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DE19957159C1 - Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad - Google Patents

Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad

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Publication number
DE19957159C1
DE19957159C1 DE19957159A DE19957159A DE19957159C1 DE 19957159 C1 DE19957159 C1 DE 19957159C1 DE 19957159 A DE19957159 A DE 19957159A DE 19957159 A DE19957159 A DE 19957159A DE 19957159 C1 DE19957159 C1 DE 19957159C1
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DE
Germany
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batteries
charge
flashing
turn signal
trafficator
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19957159A
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English (en)
Inventor
Axel Lindner
Gerhard Berner
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GEMEINNUETZIGE GES ZUR FOERDER
Original Assignee
GEMEINNUETZIGE GES ZUR FOERDER
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Publication date
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Application granted granted Critical
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J29/00Adaptations or arrangements of mirrors for use on cycles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J6/00Arrangement of optical signalling or lighting devices on cycles; Mounting or supporting thereof; Circuits therefor
    • B62J6/05Direction indicators
    • B62J6/055Electrical means, e.g. lamps
    • B62J6/056Electrical means, e.g. lamps characterised by control means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Charge And Discharge Circuits For Batteries Or The Like (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad, mit einer Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und einem Gehäuse, in dem eine Leuchtdiode als Leuchtmittel zur Fahrtrichtungsanzeige, ein Rückspiegel, die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und die erforderlichen Akkus und/oder Batterien gemeinsam untergebracht sind, wobei die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung den aktuellen Betriebs-Ladezustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien oder sich selbst auf ihre fehlerfreie Funktion und zusätzlich das Blinksignal der Leuchtdiode überprüft, und bei Unterschreitung des Normal-Ladezustandes oder nicht ordnungsgemäßem Blinksignal der Leuchtdiode optische Warnsignale erzeugt.

Description

Der Fahrradverkehr hat in den vergangenen Jahren - verbunden mit einem generellen Anstieg des Verkehrsaufkommens - einen deutlichen Aufschwung genommen, was zu einem Anstieg der Gefährdungsmomente für die Fahrradfahrer führt.
Besonders Fahrtrichtungsänderungen, angezeigt durch den ausgestreckten Arm bei gleichzeitiger Kontrolle des von hinten kommenden Verkehrs, gefährden den Radfah­ rer - besonders in den Dämmerungs- und Nachtstunden.
Durch die DE 298 11 709 U1 ist ein Fahrtrichtungsanzeiger für ein Fahrrad mit einer akkumulatorgepufferten Solarzellenstromversorgung bekannt.
Die DE 27 29 849 A1 beschreibt einen Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder mit zwei Rückspiegelgehäusen, die über je einen kabelführenden Hohlstab an der linken bzw. rechten Seite des Fahrradlenkers befestigt sind, wobei in jedes der beiden Rückspie­ gelgehäuse Blinker-Lampen integriert sind und zur Betätigung der Fahrtrichtungsan­ zeiger am Fahrradlenker ein Schalter befestigt ist.
Aus der DE 296 04 320 U1 ist ein Funkkontaktgeber für das Bremslicht eines Fahrra­ des bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Fahrtrichtungsanzeiger zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die in dem Patentanspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Vorteihafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die mit der Erfindung erreichten Vorteile bestehen u. a. darin, daß der Fahrradfahrer mit dem in einem Gehäuse untergebrachten Blinker und Rückspiegel vor der beab­ sichtigten Richtungsänderung den von hinten kommenden Verkehr beobachten kann und bei einem Richtungswechsel - ohne die Hände von der Lenkstange zu entfernen - deutliche Licht-Richtungssignale/Blinksignale geben kann.
Die Energieversorgung der rechten und linken Blinkanlage, d. h. Akkus und/oder Bat­ terien, ist jeweils in den Rückspiegel-Blinkergehäusen eingebaut.
Sie ist als absolut notwendiges Sicherheitsglied für die gesamte Blinkanlage anzuse­ hen.
Ihre Aufgabe besteht darin, den Ladezustand der jeweiligen Akkus und/oder Batterien kontinuierlich zu überprüfen und bei Unterschreitung eines Grenz-Ladezustandes die notwendigen Sicherheits-Vorkehrungen einzuleiten.
Die Lichtstärke der Blinkerelemente muß - wie beim Auto oder Motorrad - definiert so hoch sein, daß ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer das Lichtsignal aus einer bestimmten Entfernung und bei bestimmten Wetterbedingungen noch eindeutig als Signal für eine beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung erkennen kann.
Die Funktionsweise und die Lichtstärke der Blinkerelemente wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, von den Prüfbehörden abgenommen und muß nach der StzVO unbe­ dingt eingehalten werden.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lichtstärke der Blinkerelemente unter allen Be­ dingungen ist also das ausschlaggebende Kriterium für die geforderte Betriebssicher­ heit der gesamten Blinkanlage.
Dabei ist die Lichtstärke ganz entscheidend abhängig vom Ladezustand der Akkus und/oder der Batterien.
Natürlich sieht der Fahrradfahrer, ob die beiden Blinker bei einem niedrigen Ladezu­ stand noch ein Signal abgeben oder nicht.
Er kann aber nicht "sehen", ob die Lichtstärke für einen nachfolgenden Verkehrsteil­ nehmer noch ausreichend ist, so daß dieser das Blinken als Zeichen für einen beab­ sichtigten Fahrtrichtungswechsel erkennt!
Diese gravierende Sicherheitsfrage wird hier dadurch gelöst, daß in jeden der beiden Blinker-Rückspiegel eine elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung einge­ baut ist, die den Energiezustand der Akkus und/oder Batterien überprüft und damit die Betriebssicherheit und die vorgeschriebene Lichtstärke der Signale der Blinkanlage sicherstellt.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung ist in zweierlei Varianten ausbildbar:
Variante 1: Die Prüfelektronik wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abgeschaltet und prüft während der gesamten Betriebs­ zeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien.
Variante 2: Die Prüfelektronik wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignal selbsttätig wieder ab.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 1 wirkt wäh­ rend der gesamten Einschaltdauer folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird kontinuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkerge­ häuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes erlischt die "gelb" blinkende Anzeige. Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge­ häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regelein­ heit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern. Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Die elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 2 wirkt nach der Auslösung durch einen Blink-Signalgeber während des gesamten Blink-Zyklus folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien wird durch eine gleichmä­ ßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Er ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch eine bestimmte, bekannte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen, sog. Reserve-Blinkzyklen.
Gleichzeitig ist gewährleistet, daß diese Reserve-Blinkzyklen bei der Weiterfahrt in einem bestimmten, bekannten Rest-Zeitraum, dem sog. Reserve-Blink-Zeitraum, noch zur Verfügung stehen.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes leuchtet bei Betätigung des Blink- Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wieder rückgesetzt werden kann. Blinksignale zur An­ zeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Darüber hinaus verfügt die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regelein­ richtung noch über eine erweiterte Sicherheitfunktion:
nicht nur der Ladezustand der Akkus und/oder der Batterien wird geprüft, sondern die Elektronik überprüft sich auch selbst und die Blinksignale der jeweiligen LED auf ihre eigene einwandfreie Funktion hin.
Die Aussagen der aufgeführten Signaltypen haben damit einen wesentlich erweiterten Sicherheitsinhalt, d. h. der Radfahrer ist vor Missweisungen der Elektronik weitgehend geschützt und kann sich auf die Lichtsignale der LED verlassen.
Diese erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung ist wieder in zweierlei Varianten ausgebildet:
Variante 1: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktiviert bzw. abge­ schaltet und prüft während der gesamten Betriebszeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die beiden LED.
Variante 2: Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung wird durch die Blinksignalgeber aktiviert, prüft vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Akkus und/oder Batterien, sich selbst und die LED, bleibt während der Dauer der Blinksignale ("Blink-Zyklus") prüfend aktiv und schaltet sich mit dem Ende der Blinksignale selbsttätig wieder ab.
Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 1 wirkt während der gesamten Einschaltdauer folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird konti­ nuierlich durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an jedem Blinkergehäuse angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand und die einwandfreie Funktion der Elektronik und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß die gleichmäßig "grün" leuchtende Anzeige erlischt und statt dessen eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse aufleuchtet, In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes und/oder bei nicht einwandfreier Funk­ tion der Elektronik und/oder bei nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED erlischt die "gelb" blinkende Anzeige.
Statt dessen leuchtet eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkerge­ häuse auf.
Der betreffende Blinker wird von der erweiterten elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit sofort blockiert, um eine mißbräuchliche Nutzung des Blinkers zu verhindern.
Die blinkende "rote" Leuchtanzeige bleibt solange in Betrieb, bis der Radfahrer den entsprechenden Blinker ausschaltet.
Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus­ tausch der LED kann die elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden. Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.
Die erweiterte elektronische Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung in der Variante 2 wirkt nach der Auslösung durch einen Blink-Signalgeber während des gesamten Blink-Zyklus folgendermaßen:
Der normale Betriebszustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED wird durch eine gleichmäßig "grün" leuchtende, gut sichtbare Leuchtanzeige an dem entspre­ chenden Blinkergehäuse während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus angezeigt.
Bei Abnahme des Energieinhalts der Akkus und/oder Batterien stellt sich ein sog. Grenz-Ladezustand ein.
Der gesicherte Grenz-Ladezustand der Akkus und/oder Batterien und die einwandfreie Funktion der Elektronik selbst und der ordnungsgemäße Zustand der LED ist daran zu erkennen, daß während des gesamten, aktuellen Blink-Zyklus eine geeignet blinkende, "gelb" leuchtende, gut sichtbare Anzeige an dem entsprechenden Blinkergehäuse auf­ leuchtet.
In diesem Grenz-Ladezustand kann der Fahrradblinker sicher weiterbenutzt werden, wenn auch zeitlich und nach der Anzahl der Blinkvorgänge eingeschränkt.
Während dieses Grenz-Ladezustandes gewährleistet der Energieinhalt der Akkus und/oder Batterien noch die sog. Reserve-Blinkzyklen und den sog. Reserve-Blink- Zeitraum.
Bei Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes der Akkus und/oder Batterien und/oder einer Funktionsstörung der Elektronik selbst und/oder einem nicht ordnungsgemäßem Zustand der LED leuchtet bei Betätigung des Blink-Signalgebers eine "rot" blinkende, gut sichtbare Anzeige an dem Blinkergehäuse auf, die erst durch Fehlerbehebung wie­ der rückgesetzt werden kann.
Blinksignale zur Anzeige eines Fahrtrichtungswechsels werden nicht abgegeben. Änderungen der Fahrtrichtung müssen wieder mit dem ausgestreckten Arm angezeigt werden.
Durch Aufladen der Akkus und/oder Austausch der Batterien und/oder durch Aus­ tausch der LED kann die erweiterte elektronischen Sicherheits-Prüf- und Regeleinheit wieder funktionsfähig gemacht werden.
Wenn das nicht gelingt, muß die Elektronik geprüft werden.

Claims (9)

1. Elektronisches Blinkersystem für ein Fahrrad, mit einer Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und einem Gehäuse, in dem eine Leucht­ diode als Leuchtmittel zur Fahrtrichtungsanzeige, ein Rückspiegel, die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung und die erforderlichen Akkus und/oder Batterien gemeinsam un­ tergebracht sind, wobei die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung den aktuellen Be­ triebs-Ladezustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien oder sich selbst auf ihre fehlerfreie Funktion und zusätzlich das Blinksignal der Leuchtdiode überprüft, und bei Unterschreitung des Normal-Ladezustandes oder nicht ordnungsgemässem Blinksignal der Leuchtdiode optische Warnsignale erzeugt.
2. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung durch einen Ein/Ausschalter bei Beginn und Ende der Fahrt aktivierbar bzw. abschaltbar ist und während der gesamten Be­ triebszeit kontinuierlich die Akkus und/oder Batterien prüft.
3. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung (Elektronik) durch die Blinksignalgeber aktiviert wird, die Elektronik vor Abgabe von Blinksignalen den Ladezustand der Ak­ kus und/oder Batterien prüft, während der Dauer der Blinksignale die Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung prüfend aktiv ist und sich am Ende der Blinksignale selbsttätig wieder abschaltet.
4. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Ladezustand der Akkus und/oder Batterien durch ein grünes (normaler Ladezu­ stand), gelbes (Grenz-Ladezustand) oder rotes (Unterschreitung des Grenz- Ladezustandes) Signal anzeigbar ist.
5. Elektronisches Blinkersystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während der gesamten Einschaltdauer bei Erreichen eines Grenz-Ladezustandes dem Benutzer durch ein geeignetes gelbes optisches Warnsignal der verminderte Lade­ zustand der mitgeführten Akkus und/oder Batterien angezeigt wird und er auf die ver­ bleibenden Reserve-Blink-Zyklen und die Reserve-Nutzungsdauer hingewiesen wird.
6. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß während der gesamten Einschaltdauer der Ladezustand der Akkus und/oder Batteri­ en auch bei Erreichung des Grenz-Ladezustandes trotzdem für die weitere Fahrt noch eine definierte Anzahl von durchschnittlichen Blinkzyklen sicher gewährleistet ist.
7. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß während der gesamten Einschaltdauer der Ladezustand der Akkus und/oder Batteri­ en auch bei Erreichung des Grenz-Ladezustandes trotzdem für die weitere Fahrt in ei­ nem definierten Zeitraum Reserve-Blinkzyklen sicher gewährleistet sind.
8. Elektronisches Blinkersystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Unterschreitung des Grenz-Ladezustandes dem Benutzer der akut bevor­ stehenden Ausfall des Blinkersystems durch ein geeignetes rotes optisches Warnsignal angezeigt und der betreffende Blinker von der Elektronik blockiert wird.
9. Elektronisches Blinkersystem nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß ein nicht ordnungsgemässes Blinksignal oder eine nicht fehlerfreie Funktion der Sicherheits-Prüf- und Regeleinrichtung durch ein geeignetes rotes optisches Warnsignal angezeigt wird.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2729849A1 (de) * 1977-02-09 1978-08-17 Safety Research Corp Fahrzeug-signallampeneinrichtung zur anbringung an fahrzeuglenkern
DE29604320U1 (de) * 1996-03-08 1996-09-19 Outdoor Bike Trades GmbH, 50677 Köln Lichtanlage für Fahrräder mit Normal-, Blink- und Bremslicht, sowie Kennzeichenbeleuchtung für vorne und hinten
DE29811709U1 (de) * 1998-07-01 1998-10-01 Heinrich, Birgit, 31137 Hildesheim Einrichtung zur Abgabe von Lichtsignalen für Zweiradfahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sowie Fahrrad

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2729849A1 (de) * 1977-02-09 1978-08-17 Safety Research Corp Fahrzeug-signallampeneinrichtung zur anbringung an fahrzeuglenkern
DE29604320U1 (de) * 1996-03-08 1996-09-19 Outdoor Bike Trades GmbH, 50677 Köln Lichtanlage für Fahrräder mit Normal-, Blink- und Bremslicht, sowie Kennzeichenbeleuchtung für vorne und hinten
DE29811709U1 (de) * 1998-07-01 1998-10-01 Heinrich, Birgit, 31137 Hildesheim Einrichtung zur Abgabe von Lichtsignalen für Zweiradfahrzeuge, insbesondere Fahrräder, sowie Fahrrad

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