DE19960658A1 - Verfahren zum Prägen eines bahnförmigen Tissue-Artikels sowie Walzenpaar zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Prägen eines bahnförmigen Tissue-Artikels sowie Walzenpaar zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Prägen eines bahnförmigen Tissue-Artikels mit mindestens einem Walzenpaar, das jeweils aus einer ein erwünschtes erstes Prägemuster erzeugenden gravierten Walze und einer ungravierten Gegenwalze ausgebildet wird, wobei der zu prägende Tissue-Artikel durch den Walzenspalt des mindestens einen Walzenpaares geführt wird, beschrieben. Hierbei wird eine Gegenwalze verwendet, deren Durchmesser 0,1% bis 30% größer oder kleiner als der Durchmesser der Walze ist. Des weiteren wird auf dem Tissue-Artikel ein zweites Prägemuster erzeugt, wobei die Fläche des zweiten Prägemusters wenigstens 40% der Fläche des Gesamtprägemusters ausmacht.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren mit den Merk
malen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 sowie ein Walzen
paar zur Durchführung des Verfahrens mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Patentanspruchs 12.
Um Tissue-Artikel, wie insbesondere Küchentücher, Taschen
tücher, Servietten, Platzdeckchen und/oder Hygienetücher, so
vorzugsweise Einmalhandtücher und Toilettenpapier, herzustel
len, mit bestimmten technischen Eigenschaften zu versehen
und/oder dekorativ zu gestalten, ist es bekannt, im Rahmen der
Herstellung diese bahnförmigen Tissue-Artikel unter Zuhilfe
nahme von mindestens einem Walzenpaar zu prägen. Hierbei kann
bei dem bekannten Verfahren das diesbezügliche mindestens eine
Walzenpaar aus einer ein erwünschtes erstes Prägemuster herzu
stellenden gravierten Walze bestehen, wobei zur Erzeugung des
für die Prägung erforderlichen Walzenspaltes eine ungravierte
Gegenwalze vorgesehen ist. Der zu prägende Tissue-Artikel, der
vorzugsweise aus Papier besteht, wird dann bahnförmig durch den
Walzenspalt des zuvor beschriebenen Walzenpaares geführt und
dort mit der erwünschten Prägung versehen.
Bedingt dadurch, daß die gravierte Walze eine radial nach außen
weisende Prägung aufweist und daß der bahnförmig Tissue-Arti
kel, der in der Regel aus einer bis vier Einzellagen besteht,
nur eine begrenzte Dicke besitzt, treten während der Prägung
die Anpreßflächen der Gravur in Kontakt mit der Oberfläche der
Gegenwalze. Hierdurch wird erklärlich, daß im längeren Gebrauch
das Material der Gegenwalze im Kontaktbereich der Anpreßflächen
der Gravur erheblich beschädigt wird, so daß aufgrund dieser
Beschädigung, die sich üblicherweise linienförmig über den Um
fang der Gegenwalze erstreckt und in einer lokal begrenzten,
erheblichen Abnutzung ausdrückt, ein Austausch der Gegenwalze
erforderlich wird. Diese Problematik tritt insbesondere dann
auf, wenn die gravierte Walze nur wenige, großformatige Gravu
ren besitzt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ver
fahren sowie ein Walzenpaar zum Prägen von Tissue-Artikeln zur
Verfügung zu stellen, bei dem ein lokal begrenzter Verschleiß
der Gegenwalze auch bei längerem Gebrauch vermindert oder sogar
unterdrückt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein
Walzenpaar mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentan
spruchs 12 gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Prägen eines bahnförmigen
Tissue-Artikels, insbesondere zum Prägen von Küchentücher,
Taschentücher, Servietten, Platzdeckchen und/oder Hygiene
tüchern, so insbesondere Toilettenpapier und Einmalhandtüchern
sieht vor, daß der zu prägende bahnförmige Tissue-Artikel durch
einen Walzenspalt von mindestens einem Walzenpaar geführt wird.
Hierbei wird ein Walzenpaar verwendet, das aus einer ein er
wünschtes erstes Prägemuster erzeugenden gravierten Walze und
einer ungravierten Gegenwalze ausgebildet wird. Beim erfin
dungsgemäßen Verfahren wird eine Gegenwalze verwendet wird, de
ren Durchmesser 0,1% bis 30% größer oder kleiner als der
Durchmesser der gravierten Walze ist, wobei desweiteren auf dem
Tissue-Artikel ein zweites, weiteres Prägemuster erzeugt wird,
dessen Fläche wenigstens 40% der Fläche des Gesamtprägemusters
ausmacht.
Mit anderen Worten basiert das erfindungsgemäße Verfahren auf
zwei wesentlichen Punkten, wobei der erste wesentliche Punkt
darin zu sehen ist, daß eine Gegenwalze ausgewählt wird, deren
Durchmesser 0,1% bis 30% größer oder kleiner ist als der
Durchmesser der gravierten Walze. Hierdurch wird sicherge
stellt, daß bei der Erzeugung des ersten, erwünschten Präge
musters, das vorzugsweise ein großflächiges Prägemuster ist,
nicht stets derselbe Bereich der Oberfläche der Gegenwalze in
Kontakt mit der diesbezüglichen ersten Gravur der gravierten
Walze tritt, sondern daß dieser Kontaktbereich über den Umfang
der Gegenwalze aufgrund der unterschiedlichen Durchmesser
gleichmäßig verteilt wird. Allein hierdurch wird schon eine er
hebliche Verringerung des Verschleisses der Gegenwalze, die
während des Prägens auf die gravierte Walze gedrückt und hier
von transportiert wird, sichergestellt.
Der zweite wesentliche Punkt des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wonach auf dem Tissue-Artikel ein zweites Prägemuster erzeugt
wird, dessen Fläche wenigstens 40% der Fläche des Gesamtpräge
musters ausmacht, bewirkt, daß auch die übrigen Bereiche der
Oberfläche der Gegenwalze durch die Gravur des zweiten Präge
musters entsprechend beansprucht und abgenutzt werden, so daß
insgesamt ein gleichmäßiger Verschleiß über die gesamte Ober
fläche der Gegenwalze stattfindet und demnach punktuelle, ört
lich begrenzte flächige und/oder über den Umfang reichende li
nienförmige Beschädigungen, die beim Stand der Technik relativ
schnell auftreten, vermieden werden. Mit anderen Worten stellt
das erfindungsgemäße Verfahren sicher, daß im Gegensatz zum
Stand der Technik hierbei keine lokal begrenzten Beschädigungen
und Abnutzungen der Gegenwalze auftreten können, da die gesamte
Oberfläche der Gegenwalze einerseits durch die das erwünschte
erste Prägemuster erzeugenden ersten Gravur und andererseits
durch die das zusätzlich vorgesehene zweite Prägemuster erzeu
genden zweiten Gravur während des Prägens beansprucht wird.
Dies insgesamt führt dann dazu, daß die Betriebszeit einer ent
sprechenden Gegenwalze beim erfindungsgemäßen Verfahren im Ver
gleich zum herkömmlichen Verfahren erheblich höher ist, so daß
insbesondere eine Standzeitverlängerung um das 1,5-fache bis 3-
fache auftritt.
Eine derartige Verlängerung der Standzeit bringt den weiteren
Vorteil mit sich, daß kostenintensive Stillstandszeiten, auf
wendige Fehlproduktionen und kostenintensive Reparaturen bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren vermieden werden. Desweiteren
beinhaltet das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil, daß die
Walzenoberfläche der Gegenwalze nicht nur lokal durch das Er
zeugen des ersten Prägemusters sondern vollflächig oder nahezu
vollflächig durch das gleichzeitige Erzeugen des ersten Präge
musters und des zweiten Prägemusters durch die entsprechenden
Gravuren mechanisch bearbeitet wird, so daß im Gebrauch der Ge
genwalze zwangsläufig auftretende Veränderungen des Oberflä
chenmaterials der Gegenwalze, so insbesondere Veränderungen der
Elastizität und/oder der Shore-Härte, stets gleichmäßig über
die gesamte Oberfläche auftreten, was sich in einer entspre
chenden Vergleichmäßigung der Qualität der Prägung, auch nach
langem Gebrauch der Gegenwalze, und somit letztendlich auch im
Qualitätsausfall des geprägten Artikels augenfällig ausdrückt.
Von daher wird bei Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
nicht nur die Qualität des geprägten Tissue-Artikels konstant
gehalten sondern auch der erforderliche Qualitätskontrollauf
wand, sei es unmittelbar durch Personaleinsparung während der
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens oder durch entspre
chende Personaleinsparung bezüglich der Kontrolle der Qualität
der geprägten Tissue-Artikel, erheblich reduziert, so daß ins
gesamt das erfindungsgemäße Verfahren im Vergleich zum herkömm
lichen Verfahren eine besonders wirtschaftliche Verfahrensfüh
rung zur Herstellung von geprägten Tissueartikeln darstellt.
Darüber hinaus läßt sich eine für das erfindungsgemäße Verfah
ren verwendete gravierte Walze relativ kostengünstig herstel
len, insbesondere dann, wenn die zweite Gravur, die das zweite
zusätzliche Prägemuster erzeugt, eine solche Gravur ist, die
eine Vielzahl von kleinflächigen Einzelgravuren aufweist.
Insbesondere dann, wenn bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
eine solche Gegenwalze verwendet wird, deren Durchmesser größer
ist als der Durchmesser der gravierten Walze, verteilen sich
die von der erwünschten ersten Gravur erzeugten Beschädigungen
über einen größeren Umfang, so daß dementsprechend die Stand
zeit einer derartigen Gegenwalze mit einem entsprechend ver
größerten Durchmesser noch weiter verlängert wird. Überraschend
hat sich hierbei gezeigt, daß dann hervorragende Ergebnisse be
züglich einer verlängerten Standzeit und einem reduzierten Ver
schleiß dann beim erfindungsgemäßen Verfahren auftreten, wenn
hierbei eine Gegenwalze verwendet wird, deren Durchmesser vor
zugsweise 1% bis 10% größer ist als der Durchmesser der gra
vierten Walze.
Ebenso eine Verbesserung der Lebensdauer der Gegenwalze wird
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren dann erzielt, wenn die Flä
che des zweiten Prägemusters wenigstens 60%, vorzugsweise zwi
schen 65% und 85%, der Fläche des Gesamtprägemusters aus
macht. Hierbei verbleibt somit für das erwünschte und insbeson
dere großflächige erste Prägemuster eine Fläche von 40%, vor
zugsweise zwischen 35% und 15%, bezogen auf die Fläche des
Gesamtprägemusters, wobei ein derartig geprägter Tissue-Artikel
in seinem Gesamtaussehen maßgeblich von dem ersten, erwünschten
und vorzugsweise großflächigen Prägemuster bestimmt wird.
Die erwünschte Herausstellung des ersten Prägemusters und damit
sein markantes Herausheben wird bei einer weiteren, vorteilhaf
ten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens dadurch er
reicht, daß als zweites Prägemuster auf der Oberfläche des Tis
sue-Artikels ein solches Muster erzeugt wird, das durch eine
Vielzahl von kleinflächigen Prägepunkten ausgebildet wird.
Hierbei kann dieses Muster beliebig ausgestaltet sein, so zum
Beispiel insbesondere als Wellenlinie, als Zick-Zack-Linie, als
separat angeordnete Rechtecke, vorzugsweise Vier- bis Achtecke,
als eine Vielzahl von Rechtecken, die in einem bestimmten Rap
port mit Abstand voneinander vorhanden sind oder die ineinan
dergreifen, und/oder als sonstiges geometrisch geprägtes Muster
und/oder Phantasiemuster, sofern diese Muster geeignet sind,
die zuvor beschriebene gleichmäßige Abnutzung der Oberfläche
der Gegenwalze sicherzustellen.
Wie bereits vorstehend herausgestellt ist, können diese Viel
zahl von kleinflächigen Prägepunkten auf der Oberfläche des zu
prägenden Tissue-Artikels beliebig angeordnet werden, wobei bei
einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfah
rens die Vielzahl der Prägepunkte in sich quer über die Waren
bahn erstreckenden Reihen von Prägepunkten angeordnet werden.
Hierbei werden zusätzlich noch benachbarte Reihen relativ zu
einander über die Warenbahnbreite versetzt angeordnet, so daß
sichergestellt wird, daß in Transportrichtung der Warenbahn ge
sehen keine unmittelbar benachbarten Prägepunkten von benach
barten Reihen fluchten, d. h. auf einer einzigen Linie liegen,
die sich parallel zur Warenbahnkante erstreckt.
Besonders vorteilhaft ist es bei der zuvor beschriebenen Wei
terbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wenn hierbei die
Vielzahl von kleinflächigen Prägepunkten, die das zweite Präge
muster ausbilden, auf der Oberfläche des Tissue-Artikels derart
angeordnet werden, daß in Transportrichtung der Warenbahn gese
hen die Lage eines Prägepunktes erst nach einem Abstand zwi
schen 0,5 cm und 80 cm, vorzugsweise nach einem Abstand zwi
schen 5 cm und 50 cm, wiederholt wird. Hierbei ist unter dem
Begriff Lage eines Prägepunktes der Abstand dieses Prägepunktes
von der Warenbahnkante des Tissue-Artikels zu verstehen, so daß
die zuvor wiedergegebene Aussage besagt, daß erst nach einem
Abstand von 0,5 cm bis 80 cm, vorzugsweise nach einem Abstand
zwischen 5 cm und 50 cm, jeweils in Transportrichtung der Wa
renbahn gesehen sich ein zweiter Prägepunkt befindet, der ge
messen an einem ersten Prägepunkt sich im gleichen Abstand von
der Warenbahnkante befindet. Alle weiteren Prägepunkte, die
zwischen dem ersten und dem weiteren Prägepunkt auf der Ober
fläche des Tissue-Artikel vorgesehen werden, weisen jeweils
einen unterschiedlichen Abstand zur Warenbahnkante auf, wie
dies nachfolgend noch anhand der Zeichnungen im Detail erläu
tert wird.
Grundsätzlich läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren im ein
fachsten Fall bei solchen Tissue-Artikeln anwenden, die aus ei
ner einzigen Warenbahn ausgebildet wird. Vorteilhafterweise
wird jedoch das erfindungsgemäße Verfahren bei solchen Tissue-
Artikeln angewendet, bei denen diese Tissue-Artikel aus minde
stens zwei Warenbahn gebildet werden, wobei diese beiden Waren
bahnen wahlweise gleichzeitig mit einem einzigen Walzenpaar
oder getrennt voneinander mit jeweils einem Walzenpaar pro Wa
renbahn geprägt werden.
Eine besonders geeignete Weiterbildung der zuvor beschriebenen
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor,
daß hierbei jede Warenbahn für sich unter Erstellung des ersten
Prägemusters und des zweiten Prägemusters geprägt wird, wobei
nach erfolgter getrennter Prägung die beiden Warenbahnen dann
anschließend miteinander verklebt werden. Hierdurch wird dann
ein solcher Tissue-Artikel ausgebildet, der die diesbezügliche
Prägung, bestehend aus dem ersten, erwünschten Prägemuster und
dem zweiten Prägemuster, sowohl auf der Oberseite als auch der
Unterseite des Tissue-Artikels aufweist.
Soll nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ein besonders volumi
nöser Tissue-Artikel hergestellt werden, so wird eine Weiter
bildung des erfindungsgemäßen Verfahrens angewendet. Hierbei
wird dann jede Warenbahn für sich separat geprägt, wobei an
schließend nach der separaten Prägung einer jeden Warenbahn die
beiden Warenbahnen derart miteinander verklebt werden, daß der
Tissue-Artikel jeweils auf seinen beiden Oberflächen die Präge
muster (erstes erwünschtes Prägemuster und zweites Prägemuster)
aufweist, wobei das Verkleben punktförmig ausgeführt wird. Die
für das Verkleben der beiden Warenbahnen erforderliche Klebe
punkte werden auf nach innen vorspringenden Erhöhungen der Prä
gemuster der oberen und unteren Warenbahn aufgebracht, so daß
nur diese nach innen weisenden Erhöhungen punktförmig miteinan
der verklebt sind, was bei den so hergestellten Tissue-Artikeln
zu einer Vergrößerung der Dicke und damit zu einer Volumenver
größerung führt. Ein derartig voluminöser Tissue-Artikel be
sitzt neben einem angenehmen weichen Griff ein ausgeprägtes
Saugvermögen sowie eine hohe Aufnahmekapazität für Flüssigkei
ten.
Besonders lange Standzeiten der Walzen werden bei dem erfin
dungsgemäßen Verfahren dann gewährleistet, wenn als gravierte
Walze eine Metallwalze, insbesondere eine Stahlwalze, eine
Hartgummiwalze oder eine Kunststoffwalze verwendet wird.
Konturenscharfe Prägemuster lassen sich insbesondere dann durch
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erzielen, wenn bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren als Gegenwalze eine Gummiwalze
oder Kunststoffwalze verwendet wird, wobei die Gegenwalze durch
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens vor örtlich be
grenzte linienförmigen oder flächigen Beschädigungen und Ab
nutzungen geschützt wird, wie dies eingangs beim erfindungsge
mäßen Verfahren erläutert ist, so daß die beim erfindungsge
mäßen Verfahren eingesetzte Gegenwalze über ihre gesamte Ober
fläche stets gleichmäßig abgenutzt wird.
Wie bereits vorstehend dargelegt ist, wird bei dem erfindungs
gemäßen Verfahren die gravierte Walze angetrieben, während die
Gegenwalze auf die gravierte Walze aufgepreßt und hierdurch
transportiert wird, so daß die Gegenwalze selbst über keinen
eigenen Antrieb verfügt sondern lediglich als Mitläuferwalze
bewegt wird.
Unter dem Begriff Warenbahn wird im Rahmen der vorliegenden An
meldung eine cellulosische Warenbahn, insbesondere eine Papier
warenbahn, verstanden, die üblicherweise eine begrenzte Länge
zwischen etwa 100 m und 100.000 m und eine definierte Breite
besitzt, wobei die Breite zwischen etwa 0,3 Metern und etwa
acht Metern variiert.
Die vorliegende Erfindung betrifft desweiteren ein Walzenpaar
zur Durchführung des zuvor beschriebenen Verfahrens, wobei die
zuvor beim erfindungsgemäßen Verfahren wiedergegebenen Ausfüh
rungen sinngemäß auch für das nachfolgend noch beschriebene er
findungsgemäße Walzenpaar gilt.
Hierbei weist das erfindungsgemäße Walzenpaar eine gravierte
Wälze sowie eine hiermit einen Walzenspalt ausbildende Gegen
walze auf, wobei die Gegenwalze einen Durchmesser besitzt, der
0,1% bis 30% größer oder kleiner ist als der Durchmesser der
gravierten Walze. Desweiteren ist die gravierte Walze außer mit
der erwünschten ersten Gravur, die vorzugsweise eine großflä
chige erste Gravur darstellt, noch mit einer zweiten Gravur
versehen, derart, daß die Anpreßfläche der zweiten Gravur we
nigstens 40% der mit der Gegenwalze in Kontakt tretenden
Gesamtanpreßfläche ausmacht.
Mit anderen Worten umfaßt somit das erfindungsgemäße Walzenpaar
eine angetriebene, gravierte Walze, die mit zwei Gravuren ver
sehen ist, sowie eine hierin angepreßte Gegenwalze, die selbst
keinen direkten Antrieb aufweist sondern durch Kontakt mit der
angetriebenen gravierten Walze gedreht wird. Durch Vergrößerung
bzw. Verkleinerung des Durchmessers der Gegenwalze und durch
Vorsehung der zweiten Gravur auf der gravierten Walze, deren
Anpreßfläche wenigstens 40% der mit der Gegenwalze in Kontakt
tretenden Gesamtanpreßfläche ausmacht, wird bei dem erfindungs
gemäßen Walzenpaar sichergestellt, daß eine örtlich im Bereich
der Kontaktfläche der Gegenwalze mit der ersten Gravur auftre
tende Beschädigung und somit ein hierdurch verursachter erhöh
ter Verschleiß bei dem erfindungsgemäßen Walzenpaar vermieden
wird, so daß die Gegenwalze gleichmäßig während ihres Gebrauchs
über ihre gesamte Oberfläche abgenutzt wird. Dies führt im Ver
gleich zu dem herkömmlichen Walzenpaar zu einer wesentlich län
geren Standzeit, wie dies eingehend bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren vorstehend beschrieben ist. Da sich die erfindungsge
mäße Gegenwalze gleichmäßig abnutzt und da sich desweiteren die
zweite Gravur relativ preiswert erstellen läßt, ist als beson
ders vorteilhaft herauszustellen, daß das erfindungsgemäßen
Walzenpaar kostengünstig ein Prägen von Tissue-Artikeln er
laubt.
Eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Walzenpaares
sieht vor, daß hierbei die Gegenwalze einen Durchmesser auf
weist, der 0,1% bis 30% und insbesondere 1% bis 10% größer
ist als der Durchmesser der gravierten Walze. Hier konnte fest
gestellt werden, daß eine derartige Gegenwalze bei einem beson
ders geringen und gleichmäßigen Verschleiß ein einwandfreies
und störungsfreies Prägen von Tissue-Artikeln ermöglicht, ohne
daß es dabei zu Betriebsstörungen, beispielsweise hervorgerufen
durch ein unerwünschtes Aufwickeln der Warenbahn auf die Gegen
walze, kommt.
Insbesondere dann, wenn die Anpreßfläche der zweiten Gravur we
nigstens 60%, vorzugsweise zwischen 65% und 85%, der mit der
Gegenwalze in Kontakt tretenden Gesamtanpreßfläche ausmacht,
lassen sich auf der Oberfläche der Gegenwalze wirkungsvoll lo
kal begrenzte Beschädigungen und Abnutzungen vermeiden, so daß
dementsprechend eine derartige Ausführungsform des erfindungs
gemäßen Walzenpaares über einen langen Betriebszeitraum stö
rungsfrei benutzbar ist und insbesondere eine gleichmäßige Ab
nutzung der Oberfläche der Gegenwalze zeigt.
Von besonderem Vorteil bezüglich der Abnutzung und der Heraus
stellung des erwünschten ersten Prägemusters, das vorzugsweise
großflächig ist, auf dem geprägten Tissue-Artikel ist es, wenn
das erfindungsgemäße Walzenpaar eine solche gravierte Walze
aufweist, bei der die zweite Gravur aus einer Vielzahl von Ein
zelgravuren mit kleinflächigen Anpreßflächen besteht. Hierbei
treten die von derartigen kleinflächigen Anpreßflächen hervor
gerufene Prägemuster im Vergleich zum erwünschten ersten Präge
muster im Gesamtprägebild des Tissue-Artikels zurück, bewirken
jedoch eine besonders gleichmäßige Abnutzung der Gegenwalze, so
daß die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Walzenpaares eine
lange störungsfreie Betriebszeit ermöglicht.
In Weiterbildung der zuvor beschriebenen Ausgestaltung des er
findungsgemäßen Walzenpaares sieht eine andere Ausführungsform
des Walzenpaares vor, daß die Vielzahl der Einzelgravuren in
sich quer über die Oberfläche der gravierten Walzen erstrecken
den Reihen von Einzelgravuren angeordnet ist, wobei benachbarte
Reihen von Einzelgravuren relativ zueinander versetzt angeord
net sind.
Insbesondere dann, wenn bei der zuvor beschriebenen Weiterbil
dung die Vielzahl der Einzelgravuren derart auf der Oberfläche
der gravierten Walze angeordnet ist, daß sich in Drehrichtung
der gravierten Walze gesehen die konkrete Lage einer Einzelgra
vur erst nach einem Abstand zwischen 0,5 cm und 80 cm, vorzugs
weise nach einem Abstand zwischen 5 cm und 50 cm, wiederholt,
ist sichergestellt, daß insbesondere eine derartig angeordnete
Vielzahl von Einzelgravuren überall gleichmäßig dort die Wal
zenoberfläche der Gegenwalze abnutzen, wo dies nicht durch die
erste Gravur, die vorzugsweise großflächig angelegt ist, ge
schieht.
Bezüglich der Ausgestaltung der Einzelgravuren, die als zweite
Gravur auf der gravierten Walze vorgesehen sind, werden bevor
zugt solche Gravuren vorgesehen, deren Anpreßfläche kreisför
mig, dreieckig, rechteckig, insbesondere viereckig bis acht
eckig, oval, linienförmig, wellenförmig und/oder trapezförmig
ausgestaltet sind. Selbstverständlich sind auch anders geformte
Anpreßflächen möglich, sofern sichergestellt ist, daß die Summe
dieser Anpreßflächen, die die zweite Gravur ausbilden, minde
stens 40% der Gesamtanpreßfläche, d. h. der Summe aus der An
preßfläche der ersten Gravur und der zweiten Gravur, vorzugs
weise jedoch mindestens 60% und insbesondere zwischen 65% und
85%, der Gesamtanpreßfläche ausmacht.
Bezüglich der zuvor beschriebenen Einzelgravuren ist desweite
ren festzuhalten, daß diese vorzugsweise eine radial nach außen
weisende Höhe aufweisen, die der radial nach außen weisenden
Höhe der ersten Gravur entspricht. Abhängig von dem jeweils zu
prägenden Tissue-Artikel variiert diese Höhe insbesondere zwi
schen 0,1 mm und 2,5 mm bei dem erfindungsgemäßen Walzenpaar.
Um bei dem erfindungsgemäßen Walzenpaar ein markantes, uner
wünschtes Herausheben der von der zweiten Gravur verursachten
Prägung auf dem Tissue-Artikel zu vermeiden, sieht eine weitere
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Walzenpaares
vor, daß jede Einzelgravur eine relativ kleine Anpreßfläche be
sitzt, die vorzugsweise zwischen 0,1 mm2 und 50 mm2, insbeson
dere zwischen 0,3 mm2 und 10 mm2, variiert. Das von jeder Ein
zelgravur hervorgerufene zweite Prägemuster tritt dann im Ver
gleich zu dem erwünschten vorzugsweise großflächigen ersten
Prägemuster optisch zurück, stellt jedoch sicher, daß die Ge
genwalze über ihre gesamte Oberfläche gleichmäßig abgenutzt
wird.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Walzenpaares
sieht vor, daß auf der Oberfläche der gravierten Walze die im
Bereich der zweiten Gravur vorgesehenen Einzelgravuren in einer
Dichte zwischen 5 und 90, bezogen auf 1 cm2 der Walzen
oberfläche im Bereich der zweiten Gravur, vorhanden sind. Sind
hierbei die Einzelgravuren in einer Dichte zwischen 5 und 30
auf 1 cm2 Walzenoberfläche vorgesehen, so sind diese Einzelgra
vuren mit relativ großen Anpreßflächen zu versehen, um so die
erwünschte Abnutzung der Walzenoberfläche der Gegenwalze
sicherzustellen, während bei einer Dichte zwischen 60 und 90,
bezogen 1 cm2 der Walzenoberfläche, die Anpreßfläche einer je
den Einzelgravur vorzugsweise relativ klein ausgestaltet wird.
Insbesondere weist das erfindungsgemäße Walzenpaar eine gra
vierte Walze auf, die einen Durchmesser zwischen 300 mm und
1.000 mm besitzt.
Wie bereits vorstehend beim erfindungsgemäßen Verfahren darge
legt ist, weist das erfindungsgemäße Walzenpaar als gravierte
Walze eine Metallwalze, insbesondere eine Stahlwalze, eine
Hartgummiwalze oder eine Kunststoffwalze auf, während die Ge
genwalze insbesondere eine Gummiwalze oder eine Kunststoffwalze
aus Weichkunststoff ist. Hierbei variiert die Shore-Härte, d. h.
die Shore-Härte A, der Gegenwalze vorzugsweise zwischen 35° Sh
und 85° Sh.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, wobei die
Fig. 1, 2 und 2a den Stand der Technik wiedergeben und anhand
der Fig. 3 bis 8 die vorstehend beschriebene Erfindung er
läutert wird. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Teildraufsicht auf die Oberfläche einer
bekannten gravierten Walze;
Fig. 2 eine schematische Teilschnittansicht durch ein
Walzenpaar des Standes der Technik;
Fig. 2a eine Abbildung wie Fig. 2, jedoch der oberen
Walze;
Fig. 3 Draufsichten und Schnittansichten von ver
schieden gestalteten Einzelgravuren, wie sie als
zweite Gravur bei dem erfindungsgemäßen Walzen
paar vorgesehen sind;
Fig. 4 eine Teildraufsicht auf die Oberfläche einer
ersten Ausführungsform einer gravierten Walze;
Fig. 5 eine schematische perspektivische Teilansicht
einer Vielzahl von auf der Oberfläche einer
gravierten Walze vorgesehenen Einzelgravuren;
Fig. 6 eine Teildraufsicht einer zweiten Ausführungs
form einer gravierten Walze;
Fig. 7 eine Teildraufsicht einer dritten Ausführungs
form einer gravierten Walze; und
Fig. 8 eine Teildraufsicht einer vierten Ausführungs
form einer gravierten Walze.
Beim Stand der Technik wird zur Erzeugung eines mit einem er
sten Prägemuster versehenen Tissue-Artikels eine gravierte
Walze verwendet, wie deren Oberfläche in der Draufsicht teil
weise in Fig. 1 abgebildet ist. Hierbei weist die Oberfläche
der gravierten Walze eine insgesamt mit 1 und 1a bezeichnete
großflächige florale erste Gravur auf, die sich nach einem vor
gegebenen erwünschten Muster über die Oberfläche der gravierten
Stahlwalze erstreckt. Die erste Gravur 1 bzw. 1a wird aus einer
Vielzahl von Einzelgravuren 2 ausgebildet, wobei die Einzelgra
vuren 2 radial über den Mantel der gravierten Walze hinaus
ragen.
Wie am besten der Teilschnittansicht der Fig. 2 zu entnehmen
ist, weist das bekannte zum Prägen von Tissue-Artikeln verwen
dete Walzenpaar eine untere gravierte Walze 3 auf, deren Ober
fläche in Fig. 1 teilweise abgebildet ist. Diese gravierte un
tere Walze 3 aus Stahl ist mit einem Antrieb versehen.
Eine Gegenwalze 4 wird zur Prägung des Tissue-Artikels unter
Ausbildung eines Walzenspaltes 5 auf die gravierte untere Walze
3 gepreßt und durch diesen Kontakt angetrieben. Durch den Wal
zenspalte 5 wird eine Warenbahn eines Tissue-Artikels geführt,
wobei hier durch die Gravur 1 bzw. 1a auf dieser Warenbahn aus
Papier dann ein erwünschtes erstes Prägemuster erzeugt wird.
Bedingt dadurch, daß während des Prägevorganges ständig eine
lokale Druckbeaufschlagung der Gegenwalze 4 durch die Gravur 1
bzw. 1a auf die Oberfläche der Gegenwalze 4 erfolgt, bildet
sich bereits nach einem relativ kurzen Betreiben in der Gegen
walze lokal begrenzte Abnutzungen 6 aus, die bei Erreichen ei
ner gewissen Tiefe zu einer partiellen lokal begrenzten Beschä
digung der Gegenwalze, die in der Regel eine Gummiwalze oder
eine Walze aus Weichkunststoff darstellt, führt. Von daher wird
es beim Stand der Technik erforderlich, diese Gegenwalze durch
eine unbeschädigte und partiell unabgenutzte Gegenwalze bereits
nach einer relativ kurzen Betriebszeit auszutauschen.
Im Gegensatz zu der in Fig. 1 abgebildeten Teildraufsicht auf
die Oberfläche einer bekannten gravierten Walze weisen die in
den Fig. 4, 6, 7 und 8 wiedergegebenen Teildraufsichten der
Oberflächen der erfindungsgemäßen gravierten Walzen eine erste,
relativ großflächige florale Gravur 1 bzw. 1a und zusätzlich
noch eine zweite Gravur 7 auf, wobei die zweite Gravur 7 aus
einer Vielzahl von Einzelgravuren 7a ausgebildet wird.
Eine mögliche Auswahl von derartigen Einzelgravuren 7a bis 7g,
wie sie gemeinsam die zweite Gravur ausbilden, ist in der Fig. 3
abgebildet.
So besteht die in Fig. 3 dargestellte Einzelgravur 7a aus ei
ner kegelstumpfförmigen Einzelgravur, wobei die kreisförmige
Anpreßfläche 8 der Einzelgravur 7a radial über die gravierte
Walze hinaus nach außen ragt und während des Prägens mit der
Gegenwalze in Kontakt tritt.
Die Einzelgravur 7b weist eine oval ausgestaltete Anpreßfläche
auf, die Einzelgravur 7c eine viereckige Anpreßfläche 8c, die
sechseckig geformte Einzelgravur 7d weist eine sechseckig ge
formte Anpreßfläche 8d auf, die kreuzförmig ausgestaltete Ein
zelgravur 7e besitzt eine kreuzartig ausgestaltete Anpreßflä
che 8e, die quadratische Einzelgravur 7f besitzt eine quadra
tische Anpreßfläche 8f und die S-förmig gebogene Einzelgravur
7g umfaßt eine entsprechend S-förmig ausgebildete Anpreßfläche
8g.
Hierbei wird eine Vielzahl der in Fig. 3 beispielhaft gezeig
ten Einzelgravuren 7a bis 7g unter Ausbildung der zweiten
Gravur auf der Walzenoberfläche auf der gravierten Walze ange
ordnet, wobei diese zweite Gravur 7 sicherstellt, daß beim Prä
gen des Tissue-Artikels keine lokal begrenzten Abnutzungen,
hervorgerufen durch die erste erwünschte Gravur 1 bzw. 1a, auf
treten, wie diese beim Stand der Technik in Verbindung mit der
Fig. 2 vorstehend beschrieben ist. Vielmehr bewirken diese
Einzelgravuren der zweiten Gravur 7, daß beim erfindungsgemäßen
Verfahren auch die Bereiche 9 (Fig. 2) der Gegenwalze gleich
mäßig abgenutzt werden, wobei diese zwischen zwei benachbarten
Abnutzungen 6 befindlichen Bereiche 9 beim herkömmlichen
Verfahren nicht beschädigt werden. Dies führt dann dazu, daß
die Oberfläche der Gegenwalze nicht, wie beim bekannten Verfah
ren, lokal begrenzt abgenutzt sondern über ihre gesamte Fläche
gleichmäßig abgetragen wird.
Die Fig. 5 bildet eine mögliche Anordnung der die zweite Gra
vur ausbildenden Einzelgravuren ab. Hierbei sind diese Einzel
gravuren 7 in einer Vielzahl von Reihen 10 bis 19 auf der Ober
fläche der gravierten Walze angeordnet, wobei die Pfeilrichtung
20 die Transportrichtung während des Prägens angibt. Um die
Darstellung der Fig. 5 entsprechend zu vereinfachen, wurde
hierbei die Krümmung der gravierten Walze nicht berücksichtigt.
Jede Einzelgravur weist eine kreisförmige Anpreßfläche 7a auf.
Wie unschwer der Fig. 5 zu entnehmen ist, sind die Einzelgra
vuren 7 von benachbarten Reihen relativ zueinander versetzt an
geordnet, so daß bei der gezeigten Ausführungsform sich die
Lage der ersten Einzelgravur der Reihe 10 erst in der Lage der
ersten Einzelgravur der Reihe 15 wiederholt, während alle übri
gen ersten Einzelgravuren der Reihe 11 bis 14 hierzu versetzt
angeordnet sind. Diese Ausgestaltung bewirkt dann insbesondere,
daß die Bereiche 9 (Fig. 2) vollflächig und in erwünschter re
produzierbarer Weise abgenutzt werden.
Die Fig. 4, 6, 7 und 8 geben beispielhaft verschiedene An
ordnungen der zweiten Gravur an, wobei die Oberfläche einer je
den gravierten Walze stets eine erste Gravur 1 bzw. 1a und eine
zweite Gravur 7 aufweist.
Bei der in Fig. 4 abgebildeten Oberfläche der gravierten Walze
ist die zweite Gravur 7 als eine Vielzahl von schräg zu der mit
einem Pfeil gekennzeichneten Laufrichtung angeordneten und par
allel ausgerichteten Reihen von Einzelgravuren 7a ausgestaltet.
Bei der in Fig. 6 abgebildeten Oberfläche der gravierten Walze
wird die zweite Gravur 7 durch eine Vielzahl von wellenförmigen
parallelen Linien ausgebildet, wobei die Richtung dieser Wel
lenlinien schräg zu der mit einem Pfeil gekennzeichneten Lauf
richtung der Walze verläuft.
Bei der in Fig. 7 abgebildeten Oberfläche der gravierten Walze
wird die zweite Gravur 7 durch eine Vielzahl von paarweise an
geordneten Vierecken gebildet, wobei ein größeres Viereck 21
jeweils von vier kleineren Vierecken 22a, 22b, 22c und 22d
symmetrisch umgeben wird. Insgesamt sind diese Vielzahl von
Vierecken schräg zu der mit einem Pfeil gekennzeichneten Lauf
richtung der Walze positioniert.
Bei der in Fig. 8 abgebildeten Oberfläche der gravierten Walze
wird die zweite Gravur 7 durch eine Vielzahl von Zick-Zack-
Linien ausgebildet, die jeweils parallel angeordnet sind und
schräg zu der mit einem Pfeil gekennzeichneten Laufrichtung
ausgerichtet sind.
Bei allen zuvor beschriebenen Walzenoberflächen wird die er
wünschte, relativ großflächige erste Gravur 1 bzw. 1a ebenfalls
aus einer Vielzahl von Einzelgravuren erstellt, wobei eine Aus
wahl dieser Einzelgravuren beispielhaft in Fig. 3 abgebildet
ist.
Claims (26)
1. Verfahren zum Prägen eines bahnförmigen Tissue-Artikels mit
mindestens einem Walzenpaar, das jeweils aus einer ein er
wünschtes erstes Prägemuster erzeugenden gravierten Walze und
einer ungravierten Gegenwalze ausgebildet wird, wobei der zu
prägende Tissue-Artikel durch den Walzenspalt des mindestens
eines Walzenpaares geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Gegenwalze verwendet wird, deren Durchmesser 0,1% bis 30%
größer oder kleiner als der Durchmesser der Walze ist, und
daß auf dem Tissue-Artikel ein zweites Prägemuster erzeugt
wird, wobei die Fläche des zweiten Prägemusters wenigstens 40%
der Fläche des Gesamtprägemusters ausmacht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Gegenwalze verwendet wird, deren Durchmesser 1% bis 10%
größer ist als der Durchmesser der Walze.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fläche des zweiten Prägemusters wenigstens 60%, vor
zugsweise zwischen 65% und 85%, der Fläche des Gesamtpräge
musters ausmacht.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als zweites Prägemuster auf der Oberfläche
des Tissue-Artikels ein solches Muster erzeugt wird, das durch
eine Vielzahl von kleinflächigen Prägepunkten ausgebildet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vielzahl der Prägepunkte in sich quer über die Warenbahn er
streckenden Reihen von Prägepunkten angeordnet werden, wobei
benachbarte Reihen relativ zueinander versetzt angeordnet wer
den.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vielzahl von kleinflächigen Prägepunkten auf der Ober
fläche des Tissue-Artikels derart angeordnet werden, daß in
Transportrichtung der Warenbahn gesehen die Lage eines Präge
punktes erst nach einem Abstand zwischen 0,5 cm und 80 cm, vor
zugsweise nach einem Abstand zwischen 5 cm und 50 cm, wieder
holt wird.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tissue-Artikel aus mindestens zwei Wa
renbahn gebildet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Warenbahn für sich geprägt wird und daß die beiden Warenbahnen
nach der Prägung miteinander verklebt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Warenbahnen derart miteinander verklebt werden, daß jeweils die
äußere Oberfläche die Prägemuster aufweist und daß das Verkle
ben punktförmig ausgeführt wird, derart, daß nach innen vor
springende Erhöhungen der Prägemuster durch die punktförmige
Verklebung unter Ausbildung eines voluminösen Tissue-Artikels
miteinander verbunden werden.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als gravierte Walze eine Metall-, Hart
gummi- oder Kunststoffwalze verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Gegenwalze eine Gummi- oder Kunststoff
walze verwendet wird.
12. Walzenpaar zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
vorangehenden Ansprüche, mit einer gravierten Walze und einer
hiermit einen Walzenspalt ausbildenden Gegenwalze, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Gegenwalze einen Durchmesser aufweist,
der 0,1% bis 30% größer oder kleiner als der Durchmesser der
gravierten Walze ist, und daß die gravierte Walze außer der er
wünschten ersten Gravur (1) noch desweiteren eine zweite Gravur
(7) aufweist, wobei die Anpreßfläche (8, 8b-8g) der zweiten
Gravur (7) wenigstens 40% der mit der Gegenwalze in Kontakt
tretenden Gesamtanpreßfläche ausmacht.
13. Walzenpaar nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gegenwalze einen Durchmesser aufweist, der 1% bis 10%
größer ist als der Durchmesser der gravierten Walze.
14. Walzenpaar nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich
net, daß die Anpreßfläche (8, 8a-8g) der zweiten Gravur (7)
wenigstens 60%, vorzugsweise zwischen 65% und 85%, der mit
der Gegenwalze in Kontakt tretenden Gesamtanpreßfläche aus
macht.
15. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die gravierte Walze als zweite Gravur (7)
eine Vielzahl von Einzelgravuren (7a-7g) mit jeweils klein
flächiger Anpreßfläche (8, 8a-8g) aufweist.
16. Walzenpaar nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vielzahl der Einzelgravuren (7a-7g) in sich quer über die
Oberfläche der gravierten Walze erstreckenden Reihen (10-19)
von Einzelgravuren (7a) angeordnet ist, wobei benachbarte Rei
hen (10-19) von Einzelgravuren (7a) relativ zueinander ver
setzt angeordnet sind.
17. Walzenpaar nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich
net, daß die Vielzahl der Einzelgravuren (7a) derart auf der
Oberfläche der gravierten Walze angeordnet ist, daß sich in
Drehrichtung der gravierten Walze gesehen die Lage einer
Einzelgravur erst nach einem Abstand zwischen 0,5 cm und 80 cm,
vorzugsweise nach einem Abstand zwischen 5 cm und 50 cm, wie
derholt.
18. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß die gravierte Walze als Einzelgravuren (7a-7g)
solche Gravuren aufweist, deren Anpreßfläche kreisförmig,
dreieckig, rechteckig, oval und/oder trapezförmig ausgestaltet
ist.
19. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Einzelgravuren (7a-7g) eine radial nach
außen weisende Höhe aufweisen, die der radial nach außen wei
senden Höhe der ersten Gravur entspricht.
20. Walzenpaar nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die radial nach außen weisende Höhe der Einzelgravur zwischen
0,1 mm und 2,5 mm variiert.
21. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch ge
kennzeichnet, daß jede Einzelgravur (7a-7g) eine Anpreßfläche
(8, 8b-8c) zwischen 0,1 mm2 und 50 mm2, vorzugsweise zwischen
0,3 mm2 bis 10 mm2, aufweist.
22. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch ge
kennzeichnet, daß auf der Oberfläche der gravierten Walze die
im Bereich der zweiten Gravur (7) vorgesehenen Einzelgravuren
(7a-7g) in einer Dichte zwischen 5 und 90, bezogen auf 1 cm2
der Walzenoberfläche im Bereich der zweiten Gravur (7), vorhan
den sind.
23. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch ge
kennzeichnet, daß die gravierte Walze einen Durchmesser zwi
schen 300 mm und 1.000 mm aufweist.
24. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch ge
kennzeichnet, daß die gravierte Walze eine Metallwalze, insbe
sondere eine Stahlwalze, eine Hartgummiwalze oder eine Kunst
stoffwalze, ist.
25. Walzenpaar nach einem der Ansprüche 12 bis 23, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Gegenwalze eine Gummi- oder Kunststoff
walze ist.
26. Walzenpaar nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die Shore-A-Härte der Gegenwalze zwischen 35° Shore und 85° Shore
variiert.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8141 | Disposal/no request for examination |