DE19960277A1 - Halterung zum Fixieren einer Spulenanordnung - Google Patents
Halterung zum Fixieren einer SpulenanordnungInfo
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Abstract
Eine Halterung zum Fixieren einer Spulenanordnung gemäß der Erfindung ist mit einer Tellerfeder versehen, deren äußerer Umfangsabschnitt in Kontakt mit einem äußeren Laufring eines Lagers steht und dessen konischer innerer Abschnitt in Kontakt mit einem Randabschnitt eines Spulenjoches steht. Die Anordnung ist so getroffen, daß das Spulenjoch dank der Federkraft der Tellerfeder von deren Oberkante geklemmt ist. Es ist daher möglich, das Spulenjoch im Gehäuse ohne zusätzliche Bauteile, wie einen Sprengring, zu fixieren, was die Bearbeitung und die Montage vereinfacht. Ferner kann durch Plazieren der Tellerfeder in Kontakt mit dem gesamten Umfang des äußeren Laufringes des Lagers die Dichtwirkung verbessert werden, was wirkungsvoll dem Eindringen von Verunreinigungen vorbeugt.
Description
Die Erfindung betrifft allgemein eine elektrische Lenkhilfevorrichtung und insbesondere eine
Halterung zum Fixieren einer Spulenanordnung zur Drehmomentdetektion, die in einer elek
trischen Lenkhilfevorrichtung einsetzbar ist.
Eine bekannte elektrische Lenkhilfevorrichtung für ein Fahrzeug benutzt das Ausgangs
drehmoment eines Elektromotors, welches zu einem Lenkhilfedrehmoment werden soll, un
tersetzt dieses mittels eines Getriebezuges und überträgt es auf die Abtriebswelle eines Lenk
mechanismus zum Lenken des Fahrzeuges.
Eine Ausführung einer solchen elektrischen Lenkhilfevorrichtung setzt einen Torsionsstab
ein, der mit einer gelenkig mit dem Lenkrad verbundenen Eingangswelle und mit einer Aus
gangswelle verbunden ist, welche an den Lenkmechanismus angeschlossen ist, wobei die
Konfiguration derart ist, daß hierdurch das Lenkmoment erfaßt wird. Da sich der Torsionsstab
entsprechend dem am Lenkrad aufgebrachten Lenkmoment verformt, kann das Lenkmoment
durch Messen der Verformungsgröße genau erfaßt werden. Wenn das Lenkmoment genau
erfaßt wird, wird die Abgabe eines passenden Lenkhilfemomentes ermöglicht.
Bei bekannten Beispielen dieser Bauart von Drehmomentdetektoren, wie in den US-PS'en
5,578,767; 5,739,616 und 5,796,014 offenbart, wird die Impedanz einer Spule innerhalb des
Gehäuses abhängig von dem ausgeübten Lenkmoment variiert, und das Lenkmoment wird
basierend auf dieser variablen Impedanz detektiert.
Um die Größe der Verformung des Torsionsstabes bei einem solchen Detektor genau messen
zu können, muß die Spule bezüglich des Gehäuses derart fixiert werden, daß sie sich nicht in
axialer Richtung der Abtriebswelle bewegt. Um diese Schwierigkeit zu bewältigen, ist eine
elektrische Lenkhilfevorrichtung gemäß der offengelegten JP-U 4-38540 mit einer Tellerfeder
34 versehen, die zwischen einem Spulenjoch 19B und einem Sprengring (oder einer ähnlichen
Einrichtung) 33 angeordnet ist, der in eine innere radiale Fläche eines Gehäuses 25 eingepaßt
ist, und das Spulenjoch 19B ist durch die Federkraft der Tellerfeder 34 vorgespannt und fi
xiert, wie dies Fig. 4 zeigt.
Wenn der Sprengring 33 zwischen dem Spulenjoch 19B und einem Lager 26 angeordnet ist,
sind das Spulenjoch 19B und das Lager unvermeidlich mit einem gewissen Abstand vonein
ander gelegen, was den Nachteil einer Vergrößerung der Länge in axialer Richtung der Vor
richtung mit sich bringt. Es ist ferner erforderlich, eine Nut zur Unterbringung des Sprengrin
ges 33 an der inneren Umfangsfläche des Gehäuses 25 vorzusehen, was die Nachteile mit sich
bringt, daß die Anzahl der Bearbeitungsvorgänge erhöht und die Handhabbarkeit bei der
Montage erschwert sind, weil der Sprengring 33 bei zusammengedrückter Tellerfeder 34 in
die Nut eingebracht werden muß.
Da ferner der Sprengring 33 zum Einbringen in die Nut in Durchmesserrichtung zusammen
gedrückt werden muß, muß ein Teil seines Umfanges abgeschnitten werden. Der abgeschnit
tene Abschnitt kann daher selbst dann keine Dichtwirkung erzeugen, wenn die Tellerfeder in
Berührung mit der inneren Fläche des Sprengringes 33 gebracht ist. Da mit anderen Worten
der weggeschnittene Abschnitt das Eindringen von Fremdteilchen von der Lagerseite her er
möglicht, besteht die Gefahr, daß solche Fremdteilchen zu der Schaltungsplatte auf der äuße
ren Umfangsseite des Spulenjoches vordringen und nachteilige Auswirkungen auf die Schal
tungsplatte ausüben. Daher sollten bei einer derartigen elektrischen Lenkhilfevorrichtung
nach dem Stand der Technik Mittel vorgesehen werden, um das Eindringen von Fremdteil
chen zu verhindern, was unvermeidlich die Kosten erhöhen würde.
Im Lichte der oben beschriebenen Schwierigkeiten beim Stand der Technik liegt der Erfin
dung die Aufgabe zugrunde, eine Halterung zum Fixieren einer Spulenanordnung in einem
Gehäuse und eine elektrische Lenkhilfevorrichtung zu schaffen, bei denen das Eindringen von
Fremdteilchen oder dgl. verhindert ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung bei einer Halterung zum Fixieren einer Spu
lenanordnung in einem Gehäuse, wobei die Spulenanordnung einen Spulenkörper, um welche
die Spule gewickelt ist, sowie ein kreiszylindrisches Spulenjoch umfaßt, welches den Spulen
körper in ihrem Inneren aufnimmt und in einem Hohlraum im Gehäuse eingepaßt ist, erfin
dungsgemäß vor, daß die Halterung mit einer Tellerfeder versehen ist, welche auf ihrer einen
Seite in Kontakt mit einem äußeren Laufring eines Lagers und auf ihrer anderen Seite in
Kontakt mit einem Randabschnitt des Spulenjochs plaziert ist, und daß das Spulenjoch durch
die Federkraft der Tellerfeder gegen eine Begrenzungsfläche des Hohlraums des Gehäuses
geklemmt ist.
Da die Halterung für eine Spulenanordnung gemäß der Erfindung mit einer Tellerfeder verse
hen ist, welche auf ihrer einen Seite in Kontakt mit dem äußeren Laufring eines Lagers und
auf ihrer anderen Seite in Kontakt mit einem Randabschnitt des Spulenjochs steht und das
Spulenjoch durch die Federkraft der Tellerfeder gegen eine Begrenzungsfläche des Hohlrau
mes des Gehäuses geklemmt wird, ist ermöglicht, daß das Spulenjoch im Gehäuse ohne zu
sätzliche Bauteile, wie einen Sprengring, eingebaut werden kann, was die Bearbeitung und die
Montage vereinfacht. Da ferner die Dichtwirkung durch Plazieren der Tellerfeder in Kontakt
mit dem gesamten Umfang der äußeren Laufbahn des Lagers verbessert werden kann, wird
dem Eindringen von Verunreinigungen wirksam vorgebeugt.
Wenn die Tellerfeder ferner mit einem Lippenabschnitt versehen ist, der in Kontakt mit min
destens entweder dem Lager oder dem Spulenjoch steht, wird die Dichtwirkung noch weiter
verbessert.
Die Erfindung ist im folgenden anhand schematischer Zeichnungen mit weiteren Einzelheiten
anhand eines Ausführungsbeispieles und im Vergleich zum Stand der Technik näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine elektrische Lenkhilfevorrichtung gemäß einer ersten
Ausführung der Erfindung mit einer Lenkwelle;
Fig. 2 eine Teilansicht in größerem Maßstab des durch den Kreis bei II in Fig. 1 bezeichneten
Teils der elektrischen Lenkhilfevorrichtung;
Fig. 3 eine Ansicht ähnlich derjenigen nach Fig. 2 einer zweiten Ausführung der Erfindung
und
Fig. 4 eine in größerem Maßstab dargestellte Teilansicht einer Tellerfeder-Installation bei
einer elektrischen Lenkhilfevorrichtung nach dem Stand der Technik.
Im folgenden sind vorteilhafte Ausführungen der Erfindung mit Bezug auf die genannten Fi
guren beschrieben.
In Fig. 1 ist ein Axialschnitt einer elektrischen Lenkhilfevorrichtung gemäß einer ersten Aus
führung der Erfindung zusammen mit einer Lenkwelle dargestellt.
Gemäß Fig. 1 erstreckt sich eine Ausgangswelle 3 vertikal in einem Gehäuse 1, welches einen
unten befindlichen Hauptkörper 1a und einen Deckel 1b aufweist. An das obere Ende des Ge
häuses 1 ist eine rohrförmige Säule 1c angeschlossen, die aus einem Paar lange, enge Rohre
teleskopartig zusammengesetzt ist, wobei sich eine Lenkwelle 20 innerhalb der Säule 1c er
streckt. Die Anordnung ist so getroffen, daß ein Lenkrad (nicht gezeigt) an das obere Ende der
Lenkwelle 20 angeschlossen ist, während eine Eingangswelle 2 an ihr unteres Ende ange
schlossen ist, wobei ein kollabierbarer Mechanismus 21 zwischengeschaltet ist. Da das Kon
zept des kollabierbaren Mechanismus 21 allgemein bekannt ist, sind weitere Einzelheiten in
dieser Hinsicht weggelassen. Die Anordnung ist so getroffen, daß entweder das Gehäuse 1
mittels eines Bügels an der Automobilkarosserie (nicht gezeigt) befestigt ist oder daß die rohr
förmige Säule 1c damit über einen Bügel 24 befestigt ist.
Die Lenkwelle 20 ist frei drehbar mittels eines Lagers 22 bezüglich der Säule 1c gelagert,
während die Ausgangswelle 3 frei drehbar im Gehäuse 1 mittels Lagern 14 und 15 gelagert
ist. Innerhalb der Eingangswelle 2 erstreckt sich ein Torsionsstab 5, welcher mit seinem obe
ren Ende an der Eingangswelle 2 und mit seinem unteren Ende an der Ausgangswelle 3 ge
halten ist.
Um den Umfang des oberen Endes der Ausgangswelle 3 ist eine Vorrichtung zum Detektieren
des Lenkmomentes basierend auf der Verdrillung des Torsionsstabes 5 angeordnet, der ein
Bauteil darstellt, das sich proportional zum aufgebrachten Drehmoment verformt und somit
einen Drehmomentdetektor 6 darstellt. Dieser Drehmomentdetektor 6 ist von der berührungs
freien, drehenden Bauart mit zwei Spulenkörpern 6a, um welche Spulen gewickelt sind, zwei
kreiszylindrischen Spulenjochen 6b, welche die Spulenkörper 6a darin aufnehmen, einer
Schaltungsplatte 6c, welche in den Spulen erzeugte Ströme mißt, und mit einer an der Aus
gangswelle 3 angebrachten Hülse 6e.
Eine innere Umfangsfläche des Gehäuses 1 begrenzt einen kreiszylindrischen Hohlraum 1d,
in welchen die Spulenjoche 6b eingepaßt sind. Der Drehmomentdetektor 6 mißt die relative
Winkelverlagerung zwischen der Eingangswelle 2 und der Ausgangswelle 3 basierend auf der
Verdrillung des Torsionsstabes 5 mittels der Spulen als Impedanzänderung in einer vorgege
benen elektromagnetischen Schaltung und gibt ein elektrisches Signal an eine Steuerschaltung
aus, die nicht dargestellt ist (vgl. offengelegte JP-Patentanmeldung 9-101212 und US-PS
5,739,616).
Ein Schneckrad 13 ist beispielsweise mittels Preßpassung auf dem äußeren Umfang eines
zentralen Abschnittes der Ausgangswelle 3 fixiert. Das Schneckenrad 13 kämmt mit einer
Schnecke 30a, die mit einer Welle 30 eines Elektromotors (nicht gezeigt) gekuppelt ist. Dieser
Elektromotor ist an eine Steuerschaltung (nicht gezeigt) angeschlossen, welche Eingangsin
formationen, wie das Ausgangssignal des Drehmomentdetektors 6 und die Fahrzeugge
schwindigkeit erhält und dann eine vorbestimmte Größe elektrischer Leistung des Elektro
motors abruft, um ein passendes Lenkhilfemoment zu erzeugen.
Das obere Lager 14 liegt an der Oberseite des Schneckenrades 13 an, welches mit der Aus
gangswelle 3 verbunden ist, und das untere Lager 15 liegt an der Unterseite des Schneckenra
des 13 an. Der innere Laufring des untere Lagers 15 ist so gestaltet, daß es durch Anziehen
einer Mutter 17 bezüglich der Ausgangswelle 3 an der Ausgangswelle 3 befestigt wird. In
ähnlicher Weise ist die äußere Laufbahn des unteren Lagers 15 so gestaltet, daß sie bezüglich
des Gehäuses 1 durch Anziehen eines Verriegelungselementes 19 bezüglich des Gehäuses 1
fixiert wird. Das Verriegelungselement 19 hat ferner die Funktion, eine Vorspannkraft auf die
Lager 14 und 15 aufzubringen. Das untere Ende der Ausgangswelle 3 ist mit einer Lenkvor
richtung, wie einem Zahnstangen-Ritzel-Mechanismus (nicht gezeigt) verbunden.
Eine Vergrößerung des Gebietes im Bereich des Kreises bei Pfeil II in Fig. 1 ist in Fig. 2 dar
gestellt. In Fig. 2 ist in der inneren Umfangsfläche des Gehäuses 1 ein Absatz 1e eingearbei
tet, in welchen das Lager 14 paßt. Im Gehäuse 1 sind benachbart dem Absatz 1e Ausschnitte
1f ausgebildet, derart, daß eine Leitung 6d, welche radial von jedem Spulenjoch 6b vorragt,
durch die Ausschnitte 1f bei der Installation der Spulenjoche 1b hindurch passieren kann.
Eine Tellerfeder 18 hat einen Flanschabschnitt 18a an ihrer radial sich erstreckenden Um
fangsseite und einen aufwärts geneigten konischen Abschnitt 18c an ihrer inneren Umfangs
seite. Die Tellerfeder 18 ist mit dem Flanschabschnitt 18a sandwichartig zwischen einer obe
ren Fläche eines äußeren Laufringes 14a des Lagers 14 (14b bezeichnet dessen inneren
Laufring) und dem Absatz 1e des Gehäuses 1 angeordnet und fixiert. Eine obere Kante 18b
des konischen Abschnittes 18c der Tellerfeder 18 ist in Kontakt mit den unteren Randflächen
oder radialen Stirnflächen des Spulenjoches 6b aufgrund der Elastizität der Tellerfeder ange
drückt gehalten.
Die Beschreibung wendet sich nun der Funktion dieser Ausführung einer elektrischen Lenk
hilfevorrichtung gemäß der Erfindung bezüglich der Ausführung nach Fig. 1 zu.
Wenn das Fahrzeug sich in Geradeausfahrt befindet und keine Lenkkraft in die Eingangswelle
2 über das Lenkrad (nicht gezeigt) und die Lenkwelle 20 gemäß Fig. 1 eingespeist wird, er
zeugt der Drehmomentdetektor 6 kein Ausgangssignal, so daß folglich der Elektromotor keine
Lenkhilfekraft erzeugt.
Wenn der Fahrer das Lenkrad (nicht gezeigt) zum Einlenken des Fahrzeuges in eine Kurve
verdreht, wird der Torsionsstab 5 entsprechend dieser Lenkkraft verdrillt, so daß eine relative
Verdrehung zwischen der Eingangswelle 2 und der Ausgangswelle 3 erzeugt wird. Der
Drehmomentdetektor 6 gibt ein Signal entsprechend Richtung und Größe dieser relativen
Verdrehung aus. Der Elektromotor arbeitet nun zum Ausgeben einer Lenkhilfekraft basierend
auf diesem Signal. Die Drehung des Elektromotors wird mittels des Schneckengetriebes un
tersetzt auf die Ausgangswelle 3 übertragen, um die Betätigung des Lenkmechanismus (nicht
gezeigt) zu unterstützen.
Im folgenden wird die Montage des Drehmomentdetektors dieser Ausführung der Erfindung
beschrieben. Zunächst werden die Spulenjoche 6b in den Hohlraum 1d des Gehäuses 1 nach
Fig. 1 eingesetzt, worauf das Lager 14 in das Gehäuse 1 zusammen mit der Tellerfeder 18
eingeführt wird. Dabei wird der Flanschabschnitt 18a der Tellerfeder 18 längs der Installati
onsfläche des Lagers 14 geführt, wie Fig. 2 zeigt, so daß die Tellerfeder zwischen dem Absatz
1e des Gehäuses 1 und der oberen Fläche des äußeren Laufringes 14a des Lagers 14 sand
wichartig in gewünschter Position ohne Verlagerung in radialer Richtung plaziert wird. Die
Konfiguration ist deshalb derart, daß eine Installation leicht und ohne Gefahr einer Beschädi
gung der Tellerfeder 18 durchgeführt werden kann.
Da die Position des Lagers 14, welches die Tellerfeder 18 spannt, durch den Absatz 1e fest
gelegt ist, ist das Beherrschen der Flachdrückung der Tellerfeder 18 vereinfacht, was ermög
licht, die Schwankung der Vorspannung klein zu halten. Der Einsatz dieser Ausführung der
Erfindung macht überflüssig, einen Sprengring oder dgl. zur Installation der Tellerfeder 18
vorzusehen, so daß eine Nut zur Unterbringung des Sprengringes eingespart werden kann,
was die Bearbeitung des Gehäuses vereinfacht und somit die Herstellkosten vermindert. Um
sicherzustellen, daß der innere Laufring des Lagers bei dessen Einpassen in eine Bohrung
nicht mit dem Grund der Bohrung kollidiert, ist allgemein üblich, eine Entlastungsbohrung
größeren Durchmessers als denjenigen des inneren Laufrings in der Bohrung vorzusehen, so
daß nach vorherigem Erzeugen einer solchen Entlastungsbohrung die Tellerfeder 18 im Ge
häuse 1 untergebracht werden kann, ohne daß das Gehäuse 1 einer speziellen Bearbeitung
unterzogen werden muß.
Um die Spulenjoche 6b zur Seite des Hohlraumes 1d hin (s. Fig. 1) zu drängen, ist der koni
sche Abschnitt 18c der Tellerfeder 18 so ausgebildet, daß die Spulenjoche 6b in vorgespann
tem Zustand gemäß Fig. 2 installiert werden können. Da die Tellerfeder 18 eine radiale Brüc
ke um den gesamten Umfang zwischen dem Absatz 1e des Gehäuses 1 und den Spulenjochen
6b bilden, wird eine hermetische Abdichtung zwischen dem Lager 14 und den Spulenjochen
6b gebildet. Selbst wenn Schmieröl oder verunreinigende Teilchen auf der Ausgangswelle 3
oder der Seite des Lagers 14 vorhanden sind, besteht nur geringe Gefahr von derem Eindrin
gen zur Seite der Schaltungsplatte 6c hin, weil Schmieröl oder Fremdteilchen, wie Verunrei
nigungen, durch die Tellerfeder 18 zurückgehalten werden. Es ist daher möglich, eine hoch
verlässliche elektrische Lenkhilfevorrichtung zu geringen Kosten bereitzustellen.
Eine zweite Ausführung der Erfindung ist in Fig. 3 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 2 ge
zeigt. Die Ausführung nach Fig. 3 unterscheidet sich von derjenigen nach der Fig. 2 hinsicht
lich der Gestaltung der Tellerfeder. Da im übrigen die Konfiguration gleich wie bei der ersten
Ausführung ist, ist eine nochmalige Beschreibung entbehrlich.
Gemäß Fig. 3 ist eine Tellerfeder 118 mit einem Metallkern 118a ähnlicher Gestalt wie die
Tellerfeder 18 (Fig. 2) sowie mit einem Überzug 118b aus Kunstharz ausgebildet, der zum
Abdecken der gesamten Oberfläche des Metallkernes 118a dient. Es ist ein Lippenabschnitt
118c vorgesehen, der konisch von der Innenseite des Überzuges 118b wegsteht. Ein äußeres
Ende des Lippenabschnitts 118c steht in Kontakt mit dem inneren Laufring 14b des Lagers 14
aufgrund seiner Elastizität (Bezugszahl 14a bezeichnet den äußeren Laufring).
Bei dieser Ausführung der Erfindung steht der vergleichsweise flexible Überzug 118b der
Tellerfeder 118 in Kontakt mit dem Absatz 1e und mit den Spulenjochen 6b aufgrund der
Elastizität der Tellerfeder, was einen noch besseren Dichteffekt hervorbringt als bei der ersten
Ausführung. Da ferner die Konfiguration dergestalt ist, daß der Lippenabschnitt 118c aus
Kunstharz in Kontakt mit der oberen Stirnfläche des inneren Laufringes 14b steht, wird die
obere Stirnfläche des Lagers 14 hermetisch von der Tellerfeder 118 abgedichtet, was vor ei
nem Eindringen von Schmieröl oder Verunreinigungen noch effizienter schützt.
Wenngleich die Erfindung mit Bezug auf spezielle Ausführungen beschrieben worden ist, ist
dem Fachmann deutlich, daß sie hierauf nicht beschränkt ist sondern im Schutzbereich der
Ansprüche abgewandelt und verbessert sein kann. So könnten verschiedene andere Ausfüh
rungen der Konstruktion der Ausgangswellenseite anders als bei den oben beschriebenen Aus
führungen ausgeführt sein. Ferner könnte der Lippenabschnitt, der in Kontakt mit den Spu
lenjochen steht, zur Erzielung einer noch besseren Abdichtwirkung gestaltet sein.
Die Halterung für eine Spulenanordnung ist gemäß der Erfindung mit einer Tellerfeder verse
hen, welche in Kontakt mit einem äußeren Laufring eines Lagers auf der einen Seite und mit
einem Randbereich des Spulenkörpers auf der anderen Seite steht. Da das Spulenjoch gegen
Randflächen des Hohlraums des Gehäuses durch die Federkraft der Tellerfeder gedrängt ist,
kann das Spulenjoch ohne Vorsehen von zusätzlichen Bauteilen, wie eines Sprengringes, fi
xiert werden, was die Bearbeitung und die Montage vereinfacht. Ferner kann die Dichtwir
kung dadurch verbessert sein, daß gewährleistet wird, daß die Tellerfeder über ihren ganzen
Umfang im Kontakt mit dem äußeren Laufring des Lagers steht, was wirksam das Eindringen
von Fremdkörpern verhindert.
Die in der obigen Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale
können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfin
dung von Bedeutung sein.
Claims (4)
1. Halterung zum Fixieren einer Spulenanordnung bezüglich eines Gehäuses (1), wobei
die Spulenanordnung einen Spulenkörper (6a) umfaßt, um welchen die Spule gewic
kelt ist, sowie ein kreiszylindrisches Spulenjoch (6b), welches den Spulenkörper (6a)
in ihrem Inneren aufnimmt und in einen Hohlraum (1d) im Gehäuse (1) eingepaßt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung mit einer Tellerfeder (18) verse
hen ist, welche auf ihrer einen Seite in Kontakt mit einem äußeren Laufring (14a) ei
nes Lagers (14) und auf ihrer anderen Seite in Kontakt mit einem Randabschnitt des
Spulenjochs (6b) plaziert ist, und daß das Spulenjoch (6b) durch die Federkraft der
Tellerfeder (18) gegen eine Begrenzungsfläche des Hohlraums (1d) des Gehäuses ge
klemmt ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tellerfeder mit
einem Lippenabschnitt (118c) versehen ist, der in Kontakt mit mindestens entweder
dem Lager (14) oder dem Spulenjoch (6b) steht.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Randab
schnitt auf einer Seite der Tellerfeder (118) mit einem im Gehäuse (1) ausgebildeten
Absatz (1e) zusammenwirkt.
4. Elektrische Lenkhilfevorrichtung, gekennzeichnet durch
einen Drehmomentdetektor (6) umfassend die Halterung nach einem der Ansprüche 1
bis 3 und einen Motor zum Ausgeben einer Hilfslenkkraft in Abhängigkeit von dem
durch den Drehmomentdetektor (6) gemessenen Drehmoment.
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