DE19961222C1 - Zellenradschleuse - Google Patents
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Abstract
Eine Zellenradschleuse mit einem Zulaufschacht (2), einem Auslaufschacht (3) und einem Gehäuse (1) mit einem in einer Gehäusebohrung (4) mittels einer Welle (5) drehbar gelagerten Zellenrad (7) weist eine Vielzahl sich im wesentlichen radial von der Welle zum Umfang des Zellenrads erstreckende Stege (9) und das Zellenrad axial abschließende Seitenscheiben (10) auf. Zur Erhöhung der Festigkeit des Zellenrads sind die Seitenscheiben (10) auf ringförmigen Vorsprüngen (13) der Welle (5) angeordnet. Dabei können die Stege (9) im Bereich der ringförmigen Vorsprünge (13) Aussparungen (14) aufweisen, so daß sich die Vorsprünge (13) zur Verringerung der mechanischen Werkstoffbelstung bei einer Biegung der Welle (5) membranartig verformen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Zellenradschleuse mit einem Zulaufschacht, einem
Auslaufschacht und einem Gehäuse mit einem in einer Gehäusebohrung mittels
einer Welle drehbar gelagerten Zellenrad, das eine Vielzahl sich radial von der
Welle zum Umfang des Zellenrads erstreckende Stege und das Zellenrad axial
abschließende Seitenscheiben aufweist.
Welle und Zellenrad derartiger Zellenradschleusen werden mechanisch hoch
belastet, wenn zwischen Zulauf- und Auslaufschacht eine Druckdifferenz herrscht,
unter deren Wirkung das Zellenrad radial versetzt wird. Dabei treten in der Welle
erhebliche Biegewechselbelastungen auf, die bei der konstruktiven Auslegung des
Rotors zu berücksichtigen sind.
Aus der Auslegeschrift DE 20 41 045 ist eine Zellenradschleuse bekannt, bei
welcher das axial mittels Seitenscheiben geschlossene Zellenrad und die
Antriebswelle einteilig gefertigt sind. Ein derartiger Rotor weist zwar keine
Verbindungsstellen auf, an denen eine Festigkeitsverminderung auftreten könnte,
ist jedoch nur mit großem Aufwand durch spanende Fertigung oder als Gußteil
herstellbar, wobei im ersten Fall ein erheblicher Materialabtrag erforderlich ist und
im zweiten Fall extrem hohe Modellkosten anfallen. Gußteile weisen darüber
hinaus eine relativ geringe Festigkeit auf und sind nur bedingt auftragsbezogen
veränderbar. Da dünne Stege schwer ausformbar sind, wird der Rotor darüber
hinaus sehr schwer.
Die Druckschrift DE 19 45 950 lehrt, das einteilig gefertigte Zellenrad mittig mit
einer durchgängigen Bohrung zu versehen, durch welche die Antriebswelle
hindurchgeführt wird. Die drehfeste Verbindung zwischen Zellenrad und Welle
erfolgt über eine Paßfeder. Dieser konstruktive Aufbau ermöglicht es, Welle oder
Zellenrad bei einer Beschädigung jeweils einzeln zu ersetzen oder die Welle
gegen ein verändert ausgebildetes Bauteil zu ersetzen, beispielsweise bei einer
nachträglichen Änderung des Wellenantriebs. Außerdem kann eine Antriebswelle
bei einer Vielzahl unterschiedlicher Zellenräder Verwendung finden und in
entsprechend großer Stückzahl gefertigt werden. Diesen Vorteilen stehen ein
vergrößerter Fertigungsaufwand und ein im Übergangsbereich zwischen Welle
und Zellenrad schlecht zu reinigender Rotor gegenüber. Ferner ist die
Durchbiegung des Rotors vergleichsweise groß, da Zellenrad und Welle nicht
schubfest miteinander verbunden sind. Im axialen Endbereich des Zellenrads
treten außerdem erhebliche, festigkeitsmindernde Kerbspannungen in der Welle
auf.
Eine ähnliche Ausführung ist aus der Offenlegungsschrift DE 28 45 261 A1
bekannt. Abweichend von dem zuvor beschriebenen Rotor ist die Welle in axialer
Richtung zweiteilig ausgeführt, wobei die Wellenteile beidseitig koaxial in
entsprechende Aussparungen des Zellenrads eingeführt und dort in nicht näher
definierter Weise zueinander beabstandet fixiert werden. Diese Ausbildung hat bei
einer radialen Belastung des Zellenrads eine extrem hohe, undefinierte Durch
biegung zur Folge.
Eine zweigeteilte Welle wird ferner in der Zellenradschleuse nach FR 1.183.967
verwendet, die einen axial nur einseitig geschlossenen Rotor aufweist. Dabei ist
ein Wellenteil einstückig mit dem Zellenrad verbunden, das seinerseits mit einem
am zweiten Wellenteil angeformten, scheibenförmigen Flansch verschraubt ist.
Diese Ausbildung ist gießtechnisch günstig, da weder Materialanhäufungen noch
Hinterschneidungen auftreten, weist jedoch nur eine geringe Steifigkeit und
Festigkeit auf.
In der Patentschrift DE 42 28 014 C1 wird offenbart, Stege und Seitenscheiben
des Zellenrads gesondert anzufertigen und mit der Antriebswelle zu
verschweißen. Dabei sind die Stege mit ihren radial innenliegenden Stirnflächen
auf den größten Umfang der Welle aufgeschweißt. Die Seitenscheiben des Rotors
werden auf Wellenabsätze verminderten Durchmessers aufgeschoben und durch
ringförmige Schweißnähte mit der Welle verbunden. Eine weitere
Schweißverbindung erfolgt im Verbindungsbereich zwischen den innenliegenden
Stirnflächen der Seitenscheiben und axialen Endflächen der Stege. Ein derartiger
Rotor kann wirtschaftlich gefertigt werden und weist ein vergleichsweise geringes
Gewicht auf. Darüber hinaus kann das Zellenrad unter weitgehender Verwendung
standardisierter Bauteile bei der Fertigung kundenspezifisch modifiziert werden.
Wegen der genannten Vorteile hat sich dieser Aufbau weitgehend durchgesetzt.
Bei der Verwendung in Zellenradschleusen, die einer Druckdifferenz von mehr als
3,5 bar zwischen Zulauf- und Auslaufschacht ausgesetzt sind, muß die
Antriebswelle wegen der Festigkeitsminderung im Bereich der Schweißnähte
einen vergrößerten Durchmesser aufweisen, wodurch das Gewicht des Rotors
ansteigt. Da das Zellenrad gegenüber den aus diesem herausragenden
Wellenenden außerordentlich biegesteif ausgeführt ist, treten im
Übergangsbereich zu den Seitenscheiben bei Belastung darüber hinaus
besonders große Spannungen auf.
Bei dem aus der Druckschrift DE-OS 19 26 915 bekannten Zellenrad werden
diese Spannungen dadurch vermindert, daß jede Seitenscheibe als kegelförmiger
Hohlkörper ausgebildet ist, deren sich konisch verjüngenden Enden einander
gegenüberliegen. Die Stege sind jeweils nur bis an die Mantelfläche des Kegels
herangeführt und daher nicht unmittelbar mit den axialen Endflächen des
Zellenrads verbunden. Auf diese Weise wird, offensichtlich ungewollt, der
Übergangsbereich zwischen Wellenenden und Zellenrad elastischer ausgeführt.
Patentgemäß werden die Hohlräume in den Kegeln vielmehr zur Spülung mit
Druckluft verwendet.
Im Gebrauchsmuster GM 74 17 697 wird eine Zellenradschleuse abgebildet, bei
welcher die Seitenscheiben mit einer innenliegenden Ringnaht auf die
Antriebswelle geschweißt sind. 1 m Bereich der Schweißnaht sind die Ecken der
Stege offensichtlich ausgespart, so daß die Stirnflächen der Stege gegenüber der
ringförmigen Schweißnaht einen geringfügigen Abstand aufweisen. Eine derartige
Schleuse ist aufgrund mangelhafter Dichtigkeit zum Einsatz in Druckfördersyste
men grundsätzlich ungeeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Zellenrad für den
Einsatz in Hochdruckschleusen bereitzustellen, das eine besonders günstige
Verteilung der mechanischen Spannungen aufweist und dennoch relativ einfach
zu fertigen ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Seitenscheiben
stoffschlüssig mit ringförmigen, einstückig an die Welle angeformten Vorsprüngen
derselben verbunden sind. Auf diese Weise wird die Verbindungsstelle zwischen
Welle und Seitenscheibe in einen Bereich verlegt, in dem beim Betreiben der
Schleuse unter hoher Druckdifferenz nur geringe Spannungen auftreten, so daß
auch eine an sich festigkeitsmindernde stoffschlüssige Verbindung, beispielsweise
durch Schweißen, problemlos möglich ist.
Die abhängigen Ansprüche betreffen bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung.
Die Figuren stellen beispielhaft und schematisch verschiedene Ausbildungen der
Erfindung dar.
Es zeigen:
Fig. 1a einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Zellenradschleuse
Fig. 1b einen Querschnitt durch die Schleuse nach Fig. 1a
Fig. 2a einen Längsschnitt durch eine Zellenradschleuse nach einer weiteren
Ausführung der Erfindung
Fig. 2b einen Querschnitt durch die Schleuse nach Fig. 2a
Fig. 3a einen Längsschnitt einer weiteren erfindungsgemäßen
Zellenradschleuse
Fig. 3b einen Querschnitt durch die Schleuse nach Fig. 3a
Die in Fig. 1a, b dargestellte Zellenradschleuse besteht aus einem Gehäuse 1
mit einem Zulaufschacht 2 und einem Auslaufschacht 3. In einer zylindrischen
Gehäusebohrung 4 ist mittels einer Welle 5 und Wälzlagern 6 ein Zellenrad 7
drehbar gelagert. Das Zellenrad umfaßt eine Vielzahl von Kammern 8, die durch
sich radial von der Welle 5 zum Umfang des Zellenrads 7 erstreckende Stege 9
gebildet werden. Axial sind die Kammern 8 beidseitig über Seitenscheiben 10
verschlossen. Dichtungen 11 dichten die Gehäusebohrung 4 gegenüber den in
Seitendeckeln 12 angeordneten Wälzlagern 6 ab. Über den Zulaufschacht 2 tritt
Schüttgut in die Zellenradschleuse ein, beispielsweise aus einem unter
Umgebungsdruck stehenden Vorratssilo, füllt die jeweils mit dem Zulaufschacht in
Überdeckung stehenden Kammern 8, die nach einer Drehung des Zellenrads um
etwa 180° in den Auslaufschacht 3 entleert werden. Der Auslaufschacht 3 kann in
eine nicht dargestellte pneumatischen Förderleitung münden, in der einen
gegenüber der Umgebung um beispielsweise 6 bar erhöhter Gasdruck herrschen
kann. Das Zellenrad 7 ist mit engen Spalten in die Gehäusebohrung 4 eingepaßt,
um das Entweichen des Fördergases vom Auslaufschacht 3 zum Zulaufschacht 2
in zulässigen Grenzen zu hatten.
Unter der Wirkung des Überdrucks im Auslaufschacht 3 wird das relativ steife
Zellenrad 7 zum Einlaufschacht 2 hin versetzt, wobei in der Welle 5 eine
Durchbiegung auftritt. Diese hat bei Drehung des Zellenrads 7 eine nicht
unerhebliche Biegewechselbelastung zur Folge.
Bei der Herstellung des Zellenrads 7 werden die Welle 5, die Seitenscheiben 10
und die Stege 9 als separate Bauteile vorgefertigt und durch Verschweißen
stoffschlüssig miteinander verbunden.
Um die mechanischen Spannungen in der Welle 5 und dem Zellenrad 7
besonders günstig zu verteilen, weist die Welle 5 ringförmige Vorsprünge 13 auf,
auf deren Außenumfang die entsprechend ausgebohrten Seitenscheiben 10
aufgesetzt und verschweißt werden. Der Übergang der Vorsprünge 13 zum
übrigen Körper der Welle 5 ist gerundet, so daß in diesem Bereich weder
nennenswerte Kerbspannungen noch Schweißspannungen auftreten.
Zur nochmaligen Verbesserung der Spannungsverteilung sind die Stege 9 im
Bereich der ringförmigen Vorsprünge 13 mit dreieckigen Ausnehmungen 14
versehen, die sich seitlich vom Wellengrund 15 bis über den ringförmigen
Vorsprung 13 erstrecken. Die Stege 9 werden daher nicht mit den ringförmigen
Vorsprüngen 13, sondern nur mit dem Wellengrund 15 und den Seitenscheiben
10 verschweißt. Durch dieses Vorgehen werden einerseits Nahtanhäufungen im
Übergangsbereich zwischen den ringförmigen Vorsprüngen 13 und den
Seitenscheiben 10 vermieden. Zum anderen können sich die ringförmigen
Vorsprünge 13 unter Last membranartig verformen, wodurch Spannungsspitzen
gemildert werden.
Um die durch die Ausnehmungen 14 entstehende Undichtigkeit des Zellenrads 7
zu beseitigen, sind in die Kammern 8 Trennbleche 16 eingelassen, die jeweils mit
beiden Seitenscheiben 10 und den zueinander benachbarten Stegen 9 dichtend
verbunden sind.
In zahlreichen Anwendungen ist das Einbringen der großflächigen Trennbleche 16
ohnehin erforderlich, um die Entleerung der Kammern 8 in den Auslaufschacht 3
zu verbessern. Steht hingegen ein großes Volumen der mit Schüttgut befüllbaren
Kammern 8 im Vordergrund, kann das Zellenrad entsprechend Fig. 2a, b
ausgestaltet werden. Bei dieser Ausführung sind die Trennbleche 16 als
Kegelmantelsegmente ausgebildet, die entlang der Ausnehmungen 14 jeweils mit
einer Seitenscheibe 10 und den zueinander benachbarten Stegen 9 dichtend
verbunden sind. In den übrigen Merkmalen stimmt das Zellenrad nach Fig. 2 mit
der zuvor beschriebenen Ausführung überein.
Um den Aufwand für das Ausarbeiten des Wellengrunds 15 zu verringern, kann
das Zellenrad 7 entsprechend Fig. 3 gefertigt werden. Dabei werden zwei jeweils
mit einem ringförmigen Vorsprung 13 versehene Wellensegmente 17 einstückig
vorgefertigt und in spiegelbildlicher Anordnung über ein rohrförmiges, den
Wellengrund 15 bildendes Verbindungsstück 18 und die Stege 9 miteinander
verbunden. Das rohrförmige Verbindungsstück 18 ist koaxial zu den Wellen
segmenten 17 angeordnet und wird zur Zentrierung mit beiden Enden auf
entsprechend ausgeformte Zapfen 19 der Wellensegmente 17 aufgeschoben. Im
übrigen entspricht diese Zellenradschleuse der Ausführung nach Fig. 1.
Die Anwendung der Erfindung ist grundsätzlich nicht auf die Ausführungsbeispiele
beschränkt. Insbesondere können Zellenrad 7 und Gehäusebohrung 4 eine von
der Zylinderform abweichende Gestalt aufweisen. Auch können die ringförmigen
Vorsprünge 13 mit einer über den Durchmesser veränderlichen Breite versehen
werden, um die membranartige Verformung gezielt zu beeinflussen. Letztlich ist
die Form der Ausnehmungen 14 nicht auf Dreiecke beschränkt, auch wenn diese
Ausbildung besonders einfach anzufertigen ist.
1
Gehäuse
2
Zulaufschacht
3
Auslaufschacht
4
Gehäusebohrung
5
Welle
6
Wälzlager
7
Zellenrad
8
Kammer
9
Steg
10
Seitenscheibe
11
Dichtungen
12
Seitendeckel
13
Vorsprung
14
Ausnehmung
15
Wellengrund
16
Trennblech
17
Wellensegment
18
Verbindungsstück
19
Zapfen
Claims (8)
1. Zellenradschleuse mit einem Zulaufschacht (2), einem Auslaufschacht (3)
und einem Gehäuse (1) mit einem in einer Gehäusebohrung (4) mittels einer
Welle (5) drehbar gelagerten Zellenrad (7), das eine Vielzahl sich radial von der
Welle zum Umfang des Zellenrads erstreckende Stege (9) und das Zellenrad axial
abschließende Seitenscheiben (10) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenscheiben (10) stoffschlüssig mit ringförmigen, einstückig an die Welle (5)
angeformten Vorsprüngen (13) derselben verbunden sind.
2. Zellenradschleuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stege (9) im Bereich der ringförmigen Vorsprünge (13) Aussparung (14)
aufweisen.
3. Zellenradschleuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Aussparungen (14) in den Stegen (9) seitlich vom Wellengrund (15) bis über den
ringförmigen Vorsprung (13) erstrecken.
4. Zellenradschleuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Aussparungen (14) und dem Umfang des Zellenrads (7) an
mindestens einer Seitenscheibe (10) und zueinander benachbarten Stegen (9)
dichtend anliegende Trennbleche (16) angeordnet sind.
5. Zellenradschleuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennbleche (16) sich zwischen den Innenflächen der Seitenscheiben (10) über
die gesamte axiale Breite der Kammern (8) erstrecken.
6. Zellenradschleuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Trennbleche (16) jeweils von einer Seitenscheibe (10) zum Wellengrund (15)
erstrecken.
7. Zellenradschleuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Welle (5) zwei jeweils einstückig ausgeführte Wellen
segmente (17) umfaßt, die mittels eines achsgleich angeordneten, rohrförmigen
Verbindungsstücks (18) miteinander verbindbar sind.
8. Zellenradschleuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
rohrförmige Verbindungsstück (18) mit seinen Enden auf kongruent ausgebildete
Zapfen (19) der Wellensegmente (17) aufsetzbar ist.
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Effective date: 20110701 |