Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Inkubators mit den
Merkmalen von Anspruch 1.
Ein derartiges Verfahren wird beispielsweise in der DE 198 18 170 A1
beschrieben, wonach aus der Verknüpfung der mittels zweier, an unterschiedlich
temperierten Hautabschnitten eines Patienten gemessenen Temperaturen und der
im Innenraum des Inkubators gemessenen Lufttemperatur Betriebsgrößen für die
Steuerung des Inkubators ermittelt werden.
Aus der US 3,920,000 geht eine Vorrichtung hervor, in der mehrere
Temperatursensoren über eine Mess- und Steuereinheit mit einer nachgeschal
teten Heizeinrichtung so verknüpft sind, dass die Heizeinrichtung bei Über
schreiten eines aus den Temperaturmesswerten ermittelten Temperaturgrenz
wertes ausgeschaltet wird.
In der Praxis haben sich bisher zwei unterschiedliche Betriebsarten für
Inkubatoren durchgesetzt: Gemäß der Lufttemperatur-Regelung wird der Sollwert
einer voreingestellten Lufttemperatur im Innenraum des Inkubators mit den
Messwerten eines Temperatursensors im Innenraum des Inkubators verglichen
und in Abhängigkeit des Vergleichs wird die Lufttemperatur mittels einer
Heizeinrichtung eingestellt. Im Falle einer einen bestimmten Temperatur
grenzwert überschreitenden Lufttemperatur im Innenraum des Inkubators wird das
medizinische Betreuungspersonal akustisch beziehungsweise optisch alarmiert.
Bei der Hauttemperatur-Regelung wird der Sollwert einer voreingestellten Haut
temperatur des Patienten im Inkubator mit den Messwerten mindestens eines
Temperatursensors auf der Haut des Patienten verglichen und die Heizein
richtung entsprechend eingestellt, um die Temperaturabweichung des Patienten
vom Sollwert mittelbar zu kompensieren. Im Falle einer Abweichung der ge
messenen Hauttemperatur von einem vorgegebenen Temperaturgrenzwert wird
ein akustischer oder optischer Alarm ausgelöst.
Ein wesentlicher Nachteil der vorbekannten Verfahren ergibt sich, wenn der kleine
Patient aus dem Inkubator herausgenommen wird, um bei dem Vater oder der
Mutter im direkten Hautkontakt auf dem Körper zu liegen. Diese Pflegeart wird als
"Kangaroo Care" bezeichnet.
In diesem Fall führt die Hauttemperatur-Regelung zu sinnlosen oder sogar
gefährlichen Ergebnissen, weil der Inkubator durch die sich außerhalb befin
denden Hauttemperatursensoren auf falsche Temperaturwerte eingestellt wird, die
jedenfalls nicht durch die Temperatur im Innenraum des Inkubators verursacht
sind. Als Ergebnis wird der Patient entweder zu stark erwärmt oder abgekühlt,
wenn er in den Inkubator zurückgebracht wird. Wird stattdessen der Inkubator vor
Beginn der "Kangaroo Care" in die Lufttemperatur-Regelung geschaltet, gibt es
keine Überwachung der Hauttemperatur, weil der Hauttemperatur-Alarm nur dann
aktiv ist, wenn der Inkubator mittels der Hauttemperatur-Regelung betrieben wird.
Gleichzeitig wird häufig ein Lufttemperatur-Alarm ausgelöst, weil der Inkubator zur
Entnahme des Patienten geöffnet wird, so dass kalte Luft aus der Umgebung in
den Inkubator gelangt. Dieser Lufttemperatur-Alarm ist jedoch überflüssig, weil der
Patient sich bereits außerhalb des Inkubators befindet, so dass der Alarm manuell
durch Drücken einer entsprechenden Bedienungstaste ausgeschaltet werden
muss.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Betreiben eines
Inkubators vorzuschlagen, das die Nachteile der bekannten Verfahren überwindet
und einen sicheren Betrieb des Inkubators ermöglicht.
Die Lösung der Aufgabe erhält man mit den Merkmalen von Anspruch 1.
Die Unteransprüche geben bevorzugte Ausbildungen des Verfahrens nach
Anspruch 1 an.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich dadurch,
dass mit einer an sich bekannten Vorrichtung der Betrieb eines Inkubators unter
den geschilderten speziellen Bedingungen der zeitweisen Entnahme des
Patienten aus dem Inkubator möglich wird und Fehlalarme vermieden werden.
Zur Erklärung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird nachfolgend ein
Ausführungsbeispiel mit Hilfe der einzigen Figur erläutert.
Die Figur zeigt schematisch eine Anordnung mit an sich bekannten Bauelementen
für ein Verfahren zum Betreiben eines Inkubators 4 für früh- oder neugeborene
Patienten 1. Der Patient 1 befindet sich im normalen Betriebszustand auf einer
Liegefläche 3. Im Innenraum des Inkubators 4 ist ein erster Temperatursensor 12
angeordnet, der die Temperatur T1 der Luft erfasst und an die insbesondere
zentrale Mess- und Steuereinheit 7 weiterleitet. Im Falle der bekannten
Lufttemperatur-Regelung wird die einen Lüfter 9 und eine elektrische Heizung 6
aufweisende Heizeinrichtung als Stellelement verwendet und die Temperatur in
Abhängigkeit von einem voreingestellten Sollwert für die Lufttemperatur
eingestellt. Die Hauttemperatur T2 des Patienten 1 wird mittels eines zweiten
Temperatursensors 10, gegebenenfalls auch mittels zweier zweiter
Temperatursensoren 10, 11 erfasst und entsprechende Messsignale werden an
die Mess- und Steuereinheit 7 gesendet. Im Falle von mindestens zwei zweiten
Temperatursensoren 10, 11 werden diese vorzugsweise auf unterschiedlichen
Hautbereichen mit unterschiedlichen Temperaturen positioniert. Die Messsignale
werden mittels geeigneter Auswertealgorithmen in der Mess- und Regeleinheit 7
zu Stellsignalen für die Heizeinrichtung 6, 9 verarbeitet. Die gemessenen oder
voreingestellten Temperaturwerte werden mittels einer Anzeigeeinheit 5
angezeigt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird besonders vorteilhaft in den Fällen
eingesetzt, in denen wie dargestellt der Patient 1 aus dem Inkubator 4 mittels
einer zu öffnenden, nicht eingezeichneten Öffnungsklappe herausgenommen wird,
um beim Vater oder der Mutter 2 in direktem Hautkontakt auf dem Körper zu
liegen ("Kangaroo Care"). Zunächst wird das Verfahren mittels des Eingabe
elementes 8 über die Mess- und Steuereinheit 7 zu einem Zeitpunkt t0 aktiviert.
Die Mess- und Steuereinheit 7 regelt die Heizeinrichtung 6, 9 in Abhängigkeit von
der mittels des ersten Temperatursensors 12 im Innenraum des Inkubators 4
gemessenen Temperatur T1. Dazu wird insbesondere der Mittelwert oder ein
anderer rechnerisch ermittelter Wert wie beispielsweise der Median aus den in
einem vorhergehenden Zeitabschnitt t0-t1 im Innenraum des Inkubators 4
gemessenen Lufttemperaturen als Sollwert für die Temperatur T1 der Luft im
Innenraum des Inkubators 4 verwendet. Der Zeitabschnitt t0-t1 umfasst etwa eine
bis 15 Minuten, insbesondere fünf bis zehn Minuten. Die mittels des oder der
insbesondere zwei zweiten Temperatursensoren 10, 11 erfasste Hauttemperatur
T2 des Patienten 1 wird in der Mess- und Steuereinheit 7 mit oberen und/oder
unteren voreingestellten Temperaturgrenzwerten für die Hauttemperatur T2
verglichen, und bei deren Über- und/oder Unterschreitung wird von der Mess- und
Steuereinheit 7 ein akustischer beziehungsweise visuell erfassbarer Alarm
ausgelöst. Zusätzlich wird eine Alarmschaltung, die in Abhängigkeit vom Öffnen
des Inkubators mittels der Öffnungsklappe und der damit verbundenen
Temperaturänderung im Innenraum des Inkubators 4 einen Alarm auslöst, für
einen auf to nachfolgenden Zeitabschnitt t2-t0 von etwa einer bis 15 Minuten
deaktiviert. Diese an sich bekannte Alarmschaltung ist im allgemeinen so
ausgelegt, dass auch bei gemessenen starken Änderungen der Luftfeuchte und
der Sauerstoffkonzentration und nach Vergleich mit voreingestellten Sollwerten ein
Alarm ausgelöst wird. Schließlich wird zu einem Zeitpunkt t3 das
erfindungsgemäße Verfahren mittels des Eingabeelementes 8 deaktiviert und je
nach Wunsch der Bedienperson die bekannte Hauttemperatur- oder
Lufttemperatur-Regelung aktiviert, weil der Patient 1 auf die Liegefläche 3 im
Inkubator 4 zurückgelegt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren wird im
allgemeinen für Zeitabschnitte t3-t0 von typischerweise 10 bis 40 Minuten
angewendet, je nach Behandlungssituation, so dass t3-t0 kleiner, gleich oder
größer als t2-t0 sein kann. Das erfindungsgemäße Verfahren ist in einer
bevorzugten Ausführung dadurch gekennzeichnet, dass in einem Zeit
abschnitt t2-t0 von maximal fünf bis 15 Minuten nach dem Start des Verfahrens
zum Zeitpunkt to die Hauttemperatur-Alarme deaktiviert sind. Dies ist sinnvoll, weil
in dieser Zeit aufgrund des Verlagerns des kleinen Patienten 1 die
Temperaturgrenzwerte für die Hauttemperatur T2 aus physiologischen Gründen
kurzfristig unter- oder überschritten werden können, ohne dass ein
problematischer Zustand vorliegt, der einen Alarm notwendig macht.