DE19963200A1 - Therapiegerät - Google Patents
TherapiegerätInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Therapiegerät (1) mit zumindest einem Körper-Tragelement (2), welches zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines Bewegungsantriebes (17) bewegbar ist, wobei wenigstens ein Bewegungsantrieb (17) mit einer Steuereinrichtung in Steuerverbindung steht. Eines der für das erfindungsgemäße Therapiegerät (1) kennzeichnenden Merkmale sieht vor, daß die Steureinrichtung ein Steuerprogramm-Lesegerät (18) hat, in welches maschinenlesbare Steuerprogramm-Datenträger (19) einlesbar sind, wobei auf den Steuerprogramm-Datenträgern jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist. Das erfindungsgemäße Therapiegerät (1) läßt sich auch von ungeübten Anwendern leicht und bequem bedienen (vgl. Fig. 1).
Description
Die Erfindung betrifft ein Therapiegerät mit zumindest einem Körper-
Tragelement, welches zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven
Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines
Bewegungsantriebes bewegbar ist, wobei wenigstens ein Bewegungs
antrieb mit einer Steuereinrichtung in Steuerverbindung steht.
Solche Therapiegeräte sind bereits in verschiedenen Ausführungen
bekannt. So hat man bereits Therapiegeräte geschaffen, die
beispielsweise nach Operationen im Bereich des Schulter-, Ellenbogen-
oder Kniegelenkes zur kontinuierlichen passiven Gelenkmobilisation
dienen.
Aus der EP 0 147 645 ist bereits ein Therapiegerät bekannt, das
zur Behandlung eines Schulter- oder Ellenbogengelenkes dient und
zum Abstützen beziehungsweise Unterstützen des Armes eine Armschiene
hat. Die Armschiene ist im Kopfbereich des Patienten mit einem
Trägergestell verbunden, das seinerseits am Körper des Patienten
befestigt werden kann. Zwischen dem Trägergestell und der Armschiene
sind Schwenkantriebe derart angeordnet, daß eine Vertikal-
Schwenkbewegung und eine Horizontal-Schwenkbewegung beziehungs
weise auch überlagerte, kombinierte Bewegungen des Armes zur
Bewegungstherapie möglich sind.
Durch Verdrehen eines oberen Teilbereiches des Trägergestells um
180° ist wahlweise eine rechtsseitige beziehungsweise linksseitige
Anordnung des Trägergestells möglich. Zum Seitenwechsel des
vorbekannten Therapiegerätes müssen darüber hinaus aber auch die
Verbindungen zwischen den einzelnen Bauteilen der Armschiene
umständlich gelöst und diese Bauteile in einer spiegelbildlichen
Lage erneut zusammengebaut werden. Schließlich erfordert die
Handhabung und Programmierung des vorbekannten Therapiegerätes
einen nicht unerheblichen Aufwand, welcher eine Bedienung durch
den Patienten selbst erschweren kann.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein Therapiegerät zu
schaffen, welches sich durch eine besonders einfache Handhabung
auszeichnet.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem
Therapiegerät der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß
die Steuereinrichtung ein Steuerprogramm-Lesegerät hat und daß in
das Steuerprogramm-Lesegerät maschinenlesbare Steuerprogramm-
Datenträger einlesbar sind, auf denen jeweils ein, für jeden
Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist.
Die für eine kontinuierliche Bewegung der Körper-Tragelemente
benötigten Bewegungsantriebe des erfindungsgemäßen Therapiegerätes
stehen mit einer Steuereinrichtung in Steuerbewegung, die ein
Steuerprogramm-Lesegerät hat. In das Steuerprogramm-Lesegerät sind
maschinenlesbare Steuerprogramm-Datenträger einlesbar, auf denen
jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm
abspeicherbar ist. Durch Einführen des Steuerprogramm-Datenträgers
in das Steuerprogramm-Lesegerät und Einlesen der auf den Steuer
programm-Datenträger abgespeicherten Daten in die Steuereinrichtung
kann das erfindungsgemäße Therapiegerät entsprechend den vom Arzt
empfohlenen Therapie- und Behandlungswerten, wie beispielsweise
entsprechend den zur postoperativen Mobilisation eines Schultergelen
kes gewünschten und für eine kontinuierliche Adduktions-, Abduk
tions-, Elevations- beziehungsweise Rotationsbewegung oder für eine
Ante- beziehungsweise Retroversion vorgesehenen Schwenkwinkel,
automatisch gesteuert werden. Durch Austauschen der Steuerprogramm-
Datenträger läßt sich das Gerät mit geringem Aufwand an die dem
nächsten Patienten zugeordneten Therapievorschläge anpassen, ohne
daß dafür weiteres fachkundiges Personal benötigt wird.
Die Steuerprogramm-Datenträger können beispielsweise als Lochkarten
oder dergleichen maschinenlesbare Datenträger ausgebildet sein.
Die Handhabung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes wird jedoch
wesentlich erleichtert, wenn die Steuerprogramm-Datenträger als
Magnetstreifen- und/oder Chipkarte ausgebildet sind.
Das erfindungsgemäße Therapiegerät kann beispielsweise als
Trainingsrad ausgebildet sein, bei dem die Körper-Tragelemente als
Pedale ausgebildet sind, um die darauf ruhenden Füße des Patienten
in einer Drehebene kontinuierlich zu bewegen. Bevorzugt wird jedoch
eine Ausführungsform, bei der das Therapiegerät zur Behandlung eines
Schulter-, Ellenbogen-, Hüft-, Knie-, Sprung-, Hand- und/oder
Fingergelenkes ausgebildet ist.
Dabei betrifft ein weiterer Vorschlag von eigener schutzwürdiger
Bedeutung ein Therapiegerät zur Behandlung eines Schulter- und/oder
Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene, die an einem Geräteträger
mittels Schulter-Schwenkgelenken derart gehalten ist, daß der
Schnittpunkt ihrer Gelenkachse etwa im Schulterbereich eines
Patienten liegt. Bei einem solchen Therapiegerät ist erfindungsgemäß
vorgesehen, daß ein erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene
vorgegebendes Schulter-Schwenkgelenk unterhalb einer Sitzfläche
für den sitzenden Patienten angeordnet oder positionierbar ist,
daß die Armschiene mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk über einen
insbesondere gebogenen oder abgewinkelten Verbindungsarm verbunden
ist und daß zwischen der Armschiene und dem Verbindungsarm ein
zweites, eine etwa vertikale Schwenkebene vorgebendes Schulter-
Schwenkgelenk angeordnet ist.
Das speziell zur Mobilisation eines Schulter- sowie gegebenenfalls
auch eines Ellenbogengelenkes vorgesehene erfindungsgemäße
Therapiegerät hat ein erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene
vorgebendes Schulter-Schwenkgelenk, das unterhalb einer Sitzfläche
angeordnet ist. Damit ist die ansonsten übliche Anordnung dieses
Schulter-Schwenkgelenkes in der Nähe des Kopfes des Patienten
entbehrlich, wo derartige Bauteile vom Anwender als störend empfunden
werden und den Schwenkwinkel der Armschiene erheblich einschränken
können. Das erfindungsgemäße Therapiegerät verfügt darüber hinaus
auch über ein zweites Schulter-Schwenkgelenk, das der Armschiene
eine etwa vertikale Schwenkebene vorgibt. Die Schulter-Schwenkgelenke
des erfindungsgemäßen Therapiegerätes erlauben im Rahmen einer
umfassenden Bewegungstherapie somit eine Vertikal-Schwenkbewegung
und eine Horizontal-Schwenkbewegung und darüber hinaus auch
überlagerte kombinierte Bewegungen des Armes. Dabei ist das mit
seiner Gelenkachse das Schultergelenk des Patienten kreuzende und
unterhalb der Sitzfläche angeordnete erste Schulter-Schwenkgelenk
mit der Armschiene über einen gebogenen oder abgewinkelten
Verbindungsarm verbunden.
Um die Horizontal-Adduktion beziehungsweise Anteversion und die
Horizontal-Abduktion beziehungsweise Retroversion des Schultergelen
kes manuell auf den gewünschten Winkel einstellen zu können, ist
es vorteilhaft, wenn das erste Schulter-Schwenkgelenk als ein manuell
verstellbares und festlegbares Schwenkgelenk ausgestaltet ist.
Möglich ist aber auch, daß dem ersten Schulter-Schwenkgelenk ein
motorischer Stell- oder Schwenkantrieb zugeordnet ist. Ebenfalls
kann das Drehgelenk für eine Ante- beziehungsweise Retroversion
motorisch ausgeführt sein.
Um im Schultergelenk des Patienten auch eine Rotationsbewegung
durchführen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Armschiene eine
Unterarmauflage trägt, wenn die Unterarmauflage über ein, eine
Rotationsbewegung vorgebendes drittes Schulter-Schwenkgelenk mit
der Armschiene verbunden ist und wenn die Gelenkachse des dritten
Schulter-Schwenkgelenkes etwa durch den Schnittpunkt des ersten
und des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes verläuft.
Sofern das erste Schulter-Schwenkgelenk als manuelles Schwenkgelenk
ausgestaltet ist, läßt sich der gewünschte Winkel besonders genau
einstellen, wenn dem ersten Schulter-Schwenkgelenk eine Skala zum
Ablesen des eingestellten Schulter-Schwenkwinkels zugeordnet ist.
Sofern kontinuierliche Abduktions-, Adduktions-, Elevations- und/oder
Rotationsbewegungen des Schultergelenkes gewünscht werden, ist es
vorteilhaft, wenn das erste, das zweite und/oder das dritte Schulter-
Schwenkgelenk einen motorischen Schwenkantrieb aufweisen.
Eine besonders einfache Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht
vor, daß der Geräteträger als Ständer ausgebildet ist, der sich
im Bereich eines separaten Behandlungsstuhles derart plazieren
läßt, daß das erste Schulter-Schwenkgelenk unterhalb der Sitzfläche
des Patienten angeordnet ist und dessen Gelenkachse das Schulterge
lenk des Patienten kreuzt.
Die einfache Handhabung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes wird
jedoch begünstigt, wenn der Geräteträger als Behandlungsstuhl für
den Patienten ausgebildet ist.
Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor,
daß der Behandlungsstuhl eine Sitzfläche sowie eine Rückenlehne
hat und daß die Rückenlehne zum Ausrichten der Schulter des Patienten
in Bezug auf das zweite Schulter-Schwenkgelenk in ihrer Rückenlehnen
neigung verstellbar und festlegbar ist.
Um die Gelenkachse des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes so ausrichten
zu können, daß diese durch das Schultergelenk des Patienten verläuft,
muß die Rückenlehne lediglich von ihrer vorderen Neutralstellung
aus in eine entsprechende Rückenlehnenneigung verstellt und
festgelegt werden.
Ein weiterer Erfindungsvorschlag, für den selbständiger Schutz
beansprucht wird, betrifft ein Therapiegerät zur Behandlung eines
Schulter- und/oder Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene, die
zumindest zwei Schienenteile hat, von denen ein vorderes freies
Schienenteil eine Unterarmauflage trägt, wobei die Armschiene an
einem Geräteträger verschwenkbar gehalten ist und wobei die
Unterarmauflage sowie zumindest das mit ihr verbundene Schienenteil
zur wahlweisen Behandlung des rechten oder des linken Armes eines
Patienten in spiegelbildlicher Lage einsetzbar sind. Für ein solches
Therapiegerät ist erfindungsgemäß kennzeichnend, daß zumindest zwei
Schienenteile über ein erstes Dreh- und/oder Schwenkgelenk bewegbar
und festlegbar miteinander verbunden sind und daß die Unterarmauflage
mittels eines zweiten Drehgelenkes am vorderen freien Schienenteil
um dessen Längsachse verdrehbar und festlegbar gehalten ist.
Eine solche Ausführungsform erlaubt einen schnellen Seitenwechsel
bei dem erfindungsgemäßen Therapiegerät, ohne daß besonders
fachkundiges Personal benötigt wird. Um die Armschiene vom rechten
Arm an den linken Arm eines Patienten anlegen zu können, muß
lediglich das vordere Schienenteil in einer Horizontal- oder einer
Vertikalebene verschwenkt werden, um anschließend noch die
Unterarmauflage am vorderen freien Schienenteil verdrehen und auf
die dem Patienten zugewandten Seite der Armschiene bringen zu können.
Somit ist ein Seitenwechsel bei dem erfindungsgemäßen Therapiegerät
durch wenige Handgriffe möglich. Die Handhabung des erfindungsgemäßen
Therapiegerätes wird dadurch wesentlich erleichtert.
Um den Arm des Patienten in einer angewinkelten und vorzugsweise
rechtwinkligen Position von Ober- und Unterarm behandeln zu können,
ist es vorteilhaft, wenn das erste und das zweite Drehgelenk jeweils
einen Drehwinkel von zumindest 90° und vorzugsweise von wenigstens
etwa 180° haben.
Die Schienenteile des erfindungsgemäßen Therapiegerätes lassen sich
in ihrer Relativposition zueinander besonders sicher und fest
festlegen, wenn das erste und/oder zweite Drehgelenk mittels einer
Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung festlegbar sind.
Damit das Therapiegerät sowohl bei der Behandlung des rechten als
auch des linken Armes des Patienten auf einfache Weise in eine
körpergerechte Position gebracht werden kann, ohne daß die
Schienenteile der Armschiene in ihrer Länge verändert und neu
ausgerichtet werden müssen, ist es vorteilhaft, wenn die Längsmittel
achsen des am zweiten Schulter-Schwenkgelenk angreifenden
Teilbereiches des Verbindungsarmes einerseits und des Schienen
teiles der Armschiene andererseits etwa in der Schwenkebene des
zweiten Schulter-Schwenkgelenkes angeordnet sind. Zu dem selben
Zweck sieht eine weitere Ausführungform gemäß der Erfindung vor,
daß die Längsmittelachse der Unterarm-Auflage in ihren um 180°
versetzten Drehstellungen sowie die Drehachse des zweiten
Drehgelenkes etwa in einer Ebene angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Armschiene wahlweise an einer
von zwei gegenüberliegenden Seiten des Behandlungsstuhles lösbar
befestigbar ist. Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß
der Erfindung vor, daß der Verbindungsarm zumindest zwei lösbar
verbindbare Armteile hat, daß beidseits des Behandlungsstuhles ein
erstes Schulter-Schwenkgelenk vorgesehen ist, und daß jedes erste
Schulter-Schwenkgelenk ein erstes Armteil des Verbindungsarmes trägt,
das über zumindest ein zweites Armteil des Verbindungsarmes mit
der Armschiene lösbar verbindbar ist.
Damit der Patient während der Behandlung eines Armes seinen anderen
Arm bequem ablegen kann, ist es zweckmäßig, wenn von den beidseits
des Behandlungsstuhles vorgesehenen ersten Schulter-Schwenkgelenken
wechselweise ein Schwenkgelenk mit der Armschiene und ein auf der
gegenüberliegenden Stuhl-Seite angeordnetes Schwenkgelenk mit einer
Armstütze lösbar verbindbar ist.
Die beiden Armteile des Verbindungsarmes lassen sich auch ohne
Werkzeug besonders leicht miteinander verbinden, wenn das an einem
der ersten Schulter-Schwenkgelenke angreifende und das mit der
Armschiene oder der Armstütze verbundene Armteil teleskopartig
ineinandergreifen.
Um das erfindungsgemäße Therapiegerät auf einfache Weise an die
Körpermaße des Patienten anpassen und um das zweite Schulter-
Schwenkgelenk derart positionieren zu können, daß dessen Gelenkachse
das Schultergelenk des Patienten kreuzt, ist es zweckmäßig, wenn
die ineinandergreifenden Armteile in Längsrichtung verstellbar und
festlegbar miteinander verbunden sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in
Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen
Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungs
form gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Therapiegerät zur kontinuierlichen passiven Bewegung
des Schulter- und des Ellenbogengelenkes eines Patienten,
wobei das Therapiegerät in Fig. 1 zur Behandlung des
rechten Armes eines Patienten ausgerichtet ist,
Fig. 2 das Therapiegerät in einer Zwischenposition während des
Seitenwechsels und
Fig. 3 das Therapiegerät aus Fig. 1 und 2, das nach dem
Seitenwechsel nun zur Behandlung des linken Armes des
Patienten ausgerichtet ist.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Therapiegerät 1 dargestellt, daß
zur kontinuierlichen passiven Bewegung des Schulter- und des
Ellenbogengelenkes eines Patienten dient. Eine solche Bewegungs
therapie kann beispielsweise zur Behandlung postoperativer Zustände
sowie zur Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des
Schultergelenkes indiziert sein.
Das Therapiegerät 1 hat eine als Körper-Tragelement dienende
Armschiene 2, die an einem Geräteträger mittels Schulter-Schwenkge
lenken 3, 4 derart gehalten ist, daß der Schnittpunkt ihrer
Gelenkachsen etwa im Schulterbereich eines Patienten liegt. Der
Geräteträger ist hier als Behandlungsstuhl 5 ausgestaltet.
Während ein erstes Schulter-Schwenkgelenk 3 eine horizontale
Schwenkebene vorgibt, soll ein zweites Schulter-Schwenkgelenk 4
eine vertikale Schwenkbewegung der Armschiene 2 ermöglichen.
In den Fig. 1 bis 3 ist erkennbar, daß das erste Schulter-
Schwenkgelenk 3 unterhalb der Sitzfläche 6 des Patienten angeordnet
ist. Dieses erste Schulter-Schwenkgelenk 3 steht daher im Kopfbereich
des Patienten nicht störend im Wege. Die Armschiene 2 ist am ersten
Schulter-Schwenkgelenk 3 über einen Verbindungsarm 7 gehalten, wobei
zwischen der Armschiene 2 und dem Verbindungsarm 7 das zweite
Schulter-Schwenkgelenk 4 angeordnet ist.
Der als Geräteträger dienende Behandlungsstuhl 5 hat eine Sitzfläche
6 sowie eine Rückenlehne 8. Um die Schulter des Patienten derart
ausrichten zu können, daß die Gelenkachse des zweiten Schulter-
Schwenkgelenkes 4 durch das Schultergelenk des Patienten verläuft,
ist die Rückenlehne 8 in ihrer Rückenlehnenneigung verstellbar und
festlegbar.
Um die Armschiene 2 wahlweise an einer von zwei gegenüberliegenden
Seiten des Behandlungsstuhles 5 lösbar befestigen zu können, ist
beidseits des Behandlungsstuhles 5 jeweils ein erstes Schulter-
Schwenkgelenk 3 vorgesehen.
Jedes dieser Schulter-Schwenkgelenke 3 trägt ein erstes, etwa L-
förmig abgewinkeltes Armteil 9, in das ein zweites Armteil 10 des
im wesentlichen zweiteiligen Verbindungsarmes 7 eingeschoben ist.
Von den beidseits des Behandlungsstuhles 5 vorgesehenen ersten
Schulter-Schwenkgelenken 3 ist wechselweise ein Schwenkgelenk 3
mit der Armschiene 2 und ein auf der gegenüberliegenden Stuhlseite
angeordnetes Schwenkgelenk 3 mit einer Armstütze 11 lösbar
verbindbar. Sowohl der Armstütze 11 als auch der Armschiene 2 ist
dazu jeweils ein zweiter Armteil 10 zugeordnet.
Die teleskopartig ineinander greifenden Armteile 9, 10 sind in
Längsrichtung derart verstellbar und festlegbar miteinander
verbunden, daß der Behandlungsstuhl 5 an die Körpermaße des Patienten
angepaßt und die Höhe des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes 4 derart
eingestellt werden kann, bis dessen Gelenkachse durch das
Schultergelenk des Patienten verläuft. Durch eine solche Höhenein
stellung des Schulter-Schwenkgelenkes 4 und durch Einstellung einer
entsprechenden Rückenlehnenneigung können die Schulter-Schwenkgelenke
3, 4 genau auf die Position des zu behandelnden Schultergelenkes
des Patienten ausgerichtet werden.
Durch ein Vergleich der Fig. 1 bis 3 wird deutlich, daß bei dem
hier dargestellten Therapiegerät 1 ein Seitenwechsel der Armschiene
2 schnell und bequem erfolgen kann. Dazu werden die mit der
Armschiene 2 und mit der Armstütze 11 verbundenen Armteile 10 aus
dem L-förmigen Armteil 9 des entsprechenden Schulter-Schwenkgelenkes
3 gelöst und gegeneinander ausgetauscht. Die in Fig. 1 ursprünglich
noch auf der rechten Seite des Behandlungsstuhles 5 befindliche
Armschiene 2 wird nun in der in Fig. 2 gezeigten Zwischenstellung
auf der linken Stuhlseite gehalten. Die Armschiene 2 hat zwei
Schienenteile 12, 13, die über ein erstes Drehgelenk 14 miteinander
verbunden sind. Durch Verschwenken um 180° wird das vordere freie
Schienenteil 12 in eine Position gebracht, in der es rechtwinklig
zum Schienenteil 13 nach innen zum Behandlungsstuhl 5 weist.
An dem vorderen freien Schienenteil 12 ist eine Unterarmauflage
15 vorgesehen, die mittels eines zweiten Drehgelenkes 16 um die
Schienenlängsachse des Schienenteiles 12 gedreht werden kann. Durch
Verdrehen der Unterarmlauflage 15 am Schienenteil 12 um 180° kann
die Unterarmauflage 15 schließlich in eine Funktionsstellung gebracht
werden, in der diese auf der zum Patienten liegenden Seite des
Schienenteiles 12 angeordnet ist.
Die Handhabbarkeit des hier dargestellten Therapiegerätes 1 wird
wesentlich erleichtert, wenn das erste und das zweite Drehgelenk
14, 16 sowie gegebenenfalls auch das erste Schulter-Schwenkgelenk
3 jeweils mittels einer Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung
festlegbar sind.
Der zu behandelnde Arm des Patienten wird mit seinem auf der
Unterarmauflage 15 festgelegten Unterarm in einer nahezu rechtwinklig
abgewinkelten Armstellung gehalten. Um am Schultergelenk des
Patienten eine kontinuierliche passive Elevations-, Abduktions-
oder Adduktionsbewegung durchführen zu können, weist das zweite
Schulter-Schwenkgelenk 4 einen Schwenkantrieb 17 auf. Um am
Ellenbogengelenk des Patienten eine kontinuierliche passive
Rotationsbewegung durchführen zu können, ist die Unterarmauflage
15 über ein ebenfalls mit einem Schwenkantrieb 17 ausgestattetes
Schwenkgelenk 20 an dem vorderen freien Schienenteil 12 gehalten.
Während mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk 3 eine Ante
beziehungsweise Retroversion und während mit dem zweiten Schulter-
Schwenkgelenk 4 eine Abduktions- beziehungsweise Adduktionsbewegung
des Schultergelenkes durchgeführt werden kann, läßt sich mit Hilfe
des dritten Schulter-Schwenkgelenkes 20 eine Rotation des
Schultergelenkes erreichen. Ebenso wie das zweite Schulter-
Schwenkgelenk 4 und das dritte Schulter-Schwenkgelenk 20 kann auch
das beidseits des Behandlungsstuhles 5 vorgesehene Schulter-
Schwenkgelenk 3 jeweils mit einem Schwenkantrieb ausgestattet sein.
Die Schwenkantriebe 17 stehen mit einer Steuereinrichtung in
Steuerverbindung, die ein Steuerprogramm-Lesegerät 18 hat. In das
Steuerprogramm-Lesegerät 18 sind maschinenlesbare Steuerprogramm-
Datenträger 19 einlesbar, auf denen jeweils ein, für jeden Patienten
individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist. Wie Fig. 1 zeigt,
sind diese Steuerprogramm-Datenträger 19 hier als Chipkarte
ausgebildet.
Das Therapiegerät 1 läßt sich an die individuellen Körpermaße des
Patienten anpassen. Durch Verstellen und Festlegen der Armteile
9, 10 läßt sich das zweite Schulter-Schwenkgelenk 4 in seiner Höhe
an das Schultergelenk des Patienten anpassen. Durch eine Veränderung
der Rückenlehnenneigung am Behandlungsstuhl 5 kann das erste
Schulter-Schwenkgelenk 3 beziehungsweise das zweite Schulter-
Schwenkgelenk 4 so ausgerichtet werden, daß ihre Gelenkachsen sich
im Schultergelenk des Patienten schneiden. Schließlich sind auch
die jeweils teleskopartig ausgebildeten Schienenteile 12, 13 in
ihrer Länge verstellbar und festlegbar, so daß sich die Armschiene
2 auf die individuelle Armlänge des Patienten ausrichten läßt.
Das hier dargestellte Therapiegerät 1 zeichnet sich durch seine
besonders einfache und bequeme Handhabbarkeit aus.
Claims (22)
1. Therapiegerät (1) mit zumindest einem Körper-Tragelement (2),
welches (2) zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven
Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines
Bewegungsantriebes (17) bewegbar ist, wobei wenigstens ein
Bewegungsantrieb (17) mit einer Steuereinrichtung in Steuer
verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerein
richtung ein Steuerprogramm-Lesegerät (18) hat und daß in das
Steuerprogramm-Lesegerät(18)maschinenlesbare Steuerprogramm-
Datenträger (19) einlesbar sind, auf denen jeweils ein, für
jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar
ist.
2. Therapiegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerprogramm-Datenträger (19) als Magnetstreifen-
und/oder Chipkarte ausgebildet sind.
3. Therapiegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter-,
Ellenbogen-, Hüft- und/oder Kniegelenkes ausgebildet ist.
4. Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter- und/oder
Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene (2), die an einem
Geräteträger mittels Schulter-Schwenkgelenken (3, 4, 20) derart
gehalten ist, daß der Schnittpunkt ihrer Gelenkachsen etwa
im Schulterbereich eines Patienten liegt, insbesondere nach
einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein
erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene vorgebendes
Schulter-Schwenkgelenk (3) unterhalb einer Sitzfläche (6) für
den sitzenden Patienten angeordnet oder positionierbar ist,
daß die Armschiene (2) mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk
(3) über einen insbesondere gebogenen oder abgewinkelten
Verbindungsarm (7) verbunden ist und daß zwischen der
Armschiene (2) und dem Verbindungsarm (7) ein zweites, eine
etwa vertikale Schwenkebene vorgebendes Schulter-Schwenkgelenk
(4) angeordnet ist.
5. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Schulter-Schwenkgelenk (3) als
ein manuell verstellbares und festlegbares Schwenkgelenk
ausgestaltet ist.
6. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dem ersten Schulter-Schwenkgelenk (3) eine
Skala zum Ablesen des eingestellten Schulter-Schwenkwinkels
zugeordnet ist.
7. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Armschiene (2) eine Unterarmauflage
(15) trägt, daß die Unterarmauflage (15) über ein, eine
Rotationsbewegung vorgebendes drittes Schulter-Schwenkgelenk
(20) mit der Armschiene (2) verbunden ist und daß die
Gelenkachse des dritten Schulter-Schwenkgelenkes (20) etwa
durch den Schnittpunkt des ersten und des zweiten Schulter-
Schwenkgelenkes (3, 4) verläuft.
8. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste, das zweite und/oder das dritte
Schulter-Schwenkgelenk (3, 4, 20) einen motorischen Schwenk
antrieb (17) aufweisen.
9. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Geräteträger als Ständer ausgebildet
ist.
10. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Geräteträger als Behandlungsstuhl (5)
für den Patienten ausgebildet ist.
11. Therapiegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behandlungsstuhl (5) eine Sitzfläche (6) sowie eine
Rückenlehne (8) hat, und daß die Rückenlehne (8) zum Ausrichten
der Schulter des Patienten in Bezug auf das zweite Schulter-
Schwenkgelenk (4) in ihrer Rückenlehnenneigung verstellbar
und festlegbar ist.
12. Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter- und/oder
Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene (2), die zumindest
zwei Schienenteile (12, 13) hat, von denen ein vorderes freies
Schienenteil (12) eine Unterarmauflage (15) trägt, wobei die
Armschiene (2) an einem Geräteträger verschwenkbar gehalten
ist und wobei die Unterarmauflage (15) sowie zumindest das
mit ihr verbundene Schienenteil (12) zur wahlweisen Behandlung
des rechten oder des linken Armes eines Patienten in spiegel
bildlicher Lage einsetzbar sind, insbesondere nach einem der
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei
Schienenteile (12, 13) über ein erstes Dreh- und/oder
Schwenkgelenk (14) bewegbar und festlegbar miteinander
verbunden sind und daß die Unterarmauflage (15) mittels eines
zweiten Drehgelenkes (16) am vorderen freien Schienenteil (12)
um dessen Längsachse verdrehbar und festlegbar gehalten ist.
13. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Drehgelenk (14,
16) jeweils einen Drehwinkel von zumindest 90° und vorzugsweise
von wenigstens etwa 180° haben.
14. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Drehgelenk (14) ein Verdrehen
oder Verschwenken der an ihm angreifenden Schienenteile (12,
13) in einer etwa horizontal orientierten Dreh- oder Schwenk
ebene erlaubt.
15. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste und/oder zweite Drehgelenk (14,
16) mittels einer Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung
festlegbar sind.
16. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsmittelachsen des am zweiten
Schulter-Schwenkgelenk (4) angreifenden Teilbereiches (10)
des Verbindungsarmes (7) einerseits und des Schienenteiles
(13) der Armschiene (2) andererseits etwa in der Schwenkebene
des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes (4) angeordnet sind.
17. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Längsmittelachse der Unterarm-Auflage
(15) in ihrem um 180° versetzten Drehstellungen sowie die
Drehachse des zweiten Drehgelenkes (16) etwa in einer Ebene
angeordnet sind.
18. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Armschiene (2) wahlweise an einer von
zwei gegenüberliegenden Seiten des Behandlungsstuhles (5)
lösbar befestigbar sind.
19. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsarm (7) zumindest zwei
lösbar verbindbare Armteile (9, 10) hat, daß beidseits des
Behandlungsstuhles (5) ein erstes Schulter-Schwenkgelenk (3)
vorgesehen ist und daß jedes erste Schulter-Schwenkgelenk (3)
ein erstes Armteil (9) des Verbindungsarmes (7) trägt, das
über zumindest ein zweites Armteil (10) des Verbindungsarmes
(7) mit der Armschiene (2) lösbar verbindbar ist.
20. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß von den beidseits des Behandlungsstuhles
(5) vorgesehenen ersten Schulter-Schwenkgelenken (3) wechsel
weise ein Schwenkgelenk (3) mit der Armschiene (2) und ein
auf der gegenüberliegenden Stuhlseite angeordnetes Schwenkge
lenk (3) mit einer Armstütze (11) lösbar verbindbar ist.
21. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das an einem der ersten Schulter-Schwenkge
lenke (3) angreifende und das mit der Armschiene (2) oder der
Armstütze (11) verbundene Armteil (9, 10) teleskopartig
ineinandergreifen.
22. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die ineinandergreifenden Armteile (9, 10)
in Längsrichtung verstellbar und festlegbar miteinander
verbunden sind.
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