DE19963535A1 - Mobile Vorrichtung zur Ortung von Personen oder Gegenständen sowie Verfahren zur Ortung und Rettung von Personen und Gegenständen - Google Patents
Mobile Vorrichtung zur Ortung von Personen oder Gegenständen sowie Verfahren zur Ortung und Rettung von Personen und GegenständenInfo
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Abstract
Mobile Vorrichtung und Verfahren zur Ortung von Personen oder Gegenständen, mit einer Empfangseinheit zur Erfassung von Satellitensignalen, einer mit der Empfangseinheit gekoppelten Datenverarbeitungseinheit (3), die aus den erfaßten Satellitensignalen die Standortkoordinaten errechnet und ein Ortungssignal mit den Standortkoordinaten generiert, und einer Sendeeinheit, die das generierte Ortungssignal über Datenfernübertragung an eine Auswertestelle sendet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbe
griff des Anspruchs 1 und ein Verfahren nach dem Oberbe
griff des Anspruchs 18.
gewährleistet ist.
Es sind Systeme bekannt, mit denen an jedem Punkt der
Erdoberfläche die momentane Position einer Person oder
eines Gegenstandes mittels einer Anpeilung von Satelliten
erfolgen kann. Anhand zumindest dreier Satellitensignale
werden auf der Grundlage der momentanen Positionen der
angepeilten Satelliten die entsprechende Position des
Peilsystems auf der Erdoberfläche errechnet. Solche Syste
me, die mit sehr hoher Genauigkeit arbeiten, sind handelsüb
lich und werden als sogenannte GPS-Systeme vertrieben.
Weiterhin sind Peilsender bekannt, die ein konstantes
Signal mit einer bestimmten Kennung senden und mit denen es
möglich ist, diejenige Person, die den Peilsender besitzt
oder den Gegenstand, an dem der Peilsender befestigt ist,
zu lokalisieren. Solche Peilsender haben eine relativ
geringe Reichweite und werden u. a. als Notfallsender für
Lawinenopfer eingesetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Ortung bzw. Rettung von Personen oder
Gegenständen bereitzustellen, das weltweit eine präzise
Ortung der Person oder des Gegenstandes gewährleistet.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 18 gelöst.
Die Vorrichtung ermöglicht es, sofern Himmelssicht vor
liegt, eine präzise Bestimmung der momentanen Position des
Vorrichtungnutzers sowie die Übersendung der momentanen
Standortkoordinaten an eine Auswerteeinheit. Diese Auswerte
einheit empfängt das von der Vorrichtung generierte Ortungs
signal, beispielsweise über Satellitenfunk, und leitet die
notwendigen Schritte zur eventuellen Bergung oder Rettung
derjenigen Person ein, die die Vorrichtung aktiviert hat.
Eine solche Auswertestelle kann z. B. eine international ope
rierende Rettungsorganisation sein, die die generierten Or
tungssignale etc. erfaßt und an eine Außenstelle in der
Nähe der Standortkoordinaten übermittelt. Rettungsteams
oder mobile Einsatztruppen werden dann vor Ort zu der
Notfallstelle gesendet, um entsprechende Maßnahmen einzulei
ten.
Aufgrund der Tatsache, daß das Ortungssignal mit den Stand
ortkoordinaten der zu rettenden Person oder des zu bergen
den Gegenstandes versehen ist, wird das Auffinden insbeson
dere in unwegsamem Gelände wesentlich erleichtert. Durch
den geringen Platzbedarf kann die erfindungsgemäße Vorrich
tung stets am Körper getragen werden, beispielsweise in der
Art einer Armbanduhr oder als ein Anhänger um den Hals. Es
ist ebenfalls denkbar, eine solche Vorrichtung als Teil
einer Gürtelschnalle auszubilden oder in einem stets bei
sich geführten Ausrüstungsgegenstand zu integrieren.
Vorteilhafterweise ist die Sendeeinheit zum Senden des
Ortungssignals mit einer Antenne für Satellitensignale
verbunden, so daß unabhängig von der gebundenen Empfangssta
tion ein Absetzen eines Ortungssignales möglich ist und
eine Ortung bzw. Rettung jederzeit erfolgen kann.
Zweckmäßigerweise verfügt die Vorrichtung über eine Auslöse
einrichtung, beispielsweise einen Druckschalter, durch die
die Vorrichtung in Betrieb setzbar ist, wenn ein Notfall
eingetreten ist und entsprechende Hilfe benötigt wird.
Gegen eine unbeabsichtigte Betätigung der Auslöseeinrich
tung ist eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen, beispiels
weise eine versiegelte Abdeckplatte, so daß eine versehent
liche Auslösung des Ortungssignales ausgeschlossen ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine
Speichereinheit vorgesehen, in der individualisierende
Daten des Erwerbers oder des Nutzers der Vorrichtung abge
legt sind, z. B. der Name, das Alter, die Blutgruppe und
eventuell vorhandene Krankheiten oder Allergien. So ist es
beispielsweise möglich, daß bei Auslösen eines Ortungssigna
les die Rettungs- bzw. Bergungsmannschaft darüber infor
miert wird, ob Unverträglichkeiten hinsichtlich bestimmter
Medikamente vorliegen, welche Blutkonserven ggf. mitzufüh
ren sind und in welchem allgemeinen gesundheitlichen Zu
stand sich die zu bergende Person befindet.
Vorteilhafterweise sind die individualisierenden Daten
unveränderbar in der Speichereinheit abgelegt, wodurch ein
erhöhtes Verantwortungsbewußtsein des Nutzers geschaffen
wird, da die zu erwartenden Kosten des Rettungseinsatzes,
insbesondere bei einem Fehlalarm, von dem Nutzer bzw. dem
Erwerber der Vorrichtung getragen werden müssen und über
die individualisierenden Daten eine Identifizierung des
Nutzers möglich ist. Selbstverständlich ist vorgesehen, daß
bei einem Verlust, z. B. durch Diebstahl, bei der Auswerte
stelle eine entsprechende Information hinterlegt werden
kann, so daß bei einer Betätigung durch unbefugte Dritte
keinerlei Rettungseinsatz initiiert wird.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
neben der Sendeeinheit zur Übermittlung des Ortungssignales
ein Peilsender vorgesehen ist, der ein Peilsignal abgibt,
durch das Rettungs- oder Bergungsmannschaften vor Ort ein
zusätzliches Signal erhalten, um die zu bergende Person
oder Gegenstand zu orten. Zum Beispiel ist es bei unwegsa
mem Gelände häufig nicht möglich, unmittelbar an der Not
fallstelle z. B. mit einem Hubschrauber zu landen oder auf
sonstige Art und Weise einfach in die Nähe der Unfallstelle
zu gelangen. Mit dem Peilsignal wird eine zusätzliche
Informationsquelle bereitgestellt, mit der auch Personen
oder Gegenstände gefunden werden können, die sich nach dem
Absetzen des Ortungssignales in ihrer Position verändert
haben. Das Ortungssignal stellt somit ein erstes, relativ
präzises Informationsmedium zur Verfügung, und der Peilsen
der ergänzt diese Information. Insbesondere ist ein Peilsen
der auch hilfreich bei Personen, die nach Absetzen des
Ortungssignales verschüttet wurden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in
der Datenverarbeitungseinheit eine Schaltung vorgesehen,
die nach erfolgreicher Sendung des Ortungssignales an die
Auswertestelle das Ortungssignal abstellt und automatisch
den Peilsender aktiviert. Vorteilhafterweise enthält das
Peilsignal eine individualisierende Kennung, so daß die Ret
tungseinheiten anhand des empfangenen Peilsignales erkennen
können, welche Person gerettet werden soll bzw. um welchen
Gegenstand es sich bei der Bergung handelt.
Dieser Vorgang der Positionsbestimmung, der Sendung des
Ortungssignals an die Auswertestelle, das Abschalten des
Ortungssignals und das Einschalten eines Peilsignals kann
auch zyklisch wiederholt werden, um sicherzustellen, daß
das Ortungssignal auch tatsächlich von der Auswertestelle
Empfangen wird. Ein Vorteil der turnusmäßigen Wiederholung
dieses Ablaufes liegt z. B. darin, daß zu unterschiedlichen
Zeitpunkten eine größere Anzahl an Satelliten erreichbar
ist, wodurch die momentane Position präziser bestimmt
werden kann.
Auch wenn bei dem ersten Versuch keine Standortkoordinaten
ermittelt werden konnten, wird durch das Absetzen eines
Signals eine Notrufmeldung ausgelöst, so daß die entspre
chenden Maßnahmen wie Benachrichtigung der Rettungsdienste
vor Ort, Übermittlung persönlicher Daten etc. bereits
eingeleitet werden können, auch ohne genau zu wissen, wo
sich die betreffende Person präzise aufhält. Anhand des
erreichten Satelliten und der Uhrzeit läßt sich zumindest
ungefähr die Region bestimmen, in der sich die Person
befindet.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, die
Ortung über Satelliten und das Absetzen des Peilsignals
abwechselnd in Intervallen auszuführen und das Peilsignal
mit den Standortkoordinaten zu versehen. Auf diese Weise
wird erreicht, daß stets neueste und präzise Informationen
über den momentanen Standort in dem Peilsignal vorliegen.
Um eine möglichst präzise Ortung durch die Empfangseinheit
zu gewährleisten, weist diese eine Empfangsantenne für
GPS-, GNSS-2-, oder EGNOS-Signale auf und die Sendeeinheit
kann das Ortungssignal in INMARSAT-A oder -C-Standard
übertragen.
Zur Gewährleistung einer ständigen Einsatzbereitschaft und
insbesondere zur Gewährleistung der Mobilität ist eine
netzunabhängige Energiequelle vorgesehen, insbesondere eine
Batterie oder Akkumulator, die zur Bereitstellung der
benötigten Spannung zum Empfang der Satellitensignale und
zum Senden des Ortungssignales bzw. des Peilsignales verwen
det wird. Durch die automatische Abschaltung des Ortungssi
gnales und anschließende Aktivierung des Peilsenders wird
vorteilhafterweise die Batterie geschont und die Sendedauer
des Peilsignales verlängert.
Das Verfahren zur Ortung und Rettung von Personen oder
Gegenständen sieht zunächst die Aktivierung einer Empfangs-
und Sendevorrichtung vor, die automatisch die gegenwärtigen
Standortkoordinaten bestimmt, wobei die Bestimmung der
Standortkoordinaten über eine Auswertung von Satellitenposi
tionen erfolgt. Nach der Bestimmung der Standortkoordinaten
in einer Datenverarbeitungseinheit werden die Standortkoor
dinaten in einem Ortungssignal eingebunden, das automatisch
an eine Auswertestelle mittels Datenfernübertragung gesen
det wird. In der Auswertestelle wird ein Rettungssignal
generiert und dieses Rettungssignal mit den Standortkoordi
naten an eine Rettungsorganisation in der Nähe der Emp
fangs- und Sendevorrichtung übermittelt.
Anhand der Figuren wird ein Ausführungsbeispiel der Erfin
dung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung der funktionalen
Komponenten der Vorrichtung sowie
Fig. 2 eine Untenansicht der zusammengebauten Vorrich
tung mit einem Gehäuse.
Die Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
einer im wesentlichen runden, scheibenförmigen Empfangsan
tenne 2, die im Zusammenbau mit einer Datenverarbeitungsein
heit 3 verbunden ist. Die Empfangsantenne 2 bildet mit ent
sprechenden Elektronikkomponenten auf der Datenverarbei
tungseinheit 3 die Empfangseinheit. In der Empfangsantenne
2 ist eine Durchgangsbohrung vorgesehen, in die eine Sende
antenne 4 eingeführt wird und die ebenfalls mit der Daten
verarbeitungseinheit 3 in Zusammenbau in Verbindung steht.
Zusammen mit der entsprechenden Elektronik in der Datenver
arbeitungseinheit 3 bildet die Sendeantenne 4, die für das
Aussenden von über Satelliten empfangenen Signalen ausgebil
det ist, eine Sendeeinheit.
Die Sendeantenne 4 bildet zusammen mit der Empfangsantenne
2 eine Art Abdeckung für die darunter angeordnete Datenver
arbeitungseinheit 3. Unterhalb der Datenverarbeitungsein
heit 3, deren Funktion weiter unten erläutert werden wird,
ist eine Batterie 5 angeordnet, die die Datenverarbeitungs
einheit 3 sowie die Empfangseinheit und Sendeeinheit mit
der benötigten Energie versorgt.
Der oben geschilderte Aufbau erlaubt es, die Vorrichtung 1
sehr flach und vielseitig einsetzbar zu konstruieren, so
daß ein ständiges Mitführen der Vorrichtung 1 nahezu keine
Belastung mit sich bringt.
In der Datenverarbeitungseinheit 3 werden die durch die
Empfangsantenne 2 aufgenommenen Positionssignale der ange
peilten Satelliten verarbeitet und anhand der momentanen
Position zumindest dreier Satelliten die eigene Position
errechnet. Nach der Errechnung der eigenen Position wird
durch die Datenverarbeitungseinheit 3 ein Ortungssignal
generiert, das u. a. die Standortkoordinaten enthält. Weiter
hin ist vorgesehen, daß in den Ortungssignalen individuali
sierende Daten über den Erwerber bzw. Nutzer der Vorrich
tung 1 eingespeist sind, damit zum einen geeignete Maßnah
men für die Bergung bzw. Rettung des Nutzers eingeleitet
werden können, und andererseits ein Mißbrauch der Vorrich
tung 1 durch anonymen Betrieb vermieden wird. Die individua
lisierenden Daten sind in der Vorrichtung 1 aus Gründen der
einfacheren Übertragbarkeit und der Reduzierung der benötig
ten Speicherkapazität vorteilhafterweise als ein Code abge
legt, ähnlich dem eines PIN-Codes. Die kompletten Daten mit
den jeweiligen Informationen über den Nutzer sind in einer
Datenbank hinterlegt, auf die die Auswertestelle durch
Eingabe des Codes zugreifen kann.
Die individualisierenden Daten sind vorzugsweise in einer
Speichereinheit der Datenverarbeitungseinheit 3 unveränder
lich abgelegt und werden bei Erwerb bzw. bei Freischalten
der Vorrichtung 1 in der Speichereinheit abgelegt. Die
individualisierenden Daten bestehen beispielsweise aus dem
Namen, Alter und Blutgruppe und können darüber hinaus
Informationen über den Beruf, bevorzugte Tätigkeiten sowie
Medikamentenunverträglichkeiten oder Allergien enthalten.
Ein solcher Art generiertes Ortungssignal wird über die
Sendeeinheit via Satellit an eine Auswertestelle gesendet.
Die Sendeeinheit besteht aus einer entsprechenden Elektro
nik und einer zylindrischen Sendeantenne 2, die in einer
Durchgangsbohrung der Empfangsantenne 3 angeordnet ist. Die
Auswertestelle, beispielsweise eine Servicezentrale, die
die eingehenden Anrufe bzw. Signale bearbeitet und Rettungs
daten mit personenbezogenen Informationen und dem Standort
an einen Such- bzw. Rettungsdienst weitergibt, organisiert
die weitergehenden Maßnahmen zum Bergen bzw. Retten der
Person oder des gesuchten Gegenstandes.
Nach dem Absetzen des Ortungssignales ist vorgesehen, daß
von der Auswertestelle eine Rückmeldung über den erfolgrei
chen Empfang des Ortungssignales ausgesendet wird, und nach
Empfang dieser Bestätigung, wird das Senden des Ortungssi
gnales abgeschaltet. Nach Abschalten des Ortungssignales
wird über einen Peilsender, der nicht dargestellt ist, ein
Peilsignal, insbesondere ein Ultrakurzwellensignal ausgesen
det, das mit einer persönlichen Kennung des Nutzers ausge
stattet ist. Dieser Peilsender bzw. das Peilsignal kompen
siert eine ungenaue Positionsbestimmung durch die Empfangs
einheit und ermöglichen den Such- bzw. Rettungseinheiten
ein zügiges Auffinden der entsprechenden Person. Eine
ungenaue Positionsbestimmung kann beispielsweise durch
Straßenschluchten oder enge Bergtäler verursacht werden,
die den Empfang der Satellitensignale stark einschränken.
Weiterhin ist ein Peilsignal vorteilhaft, wenn nach dem
Absetzen des Ortungssignales eine Positionsveränderung des
Nutzers stattfindet.
Das Peilsignal wird solange gesendet, bis die Batterie 5
entleert ist.
In der Fig. 2 ist die Vorrichtung 1 in einem Gehäuse 7
eingebaut, das ebenfalls eine scheibenförmige Form mit
einem im wesentlichen runden Querschnitt hat. An der Unter
seite des Gehäuses 7 ist eine Auslöseeinheit 6 vorgesehen,
über die die Vorrichtung 1 im Notfall in Betrieb setzbar
ist. Zweckmäßigerweise besteht die Auslöseeinheit 6 aus
einem Druckschalter, der durch eine nicht dargestellte
Sicherheitsvorrichtung; z. B. eine Klappe oder einen Schraub
verschluß gegen eine unbeabsichtigte Aktivierung geschützt
ist.
Durch eine entsprechende Gestaltung des Gehäuses, z. B. mit
Aufnahmen für ein Armband, ist es möglich, die Vorrichtung
1 stets bei sich zu tragen, ohne daß diese auffällt oder
sonderlich stört. Ebenfalls ist es möglich, die Vorrichtung
1 in entsprechende Gegenstände wie z. B. Koffer, Computer
oder andere bei sich geführte Gegenstände einzubauen, um
somit auf unauffällige Art und Weise im Notfall einen
Rettungsdienst alarmieren zu können.
Vorteilhafterweise ist das Gehäuse wasserdicht ausgeführt,
so daß es auch für extrem unwirtliche äußere Bedingungen
wie Expeditionen, Bergsteigen oder Wintersport geeignet
ist.
Claims (22)
1. Mobile Vorrichtung zur Ortung von Personen oder Gegen
ständen,
mit einer Empfangseinheit zur Erfassung von Satellitensi gnalen,
einer mit der Empfangseinheit gekoppelten Datenverarbei tungseinheit (3), die aus den erfaßten Satellitensigna len die Standortkoordinaten errechnet und ein Ortungssi gnal mit den Standortkoordinaten generiert, und
einer Sendeeinheit, die das generierte Ortungssignal über Datenfernübertragung an eine Auswertestelle sendet.
mit einer Empfangseinheit zur Erfassung von Satellitensi gnalen,
einer mit der Empfangseinheit gekoppelten Datenverarbei tungseinheit (3), die aus den erfaßten Satellitensigna len die Standortkoordinaten errechnet und ein Ortungssi gnal mit den Standortkoordinaten generiert, und
einer Sendeeinheit, die das generierte Ortungssignal über Datenfernübertragung an eine Auswertestelle sendet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Sendeeinheit eine Antenne (4) für Satellitensignale
aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
eine Auslöseeinrichtung (6), durch die die Vorrichtung
in Betrieb setzbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auslöseeinrichtung (6) als Druckschalter ausgebildet
ist, mit einer Sicherungseinrichtung gegen eine unbeab
sichtigte Betätigung des Druckschalters.
5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Speichereinheit, in der indivi
dualisierende Daten, insbesondere personenbezogene Daten
des Erwerbers oder Nutzers der Vorrichtung, abgelegt
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die individualisierenden Daten in Gestalt eines Codes in
der Speichereinheit abgelegt sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich
net, daß die individualisierenden Daten unveränderbar in
der Speichereinheit abgelegt sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Ortungssignal die individualisie
renden Daten enthält.
9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß neben der Sendeeinheit zur
Übermittlung des Ortungssignals ein Peilsender zur
Abgabe eines Peilsignals vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Datenverarbeitungseinheit (3) eine Schaltung
zur automatischen Abschaltung des Ortungssignals und
Aktivierung des Peilsenders nach erfolgreicher Übermitt
lung des Ortungssignals an die Auswertestelle vorgese
hen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, gekennzeichnet
durch eine Schaltung zur wiederholten Sendung des
Ortungssignals und des Peilsignals.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Peilsignal eine individualisie
rende Kennung enthält.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinheit eine
Empfangsantenne (2) für GPS-, GNSS-2-, oder EGNOS-Signa
le aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sendeeinheit (4) mit
einer Sendeantenne zur Übertragung von Signalen im
INMARSAT-A oder -C-Standard ausgestattet ist.
15. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine netzunabhängige Energiequelle
(5).
16. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinheit (2),
die Datenverarbeitungseinheit (3) und Sendeeinheit (4)
in einer Uhr, insbesondere Armbanduhr integriert sind.
17. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangseinheit (2)
eine scheibenförmige Antenne mit einer Öffnung aufweist
und in der Öffnung die stabförmig ausgebildete Sendean
tenne (4) angeordnet ist.
18. Verfahren zur Ortung und Rettung von Personen oder
Gegenständen, gekennzeichnet durch folgende Verfahrens
schritte:
- a) Aktivierung einer Empfangs- und Sendevorrichtung (1);
- b) automatische Bestimmung der gegenwärtigen Standortko ordinaten über eine Auswertung von Satellitenpositio nen,
- c) Erzeugung eines Ortungssignals, das die Standortkoor dinaten enthält;
- d) automatisches Senden des Ortungssignals an eine Auswertestelle mittels Datenfernübertragung sowie
- e) Generierung eines Rettungssignals in der Auswerte stelle und Übermittlung der Standortkoordinaten an eine Rettungs- oder Bergungsorganisation in der Nähe der Empfangs- und Sendevorrichtung (1).
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Ortungssignal individualisierende Informationen
über den Nutzer der Sende- und Empfangsvorrichtung (1)
eingespeist werden.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeich
net, daß nach Sendung des Ortungssignals die entspre
chende Sendeeinheit (4) abgeriegelt und ein Peilsignal
aktiviert wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das Senden des Ortungssignal, das Abriegeln der Sende
einheit und das Aktivieren des Peilsignals zyklisch
wiederholt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ortungssignal über Satellit an
die Auswertestelle gesendet wird.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |