DE19958865B4 - Luftsackabdeckvorrichtung sowie Einrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Luftsackabdeckung für Kraftfahrzeuge mit einer insbesondere bei tiefen Temperaturen mit der Gefahr von Splitterbildung behafteten Trägerschicht, die in einem Abdeckbereich eines Luftsacks (16) mit wenigstens einer Sollbruchlinie ausgebildet ist, wobei auf der dem Luftsack (16) zugewandten Seite der Trägerschicht (5) ein Splitterschutzteil (6) vorgesehen ist, das aus einem Splitterfreien elastischen Material gefertigt ist, wobei sich das Splitterschutzteil (6) wenigstens über den Abdeckbereich erstreckt und die Trägerschicht (5) sowie das Splitterschutzteil (6) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbunden sind, und dass das Splitterschutzteil (6) wenigstens einen Verbindungsabschnitt (10, 19, 20) aufweist, der mit dem Kraftfahrzeug verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Splitterschutzteil (6) im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks (16) einen Konturadapter (8) aufweist, dessen dem Luftsack (16) zugewandte Seite mit einer im Wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks (16) ausgerichteten Auftreffseite (9) ausgebildet ist, wobei die Trägerschicht (5) Teil einer Instrumententafel (1), Teil einer Türseitenverkleidung und/oder Teil einer...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Die Erfindung betrifft weiterhin eine Einrichtung zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 4.
- Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung.
- Aus der
DE 196 23 579 A1 ist eine als Instrumententafel ausgebildete Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge bekannt, die über eine im Auftreffbereich eines Luftsacks, auch Airbag genannt, mit Sollbruchlinien sowie Biegescharnierlinien ausgebildete Trägerschicht verfügt. Bei Aktivierung einer den Luftsack aufnehmenden Luftsackeinheit trifft der expandierende Luftsack auf die Trägerschicht, welche entlang den Sollbruchlinien aufbricht. Die aufgebrochenen Stücke klappen entlang der Biegescharnierlinien um, so dass der expandierende Luftsack in den Innenraum eines Kraftfahrzeugs eintreten kann. Zwar ist bei einer derartigen Ausgestaltung einer Luftsackabdeckvorrichtung sichergestellt, dass ein expandierender Luftsack durch die Instrumententafel hindurch in den Innenraum des Kraftfahrzeugs eintreten kann, allerdings besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich von der Trägerschicht Bruchstücke lösen und unter Gefährdung der Insassen des Kraftfahrzeugs in den Innenraum geschleudert werden. - Gattungsgemäße Luftsackabdeckungen sind in den Offenlegungsschriften
DE 196 169 42 A1 ,DE 197 35 438 A1 undDE 44 26 342 A1 sowie der PatentschriftDE 68 919 946 T2 beschrieben. In den oben genannten Druckschriften werden unterschiedliche Konzepte für ein sicheres und für den Fahrzeuginsassen möglichst gefahrloses Öffnen von Airbagabdeckungen beschrieben, wobei jeweils entweder das kontrollierte Öffnen der Abdeckung selber oder der Splitterschutz beim Öffnen der Abdeckung im Vordergrund steht. Neben der Sicherheit und der Vermeidung der Gefährdung der Fahrzeuginsassen sind insbesondere Kostenüberlegungen für die Ausgestaltung von Airbagabdeckungen entscheidend. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Luftsackabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der insbesondere bei einer Fertigung der Trägerschicht aus einem verhältnismäßig harten, steifen und damit besonders bei im Rahmen einer betriebsüblichen Nutzung eines Kraftfahrzeugs verhältnismäßig tiefen Temperaturen bruchgefährdeten Material eine Gefährdung von Insassen des Kraftfahrzeugs durch die Ablösung von Bruchstücken bei Durchtritt eines Luftsacks durch die Trägerschicht vermieden ist und die weiterhin einen ästhetisch einwandfreien Anblick liefert.
- Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Luftsackabdeckvorrichtung anzugeben, die eine verhältnismäßig kostengünstige und in kurzen Taktzeiten zu bewerkstelligende Fertigung gestatten.
- Diese Aufgabe wird durch eine Luftsackabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche.
- Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 4 gelöst.
- Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung gelöst mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 5.
- Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung eine insbesondere rigide, bei tiefen betriebstypischen Temperaturen von beispielsweise einigen –10 Grad Celsius unter Umständen hochgradig splittergefährdete Trägerschicht im Auftreffbereich eines Luftsacks mit einem vollflächig mit der Trägerschicht verbundenen, elastischen Splitterschutzteil hinterlegt ist, wird das Abplatzen von Bruchstücken aus der Trägerschicht bei Expansion und Durchtritt des Luftsacks unterbunden. In der Trägerschicht können sich Risse ausbilden, die allerdings zu keiner Gefährdung von Insassen eines Kraftfahrzeuges führen, da die Ablösung von Bruchstücken durch das Anhaften an dem Splitterschutzteil verhindert ist, während ein sich von einem mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Festteil lösendes Absprengteil der Luftsackabdeckvorrichtung über den Verbindungsabschnitt mit dem Kraftfahrzeug verbunden bleibt und ein definiertes Rotations- und Bewegungsverhalten zeigt. Weiterhin ist durch die Hinterlegung der Trägerschicht mit dem Splitterschutzteil auf der von dem Innenraum abgewandten Seite der optische Eindruck für die Insassen unbeeinträchtigt. Schließlich erlauben die erfindungsgemäße Einrichtung sowie das erfindungsgemäße Verfahren die Fertigung der Luftsackabdeckvorrichtung ohne Zwischenentnahme ruhend in dem Formgrundteil.
- Um ein kontrolliertes Aufsprengen der Luftsackabdeckvorrichtung zu erzielen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Splitterschutzteil im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks einen Konturadapter aufweist, dessen dem Luftsack zugewandte Seite mit einer im wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks ausgerichteten Auftreffseite ausgebildet ist.
- In einer vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass die Trägerschicht aus einem bruchfesten, steifen Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polypropylenmaterial, gefertigt ist.
- Bei erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtungen ist es zweckmäßig, dass der Verbindungsabschnitt als Verbindungslasche mit einem gewellten Abschnitt ausgebildet ist. Dadurch ist eine verhältnismäßig große Dehnbarkeit des Verbindungsabschnittes erzielt.
- Bei einer weiteren Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass zwei Verbindungsabschnitte vorgesehen sind, die als Flügel eines Klappmechanismus für eine Öffnung des Abdeckbereichs in Richtung einer den Luftsack aufnehmenden Luftsackeinheit ausgebildet sind.
- In einer Ausführung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Instrumententafel.
- In einer weiteren Ausführung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Türseitenverkleidung.
- In einer weiteren Ausführung einer Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Holmverkleidung.
- In einer Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass in den ersten Hohlraum Material zur Ausbildung des Splitterschutzteils und in den zweiten Hohlraum Material zur Ausbildung der Trägerschicht einführbar sind.
- Zur Ausbildung der Sollbruchlinien ist zweckmäßigerweise bei einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung vorgesehen, dass ein Werkzeugteil mit wenigstens einem in dem Formteilhohlraum versetzbaren Klingenwerkzeug gebildet ist.
- In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Sollbruchlinien bei einer plastisch noch verformbaren Trägerschicht beziehungsweise einem noch plastisch verformbaren Splitterschutzteil eingebracht werden.
- Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung. Es zeigen:
-
1 in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit und eine Instrumententafel, die mit einem in den Innenraum eines Kraftfahrzeugs öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist, -
2 in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel mit der Luftsackeinheit gemäß1 mit einem teilweise ausgetretenen Luftsack, -
3 in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel mit der Luftsackeinheit gemäß1 und2 bei im wesentlichen vollständig ausgetretenem Luftsack, -
4 in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit und eine Instrumententafel, die mit einem in den Innenraum eines Schußkanals öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist, -
5 im Ausschnitt einen Schnitt durch eine Spritzgußform zur Herstellung einer Instrumententafel nach einem der Ausführungsbeispiele gemäß1 bis4 bei der Ausbildung eines Splitterschutzteils, -
6 die Spritzgußform gemäß5 bei der Ausbildung einer Trägerschicht und -
7 die Spritzgußform gemäß6 bei Einbringen von Sollbruchlinien in die Trägerschicht. -
1 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht als ein Ausführungsbeispiel einer Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge eine Instrumententafel1 , die über einen Schußkanal2 verfügt. Im Bereich des Schußkanals2 ist eine an sich bekannte und in herkömmlicher Weise ausgebildete Luftsackeinheit3 angeordnet. Die Instrumententafel1 ist über eine Instrumententafelhalterung4 wenigstens bereichsweise mit dem Kraftfahrzeug verbunden. - Die Instrumententafel
1 verfügt über eine verhältnismäßig steife Trägerschicht5 , die vorzugsweise aus einem bruch- und schlagfesten, dabei allerdings insbesondere bei tiefen Temperaturen von typischerweise 0 Grad Celsius bis etwa –40 Grad Celsius mit der Gefahr von Splitterbildung bei einem Bruch behafteten Poly propylenmaterial gefertigt ist. An der der Luftsackeinheit3 zugewandten Seite ist die Instrumententafel1 mit einem Splitterschutzteil6 ausgestattet, das vollflächig fest mit der Trägerschicht5 verbunden ist und sich über den Bereich des Schußkanals2 sowie daran angrenzende Bereiche, die einen Abdeckbereich bilden, erstreckt. Das Splitterschutzteil6 ist aus einem verhältnismäßig flexiblen, elastischen Material, einem sogenannten Elastomer, hergestellt. - Das Splitterschutzteil
6 weist an seiner von der Trägerschicht5 abgewandten Seite rippenartig vorstehende, im Bereich des Schußkanals2 ausgebildete Stege7 auf, die einen Konturadapter8 mit einer im wesentlichen parallel zu der Austrittsseite der Luftsackeinheit3 ausgerichteten Auftreffseite9 bilden. Weiterhin ist das Splitterschutzteil6 mit einer Verbindungslasche10 als Verbindungsabschnitt ausgestattet, die sich in einem Außenbereich des Schußkanals2 von der Trägerschicht5 wegweisend in Richtung der Luftsackeinheit3 erstreckt. - Die Verbindungslasche
10 ist mit ihrem freien Befestigungsende11 beispielsweise wie in1 dargestellt über Schraubverbindungen und ein Zwischenstück12 mit einem Holm13 verbunden, der selbst wiederum fest mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist. Vorzugsweise ist die Verbindungslasche11 mit einem gewellten Abschnitt14 ausgebildet. - Schließlich ist die Instrumententafel
1 im Bereich des Schußkanals2 mit Sollbruchlinien15 ausgestattet, die von der der Luftsackeinheit3 zugewandten Seite des Splitterschutzteils6 bis in die Trägerschicht5 hinein reichen und verhältnismäßig nahe an der dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandten Seite enden. -
2 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel1 mit der Luftsackeinheit3 gemäß1 mit einem zu Beginn des Expansionsvorganges teilweise ausgetretenen Luftsack16 . Bei der Expansion des Luftsacks16 trifft dieser zunächst im wesentlichen vollflächig auf die Auftreffseite9 , wobei durch die auf die Auftreffseite9 des Splitterschutzteils6 ausgeübten Kräfte der innerhalb der Sollbruchlinien15 liegende Absprengteil17 der Instrumententafel1 unter Zerstörung der Verbindung zu dem mit der Instrumententafelhalterung4 verbundenen Festteil18 der Instrumententafel1 und Streckung des gewellten Abschnitts14 der Verbindungslasche10 sowie einer gewissen Dehnung der gesamten Verbindungslasche10 abgehoben wird. - Bei der Zerstörung der über die splittergefährdete Trägerschicht
5 bewerkstelligten Verbindung zwischen dem Absprengteil17 und dem Festteil18 der Instrumententafel1 sind die an die Sollbruchlinien16 angrenzenden Bereiche der Trägerschicht5 weiterhin fest mit dem Splitterschutzteil6 verbunden, so dass auch bei der Ausbildung von Brüchen in der Trägerschicht5 ein Abplatzen von unter Gefährdung der Insassen in den Innenraum des Kraftfahrzeugs eintretenden Bruchstücken unterbunden ist. -
3 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel1 mit der Luftsackeinheit3 gemäß1 und2 mit dem gegen Ende des Expansionsvorganges im wesentlichen vollständig ausgetretenen und aufgeblasenen Luftsack16 . Aufgrund der Expansion des Luftsacks16 wird der innerhalb der Sollbruchlinien15 gelegene Absprengteil17 der Instrumententafel1 in einem definierten Rotations- und Bewegungsvorgang in kontrollierter Weise zur Seite geklappt, wobei das Absprengteil17 über die im wesentlichen maximal gedehnte Verbindungslasche10 mit einem im wesentlichen vollständig gestreckten gewellten Abschnitt14 mit dem Kraftfahrzeug verbunden bleibt und die Insassen nicht gefährdet. - Nach Deflation des Luftsacks
16 wird das Absprengteil17 in Richtung der Instrumententafel1 zurückgezogen, so dass die Verletzungsgefahr für Insassen minimiert ist. -
4 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit3 und eine Instrumententafel1 , die mit einem in den Innenraum eines Schußkanals2 öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist. Die Instrumententafel1 ist entsprechend dem anhand1 bis3 vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiel mit einer splittergefährdeten Trägerschicht5 sowie einem mit der Trägerschicht5 vollflächig verbundenen Splitterschutzteil6 ausgestattet. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß4 ist das Splitterschutzteil6 an seiner in Richtung der Luftsackeinheit3 weisenden Seite mit einem ersten Flügel19 und einem zweiten Flügel20 eines an sich bekannten Klappmechanismus verbunden, wobei die Flügel19 ,20 als Verbindungsabschnitte mit dem Kraftfahrzeug dienen und gelenkig mit dem Kraftfahrzeug verbunden sind. Zwischen den Flügeln19 ,20 ist neben randseitigen Sollbruchlinien15 eine mittige Sollbruchlinie15 ausgebildet, die als durch das Splitterschutzteil6 bis in die Trägerschicht5 reichende Nuten ausgebildet sind. - Die Flügel
19 ,20 bewegen sich von dem Klappmechanismus angetrieben vor einem Austritt des Luftsacks16 in Richtung der Luftsackeinheit3 , wobei hierdurch die Verbindung zwischen dem nunmehr zweiteiligen Absprengteil17 und dem Festteil18 über die Restmaterialstärke der Trägerschicht5 zerstört wird. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird durch die vollflächige Hinterlegung der Trägerschicht5 mit dem Splitterschutzteil6 im Bereich der Sollbruchlinien15 ein unkontrolliertes Abplatzen von Bruchstücken der Trägerschicht5 unter Gefährdung von Insassen des Kraftfahrzeugs unterbunden. -
5 zeigt im Ausschnitt einen Schnitt durch eine als Spritzgußform21 ausgebildete Form einer Spritzgußeinrichtung zur Her stellung einer Instrumententafel1 nach einem der Ausführungsbeispiele gemäß1 bis4 bei der Ausbildung eines Splitterschutzteils6 . Die Spritzgußform21 vertilgt über ein Formgrundteil22 , in dem als Klingenwerkzeug mit einem durch Verschiebung betätigbaren Klingenstößel23 eine längliche Klinge24 verschiebbar gelagert ist. Die Klinge24 weist an ihrem in einen zur Ausbildung des Splitterschutzteils6 vorgesehenen, als Vertiefung in dem Formgrundteil22 ausgebildeten ersten Hohlraum25 hineinragenden Ende eine beispielsweise mit einer Anzahl von Erhebungen und Vertiefungen ausgebildete Klingenschneide26 auf. - Dem Formgrundteil
22 gegenüberliegend weist die Spritzgußform21 ein gegenüber dem Formgrundteil22 positionierbares erstes Formgegenteil27 auf. In der Anordnung gemäß5 liegen die an den ersten Hohlraum25 angrenzenden Randseiten des ersten Formgegenteils27 an den den ersten Hohlraum25 umgebenden Randbereichen des Formgrundteils22 auf, so dass der erste Hohlraum25 geschlossen ist. Bei Einspritzen des das Splitterschutzteil6 bildenden Elastomers über eine erste Zuführeinheit reicht die Klingenschneide26 der Klinge24 bei einer Restmaterialstärke des Splitterschutzteils6 von etwa 0,2 Millimeter bis nahe an das erste Formgegenteil27 . Während des sich an das Einspritzen des Elastomers anschließenden Abkühlvorganges bleibt die Klinge24 in dieser Stellung stehen, so dass sich eine gleichmäßige Oberfläche mit im wesentlichen konstanter Dicke ergiebt. -
6 zeigt die Anordnung gemäß5 mit einem gegenüber der Anordnung des ersten Formgegenteils27 gemäß5 versetzten zweiten Formgegenteil28 . In der Anordnung gemäß6 ist nunmehr für die Trägerschicht5 ein weiterer zweiter Hohlraum29 ausgebildet, in den das zur Herstellung der Trägerschicht5 vorgesehene Polypropylenmaterial einspritzbar ist. Die Einspritzung des Polypropylenmaterials für die Trägerschicht5 über eine zweite Zuführeinheit erfolgt bei noch heißem Elastomer für das Splitterschutzteil6 typischerweise etwa 4 Sekunden bis 30 Sekunden nach Einspritzung des Elastomers für das Splitterschutzteil6 , welches dabei noch typischerweise eine Temperatur zwischen etwa 80 Grad Celsius und etwa 200 Grad Celsius aufweist. Auf diese Weise wird im Abdeckbereich eine feste vollflächige, das heißt eine sich über die gesamten aneinandergrenzenden Oberflächen erstreckende Verbindung zwischen der Trägerschicht5 und dem Splitterschutzteil6 erzielt. -
7 zeigt die Spritzgußform21 in einer Anordnung des Formgrundteils22 und des zweiten Formgegenteils28 gemäß6 bei Einbringen von Sollbruchlinien15 in die Trägerschicht5 durch Vorschieben der Klinge24 etwa 4 Sekunden bis etwa 30 Sekunden nach Einspritzen des Polypropylenmaterials für die Trägerschicht5 bei noch verhältnismäßig weichen, wenigstens nicht vollständig erstarrten Polypropylenmaterial der Trägerschicht5 mit typischerweise eine Temperatur zwischen etwa 100 Grad Celsius und etwa 240 Grad Celsius. Die Klingenschneide26 ist dabei bis nahe an die dem zweiten Formgegenteil28 zugewandte Seite der Trägerschicht5 vorgeschoben, so dass aufgrund der in diesen Bereichen verhältnismäßig geringen Restmaterialstärke die Sollbruchlinien15 in der Trägerschicht5 und dem Splitterschutzteil6 ausgebildet sind. Die Abkühlung erfolgt bei einer in dieser Stellung feststehenden Klinge24 bis auf etwa 80 Grad Celsius.
Claims (5)
- Luftsackabdeckung für Kraftfahrzeuge mit einer insbesondere bei tiefen Temperaturen mit der Gefahr von Splitterbildung behafteten Trägerschicht, die in einem Abdeckbereich eines Luftsacks (
16 ) mit wenigstens einer Sollbruchlinie ausgebildet ist, wobei auf der dem Luftsack (16 ) zugewandten Seite der Trägerschicht (5 ) ein Splitterschutzteil (6 ) vorgesehen ist, das aus einem Splitterfreien elastischen Material gefertigt ist, wobei sich das Splitterschutzteil (6 ) wenigstens über den Abdeckbereich erstreckt und die Trägerschicht (5 ) sowie das Splitterschutzteil (6 ) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbunden sind, und dass das Splitterschutzteil (6 ) wenigstens einen Verbindungsabschnitt (10 ,19 ,20 ) aufweist, der mit dem Kraftfahrzeug verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Splitterschutzteil (6 ) im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks (16 ) einen Konturadapter (8 ) aufweist, dessen dem Luftsack (16 ) zugewandte Seite mit einer im Wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks (16 ) ausgerichteten Auftreffseite (9 ) ausgebildet ist, wobei die Trägerschicht (5 ) Teil einer Instrumententafel (1 ), Teil einer Türseitenverkleidung und/oder Teil einer Holmverkleidung ist. - Luftsackabdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt als Verbindungslasche (
10 ) mit einem gewellten Abschnitt (14 ) ausgebildet ist. - Luftsackabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Verbindungsabschnitte vorgesehen sind, die als Flügel (
19 ,20 ) eines Klappmechanismus für eine Öffnung des Abdeckbereichs in Richtung einer den Luftsack (16 ) aufnehmenden Luftsackeinheit (3 ) ausgebildet sind. - Einrichtung zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einer ein Formgrundteil sowie ein Formgegenteil aufweisenden Form, die einen Formteilhohlraum umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Formgegenteil (
27 ) vorgesehen ist, das mit dem Formgrundteil (22 ) einen ersten Hohlraum (25 ) umschließt, und dass ein zweites Formgegenteil (28 ) vorgesehen ist, das mit dem Formgrundteil (22 ) einen sich an den ersten Hohlraum (25 ) anschließenden zweiten Hohlraum (29 ) umschließt, wobei die Hohlräume (25 ,29 ) den Formteilhohlraum für die Luftsackabdeckvorrichtung (1 ) bilden, wobei in den ersten Hohlraum (25 ) Material zur Ausbildung des Splitterschutzteils (6 ) und in den zweiten Hohlraum (29 ) Material zur Ausbildung der Trägerschicht (5 ) einführbar sind, und dass wenigstens ein Werkzeugteil (22 ) zur Ausbildung wenigstens einer Sollbruchlinie (15 ) mit wenigstens einem in den Formteilhohlraum (25 ,29 ) versetzbaren Klingenwerkzeug (23 ,24 ,26 ) vorhanden ist. - Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit den Schritten der Ausbildung eines Splitterschutzteils (
6 ) in einem ersten Hohlraum (25 ) einer Form (21 ), nach einer Abkühlzeit Ausbildung einer Trägerschicht (5 ) in einem sich an den ersten Hohlraum (25 ) anschließenden zweiten Hohlraum (29 ), wobei die Abkühlzeit so eingerichtet ist, dass sich die Trägerschicht (5 ) und das Splitterschutzteil (6 ) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbinden, und dass Sollbruchlinien (15 ) bei einer plastisch noch verformbaren Trägerschicht (5 ) beziehungsweise einem plastisch noch verformbaren Splitterschutzteil (6 ) eingebracht werden.
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