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DE19963200A1 - Therapiegerät - Google Patents

Therapiegerät

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Publication number
DE19963200A1
DE19963200A1 DE19963200A DE19963200A DE19963200A1 DE 19963200 A1 DE19963200 A1 DE 19963200A1 DE 19963200 A DE19963200 A DE 19963200A DE 19963200 A DE19963200 A DE 19963200A DE 19963200 A1 DE19963200 A1 DE 19963200A1
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DE
Germany
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shoulder
therapy device
arm
swivel joint
swivel
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19963200A
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English (en)
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Medireha GmbH
Original Assignee
Medireha GmbH
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Publication date
Application filed by Medireha GmbH filed Critical Medireha GmbH
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Priority to DE50010663T priority patent/DE50010663D1/de
Priority to AT00124798T priority patent/ATE299009T1/de
Priority to EP00124798A priority patent/EP1112731B1/de
Priority to US09/748,740 priority patent/US6695795B2/en
Publication of DE19963200A1 publication Critical patent/DE19963200A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H1/00Apparatus for passive exercising; Vibrating apparatus; Chiropractic devices, e.g. body impacting devices, external devices for briefly extending or aligning unbroken bones
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Therapiegerät (1) mit zumindest einem Körper-Tragelement (2), welches zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines Bewegungsantriebes (17) bewegbar ist, wobei wenigstens ein Bewegungsantrieb (17) mit einer Steuereinrichtung in Steuerverbindung steht. Eines der für das erfindungsgemäße Therapiegerät (1) kennzeichnenden Merkmale sieht vor, daß die Steureinrichtung ein Steuerprogramm-Lesegerät (18) hat, in welches maschinenlesbare Steuerprogramm-Datenträger (19) einlesbar sind, wobei auf den Steuerprogramm-Datenträgern jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist. Das erfindungsgemäße Therapiegerät (1) läßt sich auch von ungeübten Anwendern leicht und bequem bedienen (vgl. Fig. 1).

Description

Die Erfindung betrifft ein Therapiegerät mit zumindest einem Körper- Tragelement, welches zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines Bewegungsantriebes bewegbar ist, wobei wenigstens ein Bewegungs­ antrieb mit einer Steuereinrichtung in Steuerverbindung steht.
Solche Therapiegeräte sind bereits in verschiedenen Ausführungen bekannt. So hat man bereits Therapiegeräte geschaffen, die beispielsweise nach Operationen im Bereich des Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenkes zur kontinuierlichen passiven Gelenkmobilisation dienen.
Aus der EP 0 147 645 ist bereits ein Therapiegerät bekannt, das zur Behandlung eines Schulter- oder Ellenbogengelenkes dient und zum Abstützen beziehungsweise Unterstützen des Armes eine Armschiene hat. Die Armschiene ist im Kopfbereich des Patienten mit einem Trägergestell verbunden, das seinerseits am Körper des Patienten befestigt werden kann. Zwischen dem Trägergestell und der Armschiene sind Schwenkantriebe derart angeordnet, daß eine Vertikal- Schwenkbewegung und eine Horizontal-Schwenkbewegung beziehungs­ weise auch überlagerte, kombinierte Bewegungen des Armes zur Bewegungstherapie möglich sind.
Durch Verdrehen eines oberen Teilbereiches des Trägergestells um 180° ist wahlweise eine rechtsseitige beziehungsweise linksseitige Anordnung des Trägergestells möglich. Zum Seitenwechsel des vorbekannten Therapiegerätes müssen darüber hinaus aber auch die Verbindungen zwischen den einzelnen Bauteilen der Armschiene umständlich gelöst und diese Bauteile in einer spiegelbildlichen Lage erneut zusammengebaut werden. Schließlich erfordert die Handhabung und Programmierung des vorbekannten Therapiegerätes einen nicht unerheblichen Aufwand, welcher eine Bedienung durch den Patienten selbst erschweren kann.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, ein Therapiegerät zu schaffen, welches sich durch eine besonders einfache Handhabung auszeichnet.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Therapiegerät der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß die Steuereinrichtung ein Steuerprogramm-Lesegerät hat und daß in das Steuerprogramm-Lesegerät maschinenlesbare Steuerprogramm- Datenträger einlesbar sind, auf denen jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist.
Die für eine kontinuierliche Bewegung der Körper-Tragelemente benötigten Bewegungsantriebe des erfindungsgemäßen Therapiegerätes stehen mit einer Steuereinrichtung in Steuerbewegung, die ein Steuerprogramm-Lesegerät hat. In das Steuerprogramm-Lesegerät sind maschinenlesbare Steuerprogramm-Datenträger einlesbar, auf denen jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist. Durch Einführen des Steuerprogramm-Datenträgers in das Steuerprogramm-Lesegerät und Einlesen der auf den Steuer­ programm-Datenträger abgespeicherten Daten in die Steuereinrichtung kann das erfindungsgemäße Therapiegerät entsprechend den vom Arzt empfohlenen Therapie- und Behandlungswerten, wie beispielsweise entsprechend den zur postoperativen Mobilisation eines Schultergelen­ kes gewünschten und für eine kontinuierliche Adduktions-, Abduk­ tions-, Elevations- beziehungsweise Rotationsbewegung oder für eine Ante- beziehungsweise Retroversion vorgesehenen Schwenkwinkel, automatisch gesteuert werden. Durch Austauschen der Steuerprogramm- Datenträger läßt sich das Gerät mit geringem Aufwand an die dem nächsten Patienten zugeordneten Therapievorschläge anpassen, ohne daß dafür weiteres fachkundiges Personal benötigt wird.
Die Steuerprogramm-Datenträger können beispielsweise als Lochkarten oder dergleichen maschinenlesbare Datenträger ausgebildet sein. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes wird jedoch wesentlich erleichtert, wenn die Steuerprogramm-Datenträger als Magnetstreifen- und/oder Chipkarte ausgebildet sind.
Das erfindungsgemäße Therapiegerät kann beispielsweise als Trainingsrad ausgebildet sein, bei dem die Körper-Tragelemente als Pedale ausgebildet sind, um die darauf ruhenden Füße des Patienten in einer Drehebene kontinuierlich zu bewegen. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei der das Therapiegerät zur Behandlung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft-, Knie-, Sprung-, Hand- und/oder Fingergelenkes ausgebildet ist.
Dabei betrifft ein weiterer Vorschlag von eigener schutzwürdiger Bedeutung ein Therapiegerät zur Behandlung eines Schulter- und/oder Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene, die an einem Geräteträger mittels Schulter-Schwenkgelenken derart gehalten ist, daß der Schnittpunkt ihrer Gelenkachse etwa im Schulterbereich eines Patienten liegt. Bei einem solchen Therapiegerät ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß ein erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene vorgegebendes Schulter-Schwenkgelenk unterhalb einer Sitzfläche für den sitzenden Patienten angeordnet oder positionierbar ist, daß die Armschiene mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk über einen insbesondere gebogenen oder abgewinkelten Verbindungsarm verbunden ist und daß zwischen der Armschiene und dem Verbindungsarm ein zweites, eine etwa vertikale Schwenkebene vorgebendes Schulter- Schwenkgelenk angeordnet ist.
Das speziell zur Mobilisation eines Schulter- sowie gegebenenfalls auch eines Ellenbogengelenkes vorgesehene erfindungsgemäße Therapiegerät hat ein erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene vorgebendes Schulter-Schwenkgelenk, das unterhalb einer Sitzfläche angeordnet ist. Damit ist die ansonsten übliche Anordnung dieses Schulter-Schwenkgelenkes in der Nähe des Kopfes des Patienten entbehrlich, wo derartige Bauteile vom Anwender als störend empfunden werden und den Schwenkwinkel der Armschiene erheblich einschränken können. Das erfindungsgemäße Therapiegerät verfügt darüber hinaus auch über ein zweites Schulter-Schwenkgelenk, das der Armschiene eine etwa vertikale Schwenkebene vorgibt. Die Schulter-Schwenkgelenke des erfindungsgemäßen Therapiegerätes erlauben im Rahmen einer umfassenden Bewegungstherapie somit eine Vertikal-Schwenkbewegung und eine Horizontal-Schwenkbewegung und darüber hinaus auch überlagerte kombinierte Bewegungen des Armes. Dabei ist das mit seiner Gelenkachse das Schultergelenk des Patienten kreuzende und unterhalb der Sitzfläche angeordnete erste Schulter-Schwenkgelenk mit der Armschiene über einen gebogenen oder abgewinkelten Verbindungsarm verbunden.
Um die Horizontal-Adduktion beziehungsweise Anteversion und die Horizontal-Abduktion beziehungsweise Retroversion des Schultergelen­ kes manuell auf den gewünschten Winkel einstellen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das erste Schulter-Schwenkgelenk als ein manuell verstellbares und festlegbares Schwenkgelenk ausgestaltet ist.
Möglich ist aber auch, daß dem ersten Schulter-Schwenkgelenk ein motorischer Stell- oder Schwenkantrieb zugeordnet ist. Ebenfalls kann das Drehgelenk für eine Ante- beziehungsweise Retroversion motorisch ausgeführt sein.
Um im Schultergelenk des Patienten auch eine Rotationsbewegung durchführen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Armschiene eine Unterarmauflage trägt, wenn die Unterarmauflage über ein, eine Rotationsbewegung vorgebendes drittes Schulter-Schwenkgelenk mit der Armschiene verbunden ist und wenn die Gelenkachse des dritten Schulter-Schwenkgelenkes etwa durch den Schnittpunkt des ersten und des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes verläuft.
Sofern das erste Schulter-Schwenkgelenk als manuelles Schwenkgelenk ausgestaltet ist, läßt sich der gewünschte Winkel besonders genau einstellen, wenn dem ersten Schulter-Schwenkgelenk eine Skala zum Ablesen des eingestellten Schulter-Schwenkwinkels zugeordnet ist.
Sofern kontinuierliche Abduktions-, Adduktions-, Elevations- und/oder Rotationsbewegungen des Schultergelenkes gewünscht werden, ist es vorteilhaft, wenn das erste, das zweite und/oder das dritte Schulter- Schwenkgelenk einen motorischen Schwenkantrieb aufweisen.
Eine besonders einfache Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß der Geräteträger als Ständer ausgebildet ist, der sich im Bereich eines separaten Behandlungsstuhles derart plazieren läßt, daß das erste Schulter-Schwenkgelenk unterhalb der Sitzfläche des Patienten angeordnet ist und dessen Gelenkachse das Schulterge­ lenk des Patienten kreuzt.
Die einfache Handhabung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes wird jedoch begünstigt, wenn der Geräteträger als Behandlungsstuhl für den Patienten ausgebildet ist.
Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, daß der Behandlungsstuhl eine Sitzfläche sowie eine Rückenlehne hat und daß die Rückenlehne zum Ausrichten der Schulter des Patienten in Bezug auf das zweite Schulter-Schwenkgelenk in ihrer Rückenlehnen­ neigung verstellbar und festlegbar ist.
Um die Gelenkachse des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes so ausrichten zu können, daß diese durch das Schultergelenk des Patienten verläuft, muß die Rückenlehne lediglich von ihrer vorderen Neutralstellung aus in eine entsprechende Rückenlehnenneigung verstellt und festgelegt werden.
Ein weiterer Erfindungsvorschlag, für den selbständiger Schutz beansprucht wird, betrifft ein Therapiegerät zur Behandlung eines Schulter- und/oder Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene, die zumindest zwei Schienenteile hat, von denen ein vorderes freies Schienenteil eine Unterarmauflage trägt, wobei die Armschiene an einem Geräteträger verschwenkbar gehalten ist und wobei die Unterarmauflage sowie zumindest das mit ihr verbundene Schienenteil zur wahlweisen Behandlung des rechten oder des linken Armes eines Patienten in spiegelbildlicher Lage einsetzbar sind. Für ein solches Therapiegerät ist erfindungsgemäß kennzeichnend, daß zumindest zwei Schienenteile über ein erstes Dreh- und/oder Schwenkgelenk bewegbar und festlegbar miteinander verbunden sind und daß die Unterarmauflage mittels eines zweiten Drehgelenkes am vorderen freien Schienenteil um dessen Längsachse verdrehbar und festlegbar gehalten ist.
Eine solche Ausführungsform erlaubt einen schnellen Seitenwechsel bei dem erfindungsgemäßen Therapiegerät, ohne daß besonders fachkundiges Personal benötigt wird. Um die Armschiene vom rechten Arm an den linken Arm eines Patienten anlegen zu können, muß lediglich das vordere Schienenteil in einer Horizontal- oder einer Vertikalebene verschwenkt werden, um anschließend noch die Unterarmauflage am vorderen freien Schienenteil verdrehen und auf die dem Patienten zugewandten Seite der Armschiene bringen zu können. Somit ist ein Seitenwechsel bei dem erfindungsgemäßen Therapiegerät durch wenige Handgriffe möglich. Die Handhabung des erfindungsgemäßen Therapiegerätes wird dadurch wesentlich erleichtert.
Um den Arm des Patienten in einer angewinkelten und vorzugsweise rechtwinkligen Position von Ober- und Unterarm behandeln zu können, ist es vorteilhaft, wenn das erste und das zweite Drehgelenk jeweils einen Drehwinkel von zumindest 90° und vorzugsweise von wenigstens etwa 180° haben.
Die Schienenteile des erfindungsgemäßen Therapiegerätes lassen sich in ihrer Relativposition zueinander besonders sicher und fest festlegen, wenn das erste und/oder zweite Drehgelenk mittels einer Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung festlegbar sind.
Damit das Therapiegerät sowohl bei der Behandlung des rechten als auch des linken Armes des Patienten auf einfache Weise in eine körpergerechte Position gebracht werden kann, ohne daß die Schienenteile der Armschiene in ihrer Länge verändert und neu ausgerichtet werden müssen, ist es vorteilhaft, wenn die Längsmittel­ achsen des am zweiten Schulter-Schwenkgelenk angreifenden Teilbereiches des Verbindungsarmes einerseits und des Schienen­ teiles der Armschiene andererseits etwa in der Schwenkebene des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes angeordnet sind. Zu dem selben Zweck sieht eine weitere Ausführungform gemäß der Erfindung vor, daß die Längsmittelachse der Unterarm-Auflage in ihren um 180° versetzten Drehstellungen sowie die Drehachse des zweiten Drehgelenkes etwa in einer Ebene angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Armschiene wahlweise an einer von zwei gegenüberliegenden Seiten des Behandlungsstuhles lösbar befestigbar ist. Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung vor, daß der Verbindungsarm zumindest zwei lösbar verbindbare Armteile hat, daß beidseits des Behandlungsstuhles ein erstes Schulter-Schwenkgelenk vorgesehen ist, und daß jedes erste Schulter-Schwenkgelenk ein erstes Armteil des Verbindungsarmes trägt, das über zumindest ein zweites Armteil des Verbindungsarmes mit der Armschiene lösbar verbindbar ist.
Damit der Patient während der Behandlung eines Armes seinen anderen Arm bequem ablegen kann, ist es zweckmäßig, wenn von den beidseits des Behandlungsstuhles vorgesehenen ersten Schulter-Schwenkgelenken wechselweise ein Schwenkgelenk mit der Armschiene und ein auf der gegenüberliegenden Stuhl-Seite angeordnetes Schwenkgelenk mit einer Armstütze lösbar verbindbar ist.
Die beiden Armteile des Verbindungsarmes lassen sich auch ohne Werkzeug besonders leicht miteinander verbinden, wenn das an einem der ersten Schulter-Schwenkgelenke angreifende und das mit der Armschiene oder der Armstütze verbundene Armteil teleskopartig ineinandergreifen.
Um das erfindungsgemäße Therapiegerät auf einfache Weise an die Körpermaße des Patienten anpassen und um das zweite Schulter- Schwenkgelenk derart positionieren zu können, daß dessen Gelenkachse das Schultergelenk des Patienten kreuzt, ist es zweckmäßig, wenn die ineinandergreifenden Armteile in Längsrichtung verstellbar und festlegbar miteinander verbunden sind.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungs­ form gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Therapiegerät zur kontinuierlichen passiven Bewegung des Schulter- und des Ellenbogengelenkes eines Patienten, wobei das Therapiegerät in Fig. 1 zur Behandlung des rechten Armes eines Patienten ausgerichtet ist,
Fig. 2 das Therapiegerät in einer Zwischenposition während des Seitenwechsels und
Fig. 3 das Therapiegerät aus Fig. 1 und 2, das nach dem Seitenwechsel nun zur Behandlung des linken Armes des Patienten ausgerichtet ist.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Therapiegerät 1 dargestellt, daß zur kontinuierlichen passiven Bewegung des Schulter- und des Ellenbogengelenkes eines Patienten dient. Eine solche Bewegungs­ therapie kann beispielsweise zur Behandlung postoperativer Zustände sowie zur Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Schultergelenkes indiziert sein.
Das Therapiegerät 1 hat eine als Körper-Tragelement dienende Armschiene 2, die an einem Geräteträger mittels Schulter-Schwenkge­ lenken 3, 4 derart gehalten ist, daß der Schnittpunkt ihrer Gelenkachsen etwa im Schulterbereich eines Patienten liegt. Der Geräteträger ist hier als Behandlungsstuhl 5 ausgestaltet.
Während ein erstes Schulter-Schwenkgelenk 3 eine horizontale Schwenkebene vorgibt, soll ein zweites Schulter-Schwenkgelenk 4 eine vertikale Schwenkbewegung der Armschiene 2 ermöglichen.
In den Fig. 1 bis 3 ist erkennbar, daß das erste Schulter- Schwenkgelenk 3 unterhalb der Sitzfläche 6 des Patienten angeordnet ist. Dieses erste Schulter-Schwenkgelenk 3 steht daher im Kopfbereich des Patienten nicht störend im Wege. Die Armschiene 2 ist am ersten Schulter-Schwenkgelenk 3 über einen Verbindungsarm 7 gehalten, wobei zwischen der Armschiene 2 und dem Verbindungsarm 7 das zweite Schulter-Schwenkgelenk 4 angeordnet ist.
Der als Geräteträger dienende Behandlungsstuhl 5 hat eine Sitzfläche 6 sowie eine Rückenlehne 8. Um die Schulter des Patienten derart ausrichten zu können, daß die Gelenkachse des zweiten Schulter- Schwenkgelenkes 4 durch das Schultergelenk des Patienten verläuft, ist die Rückenlehne 8 in ihrer Rückenlehnenneigung verstellbar und festlegbar.
Um die Armschiene 2 wahlweise an einer von zwei gegenüberliegenden Seiten des Behandlungsstuhles 5 lösbar befestigen zu können, ist beidseits des Behandlungsstuhles 5 jeweils ein erstes Schulter- Schwenkgelenk 3 vorgesehen.
Jedes dieser Schulter-Schwenkgelenke 3 trägt ein erstes, etwa L- förmig abgewinkeltes Armteil 9, in das ein zweites Armteil 10 des im wesentlichen zweiteiligen Verbindungsarmes 7 eingeschoben ist. Von den beidseits des Behandlungsstuhles 5 vorgesehenen ersten Schulter-Schwenkgelenken 3 ist wechselweise ein Schwenkgelenk 3 mit der Armschiene 2 und ein auf der gegenüberliegenden Stuhlseite angeordnetes Schwenkgelenk 3 mit einer Armstütze 11 lösbar verbindbar. Sowohl der Armstütze 11 als auch der Armschiene 2 ist dazu jeweils ein zweiter Armteil 10 zugeordnet.
Die teleskopartig ineinander greifenden Armteile 9, 10 sind in Längsrichtung derart verstellbar und festlegbar miteinander verbunden, daß der Behandlungsstuhl 5 an die Körpermaße des Patienten angepaßt und die Höhe des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes 4 derart eingestellt werden kann, bis dessen Gelenkachse durch das Schultergelenk des Patienten verläuft. Durch eine solche Höhenein­ stellung des Schulter-Schwenkgelenkes 4 und durch Einstellung einer entsprechenden Rückenlehnenneigung können die Schulter-Schwenkgelenke 3, 4 genau auf die Position des zu behandelnden Schultergelenkes des Patienten ausgerichtet werden.
Durch ein Vergleich der Fig. 1 bis 3 wird deutlich, daß bei dem hier dargestellten Therapiegerät 1 ein Seitenwechsel der Armschiene 2 schnell und bequem erfolgen kann. Dazu werden die mit der Armschiene 2 und mit der Armstütze 11 verbundenen Armteile 10 aus dem L-förmigen Armteil 9 des entsprechenden Schulter-Schwenkgelenkes 3 gelöst und gegeneinander ausgetauscht. Die in Fig. 1 ursprünglich noch auf der rechten Seite des Behandlungsstuhles 5 befindliche Armschiene 2 wird nun in der in Fig. 2 gezeigten Zwischenstellung auf der linken Stuhlseite gehalten. Die Armschiene 2 hat zwei Schienenteile 12, 13, die über ein erstes Drehgelenk 14 miteinander verbunden sind. Durch Verschwenken um 180° wird das vordere freie Schienenteil 12 in eine Position gebracht, in der es rechtwinklig zum Schienenteil 13 nach innen zum Behandlungsstuhl 5 weist.
An dem vorderen freien Schienenteil 12 ist eine Unterarmauflage 15 vorgesehen, die mittels eines zweiten Drehgelenkes 16 um die Schienenlängsachse des Schienenteiles 12 gedreht werden kann. Durch Verdrehen der Unterarmlauflage 15 am Schienenteil 12 um 180° kann die Unterarmauflage 15 schließlich in eine Funktionsstellung gebracht werden, in der diese auf der zum Patienten liegenden Seite des Schienenteiles 12 angeordnet ist.
Die Handhabbarkeit des hier dargestellten Therapiegerätes 1 wird wesentlich erleichtert, wenn das erste und das zweite Drehgelenk 14, 16 sowie gegebenenfalls auch das erste Schulter-Schwenkgelenk 3 jeweils mittels einer Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung festlegbar sind.
Der zu behandelnde Arm des Patienten wird mit seinem auf der Unterarmauflage 15 festgelegten Unterarm in einer nahezu rechtwinklig abgewinkelten Armstellung gehalten. Um am Schultergelenk des Patienten eine kontinuierliche passive Elevations-, Abduktions- oder Adduktionsbewegung durchführen zu können, weist das zweite Schulter-Schwenkgelenk 4 einen Schwenkantrieb 17 auf. Um am Ellenbogengelenk des Patienten eine kontinuierliche passive Rotationsbewegung durchführen zu können, ist die Unterarmauflage 15 über ein ebenfalls mit einem Schwenkantrieb 17 ausgestattetes Schwenkgelenk 20 an dem vorderen freien Schienenteil 12 gehalten. Während mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk 3 eine Ante­ beziehungsweise Retroversion und während mit dem zweiten Schulter- Schwenkgelenk 4 eine Abduktions- beziehungsweise Adduktionsbewegung des Schultergelenkes durchgeführt werden kann, läßt sich mit Hilfe des dritten Schulter-Schwenkgelenkes 20 eine Rotation des Schultergelenkes erreichen. Ebenso wie das zweite Schulter- Schwenkgelenk 4 und das dritte Schulter-Schwenkgelenk 20 kann auch das beidseits des Behandlungsstuhles 5 vorgesehene Schulter- Schwenkgelenk 3 jeweils mit einem Schwenkantrieb ausgestattet sein.
Die Schwenkantriebe 17 stehen mit einer Steuereinrichtung in Steuerverbindung, die ein Steuerprogramm-Lesegerät 18 hat. In das Steuerprogramm-Lesegerät 18 sind maschinenlesbare Steuerprogramm- Datenträger 19 einlesbar, auf denen jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist. Wie Fig. 1 zeigt, sind diese Steuerprogramm-Datenträger 19 hier als Chipkarte ausgebildet.
Das Therapiegerät 1 läßt sich an die individuellen Körpermaße des Patienten anpassen. Durch Verstellen und Festlegen der Armteile 9, 10 läßt sich das zweite Schulter-Schwenkgelenk 4 in seiner Höhe an das Schultergelenk des Patienten anpassen. Durch eine Veränderung der Rückenlehnenneigung am Behandlungsstuhl 5 kann das erste Schulter-Schwenkgelenk 3 beziehungsweise das zweite Schulter- Schwenkgelenk 4 so ausgerichtet werden, daß ihre Gelenkachsen sich im Schultergelenk des Patienten schneiden. Schließlich sind auch die jeweils teleskopartig ausgebildeten Schienenteile 12, 13 in ihrer Länge verstellbar und festlegbar, so daß sich die Armschiene 2 auf die individuelle Armlänge des Patienten ausrichten läßt.
Das hier dargestellte Therapiegerät 1 zeichnet sich durch seine besonders einfache und bequeme Handhabbarkeit aus.

Claims (22)

1. Therapiegerät (1) mit zumindest einem Körper-Tragelement (2), welches (2) zur Durchführung einer kontinuierlichen passiven Körperbewegung an einem Patienten mittels zumindest eines Bewegungsantriebes (17) bewegbar ist, wobei wenigstens ein Bewegungsantrieb (17) mit einer Steuereinrichtung in Steuer­ verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerein­ richtung ein Steuerprogramm-Lesegerät (18) hat und daß in das Steuerprogramm-Lesegerät(18)maschinenlesbare Steuerprogramm- Datenträger (19) einlesbar sind, auf denen jeweils ein, für jeden Patienten individuelles Steuerprogramm abspeicherbar ist.
2. Therapiegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerprogramm-Datenträger (19) als Magnetstreifen- und/oder Chipkarte ausgebildet sind.
3. Therapiegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- und/oder Kniegelenkes ausgebildet ist.
4. Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter- und/oder Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene (2), die an einem Geräteträger mittels Schulter-Schwenkgelenken (3, 4, 20) derart gehalten ist, daß der Schnittpunkt ihrer Gelenkachsen etwa im Schulterbereich eines Patienten liegt, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes, eine etwa horizontale Schwenkebene vorgebendes Schulter-Schwenkgelenk (3) unterhalb einer Sitzfläche (6) für den sitzenden Patienten angeordnet oder positionierbar ist, daß die Armschiene (2) mit dem ersten Schulter-Schwenkgelenk (3) über einen insbesondere gebogenen oder abgewinkelten Verbindungsarm (7) verbunden ist und daß zwischen der Armschiene (2) und dem Verbindungsarm (7) ein zweites, eine etwa vertikale Schwenkebene vorgebendes Schulter-Schwenkgelenk (4) angeordnet ist.
5. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Schulter-Schwenkgelenk (3) als ein manuell verstellbares und festlegbares Schwenkgelenk ausgestaltet ist.
6. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem ersten Schulter-Schwenkgelenk (3) eine Skala zum Ablesen des eingestellten Schulter-Schwenkwinkels zugeordnet ist.
7. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Armschiene (2) eine Unterarmauflage (15) trägt, daß die Unterarmauflage (15) über ein, eine Rotationsbewegung vorgebendes drittes Schulter-Schwenkgelenk (20) mit der Armschiene (2) verbunden ist und daß die Gelenkachse des dritten Schulter-Schwenkgelenkes (20) etwa durch den Schnittpunkt des ersten und des zweiten Schulter- Schwenkgelenkes (3, 4) verläuft.
8. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste, das zweite und/oder das dritte Schulter-Schwenkgelenk (3, 4, 20) einen motorischen Schwenk­ antrieb (17) aufweisen.
9. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteträger als Ständer ausgebildet ist.
10. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Geräteträger als Behandlungsstuhl (5) für den Patienten ausgebildet ist.
11. Therapiegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungsstuhl (5) eine Sitzfläche (6) sowie eine Rückenlehne (8) hat, und daß die Rückenlehne (8) zum Ausrichten der Schulter des Patienten in Bezug auf das zweite Schulter- Schwenkgelenk (4) in ihrer Rückenlehnenneigung verstellbar und festlegbar ist.
12. Therapiegerät (1) zur Behandlung eines Schulter- und/oder Ellenbogengelenkes mit einer Armschiene (2), die zumindest zwei Schienenteile (12, 13) hat, von denen ein vorderes freies Schienenteil (12) eine Unterarmauflage (15) trägt, wobei die Armschiene (2) an einem Geräteträger verschwenkbar gehalten ist und wobei die Unterarmauflage (15) sowie zumindest das mit ihr verbundene Schienenteil (12) zur wahlweisen Behandlung des rechten oder des linken Armes eines Patienten in spiegel­ bildlicher Lage einsetzbar sind, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Schienenteile (12, 13) über ein erstes Dreh- und/oder Schwenkgelenk (14) bewegbar und festlegbar miteinander verbunden sind und daß die Unterarmauflage (15) mittels eines zweiten Drehgelenkes (16) am vorderen freien Schienenteil (12) um dessen Längsachse verdrehbar und festlegbar gehalten ist.
13. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Drehgelenk (14, 16) jeweils einen Drehwinkel von zumindest 90° und vorzugsweise von wenigstens etwa 180° haben.
14. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Drehgelenk (14) ein Verdrehen oder Verschwenken der an ihm angreifenden Schienenteile (12, 13) in einer etwa horizontal orientierten Dreh- oder Schwenk­ ebene erlaubt.
15. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder zweite Drehgelenk (14, 16) mittels einer Rast- oder Reibkupplung in ihrer Drehstellung festlegbar sind.
16. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsmittelachsen des am zweiten Schulter-Schwenkgelenk (4) angreifenden Teilbereiches (10) des Verbindungsarmes (7) einerseits und des Schienenteiles (13) der Armschiene (2) andererseits etwa in der Schwenkebene des zweiten Schulter-Schwenkgelenkes (4) angeordnet sind.
17. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsmittelachse der Unterarm-Auflage (15) in ihrem um 180° versetzten Drehstellungen sowie die Drehachse des zweiten Drehgelenkes (16) etwa in einer Ebene angeordnet sind.
18. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Armschiene (2) wahlweise an einer von zwei gegenüberliegenden Seiten des Behandlungsstuhles (5) lösbar befestigbar sind.
19. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsarm (7) zumindest zwei lösbar verbindbare Armteile (9, 10) hat, daß beidseits des Behandlungsstuhles (5) ein erstes Schulter-Schwenkgelenk (3) vorgesehen ist und daß jedes erste Schulter-Schwenkgelenk (3) ein erstes Armteil (9) des Verbindungsarmes (7) trägt, das über zumindest ein zweites Armteil (10) des Verbindungsarmes (7) mit der Armschiene (2) lösbar verbindbar ist.
20. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß von den beidseits des Behandlungsstuhles (5) vorgesehenen ersten Schulter-Schwenkgelenken (3) wechsel­ weise ein Schwenkgelenk (3) mit der Armschiene (2) und ein auf der gegenüberliegenden Stuhlseite angeordnetes Schwenkge­ lenk (3) mit einer Armstütze (11) lösbar verbindbar ist.
21. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das an einem der ersten Schulter-Schwenkge­ lenke (3) angreifende und das mit der Armschiene (2) oder der Armstütze (11) verbundene Armteil (9, 10) teleskopartig ineinandergreifen.
22. Therapiegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die ineinandergreifenden Armteile (9, 10) in Längsrichtung verstellbar und festlegbar miteinander verbunden sind.
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