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DE19958865B4 - Luftsackabdeckvorrichtung sowie Einrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung - Google Patents

Luftsackabdeckvorrichtung sowie Einrichtung und Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung Download PDF

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DE19958865B4
DE19958865B4 DE19958865A DE19958865A DE19958865B4 DE 19958865 B4 DE19958865 B4 DE 19958865B4 DE 19958865 A DE19958865 A DE 19958865A DE 19958865 A DE19958865 A DE 19958865A DE 19958865 B4 DE19958865 B4 DE 19958865B4
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Abstract

Luftsackabdeckung für Kraftfahrzeuge mit einer insbesondere bei tiefen Temperaturen mit der Gefahr von Splitterbildung behafteten Trägerschicht, die in einem Abdeckbereich eines Luftsacks (16) mit wenigstens einer Sollbruchlinie ausgebildet ist, wobei auf der dem Luftsack (16) zugewandten Seite der Trägerschicht (5) ein Splitterschutzteil (6) vorgesehen ist, das aus einem Splitterfreien elastischen Material gefertigt ist, wobei sich das Splitterschutzteil (6) wenigstens über den Abdeckbereich erstreckt und die Trägerschicht (5) sowie das Splitterschutzteil (6) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbunden sind, und dass das Splitterschutzteil (6) wenigstens einen Verbindungsabschnitt (10, 19, 20) aufweist, der mit dem Kraftfahrzeug verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Splitterschutzteil (6) im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks (16) einen Konturadapter (8) aufweist, dessen dem Luftsack (16) zugewandte Seite mit einer im Wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks (16) ausgerichteten Auftreffseite (9) ausgebildet ist, wobei die Trägerschicht (5) Teil einer Instrumententafel (1), Teil einer Türseitenverkleidung und/oder Teil einer...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Einrichtung zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 4.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung.
  • Aus der DE 196 23 579 A1 ist eine als Instrumententafel ausgebildete Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge bekannt, die über eine im Auftreffbereich eines Luftsacks, auch Airbag genannt, mit Sollbruchlinien sowie Biegescharnierlinien ausgebildete Trägerschicht verfügt. Bei Aktivierung einer den Luftsack aufnehmenden Luftsackeinheit trifft der expandierende Luftsack auf die Trägerschicht, welche entlang den Sollbruchlinien aufbricht. Die aufgebrochenen Stücke klappen entlang der Biegescharnierlinien um, so dass der expandierende Luftsack in den Innenraum eines Kraftfahrzeugs eintreten kann. Zwar ist bei einer derartigen Ausgestaltung einer Luftsackabdeckvorrichtung sichergestellt, dass ein expandierender Luftsack durch die Instrumententafel hindurch in den Innenraum des Kraftfahrzeugs eintreten kann, allerdings besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich von der Trägerschicht Bruchstücke lösen und unter Gefährdung der Insassen des Kraftfahrzeugs in den Innenraum geschleudert werden.
  • Gattungsgemäße Luftsackabdeckungen sind in den Offenlegungsschriften DE 196 169 42 A1 , DE 197 35 438 A1 und DE 44 26 342 A1 sowie der Patentschrift DE 68 919 946 T2 beschrieben. In den oben genannten Druckschriften werden unterschiedliche Konzepte für ein sicheres und für den Fahrzeuginsassen möglichst gefahrloses Öffnen von Airbagabdeckungen beschrieben, wobei jeweils entweder das kontrollierte Öffnen der Abdeckung selber oder der Splitterschutz beim Öffnen der Abdeckung im Vordergrund steht. Neben der Sicherheit und der Vermeidung der Gefährdung der Fahrzeuginsassen sind insbesondere Kostenüberlegungen für die Ausgestaltung von Airbagabdeckungen entscheidend.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Luftsackabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der insbesondere bei einer Fertigung der Trägerschicht aus einem verhältnismäßig harten, steifen und damit besonders bei im Rahmen einer betriebsüblichen Nutzung eines Kraftfahrzeugs verhältnismäßig tiefen Temperaturen bruchgefährdeten Material eine Gefährdung von Insassen des Kraftfahrzeugs durch die Ablösung von Bruchstücken bei Durchtritt eines Luftsacks durch die Trägerschicht vermieden ist und die weiterhin einen ästhetisch einwandfreien Anblick liefert.
  • Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung und ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Luftsackabdeckvorrichtung anzugeben, die eine verhältnismäßig kostengünstige und in kurzen Taktzeiten zu bewerkstelligende Fertigung gestatten.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Luftsackabdeckvorrichtung der eingangs genannten Art mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 4 gelöst.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung gelöst mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 5.
  • Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung eine insbesondere rigide, bei tiefen betriebstypischen Temperaturen von beispielsweise einigen –10 Grad Celsius unter Umständen hochgradig splittergefährdete Trägerschicht im Auftreffbereich eines Luftsacks mit einem vollflächig mit der Trägerschicht verbundenen, elastischen Splitterschutzteil hinterlegt ist, wird das Abplatzen von Bruchstücken aus der Trägerschicht bei Expansion und Durchtritt des Luftsacks unterbunden. In der Trägerschicht können sich Risse ausbilden, die allerdings zu keiner Gefährdung von Insassen eines Kraftfahrzeuges führen, da die Ablösung von Bruchstücken durch das Anhaften an dem Splitterschutzteil verhindert ist, während ein sich von einem mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Festteil lösendes Absprengteil der Luftsackabdeckvorrichtung über den Verbindungsabschnitt mit dem Kraftfahrzeug verbunden bleibt und ein definiertes Rotations- und Bewegungsverhalten zeigt. Weiterhin ist durch die Hinterlegung der Trägerschicht mit dem Splitterschutzteil auf der von dem Innenraum abgewandten Seite der optische Eindruck für die Insassen unbeeinträchtigt. Schließlich erlauben die erfindungsgemäße Einrichtung sowie das erfindungsgemäße Verfahren die Fertigung der Luftsackabdeckvorrichtung ohne Zwischenentnahme ruhend in dem Formgrundteil.
  • Um ein kontrolliertes Aufsprengen der Luftsackabdeckvorrichtung zu erzielen, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Splitterschutzteil im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks einen Konturadapter aufweist, dessen dem Luftsack zugewandte Seite mit einer im wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks ausgerichteten Auftreffseite ausgebildet ist.
  • In einer vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass die Trägerschicht aus einem bruchfesten, steifen Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polypropylenmaterial, gefertigt ist.
  • Bei erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtungen ist es zweckmäßig, dass der Verbindungsabschnitt als Verbindungslasche mit einem gewellten Abschnitt ausgebildet ist. Dadurch ist eine verhältnismäßig große Dehnbarkeit des Verbindungsabschnittes erzielt.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass zwei Verbindungsabschnitte vorgesehen sind, die als Flügel eines Klappmechanismus für eine Öffnung des Abdeckbereichs in Richtung einer den Luftsack aufnehmenden Luftsackeinheit ausgebildet sind.
  • In einer Ausführung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Instrumententafel.
  • In einer weiteren Ausführung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Türseitenverkleidung.
  • In einer weiteren Ausführung einer Luftsackabdeckvorrichtung ist die Trägerschicht Teil einer Holmverkleidung.
  • In einer Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung ist vorgesehen, dass in den ersten Hohlraum Material zur Ausbildung des Splitterschutzteils und in den zweiten Hohlraum Material zur Ausbildung der Trägerschicht einführbar sind.
  • Zur Ausbildung der Sollbruchlinien ist zweckmäßigerweise bei einer erfindungsgemäßen Einrichtung zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Luftsackabdeckvorrichtung vorgesehen, dass ein Werkzeugteil mit wenigstens einem in dem Formteilhohlraum versetzbaren Klingenwerkzeug gebildet ist.
  • In einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Sollbruchlinien bei einer plastisch noch verformbaren Trägerschicht beziehungsweise einem noch plastisch verformbaren Splitterschutzteil eingebracht werden.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit und eine Instrumententafel, die mit einem in den Innenraum eines Kraftfahrzeugs öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist,
  • 2 in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel mit der Luftsackeinheit gemäß 1 mit einem teilweise ausgetretenen Luftsack,
  • 3 in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel mit der Luftsackeinheit gemäß 1 und 2 bei im wesentlichen vollständig ausgetretenem Luftsack,
  • 4 in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit und eine Instrumententafel, die mit einem in den Innenraum eines Schußkanals öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist,
  • 5 im Ausschnitt einen Schnitt durch eine Spritzgußform zur Herstellung einer Instrumententafel nach einem der Ausführungsbeispiele gemäß 1 bis 4 bei der Ausbildung eines Splitterschutzteils,
  • 6 die Spritzgußform gemäß 5 bei der Ausbildung einer Trägerschicht und
  • 7 die Spritzgußform gemäß 6 bei Einbringen von Sollbruchlinien in die Trägerschicht.
  • 1 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht als ein Ausführungsbeispiel einer Luftsackabdeckvorrichtung für Kraftfahrzeuge eine Instrumententafel 1, die über einen Schußkanal 2 verfügt. Im Bereich des Schußkanals 2 ist eine an sich bekannte und in herkömmlicher Weise ausgebildete Luftsackeinheit 3 angeordnet. Die Instrumententafel 1 ist über eine Instrumententafelhalterung 4 wenigstens bereichsweise mit dem Kraftfahrzeug verbunden.
  • Die Instrumententafel 1 verfügt über eine verhältnismäßig steife Trägerschicht 5, die vorzugsweise aus einem bruch- und schlagfesten, dabei allerdings insbesondere bei tiefen Temperaturen von typischerweise 0 Grad Celsius bis etwa –40 Grad Celsius mit der Gefahr von Splitterbildung bei einem Bruch behafteten Poly propylenmaterial gefertigt ist. An der der Luftsackeinheit 3 zugewandten Seite ist die Instrumententafel 1 mit einem Splitterschutzteil 6 ausgestattet, das vollflächig fest mit der Trägerschicht 5 verbunden ist und sich über den Bereich des Schußkanals 2 sowie daran angrenzende Bereiche, die einen Abdeckbereich bilden, erstreckt. Das Splitterschutzteil 6 ist aus einem verhältnismäßig flexiblen, elastischen Material, einem sogenannten Elastomer, hergestellt.
  • Das Splitterschutzteil 6 weist an seiner von der Trägerschicht 5 abgewandten Seite rippenartig vorstehende, im Bereich des Schußkanals 2 ausgebildete Stege 7 auf, die einen Konturadapter 8 mit einer im wesentlichen parallel zu der Austrittsseite der Luftsackeinheit 3 ausgerichteten Auftreffseite 9 bilden. Weiterhin ist das Splitterschutzteil 6 mit einer Verbindungslasche 10 als Verbindungsabschnitt ausgestattet, die sich in einem Außenbereich des Schußkanals 2 von der Trägerschicht 5 wegweisend in Richtung der Luftsackeinheit 3 erstreckt.
  • Die Verbindungslasche 10 ist mit ihrem freien Befestigungsende 11 beispielsweise wie in 1 dargestellt über Schraubverbindungen und ein Zwischenstück 12 mit einem Holm 13 verbunden, der selbst wiederum fest mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist. Vorzugsweise ist die Verbindungslasche 11 mit einem gewellten Abschnitt 14 ausgebildet.
  • Schließlich ist die Instrumententafel 1 im Bereich des Schußkanals 2 mit Sollbruchlinien 15 ausgestattet, die von der der Luftsackeinheit 3 zugewandten Seite des Splitterschutzteils 6 bis in die Trägerschicht 5 hinein reichen und verhältnismäßig nahe an der dem Innenraum des Kraftfahrzeugs zugewandten Seite enden.
  • 2 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel 1 mit der Luftsackeinheit 3 gemäß 1 mit einem zu Beginn des Expansionsvorganges teilweise ausgetretenen Luftsack 16. Bei der Expansion des Luftsacks 16 trifft dieser zunächst im wesentlichen vollflächig auf die Auftreffseite 9, wobei durch die auf die Auftreffseite 9 des Splitterschutzteils 6 ausgeübten Kräfte der innerhalb der Sollbruchlinien 15 liegende Absprengteil 17 der Instrumententafel 1 unter Zerstörung der Verbindung zu dem mit der Instrumententafelhalterung 4 verbundenen Festteil 18 der Instrumententafel 1 und Streckung des gewellten Abschnitts 14 der Verbindungslasche 10 sowie einer gewissen Dehnung der gesamten Verbindungslasche 10 abgehoben wird.
  • Bei der Zerstörung der über die splittergefährdete Trägerschicht 5 bewerkstelligten Verbindung zwischen dem Absprengteil 17 und dem Festteil 18 der Instrumententafel 1 sind die an die Sollbruchlinien 16 angrenzenden Bereiche der Trägerschicht 5 weiterhin fest mit dem Splitterschutzteil 6 verbunden, so dass auch bei der Ausbildung von Brüchen in der Trägerschicht 5 ein Abplatzen von unter Gefährdung der Insassen in den Innenraum des Kraftfahrzeugs eintretenden Bruchstücken unterbunden ist.
  • 3 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht die Instrumententafel 1 mit der Luftsackeinheit 3 gemäß 1 und 2 mit dem gegen Ende des Expansionsvorganges im wesentlichen vollständig ausgetretenen und aufgeblasenen Luftsack 16. Aufgrund der Expansion des Luftsacks 16 wird der innerhalb der Sollbruchlinien 15 gelegene Absprengteil 17 der Instrumententafel 1 in einem definierten Rotations- und Bewegungsvorgang in kontrollierter Weise zur Seite geklappt, wobei das Absprengteil 17 über die im wesentlichen maximal gedehnte Verbindungslasche 10 mit einem im wesentlichen vollständig gestreckten gewellten Abschnitt 14 mit dem Kraftfahrzeug verbunden bleibt und die Insassen nicht gefährdet.
  • Nach Deflation des Luftsacks 16 wird das Absprengteil 17 in Richtung der Instrumententafel 1 zurückgezogen, so dass die Verletzungsgefahr für Insassen minimiert ist.
  • 4 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht eine Luftsackeinheit 3 und eine Instrumententafel 1, die mit einem in den Innenraum eines Schußkanals 2 öffnenden Abdeckbereich ausgestattet ist. Die Instrumententafel 1 ist entsprechend dem anhand 1 bis 3 vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiel mit einer splittergefährdeten Trägerschicht 5 sowie einem mit der Trägerschicht 5 vollflächig verbundenen Splitterschutzteil 6 ausgestattet. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 ist das Splitterschutzteil 6 an seiner in Richtung der Luftsackeinheit 3 weisenden Seite mit einem ersten Flügel 19 und einem zweiten Flügel 20 eines an sich bekannten Klappmechanismus verbunden, wobei die Flügel 19, 20 als Verbindungsabschnitte mit dem Kraftfahrzeug dienen und gelenkig mit dem Kraftfahrzeug verbunden sind. Zwischen den Flügeln 19, 20 ist neben randseitigen Sollbruchlinien 15 eine mittige Sollbruchlinie 15 ausgebildet, die als durch das Splitterschutzteil 6 bis in die Trägerschicht 5 reichende Nuten ausgebildet sind.
  • Die Flügel 19, 20 bewegen sich von dem Klappmechanismus angetrieben vor einem Austritt des Luftsacks 16 in Richtung der Luftsackeinheit 3, wobei hierdurch die Verbindung zwischen dem nunmehr zweiteiligen Absprengteil 17 und dem Festteil 18 über die Restmaterialstärke der Trägerschicht 5 zerstört wird. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel wird durch die vollflächige Hinterlegung der Trägerschicht 5 mit dem Splitterschutzteil 6 im Bereich der Sollbruchlinien 15 ein unkontrolliertes Abplatzen von Bruchstücken der Trägerschicht 5 unter Gefährdung von Insassen des Kraftfahrzeugs unterbunden.
  • 5 zeigt im Ausschnitt einen Schnitt durch eine als Spritzgußform 21 ausgebildete Form einer Spritzgußeinrichtung zur Her stellung einer Instrumententafel 1 nach einem der Ausführungsbeispiele gemäß 1 bis 4 bei der Ausbildung eines Splitterschutzteils 6. Die Spritzgußform 21 vertilgt über ein Formgrundteil 22, in dem als Klingenwerkzeug mit einem durch Verschiebung betätigbaren Klingenstößel 23 eine längliche Klinge 24 verschiebbar gelagert ist. Die Klinge 24 weist an ihrem in einen zur Ausbildung des Splitterschutzteils 6 vorgesehenen, als Vertiefung in dem Formgrundteil 22 ausgebildeten ersten Hohlraum 25 hineinragenden Ende eine beispielsweise mit einer Anzahl von Erhebungen und Vertiefungen ausgebildete Klingenschneide 26 auf.
  • Dem Formgrundteil 22 gegenüberliegend weist die Spritzgußform 21 ein gegenüber dem Formgrundteil 22 positionierbares erstes Formgegenteil 27 auf. In der Anordnung gemäß 5 liegen die an den ersten Hohlraum 25 angrenzenden Randseiten des ersten Formgegenteils 27 an den den ersten Hohlraum 25 umgebenden Randbereichen des Formgrundteils 22 auf, so dass der erste Hohlraum 25 geschlossen ist. Bei Einspritzen des das Splitterschutzteil 6 bildenden Elastomers über eine erste Zuführeinheit reicht die Klingenschneide 26 der Klinge 24 bei einer Restmaterialstärke des Splitterschutzteils 6 von etwa 0,2 Millimeter bis nahe an das erste Formgegenteil 27. Während des sich an das Einspritzen des Elastomers anschließenden Abkühlvorganges bleibt die Klinge 24 in dieser Stellung stehen, so dass sich eine gleichmäßige Oberfläche mit im wesentlichen konstanter Dicke ergiebt.
  • 6 zeigt die Anordnung gemäß 5 mit einem gegenüber der Anordnung des ersten Formgegenteils 27 gemäß 5 versetzten zweiten Formgegenteil 28. In der Anordnung gemäß 6 ist nunmehr für die Trägerschicht 5 ein weiterer zweiter Hohlraum 29 ausgebildet, in den das zur Herstellung der Trägerschicht 5 vorgesehene Polypropylenmaterial einspritzbar ist. Die Einspritzung des Polypropylenmaterials für die Trägerschicht 5 über eine zweite Zuführeinheit erfolgt bei noch heißem Elastomer für das Splitterschutzteil 6 typischerweise etwa 4 Sekunden bis 30 Sekunden nach Einspritzung des Elastomers für das Splitterschutzteil 6, welches dabei noch typischerweise eine Temperatur zwischen etwa 80 Grad Celsius und etwa 200 Grad Celsius aufweist. Auf diese Weise wird im Abdeckbereich eine feste vollflächige, das heißt eine sich über die gesamten aneinandergrenzenden Oberflächen erstreckende Verbindung zwischen der Trägerschicht 5 und dem Splitterschutzteil 6 erzielt.
  • 7 zeigt die Spritzgußform 21 in einer Anordnung des Formgrundteils 22 und des zweiten Formgegenteils 28 gemäß 6 bei Einbringen von Sollbruchlinien 15 in die Trägerschicht 5 durch Vorschieben der Klinge 24 etwa 4 Sekunden bis etwa 30 Sekunden nach Einspritzen des Polypropylenmaterials für die Trägerschicht 5 bei noch verhältnismäßig weichen, wenigstens nicht vollständig erstarrten Polypropylenmaterial der Trägerschicht 5 mit typischerweise eine Temperatur zwischen etwa 100 Grad Celsius und etwa 240 Grad Celsius. Die Klingenschneide 26 ist dabei bis nahe an die dem zweiten Formgegenteil 28 zugewandte Seite der Trägerschicht 5 vorgeschoben, so dass aufgrund der in diesen Bereichen verhältnismäßig geringen Restmaterialstärke die Sollbruchlinien 15 in der Trägerschicht 5 und dem Splitterschutzteil 6 ausgebildet sind. Die Abkühlung erfolgt bei einer in dieser Stellung feststehenden Klinge 24 bis auf etwa 80 Grad Celsius.

Claims (5)

  1. Luftsackabdeckung für Kraftfahrzeuge mit einer insbesondere bei tiefen Temperaturen mit der Gefahr von Splitterbildung behafteten Trägerschicht, die in einem Abdeckbereich eines Luftsacks (16) mit wenigstens einer Sollbruchlinie ausgebildet ist, wobei auf der dem Luftsack (16) zugewandten Seite der Trägerschicht (5) ein Splitterschutzteil (6) vorgesehen ist, das aus einem Splitterfreien elastischen Material gefertigt ist, wobei sich das Splitterschutzteil (6) wenigstens über den Abdeckbereich erstreckt und die Trägerschicht (5) sowie das Splitterschutzteil (6) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbunden sind, und dass das Splitterschutzteil (6) wenigstens einen Verbindungsabschnitt (10, 19, 20) aufweist, der mit dem Kraftfahrzeug verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Splitterschutzteil (6) im Auftreffbereich eines sich entfaltenden Luftsacks (16) einen Konturadapter (8) aufweist, dessen dem Luftsack (16) zugewandte Seite mit einer im Wesentlichen rechtwinklig zu der Austrittsrichtung des Luftsacks (16) ausgerichteten Auftreffseite (9) ausgebildet ist, wobei die Trägerschicht (5) Teil einer Instrumententafel (1), Teil einer Türseitenverkleidung und/oder Teil einer Holmverkleidung ist.
  2. Luftsackabdeckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt als Verbindungslasche (10) mit einem gewellten Abschnitt (14) ausgebildet ist.
  3. Luftsackabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Verbindungsabschnitte vorgesehen sind, die als Flügel (19, 20) eines Klappmechanismus für eine Öffnung des Abdeckbereichs in Richtung einer den Luftsack (16) aufnehmenden Luftsackeinheit (3) ausgebildet sind.
  4. Einrichtung zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einer ein Formgrundteil sowie ein Formgegenteil aufweisenden Form, die einen Formteilhohlraum umschließen, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Formgegenteil (27) vorgesehen ist, das mit dem Formgrundteil (22) einen ersten Hohlraum (25) umschließt, und dass ein zweites Formgegenteil (28) vorgesehen ist, das mit dem Formgrundteil (22) einen sich an den ersten Hohlraum (25) anschließenden zweiten Hohlraum (29) umschließt, wobei die Hohlräume (25, 29) den Formteilhohlraum für die Luftsackabdeckvorrichtung (1) bilden, wobei in den ersten Hohlraum (25) Material zur Ausbildung des Splitterschutzteils (6) und in den zweiten Hohlraum (29) Material zur Ausbildung der Trägerschicht (5) einführbar sind, und dass wenigstens ein Werkzeugteil (22) zur Ausbildung wenigstens einer Sollbruchlinie (15) mit wenigstens einem in den Formteilhohlraum (25, 29) versetzbaren Klingenwerkzeug (23, 24, 26) vorhanden ist.
  5. Verfahren zur Herstellung einer Luftsackabdeckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit den Schritten der Ausbildung eines Splitterschutzteils (6) in einem ersten Hohlraum (25) einer Form (21), nach einer Abkühlzeit Ausbildung einer Trägerschicht (5) in einem sich an den ersten Hohlraum (25) anschließenden zweiten Hohlraum (29), wobei die Abkühlzeit so eingerichtet ist, dass sich die Trägerschicht (5) und das Splitterschutzteil (6) an ihren aneinandergrenzenden Oberflächen vollflächig miteinander verbinden, und dass Sollbruchlinien (15) bei einer plastisch noch verformbaren Trägerschicht (5) beziehungsweise einem plastisch noch verformbaren Splitterschutzteil (6) eingebracht werden.
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