DE19957187A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Crasherkennung - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur CrasherkennungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Crasherkennung, bei dem mindestens ein von einem Sensor (2a-2f) einer Sensoreinheit (2) erzeugtes Sensorsignal (S1-S6; S) einer Auswerteeinrichtung (4) zugeführt wird, bei dem die Auswerteeinrichtung (4) aus dem ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; 6) ein chrashcharakteristisches Muster ermittelt und ein zum ermittelten Muster korreliertes Steuersignal (S¶T¶) erzeugt, welches die Aktivierung mindestens einer Sicherheitseinrichtung (S¶E¶) initiiert. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß von der Auswerteeinrichtung (4) aus dem mindestens einen ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; S) ein Wichtungssignal (W1-W6; W) ermittelt wird, indem eine Aufsummierung der Ampitude des Sensorsignals (S1-S6; S) und der Ampitude mindestens einer zeitlichen Ableitung des Sensorsignals (S1-S6; S) durchgeführt wird, und daß aus dem derart gebildeten Wichtungssignal (W1-W6) das chrashcharakterisierende Muster abgeleitet wird, und daß die Auswerteeinrichtung (4) das derart generierte, chrashcharakterisierende Muster mit in der Auswerteeinrichtung (4) gespeicherten Mustern vergleicht und bei einer innerhalb vorgegebener Abweichungen liegenden Übereinstimmung des ermittelten Musters mit einem der gespeicherten Muster das Steuersignal (S¶T¶) für die Sicherungseinrichtung (S¶E¶) erzeugt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Crasherkennung, bei dem mindestens ein von
einem Sensor einer Sensoreinheit erzeugtes Sensorsignal einer Auswerteeinrichtung
zugeführt wird, bei dem die Auswerteeinrichtung aus dem ihr zugeführten Sensorsignal
ein crashcharakteristisches Muster ermittelt und ein zum ermittelten Muster korreliertes
Steuersignal erzeugt, welches die Aktivierung mindestens einer Sicherheitseinrichtung
initiiert.
Ein derartiges Verfahren und eine zur Durchführung dieses Verfahrens geeignete
Vorrichtung sind bekannt. Sie dienen dazu, im. Falle eines Unfalls des Kraftfahrzeugs
eine Detektion des Unfalls, insbesondere hinsichtlich des Unfallablaufs und der
Unfallschwere, und/oder eine Unfallklassifikation, insbesondere die Art der Intrusion des
mit dem Kraftfahrzeug kollidierenden Objekts, festzustellen und geeignete
Sicherungsmaßnahmen für die Insassen des Kraftfahrzeugs einzuleiten. Bei der
Ausführung des Verfahrens ist es von Bedeutung, daß einerseits eine hinreichend
schnelle und zuverlässige Chrashdetektion erfolgt, und daß andererseits eine nicht
zwingend erforderliche Auslösung der Sicherungsmaßnahmen aufgrund der damit
verbundenen Insassengefährdung unterbunden wird.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß in einfacher Art und Weise eine
schnelle Unfalldetektion und/oder eine Unfallklassifikation erzielbar ist.
Diese Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren dadurch gelöst, daß von der
Auswerteeinrichtung aus dem mindestens einen ihr zugeführten Sensorsignal ein
Wichtungssignal ermittelt wird, indem eine Aufsummierung der Ampitude des
Sensorsignals und der Ampitude mindestens einer zeitlichen Ableitung des
Sensorsignals durchgeführt wird, und daß aus dem derart gebildeten Wichtungssignal
das crashcharakterisierendes Muster abgeleitet wird, und daß die Auswerteeinrichtung
das derart generierte, crashcharakterisierende Muster mit in der Auswerteeinrichtung
gespeicherten Mustern vergleicht und bei einer innerhalb vorgegebener Abweichungen
liegenden Übereinstimmung des ermittelten Musters mit einem der gespeicherten Muster
das Steuersignal für die Sicherungseinrichtung erzeugt.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in vorteilhafter Art und Weise ein
Verfahren geschaffen, welches sich durch eine schnelle Crashdetektion und eine
einfache Crash-Klassifikation auszeichnet. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens besteht in seiner einfachen Ausführbarkeit, da zur Crash-Detektion und
-Klassifikation nur einfach durchzuführende zeitliche Ableitungen des von der
Sensoreinheit generierten Sensorsignals zur Bestimmung eines Wichtungssignals zur
Ermittlung des crashcharakterisierenden Musters sowie ein Vergleich dieses Musters mit
gespeicherten Mustern erforderlich ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das
crashcharakterisierendes Muster durch eine gewichtete Aufsummierung der Amplitude
des von der Sensoreinheit generierten Sensorsignals und mindestens einer zeitlichen
Ableitung dieses Signals gebildet wird, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß in die
gewichtete Aufsummierung das Sensorsignal sowie die erste und die zweite zeitliche
Ableitung des Sensorsignals eingehen. Eine derartige Aufsummierung dieser einzelnen
Beiträge besitzt den Vorteil, daß es durch die entsprechende Wahl der
Gewichtungsfaktoren der einzelnen Beiträge leicht möglich ist, bestimmte Crash-
Szenarien einfach zu berücksichtigen.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Endung sieht vor, daß nur jeweils eine in ein
bestimmtes Zeitfenster fallende Sektion des ermittelten Musters in den Vergleich
einbezogen wird. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß hierdurch in
einfacher Art und Weise eine zeitliche Auflösung des Unfallvorgangs ermöglicht wird.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß nicht-überlappende
Zeitfenster verwendet werden. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß
hierdurch durch das Muster und/oder das oder die Submuster repräsentierte
Unfallgeschehen in eine zeitliche Abfolge von diskreten Vorgängen aufgelöst wird.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß ein gleitendes
Zeitfenster verwendet wird. Eine derartige Maßnahme besitzt den Vorteil, daß hierdurch
einfach eine Korrelation der einzelnen Zeitabschnitte des Unfallhergangs leicht
durchführbar ist.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Endung sind dem Ausführungsbeispiel zu
entnehmen, das im folgenden anhand der Figuren beschrieben wird. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Crasherkennung zusammen
mit einem Kraftfahrzeug,
Fig. 2 ein Funktionsdiagramm der Vorrichtung,
Fig. 3 eine digrammatische Darstellung von sechs Sensorsignalen bei einem ersten
Unfallgeschehen,
Fig. 4 eine schematische Darstellung der sechs Sensorsignale bei einem zweiten
Unfallgeschehen,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines der Sensorsignale zusammen mit
daraus abgeleiteten Signalen und
Fig. 6 eine schematische Darstellung eines Crash-Musters.
Das Verfahren zur Crasherkennung wird im folgenden anhand des in Fig. 1
dargestellten Ausführungsbeispiels einer entsprechenden Vorrichtung sowie an deren in
Fig. 2 dargestellten Funktionsdiagramm erläutert. Die Fig. 1 zeigt ein Fahrzeug F, das
im Seitenbereich der Fahrgastzelle G jeweils mit einer Sensoreinheit 2 ausgerüstet ist,
wobei die vorzugsweise identisch aufgebauten Sensoreinheiten 2 jeweils sechs
Crashsensoren 2a-2f aufweisen. Dem Fachmann ist klar ersichtlich, daß die hier
beschriebene Anordnung von sechs Crashsensoren 2a-2f pro Sensoreinheit 2 nur
exemplarischen Charakter besitzt. Es ist auch möglich, mehr oder weniger dieser
Crashsensoren 2a-2f vorzusehen. Desweiteren ist die Anwendbarkeit des beschriebenen
Verfahrens sowie der danach erarbeiteten Vorrichtung nicht auf ein entsprechendes
Verarbeitungssystem zur Erkennung eines Seitenaufpralls beschränkt. Es ist z. B. auch
möglich, daß eine Sensoreinheit 2 im Front- und/oder im Heckbereich angeordnet ist. Als
Crashsensoren 2a-2f werden hierbei vorzugsweise Piezo-Crashsensoren verwendet, die
jeweils ein ihrer mechanischen Belastung proportionales elektrisches Sensorsignal S1-
S6 erzeugen, so daß bei einer Deformation des Fahrzeugbauteils, auf dem die
Sensoreinheit 2 angeordnet ist, das von der Sensoreinheit 2 gelieferte Sensorsignal S
dieser Verformung in seinem Verlauf folgt, so daß die aufgetretene Deformation durch
die Ausnutzung des direkten piezo-elektrischen Effekts unmittelbar in eine meßbare
elektrische Signalgröße umgesetzt wird.
Das Fahrzeug F weist außer den Sensoreinheiten 2 desweiteren noch eine an und für
sich bekannte und daher nicht mehr näher dargestellte Precrash-Sensorik 5 sowie eine
Safing-Sensorik 6 auf, welche zur Plausibilitätsüberprüfung der von den Sensoreinheiten
2 erzeugten Sensorsignalen S dient. Im hier gezeigten Fall weist die Safing-Sensorik 6
zwei an und für sich bekannte Querbeschleunigungssensoren 6a, 6b auf, deren
Sensorsignal Ss zur Auswerteeinrichtung 4 geleitet wird.
In Fig. 2 ist nun das Zusammenwirken dieser einzelnen Komponenten der Vorrichtung 1
dargestellt. Die von den Crashsensoren 2a-2f einer jeden Sensoreinheit 2 erzeugten
einzelnen Sensorsignale S1-S6 werden über eine vorzugsweise als ein Sensor-Bus
ausgebildete Signalleitung 3 zu einer Auswerteeeinrichtung 4 geleitet, durch die dann ein
die in Fig. 1 nur schematisch gezeigte Sicherheitseinrichtungen SE des Fahrzeugs F, z. B.
Seitenairbags, aktivierendes Steuersignal ST erzeugbar ist.
Nur schematisch dargestellte Sensoren 5' der Precrash-Sensorik 5, insbesondere Radar-
Sensoren, dienen zur Bestimmung des Aufprallzeitpunkts und/oder der Aufprallzone
und/oder der Relativgeschwindigkeit des mit dem Fahrzeug F kollidierenden Objekts. Die
von der Precrash-Sensorik 5 erzeugten Sensorsignale PS werden zur
Auswerteeinrichtung 4, insbesondere einem Airbag-Steuergerät, der Vorrichtung 1
geleitet und dienen unter anderem dazu, den zeitlichen Nullpunkt der darauffolgenden
Signalverarbeitung festzulegen.
Die bei einer Kollision von den Sensoren 2a-2f erzeugten Sensorsignale S1-S6, die
zusammen das Sensorsignal S der Sensoreinheit 2 ausbilden sind, nun in den Fig. 3
und 4 dargestellt, wobei in Fig. 3 typische Sensorsignale S1-S6 gezeigt werden, wie sie
auftreten, wenn ein fremdes Fahrzeug seitlich mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit
dem Fahrzeug F kollidiert, also wenn ein breitflächiger Aufprall stattfindet. In Fig. 4 sind
die entsprechenden Signale S1-S6 der Crashsensoren 2a-2f der Sensoreinheit 2 für den
Fall dargestellt, daß ein Pfahl mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 30 km/h im
Bereich der Fahrgastzelle G seitlich auf das Kraftfahrzeug F auftritt, also daß eine
singuläre Kollision stattfindet. Hierbei repräsentiert in beiden Figuren die durchgezogene
Linie das Sensorsignal S1 des ersten Crashsensors 2a. In entsprechender Art und
Weise charakterisieren die Linien S2 (strichliert), S3 (punktiert), S4 (strichpunktiert), S5
(Strich-Doppelpunkt) und S6 (Doppelstrich-Doppelpunkt) die entsprechenden
Sensorsignale S2-S6 der Crashsensoren 2b-2f.
Das von der Sensoreinheit 2 generierte, aus den Sensorsignalen S1-S6 der Sensoren
2a-2f bestehende und vorzugsweise digitalisierte Sensorsignal S der Sensoreinheit 2
wird nun - wie bereits beschrieben - der Auswerteeinrichtung 4 zur weiteren Verarbeitung
zugeführt: Für jedes dieser Einzelsignale S1-S6 wird nun von der Auswerteeinrichtung 4
eine differentiale oder differentielle zeitliche Ableitung gebildet, wie dies aus der Fig. 5
ersichtlich ist. Das in Fig. 5 obere Diagramm 5a zeigt die Ampitude u(t) eines der der
Auswerteeinrichtung 4 zugeführten Signale S1-S6, wobei dieses Signal mit einer
Abtastfrequenz, welche typischerweise in kHz-Bereich liegt, digitalisiert wurde. Im
folgenden wird in beispielhafter Art und Weise davon ausgegangen, daß es sich hierbei
um das vom ersten Crashsensor 2a generierte Sensorsignal S1 handelt. Dies schränkt
die Allgemeinheit der folgenden Wirkungen nicht ein, da die weiteren Sensorsignale S2-
S6 der Sensoreinheit 2 in entsprechender Art und Weise wie das erste Sensorsignal S1
bearbeitet werden. Die Auswerteinrichtung 4 ermittelt aus dem vom ersten Crashsensor
2a generierten Sensorsignal S1 ein die zeitliche Ableitung des Sensorsignals S1
repräsentierendes Signal S1', dessen Ampitude dν(t) in Diagramm 5b dargestellt ist und
gemäß der Formel dν(t) = S1 (t) - S1 (t - Δt) bestimmt wurde. In entsprechender Art und
Weise wird aus dem die Geschwindigkeit der Verformung repräsentierenden Signal S1'
durch eine weitere zeitliche Ableitung das Signal S1" abgeleitet, dessen Ampitude
dνν(t) In Fig. 5c dargestellt ist. Das gemäß dνν = S1 (t) - S1 (t-Δt) gebildete Signal
S1" repräsentiert die zeitliche Änderung der Deformationsgeschwindigkeit bzw.
Beschleunigung.
Um nun aus diesen drei vorgenannten Signalen S1, S1', S1" ein
crashcharakterisierendes Muster generieren zu können, wird vorgesehen, daß diese drei
Signale - vorzugsweise gewichtet - überlagert werden, wobei die daraus resultierende
Wichtungsfunktion mit einer Ampitude W (t) = |a * S1 (t)| + |b * dν(t) |+ c * dνν(t)| in Fig. 5d
dargestellt ist. Im hier gezeigten Fall wurde a = c = 1/2 und b = 1 gewählt. Diese
Wichtungskonstanten a, b, c werden hierbei vorzugsweise empirisch oder durch
Modellrechnungen bzw. durch eine Diskriminanzanalyse bestimmt.
Dem Fachmann ist klar ersichtlich, daß die Einbeziehung nur des ersten Sensorsignals
S1 sowie seiner beiden Ableitungen S1', S1" in das Wichtungssignal W1 nur
exemplarischen Charakter besitzt. So ist es durchaus möglich, daß für bestimmte
Anwendungsfälle nur die Signale S1, S1' oder auch mindestens noch die dritte zeitliche
Ableitung des Signals S1 oder eine definierte Auswahl aus der Gruppe des
ursprünglichen Signals S1' und mindestens einer zeitlichen Ableitung in die Ermittlung
des Wichtungssignals W1 eingeht.
Im Diagramm 6a der Fig. 6 ist nun das wie oben beschrieben ermittelte
Wichtungssignal W1 für das Sensorsignal S1 sowie die entsprechend generierten
Wichtungssignale W2-W6 für die weiteren Sensorsignale S2-S6 dargestellt. Um nun aus
diesen jeweils eine Amplitude w (t) aufweisenden Wichtungssignalen W1-W6 ein
crashcharakterisierendes Muster ableiten zu können, ist hier vorgesehen, daß für eine
vorgegebene Anzahl von Zeitintervallen Δt für jedes Wichtungssignal W1-W6 untersucht
wird, ob dessen Amplitude w (t) überhalb oder unterhalb eines vordefinierten
Schwellwerts SW liegt. Bei einer in einem bestimmten Zeitintervall unter dem ersten
Schwellwert Sw liegenden Amplitude w (t) wird einem dieses Zeitintervall
repräsentierenden Muster-Element des crashcharakterisierenden Musters ein erster,
niedriger Wert und bei einer über dem Schwellwert SW liegenden Ampitude ein zweiter,
hoher Wert zugeordnet. Beispielhafterweise ist es möglich, den ersten, niedrigeren Wert
"0" und den zweiten, höheren Wert dieser nur zweistufigen Unterscheidung mit "1"
anzusetzen. Demzufolge sind die Muster-Elemente des ersten Sensorsignals S1 im
derart generierten Muster für die ersten beiden Zeitintervalle "0", in den nächsten fünf
Zeitintervallen "1", und im darauffolgenden Zeitintervall wiederum "0". In entsprechender
Art und Weise wird dem Wichtungssignal W2 die Abfolge der Muster-Elemente "0", "0",
"0", "1", "1", "1", "1" und "1". Die dem dritten Sensorsignal S3 zugeordneten, aus dem
Wichtungssignal W3 gewonnenen Muster-Elemente sind demgemäß fünfmal "0" und
daran anschließend dreimal "1 ", die des vierten Wichtungssignals W4 sind ihrer
zeitlichen Abfolge sechsmal "0", dann "1" und dann wiederum "0", die des fünften
Wichtungssignals sind sechsmal "0" und dann zweimal "1". Das aus dem
Wichtungssignal W6 gewonnene Teilmuster weist demzufolge acht Muster-Elemente mit
dem Wert "0" auf.
Bei der obigen Beschreibung wurde vorausgegangen, daß hier nur eine zweistufige
Auswertung der Wichtungssignale W1-W6 erfolgt, derart, daß alle unter dem ersten
Schwellwert SW liegenden Amplituden w (t) für ein jedes Zeitintervall den niedrigen Wert
(hier: 0) und alle über diesem ersten Schwellwert SW liegenden Amplituden den höheren
Wert (hier: 1) zugeordnet bekommen. Es ist auch möglich, eine mehr als zweistufige
Signalauswertung vorzunehmen, dergestalt, daß ein Wichtungssignal W, das über dem
ersten Schwellwert SW, aber unter einem höheren, zweiten Schwellwert liegt, weiterhin
den vorgenannten zweiten Wert (hier: 1) zugeordnet bekommt, daß aber ein Signal,
dessen Amplitude in einem Zeitintervall über dem zweiten Schwellwert liegt, nun nicht
mehr den vorgenannten Wert, sondern den höheren, dritten Wert (z. B.: 2) zugeordnet
bekommt. Auf diese Art und Weise können zur Verfeinerung des Crash-Muster leicht n
stufige Werte verwendet werden.
Das derart generierte Crash-Muster wird nun mit den in der Auswerteeinrichtung 4
gespeicherten Crash-Mustern verglichen. Dies kann durch einen elementeweisen
Vergleich der entsprechenden Crash-Muster geschehen. Es ist aber auch möglich, daß
nur ein Teilbereich der entsprechenden Crash-Muster miteinander verglichen wird, zwar
derart, daß in einem ersten Schritt die Werte der ersten Muster-Elemente miteinander
verglichen werden, daß im zweiten Schritt die darauffolgenden Werte der nächsten n-
Muster-Elemente miteinander verglichen werden, etc.
Es ist aber auch möglich, daß über das Crash-Muster ein m-Crash-Muster-breites
Zeitfenster verschoben wird, und immer nur die jeweiligen im Zeitfenster liegenden
Muster-Elemente in den Vergleich eingehen.
Ergibt nun der Vergleich des derart generierten Crash-Musters mit dem in der
Auswerteeinrichtung 4 gespeicherten Crash-Mustern eine innerhalb vordefinierter
Grenzen liegende Übereinstimmung, so interpretiert die Auswerteeinrichtung 4 dies als
sicheres Indiz dafür, daß der mit dem gespeicherten Muster zugrundegelegte
Unfallverlauf vorliegt. Sie leitet dann die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen ein.
Claims (16)
1. Verfahren zur Crasherkennung, bei dem mindestens ein von einem Sensor (2a-
2f) einer Sensoreinheit (2) erzeugtes Sensorsignal (S1-S6; S) einer
Auswerteeinrichtung (4) zugeführt wird, bei dem die Auswerteeinrichtung (4) aus
dem ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; S) ein crashcharakteristisches Muster
ermittelt und ein zum ermittelten Muster korreliertes Steuersignal (ST) erzeugt,
welches die Aktivierung mindestens einer Sicherheitseinrichtung (SE) initiiert,
dadurch gekennzeichnet, daß von der Auswerteeinrichtung (4) aus dem
mindestens einen ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; S) ein Wichtungssignal
(W1-W6; W) ermittelt wird, indem eine Aufsummierung der Ampitude des
Sensorsignals (S1-S6; S) und der Ampitude mindestens einer zeitlichen Ableitung
des Sensorsignals (S1-S6; S) durchgeführt wird, und daß aus dem derart
gebildeten Wichtungssignal (W1-W6) das crashcharakterisierende Muster
abgeleitet wird, und daß die Auswerteeinrichtung (4) das derart generierte,
crashcharakterisierende Muster mit in der Auswerteeinrichtung (4) gespeicherten
Mustern vergleicht und bei einer innerhalb vorgegebener Abweichungen
liegenden Übereinstimmung des ermittelten Musters mit einem der gespeicherten
Muster das Steuersignal (ST) für die Sicherungseinrichtung (SE) erzeugt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
crashcharakteristische Muster derart abgeleitete wird, indem für eine Anzahl von
vordefinierten Zeitintervallen von der Auswerteeinrichtung (4) untersucht wird, ob
die Ampitude des Wichtungssignals (W1-W6) über einem vordefinierten
Schwellwert (SW) liegt.
3. Verfahren nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wichtungssignal (W1-W6) durch eine Aufsummierung der Ampitude des
Sensorsignals (S1-S6) und der Ampitude der ersten zeitlichen Ableitung des
Sensorsignals (S1-S6) gebildet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in die Aufsummierung
zur Bestimmung des Wichtungssignals (W1-W6) desweiteren die Ampitude der
zweiten zeitlichen Ableitung des Sensorsignals (S1-S6) einbezogen wird.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die in die Aufsummierung zur Bestimmung des Wichtungssignals (W1-W6)
eingehenden Ampituden des Sensorsignals (S1-S6) und der mindestens eine
zeitliche Ableitung des Sensorsignals (S1-S6) jeder dieser Beiträge mit einem
Wichtungsfaktor gewichtet wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß von der Auswerteeinrichtung (4) untersucht wird, ob die Ampitude des
Wichtungssignals (W1-W6) über dem vordefinierten Schwellwert (SW) und unter
einem weiteren, gegenüber dem erstgenannten Schwellwert (SW) höheren
Schwellwert oder über diesem höheren Schwellwert liegt.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Sensoreinheit (2) mit mehreren Sensoren (2a-2f) verwendet wird, daß
jeweils einer dieser Sensoren (2a-2f) der Sensoreinheit (2) ein Sensorsignal (S1-
S6) erzeugt, und daß für jedes dieser Sensorsignale (S1-S6) ein Wichtungssignal
(W1-W6) erzeugt wird.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das crashcharakterisierende Muster aus den aus den einzelnen
Sensorsignalen (S1-S6) gewonnenen Wichtungssignalen (W1-W6)
zusammengesetzt wird.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das crashcharakterisierende Muster matrixartig gebildet wird, wobei die
Elemente einer Zeile bzw. Spalte dieser Muster-Matrix durch die zeitliche Abfolge
der aus einem Wichtungssignal (W1-W6) gewonnenen Muster-Elemente gebildet
wird.
10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vergleich des ermittelten Musters mit einem der in der
Auswerteeinrichtung (4) ebenfalls in Matrixform gespeicherten Mustern durch
einen spalten- und oder reihenweisen Vergleich erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Muster-Vergleich derart erfolgt, daß jeweils zu m-Zeitintervallen gehörige
Muster-Elemente der Muster-Matrix miteinander verglichen werden.
12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Muster-Vergleich jeweils in ein bestimmtes Zeitfenster fallende Muster-
Elemente der beiden matrixartig aufbereiteten Muster miteinander verglichen
werden.
13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein gleitendes Zeitfenster verwendet wird.
14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein nicht-überlappendes Zeitfenster verwendet wird.
15. Vorrichtung zur Crasherkennung, die eine Auswerteeinrichtung (4) aufweist, der
mindestens ein von einem Sensor (2a-2f) einer Sensoreinheit (2) erzeugtes
Sensorsignal (S1-S6; S) zuführbar ist, wobei die Auswerteeinrichtung (4) aus dem
ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; S) ein crashcharakteristisches Muster
ermittelt und ein dem ermitteltes Muster korreliertes Steuersignal (ST) erzeugt,
welches die Aktivierung der mindestens einen Sicherheitseinrichtung (SE) initiiert,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung (4) aus dem mindestens
einen ihr zugeführten Sensorsignal (S1-S6; S) ein Wichtungssignal (W1-W6; W)
ermittelt, indem eine Aufsummierung der Ampitude des Sensorsignals (S1-S6; S)
und der Ampitude mindestens einer zeitlichen Ableitung des Sensorsignals (S1-
S6; S) durchgeführt wird, und daß die Auswerteeinrichtung (4) das derart
generierte, crashcharakterisierende Muster mit in der Auswerteeinrichtung (4)
gespeicherten Mustern vergleicht und bei einer innerhalb vorgegebener
Abweichungen liegenden Übereinstimmung des ermittelten Musters mit einem der
gespeicherten Muster das Steuersignal (ST) für die Sicherheitseinrichtung (SE)
erzeugt.
16. Fahrzeug, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung nach dem vorangehenden
Anspruch.
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