DE19957159C1 - Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad - Google Patents
Elektronisches Blinkersystem für ein FahrradInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad, mit einer Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und einem Gehäuse, in dem eine Leuchtdiode als Leuchtmittel zur Fahrtrichtungsanzeige, ein Rückspiegel, die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und die erforderlichen Akkus und/oder Batterien gemeinsam untergebracht sind, wobei die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung den aktuellen Betriebs-Ladezustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien oder sich selbst auf ihre fehlerfreie Funktion und zusätzlich das Blinksignal der Leuchtdiode überprüft, und bei Unterschreitung des Normal-Ladezustandes oder nicht ordnungsgemäßem Blinksignal der Leuchtdiode optische Warnsignale erzeugt.
Description
Der Fahrradverkehr hat in den vergangenen Jahren - verbunden mit einem generellen
Anstieg des Verkehrsaufkommens - einen deutlichen Aufschwung genommen, was zu
einem Anstieg der Gefährdungsmomente für die Fahrradfahrer führt.
Besonders Fahrtrichtungsänderungen, angezeigt durch den ausgestreckten Arm bei
gleichzeitiger Kontrolle des von hinten kommenden Verkehrs, gefährden den Radfah
rer - besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden.
Durch die DE 298 11 709 U1 ist ein Fahrtrichtungsanzeiger für ein Fahrrad mit einer
akkumulatorgepufferten Solarzellenstromversorgung bekannt.
Die DE 27 29 849 A1 beschreibt einen Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder mit zwei
Rückspiegelgehäusen, die über je einen kabelführenden Hohlstab an der linken bzw.
rechten Seite des Fahrradlenkers befestigt sind, wobei in jedes der beiden Rückspie
gelgehäuse Blinker-Lampen integriert sind und zur Betätigung der Fahrtrichtungsan
zeiger am Fahrradlenker ein Schalter befestigt ist.
Aus der DE 296 04 320 U1 ist ein Funkkontaktgeber für das Bremslicht eines Fahrra
des bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Fahrtrichtungsanzeiger zu
verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die in dem Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Vorteihafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen u. a. darin, daß der Fahrradfahrer
mit dem in einem Gehäuse untergebrachten Blinker und Rückspiegel vor der beab
sichtigten Richtungsänderung den von hinten kommenden Verkehr beobachten kann
und bei einem Richtungswechsel - ohne die Hände von der Lenkstange zu entfernen -
deutliche Licht-Richtungssignale/Blinksignale geben kann.
Die Energieversorgung der rechten und linken Blinkanlage, d. h. Akkus und/oder Bat
terien, ist jeweils in den Rückspiegel-Blinkergehäusen eingebaut.
Sie ist als absolut notwendiges Sicherheitsglied für die gesamte Blinkanlage anzuse
hen.
Ihre Aufgabe besteht darin, den Ladezustand der jeweiligen Akkus und/oder Batterien
kontinuierlich zu überprüfen und bei Unterschreitung eines Grenz-Ladezustandes die
notwendigen Sicherheits-Vorkehrungen einzuleiten.
Die Lichtstärke der Blinkerelemente muß - wie beim Auto oder Motorrad - definiert
so hoch sein, daß ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer das Lichtsignal aus einer
bestimmten Entfernung und bei bestimmten Wetterbedingungen noch eindeutig als
Signal für eine beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung erkennen kann.
Die Funktionsweise und die Lichtstärke der Blinkerelemente wird vom Gesetzgeber
vorgeschrieben, von den Prüfbehörden abgenommen und muß nach der StzVO unbe
dingt eingehalten werden.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lichtstärke der Blinkerelemente unter allen Be
dingungen ist also das ausschlaggebende Kriterium für die geforderte Betriebssicher
heit der gesamten Blinkanlage.
Dabei ist die Lichtstärke ganz entscheidend abhängig vom Ladezustand der Akkus
und/oder der Batterien.
Natürlich sieht der Fahrradfahrer, ob die beiden Blinker bei einem niedrigen Ladezu
stand noch ein Signal abgeben oder nicht.
Er kann aber nicht "sehen", ob die Lichtstärke für einen nachfolgenden Verkehrsteil
nehmer noch ausreichend ist, so daß dieser das Blinken als Zeichen für einen beab
sichtigten Fahrtrichtungswechsel erkennt!
Diese gravierende Sicherheitsfrage wird hier dadurch gelöst, daß in jeden der beiden
Blinker-Rückspiegel eine elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung einge
baut ist, die den Energiezustand der Akkus und/oder Batterien überprüft und damit die
Betriebssicherheit und die vorgeschriebene Lichtstärke der Signale der Blinkanlage
sicherstellt.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung ist in zweierlei Varianten
ausbildbar:
Variante 1: Die Prüfelektronik wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abgeschaltet und prüft während der gesamten Betriebs zeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien.
Variante 2: Die Prüfelektronik wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignal selbsttätig wieder ab.
Variante 1: Die Prüfelektronik wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abgeschaltet und prüft während der gesamten Betriebs zeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien.
Variante 2: Die Prüfelektronik wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignal selbsttätig wieder ab.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 1 wirkt wäh
rend der gesamten Einschaltdauer folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird kontinuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkerge häuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes erlischt die "gelb" blinkende Anzeige. Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regelein heit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern. Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird kontinuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkerge häuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes erlischt die "gelb" blinkende Anzeige. Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regelein heit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern. Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt
werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 2 wirkt nach
der Auslösung durch einen Blink-Signalgeber während des gesamten Blink-Zyklus
folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird durch eine gleichmä ßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten, bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes leuchtet bei Betätigung des Blink- Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wieder rückgesetzt werden kann. Blinksignale zur An zeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird durch eine gleichmä ßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten, bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes leuchtet bei Betätigung des Blink- Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wieder rückgesetzt werden kann. Blinksignale zur An zeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Darüber hinaus verfügt die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regelein
richtung noch über eine erweiterte Sicherheitfunktion:
nicht nur der Ladezustand der Akkus und/oder der Batterien wird geprüft, sondern die Elektronik überprüft sich auch selbst und die Blinksignale der jeweiligen LED auf ihre eigene einwandfreie Funktion hin.
nicht nur der Ladezustand der Akkus und/oder der Batterien wird geprüft, sondern die Elektronik überprüft sich auch selbst und die Blinksignale der jeweiligen LED auf ihre eigene einwandfreie Funktion hin.
Die Aussagen der aufgeführten Signaltypen haben damit einen wesentlich erweiterten
Sicherheitsinhalt, d. h. der Radfahrer ist vor Missweisungen der Elektronik weitgehend
geschützt und kann sich auf die Lichtsignale der LED verlassen.
Diese erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung ist wieder in
zweierlei Varianten ausgebildet:
Variante 1: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abge schaltet und prüft während der gesamten Betriebszeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die beiden LED.
Variante 2: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die LED, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignale selbsttätig wieder ab.
Variante 1: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abge schaltet und prüft während der gesamten Betriebszeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die beiden LED.
Variante 2: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die LED, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignale selbsttätig wieder ab.
Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 1
wirkt während der gesamten Einschaltdauer folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird konti nuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand und die einwandfreie Funktion der Elektronik und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet, In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes und/oder bei nicht einwandfreier Funk tion der Elektronik und/oder bei nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED erlischt die "gelb" blinkende Anzeige.
Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der erweiterten elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern.
Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus tausch der LED kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden. Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird konti nuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand und die einwandfreie Funktion der Elektronik und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet, In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes und/oder bei nicht einwandfreier Funk tion der Elektronik und/oder bei nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED erlischt die "gelb" blinkende Anzeige.
Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der erweiterten elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern.
Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus tausch der LED kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden. Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.
Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 2
wirkt nach der Auslösung durch einen Blink-Signalgeber während des gesamten
Blink-Zyklus folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an dem entspre chenden Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse auf leuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes der Akkus und/oder Batterien und/oder einer Funktionsstörung der Elektronik selbst und/oder einem nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED leuchtet bei Betätigung des Blink-Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wie der rückgesetzt werden kann.
Blinksignale zur Anzeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben. Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus tausch der LED kann die erweiterte elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an dem entspre chenden Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse auf leuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes der Akkus und/oder Batterien und/oder einer Funktionsstörung der Elektronik selbst und/oder einem nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED leuchtet bei Betätigung des Blink-Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wie der rückgesetzt werden kann.
Blinksignale zur Anzeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben. Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus tausch der LED kann die erweiterte elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.
Claims (9)
1. Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad, mit
einer Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und einem Gehäuse, in dem eine Leucht
diode als Leuchtmittel zur Fahrtrichtungsanzeige, ein Rückspiegel, die Sicherheits-Prüf-
und Regeleinrichtung und die erforderlichen Akkus und/oder Batterien gemeinsam un
tergebracht sind, wobei die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung den aktuellen Be
triebs-Ladezustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien oder sich selbst auf ihre
fehlerfreie Funktion und zusätzlich das Blinksignal der Leuchtdiode überprüft, und bei
Unterschreitung des Normal-Ladezustandes oder nicht ordnungsgemässem Blinksignal
der Leuchtdiode optische Warnsignale erzeugt.
2. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn
und Ende der Fahrt aktivierbar bzw. abschaltbar ist und während der gesamten Be
triebszeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien prüft.
3. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung (Elektronik) durch die Blinksignalgeber
aktiviert wird, die Elektronik vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Ak
kus und/oder Batterien prüft, während der Dauer der Blinksignale die Sicherheits-Prüf-
und Regeleinrichtung prüfend aktiv ist und sich am Ende der Blinksignale selbsttätig
wieder abschaltet.
4. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ladezustand der Akkus und/oder Batterien durch ein grünes (normaler Ladezu
stand), gelbes (Grenz-Ladezustand) oder rotes (Unterschreitung des Grenz-
Ladezustandes) Signal anzeigbar ist.
5. Elektronisches Blinkersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der gesamten Einschaltdauer bei Erreichen eines Grenz-Ladezustandes
dem Benutzer durch ein geeignetes gelbes optisches Warnsignal der verminderte Lade
zustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien angezeigt wird und er auf die ver
bleibenden Reserve-Blink-Zyklen und die Reserve-Nutzungsdauer hingewiesen wird.
6. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der gesamten Einschaltdauer der Ladezustand der Akkus und/oder Batteri
en auch bei Erreichung des Grenz-Ladezustandes trotzdem für die weitere Fahrt noch
eine definierte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen sicher gewährleistet ist.
7. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß während der gesamten Einschaltdauer der Ladezustand der Akkus und/oder Batteri
en auch bei Erreichung des Grenz-Ladezustandes trotzdem für die weitere Fahrt in ei
nem definierten Zeitraum Reserve-Blinkzyklen sicher gewährleistet sind.
8. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes dem Benutzer der akut bevor
stehenden Ausfall des Blinkersystems durch ein geeignetes rotes optisches Warnsignal
angezeigt und der betreffende Blinker von der Elektronik blockiert wird.
9. Elektronisches Blinkersystem nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein nicht ordnungsgemässes Blinksignal oder eine nicht fehlerfreie Funktion der
Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung durch ein geeignetes rotes optisches Warnsignal
angezeigt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19957159A DE19957159C1 (de) | 1999-11-27 | 1999-11-27 | Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19957159A DE19957159C1 (de) | 1999-11-27 | 1999-11-27 | Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19957159C1 true DE19957159C1 (de) | 2001-05-23 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19957159A Expired - Fee Related DE19957159C1 (de) | 1999-11-27 | 1999-11-27 | Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE19957159C1 (de) |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2729849A1 (de) * | 1977-02-09 | 1978-08-17 | Safety Research Corp | Fahrzeug-signallampeneinrichtung zur anbringung an fahrzeuglenkern |
| DE29604320U1 (de) * | 1996-03-08 | 1996-09-19 | Outdoor Bike Trades GmbH, 50677 Köln | Lichtanlage für Fahrräder mit Normal-, Blink- und Bremslicht, sowie Kennzeichenbeleuchtung für vorne und hinten |
| DE29811709U1 (de) * | 1998-07-01 | 1998-10-01 | Heinrich, Birgit, 31137 Hildesheim | Einrichtung zur Abgabe von Lichtsignalen für Zweiradfahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sowie Fahrrad |
-
1999
- 1999-11-27 DE DE19957159A patent/DE19957159C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE2729849A1 (de) * | 1977-02-09 | 1978-08-17 | Safety Research Corp | Fahrzeug-signallampeneinrichtung zur anbringung an fahrzeuglenkern |
| DE29604320U1 (de) * | 1996-03-08 | 1996-09-19 | Outdoor Bike Trades GmbH, 50677 Köln | Lichtanlage für Fahrräder mit Normal-, Blink- und Bremslicht, sowie Kennzeichenbeleuchtung für vorne und hinten |
| DE29811709U1 (de) * | 1998-07-01 | 1998-10-01 | Heinrich, Birgit, 31137 Hildesheim | Einrichtung zur Abgabe von Lichtsignalen für Zweiradfahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sowie Fahrrad |
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