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DE19963833A1 - Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis über ein umlaufendes Band und damit hergestellte flächige Produkte - Google Patents

Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis über ein umlaufendes Band und damit hergestellte flächige Produkte

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Publication number
DE19963833A1
DE19963833A1 DE19963833A DE19963833A DE19963833A1 DE 19963833 A1 DE19963833 A1 DE 19963833A1 DE 19963833 A DE19963833 A DE 19963833A DE 19963833 A DE19963833 A DE 19963833A DE 19963833 A1 DE19963833 A1 DE 19963833A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tissue
product
flat
fiber
based product
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19963833A
Other languages
English (en)
Inventor
Stephan Eichhorn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Essity Germany GmbH
Original Assignee
SCA Hygiene Products GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SCA Hygiene Products GmbH filed Critical SCA Hygiene Products GmbH
Priority to DE19963833A priority Critical patent/DE19963833A1/de
Priority to PCT/EP2000/012613 priority patent/WO2001049937A1/en
Priority to AU31581/01A priority patent/AU3158101A/en
Priority to US10/169,148 priority patent/US20030000668A1/en
Priority to EP00991178A priority patent/EP1244855A1/de
Publication of DE19963833A1 publication Critical patent/DE19963833A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21HPULP COMPOSITIONS; PREPARATION THEREOF NOT COVERED BY SUBCLASSES D21C OR D21D; IMPREGNATING OR COATING OF PAPER; TREATMENT OF FINISHED PAPER NOT COVERED BY CLASS B31 OR SUBCLASS D21G; PAPER NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D21H23/00Processes or apparatus for adding material to the pulp or to the paper
    • D21H23/02Processes or apparatus for adding material to the pulp or to the paper characterised by the manner in which substances are added
    • D21H23/22Addition to the formed paper
    • D21H23/52Addition to the formed paper by contacting paper with a device carrying the material
    • D21H23/54Rubbing devices, e.g. brush, pad, felt

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Sanitary Thin Papers (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, umfassend die Schritte: DOLLAR A a) Aufbringen einer Behandlungszusammensetzung, enthaltend die Behandlungschemikalien auf ein umlaufendes Band und DOLLAR A b) Inkontaktbringen des umlaufenden Bandes mit dem bewegtem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis, wodurch die Behandlungszusammensetzung von dem umlaufenden Band über die Kontaktfläche auf das bewegte flächige Erzeugnis auf Faserbasis übertragen wird; DOLLAR A sowie eine zum Durchführen des Verfahrens geeignete Vorrichtung, die mindestens ein Auftragemittel zum Aufbringen von Behandlungszusammensetzungen, enthaltend die Behandlungschemikalien, auf ein umlaufendes Band, und das umlaufendes Band, das mit dem bewegtem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis über eine Kontaktfläche in Kontakt steht, umfasst.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens und die hiermit hergestellten flächigen Produkte, insbesondere Tissue- Produkte. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung umfasst der Begriff "Tissue" insbesondere "Tissuepapier" oder "Rohtissue" wie es üblicherweise als einlagige Tissuebahn in der Tissue-, (Papier-)maschine erzeugt wird, als auch mehrlagige (Zwischen- )Produkte, z. B. in Form von mehrlagig doublierten Bahnen oder in Form von Mutterrollen für die Weiterverarbeitung sowie fertig konfektionierte ein- und mehrlagige Tissueprodukte, wie z. B., Papiertaschentücher, Gesichtstücher, Toilettenpapier, Haushaltstücher, wie etwa Küchentücher, Handtücher und andere Wischtücher etc.
Stand der Technik
Die "Tissue"-Erzeugung zählt aufgrund der grundlegenden Übereinstimmung der Herstellungsverfahren (Nasslegen) zu den Verfahren der Papiererzeugung. Die Tissue- oder besser die Rohtissueerzeugung, wenn das auf einer speziellen Papiermaschine der Tissue- oder Tissuepapiermaschine hergestellte einlagige (Zwischen-)Produkt gemeint ist, grenzt sich gegenüber der Papiererzeugung durch das extrem geringe Flächengewicht, üblicherweise unter 40 g/m2, und das im Vergleich zu Papier sehr viel höhere spezifische Arbeitsaufnahmevermögen ab. Das spezifische Arbeitsaufnahmevermögen ergibt sich, indem das Arbeitsaufnahmevermögen auf das Testprobenvolumen vor der Prüfung bezogen wird (Länge, Breite, Dicke der Probe zwischen den Klemmen vor Zugbeanspruchung).
Darüber hinaus unterscheiden sich Papier und Tissuepapier generell hinsichtlich des E-Moduls, der das Spannungs- Dehnungsverhalten dieser flächigen Produkte als Materialkenngrösse charakterisiert, abhängig von den Herstellbedingungen, den verwendeten Rohstoffen und den chemischen Zusatzstoffen.
Das hohe spezifische Arbeitsaufnahmevermögen eines Tissuepapiers resultiert aus der äusseren und/oder inneren Kreppung. Die erstere wird durch Stauchung der auf einem Trockenzylinder haftenden Tissue-Papierbahn durch die Einwirkung eines Kreppschabers oder im letzteren Fall durch Geschwindigkeitsdifferenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sieben oder beispielsweise zwischen einem Blattbildungs-Sieb und einem sogenannten Fabric oder zwischen zwei Fabrics erzeugt.
So kann etwa bei der Anwendung der Durchström-Vortrocknungs- Verfahrenstechnik (TAD-Verfahren) zur Rohtissue-Herstellung und der üblichen Doppelsieb-Blattbildung in C-Wrap Konfiguration das sogenannte innere Blattbildungssieb mit einer bis zu 40% höheren Geschwindigkeit gegenüber der des nächst folgenden Fabrics oder der des nächst folgenden Filzes betrieben werden, wobei die initial gebildete und bereits vorentwässerte Papierbahn an das nachfolgende TAD-Fabric übergeben wird. Hierdurch wird die noch feuchte und dadurch plastisch deformierbare Papierbahn durch Stauchung und Scherung innerlich aufgelockert und damit bei Beanspruchung dehnfähiger als ein Papier, das weder eine "innere" noch eine äussere Kreppung erfahren hat.
Diese Übergabe (Transfer) einer noch plastisch deformierbaren Papierbahn bei gleichzeitig wirkender Differenz- Geschwindigkeit kann in anderen Ausführungsformen auch zwischen einem Transfer-Fabric und dem sogenannten TAD- Imprinting-Fabric oder zwischen zwei Transfer-Fabrics erfolgen.
Der Begriff "Fabric" entstammt dem englischen Sprachraum und hat sich eingebürgert für Papiermaschinen-Bespannungen mit siebartigem Gewebeaufbau, bei denen als Fadenmaterial anstelle metallischer Drähte Fäden aus Kunststoff verwendet werden.
Aus dem hohen spezifischen Arbeitsaufnahmevermögen (s. DIN EN 12625-4 und DIN EN 12625-5) resultieren die meisten der für Tissue und Tissueprodukte üblichen Gebrauchseigenschaften. Ein Beispiel sind Tissueprodukte für hygienische Anwendungen (Hygieneprodukte, insbesondere Hygiene-Papierprodukte), die z. B. bei der Körperpflege und -hygiene, im Haushalt, der Industrie, im institutionellen Bereich bei den unterschiedlichsten Reinigungsvorgängen zum Einsatz kommen. Sie dienen zur Aufnahme von Flüssigkeiten, zur Dekoration, zur Verpackung oder auch nur als Unterlagsmaterial, wie etwa in der ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus üblich. Hygiene- Papierprodukte in ihrer breiten Vielfalt zählen heute zu den Produkten des täglichen Bedarfs.
Zu den Hygienepapieren zählt man vorrangig sämtliche trockengekreppte Tissuepapiere aber auch nassgekreppte Papiere.
Als "Tissuepapiere" oder besser als Rohtissuepapiere beschreibt man im allgemeinen die von der Papiermaschine kommenden einlagigen Zwischenprodukte aus leichten, d. h. mit niedrigem Flächengewicht erzeugten Papieren, die in der Regel auf einem sogenannten Yankee-Zylinder mit Hilfe eines Kreppschabers trockengekreppt wurden. Dabei kann das einlagige Rohtissue aus jeweils einer oder aus mehreren Schichten aufgebaut sein.
Als "Tissueprodukte" bezeichnet man sämtliche aus Rohtissue hergestellte ein- oder mehrlagige Endprodukte, die auf die Bedürfnisse des Endverbrauchers ausgerichtet, d. h. mit unterschiedlichstem Anforderungsprofil konfektioniert sind.
Typische Eigenschaften von Tissuepapieren sind die gute Fähigkeit Zugspannungsenergie zu absorbieren, ihre Drapierbarkeit, eine gute textilartige Flexibilität, Eigenschaften, die oft als Knüllweichheit bezeichnet werden, eine hohe Oberflächenweichheit, ein hohes spezifisches Volumen mit einer fühlbaren Dicke, eine möglichst hohe Flüssigkeits- Absorptionsfähigkeit und je nach Anwendung eine geeignete Nass- und Trockenfestigkeit sowie ein interessantes optisches Erscheinungsbild der äusseren Produktoberfläche. Aufgrund dieser Eigenschaften werden Tissuepapiere zu Tissueprodukten (Tissue-Papierprodukten) verarbeitet und stehen dann dem Endverbraucher in unterschiedlichster Form und Konfektionierung zur Verfügung, beispielsweise als Wischtücher, Handtücher, Haushaltstücher, insbesondere als Küchentücher, als Sanitärprodukte (z. B. Toilettenpapiere), als Papiertaschentücher, Kosmetiktücher oder Servietten.
Für den erfolgreichen Einsatz von Tissueprodukten in den unterschiedlichsten Anwendungs-Bereichen sind, abhängig vom Verwendungszweck, häufig unterschiedliche und zum Teil einander entgegenlaufende Eigenschaften erforderlich.
Hierzu wird das flächige Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, häufig mit Substanzen, Additiven, Hilfsstoffen und anderen Behandlungschemikalien versehen.
Erfindungsgemäss werden alle allgemein als Behandlungschemikalien bezeichneten Substanzen und Substanzgemische, die üblicherweise nach dem Trocknungs- und Kreppungsschritt am Yankee-Zylinder auf das Tissue aufgebracht werden, von diesem Begriff mit umfasst.
Behandlungschemikalien können einen Einfluss auf die physikalischen Eigenschaften, z. B. die Weichheit, insbesondere die Knüllweichheit, die Festigkeit im trockenen und im nassen Zustand, die Absorptionsgeschwindigkeit von Flüssigkeiten, insbesondere die von Wasser oder Öl oder die Gefügefestigkeit des Tissues/Tissueprodukts selbst haben und/oder zu deren unterschiedlichen Verwendung, z. B. im Bereich von Pflege und Schutz der Haut, Healthcare etc., beitragen. Im letzteren Fall spricht man auch speziell von "Lotionen".
Beispielsweise bei Haushaltstüchern, insbesondere bei Küchentüchern und in noch höherem Maße bei Papierhandtüchern, ist eine Festigkeit, vor allem im nassen Zustand, und hohe Saugleistung erforderlich, um den Ansprüchen des Verbrauchers zu genügen. Bei Toilettenpapieren bestimmt eher eine Kombination von Trockenfestigkeit neben guter Weichheit die Gebrauchseignung und die Verbraucherakzeptanz. Bei anderen Tissueprodukten, wie Taschentüchern oder Gesichtstüchern, sind Weichheit der Oberfläche und sehr gute Anschmiegsamkeit hervorstechende Eigenschaften, die neben Festigkeit den Gebrauchswert dieser Produkte bestimmen.
Bei den letztgenannten Tissueprodukten spielen auch in dem Produkt, insbesondere jedoch auf seinen äusseren Oberflächen enthaltene, kosmetische Komponenten eine wichtige Rolle. Diese kosmetischen Komponenten umfassen unter anderem Duftstoffe, Feuchtigkeitsmittel, Hautpflegemittel, Healthcare-Substanzen, wie Panthenol oder der Kamillenwirkstoff Bisabolol.
Bei kosmetischen Komponenten ist es wichtig, eine optimale, d. h. in Bezug auf deren Menge ausreichende Übertragung der Komponenten, wie Pflegemittel oder Feuchtigkeitsmittel, vom Tissueprodukt auf die Haut zu erreichen, um die gewünschte Wirkung zu entfalten. Hierfür sind hohe Auftragsmengen der kosmetischen Substanzen auf das Tissue erforderlich. Andererseits darf sich das Tissue selbst nicht unangenehm anfühlen oder beispielsweise ein Nässegefühl auf der Haut zurücklassen.
Für die Hersteller von Tissueprodukten ist es daher eine besondere Herausforderung, die verschiedenen, einander oft widersprechenden Einflussfaktoren in eine besondere Balance zu bringen, um hieraus die vom Verbraucher geforderten optimalen Eigenschaftskombinationen für die angestrebten Endprodukte zu erreichen. In dem Artikel "Weichheit und Weichmachung von Hygiene-Tissue" im Wochenblatt für Papierfabrikation, Heft 11/12, 1988, Seite 435 ff., werden die Eigenschaften von Hygiene-Tissue ausführlich beschrieben und deren Bedeutung für Tissueprodukte bei verschiedenen Anwendungen diskutiert.
So ist eine generelle Verbesserung der Weichheit quer über alle Bereiche der Tissueprodukte eine der wichtigsten Forderungen der Verbraucher an den Hersteller. Eigenschaften, wie die Weichheit eines Tissueproduktes, werden in ihrer Grundausbildung durch den Herstellungsprozess, insbesondere durch eine TAD-Vortrocknung und die Auswahl der Roh- und Hilfsstoffe bestimmt.
Weichheit ist eine wichtige Eigenschaft von Tissueprodukten wie Taschentüchern, Kosmetiktüchern, Toilettenpapier, Servietten aber auch Hand- oder Küchentüchern, und beschreibt einen charakteristischen taktilen Sinneseindruck, welches das Tissueprodukt bei Berührung der Haut erzeugt.
Der Begriff "Weichheit" ist zwar allgemein verständlich, aber äusserst schwierig zu definieren, da keine physikalische Bestimmungsmethode und deshalb auch keine anerkannte Industrienorm als Standard zur Einstufung verschiedener Weichheitsgrade vorhanden ist.
Um die Weichheit zumindest halbquantitativ erfassen zu können, wird sie in der Praxis durch eine subjektive Methode ermittelt. Hierzu wendet man einen sogenannten "Panel-Test" an, bei dem mehrere geschulte Testpersonen ein vergleichendes Urteil abgeben.
Weichheit lässt sich vereinfachend in ihre Hauptcharakteristika, die Oberflächenweichheit und die Knüllweichheit, untergliedern:
Oberflächenweichheit beschreibt das Gefühl, das man empfindet, wenn man beispielsweise mit den Fingerkuppen leicht über die Oberfläche des Tissueblattes fährt. Unter Knüllweichheit versteht man den sensorischen Eindruck des Widerstandes gegen mechanische Deformation, den ein mit den Händen durch knittern, falten oder knüllen und/oder durch Kompression deformiertes Tissue oder Tissue-Produkt während des Vorgangs der Deformation erzeugt.
Das Auftragen der oben beschriebenen Behandlungschemikalien, mit denen beispielsweise die gewünschten Weichheits- Charakteristika oder andere Eigenschaften erreicht werden sollen, erfolgt im Stand der Technik durch verschiedene Walzen- und Sprühauftragungsverfahren. Andere Methoden umfassen Imprägnierverfahren.
Die WO 94/05857 beschreibt ein Verfahren zur Applikation eines chemischen Papierherstellungsadditivs auf ein trockenes Tissuepapiervlies (Tissuepapiervliesstoff, Rohtissue). Das Aufbringungsverfahren zeichnet sich durch die folgenden Schritte aus: Bereitstellung eines trockenen Tissuepapiervliesstoffs, das Verdünnen eines chemischen Papierherstellungsadditivs mit einem geeigneten Lösungsmittel zur Bildung einer verdünnten chemischen Lösung, die Applikation dieser verdünnten chemischen Lösung auf einer erhitzten Transferoberfläche, das teilweise Verdampfen des Lösungsmittels durch die Transferoberfläche unter Bildung eines dieses Papierherstellungsadditiv enthaltenden Films und die Übertragung des Films von der erhitzten Transferoberfläche auf die Oberfläche des Tissuevliesstoffs.
Die EP-A-03 47 177 betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Softtissuepapier, welches folgende Schritte aufweist:
Blattbildung aus wässriger Suspension von Zellulosefasern unter Bildung eines Vlieses, Applikation einer ausreichenden Menge eines wasserlöslichen nicht-kationischen Tensids sowie Trocknung und Kreppung des Vlieses, wobei dieses Tissuepapier ein Basisgewicht von 10 bis 65 g/m2 und eine Dichte von weniger als 0,6 g/m3 aufweist.
Die Behandlungslösung kann also sowohl im Nassteil einer Tissuepapiermaschine (Wattemaschine), am Ende der Siebpartie, vor oder innerhalb der Pressenpartie (mechanische Entwässerung), d. h. bei Feststoffgehalten zwischen 20 und 50%, sowie in der nach der Pressenpartie angeordneten Trockenpartie bei Feststoffgehalten von 40 bis 97% Fasertrockengewicht zugegeben werden.
Stand der Technik sind Aufgabeorte auf dem Transfersieb/Belt, z. B. vor dem Vliestransfer bei einer TAD-Anordnung sowie die Zuführung auf das feuchte Faservlies nach dessen Transfer auf den Transport- (Trocken-)filz vor der oder den Pressen bei einer konventionellen Ein- oder Zweifilz-Tissuemaschine.
Weiterhin ist im Stand der Technik die Zuführung von Behandlungszusammensetzungen durch Sprühauftrag auf den Yankee-Zylinder bekannt.
Ferner erfolgt die Zugabe der Behandlungschemikalien in der Tissueerzeugungsmaschine durch Sprühauftrag auf den Pope-Roller unter Erzeugung eines Films und dessen anschliessendem Transfer auf die Tissuebahn während des Aufrollvorgangs. Hierbei weist üblicherweise die bereits gekreppte "Tissuebahn" als Folge des vorausgegangenen Trocknungsvorganges auf dem Yankee-Zylinder noch eine Resttemperatur zwischen 20°C und etwa 70°C auf, was für die Verteilung der Behandlungschemikalien und dessen Eindringen in das Rohtissue günstig ist.
Neben einem Sprühauftrag über einen Düsenbalken kann auch der Einsatz von Schleuderrotoren oder Bürstwerken in Frage kommen. Der Auftrag kann auch direkt auf die Tissuepapierbahn erfolgen.
Eine Zugabe der Behandlungschemikalien innerhalb einer sogenannten Doubliermaschine bzw. innerhalb der Verarbeitungsmaschine auf die Aussenlagen der mehrlagig doublierten Bahn vor oder während der Kalibrierung/Glättung wird im allgemeinen bevorzugt.
Häufig findet der Auftrag der Behandlungschemikalien innerhalb der Verarbeitungsmaschine auf die Aussenlagen der durch Verwendung mehrer Abrollungen in der Verarbeitungsmaschine mehrlagig geführten oder bereits zuvor mehrlagig doublierten Bahn statt.
In WO 98/41687 wird ein Verfahren zur Herstellung von Tissueprodukten der vorgenannten Art beschrieben, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass man eine Zusammensetzung der vorstehenden Art auf das Faservlies oder die Tissuebahn innerhalb der Siebpartie, Pressenpartie, TAD-Partie, am Yankee-Zylinder und/oder Trockenpartie, d. h. bei einer Faserstoffdichte von 20 bis 97%, bezogen auf das Trockenfasergewicht der Bahn, in einer Menge von 0,1 bis 40%, vorzugsweise 1 bis 20%, kontinuierlich oder diskontinuierlich auf oder in der Bahn appliziert und die Bahn gegebenenfalls nach der Applikation einer Nachglättung unterzieht.
Eine dort genannte alternative Ausführungsform ist ein Verfahren zur Herstellung von Tissueprodukten, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass man eine Zusammensetzung der vorgenannten Art auf das Faservlies oder die Tissuebahn nach der Trockenpartie an der Wattemaschine, der Doubliermaschine und/oder beim Verarbeitungsautomaten in einer Menge von 0,1 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 20 Gew.-%, kontinuierlich oder diskontinuierlich auf oder in der Bahn appliziert und die Bahn gegebenenfalls nach der Applikation einer Nachglättung unterzieht.
Die bekannten Verfahren weisen eine Reihe von Nachteilen auf, die zu einer Beeinträchtigung der Tissueeigenschaften führen. Durch den ausgeübten Druck auf das Tissue, etwa bei der Verwendung von Walzenauftragsverfahren zum Auftrag der Behandlungschemikalien, insbesondere bei einer nachfolgenden Glättung des mit einer Behandlungszusammensetzung behandelten Produktes treten unerwünschte mechanische Einwirkungen auf das Tissue auf. Das Tissue wird zusammengedrückt, wodurch sich beispielsweise seine Dicke (Bulk) verringert, was vom Verbraucher etwa im Falle eines Papiertaschentuches üblicherweise als negativ empfunden wird. Durch einen solchen subjektiven Eindruck des Benutzers im Beispiel einer als negativ empfundenen Dickenwahrnehmung, kann eine objektive Verbesserung z. B. der Oberflächenweichheit wieder zunichte gemacht werden, da der Verbraucher ein solches Produkt nicht kaufen wird. Dies ist ein Problem insbesondere bei mehrlagigen Tissueprodukten.
Die Auftragung durch Aufwalzen oder Aufsprühen ist durch die Viskosität der aufzutragenden Lotion limitiert. Stark viskose und/oder fettige Lotionen können nur sehr schwer oder gar nicht mit Hilfe eines Sprühverfahrens auf das Papier aufgebracht werden. Daher ist es häufig notwendig, die aufzutragenden Behandlungszusammensetzungen z. B. mit Hilfe von Wasser oder mit Hilfe organischer Lösungsmittel zu verdünnen oder aufzubereiten. Dieses erfordert einen weiteren Verfahrensschritt, bei dem das verwendete Lösungsmittel aus dem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, wieder entfernt werden muss.
Die Verteilung der Behandlungschemikalien im Tissue über die Oberfläche der Papierbahn (des Papierblattes) ebenso wie die Verteilung in z-Richtung, d. h. senkrecht zur Papierbahn­ oberfläche gegebenenfalls über sämtliche Lagen des Tissue- Produktes, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Eigenschaften der Behandlungszusammensetzungen, hier vor allem ihre Viskosität und ihr Fettgehalt, spielen bei der Eindringtiefe eine wichtige Rolle.
Bei den bekannten Aufbringungsverfahren wie der Sprüh- Applikation aber auch den unterschiedlichen Verfahren der Walzen-Applikation ist nur eine ungenügende Steuerung der Verteilung der Behandlungschemikalien, insbesondere in z- Richtung, d. h. senkrecht zur Oberfläche des Tissues, gegeben. Dieses Problem tritt besonders deutlich bei mehrlagigen Tissuegeweben hervor.
Die auf der Oberfläche aufgetragenen Behandlungschemikalien dringen nur in einem geringen Ausmaß in das Tissue ein, und verbleiben häufig nur auf der obersten Schicht. Nur ein geringerer Teil geht in den inneren Bereich über. Dies bedeutet einen grossen Nachteil gerade bei Tissueprodukten, die weichheitsverbessernde Behandlungszusammensetzungen (manchmal auch als "weichheitsfördernde Lotionen" bezeichnet), enthalten, da die inneren Lagen des mehrlagigen Tissueproduktes nur ungenügend mit dieser Behandlungszusammensetzung beaufschlagt werden. Der gewünschte Effekt einer Verbesserung der Knüllweichheit als Folge der Behandlung (Lotions-Applikation) des Tissue-Produktes kann sich so nur ungenügend entfalten.
Andererseits ist bei Tissueprodukten, die kosmetische Behandlungschemikalien (manchmal auch als "kosmetische Lotionen" bezeichnet), enthalten, die gleichmäßige Verteilung der kosmetischen Komponenten der Behandlungszusammensetzung­ auf den äußeren Oberflächen der Außenlagen des behandelten Tissue-Produktes das Problem.
Dies gilt, weil einerseits das Aufbringen einer grossen Menge an kosmetischen Komponenten erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung der kosmetischen Substanzen bei Übertragung auf die Haut des Verwenders (Healthcare) bei der Benutzung des Tissue-Produktes sicherzustellen. Ferner ist die Gleichmäßigkeit der Auftragsmenge der Behandlungszusammensetzung auf den äußeren Oberflächen der Außenlagen des Tissueproduktes aus rechtlichen, beispielsweise wettbewerbsrechtlichen, Gründen zu garantieren. Außerdem ist, da die kosmetischen Komponenten einer Lotion gleichzeitig sehr bedeutsame Kostenfaktoren darstellen, deren Auftragsmenge aus Wirtschaftlichkeitsgründen in engen Grenzen zu steuern.
Dieses Verteilungsproblem der Behandlungschemikalien, die z. B. Weichmacher und/oder kosmetische Behandlungszusammensetzungen umfassen, spielt bei Tissues eine wichtige Rolle.
Die Auftragung durch Aufwalzen oder Aufsprühen ist durch die Viskosität der aufzutragenden Lotion limitiert. Stark viskose oder fettige Lotionen können nur sehr schwer auf das Papier aufgebracht werden.
Aufgabe der Erfindung
Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die eine stark verbesserte Auftragung von Behandlungschemikalien auf Tissue ermöglichen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue mit einer verbesserten Verteilung an Behandlungschemikalien bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, die folgenden Schritte umfassend:
  • a) Aufbringen einer Behandlungszusammensetzung einhaltend die Behandlungschemikalien auf ein umlaufendes Band und
  • b) Inkontaktbringen des umlaufenden Bandes mit dem bewegtem flächigem Erzeugnis auf Faserbasis, wodurch die Behandlungszusammensetzung von dem umlaufenden Band über die Kontaktfläche auf das flächige Erzeugnis auf Faserbasis übertragen wird.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen wiedergegeben. Die im folgenden beispielhaft für Tissue wiedergegebenen Ausführungen gelten dabei auch für andere flächige Erzeugnisse auf Faserbasis. Der Ausdruck " flächiges Erzeugnis auf Faserbasis", wie er hier verwendet wird, steht für aus Fasern (insbesondere Cellulose­ haltigen Fasern, wie Zellstoff) hergestellte flächige Erzeugnisse, wie z. B. Nonwoven oder Tissue, wobei Tissue eine besonders bevorzugte Ausführungsform darstellt.
Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, auf der dem ersten Band gegenüberliegenden Seite des Tissues ein weiteres umlaufendes Band in Kontakt mit dem Tissue vorzusehen. Auf dieses zweite Band kann man ebenfalls Behandlungszusammensetzungen aufbringen, welche dann über die Kontaktfläche des zweiten Bandes auf das Tissue übertragen werden. Die mit dem zweiten Band übertragenen Behandlungszusammensetzungen können sich von den mit dem ersten Band übertragenen Behandlungszusammensetzungen unterscheiden. Diese Ausführungsform ermöglicht es, der Oberseite und Unterseite des Tissues unterschiedliche Eigenschaften zu verleihen.
Üblicherweise stimmt die Laufrichtung der Kontaktfläche der Bänder mit der Laufrichtung des Tissue überein. Vorzugsweise haben das erste und gegebenenfalls das zweite Band angenähert die gleiche Geschwindigkeit wie das Tissue.
Als Material für die Bänder eignen sich insbesondere elastomere Kunststoffe (z. B. Gummi) mit den erforderlichen Festigkeitswerten, die gegebenenfalls verstärkt (z. B. durch Fasern) sein können.
Gegebenenfalls können die Bänder vor einem erneuten Auftrag von der Behandlungszusammensetzung, z. B. durch ein Tauchbad, gereinigt werden und, wenn notwendig, getrocknet werden.
Der Auftrag der Behandlungszusammensetzungen auf die Bänder erfolgt bevorzugt über einen Sprühauftrag, z. B. über einen Düsenbalken, über Schleuderrotoren oder Bürstwerke, oder über einen Walzenauftrag. Möchte man mehrere Behandlungs- Chemikalien auf das Tissue applizieren, kann man diese z. B. als Mischung über ein Auftragemittel zuführen, über mehrere Auftragemittel einem ersten und/oder zweiten Band zuführen oder in Maschinenrichtung hintereinander mehrere Bänder vorsehen. Man kann das Tissue auch mehrfach am gleichen Band vorbeiführen um die gleichen oder unterschiedliche Behandlungszusammensetzungen nacheinander aufzutragen. Weitere Varianten in der Anordnung und Anzahl der Bänder und in der Anordnung der Auftragemittel (z. B. Sprühaufträgen und/oder Walzaufträgen) sind mit der Erfindung ebenfalls umfaßt.
Zur besseren Übertragung der Behandlungszusammensetzungen auf das Tissue und/oder um das Eindringen der Behandlungszusammensetzung ins Tissue zu fördern, kann man das Tissue vor, während oder nach dem Auftrag der Behandlungszusammensetzung erhitzen. Alternativ kann man das erste und/oder zweite Band erhitzen. Dies kann z. B. durch Zufuhr erwärmter Luft erfolgen. Eine weitere Möglichkeit, das Eindringen der Behandlungszusammensetzung in das Tissue zu steuern, besteht in der Veränderung der Kontaktfläche.
Ferner kann man auf einer oder beiden Aussenseiten die Behandlungszusammensetzung (z. B. eine kosmetische Lotion) strukturiert auftragen, d. h. Freiflächen oder Aussparungen vorsehen, innerhalb derer keine Behandlungszusammensetzung aufgetragen wird. Hierdurch lässt sich die Absorptionsfähigkeit so weit wie möglich erhalten.
Die Behandlungszusammensetzung kann aus einer einzelnen Behandlungschemikalien oder einer Mischung von mindestens zwei Behandlungschemikalien bestehen. Sie kann ferner Verbindungen enthalten, die keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Eigenschaften des behandelten flächigen Erzeugnis, insbesondere des Tissues, ausüben, z. B. Lösungsmittel (z. B. Wasser und/oder Alkohol), Hilfsstoffe und/oder Additive. Sie kann somit z. B. als wässrige Lösung oder Dispersion (z. B. Suspension oder Emulsion) vorliegen oder aus einer oder mehreren Behandlungschemikalien (Wasser nicht mitgerechnet) bestehen. Wasser kann jedoch auch ein wesentlicher Wirkbestandteil der Behandlungszusammensetzung sein, vor allem bei kosmetischen Lotionen, die ein angenehmes Feuchtegefühl auf der Haut erzielen sollen. Dann setzt man es vor vorzugsweise in Verbindung mit hygroskopischen Verbindungen ein, z. B. den nachstehend beschriebenen Polyhydroxyverbindungen. Der Anteil von gegebenenfalls vorhandenen Lösungsmitteln (Wasser eingeschlossen) in der Behandlungszusammensetzung beträgt, je nach Funktion derselben, vorzugsweise weniger als 60 Gew.-%, stärker bevorzugt weniger als 30 Gew.-%, noch stärker bevorzugt weniger als 10 Gew.-%, insbesondere weniger als 5 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung.
Die Behandlungs-Chemikalie(n) kann (können) aus den folgenden Verbindungsklassen bzw. Verbindungen ausgewählt werden:
Mittel zur Pflege und zum Schutz der Haut, sog. kosmetische Lotionen, wie
  • - Feuchthaltemittel, z. B. Ersatzstoffe für den NMF (natural moisturizing factor) der Haut, die z. B. Spaltprodukte des Kollagens, Glycerin, etc. enthalten;
  • - Hautpflegemittel, z. B. langkettige Fettsäureester (wie Sorbitanfettsäureester oder Cetiol®), Lanolin oder Derivate davon;
  • - Duftstoffe, z. B. natürliche, naturidentische oder künstliche Riechstoffe; und/oder
  • - kosmetische Wirkstoffe, wie D-Panthenol oder den Kamillenwirkstoff α-Bisabolol, oder
Mittel mit anderen Funktionen, z. B.
  • - Mittel zur Erhöhung der Festigkeit, insbesondere Nassfestmittel, wie Epichlorhydrinharze oder vernetzte Polyalkylenamine,
  • - die Weichheit (z. B. Knüllweichheit oder die Oberflächenweichheit) des flächigen Erzeugnisses, insbesondere des Tissues fördernde Mittel; z. B. eine Polyhydroxy-Verbindung (z. B. Ethylenglykol, Propylenglykol, ein flüssiges Polyethylenglykol(derivat), ein flüssiges Polypropylenglykol(derivat) und/oder Glyzerin), ferner quaternäre Ammoniumverbindungen, wie sie z. B. in US 5,312,522 oder 5 397 435 und dem dort zitierten Stand der Technik beschrieben sind, gegebenenfalls in Kombination mit den in diesen beiden Dokumenten beschriebenen Polyhydroxyverbindungen;
    oder ein Poly(siloxan), insbesondere die in EP-A-347 153 und EP-A-347 154 beschriebenen (Poly)siloxane,
  • - Tenside, die z. B. als Mittel zur Absorptionsgeschwindigkeitssteuerung eingesetzt werden, z. B. langkettige quaternäre Ammoniumverbindungen, die auch weichheitsfördernde Wirkung aufweisen können,
  • - Wachse, Öle, und/oder
  • - anorganische oder organische Pigment- oder Farbstoffe.
Eine bevorzugte Basiszusammensetzung zur Verbesserung der Weichheit, insbesondere der Knüllweichheit, umfasst die folgende Rezeptur:
Glycerin: 40-45
Propylenglycol: 28-30%
Lindenextrakt: 2,5-3,5%
Wasser q.s.
Die im behandelten Flächenbereich des flächigen Erzeugnisses, insbesondere des Tissues aufgebrachte Gesamtmenge an nicht- flüchtigen Behandlungs-Chemikalien) beträgt vorzugsweise 0,01 bis 50 Gew.-%, stärker bevorzugt 0,5-45 Gew.-% und noch stärker bevorzugt 0,75-40 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des unbehandelten otro-flächigen Erzeugnis, insbesondere Tissues (otro heisst ofentrocken gemäss DIN EN 20638). Werte von 1-35 Gew.-%, insbesondere 2-30 Gew.-% sind noch stärker bevorzugt. (Als flüchtig werden alle Komponenten betrachtet, die sich bei der weiteren Verarbeitung des flächigen Erzeugnis, insbesondere Tissues verflüchtigen, z. B. Lösungsmittel wie Wasser, soweit es nicht in der Zusammensetzung, z. B. einer kosmetische Lotion verbleiben soll.)
Die Vorrichtung zur Applikation von Behandlungschemikalien auf Tissue umfasst: mindestens eine Auftragvorrichtung zum Aufbringen von Behandlungszusammensetzungen enthaltend die Behandlungschemikalien auf ein umlaufendes Band, und das umlaufendes Band, das mit bewegtem Tissue über eine Kontaktfläche in Kontakt steht und die aufgebrachte Behandlungszusammensetzung über diese Kontaktfläche auf das bewegte Tissue überträgt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann zusätzlich auf der dem Band gegenüberliegenden Seite des Tissues ein zweites umlaufendes Band besitzen, wobei das zweite Band ebenfalls mit mindestens einem Auftragemittel versehen ist, mit der auf das zweite Band eine Behandlungszusammensetzung aufgebracht werden kann, wobei die Behandlungszusammensetzung über die Kontaktfläche des Bandes mit dem Tissue auf das Tissue übertragen wird.
Vorzugsweise sind die Geschwindigkeiten des ersten und/oder zeiten Bandes und des bewegten Tissues annähernd gleich. Bevorzugt ist ausserdem, dass in der Vorrichtung die Laufrichtung der Bänder, auf der jeweiligen dem Tissue zugewandten Seite, und des Tissues gleich sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst mindestens ein Auftragemittel der erfindungsgemäßen Vorrichtung mindestens eine Sprühvorrichtung, z. B. einen Düsenbalken, Schleuderrotoren oder Bürstwerke, und/oder mindestens eine Walze. Das bzw. die Auftragemittel können in verschiedenen Anordnungen und Kombinationen vorliegen.
Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung eine oder mehrere Heizvorrichtungen für mindestens eines der umlaufenden Bänder.
Ferner kann es von Vorteil sein, wenn mindestens eines der Bänder strukturiert ist, um dem erzeugten Tissue eine Oberflächenstruktur zu verleihen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Tissueprodukts umfasst einen oder mehrere der zuvor beschriebenen Verfahrensschritte. Weitere Verfahrensschritte dieses Verfahrens, wie sie je nach Tissueprodukt erforderlich sein können, sind fachbekannt und wurden teilweise bereits vorstehend erwähnt.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein mit einer Behandlungszusammensetzung versehenes flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, das man nach einem Verfahren erhalten kann, das die zuvor beschriebenen Verfahrensschritte umfasst.
Unter dem Begriff "Tissue" im Sinne der vorliegenden Erfindung versteht man sämtliche Arten von aus wässriger Dispersion hergestellten, gekreppten Papieren mit einem Flächengewichtsbereich von typischerweise zwischen 10 und 65 g/m2. Der Begriff "Tissue" deckt erfindungsgemäss sowohl
  • - den gesamten Bereich der gekreppten Rohpapiere, auch "Rohtissue" genannt, insbesondere den Bereich der trockengekreppten Rohtissuepapiere, unabhängig davon ob diese ein- oder mehrschichtig sind,
  • - sowie alle aus diesen gekreppten Rohpapieren hergestellten ein- oder mehrlagigen Endprodukte ab.
"Rohtissue" wird üblicherweise als einlagige Tissuebahn in der Tissue- (Papier-)maschine erzeugt oder als ggf. mehrlagiges (Zwischen-)Produkte, z. B. in Form von mehrlagig doublierten Bahnen oder in Form von Mutterrollen für die Weiterverarbeitung. Der Ausdruck "Schichten" bezieht sich auf einer Änderung der chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften innerhalb einer Tissuelage, die z. B. durch eine andere Faserzusammensetzung verursacht werden kann. Schichten sind im Unterschied zu Lagen in der Regel nicht voneinander trennbar.
Das Endprodukt ist vorzugsweise
  • - ein Wischtuch, z. B. Wischpapier, ein Windschutzscheiben- Wischtuch, ein Wischtuch für industrielle Anwendungen, ein Handtuch, oder ein Wischtuch für den Gebrauch im Haushalt, z. B. Küchenpapier;
  • - ein Sanitärprodukt, z. B. Toilettenpapier (auch feucht);
  • - ein Papiertaschentuch (auch feucht);
  • - ein Haushaltstuch, z. B. Küchentücher;
  • - ein Handtuch;
  • - ein Tuch für den Gebrauch im Gesicht, z. B. ein Abschminktuch ("Facial") bzw. Kosmetiktuch;
  • - eine Serviette;
  • - Bettwäsche;
  • - ein Kleidungsstück, z. B. Wegwerfkleidung für Krankenhaus- oder Küchenbedienstete.
Besonders bevorzugte Tissueprodukte sind Taschentücher, Tücher für den Gebrauch im Gesicht, Sanitärprodukte (z. B. Toilettenpapier) und Handtücher, wo insbesondere die Applikation von kosmetischen und/oder Weichheit vermittelnden Behandlungszusammensetzungen (Lotionen) eine Rolle spielt.
Der Begriff Tissuepapier ist weiterhin unabhängig vom zu verwendenden Faserrohstoff zu sehen, insbesondere unabhängig davon, ob der Faserrohstoff ausschliesslich oder überwiegend aus nativen Zellstoffen z. B. nach dem Sulfat- oder dem Sulfitverfahren erzeugt, oder in Abmischung mit chemo-thermo­ mechanischen Holzstoffen (z. B. CTMP, oder HTCMP) verwendet wird, oder ob der verwendete Faserrohstoff einem Sekundärfaser-Aufbereitungsverfahren entstammt und demnach der zur Tissueerzeugung benötigte Faserrohstoff ganz oder teilweise aus "recycled fibers" besteht.
Zur Abgrenzung gegenüber sogenannten Vliesstoffen (Nonwovens) sei angemerkt, dass zwar für die Tissuepapiererzeugung die überwiegende Verwendung papiermacherisch aufgeschlossener, natürlicher (Cellulose-haltiger), also pflanzlicher Zellstofffasern, charakteristisch ist, eine anteilige Verwendung durch Veredelung modifizierter Zellstofffasern in einem Bereich von 10 bis 50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Fasern, oder sogar eine Verwendung papiermacherisch geeigneter Kunststofffasern in einem Anteil von 10 bis 30% unter die vorgenannte Begriffsdefinition von Tissue fällt. Eine Anwendung des Verfahrens ist über den Bereich der Tissueerzeugung hinaus auf entsprechende Gebiete des Nonwoven-Bereichs und des textilen Bereichs in analoger Übertragung möglich.
Bei der Applikation der Behandlungszusammensetzung Partikel kann man z. B. von einer mehrlagigen, üblicherweise zwei- bis vier- oder mehrlagigen (doublierten) Mutterrolle ausgehen, die in einer separaten Doubliermaschine hergestellt wurde. Alternativ können mehrere einlagige Tissuebahnen behandelt werden (jeweils eine Abrollung) und anschliessend gemeinsam über eine Aufrollung zu einem mehrlagigen Tissueprodukt aufgerollt werden. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass z. B. die inneren Lagen mit einer anderen Behandlungszusammensetzung behandelt werden können als die äusseren. Beispielsweise können bei einem vierlagigen Endprodukt die Innenlagen unbehandelt bleiben, oder mit einem festigkeitsfördernden Mittel behandelt werden, während die beiden Aussenlagen mit einer Behandlungszusammensetzung zur Verbesserung der Oberflächenweichheit behandelt wurden. Prinzipiell sind die unterschiedlichsten Kombinationen aus verschieden behandelten Tissuelagen denkbar.
In einer Ausführungsform handelt es sich bei dem Tissue um ein vier- oder dreilagig doubliertes Rohtissue für die Taschentuch- oder die Gesichtstuch- Erzeugung, das in Form von Mutterrollen für die Applikation einer Behandlungszusammensetzung in einer dafür geeigneten Verarbeitungsmaschine zur Verfügung gestellt wird, wobei die Verarbeitungsmaschine aus mindestens einer Abroll- Vorrichtung für die Mutterrollen sowie einer Aufrollung für das nach Auftrag eines Behandlungsmittels fertiggestellte Produkt und eine zwischengeschaltete Applikations- Vorrichtung zur Aufbringung der Behandlungszusammensetzung besteht.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die folgenden Elemente auf: ein erstes und ein zweites Band, Sprühvorrichtungen und Auftragswalzen.
In dieser Ausführungsform wird die Behandlungszusammensetzung mit Sprühvorrichtungen und Walzen auf die umlaufenden Bänder aufgebracht. Die Bänder kontaktieren das in Maschinenrichtung (MD) bewegte Tissue auf der den Sprühvorrichtungen und Walzen entgegengesetzten Seiten. Während des Kontaktes der Bänder mit dem Tissue erfolgt ein Übertrag der auf die Bänder aufgetragenen Behandlungszusammensetzungen auf das Tissue.
Zur Erläuterung der vorliegenden Erfindung wird ferner auf den einleitenden Teil der Beschreibung Bezug genommen, in dem allgemeine Eigenschaften von Tissues und Verfahren zu ihrer Herstellung beschrieben sind.

Claims (19)

1. Verfahren zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere Tissue, umfassend die Schritte:
  • a) Aufbringen einer Behandlungszusammensetzung enthaltend die Behandlungschemikalien auf ein umlaufendes Band und
  • b) Inkontaktbringen des umlaufenden Bandes mit dem bewegtem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis, wodurch die Behandlungszusammensetzung von dem umlaufenden Band über die Kontaktfläche auf das bewegte flächige Erzeugnis auf Faserbasis übertragen wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, worin das bewegte flächige Erzeugnis auf Faserbasis auf der dem Band entgegengesetzten Seite mit einem zweiten umlaufenden Band, auf das eine Behandlungszusammensetzung aufgebracht wird, über eine Kontaktfläche in Kontakt gebracht wird, wodurch die Behandlungszusammensetzung von dem umlaufenden Band über die Kontaktfläche auf das flächige Erzeugnis auf Faserbasis übertragen wird.
3. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2, worin das bewegte flächige Erzeugnis auf Faserbasis und die umlaufenden Bänder während des Kontakts annähernd die gleiche Geschwindigkeit haben.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, worin das erste Band und/oder das zweite Band einer Reinigungsstufe unterzogen werden, die nach dem Kontakt mit dem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis und vor dem Auftragemittel, bezüglich der Laufrichtung des Bands, angeordnet ist.
5. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, worin die Aufbringung der Behandlungszusammensetzung auf mindestens, eines der Bänder durch Sprühauftrag und/oder Walzenauftrag erfolgt.
6. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei mindestens ein Band erhitzt wird.
7. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, worin mindestens ein Band strukturiert ist.
8. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, worin die Behandlungschemikalien mindestens einen der folgenden Bestandteile umfassen:
Mittel zur Pflege und zum Schutz der Haut ausgewählt aus Feuchthaltemittel, Ersatzstoffe für den NMF (natural moisturizing factor) der Haut, die Spaltprodukte des Kollagens und/oder Glycerin enthalten;
Hautpflegemittel, enthaltend langkettige Fettsäureester (wie Sorbitanfettsäureester oder Cetiol®), Lanolin oder Derivate davon;
Duftstoffe, enthaltend natürliche, naturidentische oder künstliche Riechstoffe; und/oder
kosmetische Wirkstoffe, enthaltend D-Panthenol oder α- Bisabolol, oder Mittel zur Erhöhung der Festigkeit, ausgewählt aus Nassfestmitteln, enthaltend Epichlorhydrinharze oder vernetzte Polyalkylenamine;
die Weichheit (Knüllweichheit oder die Oberflächenweichheit) des flächigen Erzeugnisses, insbesondere des Tissues fördernde Mittel, enthaltend eine Polyhydroxy-Verbindung ausgewählt aus Ethylenglykol, Propylenglykol, einem flüssigen Polyethylenglykol(derivat), einem flüssigen Polypropylenglykol(derivat) und/oder Glyzerin), quaternäre Ammoniumverbindungen, gegebenenfalls in Kombination mit Polyhydroxyverbindungen;
Polysiloxane, Tenside, enthaltend langkettige quaternäre Ammoniumverbindungen;
Wachse, Öle, und/oder anorganische oder organische Pigment- oder Farbstoffe.
9. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, worin die Behandlungszusammensetzung zusätzliche Hilfsstoffe und Additive enthält.
10. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, worin die Menge der aufgebrachten Behandlungszusammensetzung 2 bis 50 Gew.-%, bezogen auf das flächige Erzeugnis auf Faserbasis (otro) ist.
11. Vorrichtung zur Applikation von Behandlungschemikalien auf ein flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, insbesondere ein Tissue, umfassend:
mindestens ein Auftragemittel zum Aufbringen von Behandlungszusammensetzungen, enthaltend die Behandlungschemikalien, auf ein umlaufendes Band, und das umlaufendes Band, das mit bewegtem flächigen Erzeugnis auf Faserbasis über eine Kontaktfläche in Kontakt steht und die aufgebrachte Behandlungszusammensetzung über diese Kontaktfläche auf das bewegte flächige Erzeugnis auf Faserbasis überträgt.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, die zusätzlich auf der dem Band gegenüberliegenden Seite des flächigen Erzeugnis auf Faserbasis ein zweites umlaufendes Band, das über eine Kontaktfläche mit dem bewegten flächigen Erzeugnis auf Faserbasis in Kontakt steht, und mindestens ein weiteres Auftragemittel zum Aufbringen von Behandlungszusammensetzungen auf das umlaufende Band umfasst, wodurch das Band die Behandlungszusammensetzung über die Kontaktfläche auf das flächige Erzeugnis auf Faserbasis überträgt.
13. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 oder 12, worin die Geschwindigkeit der Bänder und des flächigen Erzeugnisses auf Faserbasis annähernd gleich ist.
14. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 bis 13, worin mindestens eine Aufbringeinrichtung mindestens eine Sprühvorrichtung und/oder mindestens eine Walze umfasst.
15. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 bis 14, umfassend mindestens eine Heizvorrichtung für mindestens eines der umlaufenden Bänder.
16. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 11 bis 15, worin mindestens eines der Bänder strukturiert ist.
17. Flächiges Erzeugnis auf Faserbasis, erhältlich nach einem Verfahren, das die Verfahrensschritte gemäß mindestens einem der Ansprüche 1-10 umfasst.
18. Flächiges Erzeugnis auf Faserbasis gemäß Anspruch 17, das ein Tissue ist.
19. Tissue gemäß Ansprüch 18, in Form eines Wischtuchs, Sanitärprodukts, Papiertaschentuchs, Haushaltstuchs, Handtuchs, Tuchs für den Gebrauch im Gesicht, einer Serviette, Bettwäsche oder eines Kleidungsstücks.
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