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DE19981585B4 - Anordnung zur Befestigung eines rohrförmigen Elements an einem Strukturelement einer Kraftfahrzeugkarosserie - Google Patents

Anordnung zur Befestigung eines rohrförmigen Elements an einem Strukturelement einer Kraftfahrzeugkarosserie Download PDF

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DE19981585B4
DE19981585B4 DE19981585T DE19981585T DE19981585B4 DE 19981585 B4 DE19981585 B4 DE 19981585B4 DE 19981585 T DE19981585 T DE 19981585T DE 19981585 T DE19981585 T DE 19981585T DE 19981585 B4 DE19981585 B4 DE 19981585B4
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Abstract

Anordnung (10) zur Befestigung eines rohrförmigen Betätigungszylinders (12) zwischen zwei Positionen, einer Einbau- und einer Verriegelungsposition, in einer Fahrzeugkarosserie, umfassend Mittel zur Sicherung des Zylinders (12) gegen axiale Verschiebung, die von vorn nach hinten eine Querfläche des Zylinders (12), axiale elastische Mittel, eine Wand (20) der Karosserie, durch die eine Öffnung (18) hindurchgeht, und eine Quernase (34) umfassen, die durch einen Ausschnitt (40) der Öffnung (18) hindurchgeht und die axiale Sicherung des Zylinders (12) ermöglicht, wenn eine Drehung des Zylinders (12) ihn verriegelt, wobei die Wand (20) zwischen der Auflagefläche, den axialen elastischen Mitteln und der Nase (34) eingeklemmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Drehsicherung des Körpers (16) eine mit dem Zylinder (12) verbundene Manschette (56) umfassen, von der ein axialer Nocken (68) durch die Öffnung (18) der Wand (20) hindurchgeht, um bei der Verriegelungsdrehung des Körpers (16) an der Wand (20) zum Anschlag zu kommen, und von der axiale Zähne (72) bei der Drehung des Zylinders (12) in die Wand (20) eindringen, um ihn zu sichern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Befestigung eines hydraulischen Betätigungszylinders an einem Strukturelement einer Kraftfahrzeugkarosserie.
  • Die Erfindung betrifft im einzelnen eine Anordnung für die an einem Strukturelement einer Kraftfahrzeugkarosserie vorgenommene Befestigung eines hydraulischen Betätigungszylinders mit einer rohrförmigen axialen Gesamtform, insbesondere zur Betätigung einer Kupplung oder von Bremsen des Fahrzeugs, wobei der Betätigungszylinder beweglich zwischen einer Einbauposition im Strukturelement der Fahrzeugkarosserie und einer Position zur Verriegelung im Verhältnis zum Strukturelement der Fahrzeugkarosserie gelagert ist, in der er im Verhältnis zum Strukturelement der Fahrzeugkarosserie durch Sicherungsmittel gesichert ist, wobei Mittel zur Sicherung gegen eine geradlinige Verschiebung entlang der Achse des Zylinders von vorn nach hinten eine Auflagefläche, die sich von einem Hauptkörper des Zylinders aus quer erstreckt, axiale elastische Mittel, eine fest mit dem Strukturelement der Karosserie verbundene Wand, durch die eine Öffnung hindurchgeht, und wenigstens eine Nase umfassen, die sich vom Hauptkörper aus quer erstreckt, die beim Einbau durch einen formschlüssigen Ausschnitt hindurchgeht, der sich von der Öffnung aus radial erstreckt, wobei die Nase die verschiebungssicherung des Körpers im Verhältnis zur Karosserie ermöglicht, wenn eine Drehung des Körpers um seine Achse ihn von seiner Einbauposition zu seiner verriegelungsposition bringt und das Einklemmen der Wand zwischen der Auflagefläche, den elastischen Mitteln und der Nase herbeiführt.
  • Es sind zahlreiche Beispiele von Anordnungen zur Befestigung eines hydraulischen Betätigungszylinders mit einer rohrförmigen axialen Gesamtform an einem Strukturelement einer Kraftfahrzeugkarosserie bekannt.
  • In erster Linie sind herkömmliche Anordnungen bekannt, bei denen der Betätigungszylinder direkt an einer Stirnwand des Fahrzeugs, beispielsweise anhand von Stiftbolzen, Schrauben oder Muttern, befestigt ist.
  • Derartige Anordnungen weisen den Vorteil auf, daß sie Betätigungszylinder mit einfacher Form verwenden, die daher kostengünstig als Formteil auszuführen sind.
  • Diese Einbauarten sind jedoch insofern mit vorgaben verbunden, als der Einbau eines Betätigungszylinders der vorgenannten Art eine gute Koaxialität der Verankerungspunkte des Betätigungszylinders und der Löcher der Stirnwand voraussetzt.
  • Um diesen Nachteil zu beseitigen, sind Einbauarten der vorstehend beschriebenen Art, die häufig als "Bajonett"-Einbau bezeichnet werden, in Betracht gezogen worden, die einen schnellen Ein- oder Ausbau des Betätigungszylinders im Strukturelement der Fahrzeugkarosserie, insbesondere in der Stirnwand des Fahrzeugs ermöglichen.
  • Die GB 2.163.475 A beschreibt eine derartige Anordnung, bei welcher der Betätigungszylinder drei Nasen umfaßt, die gleichzeitig die Verschiebungssicherung und die Drehsicherung des Betätigungszylinders herbeiführen.
  • Dazu umfaßt der Betätigungszylinder einen "U"-förmigen Spannstift, der radial an zwei parallelen Einsenkungen des Zylinderkörpers eingesetzt ist, der an einer Vorderseite des Trägers und an einer Rückseite eines radialen Kragens des Körpers des Betätigungszylinders anliegt. Der Betätigungszylinder umfaßt im übrigen drei winklig gleichmäßig verteilte Nasen, deren Vorderseiten Zähne umfassen, die dazu bestimmt sind, mit Rasten einer Rückseite des Trägers zusammenzuwirken, wenn der Spannstift den Körper des Betätigungszylinders axial beaufschlagt.
  • Diese Anordnung weist den Nachteil auf, daß sie eine angemessene Winkelpositionierung der Zähne des Zylinders gegenüber den Rasten des Trägers erfordert, wodurch sich der Einbau entsprechend schwierig gestaltet.
  • Darüber hinaus erfordert die besondere Form der Nasen ein Formwerkzeug mit einer besonders komplexen Form und ein kostenaufwendiges Formverfahren, wobei die Oberflächenbeschaffenheit der Zähne als Voraussetzung für eine gute Positionierung des Betätigungszylinders im Verhältnis zur Stirnwand des Fahrzeugs erforderlich ist.
  • Um diesen Nachteil zu beseitigen, schlägt die Erfindung eine Anordnung eines Betätigungszylinders vor, bei der die Verschiebungssicherungsmittel und die Drehsicherungsmittel unabhängig voneinander ausgeführt sind.
  • Dazu schlägt die Erfindung eine Anordnung der vorgenannten Art vor, die dadurch gekennzeichnet ist, daß Mittel zur Drehsicherung des Körpers im Verhältnis zur Wand eine Manschette umfassen, die drehfest mit dem Körper verbunden ist, die zwischen den axialen elastischen Mitteln und der Wand eingefügt ist und die wenigstens einen Nocken umfaßt, der sich axial durch die Öffnung der Wand hindurch erstreckt, um an der wand zum Anschlag zu kommen, wenn der Körper aus seiner Einbauposition drehend zu seiner verriegelungsposition gebracht wird, und die wenigstens einen drehfest mit dem Körper verbundenen Zahn umfassen, der sich axial am Rand des Körpers erstreckt, um in die wand einzudringen, wenn der Körper von seiner Einbauposition drehend zu seiner Verriegelungsposition gebracht wird, und um den Körper in der verriegelungsposition zu sichern.
  • Nach anderen Merkmalen der Erfindung ist folgendes vorgesehen:
    • – Der Körper umfaßt an seinem Umfang wenigstens eine Nase, die einem formschlüssigen Ausschnitt der Öffnung zugeordnet ist.
    • – Die Manschette hat eine allgemein zylindrische Form und umfaßt eine hintere Querwand, die eine kreisförmige Öffnung und einen Ausschnitt, identisch wie derjenige des Körpers, enthält, um seine Anbringung am Körper zu ermöglichen.
    • – Die Manschette umfaßt eine geradlinige Kante, die tangential zum Rand ihrer kreisförmigen Öffnung angeordnet und dazu bestimmt ist, mit einer formschlüssigen Abflachung zusammenzuwirken, die am Umfang des Körpers angeordnet ist, um die Manschette drehfest mit dem Körper zu verbinden.
    • – Der Nocken ist auf einer Rückseite der hinteren Querwand der Manschette, am Rand einer in etwa radialen Kante des Ausschnitts, angeordnet.
    • – Die Manschette ist als Formteil aus Kunststoff ausgeführt.
    • – Die Manschette ist durch Tiefziehen eines Blechs ausgeführt.
    • – Der Nocken wird durch eine axiale Umbiegung des Blechs der Manschette gebildet und ist nach hinten ausgerichtet.
    • – Der Zahn erstreckt sich von einer Vorderseite der Nase des Körpers aus.
    • – Der Zahn ist an der Rückseite der hinteren Querwand der Manschette angebracht.
    • – Der Zahn wird durch eine axiale Umbiegung des Blechs der Manschette gebildet, die am Rand des Ausschnitts angeordnet und nach hinten gerichtet ist.
    • – Die Auflagefläche des Körpers gehört zu einem radialen ringförmigen Kragen.
    • – Die elastischen Mittel umfassen eine Federscheibe, die auf einer rückseitigen Fläche des Kragens und auf einer vorderen Innenfläche der Manschette zur Anlage kommt.
    • – Die Manschette kann sich auf dem Körper zwischen zwei Endpositionen verschieben, einer ersten vorderen Position, in der die vordere Innenfläche der Manschette durch die Federscheibe beaufschlagt wird, und einer zweiten hinteren Anschlagposition, in der sich ein radialer Wulst, der an einer Innenwand der Manschette angebracht ist, in Richtung der Achse des Zy linders erstreckt, um die Manschette auf dem Kragen eingeschoben zu sichern.
    • – Die wand ist an einem Träger angebracht, der gegenüber einer in das Strukturelement der Karosserie eingearbeiteten Öffnung angeordnet ist, und umfaßt zwei an ihren Enden durchbrochene Ansätze, die den Einbau des Trägers an dem Strukturelement der Karosserie durch Verschrauben ermöglichen.
    • – Der Körper umfaßt an seinem Umfang wenigstens zwei gleichmäßig verteilte Nasen mit unterschiedlichen Formen, die wenigstens zwei formschlüssigen Ausschnitten der Öffnung zugeordnet sind, um eine Winkelvorpositionierung des Körpers bei seiner Einführung in die Öffnung zu ermöglichen.
    • – Die geradlinige Kante verbindet zwei aufeinanderfolgende Ausschnitte in ihrem Anschlußbereich an die Öffnung miteinander.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung, zu deren Verständnis auf die beigefügten Zeichnungen verwiesen wird. Darin zeigen im einzelnen:
  • 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 2 eine Seitenansicht einer Anordnung entsprechend 1 in zusammengebauter Darstellung;
  • 3 eine endseitige Ansicht der Ausschnitte der Öffnung des erfindungsgemäßen Trägers;
  • 4 eine endseitige Ansicht einer erfindungsgemäßen Manschette;
  • 5 eine endseitige Ansicht eines erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 6 eine endseitige Ansicht zur Veranschaulichung eines erfindungsgemäßen Betätigungszylinders vor seinem Einsetzen durch die Öffnung;
  • 7 eine endseitige Ansicht zur Veranschaulichung eines erfindungsgemäßen Betätigungszylinders während seines Einsetzens in die Öffnung;
  • 8 eine endseitige Ansicht zur Veranschaulichung eines erfindungsgemäßen Betätigungszylinders nach seinem Einsetzen in die Öffnung und nach seiner Drehung;
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer gewellten Federscheibe zu einer zweiten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 10 eine perspektivische Ansicht einer Federscheibe aus einem gekrümmten und geteilten Draht zur ersten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 11 eine perspektivische Ansicht einer Federscheibe aus Elastomer zur ersten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 12 eine perspektivische Ansicht einer geteilten Federscheibe zur ersten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 13 eine perspektivische Ansicht einer Manschette aus Kunststoff zur zweiten Ausführungsart des erfindungsgemäßen Betätigungszylinders;
  • 14 eine im Axialschnitt ausgeführte Detailansicht zur Veranschaulichung des Einbaus des Betätigungszylinders gemäß der zweiten Ausführungsart der Erfindung.
  • In der nachstehenden Beschreibung bezeichnen identische Bezugsnummer jeweils identische Teile oder Teile mit gleichartigen Funktionen.
  • In 1 ist die Gesamtheit einer Anordnung 10 zur Befestigung eines hydraulischen Betätigungszylinders 12 an einem Strukturelement einer Karosserie 14, insbesondere an einer Stirnwand, eines (nicht dargestellten) Kraftfahrzeugs zu erkennen. Das Element 14 ist fest.
  • Bekannterweise umfaßt der Betätigungszylinder 12 einen Körper 16 mit einer rohrförmigen axialen Gesamtform, der beispielsweise als Formteil aus einem metallischen Werkstoff oder aus Kunststoff ausgeführt ist.
  • Der Körper 16 des Betätigungszylinders 12 ist bekannterweise dazu bestimmt, durch eine Öffnung 18 einer wand 20 eingebaut zu werden, die fest mit dem Strukturelement 14 der Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Die Wand 20 kann einstückig mit dem Strukturelement 14 der Karosserie ausgeführt sein, wie dies beispielsweise der Fall ist, wenn die Wand 20 zu einer Stirnwand des Fahrzeugs gehört.
  • In der bevorzugten Ausführungsart der Erfindung gehört die Wand 20 jedoch zu einem Träger 22, der an dem Strukturelement 14 der Fahrzeugkarosserie befestigt ist.
  • Dazu umfaßt der Träger 22 einen in etwa zylindrischen Körper 24, der dazu bestimmt ist, den Betätigungszylinder 12 aufzunehmen, und ein ebenes Fußstück 26, das zwei Ansätze 28 umfaßt, die an ihrem Ende jeweils axiale Löcher 30 aufweisen, die dazu bestimmt sind, den Durchgang von (nicht dargestellten) Schrauben zur Befestigung an der Stirnwand 14 des Fahrzeugs zu ermöglichen.
  • Der Zylinder 12 ist beweglich zwischen einer Einbauposition im Träger 22 und einer Verriegelungsposition im Träger 22 gelagert.
  • Bekannterweise umfaßt der Körper 16 des Zylinders 12 an seinem hinteren Ende 32 wenigstens eine Quernase 34, die, wie weiter unten erläutert, dazu bestimmt ist, die Befestigung des Betätigungszylinders 12 im Träger 22 zu ermöglichen. In der bevorzugten Ausführungsart der Erfindung und ohne einschränkende Wir kung für die Erfindung umfaßt der Körper 16 vier winklig gleichmäßig verteilte Nasen 34, die einstückig mit dem Zylinder 12 ausgeführt sind. Eine gute mechanische Festigkeit der Nasen 34 im Verhältnis zum Körper 16 aus formbarem Werkstoff wird vorteilhafterweise durch Rippen 36 erzielt, die sich zwischen rückseitigen Flächen 38 der Nasen 34 und dem Umfang des Körpers 16 erstrecken. Die Nasen 34 und ihre Rippen 36 sind auch in 5 dargestellt, die den Körper 16 des Zylinders 12 veranschaulicht, der hier auf der Basis von faserverstärktem Kunststoff ausgeführt ist.
  • Beim Einbau wird der Zylinder 12 zunächst von vorn nach hinten eingesetzt, so daß die Nasen 34 durch Ausschnitte 40 der Öffnung 18 hindurchgehen, die formschlüssig mit den Nasen 34 ausgeführt sind. Die durch die Ausschnitte 40 vergrößerte Öffnung 18 weist daher in etwa die Form eines vierschenkligen Sterns auf. Wie in den 1 und 5 dargestellt, sind die Nasen 34 vorteilhafterweise jeweils voneinander verschieden ausgeführt, was ebenso für die zugehörigen Ausschnitte 40 des Trägers 22 gilt, die in 3 zu erkennen sind. Diese Anordnung bewirkt beim Einbau eine einzige mögliche Winkelausrichtung des Zylinders 12 im Verhältnis zum Träger 22, was besonders vorteilhaft für die Positionierung der Anschlüsse ist, die möglicherweise im weiteren Fortgang der Montage des Fahrzeugs am Zylinder 12 auszuführen sind. Insoweit der Zylinder 12 für den Anschluß an verschiedene Hydraulikleitungen des Fahrzeugs bestimmt ist, muß die Definition seiner Winkelposition beim Einbau ein deutig definiert sein, damit ein korrekter Anschluß der Leitungen ausgeführt werden kann.
  • Beim Einbau gehen der Körper 16 und die Nasen 34 von vorn nach hinten durch die Ausschnitte 40 der Öffnung 18 hindurch, woraufhin der Körper 16 etwa um eine Achteldrehung um seine Achse gedreht wird. Der Körper 16 wird elastisch nach hinten zurückgezogen, so daß im Anschluß an diese Drehung des Körpers 16 die Nasen über ihre vorderseitigen Flächen 35 an einstückigen Rücksprüngen 42 zur Anlage kommen, die am Träger 22 zwischen den Ausschnitten 40 der Öffnung 18 angeordnet sind.
  • Dazu umfaßt der Körper einen Kragen 44, der sich radial an der vorderseite der Nasen 34 erstreckt und der einen Durchmesser aufweist, der größer als die radiale Außenabmessung der Nasen 34 ist, so daß er eine durch eine Rückseite 46 gebildete Auflagefläche für eine Federscheibe 48 bilden kann, die vor dem Einbau zwischen dem Kragen 44 und dem Träger 22 eingefügt wird und die auch in 2 dargestellt ist.
  • Die Federscheibe 48 umfaßt vier mit den Nasen 34 formschlüssige Ausschnitte 52, damit sie an der rückseitigen Fläche 46 des Kragens 44 zur Anlage kommen kann, nachdem die Nasen 34 des Körpers 16 durch sie hindurchgegangen sind. Die Federscheibe 48 ist vorteilhafterweise eine in 1 dargestellte tellerförmige Federscheibe des Typs "Tellerfeder", sie kann jedoch auch eine in 9 dargestellte gewellte Federscheibe des Typs "Onduflex", eine in 10 dargestellte Federscheibe aus gekrümmtem und geteiltem Draht, eine in 11 dargestellte Federscheibe aus Elastomer oder eine in 12 dargestellte geschlitzte Federscheibe sein. Diese Federscheiben werden im folgenden noch eingehender beschrieben.
  • Wenn der Zylinder 12 in die Einbauposition gebracht wird, wird die Federscheibe 48 zwischen der rückseitigen Fläche 46 des Kragens 44 und einer rückseitigen Fläche 54 einer Manschette 56 zusammengedrückt, die zwischen der Federscheibe 48 und dem Träger 22 eingefügt ist.
  • Die Manschette 56 ist eine Manschette aus tiefgezogenem Blech oder aus Kunststoff, mit einer in etwa zylindrischen Form, deren hintere Querwand 58 auch eine kreisförmige Öffnung 59 und vier Ausschnitte 60 umfaßt und die dazu bestimmt ist, axial auf dem Körper 16 des Zylinders 12 und auf der Federscheibe 48 aufgesteckt zu werden. Die Manschette 56 ist in den 1 und 4 dargestellt. Der Durchmesser der Manschette 56 ist größer als derjenige der Federscheibe 48, so daß, wenn die Federscheibe 48 und die Manschette 56 axial von hinten nach vorn auf dem Körper 16 des Zylinders 12 aufgesteckt werden, die Federscheibe 48 in der Manschette 56 aufgenommen wird.
  • Der Innendurchmesser der Manschette 56 ist in etwa gleich dem Außendurchmesser des Kragens 44 des Körpers 16, und sie umfaßt an ihrer Innenwand 59 einen Wulst 61, der sich radial nach innen erstreckt, damit die Manschette 56 auf den Kragen 44 aufgeschoben werden kann. Die Manschette 56 kann sich daher im Verhältnis zum Körper 16 axial zwischen zwei axialen An schlagpositionen verschieben, einer vorderen Position, in der ihre Rückseite 54 gegen die Federscheibe 48 stößt, wenn sie zusammengedrückt ist, und einer hinteren Position, in welcher der Wulst 61 die Manschette auf dem Kragen 44 hält, während die Federscheibe 48 entspannt ist.
  • Beim Einbau wird der Körper 16 mit der Federscheibe 48 und der Manschette 56, die in 1 dargestellt sind, gegenüber den Ausschnitten 40 des Trägers 22 angesetzt und anschließend von vorn nach hinten in den Träger 22 eingeführt. 6 veranschaulicht eine nicht übereinstimmende Position des Körpers 16 im Verhältnis zu den Ausschnitten 40, die seinen Einbau im Träger 22 verhindert. Eine korrekte Einführungsposition ist in 7 dargestellt. Die Manschette 56 kommt an der rückseitigen Fläche 50 des Trägers 22 zur Anlage, die in 1 dargestellt ist, und drückt die Federscheibe 48 zusammen. Durch eine Drehung des Körpers 16 kann er von seiner Einbauposition in seine Position mit axialer Verriegelung gebracht werden, in der die vorderseitigen Flächen 35 der Nasen 34 an der rückseitigen Fläche der Querwand 20 des Trägers 22 zur Anlage kommen, was unter der Einwirkung der Rückstellkraft erfolgt, die durch die Federscheibe 48 auf den Kragen 44 des Körpers 16 ausgeübt wird, die durch die Manschette 56 gehalten wird.
  • Diese Konfiguration mit axialer Verriegelung wird unter Bezugnahme auf 2 eingehender beschrieben. 8 veranschaulicht detailliert die Winkelpositionierung der Nasen 34 des Körpers 16 an der rück seitigen Querfläche der Wand 20 zwischen zwei Ausschnitten 40 des Trägers 22.
  • Die axiale Halterung des Zylinders 12 im Träger 22 ist sichergestellt, solange die Nasen 34 eine geeignete Winkelposition einnehmen, wobei jede von ihnen zwischen zwei Ausschnitten 40 des Trägers 22 positioniert ist. Da die Bestimmung dieser Position besonders wichtig ist, umfaßt die Anordnung 10 dazu Mittel zur Drehsicherung des Körpers 16 im Verhältnis zum Träger 22.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung ist die Manschette 56 drehfest mit dem Körper 16 des Zylinders 12 verbunden. Wie in den 1 und 4 zu erkennen ist, verbindet eine zusätzliche geradlinige Kante 64 zwei Ausschnitte 60 der Manschette 56 in etwa entlang einer Tangenten zur kreisförmigen Öffnung 57. Der Körper 16 umfaßt eine Abflachung 66, die zwischen den beiden Nasen 34 in formschlüssiger Ausführung mit den betreffenden Ausschnitten 60 der Manschette 56 angeordnet ist, so daß die Kante 64, wenn die Manschette 56 axial auf dem Körper 16 aufgesteckt ist, in linearem Kontakt mit der Abflachung 66 steht. Die Manschette 56 ist dadurch drehfest mit dem Körper 16 verbunden.
  • Die Abflachung 66 des Körpers 16 ist vorteilhafterweise eine Form, die direkt aus dem Formprozeß des Zylinders 12 hervorgeht. Insoweit im übrigen die Ausführung der Abflachung 66 im Körper 16 einer Verringerung des Durchmessers des zylindrischen Körpers 16 in der zugehörigen Querebene entspricht, ermöglicht diese Anordnung den Verzicht auf die Ausführung von gleichartigen geradlinigen Kanten in der Federscheibe 48 und im Träger 22, wodurch die Formen dieser letztgenannten Teile vereinfacht und ihre Herstellungskosten entsprechend verringert werden können.
  • Die Manschette 56 umfaßt auf ihrer rückseitigen Fläche 58 einen axialen Nocken 68, der unter Bezugnahme auf die 1 und 4 beschrieben wird. Der axiale Nocken 68 erstreckt sich nach hinten und ist an einem radialen Rand 70 eines Ausschnitts 60 angeordnet. Der axiale Nocken 68 ist leicht winklig zum Innern des betreffenden Einschnitts 60 versetzt, so daß er, wenn der Körper 16 mit der Federscheibe 48 und der Manschette 56 in den Träger 22 eingesetzt wird, durch die Öffnung 18 des Trägers 22 hindurchgehen kann. Der axiale Nocken 68 ist an einem Rand 70 des Ausschnitts 60 angeordnet, der so gewählt ist, daß er zwischen der Einbauposition und der Verriegelungsposition eine vollständige Breite eines Einschnitts 40 des Trägers 22 durchläuft, ohne auf die Wand 20 des Trägers 22 zu treffen, so daß er die Definition eines Winkelverstellwegs bezogen auf die Drehung des Zylinders 12 ermöglicht, der einem Winkelabstand α zwischen zwei Rändern eines gleichen Ausschnitts 60 entspricht, wobei der axiale Nocken 68 am Ende des Winkelverstellwegs des Zylinders 12 an einem radialen Rand des Ausschnitts 40 der Wand 20 des Trägers 22 zum Anschlag kommt. Dieser Verstellweg α ist in 8 im einzelnen dargestellt, wobei die Drehrichtung des Zylinders 12 durch den Pfeil angegeben wird.
  • Der Zylinder 12 umfaßt zusätzliche Drehsicherungsmittel, die es dem Körper 16 ermöglichen, seine Winkelanschlagposition am Träger 22 beizubehalten. In der bevorzugten Ausführungsart der Erfindung umfaßt die Manschette 56 an ihrer rückseitigen Fläche 58 angebrachte Zähne 72. Die Zähne 72 sind in den 1 und 4 dargestellt. Die Zähne 72 erstrecken sich axial nach hinten, um in die Vorderseite 50 des Trägers 22 einzudringen und die Drehung des Zylinders 12 in der Gegenrichtung zur Verriegelung zu verhindern. In der bevorzugten Ausführungsart der Erfindung sind die Zähne 72 vorteilhafterweise durch Biegen des Blechs ausgeführt, aus dem die Manschette 56 ausgeführt ist, und aus diesem Grund sind sie vorzugsweise am Rand eines oder mehrerer Ausschnitte 60 angeordnet. Die Zähne 72 bilden vorteilhafterweise einen (nicht dargestellten) spitzen Winkel mit der rückseitigen Fläche 58 der Manschette 56, wobei die Spitze dieses Winkels in der Verriegelungsdrehrichtung des Zylinders gerichtet ist, um die Verriegelung zu fördern und eine unbeabsichtigte Freigabe zu verhindern.
  • Als (nicht dargestellte) Variante können die Zähne 72 in ähnlicher Weise an den Vorderseiten 35 der Nasen 34 des Körpers 16 angebracht sein. In diesem Fall sind die Zähne 72 einstückig mit dem Werkstoff des Zylinders 12 ausgeführt.
  • Alle diese Anordnungen haben jedoch keine einschränkende Wirkung für die Erfindung.
  • Die Manschette 56 kann aus Kunststoff ausgeführt sein, und in dieser Gestaltung werden alle funktio nellen Formen der Manschette 56 durch einen Formvorgang erzielt. 13 veranschaulicht eine Manschette 56, die als Formteil nach einer zweiten Ausführungsart der Erfindung ausgeführt ist. Ähnlich wie bei der vorangehenden Ausführungsart trägt die Manschette 56 die Zähne, den Nocken und die (nicht dargestellten) Ausschnitte auf ihrer rückseitigen Fläche 58, wobei der Wulst 61 beim Einbau, wie in 14 dargestellt, ihre axiale Sicherung im Verhältnis zum Kragen 44 des Körpers 16 des Zylinders 12 ermöglicht. Die Zähne 72 sind nach dieser zweiten Ausführungsart einstückig mit dem Kunststoff der Manschette 56 ausgeführt und beispielsweise auf der rückseitigen Fläche 58 der Manschette 56 zwischen zwei Ausschnitten 60 oder als (nicht dargestellte) Variante am Umfang der rückseitigen Fläche 58 angeordnet.
  • Die 13 und 14 veranschaulichen ebenfalls eine als Variante vorgeschlagene Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16. In diesem Fall umfaßt die Manschette 56 keine Kante 64, der Körper 16 umfaßt keine Abflachung 66, und die Drehverbindung des Körpers 16 und der Manschette 56 ist vorteilhafterweise durch einen axialen Vorsprung 65 ausgeführt, der radial im Innern der Wand 59 der Manschette 56 angeordnet und dazu bestimmt ist, mit einer formschlüssigen Aussparung 67 zusammenzuwirken, die radial am Kragen 44 des Körpers 16 angeordnet ist.
  • Diese Verbindung ist in 14 dargestellt. Der Vorsprung 65 ist einstückig mit dem Kunststoff der Manschette 56 ausgeführt. Die Manschette 56 wird durch eine geeignete Federscheibe 48 elastisch zurückgestellt, die eine Ausnehmung 63 enthält, um den Durchgang des Vorsprungs 65 durch die Federscheibe 48 zu ermöglichen. Eine solche Federscheibe ist insbesondere in 9 dargestellt.
  • Die Ausführung des Vorsprungs 65 hat keine einschränkende Wirkung für die Erfindung, und eine derartige Drehverbindung könnte, ohne einschränkende Wirkung für die Erfindung, bei der ersten Ausführungsart der Manschette 56 vorgesehen sein, wobei der Vorsprung dann durch eine (nicht dargestellte) axiale Umbiegung des Blechs der vorderseitigen Fläche 58 der Manschette 56 gebildet wird.
  • Wie in 14 veranschaulicht, ist im übrigen die aus Kunststoff ausgeführte Manschette 56 vorteilhafterweise leicht verformbar, und beim Einbau verformt sie sich axial in Anlage am Träger 22, damit der Umfang ihrer rückseitigen Fläche 58 mit dem Träger 22 in Kontakt kommt und so eine Abdichtung zwischen den Bereichen A und B des Fahrzeugs herbeiführt, die durch das Strukturelement 14 der Fahrzeugkarosserie, das heißt hier durch den Träger 22, begrenzt werden. Darüber hinaus ist der Wulst 61 radial elastisch, so daß, wenn die Manschette 56 über ihre rückseitige Fläche 58 am Träger 22 anliegt, die elastische Lagerung des Wulstes 61 am Kragen 44 ebenfalls an der Abdichtung zwischen den Bereichen A und B des Fahrzeugs mitwirkt.
  • Die 9 bis 12 veranschaulichten verschiedene Varianten von Federscheiben 48 für die Ausführung der axialen elastischen Mittel gemäß der Erfindung.
  • 9 veranschaulicht eine gewellte Federscheibe 48, die auch als "Onduflex"-Scheibe bezeichnet wird. Die dargestellte Federscheibe 48 ist der zweiten Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 zugeordnet, da sie die Ausnehmung 63 enthält, die dazu bestimmt ist, den Durchgang des vorstehend unter Bezugnahme auf die 13 und 14 beschriebenen Vorsprungs 65 zu ermöglichen. Ohne einschränkende Wirkung für die Erfindung könnte eine solche Federscheibe 48 jedoch der ersten Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 zugeordnet sein. In diesem (nicht dargestellten) Fall würde sie keine Ausnehmung 63, sondern nur Ausschnitte 52 ähnlich wie die unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen Ausschnitte enthalten. Die Federscheibe 48 erhält ihre axiale Elastizität durch axiale Wellungen 69.
  • 10 veranschaulicht eine Federscheibe aus gekrümmtem und geteiltem Draht für die erste Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16. Die Federscheibe 48 ist ähnlich wie eine Windung einer Schraubenfeder ausgeführt und wird an dem in 1 dargestellten Körper 16 des Zylinders 12 durch Abspreizen ihrer Schenkel 71 angebracht. Eine solche Federscheibe kann vorteilhafterweise bei der zweiten Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 verwendet werden.
  • 11 stellt eine Federscheibe aus Elastomer für die erste Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 dar. Die Federscheibe 48 ist aus Elastomer ausgeführt und wird am Körper 16 angebracht, wobei sie sich radial verformt. Eine derartige Federscheibe könnte vorteilhafterweise auch bei der zweiten Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 verwendet werden. In diesem Fall würde sie eine ähnliche Ausnehmung wie die Ausnehmung 63 der bei 9 beschriebenen Federscheibe enthalten.
  • 12 veranschaulicht eine geschlitzte Federscheibe für die erste Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16. Die Federscheibe 48 wird an dem in 1 dargestellten Körper 16 des Zylinders 12 durch Abspreizen ihrer Schenkel 73 angebracht. Eine derartige Federscheibe 48 könnte vorteilhafterweise auch bei der zweiten Ausführungsart der Drehverbindung der Manschette 56 mit dem Körper 16 verwendet werden. In diesem Fall würde sie eine ähnliche Ausnehmung wie die Ausnehmung 63 der bei 9 beschriebenen Federscheibe enthalten.
  • Die Anordnung 10 ermöglicht es vorteilhafterweise, eine schnelle Befestigung eines Hydraulikzylinders 12 in der Stirnwand eines Fahrzeugs auszuführen. Diese Anordnung 10 ist insofern besonders vorteilhaft, als sie kein besonders Werkzeug erfordert, sondern vielmehr Befestigungen mit herkömmlichen Schrauben, und da sie einfach ausbaubar ist. Dazu braucht nur ein größeres Moment in der Gegenrichtung zur Verriegelung des Zylinders 12 ausgeübt zu werden, um die entgegen gerichtete Gegendruckbeanspruchung der Zähne 72 zu überwinden und einen leichten Ausbau des Zylinders 12 zu ermöglichen.

Claims (17)

  1. Anordnung (10) für die an einem Strukturelement (14) einer Kraftfahrzeugkarosserie vorgenommene Befestigung eines hydraulischen Betätigungszylinders (12) mit einer rohrförmigen axialen Gesamtform, insbesondere zur Betätigung einer Kupplung oder von Bremsen des Fahrzeugs, wobei der Betätigungszylinder (12) beweglich zwischen einer Einbauposition im Strukturelement (14) der Fahrzeugkarosserie und einer Position zur Verriegelung im Verhältnis zum Strukturelement (14) der Fahrzeugkarosserie gelagert ist, in der er im Verhältnis zum Strukturelement (14) der Fahrzeugkarosserie durch Sicherungsmittel gesichert ist, wobei Mittel zur Sicherung gegen eine geradlinige Verschiebung entlang der Achse des Zylinders (12) von vorn nach hinten eine Auflagefläche, die sich von einem Hauptkörper (16) des Zylinders (12) aus quer erstreckt, axiale elastische Mittel, eine fest mit dem Strukturelement (14) der Karosserie verbundene Wand (20), durch die eine Öffnung (18) hindurchgeht, und wenigstens eine Nase (34) umfassen, die sich vom Hauptkörper (16) aus quer erstreckt, die beim Einbau durch einen formschlüssigen Ausschnitt (40) hindurchgeht, der sich von der Öffnung (18) aus radial erstreckt, wobei die Nase die Verschiebungssicherung des Körpers (16) im Verhältnis zur Karosserie ermöglicht, wenn eine Drehung des Körpers (16) um seine Achse ihn von seiner Einbauposition zu seiner Verrie gelungsposition bringt und das Einklemmen der Wand (20) zwischen der Auflagefläche (46), den axialen elastischen Mitteln und der Nase (34) herbeiführt, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Drehsicherung des Körpers (16) im Verhältnis zur Wand (20) eine Manschette (56) umfassen, die drehfest mit dem Körper (16) verbunden ist, die zwischen den axialen elastischen Mitteln und der Wand (20) eingefügt ist und die wenigstens einen Nocken (68) umfaßt, der sich axial durch die Öffnung (18) der Wand hindurch erstreckt, um an der Wand (20) zum Anschlag zu kommen, wenn der Körper (16) aus seiner Einbauposition drehend zu seiner Verriegelungsposition gebracht wird, und die wenigstens einen drehfest mit dem Körper (16) verbundenen Zahn (72) umfassen, der sich axial am Rand des Körpers (16) erstreckt, um in die Wand (20) einzudringen, wenn der Körper (16) von seiner Einbauposition drehend zu seiner Verriegelungsposition gebracht wird, und um den Körper (16) in der Verriegelungsposition zu sichern.
  2. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (16) an seinem Umfang wenigstens eine Nase (34) umfaßt, die einem formschlüssigen Ausschnitt (40) der Öffnung (18) zugeordnet ist.
  3. Anordnung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (56) eine allgemein zylindrische Form aufweist und eine hintere Querwand (58) umfaßt, die eine kreisförmige Öffnung (57) und einen Ausschnitt (60), identisch wie derjenige des Körpers (16), enthält, um seine Anbringung am Körper (16) zu ermöglichen.
  4. Anordnung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (56) eine geradlinige Kante (64) umfaßt, die tangential zum Rand ihrer kreisförmigen Öffnung (57) angeordnet und dazu bestimmt ist, mit einer formschlüssigen Abflachung (66) zusammenzuwirken, die am Umfang des Körpers (16) angeordnet ist, um die Manschette (56) drehfest mit dem Körper (16) zu verbinden.
  5. Anordnung (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nocken (68) auf einer Rückseite der hinteren Querwand (58) der Manschette (56), am Rand einer in etwa radialen Kante (70) des Ausschnitts (60), angeordnet ist.
  6. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (56) als Formteil aus Kunststoff ausgeführt ist.
  7. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (56) durch Tiefziehen eines Blechs ausgeführt ist.
  8. Anordnung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Nocken (68) durch eine axiale Umbiegung des Blechs der Manschette (56) gebildet und nach hinten ausgerichtet ist.
  9. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Zahn (72) von einer Vorderseite der Nase (34) des Körpers (16) aus erstreckt.
  10. Anordnung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahn (72) an der Rückseite der hinteren Querwand (58) der Manschette (56) angebracht ist.
  11. Anordnung (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahn (72) durch eine axiale Umbiegung des Blechs der Manschette (56) gebildet ist, die am Rand des Ausschnitts (60) angeordnet und nach hinten gerichtet ist.
  12. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche des Körpers (16) zu einem radialen ringförmigen Kragen (44) gehört.
  13. Anordnung (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Mittel eine Federscheibe (48) umfassen, die auf einer rückseitigen Fläche (46) des Kragens (44) und auf einer vorderen Innenfläche (54) der Manschette (56) zur Anlage kommt.
  14. Anordnung (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (56) sich auf dem Körper (16) zwischen zwei Endpositionen verschieben kann, einer ersten vorderen Position, in der die vordere Innenfläche (54) der Manschette (56) durch die Federscheibe (48) beaufschlagt wird, und einer zweiten hinteren Anschlagposition, in der sich ein radialer Wulst (61), der an einer Innenwand (59) der Manschette (56) angebracht ist, in Richtung der Achse des Zylinders (12) erstreckt, um die Manschette (56) auf dem Kragen (44) eingeschoben zu sichern.
  15. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (20) an einem Träger (22) angebracht ist, der gegenüber einer in das Strukturelement (14) der Karosserie eingearbeiteten Öffnung angeordnet ist, und zwei an ihren Enden durchbrochene Ansätze (28) umfaßt, die den Einbau des Trägers (22) an dem Strukturelement (14) der Karosserie durch Verschrauben ermöglichen.
  16. Anordnung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (16) an seinem Umfang wenigstens zwei gleichmäßig verteilte Nasen (34) mit unterschiedlichen Formen umfaßt, die wenigstens zwei formschlüssigen Ausschnitten (40) der Öffnung (18) zugeordnet sind, um eine Winkelvorpositionierung des Körpers (16) bei seiner Einführung in die Öffnung (18) zu ermöglichen.
  17. Anordnung (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die geradlinige Kante (64) zwei aufeinanderfolgende Ausschnitte (60) in ihrem Anschlußbereich an die Öffnung (57) miteinander verbindet.
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