw. ihrer Postleitzahl
entsprechenden zusätzlichen Aufdruck aufzubringen,
der in einer
automatischen Verteiler- oder Sortieranlage "gelesen" und zur Steuerung der Sortierung
oder Verteilung; der einzelnen Briefe oder sonstigen Versandstücke auf verschedene
Versandstrecken benutzt werden kann. Der Aufdruck erfolgt durch einen sog. Kodierdrucker,-der
eine die Postleitzahl oder den Bestimmungsort kennzeichnende Markierung aufbringt,
die vorzugsweise in einer fluoreszierenden Substanz besteht, und die bei Belichtung
dann ein die Steuerung in der Sortieranlage bewirkendes Signal abgibt. Fiir die
Betätigung dieses Kodierdruckers ist jedoch eine Bedienungsperson erforderlich,
die die Anschrift und insbesondere die Postleitzahl auf jedem zu versendenden Gegenstand,
auf dem der Aufdruck angebracht werden muß, zuvorAiest und dann eine entsprechende
Information zur richtigen Betätigung des Druckers diesem eingibt. Durch die unumgängliche
Einschaltung einer besonderen Bedienungsperson ist daher die Automatisierung des
Versendungsvorganges erheblich eingeschränkt. Die Schnelligkeit des Versands bzw.
der Sortierung wird immer noch im wesentlichen durch die menschliche Arbeitskraft
bestimmt. Der Aufwand an automatischen Sortieranlagen lohnt sich daher nur sehr
wenig.
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Es ist nun denkbar, bei einer Datenverarbeitungsanlage, deren Drucker
Endlosformulare bereits mit einer normal lesbaren Versandanschrift versieht, die
zu versendenen Formulare auch noch gleich durch einen solchen Kodierdrucker laufen
zu lassen und denselben durch den Drucker oder eine sonstige Einheit der DV-Anlage
entsprechend der dem Formular aufgedruckten Postleitzahl zu steuern. Dies erfordert
jedoch für die Kodierung
der Postleitzahl den gleichzeitigen Betrieb
der DV-Anlage, die dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Außerdem
ist ein solcher of linse" - Betrieb schon deswegen unerwünscht, weil bei Ausfall
eines einzelnen Gliedes in der Kette mehrerer solcher hintereinander geschalteter
Einheiten die ganze Anlage stillsteht.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
Vorrichtungen zu seiner Durchführung zu schaffen, bei welchen einerseits die Notwendigkeit
des Einsatzes von menschlicher Arbeitskraft bei der Sortierung im Postamt entfällt
und andererseits der vorgenannte "of line" - Betrieb vermieden werden kann.
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Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß die zu versendenden Gegenstände
in einem Drucker oder einer sonstigen Adressiervorrichtung außer mit einem normal
lesbaren Aufdruck noch mit einer die Postleitzahl bzw. den Bestimmungsort kennzeichnenden,
maschinell lesbaren Markierung versehen werden, daß diese Markierung bei der weiteren
Bearbeitung der Gegenstände registriert und die registrierte Information einem von
den Gegenständen oder/und deren Umhüllung in der Reihenfolge der Registrierung passierten
Kodierdrucker zur Steuerung eines auf die Gegenstände oder/und deren Umhüllung aufzubringenden,
deren Bestimmungsort entsprechenden Aufdruckes zugeführt wird. Der zu versendende
Gegenstand, ein Brief oder eine Postkarte, beispielsweise
das zu
versendene Formular, wird also bereits beim Aufdurck der üblichen Anschrift mit
einer die Bedienungsperson am Kodierdrucker im Postamt ersetzenden Markierung versehen,
die später beim Durchlauf durch den Eodierdrucker die richtige Steuerung desselben
bewirkt. Durch die Maßnahmen der Erfindung kommt man also zu einem on linse - Betrieb.
Eine besondere Speicherung der aufzudruckenden Information erübrigt sich. Die zu
versendenden Gegenstände können beliebig lange nach dem eigentlichen Adressieren
weiter verarbeitet werden unabhängig vom Betrieb der Datenverarbeitung, so daß das
Verfahren sehr wirtschaftlich ist. Kontrollen der bedruckten und markierten Gegenstände
sind leicht möglich.
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Bei einer zeitlichen Differenz zwischen der Registrierung der auf
dem einzelnen Gegenstand aufgebrachten Markierung und dem entsprechenden Aufdruck
des Kodierdruckers ist es im Rahmen der Erfindung möglich, daß die steuernde Information
gespeichert und mit entsprechender zeitlicher Verschiebung dem Kodierdrucker zugeführt
wird, so daß der Aufdruck erst dann erfolgt, wenn der mit der entsprechenden, bereits
früher registrierenden Markierung versehene Gegenstand sich im Kodierdrucker befindet.
Sollen die markierten Gegenstände mit einer geeigneten Umhüllung versehen und verpackt
werden, sollen beispielsweise die Formulare in geeignete Briefumschläge gesteckt
werden, so kann gemäß der Erfindung der Aufdruck des Kodierdruckers auf den Gegenständen
zugeführte und sie aufnehmende Umhüllungen aufgebracht werden, und zwar vorzugsweise
bevor diese mit den
Gegenständen vereinigt werden. Das automatische
Verpacken und insbesondere das automatische Kuvertieren von Formularen oder dgl.
ist bereits bekannt. Die Umhüllungen müssen lediglich in der gleichen Reihenfolge
wie die der Registrierung der von ihnen aufzunehmenden Gegenstände durch den Kodierdrucker
gefördert zu werden.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, daß die Markierung auf den Gegenständen in Sorm von mehreren, entweder
nebeneinander in einer Zeile angeordneten oder untereinander in aufeinanderfolgenden
Zeilen angeordneten, jeweils ein bit" darstellenden Zeichen aufgebracht wird. Die
erste Methode kann zwar bei der Verarbeitung von Endlosformular unter Umständen
einen großen Aufwand an Abtastmitteln zur Registrierung der Markierung erfordern,
sie empfiehlt sich jedoch dann, wenn der vom Drucker zu leistende Aufdruck weniger
Zeilen umfaßt, als im zweiten Fall zur Kennzeichnung der Postleitzahl oder dgl.
Zeichen erforderlich sind.
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Natürlich erfordert die Unterbringung solcher Zeichen einen entsprechenden
Aufwand an Programmierarbeit und Speicherplätzen in der Datenverarbeitungsanlage.
Derartige Programmierarbeiten sind jedoch dem Fachmann geläufig, und die erforderliche
Reserve an Speicherplätzen ist in den meisten DV-Anlagen stets noch vorhanden Gemäß
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Abtastung der Markierung durch
eine Relativbewegung zwischen
dem einzelnen Gegenstand und einer
Registriereinrichtung vorgenom men. Diese Bewegung kann beispielsweise so ausgeführt
werden, daß die Zeichen gleichzeitig an der Registriereinrichtung vorbeibewegt werden.
Dies ist dann der Fall, wenn die einzelnen Zeichen der Markierung nebeneinander
in einer Reihe senkrecht zur Richtung der Relativbewegung auf dem Gegenstand angeordnet
sind. Die Registrierung erfolgt in diesem Fall sehr rasch, man benötigt jedoch in
der Regel für jedes einzelne Zeichen ein spezielles Abfühl- oder Abtastorgan. Will
man diesen Aufwand an Abtastmitteln vermeiden, so kann im Rahmen der Erfindung die
Relativbewegung auch so durchgeführt werden, daß die Zeichen nacheinander an der
Registriereinrichtung vorbeibewegt werden. Bei einer Ausführungsform der Erfindung
ha t es sich als vorteilhaft erwiesen, daß jede durch die Markierung darzustellende
Dezimalziffer durch vier bits" dargestellt wird. Bei den in der Regel aus vier Ziffern
bestehenden Postleitzahl kommt man daher mit insgesamt 16 bits" aus. Bei dieser
noch nicht allzu großen Anzahl von Zeichen kann auch wegen der vorhandenen Redundanz
eine gewisse Informationskontrolle durchgeführt werden.
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Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
geht aus von einer Maschine zum Bearbeiten von nacheinander angelieferten Gegenständen,
insbesondere von Formularen oder dgl.. Das Wesen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, daß sie eine Einrichtung zum Registrieren, also zum Lesen v bzw.
Abfühlen einer auf den einzelnen Gegenständen in einem
vorgeschiteten
Druck-er oder sonstgen Adressiervorrichtung aufgebrachten Markierung aufweist, daß
ein an sich bekannter Koierdrucker zum Aufbringen eines der Markierung entsprechenden
Aufdruckes auf den Gegenständen oderXund auf sie aufnehmenden Umhüllungen sowie
BördermM*el zum Transport der Gegenstände oder/und deren Umhüllung zum Kodierdrucker
vorgesehen sind, und daß ferner eine Einrichtung zum Übertragen einer aus der abgefühlten
Markierung entnehmbaren Information an den Kodierdrucker und zur zeitgerechten Betätigung
desselben vorgesehen ist. Im einfachten Fall kann beispielsweise eine Fördereinrichtung
für die Gegenstände vorgesehen sein, die diese unmittelbar bevor sie oder/und ihre
Umhüllung dem Druckmechanismus des Kodierdruckers ausgesetzt werden, in den Bereich
der Registriereinrichtung bringt, durch die die zur Betätigung des Kodierdruckers
und Steuerung seines Aufdruckes erforderliche Markierung abgetastet wird.
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Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Registriereinrichtung
mindestens ein Fotoelement, insbesondere eine Fotozelle auf. Mit einer solchen Fotozelle,
die in einen oberhalb der vorbeitransportierten Gegenstände, insbesondere Formulare,
angeordneten Tastkopf eingebaut sin kann, läßt sich beispielsweise eine an einer
bestimmten Stelle einer vorbeitransportierten Fläche aufgebrachte Markierung in
Form von unterschiedlichen Schwärzungen oder dgl. ohne weiteres erkennen und registrieren.
Falls ein Abstand bzw. mehrere Arbeitstakte der Vorrichtung zwischen der Registrierung
und dem Anbringen des Aufdruckes im Kodierdrucker liegen, sieht die Erfindung
vor,
daß die Einrichtung zum Übertragen der Information und Betätigen des Kodierdruckers
eine Sciliebespeicherkette oder dgl. aufweist, durch die eine Nachbildung des Abstandes
zwischen Registrierung und Aufdruck in bekannter Weise erreicht werden kann, so
daß jeder Markierung der richtige Aufdruck zugeordnet wird. Soweit die von der Fotozelle
oder einem entsprechenden Abtastorgan in Form von Impulsen oder dgl.
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gelieferte Information zur Betätigung des Kodierdruckers noch nicht
ausreichend ist, kann natürlich vorher noch eine Verstärkung und/oder Umkodierung
vorgenommen werden.
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Wie bereits angedeutet, kann die die Registriereinrichtung aufweisende
Maschine verschiedener Art sein. Eine besonders vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Maschine zum Verarbeiten von
Endlosformular, insbesondere eine Papierschneidemaschine, umfaßt, in deren Bereich
die Registriereinrichtung vorgesehen ist. Nach dem Schneiden der Formulare können
diese im nachgeschalteten Kodierdrucker mit dem ihrer Anschrift entsprechenden Aufdruck
versehen und dann versendet werden. Die Formulare brauchen jedoch nicht unbedingt
offen @ wie etwa eine Postkarte, versendet zu werden. Im Rahmen der Erfindung besteht
insbesondere die Nöglichkeit, daß der odierdrucker mit einem an sich bekannten Kuvertierautomaten
zum Einhüllen der mit der Markierung versehenen Formulare oder dgl0 in Briefumsthlage
kombiniert und zum Bedrucken der ihn passierenden Umschläge ausgebildet ist.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise und schematisch
dargestellt. Es zeigen: Fig. 1: eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens bei der Versendung von Formularen,
Fig. 2. verschiedene Möglichkeiten einer Markierung von Endbis 4 losformularen,
Fig. 5 : eine mögliche Anordnung für den Formulartransport bis 7 bei einer Schneidemaschine.
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In Fig, lwird in einem Drucker oder einer sonstigen Adressiervorrichtung
(1) Endlosvormular (2) neben der üblichen Anschrift noch mit einer dem Bestimmungsort,
insbesondere der Postleitzahl, gemäß einem bestimmten Code entsprechenden, maschinell
lesbaren Markierung versehen. Nach dem Bedrucken wird das Endlosformular vom Drucker
(1) in Pfeilrichtung (3) ausgegeben und kann in Form eines Leporellostapels 4 bis
zur weiteren Verarbeitung gelagert werden.
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Die Form der Markierung kann dem einzelnen Bedarfsfall angepaßt die
Erfolgt beispielsweise später eine Abtastung mittels Fotozellen oder dgl., so kann
eine Markierung aus mehreren Zeichen darin bestehen, daß an bestimmten Stellen der
im allgemeinen bellen Unterlage sich jeweils eine Schwärzung befindet oder keine
Schwärzung vorgeschen ist, so deß am Ausg@ng der Fotozelle in bekannter Weise ein
die betreffende Stelle
kennzeichnendes 0 - oder 1 - Signal erhalten
werden kann.
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Auch die Form der Schwärzung kann grundsätzlich beliebig sein.
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Sie muß lediglich so stark sein, daß durch sie das Verhalten einer
Fotozelle gesteuert, also gegenüber einer ungeschwärzten Stelle geändert werden
kann.
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In den Beispielen gemäß Figur 2 und 3 ist eine Markierung in Form
von geschwarzten und nicht geschwärzten Stellen 5 am äußeren Rand eines Endlosformulares
6 neben den Lochungen 7 vorgesehen. In den bezeichneten Beispielen ist eine Schwärzung
jeweils durch ein kleines X angedeutet. Es können natürlich ebensogut hinreichend
dicke Punkte, Striche oder sonstige Zeichen aufgedruckt werden, deren geschwärzte
Fläche genügend groß ist, um eine Fotozelle zum Ansprechen zu bringen. Im Beispiel
der Figur 2 sind die einzelnen Zeichen jeweils untereinander im Abstand einer Druckerzeile
am äußeren Rand angeordnet. Ihre Anordnung entspricht gemäß einem vorher festgesetzten
Code bei spielsweise einer Postleitzahl 2100, die ohnehin vom Drucker zusammen mit
der Anschrift 8 auf dem Endlosformular 6 aufzudrucken ist.
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Im Rahmen der Erfindung besteht jedoch auch, falls der Drucker weniger
als 16 Zeilen zu drucken hat, ohne weiteres ie Möglichkeit die Zeichen auf mehrere
kurze Reihen an verschiedenen Stellen des Formulares zu erteilen, wie dies beispielsweise
Figur 3 zeigt.
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Hier sind 16 Zeilen auf zwei Reihen der Länge L' und L'' an den beiden
Randern des Formulares 6 aufgeteilt. Diese Aufteilung der Zeichen 5 der markierung
auf verschiedene Stellen des Formulars ist lediglich eine Frage des Programmieraufwands
und der Zahl der S@eicherplätze der den Drucker 1 steuernden Anlage.
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Figur 4 zeigt eine weitere Möglichkeit der Anordnung der Zeichen (5)der
Markierung auf dem Endlosformular (6). Hier sind die Zeichen nebeneinander angeordnet.
Sie können also alle auf einmal gedruckt werden, insbesondere gleichzeitig mit einem
Teil der Anschrift 8, da diese'in der Regel nur einen kleinen Teil der-gesamten
verfügbaren Zeilenbreite beansprucht.
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Die weitere Bearbeitung des so markierten Endlosformulars (6) zeigt
Fig. 1. In diesem Beispiel wird das Endlosformular (6) durch eine Schneidemaschine
(10) von einem Beporellstapel (9) in Pfeilrichtung (11) abgezogen und in bekannter
Weise durch eine Schneidevorrichtung zerschnitten. Die einzelnen Formular abschnitte
(12) werden über eine Förderstrecke (13) in Pfeilrichtung (14) einer Kuvertiermaschine
(15) zugeführt. Im Bereiche der Schneidemaschine (10) ist eine Registriereinrichtung
in Form von mindestens einer Fotozelle (16) vorgesehen0 Diese Fotozelle (16) ist
so angeordnet, daß beim Transport des Formulars (6), durch die Schneidemaschine
(10), diejenigen Stellen des Formulars (6), welche die Zeichen (5) der Markierung
aufweisen unmittelbar an ihr vorbeibewegt werden, so daß an ihrem Ausgang entsprechende
Signale entstehen, je 5 nach dem ob eine mit einer Schwärzung versehene oder eine
schwärzung freie Stelle der Markierung an ihr vorbeitransportiert wird.
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H-ierzu ist noch eine Lampe (17) vorgesehen, so daß die foto zelle
(16) von dem durch die Markierung (5) reflektierten Licht der Lampe (17) beaufschlagt
wird. An die Fotozelle (16) kann eine Verstärkerstufe (18) angeschlossen sein9 in
der auch bei Bedarf die Fotozellensignale so umk.odiert werden können, daß durch
sie ein nachfolgender Kodierdrucker betätigt
werden kann. An den
Ausgang der Einheit (18) ist eine Schiebespeicherkette (19) oder dgl. angeschlos-sen.
Diese Schieberspeicherkette (19) sorgt in bekannter Weise dafür, daß die der Fotozelle
(16) entnommene Information in dem Augenblick an den Eingang eines (20) Kodierdruckers
gelangt und diesen entsprechend betätigt, wenn auch der die dieser Information entsprechende
Markierung aufweisende Formularabschnitt (12) oder ein diesen Formularabschnitt
in der Kuvertiermaschine (15) aufnehmender Briefumschlag. (21) dem Kodierdrucker
(20) zugeführt ist und sich genau gegenüber von dessen Druckorgan befindet. Die
Schiebespeicherkette (19) stellt also- eine Nachbildung der Strecke des Papierflusses
von der Registrierung bis zum Augenblick des Aufdruckes auf das der früheren Markierung
entsprechende Element dar.
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Im Beispiel der Figur 1 werden gleichzeitig mit den Formularabschnitten
(12) Briefumschläge (2) über eine weitere Förderstrecke (22) in Pfeilrichtung (23)
der Kuvertiermaschine -(15) bzw. dem Drucker (20) zugeführt. Es erscheint zweckmäßig,
dia Umschläge (21) vor- dem Einfüllen der- Formularabsohnitte (12) zuerst dem Drucker
(20) zuzuführen und sie mit dem entsprechenden Aufdruck zu versehen. Es ist im Rahmen
der Erfindung jedoch auch durchaus möglich, erst die Formularabschnitte (12) zu
kuvertieren und die gefüllten Briefumschläge dann dem Drucker 20 zum Anbringen des
Aufdruckes zuzuführen. Dies ist lediglich eine Frage der Ausbildung des Fördermechanismus
in den Einheiten (15) und (20), wobei auch die Schiebespeicher.
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kette (19) entsprechend der Zahl der Arbeitstakte zwischen Registrierung
und Aufdruck auszubilden ist. Am Eingang des
Druckers (20), der
an den Ausgang der Schiebespeicherkette (19) angeschlossen ist, kann erforderlichenfalls
auch eine Umkodierung der aus der Schiebespeicherkette (19) entnommenen Information
in eine für die Betätigung des Kodierdruckers geeignete Form vorgenommen werden.
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Die Registrierung in der Schneidemaschine (10) kann mit einer einzigen
Fotozelle (16) erfolgen, wenn das Endlosformular (6), wie in Figur 2 dargestellt,
mit einer aus in einer Reihe untereinander angeordneten. Zeichen (5) bestehenden
Markierung versehen ist, wobei angenommen ist, daß das Formular in Richtung des
Pfeiles (24) - Fig. 2 - durch die Maschine transportiert wird.
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Im Falle einer Markierung gemäß Fig. 3 wären dann 2 Fotozellen erforderlich,
die über den beiden Randbereichen des in Richtung (24) durch die Maschine (10) transportierten
Formulare (6) unmittelbar über der zu registrierenden Spur L' und L'' angeordnet
sein müssen.
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Sind; die Zeichen (5) der Markierung, wie in Figur 4 dargestellt,
nebeneinander in eine Zeile gedrückt, so ist bei Registrierung während des Durchlaufes
das Endlosformulars (6) in Richtung (24) durch die Schneidemaschine (10) zuin Abtasten
der Markierung für jedes einzelne Zeichen (5) eine Fotozelle erforderlich, um festzustellen,
ob an der diesem Zeichen entsprechenden Stelle eine Schwärzung vorliegt oder nicht.
Im Rahmen der Erfindung kann man jedoch auch mit einer einzelnen Fotozelle auskommen,
wenn man die Abtastung erst nach der Schneidevorrichtung durchführt,
indem
der abgetrennte Formularabschnitt (12) dann quer zur bisherigen Fördereinrichtung
(24) in Richtung des Pfeiles (25) (Fig. 4) transportiert wird. Eine solche Möglichkeit
ist in den Figuren 5 bis 7 angedeutet.
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Das Endlosformular (6) wird in Pfeilrichtung (11') durch eine Vorschubeinrichtung
(26) durch die Schneidemaschine (10) transportiert. Der Vorschub erfolgt in bekannter
Weise mittels in die Lochungen (7) an den beiden Rändern des Endloeformualres (6)
eingreifenden Stachelketten (27) der Vorschubeinrichtung (26). Von diesem Endlosformular
(6) werden in ebenfalls bekannter Weise die einzelnen Formularabschnitte (12) durch
eine im wesentlichen aus einem Messer (28) und einem Widerlager (29) bestehenden
Schneideeinrichtung abgeschnitten. Nach dem Schnitt fallen die Abschnitte (12) auf
eine quer zur Förderrichtung des Endlosformulars (6) verlaufende Förderbahn (13'),
die erforderlichenfalls ein entsprechendes Gefälle aufweist, und werden auf dieser
in Pfeilrichtung (14') zu der Kuvertiermaschne (15) bzw. zum Kodierdrucker (20)
transportiert. Oberhalb der Förderbahn (13') sind, ähnlich wie in Figur 1 eine Fotozelle
(16') und eine Lampe (17') vorgesehen, und zwar an einer Stelle an welcher sich
die Fotozelle beim Transport des Formularabschnittes (12) in Richtung (149) auf
der Förderbahn (13') ge nau oberhalb derjenigen Zeile befinde welche die Markierung
(5) eingdruckt ist. Die Fotozelle (16') nimmt also ebenfalls eine der Art und der
Anzahl der Zeichen entsprechende Information auf, dio in gleicher Weise wie oben
bei der Fig. 1 beschrieben,
zur Steuerung des Kodierdruckers benutzt
werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich noch in verschiedener Weise
variieren und kann in entsprechend abgewandelten Vorrichtungen und Anordnungen ausgeführt
werden. So kann an Stelle eines Kuvertierautomaten auch eine Verpackungsmaschine
treten, falls es sich nicht um die Bearbeitung von Formiitaren oder dgl. sondern
von anderen, entsprechend markierten Gegenständen handelt. Im Rahmen der Erfindung
ist es auch denkbar, die Registriereinrichtung beispielsweise in Verbindung mit
einer Frankiermaschine vorzusehen, welcher die entsprechend adressierten und mit
der zugehörigen Markierung versehenen, bereits gefüllten oder nicht gefüllten Briefumschläge
zugeführt werden, bevor sie dann in einem nachgeschalteten Xodierdrucker den für
die Sortierung im Postamt erforderlichen Aufdruck erhalten. Ebenso ist es natürlich
bei der Anordnung gemäß Fig. 1 auch möglich, das Endlosformular vom Drucker 1 ohne
Zwischenablage gleich weiter zur Papierverarbeitungsmaschine (10) zu fördern, wie
dies durch die gestrichelte Linie (30) zwischen den Stapeln (4 und 9) angedeutet
ist. Die Erfindung ist daher nicht auf die beschriebenen Beispiele beschränkt.
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Patentansprüche: