DE19957824C2 - Verfahren zur Herstellung von feinsten Spitzen im Subnanometerbereich - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von feinsten Spitzen im SubnanometerbereichInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von feinsten
Spitzen im Subnanometerbereich. Derartige Spitzen finden beispielsweise
Verwendung an Elektroden wie sie für die Rastertunnelmikroskopie als
Abtastsonden zur Auflösung atomarer Strukturen eingesetzt werden oder
zur Ausrichtung kleinster magnetischer Speicherelemente bzw. zur
Manipulation atomarer Strukturen auf Oberflächen dienen. Der bisher
gebräuchlichste Einsatzfall von feinen Spitzen besteht in der Herstellung
von Elektroden für die Rastertunnelmikroskopie, wobei für die Elektroden
meist dünne Metalldrähte mit einem Durchmesser von 0,3 mm und einer
Länge von etwa 10 mm aus homogenem Material eingesetzt werden.
Befinden sich die Spitze, und damit ist im folgenden immer der vorderste
Bereich der Elektrode mit dem kleinsten Krümmungsradius gemeint, und die
abzubildende Oberfläche des Objektes in einem geeigneten Abstand, dann
fließt ein "Tunnelstrom". Der gemessene Tunnelstrom in Verbindung mit dem
Abrastern der Oberfläche liefert ein Abbild der Topographie dieser
Oberfläche. Die Auflösung wird maßgeblich durch den Krümmungsradius
der Spitze bestimmt. Deshalb müssen die oben beschriebenen Elektroden
mit feinen Spitzen versehen werden.
Die Herstellung dieser Spitzen geschieht üblicherweise durch
elektrolytisches Abdünnen und Ausbildung einer Taille in der Mitte des
Drahtstückes um beim Durchtrennen an der dünnsten Stelle eine feine
Spitze zu erhalten, deren Krümmungsradius üblicherweise in der Größe von
10 nm liegt.
Ein derartiges Verfahren und eine Einrichtung zur Herstellung von elektrisch
leitenden Sondenspitzen mittels Abtragung wird in DE 40 07 291 C2
beschrieben. Ein Draht mit einem Durchmesser von 100 µm wird in eine
Elektrolytflüssigkeit getaucht und in einem Bearbeitungsbereich von einer
ringförmigen Elektrode umschlossen. In einem ersten Schritt erfolgt eine
elektrolytische Abtragung mit Wechselspannung bis auf einen
Drahtdruchmessser von ca. 50 µm. Anschließend wird mit Gleichspannung
weiter abgetragen bis das freie Ende des Drahtes abreißt, wodurch eine
paraboloidförmige Spitze mit einem Radius von ca. 10 nm entsteht.
Der Nachteil dieser Präparationsmethode ist vor allem darin begründet, daß
es nur vom Zufall abhängt, ob eine optimale Spitze entsteht.
Zur Herstellung feinster Spitzen sind weitere elektrolytische Verfahren
bekannt. So wird in der JP 006181030 A eine konventionelle Methode der
elektrolytischen Spitzenpräparation beschrieben, wobei der Draht
elektrolytisch zu einer Spitze geformt und anschließend bei hoher
Temperatur im Vakuum nachbehandelt wird. Das verwendete
Spitzenmaterial weist eine hohe Korrosionsbeständigkeit auf.
In der US 5 035 780 A wird ein Verfahren zur Herstellung von Platinspitzen
für die Rastertunnelmikroskopie beschrieben. In einem ersten Arbeitsschritt
wird das Platinmaterial mechanisch oder elektrolytisch poliert. Daran schließt
sich ein zweiter elektrolytischer Polierprozess an, wobei für die beiden
Arbeitsschritte unterschiedliche Elektrolyte mit verschiedenen
Bearbeitungszeiten verwendet werden.
Ebenfalls ein 2-stufiges elektrolytisches Abtragen zur Herstellung feiner
Spitzen ist in US 5 164 595 A beschrieben. Neben den besonderen
Rezepturen der Elektrolyten und den Polierbedingungen werden für die
beiden Verfahrensstufen unterschiedliche Vorrichtungen verwendet. Das
Mikropolieren in einem Tropfen eines Elektrolyten bemerkenswert.
Die untere Grenze des Krümmungsradius nach diesen Verfahren liegt bei
etwa 10 nm.
Ein weiteres Verfahren zur Herstellung von feinen Spitzen ist in US 5 218 757
beschrieben, bei dem in einem ersten Schritt aus feinem
Kohlenstoffpulver und einem organischen Bindemittel bei hohen
Temperaturen ein feiner Draht hergestellt wird. In einem zweiten Schritt wird
dieser Draht elektrochemisch mit einer scharfen Spitze versehen, deren
minimaler Durchmesser 1 µm beträgt.
In der WO 99/30171 A1 wird ein Verfahren vorgestellt, bei dem in einer
Vakuumkammer eine Wolframspitze mit einem Spitzendurchmesser von ca.
50 Å einer Gegenelektrode bis au ca. 1 Å angenähert wird. Durch einen
Tunnelstrom wird der vorderste Spitzenbereich erwärmt, was zum
"Verdampfen" der vordersten Atomlagen führt, mit dem Ziel ein einziges
Atom auf der Spitze zu erhalten. Die konkreten und reproduzierbaren
Verfahrensschritte, die zu einer solchen Spitze führen sind dieser
Veröffentlichung nicht zu entnehmen.
Ein völlig anderes Verfahren zur Herstellung feinster Spitzen wird in JP 709196934 A
beschrieben. Zur Erhöhung des Durchsatzes wird eine
Matrizentechnik eingesetzt, die eine Automatisierung des
Herstellungsverfahrens ermöglichen soll. Die Struktur und Qualität der
Spitzen hängt hier ausschließlich von der Güte der verwendeten Maske ab.
Ein weiteres Verfahren zur Herstellung von Spitzen an Elektroden für die
Rastertunnelmikroskopie wird in EP 0 551 856 A1 beschrieben. Zunächst
wird auf eine konventionell hergestellte Spitze, die als Trägermaterial dient,
ein molekularer Film abgeschieden. Danach wird im vordersten
Spitzenbereich ein Teil dieses Films durch Feldionisation abgetragen.
Anschließend werden auf dem so freigelegten Bereich der Elektrode durch
ein elektrostatisches Verfahren zusätzliche Metallionen abgeschieden,
wodurch eine Spitze mit einem Krümmungsradius von einigen Nanometern
auf dem Trägermaterial erzeugt wird. Abschließend wird der restliche
molekulare Film durch Lösungsmittel abgetragen.
Der Nachteil dieses Verfahrens besteht insbesondere in dem hohen
technologischen Aufwand, der zudem unterschiedlichste Technologien, wie
elektrolytische, elektrostatische und chemische Verfahrensschritte, erfordert.
Außerdem lassen sich auf diese Weise auch nur Spitzen erzielen, die einen
Krümmungsradius von mehreren Nanometern aufweisen.
Ein weiteres Verfahren zur Herstellung von Spitzen an Elektroden für die
Rastertunnelmikroskopie wird in EP 0 572 972 A1 beschrieben. Zunächst
wird auf eine konventionell hergestellte Spitze, die als Trägermaterial dient,
ein leitfähiges Übergangsmaterial aufgebracht auf das ein Whisker aus
Zinkoxid derart manuell aufgesetzt wird, daß eine feine Spitze in der Achse
der Elektrode verläuft. Durch ein anschließendes Erwärmen des
Übergangsmaterials über den Schmelzpunkt hinaus, wird der Whisker in
dieses Übergangsmaterial eingebettet und in seiner Lage fixiert. Der
Krümmungsradius dieser aufgebrachten Spitze des Whiskers beträgt ca.
50 nm.
Der Nachteil dieses Verfahrens besteht insbesondere in dem komplizierten
manuellen Positionieren des Whiskers auf der Spitze der Elektrode sowie
dem Einschmelzen des Whiskers in dem Übergangsmaterial, ohne daß er
seine Position verändert.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren vorzustellen,
mit dem feinste Spitzen hergestellt werden können, die definierte
vorhersagbare Eigenschaften aufweisen.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden nicht homogene Ausgangsmaterialien
benutzt, sondern bewußt heterogene Metallegierungen verwendet, die aus
einem Matrixmaterial bestehen, das definierte chemische Inhomogenitäten,
die in der Metallphysik auch als Ausscheidungen bezeichnet werden,
enthält.
Abhängig von der konkreten Problemstellung, die mit den herzustellenden
Werkzeugen gelöst werden soll, entscheidet man sich zunächst für eine
bestimmte Metallegierung, wodurch eine der vielen unterschiedlichen
Formen von Ausscheidungen, die in der Metallphysik auftreten, festgelegt
ist. Prinzipiell lassen sich die meisten aus der Metallphysik bekannten
Legierungen, deren Zustandsphasendiagramme eine Mischungslücke
aufweisen, für den erfindungsgemäßen Zweck einsetzen. Dabei können die
verschiedenen metallphysikalischen Eigenschaften der Legierungen
vorteilhaft ausgenutzt werden.
Aus dem ausgewählten Material werden zunächst Grundkörper gefertigt, die
als Träger der herzustellenden feinsten Spitzen dienen. Die Grundkörper
sind vorzugsweise zylindrisch ausgebildet und weisen vorzugsweise einen
Durchmesser von ca. 0,3 mm und eine Länge von ca. 10 mm auf.
In einem ersten Verfahrensschritt werden die Grundkörper einer definierten
Temperaturbehandlung unterzogen, wodurch gezielt Ausscheidungen in
dem Matrixmaterial des Grundkörpers erzeugt werden. Die
Temperaturbehandlung führt aufgrund von metallphysikalischen
Zusammenhängen in der Metallegierung, in Abhängigkeit der
Materialzusammensetzung, durch Festlegen von Temperatur,
Temperaturverlauf und Zeitdauer der thermischen Behandlung zu definierten
Ausscheidungen mit bekannter Form, Größe, Anzahl und statistischer
Verteilung, die mit Mikrostruktur bezeichnet wird. Durch das sich
anschließende Abkühlen der Grundkörper wird ein Einfrieren der
Mikrostruktur erreicht. Vorzugsweise werden die Grundkörper nach der
Erwärmung schnell abgekühlt.
In einem zweiten Verfahrensschritt erfolgt an diesen Grundkörpern die
Grobabtragung des Materials, üblicherweise durch elektrolytisches
Abtragen. Mit diesem Verfahrensschritt werden Krümmungsradien an der
Spitze des Grundkörper s in der Größenordnung von 10 nm erreicht.
Danach schließt sich ein dritter Verfahrensschritt an, eine Feinabtragung
mittels elektrostatischer Verfahren. Diese Feinabtragung wird mit dem Ziel
durchgeführt Ausscheidungen "freizulegen". Sie erfolgt durch den
sogenannten Feldionisationsprozess. Hierbei werden die unterschiedlichen
Abtrageigenschaften von Matrixmaterial und Ausscheidung ausgenutzt, so
daß durch Freilegen einer Ausscheidung die Topographie der Oberfläche
gezielt beeinflußt werden kann. Die Abmessungen der entstandenen Spitze
entsprechen somit maximal den Abmessungen der Ausscheidungen. In
Abhängigkeit von den erzeugten Ausscheidungen können Spitzen
hergestellt werden, die Abmessungen in der Größenordnung von wenigen
Nanometern bis zu atomaren Dimensionen aufweisen. Da die Feinabtragung
unter ständiger Beobachtung mittels feldionenmikroskopischer
Abbildungsverfahren erfolgt kann die Feinabtragung beendet werden, wenn
eine geeignete Spitze auf der Oberfläche des Matrixmaterials im vorderen
Bereich des Grundkörpers erzeugt wurde. In Abhängigkeit von den
ausgewählten und verwendeten Materialien, insbesondere der als feinste
Spitze aus der Oberfläche herausragenden Ausscheidung, entstehen
unterschiedliche Werkzeuge.
Elektroden für die Rastertunnelmikroskopie, die eine derartige Spitze
aufweisen, lassen eine exakte Berechnung der Feldlinien zu, so daß sich
aus dem sich einstellenden Tunnelstrom exakte Aussagen über die
Topographie der abgerasterten Oberfläche machen lassen, was einer
hochauflösenden Darstellung entspricht.
Werden magnetische Spitzen erzeugt, so kann man damit beispielsweise
magnetische Speicherelemente in atomarer Größenordnung auf der
Oberfläche eines Datenträgers ausrichten. Damit kann ein Datenträger mit
höchster Speicherdichte beschrieben werden.
Weiterhin ist es möglich, daß mit der Spitze eines derartigen Werkzeuges
Moleküle an der Oberfläche eines Werkstücks gezielt beeinflußt bzw.
manipuliert werden.
Das Verfahren soll im Folgenden an einem Ausführungsbeispiel näher
erläutert werden.
Die zugehörigen Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 Querschnitt durch den Grundkörper im Bereich der Spitze nach
der Grobabtragung
Fig. 2 Querschnitt durch das Werkzeug im Bereich der Spitze nach
der Feinabtragung
In diesem Ausführungsbeispiel wird die Herstellung einer feinsten Spitze an
einer Elektrode für die Rastertunnelmikroskopie beschrieben.
Für den Anwendungsfall der Rastertunnelmikroskopie werden Elektroden
benötigt, deren Spitzen einen sehr kleinen Krümmungsradius aufweisen und
von denen exakt definierte Feldlinien zur gegenüberliegenden Oberfläche
verlaufen. Dafür wird geeigneterweise eine Kupfer-Kobalt-Legierung bei
einer Zusammensetzung von 0,8 Atomprozent Kobalt in Kupfer ausgewählt.
Aus dieser Legierung werden zunächst Drähte mit einem Durchmesser von
etwa 0,3 mm und einer Länge von typischerweise 10 mm als Elektroden-
Grundkörper hergestellt.
Im ersten Verfahrensschritt werden diese Elektroden-Grundkörper für eine
Stunde bei 500°C thermisch behandelt. Im Ergebnis bildet sich eine
Mikrostruktur mit kugelförmigen Kobalt-Ausscheidungen mit einem
Durchmesser von etwa einem Nanometer mit einer Anzahldichte, die
zwischen 1016 und 1018 Ausscheidungen pro cm3 liegt, in der Kupfermatrix
heraus. Durch ein sich anschließendes Abschrecken der Elektroden-
Grundkörper wird erreicht, daß die herausgebildete Mikrostruktur eingefroren
wird.
Im zweiten Verfahrensschritt wird elektrolytisch eine Grobabtragung
vorgenommen. Dabei besteht der Elektrolyt aus in Essigsäure gelöstem
Natriumchromat. Gearbeitet wird vorzugsweise mit einer Gleichspannung
nicht über 10 V.
In Fig. 1 ist eine Elektrode aus der Kupfer-Kobalt-Legierung im Querschnitt
nach der Grobabtragung gezeigt. Sie besteht aus Kupfer 1 und den
statistisch im Kupfer verteilten Kobalt-Ausscheidungen 2 mit ausreichender
Anzahldichte, deren Durchmesser bei etwa 1 nm liegt. Durch die
elektrolytische Grobabtragung wird eine Spitze mit einem gleichmäßigen
Krümmungsradius im vorderen Bereich der Elektrode von etwa 10 nm
erreicht.
Es folgt nunmehr der dritte Verfahrensschritt, die Feinabtragung. In einem
Hochvakuumbehälter befindet sich eine auf positivem Potential liegende
Elektrode mit grobabgetragener Spitze gegenüber einer planaren Elektrode,
die auf negativem Potential liegt. Bei einem Potentialunterschied zwischen
Spitze und planarer Elektrode der zwischen 1 kV und 10 kV liegt, wird an der
Spitzenoberfläche der auf positivem Potential liegenden Elektrode bei einem
vorhandenen Krümmungsradius von etwa 10 nm eine elektrostatische
Feldstärke erreicht, die einzelne Atome aus der Oberfläche der Spitze
ablösen kann. Dieser Prozeß wird als Feldionisation bezeichnet.
Wird nun durch fortschreitende Feldionisation Kupfer 1 an der Spitze der
Elektrode abgetragen, so wird zunächst die Spitzenoberfläche im Bereich
des minimalen Krümmungsradius gleichmäßig ausgebildet. Dadurch erhält
man eine Spitze mit einem exakt definierten Krümmungsradius.
Bei weiterer Abtragung von Kupfer 1 wird in einem bestimmten
Verfahrensstadium schließlich eine der statistisch verteilten Kobalt-
Ausscheidungen 2 an einer geeigneten Steile der Oberfläche der Elektrode
erscheinen.
Da sich die Kobalt-Ausscheidung 2 schwerer als das sie umgebende Kupfer
1 abtragen läßt, wird bei diesem Verfahrensschritt der Feinabtragung die
Kobalt-Ausscheidung 2 freigelegt. Dadurch wird auf der Spitzenoberfläche,
abhängig von Form und Größe der Kobalt-Ausscheidung 2, lokal der
Krümmungsradius der Elektrode reduziert und entspricht maximal den
Abmessungen der Kobalt-Ausscheidung 2, was in Fig. 2 dargestellt ist.
Da die Feinabtragung unter ständiger Beobachtung mittels
feldionenmikroskopischer Abbildungsverfahren erfolgt, kann das Verfahren
des Feinabtragens beendet werden, wenn eine geeignete Spitze, die durch
eine Kobalt-Ausscheidung 2 gebildet wird, im vorderen Bereich der
Elektrode auf der Oberfläche des Kupfers 1 erzeugt wurde.
Entsprechend den gewünschten Anforderungen an die Elektrode lassen sich
auch Teile der Kobalt-Ausscheidung 2 abtragen, so daß im Grenzfall ein
einzelnes Kobalt-Atom als feinste Spitze auf dem Krümmungsradius der
Elektrode positioniert werden kann. Die bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendete Kupfer-Kobalt-Legierung bietet einen zusätzlichen Vorteil. Auf
der Elektrodenspitze aus Kupfer 1 mit einem Krümmungsradius in der
Größenordnung von 10 nm entsteht eine freigelegte Kobalt-Ausscheidung 2
mit einem Durchmesser von ca. 1 nm. Kupfer ist für seine schnell
oxidierende Oberfläche bekannt, wodurch sich schnell ein isolierender
Überzug auf dem Kupfer 1 bildet, während die Kobalt-Ausscheidung 2
metallisch gut leitend bleibt. In der Folge ist eine auf die Kobalt-
Ausscheidung 2 konzentrierte und damit extrem lokale Feldverteilung, die
zum Beispiel für eine hohe Auflösung bei rastertunnelmikroskopischen
Anwendungen vorteilhaft ist, möglich.
Claims (5)
1. Verfahren zur Herstellung von feinsten Spitzen im
Subnanometerbereich im vorderen Bereich von stabförmigen metallischen
Grundkörpern,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Ausgangsmaterial für die Grundkörper kein homogenes Metall, sondern ein heterogenes Material verwendet wird, welches bei einer Temperaturbehandlung Ausscheidungen bildet, aus welchem stabförmige Grundkörper hergestellt werden,
die in einem ersten Verfahrensschritt einer Temperaturbehandlung unterzogen werden, wobei sich im Matrixmaterial (1) der Grundkörper gezielt definierte Ausscheidungen (2) bilden und die Mikrostruktur während der sich anschließenden Abkühlung eingefroren wird,
in einem zweiten Verfahrensschritt, mittels bekannter elektrolytischer Verfahren, eine Grobabtragung des Materials im vorderen Bereich der Grundkörper erfolgt, wobei die Ausbildung einer Spitze, mit einem Krümmungsradius von etwa 10 nm erreicht wird
und in einem dritten Verfahrensschritt, mittels bekannter elektrostatischer Verfahren, eine Feinabtragung im vorderen Bereich der Grundkörper erfolgt, wobei vorrangig nur Matrixmaterial (1) abgetragen wird und eine Ausscheidung (2) aus der Oberfläche des Matrixmaterials (1) als feinste Spitze herausragt, wobei die Feinabtragung unter ständiger Beobachtung mittels feldionenmikroskopischer Abbildungsverfahren erfolgt und die Feinabtragung beendet wird, wenn eine geeignete Spitze auf der Oberfläche des Matrixmaterials (1) im vorderen Bereich des Grundkörpers erzeugt wurde.
als Ausgangsmaterial für die Grundkörper kein homogenes Metall, sondern ein heterogenes Material verwendet wird, welches bei einer Temperaturbehandlung Ausscheidungen bildet, aus welchem stabförmige Grundkörper hergestellt werden,
die in einem ersten Verfahrensschritt einer Temperaturbehandlung unterzogen werden, wobei sich im Matrixmaterial (1) der Grundkörper gezielt definierte Ausscheidungen (2) bilden und die Mikrostruktur während der sich anschließenden Abkühlung eingefroren wird,
in einem zweiten Verfahrensschritt, mittels bekannter elektrolytischer Verfahren, eine Grobabtragung des Materials im vorderen Bereich der Grundkörper erfolgt, wobei die Ausbildung einer Spitze, mit einem Krümmungsradius von etwa 10 nm erreicht wird
und in einem dritten Verfahrensschritt, mittels bekannter elektrostatischer Verfahren, eine Feinabtragung im vorderen Bereich der Grundkörper erfolgt, wobei vorrangig nur Matrixmaterial (1) abgetragen wird und eine Ausscheidung (2) aus der Oberfläche des Matrixmaterials (1) als feinste Spitze herausragt, wobei die Feinabtragung unter ständiger Beobachtung mittels feldionenmikroskopischer Abbildungsverfahren erfolgt und die Feinabtragung beendet wird, wenn eine geeignete Spitze auf der Oberfläche des Matrixmaterials (1) im vorderen Bereich des Grundkörpers erzeugt wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
als heterogenes Material eine Metallegierung verwendet wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
als heterogenes Material eine Kupfer-Kobalt-Legierung bei einer
Zusammensetzung von 0,8 Atomprozent Kobalt in Kupfer verwendet wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die aus dem heterogenen Material hergestellten Grundkörper für ca. eine
Stunde einer Temperatur von ca. 500°C ausgesetzt werden, wodurch sich
eine Mikrostruktur mit kugelförmigen Kobalt-Ausscheidungen (2) mit einem
Durchmesser von ca. einem Nanometer und einer Anzahldichte, die
zwischen 1016 und 1018 Ausscheidungen pro cm3 liegt, in der Kupfermatrix
(1) ausbildet.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Grundkörper nach der Erwärmung schnell abgekühlt werden, so daß die
Mikrostruktur eingefroren wird.
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Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN1180121C (zh) * | 2002-03-20 | 2004-12-15 | 中山大学 | 一种在微尖锥顶端定位镀膜的方法 |
Citations (7)
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| DE4007291C2 (de) * | 1990-03-08 | 1992-01-09 | Forschungszentrum Juelich Gmbh, 5170 Juelich, De | |
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-
1999
- 1999-11-19 DE DE19957824A patent/DE19957824C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (7)
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Non-Patent Citations (2)
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| JP 09196934 A (Abstr.) World Pat. Index [online]. Derwent. [recherchiert am 10.08.2000] In: STN. Accession No. 1997-438914 * |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19957824A1 (de) | 2001-05-31 |
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