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DE19958982A1 - Muffe - Google Patents

Muffe

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DE19958982A1
DE19958982A1 DE19958982A DE19958982A DE19958982A1 DE 19958982 A1 DE19958982 A1 DE 19958982A1 DE 19958982 A DE19958982 A DE 19958982A DE 19958982 A DE19958982 A DE 19958982A DE 19958982 A1 DE19958982 A1 DE 19958982A1
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cable
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Werner Ditrich
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Hoehne GmbH
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/08Cable junctions
    • H02G15/10Cable junctions protected by boxes, e.g. by distribution, connection or junction boxes
    • H02G15/113Boxes split longitudinally in main cable direction
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets

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Abstract

Muffe zum Isolieren und Abdichten einer Verbindung zwischen mindestens zwei Erdkabeln, insbesondere eines Durchgangskabels mit einem Abzweigkabel, mit einem Muffengehäuse aus mindestens zwei zusammenfügbaren Gehäuseteilen, einer Einfüllöffnung des Muffengehäuses für eine aushärtbare Gießmasse, mindestens zwei Durchgangsöffnungen des Muffengehäuses für Erdkabel, die zwischen mindestens zwei Gehäuseteilen angeordnet sind und Dichtsitze aufweisen, deren Querschnitte die Querschnitte der durchzuführenden Erdkabel geringfügig übersteigen, und Dichtelementen aus einem weichen oder weichelastischen Material, die in den Dichtsitzen anzuordnen sind, um die Spalte zwischen den Dichtsitzen und den Erdkabeln zu schließen und abzudichten, auch wenn der Muffenkörper unter dem Gewicht der Gießmasse die Dichtelemente oberhalb der Erdkabel komprimiert und sich die Dichtelemente unterhalb der Erdkabel ausdehnen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Muffe zum Isolieren und Abdichten einer Verbin­ dung zwischen mindestens zwei Erdkabeln.
Derartige Muffen werden insbesondere im Bereich der Stromversorgung und der Te­ lekommunikation eingesetzt. Sie können insbesondere dazu dienen, die Verbindung zwischen einem beispielsweise von einem Energieversorger kommenden Durch­ gangskabel mit einem zu einem Verbraucher führenden Abzweigkabel einzukapseln. Sie können insbesondere aber auch dazu dienen, die Verbindung der Enden zweier Erdkabel einzukapseln.
Herkömmlicherweise wird zunächst die Verbindung der Erdkabel hergestellt, wobei zumeist ein Klemmring zum Einsatz kommt, der über Schneidkontakte elektrisch leit­ fähige Verbindungen zwischen den Adern der Erdkabel herstellt. Ferner wird ein Muf­ fengehäuse aus zwei zusammenfügbaren Gehäuseteilen um die Verbindung gelegt. Dieses Muffengehäuse hat zwei Durchgangsöffnungen, in die Dichtungen eingelegt sind. Beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile des Muffengehäuses kommen diese Dichtungen zur dichtenden Anlage auf den Erdkabeln. Anschließend wird durch eine Einfüllöffnung an der Oberseite des Muffengehäuses eine aushärtbare Gießmasse eingefüllt, die der Isolation und der mechanischen Stabilisierung der Verbindung zwi­ schen den Erdkabeln dient.
Damit ein- und dieselbe Muffe für Durchgangskabel im üblichen Querschnittsbereich von 70 bis 150 mm2 und Abzweigkabel im üblichen Querschnittsbereich von 25 bis 50 mm2 einsetzbar ist, werden herkömmlicherweise Dichtungen verwendet, die zwie­ belringartig vorgestanzt sind. Wenn nicht der kleinste Durchmesser dieser Dichtungen verwendet wird, werden so viel Ringabschnitte aus den Dichtungen herausgebrochen, bis sie den gewünschten Innenquerschnitt aufweisen. Diese Dichtungen haben nicht nur eine Dichtfunktion, sondern auch eine Tragfunktion, so daß sie aus einem verhält­ nismäßig steifen Material hergestellt sind. Wenn nämlich der kleinste Ringabschnitt zum Einsatz kommt, stützt sich die Muffe über sämtliche Ringabschnitte an den Erd­ kabeln ab. Beim Einfüllen der Gießmasse werden über die Dichtungen beachtliche Kräfte übertragen, wodurch die Dichtungen nicht so komprimiert werden dürfen, daß die elektrisch leitenden Elemente innerhalb der Muffe einen unzulässig geringen Ab­ stand vom Muffengehäuse annehmen. Das harte Dichtungsmaterial dichtet jedoch verhältnismäßig schlecht ab, so daß es insbesondere an Riefen oder Spalten der Ka­ beloberfläche zu Undichtigkeiten kommen kann.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Muffe mit verbes­ serten Handhabungs- und Dichtungseigenschaften zu schaffen.
Die Aufgabe wird durch eine Muffe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Muffe sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die erfindungsgemäße Muffe zum Isolieren und Abdichten einer Verbindung zwi­ schen mindestens zwei Erdkabeln, insbesondere eines Durchgangskabels mit einem Abzweigkabel, hat
  • - ein Muffengehäuse aus mindestens zwei zusammenfügbaren Gehäuseteilen,
  • - eine Einfüllöffnung des Muffengehäuses für eine aushärtbare Gießmasse,
  • - mindestens zwei Durchgangsöffnungen des Muffengehäuses für Erdkabel, die zwischen mindestens zwei Gehäuseteilen angeordnet sind und Dichtsitze aufwei­ sen, deren Querschnitte die Querschnitte der durchzuführenden Erdkabel gering­ fügig übersteigen, und
  • - Dichtelemente aus einem weichen oder weichelastischen Material, die in den Dichtsitzen anzuordnen sind, um die Spalte zwischen den Dichtsitzen und den Erdkabeln zu schließen und abzudichten, auch wenn der Muffenkörper unter dem Gewicht der einzugießenden Füllmasse die Dichtelemente oberhalb der Erdkabel komprimiert und sich die Dichtelemente unterhalb der Erdkabel ausdehnen.
Erfindungsgemäß stützt sich somit der Muffenkörper über die Dichtelemente auf den Erdkabeln ab, die nur eine Dichtfunktion und keine besondere Tragfunktion haben und deshalb aus einem verhältnismäßig weichen Material sind. Bevorzugtes Material für die Dichtelemente ist ein weicher Schaumstoff. Beim Eingießen des Gießharzes in das Muffengehäuse hat dies zwar zur Folge, daß das Muffengehäuse absackt und die Dichtelemente oberhalb der Erdkabel weitgehend komprimiert und die Dichtelemente unterhalb der Erdkabel verhältnismäßig stark ausgedehnt werden. Eine unzulässige Annäherung der elektrisch leitenden Elemente im Muffengehäuse an dessen Innen­ wand ist damit jedoch nicht verbunden, da die Querschnitte der Dichtsitze die Quer­ schnitte der durchzuführenden Erdkabel nur geringfügig übersteigen. Hierfür können die Querschnitte vorzugsweise so gewählt sein, daß sich ein maximaler Spalt zwi­ schen Dichtsitz und Erdkabel von etwa 0,5 bis 3 mm ergibt. Ferner kann das Muffen­ gehäuse so gestaltet sein, daß es einen vorgegebenen Mindestabstand (z. B. 5 mm) von freigelegten Adern, Klemmring bzw. anderen einzukapselnden elektrischen Elemen­ ten einhält, selbst wenn das Muffengehäuse annähernd bis auf den Scheitel des ober­ sten Erdkabels in der jeweiligen Durchgangsöffnung absinkt. Die geringen Spalte werden von dem weichen Dichtmaterial abdichtend überbrückt, auch wenn der Muf­ fenkörper die Dichtelemente oberhalb der Erdkabel weitgehend komprimiert und sich diese Dichtelemente unterhalb der Erdkabel entsprechend ausdehnen.
Die Dichtsitze können vorzugsweise an einen bestimmten Querschnitt eines Durch­ gangskabels angepaßt sein, insbesondere von 150 mm2, der in der Praxis bei weitem dominiert. Des weiteren kann vorzugsweise ein Dichtsitz an den Querschnitt eines Abzweigkabels von 25 bis 50 mm2 angepaßt sein.
Damit die Muffe auch bei Erdkabeln mit anderen Querschnitten einsetzbar ist, kann sie einen Adapter aufweisen, der einen Spalt zwischen einem Erdkabel mit einem ge­ ringeren Querschnitt als demjenigen, für den der Dichtsitz ausgelegt ist und den Dichtsitz ausgleicht. Zwischen diesem Adapter und dem Erdkabel verbleibt dann ein Restspalt, in dem wiederum ein Dichtelement anzuordnen ist. Dabei ist der Adapter geteilt, so daß er von verschiedenen Seiten um das Erdkabel plazierbar ist.
Zur Einsparung von Gießmaterial hat das Muffengehäuse angrenzend an mindestens einem Dichtsitz einen Muffenhals, in dem das Muffengehäuse nur um einen geringen Spalt von dem Erdkabel beabstandet ist, der etwa dem Spalt zwischen dem Dichtsitz und dem Muffengehäuse entspricht oder diesen geringfügig übersteigt. Hierdurch kann - gegebenenfalls in Verbindung mit einer Anpassung des Montageraumes des Muffengehäuses an den Verbindungsbereich der Erdkabel - eine Gießharzeinsparung von durchaus etwa 0,5 bis 1 l erreicht werden. Ohnehin wird bei der erfindungsge­ mäßen Muffe durch die eng an die Kabelquerschnitte angepaßten Dichtsitze bereits eine Einsparung der Gießmasse erzielt.
Bevorzugt können die Dichtelemente Streifen eines weichen Materials sein, die auf einer Seite eine Klebstoffschicht aufweisen, mit der sie auf einem Erdkabel fixierbar sind. Das erlaubt eine unverlierbare Vormontage der Dichtelemente an den Erdkabeln, was die Montage insgesamt vereinfacht. Dabei können die Streifen so bemessen sein, daß sie mit überlappenden Bereichen auf dem Erdkabel fixierbar sind. Hierdurch wer­ den Undichtigkeiten an Stoßfugen vermieden. Ferner kann die Klebeschicht des Strei­ fens von einer abziehbaren Abdeckfolie geschützt sein, der erst bei Anbringung des Dichtelementes entfernt wird.
Vorzugsweise ist das Muffengehäuse zweigeteilt und/oder der Adapter zweigeteilt. Die Anbringung von zwei Gehäuseteilen um die Verbindung der Erdkabel ist beson­ ders einfach möglich. Zwei Gehäuseteile können insbesondere durch ein Steckschar­ nier miteinander verbindbar sein, so daß sie von getrennten Seiten an die Verbindung heranführbar und dann einfach um die Verbindung zusammenklappbar sind. Des weiteren wird die Montage durch Verriegelungshaken erleichtert, welche die beiden Gehäusehälften aneinander fixieren.
Bevorzugt kann die Einfüllöffnung an einem Einfüllschacht des Muffengehäuses an­ geordnet sein, der eine Anlagenmontage erleichtert, indem er eine Neigung des Gieß­ harzspiegels zur Muffenachse ausgleicht. Vorzugsweise kann überdies der obere Rand des Einfüllschachtes einen spitzen Neigungswinkel zur Längsachse des Muffengehäu­ ses haben, dessen Verlauf etwa dem der Gießmasse bei Hangmontage entspricht. Der Neigungswinkel kann insbesondere etwa 20 bis 40° betragen.
Schließlich ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, daß die Einfüll­ öffnung mittels einer Profilschiene schließbar ist, die auf seitlich von der Einfüll­ öffnung vorstehende Ränder aufschiebbar ist. Die Profilschiene kann sowohl die Ge­ häusehälften zusammenhalten als auch einen Verschluß der Einfüllöffnung bilden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen eines Ausfüh­ rungsbeispieles näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Muffengehäuse in einer perspektivischen Ansicht schräg von oben;
Fig. 2 dasselbe Muffengehäuse in der Draufsicht;
Fig. 3 ein Gehäuseteil des Muffengehäuses in einer Ansicht auf die Innenseite;
Fig. 4 dasselbe Gehäuseteil mit darin angeordneter Verbindung zweier Erdkabel in einer perspektivischen Ansicht auf die Innenseite;
Fig. 5 dasselbe Gehäuseteil mit darin angeordneter Verbindung zweier Erdkabel in einer Ansicht auf die Innenseite.
Gemäß Fig. 1 und 2 ist ein hohles Muffengehäuse 1 in einer vertikalen Ebene in zwei Gehäusehälften 2, 3 geteilt. Die Gehäusehälften 2, 3 sind an Flanschen 4, 5 und 6, 7 zusammengefügt, die oben und unten von der Außenseite des Muffengehäuses 1 vor­ stehen. Zwischen den Flanschen 4, 5 und 6, 7 kann eine Dichtschnur angeordnet sein.
Das Muffengehäuse 1 hat im wesentlichen fünf Abschnitte: Einen zylindrischen Montageabschnitt 1' etwa im Zentrum, an dessen beiden Seiten sich Übergangsab­ schnitte 1", 1"' anschließen, die sich jeweils nach außen verjüngen. An die Über­ gangsabschnitte 1" und 1"' schließen sich wiederum Muffenhälse 1 IV, 1 V an.
Der Muffenhals 1 IV hat eine kreisrunde Durchgangsöffnung 8. Dementsprechend ist der Übergangsabschnitt 1" rotationssymmetrisch. Ferner hat der Muffenhals 1 V zu­ nächst einen kurzen zylindrischen Abschnitt, einen darauf folgenden, kegelstumpf­ förmigen Abschnitt, an den sich wiederum ein zylindrischer Abschnitt anschließt, der die Durchgangsöffnung 8 aufweist. Im zylindrischen Abschnitt des Muffenhalses 1 IV ist um die Durchgangsöffnung 8 ein Dichtsitz 10 im Muffengehäuse 1 ausgebildet.
Der Muffenhals 1 V hat hingegen eine im wesentlichen ovale Durchgangsöffnung 9. Dementsprechend konvergiert der Übergangsbereich 1"' im wesentlichen auf den beiden Seiten der Teilungsebene des Muffengehäuses 1. Daran angrenzend hat der Muffenhals 1 V einen im wesentlichen ovalen Abschnitt, an den sich wiederum ein kurzer konvergierender Abschnitt anschließt, auf den schließlich ein ovaler Abschnitt folgt, der die Durchgangsöffnung 9 aufweist. Im letztgenannten Abschnitt ist um die Durchgangsöffnung 9 ein Dichtsitz 11 ausgebildet.
Ferner hat das Muffengehäuse 1 an der Oberseite einen kastenförmigen Einfüllschacht 12 mit einer Einfülllöffnung 13, der die Flansche 4, 5 unterbricht und sich teilweise über den Übergangsabschnitt 1"' und den Muffenhals 1 V erstreckt. Der Rand der Ein­ füllöffnung 13 liegt in einer Ebene, die einen Neigungswinkel zur Längsachse des Muffengehäuses, d. h. der Mittelachse des Montageabschnittes 1', hat.
Die Durchgangsöffnungen 8, 9 und der Einfüllschacht 12 bilden Zugänge zum Innen­ raum des Muffengehäuses 1.
Die Flansche 4, 5 sind durch Verriegelungshaken 14, 15 miteinander verbindbar, die mittels Filmscharnieren an den Flansch 4 angelenkt sind und mit ihrem hakenförmi­ gen Ende über den Flansch 5 schnappbar sind. Der Verriegelungshaken 14 ist am Montageabschnitt 1' und der Verriegelungshaken 15 am Muffenhals 1 IV angeordnet.
Zusätzlich kann der Einfüllschacht 12 oben an den beiden Längsseiten vorstehende Ränder haben (nicht gezeigt), über die eine C-förmige Profilschiene zur zusätzlichen Verbindung der Gehäuseteile 2, 3 und Abdeckung der Einfüllöffnung 13 schiebbar sein kann.
Die beiden Flansche 6, 7 sind über ein Steckscharnier miteinander verbindbar, das in den Fig. 1 bis 3 nicht gezeigt ist. In den Fig. 4 und 5 sind drei längliche Stecköffnun­ gen 16, 17, 18 im tiefsten Abschnitt des Randflansches 6 gezeigt, die zu diesem Steckscharnier gehören. In diese Stecköffnungen 16, 17, 18 sind von der Innenseite des Randflansches 7 vorstehende Steckhaken (in keiner Zeichnung gezeigt) in einer auseinandergeschwenkten Lage der beiden Gehäuseteile 2, 3 einsteckbar, aus welcher Lage die Gehäuseteile 2, 4 zusammenschwenkbar sind, so daß die Steckhaken die Außenseite des Randflansches 6 hintergreifen und die Gehäuseteile 2, 3 unten mitein­ ander verriegeln.
Das Muffengehäuse 1 kann insbesondere aus Polypropylen, Polystyrol oder einem an­ deren Kunststoff hergestellt sein. Es kann eine im wesentlichen konstante Wandstärke aufweisen, die insbesondere im Bereich von 0,5 bis 3 mm liegen kann.
Die Fig. 4 und 5 demonstrieren die Anordnung der Verbindung zwischen zwei Erd­ kabeln in diesem Gehäuse 1. Gezeigt ist ein Durchgangskabel 19, dessen Mantel 20 in einem Mittelabschnitt entfernt ist, so daß die vier Adern 21 frei liegen. Ferner ist ein Abzweigkabel 22 gezeigt, dessen Mantel 23 in einem Endabschnitt entfernt ist, so daß seine vier Adern 24 dort ebenfalls frei liegen.
Ein Klemmring 25 ist auf den Bereich der frei liegenden Adern 21 gesetzt, Er weist - nicht gezeigte - Schneid- oder Fräseinrichtungen auf, die durch die Isolierung der Adern dringen und deren Leiter kontaktieren. Die Enden der Adern 24 sind in Auf­ nahmen auf einer Seite des Klemmringes 25 gesteckt, in dem deren Leiter ebenfalls von Klemm- oder Fräseinrichtungen kontaktiert werden. Über Leiter des Klemmrin­ ges 25 ist jeweils der Leiter einer Ader 21 des Durchgangskabels 19 mit dem Leiter einer Ader 24 des Abzweigkabels 22 verbunden.
Das Durchgangskabel 19 ist mit den Bereichen, in denen es seinen Mantel 20 auf­ weist, durch die Durchgangsöffnungen 8, 9 des Muffengehäuses 1 geführt. Das Ab­ zweigkabel 22 ist ebenfalls mit dem Bereich, der den Mantel 23 aufweist, parallel zum Durchgangskabel 19 durch die Durchgangsöffnung 9 aus dem Muffengehäuse 1 her­ ausgeführt.
Das Durchgangskabel 19 trägt auf dem durch die Durchgangsöffnung 8 geführten Be­ reich ein Dichtelement, das von einem Klebestreifen 26 aus einem weichelastischen Schaumstoff gebildet ist, der auf den Mantel des Durchgangskabels 19 geklebt ist. Der Klebestreifen 26 füllt den geringen Spalt von etwa 2 mm zwischen Durchgangs­ öffnung 8 und Durchgangskabel 19 völlig aus, wobei er etwas in diesem Spalt kom­ primiert ist.
Auf der anderen Seite des Muffengehäuses 1 ist zwischen das Durchgangskabel 19 und das Abzweigkabel 22 als Ausgleichselement ein zusätzliches Schaumstoffteil 27 mit einem im wesentlichen H-förmigen Querschnitt eingesetzt, das den Hohlraum zwischen diesen beiden Kabeln ausfüllt. In diesem Bereich sind außerdem das Durch­ gangskabel 19 und das Abzweigkabel 22 von einem weiteren Dichtelement umgeben, das von einem weiteren Klebestreifen 28 aus einem weichelastischen Schaumstoff­ material gebildet ist, welcher aufgeklebt ist. Dieser Klebestreifen 28 überbrückt den geringen Spalt von etwa 2 mm, der zwischen dem Durchgangskabel 19 und dem Ab­ zweigkabel 22 und dem Ausgleichsteil 27 sowie dem Dichtsitz 11 vorhanden ist, wo­ bei er ebenfalls in diesem Spalt etwas komprimiert ist.
Nach dem Schließen des Gehäuses 1 durch Zusammenbau der beiden Gehäuseteile 2, 3 und Verriegeln derselben miteinander kann durch die Einfüllöffnung 13 eine aus­ härtbare Gießmasse, insbesondere ein Gießharz, eingefüllt werden. Unter dem Ge­ wicht des Gießharzes sackt das Muffengehäuse 1 etwas ab, wobei die Klebestreifen 26, 28 oberhalb des Kabels 19 bzw. 22 weitgehend komprimiert und unterhalb des Durchgangskabels 19 expandiert werden, ohne daß Undichtigkeiten an den Durch­ gangsöffnungen 8, 9 auftreten. Dabei dichtet das weiche Schaumstoffmaterial auch dann ab, wenn die Oberfläche der Erdkabel 19, 22 durch Riefen oder Spalte gestört ist. Beim Absinken des Muffengehäuses 1 bezüglich der Kabel 19, 23 um maximal etwa 2 mm wird keine unzulässig geringe Annäherung des Klemmringes 25 bzw. der Adern 21, 24 an das Muffengehäuse 1 bewirkt, die beim Unterschreiten eines Abstan­ des von etwa 5 mm gegeben wäre.
In den Bereichen der Muffenhälse 1 IV und 1 V wird nur sehr wenig Gießmasse benö­ tigt, weil diese sehr eng an den Erdkabeln 19, 22 anliegend ausgebildet sind. Außer­ dem ist durch die Anordnung der Einfüllöffnung 13 versetzt zum Klemmring 25 und die Formgebung des Muffengehäuses 1 sichergestellt, daß die Gießmasse allmählich vom Boden des Muffengehäuses 1 ansteigt, bis es die Einfüllöffnung 13 erreicht, ohne daß Lufteinschlüsse im Klemmring 25 verbleiben, welche die Isolierung stören könn­ ten.
Ferner wird durch den Einfüllschacht 12 und die geneigte Einfüllöffnung 13 eine Hanglagenmontage begünstigt, bei der sich die Oberfläche der Gießmasse schräg zur Muffenachse einstellt.
Zu den Durchgangsöffnungen 8, 9 sei ergänzt, daß diese auf einen Querschnitt des Durchgangskabels 19 von 150 mm2 und einen Querschnitt des Abzweigkabels 22 von 25 bis 50 mm2 angepaßt sind. Dabei sind Abzweigkabel 22 im angegebenen Quer­ schnittsbereich ohne besondere zusätzliche Maßnahmen einsetzbar, weil die Dicht­ elemente 26, 28 geringfügige Durchmesserunterschiede ohne weiteres ausgleichen.
Wenn Durchgangskabel 19 mit anderen Querschnitten im Bereich von 70 bis 150 mm2 eingesetzt werden, werden an den Durchgangsöffnungen 8, 9 Adapter aus hartem Material eingesetzt, auf deren Innenseiten dann wiederum Dichtelemente 26, 28 drücken.
Erfindungsgemäß wird somit insbesondere die Montage erleichtert und eine Gieß­ harzeinsparung erreicht. Gegenüber einem vergleichbaren Muffengehäuse herkömm­ licher Bauart, das etwa 2 l Gießharz benötigt, werden bei der gezeigten Ausbildung des Muffengehäuses 1 nur etwa 1 l benötigt. Dabei ist der Montageabschnitt 1' mit mindestens demselben Volumen wie bei einer herkömmlichen Muffe ausgeführt.

Claims (18)

1. Muffe zum Isolieren und Abdichten einer Verbindung zwischen mindestens zwei Erdkabeln, insbesondere eines Durchgangskabels (19) mit einem Abzweigkabel (22), mit
  • 1. einem Muffengehäuse (1) aus mindestens zwei zusammenfügbaren Ge­ häuseteilen (2, 3),
  • 2. einer Einfüllöffnung (13) des Muffengehäuses (1) für eine aushärtbare Gießmasse,
  • 3. mindestens zwei Durchgangsöffnungen (8, 9) des Muffengehäuses (1) für Erdkabel (19, 22), die zwischen mindestens zwei Gehäuseteilen (2, 3) an­ geordnet sind und Dichtsitze (10, 11) aufweisen, deren Querschnitte die Querschnitte der durchzuführenden Erdkabel (19, 22) geringfügig überstei­ gen, und
  • 4. Dichtelementen (26, 28) aus einem weichen oder weichelastischen Mate­ rial, die in den Dichtsitzen (10, 11) anzuordnen sind, um die Spalte zwi­ schen den Dichtsitzen (10, 11) und den Erdkabeln (19, 22) zu schließen und abzudichten, auch wenn der Muffenkörper (1) unter dem Gewicht der Gießmasse die Dichtelemente (26, 28) oberhalb der Erdkabel (19, 22) komprimiert und sich die Dichtelemente (26, 28) unterhalb der Erdkabel (19, 22) ausdehnen.
2. Muffe nach Anspruch 1, bei der die Dichtsitze (10, 11) an den Querschnitt eines Durchgangskabels (19) von 150 mm2 und/oder an den Querschnitt eines Abzweig­ kabels (22) von 25 bis 50 mm2 angepaßt sind.
3. Muffe nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Dichtsitze (10, 11) so an die Quer­ schnitte der Erdkabel (19, 22) angepaßt sind und das Muffengehäuse (1) solcher­ maßen gestaltet ist, daß ein vorgegebener Mindestabstand zwischen den einzu­ kapselnden elektrischen Elementen wie freigelegten Adern oder Klemmring und Muffengehäuse (1) auch dann gewährleistet ist, wenn das Muffengehäuse (1) im Oberbereich der Dichtsitze (10, 11) annähernd auf dem Niveau des Scheitels des obersten Erdkabels (19, 22) aufsitzt, das durch die Durchgangsöffnung (8, 9) mit dem jeweiligen Dichtsitz (10, 11) geführt ist.
4. Muffe nach Anspruch 3, bei der der einzuhaltende Mindestabstand etwa 5 mm be­ trägt.
5. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die von den Dichtelementen (26, 28) zu schließenden Spalte zwischen den Erdkabeln (19, 22) und den Dichtsitzen (10, 11) etwa 0,5 bis 3 mm betragen.
6. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, deren Muffengehäuse (1) angrenzend an mindestens einen Dichtsitz (10, 11) einen Muffenhals (1 IV, 1 V) hat, in dem das Muffengehäuse (1) nur um einen geringen Spalt von den Erdkabeln (19, 22) beab­ standet ist, der etwa dem Spalt zwischen dem Dichtsitz (10, 11) und den Erd­ kabeln (19, 22) entspricht oder diesen geringfügig übersteigt.
7. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, die ein Ausgleichselement (27) hat, das zwischen zwei Erdkabeln (19, 22) anzuordnen ist, die durch dieselbe Durch­ gangsöffnung (9) zu führen sind, wobei das Dichtelement (28) um die beiden Erd­ kabel (19, 22) unter Einschluß des Ausgleichselementes (27) anzuordnen ist.
8. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, die mindestens einen Adapter zum Aus­ gleich eines Spaltes zwischen einem Erdkabel (19, 22) mit einem geringeren Querschnitt als demjenigen, für den der Dichtsitz (10, 11) ausgelegt ist, und dem Dichtsitz (10, 11) hat, welcher Adapter aus einem starren Material ist, wobei der Adapter geteilt ist, so daß er von verschiedenen Seiten um das Erdkabel (19, 22) plazierbar ist.
9. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Dichtelemente Streifen ei­ nes weichen Materials sind, das auf einer Seite eine Klebstoffschicht aufweist, mit der sie auf einem Erdkabel (19, 22) fixierbar sind.
10. Muffe nach Anspruch 9, bei der die Streifen (26, 28) so bemessen sind, daß sie mit überlappenden Endbereichen auf dem Erdkabel (19, 22) fixierbar sind.
11. Muffe nach Anspruch 9 oder 10, bei der die Klebeschicht des Streifens (26, 28) von einer abziehbaren Abdeckfolie geschützt ist.
12. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der die Dichtelemente (26, 28) aus ei­ nem weichen Schaumstoff sind.
13. Muffe nach einem der Ansprüche 7 bis 12, bei der das Ausgleichselement (27) aus einem weichen oder aus einem weichelastischen Material ist.
14. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der das Muffengehäuse (1) zwei Gehäuseteile (2, 3) hat, die über ein Steckscharnier miteinander verbindbar sind.
15. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die beiden Gehäuseteile (2, 3) über Verriegelungshaken (14, 15) aneinander fixierbar sind.
16. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der die Einfüllöffnung (13) an ei­ nem Einfüllschacht (12) des Muffengehäuses (1) angeordnet ist und einen spitzen Neigungswinkel zur Längsachse des Muffengehäuses (1) hat.
17. Muffe nach Anspruch 16, bei der die Einfüllöffnung (13) einen Neigungswinkel von 20 bis 40° aufweist.
18. Muffe nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei der die Einfüllöffnung (13) mittels einer Profilschiene schließbar ist, die auf seitlich von der Einfüllöffnung (13) vor­ stehende Ränder aufschiebbar ist.
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