DE19959124A1 - Lenksäule für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Lenksäule für ein KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug, umfassend mindestens einen ersten Lenksäulenkörper (1) und mindestens einen zweiten Lenksäulenkörper (2), wobei die Lenksäulenkörper (1, 2) in axialer Richtung ineinander verfahrbar sind, wobei mindestens ein Lenksäulenkörper mit einer Sicherheitsvorrichtung (11) verbunden ist, die eine rückstellende Kraft bzw. eine Kraft entgegengesetzt der Bewegungsrichtung der Lenksäulenkörper (1, 2) aufbringen kann, bei der erfindungsgemäß die Sicherheitsvorrichtung ein inkompressibles Medium (Hydraulikflüssigkeit 8) und ein kompressibles Medium (Luft 7) umfaßt, die miteinander kommunizieren können. Diese Sicherheitsvorrichtung ist in der Lage, im Falle einer Mehrfachkollision beliebig oft Energie in geeigneter und darüber hinaus vorteilhafterer Weise aufzunehmen, im Gegensatz zu den bislang verwendeten Federn.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen
ersten Lenksäulenkörper und einen zweiten Lenksäulenkörper, wobei die
Lenksäulenkörper in axialer Richtung ineinander verfahrbar sind, wobei mindestens ein
Lenksäulenkörper mit einer Sicherheitsvorrichtung verbunden ist, die eine rückstellende
Kraft bzw. eine Kraft entgegengesetzt der Bewegungsrichtung der Lenksäulenkörper
aufbringen kann.
Eine Lenksäule der oben genannten Art wird in der DE 43 43 068 A1 offenbart. Hier wird
eine Lenksäule beschrieben, die mit einem Sicherheitssystem ausgestattet ist, wobei das
Sicherheitssystem einen Schwellenwert aufweist, oberhalb dessen es den Säulenkörpern
erlaubt wird sich ineinander zu verschieben um beispielsweise ein an dem in die
Fahrgastzelle reichenden Abschnitt eines der Säulenkörper angebrachtes Lenkrad im
Falle eines Aufpralls um einen genügenden Betrag vom Fahrer zu entfernen. Hierzu wird
unter anderem ein Sicherheitssystem vorgeschlagen, welches aus einem Bock besteht,
der unter der Einwirkung des Stoßes von einer Normalstellung in eine zurückgezogene
Stellung übergeht, wobei der Bock mit einer Feder versehen ist, die in einer Weise
justiert ist, daß sie zwei Stellungen einnehmen kann, eine Normalstellung und eine
zusammengezogene Stellung unter der Einwirkung des Stoßes.
Als nachteilig in diesem Zusammenhang erweist sich jedoch die Verwendung einer Feder
als Kraftaufnahmeelement im Falle eines Zusammenstoßes. Das hier beschriebene
Sicherheitssystem weist nur zwei Stellungen, eine Normalstellung und eine
zusammengezogene Stellung auf, so daß davon ausgegangen werden muß, daß keine
Zwischenrastpositionen vorhanden sind. Dies hat zur Folge, daß im Falle eines Aufpralls,
der nicht ausreichend ist um die Verrastposition in der zusammengezogenen Stellung zu
erreichen, die in der Feder gespeicherte Energie entladen wird und sich das Lenkrad mit
nicht unerheblicher Geschwindigkeit in den Fahrgastraum zurück bewegt. Dies kann zu
weiteren Verletzungen des Fahrers führen.
Darüber hinaus ist eine Feder denkbar ungeeignet für den hier angestrebten
Verwendungszweck, da jede Feder bestrebt ist die aufgenommene Energie sofort wieder
abzugeben.
Weiterhin nimmt die Kraft, welche letztendlich vom Körper des Fahrers aufgebracht
werden muß, um die Feder derart zu stauchen bzw. das Lenkrad zu bewegen mit
zunehmender Stauchung zu, so daß der Kopf- bzw. Brustbereich des Fahrers ebenfalls
unnötig belastet wird.
Ein weiterer Nachteil ergibt sich aus der konstruktionsbedingten einmaligen Wirkung
einer Sicherheitsvorrichtung nach dem Stand der Technik. Bei 20% aller Unfälle handelt
es sich um Mehrfachkollisionen. Wenn die erste Kollision erfolgt ist, verharrt die Feder
der Sicherheitsvorrichtung nach dem oben beschriebenen Stand der Technik in der
zusammengezogenen Stellung und kann somit für eine weitere Kollision keine Energie
mehr aufnehmen.
Das Problem der vorliegenden Erfindung liegt somit darin, eine Lenksäule der
vorgenannten Art zur Verfügung zu stellen, wobei jedoch ein geeignetes
Sicherheitselement verwendet werden soll, welches die von einem Aufprall ausgehende
Energie auch mehrmals aufnehmen und in geeigneter Weise wieder abgeben kann, so
daß die Gefährdung für den Fahrer auch bei einer Mehrfachkollision minimiert wird.
Die Lösung der Probleme stellt eine Lenksäule mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 1 dar. Durch die Verwendung einer Lenksäule, bei der die
Sicherheitsvorrichtung ein inkompressibles Medium und ein kompressibles Medium
umfaßt, die miteinander kommunizieren können, wird eine Sicherheitsvorrichtung zur
Verfügung gestellt, die insbesondere durch das Zusammenspiel dieser Medien und
deren nahezu unveränderliche Eigenschaften hinsichtlich Kompressibilität und Viskosität,
Energie mehrmals aufnehmen kann und darüber hinaus mannigfaltige
Einstellungsmöglichkeiten der Energieaufnahme und Energieabgabe, beispielsweise
durch Ausnutzung des Strömungsverhaltens und der daraus resultierenden
Strömungsgeschwindigkeit bietet. Im Gegensatz zu Systemen, die ausschließlich Federn
zur Energieaufnahme verwenden, können, gerade durch die fluidischen Komponenten,
Eigenschaften hinsichtlich der Weg-Kraft Abhängigkeit und der Geschwindigkeits-Kraft-
Abhängigkeit eingestellt werden, wodurch eine optimale Anpassung an das geforderte
Verhalten bei einem Auffahrunfall vorbestimmt werden kann.
Als besonders vorteilhafte Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung erweist sich die
Verwendung einer Sicherheitsvorrichtung, die einen mit dem kompressiblen Medium
zumindest teilweise gefüllten Hubraum, einen in diesem Hubraum bewegbaren Kolben,
eine mit dem Kolben und mindestens einem Lenksäulenkörper verbundene
Kolbenstange und einen in mindestens einer flüssigkeitsübertragenden Verbindung mit
dem Hubraum stehenden und zumindest teilweise mit einem kompressiblen Medium
gefüllten Ausgleichsbehälter umfaßt. Mit dieser Vorrichtung können die oben
angesprochenen Parameter in gewünschter Weise, beispielsweise durch den gewählten
Hubraum im Verhältnis zum Hubweg, die Größe des Ausgleichsbehälters, die Wahl des
kompressiblen bzw. des inkompressiblen Mediums usw. eingestellt werden.
Vorteilhafterweise kann diese Vorrichtung, zumindest der Hubraum einschließlich
Kolben, in den Lenksäulenkörpern integriert werden, die vornehmlich eine zylindrische
Gestalt aufweisen und teleskopartig ineinander verschoben werden können.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung sind
Verbindungskanäle zwischen dem Hubraum und dem Ausgleichsbehälter vorgesehen,
die mantelseitig des Hubraums entlang des Hubweges angeordnet sind. Durch die
Abfolge der Verbindungskanäle entlang des Verfahrwegs kann eine weitere
Komponente, welche die Dynamik des Systems beeinflußt, eingestellt werden. Durch
eine geeignete Ausgestaltung des Kolbens bzw. der Kolbenlänge können die
Verbindungskanäle beim Eintauchen des Kolben in den Hubraum nacheinander
verschlossen werden. Durch diese Maßnahme wird der Strömungsquerschnitt quasi
proportional zum Verfahrweg kleiner, wohingegen die geschwindigkeitsabhängige
Kraftkomponente zunimmt. Gleichermaßen wird ein Druck in dem Ausgleichsbehälter
und damit eine wegabhängige Kraftkomponente aufgebaut. Das dynamische Verhalten
der Sicherheitsvorrichtung ergibt sich vornehmlich aus der Überlagerung dieser beiden
Komponenten. Bei einer Hubbewegung des Kolbens verändern die Kraftkomponenten
entsprechend ihre Vorzeichen und der, durch den Druck aufgebauten, Rückstellkraft
wirkt ein Dämpfungseffekt durch die Strömungsquerschnitte entgegen. Diese
Komponente kann durch die Anordnung von Verbindungskanälen längs des Hubweges
so eingestellt werden, daß sich beispielsweise insgesamt eine gleichbleibende
Rückstellgeschwindigkeit ergibt.
Darüber hinaus können die Verbindungskanäle unterschiedliche Querschnitte aufweisen.
Über eine Zunahme des Querschnitts der in Hubrichtung angeordneten
Verbindungskanäle kann beispielsweise der großen Rückstellkraft durch die
Kompression des kompressiblen Mediums ein anfänglich relativ geringer
Strömungsquerschnitt entgegengesetzt werden, wodurch eine geringe
Rückstellgeschwindigkeit eingestellt werden kann. Durch Öffnung weiterer, größerer
Verbindungskanäle kann diese Geschwindigkeit gesteigert werden. Darüber hinaus ist
ebenfalls eine Abnahme des Querschnitts der Verbindungskanäle in Hubrichtung mit
dem damit einhergehenden Verhalten des Kolbens bzw. der Lenksäule denkbar.
Als besonders vorteilhaftes Mittel zur variablen Veränderung des Querschnitts der
Verbindungskanäle erweisen sich Membranen, die abhängig von der Strömungsrichtung
des kompressiblen oder inkompressiblen Mediums den Strömungsquerschnitt
verkleinern können. Durch diese Vorrichtung kann das dynamische Verhalten ebenfalls
nachhaltig beeinflußt werden. Beispielsweise kann eine Hubbewegung des Kolbens nach
dem Eintauchen in den Hubraum vermieden werden, wenn sich die Membranen aufgrund
der Strömungsrichtung der Hydraulikflüssigkeit aus dem Ausgleichsbehälter in den
Hubraum schließen. Die Lenksäule kann durch diese Anordnung in einer
zurückgezogenen Position gehalten werden.
Durch eine Durchgangsbohrung in den Membranen können zwei Querschnitte in
Abhängigkeit der Strömungsrichtung eingestellt werden, wodurch sich weitere
mannigfaltige Einstellungsmöglichkeiten der Dynamik der Sicherheitsvorrichtung
ergeben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung liegen beispielsweise in
der Verwendung von Hydrauliköl als inkompressibles Medium. Hydrauliköle weisen,
neben einer sehr hohen Temperaturfestigkeit, ausreichend Schmierstoffkomponenten
auf, welche eine einwandfreie Funktionalität der Sicherheitsvorrichtung gewährleisten
können.
Neben Umgebungsluft als kompressibles Medium können auch Edelgase verwendet
werden, wobei Luft eine ausreichende Kompressibilität aufweist. Vorteilhafterweise kann
dieses kompressible Medium mit einem Anfangsdruck beaufschlagt sein, der nicht dem
Atmosphärendruck entspricht um einen bestimmten Kraftzustand herzustellen.
In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft ein Ventil am Ausgleichsbehälter
anzubringen, wobei es sich bei dem Ventil um ein normales Ablaßventil oder um ein
Überdruckventil halten kann. Mit dem Ablaßventil kann eine Druckdifferenz im
Ausgleichsbehälter gegenüber dem Atmosphärendruck ausgeglichen werden.
Zur Verbesserung der Stabilität der gesamten Vorrichtung ist die Sicherheitsvorrichtung
mit dem Chassis verbunden um die auftretenden Kräfte gegen das Chassis abstützen zu
können.
Ebenfalls vorteilhaft ist es, die Kolbenstange mit einer Feder auszustatten, die zwischen
der Aufhängung der Kolbenstange an der Lenksäule und der Sicherheitsvorrichtung
angeordnet ist. Die Feder kann als weiteres Energieaufnahme und -abgabeelement
fungieren um beispielsweise die Sicherheitsvorrichtung bzw. den Ausgleichsbehälter zu
entlasten.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der folgenden Ausführungsbeispiele
beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Lenksäule mit einer Sicherheitsvorrichtung;
Fig. 2a eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in Normalstellung;
Fig. 2b eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in einer unteren Position;
Fig. 3a eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in Normalstellung;
Fig. 3b eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in einer unteren Position;
Fig. 4a eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in Normalstellung;
Fig. 4b eine Variante einer Sicherheitsvorrichtung einer erfindungsgemäßen
Lenksäule mit Kolben in einer unteren Position;
Fig. 5 eine Membran einer erfindungsgemäßen Lenksäule.
Eine erfindungsgemäße Lenksäule umfaßt im wesentlichen zwei teleskopartig ineinander
verfahrbare, zylinderförmige Lenksäulenkörper 1 und 2, die jedoch befähigt sind
Momente zu übertragen um die Drehbewegungen eines Lenkrads 3 auf ein
entsprechendes, hier nicht dargestelltes Lenkgetriebe zu übertragen. Weiterhin ist eine
entsprechende Sicherheitsvorrichtung 11 zwischen dem ersten Lenksäulenkörper 1 und
einem Chassis 10 vorgesehen, welche im Falle einer Kollision Energie absorbieren kann.
Dabei sollen im folgenden drei Ausführungsvarianten einer Sicherheitsvorrichtung 11
näher beschrieben werden.
In Fig. 2a, b ist eine Sicherheitsvorrichtung 11 dargestellt, umfassend einen Kolben 6,
eine daran befestigte Kolbenstange 4, einen zylinderförmigen Hubraum 14, entlang des
Hubweges des Kolbens 6 im Hubraum 14 angeordnete Verbindungskanäle 13, die eine
fluidische Verbindung zu einem Ausgleichsbehälter 12 herstellen. Der Hubraum 14 und
auch teilweise der Ausgleichsbehälter 12 sind mit einem inkompressiblen Medium, in
diesem Falle mit einer Hydraulikflüssigkeit 8 gefüllt. Darüber hinaus ist der
Ausgleichsbehälter 12 teilweise mit einem kompressiblen Medium, in diesem
Ausführungsbeispiel mit Luft 7 gefüllt.
In Fig. 2a ist eine Sicherheitsvorrichtung 11 in einer Normalposition dargestellt.
Normalposition in diesem Zusammenhang, soll als unkritische normale Fahrsituation
verstanden werden. In diesem Zustand befindet sich der Kolben 6 in einer Position am
oberen Ende des Hubweges. Im Falle einer Kollision wirkt durch den Aufprall des
Fahrers auf das Lenkrad 3 oder eines Airbags eine Kraft über das Lenkrad 3 auf den
ersten Lenksäulenkörper 1 ein, die auf die Kolbenstange 4 übertragen wird. Der Kolben 6
drückt die Hydraulikflüssigkeit 8 über die Verbindungskanäle 13 in den
Ausgleichsbehälter 12 und die Luft 7 wird entsprechend verdichtet. Dabei verschließt der
Kolben 6 auf seinem Hubweg die entlang desselben vorgesehenen Verbindungskanäle
13, so daß der Strömungsquerschnitt für die Hydraulikflüssigkeit 8 mit dem Hubweg
kleiner wird und die geschwindigkeitsabhängige Komponente der Kraft quasi parallel
dazu größer wird. Vorausgesetzt wird hier eine konstante Hubgeschwindigkeit. Parallel
dazu baut sich ein Druck im Ausgleichsbehälter 12 auf, der ebenfalls eine
hubwegabhängige Kraft erzeugt, die dem ersten Lenksäulenkörper 1 entgegenwirkt. Der
im Ausgleichsbehälter 12 aufgebaute Druck wirkt als Rückstellkraft, die den Kolben 6
nach einem ersten Eintauchen in seine Normalposition zurück drückt. Dabei öffnet der
Kolben 6 entlang seines Verfahrwegs die Verbindungskanäle 13, so daß dem anfänglich
hohen Druck, der durch die komprimierte Luft 7 auf die Hydraulikflüssigkeit 8 ausgeübt
wird ein relativ geringer Strömungsquerschnitt in dem untersten Verbindungsquerschnitt
gegenüber steht, wodurch die Rückströmung begrenzt und die Rückstellgeschwindigkeit
des Kolbens 6 entsprechend eingestellt werden kann.
Der Querschnitt der Verbindungskanäle 13 ist hier rein prinzipiell dargestellt und soll
keine Rückschlüsse auf tatsächliche Querschnitte oder Kanalgeometrien zulassen. Auch
kann der Querschnitt der Verbindungskanäle 13 entlang des Verfahrwegs aus der
Normalstellung entsprechend abnehmen, so daß sich eine andere Kraft-Weg bzw. Kraft-
Geschwindigkeitskennlinie ergibt. Die Anzahl der Verbindungskanäle kann auch variiert
werden.
In den Fig. 3a und b ist eine weitere Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung 11
einer erfindungsgemäßen Lenksäule dargestellt.
Im wesentlichen unterscheidet sich diese Ausführungsform durch Membranen 9, die im
Bereich der Verbindungskanäle 13 eingesetzt werden. Dabei sind ebenfalls mehrere
Ausführungsformen denkbar. Generell dienen die Membranen 9 dazu, die
Durchflußmenge hinsichtlich der Flußrichtung zu regulieren. Bei den hier dargestellten
Membranen 9 handelt es sich um elastische Membranen 9, die derart in oder oberhalb
eines Verbindungskanals 13 angeordnet sind, daß sie sich bei einer Strömungsrichtung
vom Hubraum in den Ausgleichsbehälter 12 öffnen und bei entgegengesetzter
Strömungsrichtung, vom Ausgleichsbehälter 12 in den Hubraum schließen. Dabei haben
die Membranen 9 selbst eine Durchgangsbohrung 16, deren Querschnitt kleiner als der
Querschnitt des jeweiligen Verbindungskanals 13 ist. Somit kann der gesamte
Strömungsquerschnitt der Verbindungskanäle 13 für das Eintauchen des Kolbens
genutzt werden, jedoch kann die Durchflußgeschwindigkeit beim Rückstellen
entsprechend den, durch die Durchgangsbohrungen 16 der Membranen 9 vorgegebenen
Querschnitten reduziert und damit die Rückstellgeschwindigkeit neben den bereits oben
angedeuteten Maßnahmen vermindert werden. Auch sind Membranen 9 ohne Öffnung
denkbar, die den Rückfluß der Hydraulikflüssigkeit 8 vom Ausgleichsbehälter 12 in den
Hubraum 14 unterbinden, so daß der Kolben 6 und somit auch das Lenkrad 3 in einer
unteren Position verharrt.
Eine Membran 9, wie sie in der Ausführungsform nach Fig. 3a und b verwendet wird, ist
in Fig. 4 dargestellt. Auch hier sind unterschiedliche Ausführungsformen bezüglich einer
Durchgangsbohrung 16 und Material denkbar.
In den Fig. 4a und 4b ist eine weitere Ausführungsform einer Sicherheitsvorrichtung einer
erfindungsgemäßen Lenksäule dargestellt.
Im wesentlichen unterscheidet sich diese Ausführungsform durch einen Überströmkanal
15 und einen verkürzten Kolben 6, der auf seinem Hubweg in eine untere Position ab
einem bestimmten Wegabschnitt, den Überströmkanal 15 freigibt, so daß der Kolben 6
hinterströmt werden kann und ein Druckausgleich zwischen den so entstehenden
Hubraumabschnitten entsteht. Ab diesem Zeitpunkt liegt damit lediglich eine
geschwindigkeitsabhängige Kraftkomponente vor, die des weiteren von der verwendeten
Hydraulikflüssigkeit 8 und den geometrischen Verhältnissen abhängig ist.
Wahlweise kann der Ausgleichsbehälter in allen Ausführungsvarianten mit einem Ventil
17 versehen sein, welches es ermöglichen soll, den Druck auf Atmosphärenniveau
anzupassen oder den Ausgleichsbehälter mit einem anfänglichen Über- oder Unterdruck
zu beaufschlagen.
Darüber hinaus kann in allen Ausführungsformen eine Feder 5 entlang der Kolbenstange
4 vorgesehen sein, die bei Bewegung des Kolbens 6 entlang des Hubwegs entsprechend
gestaucht wird oder entlastend wirkt. Der funktionelle Hauptaspekt der Feder 5 liegt
jedoch auf der Rückstellung bzw. Unterstützung der Rückstellung des Kolbens 6 in seine
Normalposition.
Claims (14)
1. Lenksäule für ein Kraftfahrzeug, umfassend mindestens einen ersten
Lenksäulenkörper (1) und mindestens einen zweiten Lenksäulenkörper (2), wobei
die Lenksäulenkörper (1, 2) in axialer Richtung ineinander verfahrbar sind, wobei
mindestens ein Lenksäulenkörper mit einer Sicherheitsvorrichtung (11) verbunden
ist, die eine rückstellende Kraft bzw. eine Kraft entgegengesetzt der
Bewegungsrichtung der Lenksäulenkörper (1, 2) aufbringen kann, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitsvorrichtung ein inkompressibles Medium
(Hydraulikflüssigkeit 8) und ein kompressibles Medium (Luft 7) umfaßt, die
miteinander kommunizieren können.
2. Lenksäule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsvorrichtung (11) einen mit dem inkompressiblen Medium
(Hydraulikflüssigkeit 8) zumindest teilweise gefüllten Hubraum (14), einen in diesem
Hubraum bewegbaren Kolben (6), eine mit dem Kolben (6) und mindestens einem
Lenksäulenkörper (1, 2) verbundene Kolbenstange (4) und einen in mindestens
einer flüssigkeitsübertragenden Verbindung (Verbindungskanäle 13) mit dem
Hubraum (14) stehenden und zumindest teilweise mit einem kompressiblen Medium
(Luft 7) gefüllten Ausgleichsbehälter (12) umfaßt.
3. Lenksäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenksäulenkörper (1, 2) eine zylindrische Gestalt aufweisen und teleskopartig
ineinander verschoben werden können.
4. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
Verbindungskanäle (13) zwischen dem Hubraum (14) und dem Ausgleichsbehälter
(12) mantelseitig des Hubraums (14), entlang des Hubwegs vorgesehen sind.
5. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungskanäle (13) unterschiedliche Querschnitte aufweisen können.
6. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungskanäle (13) mit Membranen (9) ausgestattet sind, die abhängig von der
Strömungsrichtung des kompressiblen oder inkompressiblen Mediums den
Strömungsquerschnitt der Verbindungskanäle (13) verkleinern können.
7. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich
bei den Membranen (9) um flache elastische Membranen (9) handelt.
8. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Membranen mit einer Durchgangsbohrung (16) ausgestattet sind.
9. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich
bei dem inkompressiblen Medium um Hydrauliköl (8) handelt.
10. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß es sich
bei dem kompressiblen Medium um Luft (7) handelt.
11. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
kompressible Medium (Luft 7) mit einem Anfangsdruck beaufschlagt sein kann, der
nicht dem Atmosphärendruck entspricht.
12. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausgleichsbehälter (12) mit einem Ventil (17) ausgestattet ist.
13. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsvorrichtung (11) mit einem Chassis (10) verbunden ist.
14. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kolbenstange (4) mit einer Feder (5) ausgestattet ist.
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