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DE19957881B4 - Behandlungsmaschine für Flaschen - Google Patents

Behandlungsmaschine für Flaschen Download PDF

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Abstract

Behandlungsmaschine für Flaschen (2) mit über Zwischensterne (4a, 4b) antriebsmäßig verknüpften Drehtischen (3, 5), wobei die Zwischensterne (4a, 4b) und die Drehtische (3, 5) jeweils an ihrem Außenumfang Aufnahmeplätze (a, b, c, d, e) für die über einen Einlauf, insbesondere einen Einlaufstern (1) in Reihe zu- und über einen Auslauf, insbesondere einen Auslaufstern (7) abgeführten Flaschen (2) aufweisen und zumindest die Aufnahmeplätze (a, b, c) der Drehtische (3, 5) mit Funktionselementen zum Behandeln der Flaschen, insbesondere zum Ausrichten, Inspizieren und Verschließen von Bügelverschlußflaschen, ausgerüstet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der in Durchlaufrichtung der Flaschen (2) erste Drehtisch (3) bezüglich der Aufnahmeplätze (a, b) eine mehrfache Teilung gegenüber jedem in Durchlaufrichtung folgenden Drehtisch (5) hat und entsprechend dieser Teilung in mehrere Teilstrecken für eine unterschiedliche Behandlung (Ausrichten, Inspizieren, Verschließen, etc.) aufgeteilt ist, daß die Aufnahmeplätze (a, b) des ersten Drehtisches (3) entsprechend der Teilung abwechselnd mit verschiedenartigen Funktionselementen für die unterschiedliche Behandlung...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Behandlungsmaschine für Flaschen mit über Zwischensterne antriebsmäßig verknüpften Drehtischen, wobei die Zwischensterne und die Drehtische jeweils an ihrem Außenumfang Aufnahmeplätze für die über einen Einlauf, insbesondere einen Einlaufstern, in Reihe zu- und über einen Auslauf, insbesondere einen Auslaufstern, abgeführten Flaschen aufweisen und zumindest die Aufnahmeplätze der Drehtische mit Funktionselementen zum Behandeln der Flaschen, insbesondere zum Ausrichten, Inspizieren und Verschließen von Bügelverschlußflaschen, ausgerüstet sind.
  • Bei einer bekannten Flaschenbehandlungsmaschine für Bügelverschlußflaschen ( DE 39 23 670 C2 ) sind drei hintereinander und antriebsmäßig über Zwischensterne verknüpfte Drehtische vorgesehen, die wie die Zwischensterne die gleiche Teilung haben. Die in Reihe ankommenden, zu behandelnden Flaschen werden über einen Einlaufstern dem ersten Drehtisch der drei über die Zwischensterne für den Durchlauf der Flaschen hintereinander geschalteten Drehtische zugeführt. In jedem Drehtisch findet eine spezielle Behandlung statt. Nach abgeschlossener Behandlung wird die Flasche über einen Auslaufstern abgeführt. Da für jede der Hauptfunktionen, Ausrichten der Drehstellung der Flaschen, Aufsetzen der Bügelverschlüsse und Spannen der Bügelverschlüsse, ein Drehtisch vorgesehen ist, bedeutet das nicht nur einen großen konstruktiven Aufwand, sondern für eine solche Behandlungsmaschine wird auch viel Stellplatz benötigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Behandlungsmaschine zu schaffen, deren Konstruktionsaufwand geringer ist und die eine geringere Stellfläche benötigt.
  • Die Lösung dieser Aufgabe besteht bei einer Behandlungsmaschine der eingangs genannten Art darin, daß der in Durchlaufrichtung der Flaschen letzte Drehtisch bezüglich der Aufnahmeplätze eine mehrfache Teilung gegenüber jedem in Durchlaufrichtung folgenden Drehtisch hat und entsprechend dieser Teilung in mehrere Teilstrecken für eine unterschiedliche Behandlung aufgeteilt ist, daß die Aufnahmeplätze des ersten Drehtisches entsprechend dieser Teilung abwechselnd mit verschiedenartigen Funktionselementen für die unterschiedliche Behandlung ausgerüstet sind, daß vom Einlauf nur die Aufnahmeplätze mit gleichartigen Funktionselementen mit Flaschen beschickt werden und daß zwischen den einzelnen Teilstrecken über die Zwischensterne der jeweils folgende Drehtisch für eine andere Behandlung eingeschaltet ist, von dem die behandelten Flaschen in die Aufnahmeplätze mit andersartigen Funktionselementen als auf der vorhergehenden Teilstrecke übergeben werden.
  • Bei der Erfindung wird konstruktiver Aufwand und Platz dadurch eingespart, daß an einem Drehtisch auf den einzelnen Teilstrecken unterschiedliche Behandlungen durchgeführt werden können. Dies ist möglich geworden, weil der Drehtisch nicht an allen Aufnahmeplätzen mit gleichartigen Funktionselementen bestückt ist, sondern eine Bestückung mit unterschiedlichen Funktionselementen hat. Das erfindungsgemäße Prinzip ist nicht darauf beschränkt, daß der in Durchlaufrichtung der Flaschen erste und auch wieder letzte Drehtisch die halbe Teilung des nächstfolgenden Drehtisches hat. Auch eine Drittelteilung ist denkbar. In diesem Fall ergeben sich drei Teilstrecken und zwei nachfolgende Drehtische. Aber auch an den nachfolgenden Drehtischen kann dieses Prinzip verwirklicht sein. Es wirkt sich dann allerdings auch auf die Teilung des ersten Drehtisches aus.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert, die den prinzipiellen Aufbau einer Behandlungsmaschine für drei verschiedenartige Behandlungen in zwei Drehtischen in Aufsicht schematisch darstellt.
  • Über einen Einlaufstern 1 mit am Außenumfang angeordneten Aufnahmeplätzen c werden in Reihe mit vorgegebenem Abstand ankommende Flaschen 2 in jeden zweiten Aufnahmeplatz a eines ersten Drehtisches 3 eingegeben. Diese Flaschen 2 werden dann auf einer ersten Teilstrecke bezüglich der Drehstellung für die Weiterbehandlung ausgerichtet und unter Aufrechterhaltung dieser Drehstellung über einen ersten Zwischenstern 4a mit am Außenumfang angeordneten Aufnahmeplätzen f in die am Außenumfang eines zweiten Drehtisches 5 angeordneten Aufnahmeplätze e gegeben. Die Ausrichtung im ersten Drehtisch 3 erfolgt mit den Aufnahmeplätzen a zugeordneten Funktionselementen in der Weise, wie es aus der DE 39 23 670 C2 bekannt ist. Dabei kann auch, wie an sich bekannt, die in der Flasche enthaltene Flüssigkeit, insbesondere Bier, unmittelbar vor Einlauf in den Zwischenstern 4 aufgeschäumt werden. In dem Drehtisch 5, der mit den aus der DE 39 23 670 C2 bekannten Funktionselementen bestückt sein kann, werden die Verschlußstöpsel auf die vom Zwischenstern 4a ausgerichtet übergebenen Flaschen 2 aufgesetzt. Sie gelangen dann über einen zweiten am Außenumfang Aufnahmeplätze g aufweisenden Zwischenstern 4b in eine zweite Teilstrecke des Drehtisches 3, und zwar in am Außenumfang angeordnete Aufnahmeplätze b, die mit Funktionselementen für das Spannen der Bügelverschlüsse und das Überprüfen der Spannung der verschlossenen Bügelverschlüsse ausgerüstet sind. Diese Funktionselemente sind ebenfalls aus der erwähnten DE 39 23 670 C2 bekannt. Die ordnungsgemäß mit Bügelverschlüssen verschlossenen Flaschen 2 gelangen dann über einen am Außenumfang Aufnahmeplätze d aufweisenden Auslaufstern 7 auf einen Förderer 8.
  • Das Besondere bei der beschriebenen Behandlungsmaschine mit den beiden Teilstrecken des Drehtisches 3, in denen die Flasche unterschiedlich behandelt wird, besteht darin, daß dessen Teilung, das heißt der Abstand benachbarter Aufnahmeplätze a, b, nur halb so groß ist wie die Teilung des zweiten Drehtisches 5. Da auch die Ein- und Auslaufsterne 1, 2 und die Zwischensterne 4a, 4b die große Teilung haben, läßt sich über den Einlaufstern 1 nur jeder zweite Aufnahmeplatz a mit einer Flasche beschicken. Über den zweiten Zwischenstern 4b ist es dann möglich, ebenfalls nur jeden zweiten Aufnahmeplatz, allerdings in diesem Fall den Aufnahmeplatz b mit den anderen Funktionselementen, zu beschicken.
  • Das erfindungsgemäße Prinzip läßt sich aber nicht nur am beschriebenen Beispiel von Bügelflaschenverschließmaschinen, sondern auch bei anderen Flaschenbehandlungsmaschinen mit dem Effekt des geringeren vorrichtungstechnischen Aufwandes und des geringeren Platzbedarfes verwirklichen. So könnte die Flaschenbehandlungsmaschine auch eine Inspektionsmaschine sein, bei der auf der ersten Teilstrecke des ersten Drehtisches 3 in den Aufnahmeplätzen a mit geeigneten an sich bekannten Funktionselementen die Ausrichtung erfolgt, in dem zweiten Drehtisch 5 mit an sich bekannten Mitteln die Seitenwandinspektion, im Zwischenstern 4 die Inspektion der Mündung und des Flaschenbodens und auf der zweiten Teilstrecke des Drehtisches 3 in den mit entsprechenden Funktionselementen ausgestatteten Aufnahmeplätzen die Kontrolle der Gummischeiben der Verschlußstöpsel.
  • Eine weitere Anwendung des erfindungsgemäßen Prinzips besteht in der Ausbildung der Behandlungsmaschine als Etikettiermaschine. In diesem Fall erfolgt wieder auf der ersten Teilstrecke des ersten Drehtisches 3 die Ausrichtung, im zweiten Drehtisch 5 die Etikettierung und auf der zweiten Teilstrecke des Drehtisches 3 eine weitere Etikettierung.

Claims (1)

  1. Behandlungsmaschine für Flaschen (2) mit über Zwischensterne (4a, 4b) antriebsmäßig verknüpften Drehtischen (3, 5), wobei die Zwischensterne (4a, 4b) und die Drehtische (3, 5) jeweils an ihrem Außenumfang Aufnahmeplätze (a, b, c, d, e) für die über einen Einlauf, insbesondere einen Einlaufstern (1) in Reihe zu- und über einen Auslauf, insbesondere einen Auslaufstern (7) abgeführten Flaschen (2) aufweisen und zumindest die Aufnahmeplätze (a, b, c) der Drehtische (3, 5) mit Funktionselementen zum Behandeln der Flaschen, insbesondere zum Ausrichten, Inspizieren und Verschließen von Bügelverschlußflaschen, ausgerüstet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der in Durchlaufrichtung der Flaschen (2) erste Drehtisch (3) bezüglich der Aufnahmeplätze (a, b) eine mehrfache Teilung gegenüber jedem in Durchlaufrichtung folgenden Drehtisch (5) hat und entsprechend dieser Teilung in mehrere Teilstrecken für eine unterschiedliche Behandlung (Ausrichten, Inspizieren, Verschließen, etc.) aufgeteilt ist, daß die Aufnahmeplätze (a, b) des ersten Drehtisches (3) entsprechend der Teilung abwechselnd mit verschiedenartigen Funktionselementen für die unterschiedliche Behandlung (Ausrichten, Inspizieren, Verschließen, etc.) ausgerüstet sind, daß vom Einlauf (1) nur die Aufnahmeplätze (a) mit gleichartigen Funktionselementen mit Flaschen (2) beschickt werden, und daß zwischen den einzelnen Teilstrecken über die Zwischensterne (4a, 4b) der jeweils folgende Drehtisch (5) für eine andere Behandlung eingeschaltet ist, von dem die behandelten Flaschen (2) in Aufnahmeplätze (b) mit andersartigen Funktionselementen als auf der vorhergehenden Teilstrecke übergeben werden.
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